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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54825 ![]() |
Das eben gesehene Urteil des OLG Oldenburg empfinde ich als von allgemeinem Interesse, daher habe ich mich mal angemeldet um das hier einzustellen. Grüße, Bowman http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus...5357&ident= |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 887 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36029 ![]() |
find ich gut, bei Eisglätte nützt auch ein winterreifen nichts...
-------------------- To protect and to serve.
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Aufklärung für alle: das Gericht ist der Meinung, dass die im Gesetz verankerte Pflicht, im Winter "geeignete Bereifung" aufzuziehen, nicht rechtmässig ist, da uneindeutig formuliert. Niemand kann wissen, welche Bereifung wirklich "geeignet" ist. Eine Ansicht, der man sich durchaus anschließen kann.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#4
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Nicht nur nicht rechtmäßig, sondern das OLG hält sie für nichtig wegen Verstoß gegen Art. 103 GG.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Ich bekomme gerade Angst, dass Ramsauer jetzt nachbessert und eine 7°C-Klausel einführt. Dann dürfen wir in der Übergangszeit 2x täglich Reifen wechseln.
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 ![]() |
hat dieses urteil denn dann auch folgen für den versicherungsschutz? bisher
war es ja so das wenn man im winter einen unfall mit sommerreifen hatte und dann aus dem unfallhergang hervor ging das mit winterreifen der unfall hätte vermieden werden könnnen die versicherungsleistung verweigert wurde. oft ja auch schon aufgrund der tatsache das ein bußgeld verhängt wurde da keine "geeignete" bereifung bei dem fahrzeug vorhanden war. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 19.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51041 ![]() |
...die versicherungsleistung verweigert wurde. Das betrifft aber nur die Kaskoversicherung. Der Haftpflichtschutz ist davon unberührt, auch wenn's in der Presse manchmal (absichtlich?) unklar dargestellt wurde. Ich bekomme gerade Angst, dass Ramsauer jetzt nachbessert und eine 7°C-Klausel einführt. Dann dürfen wir in der Übergangszeit 2x täglich Reifen wechseln. Solange nicht eindeutig festgelegt wird, was wirklich Winterreifen sind, und solange das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht verboten ist, ist das doch unkritisch. Ich habe koreanische Sommerreifen, auf denen M+S steht. Die gehen immer und überall, obwohl sie im Winter sowas von ungeeignet sind... |
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#9
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Im Moment gar keine Folgen, da es ein Einzelfallurteil über einen konkreten Fall ist, zudem nur über das Bußgeld geurteilt wird. Das sehe ich etwas anders. Hier wird der Wortlaut des § 2 Abs. 3 a Satz 1, 2 StVO für nichtig gehalten. Das ist ganz und gar nicht mehr Einzelfall bezogen. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich sehe den Thread gerade erst.
![]() ![]() ![]() Ich kann kaum glauben, daß der Beschluß in dieser Allgemeinheit Bestand haben wird. Die StVO wimmelt von schwammigen Begriffen; geeignete Bereifung muß schlicht ausgelegt werden, und wenn es keine Tests von Sommerreifen auf Tauglichkeit bei bestimmten Witterungsbedingungen gibt, muß halt ein Gutachter das konkret verwendete Reifenwerk testen. Als Fahrer kann man recht einfach auf Nummer Sicher gehen, indem man eben im Winter Winterreifen einsetzt. Als nächstes kommt dann ein Gericht und sagt, daß die "angepaßte Geschwindigkeit" zu schwammig wäre, weil ja keine genaue Geschwindigkeit im Verordnungstext steht. Gibt's da noch weitere Rechtsmittel im ordentlichen Rechtsweg? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 19.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51041 ![]() |
...auf Nummer Sicher gehen, indem man eben im Winter Winterreifen einsetzt. Dazu müsste aber erstmal definiert werden, was als Winterreifen angesehen wird. Z. Zt. ist das alles, was irgendwo M+S draufstehen hat. Und es bleibt dem Hersteller überlassen, ob und wo er's draufschreibt. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 293 Beigetreten: 15.06.2010 Wohnort: Hauptstadt der Bewachung Mitglieds-Nr.: 54502 ![]() |
Ich habe koreanische Sommerreifen, auf denen M+S steht. Die gehen immer und überall, obwohl sie ![]() Mein Gedanke! Bei dem, was alles an "Hauptsache schwarz und rund" gekauft werden darf ![]() Ich finde ja Winterreifen eine gute Sache und würde niemandem empfehlen, ohne zu fahren - aber ich war auch lang genug mit Autos unterwegs, mit denen ich - gut sommerbereift - den ganzen neumodischen Pseudogeländewagen im Schnee um die Ohren fahren konnte. Und das M+S soll man sich dann selbst auf die Pirellis backen!? - Irgendwelche Voraussetzungen braucht es ja nicht dafür! Von mir aus gern soll der Gesetzgeber ein paar Mindeststandards definieren - das und jenes muß ein Auto im Schnee können, aber doch nicht sowas Unausgegorenes! (Sorry, das mußte mal raus...) Grüße, b. |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 188 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: 66123 Mitglieds-Nr.: 53676 ![]() |
ich fahre seit Jahren im Winter mit Sommerreifen von Michelin, die ich stets im November neu aufziehen lasse.
Hatte noch nie Probleme, auch nicht im schneereichen letzten Winter, wo ich einige mit Winterreifen habe zackern sehen, einen hab ich gar mit meinen Sommerreifen aus einer Schneewehe gezogen. Also soll mir keiner etwas über ungeeignete Reifen für den Winter erzählen. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 ![]() |
Eine allgemeine Winterreifenpflicht wäre auch für die - zugegebenermaßen wenigen - Ganzjahres-Motorrad-Fahrer schwierig umzusetzen, da es (fast) keine M+S Reifen für Motorräder gibt, wohl aber eine ausreichende Anzahl grob profilierter (nicht Winter-) Reifen, mit denen man problemlos auf Schnee fahren kann.
Außerdem stellt sich die Frage, ab wann die Wetterverhältnisse so wären, dass an einem Zweirad ausgewiesene M+S Reifen gegenüber anderen Motorradreifen tatsächlich Vorteile brächten. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Bowman,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Danke für das interessante Urteil. Wie ich sehe, hat sich das Gericht an meinem Beitrag vom 23.03.2010 orientiert. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Wie ich sehe, hat sich das Gericht an meinem Beitrag vom 23.03.2010 orientiert. Super! Und nachteule bringt es kurz und knapp auf den Punkt. Das Gericht braucht da etwas mehr Papier. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Jepp.
Meinereiner ist ganzjährig auf Winterreifen unterwegs - zumindest haben die sowohl "Schneeflocke" als auch irgendeine M+S-Kennzeichnung. M+S lässt nach meinen Englisch-Kenntnissen auf eine Eignung für Matsch und Schnee schließen. Schnee gab es hier nicht wirklich viel, aber Starkregen + ansonsten staubtrockene Piste (vulgo Feldweg) = Matsch. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Zitat Die Richter argumentierten, es fehle an ausreichend präzisen Angaben, welche Reifen bei welchem Wetter zu verwenden seien. Damit verwarf das OLG die entsprechende Vorschrift. Zitat Im Gegensatz zu formell erlassenen Gesetzen, bei denen das Verwerfungsmonopol beim Bundesverfassungsgericht liege, könne das Gericht bei einer Verordnung selbst entscheiden. Interessant, da die StVO ja "nur" eine Verordnung ist ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#20
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Bei wirklich dringenden Problemen mit/in der StVO wird natürlich kurzfristig eine Änderung herbeigeführt:
Quelle inforadio.de: "Bundesverkehrsminister Ramsauer will noch vor dem Einbruch des Winters Rechtssicherheit in Sachen Bereifung schaffen. Bei Schnee und Matsch sollen an Autos künftig Winterreifen zur Pflicht werden. Der Minister kündigte eine kurzfristige Änderung der Straßenverkehrsordnung an. Wer im Winter mit ungeeigneten Reifen fahre, gefährde sich und andere, betonte der CSU-Politiker. Darum werde Deutschland bis zu einer einheitlichen europäischen Gesetzgebung eine eigene Regelung durchsetzen. Das Thema berät Ramsauer heute auch mit seinen Ressort-Kollegen aus den Ländern bei der Verkehrsministerkonferenz bei Weimar." Im Vergleich zu VZ ist ein Winterreifen natürlich ein Schnäppchen und er hat den Vorteil das er nicht von Ländern und Gemeinden bezahlt werden muß. ![]() |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wie er das kurzfristig realisieren will, ist mir ein Rätsel. Oder meint er mit kurzfristig die üblichen 2-3 Jahre?
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Ich bekomme gerade Angst, dass Ramsauer jetzt nachbessert und eine 7°C-Klausel einführt. Sie haben gerufen - er antwortet: Es kommt die Winterreifenpflicht.Weiss man schon genaueres? -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Ich halte das wieder für heiße Luft.
Solange wir nicht einmal festgelegt haben, was ein Winterreifen ist, ist alles Andere Unsinn. mfg Stefan |
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#24
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
lt. News meint er diesen, jetzigen, schon begonnenen Winter.
Schoen zu sehen wie man sich wirklich wichtiger Probleme kurzfristig annehmen kann. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 ![]() |
Auch wenn Ramsauer schnell handeln will, stelle ich mir das noch höchst problematisch vor. Ab welchem Zeitpunkt wird der Reifen dann Pflicht? Konkretes Datum? Konkrete Temperatur? Konkrete Wettervorhersage?
Welche Reifen sind dann erlaubt? REINE Winterreifen, M+S, Ganzjahresreifen? Was ist mit solchen Winterreifen, die in den Tests bekannter Automagazine mit mangelhaft abschneiden? Sind die dann verboten? Bin echt mal gespannt, was dabei rauskommt. Aber mir kann's egal sein: ECHTE Winterreifen warten friedlich eingelagert auf ihren Gebrauch. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Zum Thema schnelle Bundesministerien. Ich habe vom BMJ eine Antwort auf eine vor vier(!) Monaten gestellte Anfrage erhalten. Dafür aber auch hübsch mit Unterschrift, Dienstsiegel und Beglaubigung:
Zitat Die auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingestellten unterschiedlichen Fassungen der StVO begründen sich wie folgt: Wer zwischen den Zeilen lesen mag, darf dies gerne tun.Die auf der Internetseite des BMVBS eingestellte Fassung der StVO berücksichtigt, dass die 46. Änderungsverordnung noch Auffassung des BMVBS und des BMU gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes verstößt. Bei www.gesetze-im-internet.de handelt es sich um eine Normendokumentation, die immer auf der verkündeten Rechtslage beruht und daher auch die durch die 46. Änderungsverordnung vorgenommenen Änderungen berücksichtigt. Zum Thema "Winterreifenpflicht" mal eine rhetorische Frage: Was ist ein "Winterreifen"? ![]() |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
lt. News meint er diesen, jetzigen, schon begonnenen Winter. Ich glaube nicht dran. Sollen nur aufpassen, daß sie in der Eile des Gefechts das Zitiergebot beachten. Wer zwischen den Zeilen lesen mag, darf dies gerne tun. Was denn sonst? ![]() |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 19.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51041 ![]() |
Ab welchem Zeitpunkt wird der Reifen dann Pflicht? Konkretes Datum? Konkrete Temperatur? Konkrete Wettervorhersage? Zitat ...im Winter bei Schnee und Matsch... ...sagt unser Minister.Das ist auch die einzig vernünftige Regelung. Was soll ich bei trockener Straße mit Winterreifen? |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 ![]() |
im Winter bei Schnee und Matsch sagt unser Minister. Das ist auch die einzig vernünftige Regelung. Was soll ich bei trockener Straße mit Winterreifen? Also da wo ich wohne, hatten wir im letzten Winter recht viele Tage, an denen die Straßen trocken waren. Soll ich dann demnächst alle zwei Tage die Reifen wechseln? -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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#30
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Danke mitleser! Das beruhigt mich beim Parken :-)
Und dafuer braucht man vier Monate ? ( das ist dann auch die Definition von kurzfristig) Wintereifen solle alle diese sein, die dann das M+S Symbol tragen.... |
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1343 Beigetreten: 06.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49316 ![]() |
Also da wo ich wohne, hatten wir im letzten Winter recht viele Tage, an denen die Straßen trocken waren. Soll ich dann demnächst alle zwei Tage die Reifen wechseln? Nö, es ist/soll ja schließlich nicht verboten/werden auch bei trockener Straße mit Winterreifen zu fahren. Willst du auch bei trockener Straße perfekt ausgerüstet sein und mit Sommerreifen fahren, ist das dein Privatvergnügen. ![]() MfG -------------------- "Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Zitat Bei www.gesetze-im-internet.de handelt es sich um eine Normendokumentation, die immer auf der verkündeten Rechtslage beruht und daher auch die durch die 46. Änderungsverordnung vorgenommenen Änderungen berücksichtigt. Was bedeutet der Ausdruck "verkündeten Rechtslage"? Wude vom BMVBS eine neue Rechtslage verkündet?
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Willst du auch bei trockener Straße perfekt ausgerüstet sein und mit Sommerreifen fahren, ist das dein Privatvergnügen. Nee, nee, nee. So geht das ja nunmal gar nicht. Ganz im Sinne der Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Begründetheit, ... muss die Norm so (oder so ähnlich) lauten: "Bei Schnee oder Schneematsch auf der Fahrbahn muss das (Kraft-)fahrzeug während der Fahrt mit Winterreifen gemäß Norm I/Ramses/2010 ausgerüstet sein. Bei Temperaturen (Luft/Asphalt?) oberhalb 5 Grad Celsius und nicht mit Schnee oder Schneematsch bedeckter Fahrbahn muss das (Kraft-)fahrzeug während der Fahrt mit Sommerreifen gemäß Norm II/Ramses/2010 ausgerüstet sein. Empfänger von Sozialleistungen können nicht mehr zugelassene Winter- oder Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von über 1,6 mm bis 31.12.2010 bei jedem Reifenhändler gegen gleichwertige zugelassene Reifen umtauschen." Werte sind rein fiktiv, aber da gibt es bestimmt wissenschaftliche Untersuchungen und feste Kriterien. Immer daran denken: Es geht um Verkehrssicherheit und nicht um mündige selbst denkende Verkehrsteilnehmer. ![]() |
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
"Verkündet" wird im Bundesgesetzblatt und ähnlichen Werken. Da gibt es aber nur die StVO Ä46, die Pressekonferenz von Herrn Ramsauer hat den Sprung darein nicht geschafft.
Der Begriff "Rechtslage" lässt den bereits angesprochenen Interpretationsspielraum zur Ansicht des BMJ. Dessen Ansicht wurde ja bisher noch nirgends offiziell kundgetan, man hält sich nach außen vornehm zurück und umschifft klare Antworten. |
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 ![]() |
"Bei Schnee oder Schneematsch auf der Fahrbahn muss das (Kraft-)fahrzeug während der Fahrt mit Winterreifen gemäß Norm I/Ramses/2010 ausgerüstet sein. Bei Temperaturen (Luft/Asphalt?) oberhalb 5 Grad Celsius und nicht mit Schnee oder Schneematsch bedeckter Fahrbahn muss das (Kraft-)fahrzeug während der Fahrt mit Sommerreifen gemäß Norm II/Ramses/2010 ausgerüstet sein. Alleine diese gelungene Gesetzestextparodie zeigt deutlich, in welchem Dilemma der Gesetzgeber steckt. Des Weiteren sollte auch nicht vergessen werden, dass der Winter in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedliche Gesichter hat (von höheren Lagen mal ganz zu schweigen!). Durch ein Bundesgesetz hier allgemeingültig für alle Autofahrer in Deutschland vorzuschreiben, ab wann die Reifen zu wechseln sind, dürfte sooo kurzfristig echt schwierig werden! Aber mal abwarten - der gute Herr Ramsauer war ja auch beim Wechselkennzeichen erstaunlich flexibel. ![]() -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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#37
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
So wird das jetzt auch mit der angekuendigten echten "Winterreifenpflicht" werden: "Aber der Verkehrsminister hat doch gesagt...."
Pure Verunsicherung , die auf keiner Grundlage beruht und natuerlich nicht vor dem Ende diesen Winters in die StVO einfliessen wird. Nachtrag: Bingo, prominent auf der "Titelseite" bei SPON |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#38
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Komisch - ich habe erst vor ein paar Tagen gelesen, dass man zunächst eine EU-einheitliche Definition des "Winterreifens" abwarten will, die frühestens nächstes Jahr kommen soll, und dass man erst dann die StVO entsprechend anpassen will. Der BLFA StVO hat das am 23.09.2010 so entschieden. Es wurde beschlossen, dass man den § 2 Abs. 3a StVO derzeit nicht ändern wird.
Hat der BLFA nun so schnell seine Meinung geändert? Oder setzt sich Ramsauer über dessen Empfehlung hinweg? Über die Entscheidung des OLG Oldenburg setzt sich übrigens auch die Oldenburger Polizei hinweg, wie man diesem Artikel entnehmen kann. (Dass es im Artikel heißt, die Polizei "verhänge" Bußgelder ist wohl die übliche journalistische Ungenauigkeit in solchen Fällen.) |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Vielleicht hat er im S21-STress ein bisserl den Überblick verloren?
Eine Verwarnung anbieten kann die Oldenburger Polizei ja weiterhin, schickt man halt den Einspruch gegen den folgenden BGB mit Verweis auf das Urteil. Dann kommt da glaub nix mehr. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#40
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Beitrag
#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
Wieso soll es so schwer sein, eine leicht verständliche und umsetzbare Gesetzesvorschrift zur geeigneten Bereifung zu erlassen?
Man benötigt lediglich eine allgemein verbindliche Kennzeichnung von Winter-/Ganzjahresreifen, die dann auch in der StVO entsprechend verwendet werden kann. So könnte der Gesetzestext beispielsweise lauten: Bei Schnee oder Schneematsch sind XY-Reifen zu verwenden. Wo ist das Problem? ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#42
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#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Man benötigt lediglich eine allgemein verbindliche Kennzeichnung von Winter-/Ganzjahresreifen, die dann auch in der StVO entsprechend verwendet werden kann. ...... Wo ist das Problem? ![]() Und wie soll diese Kennzeichnung aussehen? Hat die Polizei dann Listen der Reifenhersteller mit, was ein Winterreifen ist und was nicht? Und was ist mit den ganzen Altreifen bzw. was wird sein wenn neue Reifen alt werden? Auf den Paragraphen der StVO bin ich schon jetzt gespannt ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Beitrag
#44
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
So könnte der Gesetzestext beispielsweise lauten: Bei Schnee oder Schneematsch sind XY-Reifen zu verwenden. Wo ist das Problem? ![]() Neben der Einstufungs- und Kennzeichnungsproblematik ist eine Verordnung, die bei einem bestimmten Zustand (Eis und Schnee) perfekte Reifen verlangt, bei einem anderen Zustand (Hitzeperioden) aber nicht, nicht verfassungsmäßig. Daher hat man ja bisher, obwohl es dem Normgeber nur um Winterreifen ging, den Passus, dass "die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen [ist und hierzu] insbesondere eine geeignete Bereifung [gehört]" so allgemein formuliert in § 2 Abs. 3a StVO aufgenommen. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#45
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Und wie soll diese Kennzeichnung aussehen? Wenn es eine Norm dafür gäbe, wäre das ja kein Problem. Winterreifen müssten dann im Rahmen einer Homologation in technischer Hinsicht auf ihre Wintertauglichkeit geprüft werden, damit sie ein bestimmtes Symbol tragen dürfen. Nur solche Reifen wären dann Winterreifen im rechtlichen Sinne. Hat die Polizei dann Listen der Reifenhersteller mit, was ein Winterreifen ist und was nicht? Und was ist mit den ganzen Altreifen bzw. was wird sein wenn neue Reifen alt werden? Mit dem entsprechenden Symbol auf dem Reifen würde man solche Listen nicht benötigen. Da die Wintertauglichkeit auch durch mangelnde Profiltiefe und Überalterung verloren gehen kann, müsste man noch zusätzlich definieren, dass ein Winterreifen im rechtlichen Sinn nur vorliegt, wenn er mind. 4 mm Profil hat (so ist es auch in Österreich geregelt) und dass er nicht älter als 6 Jahre sein darf. Allerdings regelt man damit nur die Frage, wie man einen Winterreifen rechtssicher definieren kann. Die Frage, wann genau eine "situative Winterreifenpflicht" gilt, ist dann wiederum Auslegungssache, wenn man mit Begriffen wie "schneebedeckter Fahrbahn" oder "winterlichen Fahrbahnverhältnissen" kommt. Das ließe sich nur durch eine generelle, datumsgenaue WR-Pflicht lösen. |
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#46
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Neben der Einstufungs- und Kennzeichnungsproblematik ist eine Verordnung, die bei einem bestimmten Zustand (Eis und Schnee) perfekte Reifen verlangt, bei einem anderen Zustand (Hitzeperioden) aber nicht, nicht verfassungsmäßig. Wie kommst du denn darauf??? ![]() Die Frage, wann genau eine "situative Winterreifenpflicht" gilt, ist dann wiederum Auslegungssache, wenn man mit Begriffen wie "schneebedeckter Fahrbahn" oder "winterlichen Fahrbahnverhältnissen" kommt. Nun ja. "Bei Nässe" hat sich auch im Laufe der Jahre etabliert. Dann sollte "bei Schnee oder Schneematsch" auch kein Problem sein. Übrigens finde ich persönlich, dass sich Schnee noch leichter definieren lässt als Nässe. Denn während es bei der Nässe hauptsächlich um die Verteilung und die Menge der Wassertropfen geht, liegt ja bei Schnee bereits ein anderer Aggregatszustand vor. |
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Beitrag
#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Zitat Verkehrsminister Ramsauer will nun eine generelle Pflicht einführen. Zitat aus Oscars Link. Der Herr Dr. macht das also höchstselbst ![]() Zitat Noch vor Beginn des Winterwetters will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) eine neue Regelung zur Winterreifenpflicht einführen. "Wir müssen schnell handeln", sagte Ramsauer der "Bild"-Zeitung. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung würden überarbeitet und übergangsweise eine "konkrete Winterreifen-Pflicht" darin verankert. Da bin ich aber gespannt, welche StVO da geändert wird ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#48
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Hier das fiktive Gespräch zwischen einem (F)rager und einem (E)xperten des verantwortlichen Bundesministeriums:
Zitat F: Sind Winterreifen den Sommerreifen bei Schnee und Eis in Punkto Verbesserung der Verkehrssicherheit überlegen? E: Ja. F: Sind Sommerreifen den Winterreifen bei Hitze in Punkto Verbesserung der Verkehrssicherheit überlegen? E: Ja. F: Waren Ihnen beide Sachverhalte bei Einführung der reinen Winterreifenpflicht bekannt? E: Ja. F: Warum wurde dann nur eine Winterreifenpflicht und keine Sommerreifenpflicht eingeführt. E: heiße Luft Der Gesetzgeber kann nicht zwei vollkommen gleichartige Sachverhalten kennen, einen davon sanktionieren und den anderen wissentlich und willentlich unbeanstandet lassen. Das ist für mich Willkür und verstößt mMn ua gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, welches ein grundlegender Pfeiler unseres Rechtsstaates ist. Anbei nochmal die Begründung zur Einführung des heutigen § 2 Abs. 3a StVO aus der Bundesratsdrucksache 813/05: Zitat Mit der ausdrücklichen Hervorhebung der bereits nach bisherigem Recht bestehenden Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen, wird den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 21. November 2003 sowie der Verkehrsabteilungsleiterkonferenz der Länder vom 3./4. März 2004 Rechnung getragen. Damit soll insbesondere dem bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen auftretenden Missstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ausdrücklich klargestellt wird damit auch die Pflicht, bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen und unzureichender Winterausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten. Warum wurde wohl die ausdrücklich gewollte Winterreifenpflicht nicht genau so genannt?
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#49
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Der Gesetzgeber kann nicht zwei vollkommen gleichartige Sachverhalten kennen, einen davon sanktionieren und den anderen wissentlich und willentlich unbeanstandet lassen. Man könnte allerdings einwenden, dass die beiden Varianten eben doch nicht völlig gleichartig sind. Das Gefährdungspotential von Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn dürfte größer sein als jenes von Winterreifen im Sommer. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man nicht auf die mögliche Gefährdung (verlängerter Bremsweg) abstellt, sondern auf die mögliche Behinderung, die ja in der BR-Drucksache ausdrücklich als Begründung genannt wird: Sommerreifen auf Schnee sind alljährlich in einer großen Anzahl von Fällen Ursache für Behinderungen. Einen Winterreifen bei warmem Wetter kann man sich aber nur schwerlich als Ursache für eine Behinderung vorstellen. Ich habe jedenfalls noch nicht erlebt, dass im Juli oder August ein winterbereiftes Auto an einer Steigung wegen der Reifen liegengeblieben ist. |
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Beitrag
#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 211 Beigetreten: 18.09.2007 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 36708 ![]() |
Herr Ramsauer
![]() Ramsauer macht Reifenherstellern Wintergeschenk "Autofahrer, die sich bisher mit Sommerreifen oder mit sogenannten Ganzjahres-Pneus durchgemogelt haben, müssen sich also auf Zusatzkosten gefasst machen." Und was ist mit den Ganzjahresreifen mit dem "Schneeflocken"-Symbol??? Gibt es bald V45- und V46-"Schneeflocken"-Symbole ??? ![]() -------------------- Viele Grüße,
Rook |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 06:54 |