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> Interessantes Urteil Thema Sommer-/Winterreifen
Vollkasko
Beitrag 24.11.2010, 12:21
Beitrag #201


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Winterreifen-Pflicht ab kommender Woche

Der Bundesrat stimmt am Freitag über die geplante Winterreifen-Pflicht ab, die damit in der kommenden Woche in Kraft treten kann. Eine Zustimmung der Bundesländer gilt als sicher.

Quelle


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mir
Beitrag 24.11.2010, 12:59
Beitrag #202


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Hmm, die Eingangsformel ist interessant.

Zitat
In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S.
1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009
(BGBl. I S. 2631) geändert worden ist,


Wie kann das sein, wenn nach Rechtsmeinung des BMVBS diese Fassung gar nicht in Kraft getreten ist?

(Quelle: Bundesrat-Dokument 699/10)


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Mitleser
Beitrag 24.11.2010, 13:07
Beitrag #203


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Das hat @ukr -während Deiner bedauerlichen temporären Abwesenheit- auch schon festgestellt:
Zitat (ukr @ 03.11.2010, 17:25) *
Was mich stutzen lässt ist das hier:

Zitat
In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt:

Wir ändern also die nichtige StVO, interessant. whistling.gif
Zitat (ukr @ 04.11.2010, 16:51) *
Auf jeden Fall werde ich bezüglich der Nicht-Nichtigkeit nochmal nachfragen. whistling.gif


Aber auch an Dich schicke ich folgende(n) Hinweis/Bitte:
Zitat (Mitleser @ 04.11.2010, 17:01) *
Aber bitte erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt dribble.gif
Sonst fällt die schon erhoffte argue.gif doch noch weg crybaby.gif


Also warten bis Freitag (dann auf der passenden BR-Seite mal lesen was wirklich beschlossen wurde) und anschließend die BGBl-HP beobachten, um nicht vorzumucken.
Nicht das Ramses doch nicht unterschreibt - es geht doch um unser aller Sicherheit. laugh2.gif

wavey.gif
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Pogge
Beitrag 24.11.2010, 13:14
Beitrag #204


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Sollte es wirklich so sein, dass nichtmal ein Zuständiger im BMVBS hier mitliest, oder wenigsten einen konspirativen Tip bekommt? Ich bin mal gespannt!
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mir
Beitrag 24.11.2010, 13:24
Beitrag #205


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Zitat (Mitleser @ 24.11.2010, 13:07) *
Das hat @ukr -während Deiner bedauerlichen temporären Abwesenheit- auch schon festgestellt:


Ah ... Danke für den Hinweis biggrin.gif

Zitat
Aber auch an Dich schicke ich folgende(n) Hinweis/Bitte

sadwalk.gif Nagut smile.gif


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ukr
Beitrag 24.11.2010, 16:08
Beitrag #206


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Ich kann mir nicht vorstellen, daß man diesen "Fehler" übersehen hat. Irgendwelche juristischen Winkelzüge wird es schon geben und Peterle wird sie medienwirksam vortragen. thread.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.11.2010, 14:58
Beitrag #207


bekennender Pfostenumfahrer
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Na da sind wir ja mal gespannt :-)

SPON:" Berlin/Hamburg - Bisher konnten Autofahrer sich noch herausreden, wenn sie im Winter mit Sommerpneus unterwegs waren. Ab Montag, dem 29. November ist damit Schluss. Ab dann wird aller Voraussicht nach die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten, die der Bundesrat wohl am Freitag durchwinken wird."
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Mitleser
Beitrag 25.11.2010, 16:06
Beitrag #208


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An Montag glaube ich ja nicht.
Am Freitag wird abgestimmt - und bloßes Ja-Sagen geht nicht, da der BR eine Auswahl treffen muss (Zustimmung zu einem oder beiden Vorschlägen des Innenausschusses und zur bajuwarischen Strafverschärfung(s.u.)). Anschließend muss Ramsauer unterzeichnen. Dann muss es in das nächsterscheinende BGBl eingepflegt und dieses veröffentlicht werden. Das geschieht zu 99% frühestens am Montag. Und dann tritt die Änderung am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Also noch ein Tag mehr Schonfrist. laugh2.gif


Die Bayern haben diesen Änderungsantrag eingebracht.
Statt 40€ pauschal (80€ bei Behinderung), wollen sie 40€ bis 140€ haben. Je nachdem ob Fz <= 3,5t bzw. Bus bis 8 Plätze oder schwerer/größer. Und sie wollen auch noch die Gefährdung und die Sachbeschädigung extra bebußen. Na, wems gefällt. mad.gif
Aber: Auch Bayern will die V46 ändern - also den darauf basierenden Bußgeldkatalog.
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Digo
Beitrag 25.11.2010, 16:45
Beitrag #209


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Der Audihändler hier weiß schon mehr wink.gif.
Eine Probefahrt nächsten Dienstag während meiner Inspektion mit meinem Wunschauto ist nicht möglich, da ab nächster Woche die Winterreifenpflicht gilt und das Auto keine Winterreifen drauf hat.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.11.2010, 17:00
Beitrag #210





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Du weißt doch gar nicht, wie die Straßenverhältnisse am Dienstag sein werden. Es bleibt ja nach wie vor bei einer "situativen" Pflicht.
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Digo
Beitrag 25.11.2010, 17:52
Beitrag #211


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Eben, ich weiß es genauso wenig wie er. Aber er meinte, dass man ab nächster Woche gar nicht mehr ohne Winterreifen fahren dürfte.
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Big-Blue 1
Beitrag 25.11.2010, 18:26
Beitrag #212


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Hallo zusammen wavey.gif

und die Autovermietungen verdienen sich dank "Winterreifenpflicht" eine goldenen Nase.

Wenn man ein Auto mieten will und Winterreifen drauf sollen, dann kassieren sie zwischen 19 + 25 Euronen ...PRO TAG blink.gif blink.gif sad.gif

Stellt sich mir die Frage ob es rechtlich haltbar ist diese Abkassiererei für Winterreifen bei den Vermietern oder ob sie dann nicht verpflichtet sind die
Winterpneus ohne Gebühr raufzuziehen ???

Ob da jemand eine Ahnung hat think.gif think.gif think.gif




schönen Schneefreien Abend noch wavey.gif

Big-Blue


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Es ist die Zeit, wo manch einer lernt, das die Sichtweite nicht mit der Bremswirkung harmoniert...
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nachteule
Beitrag 25.11.2010, 19:51
Beitrag #213


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Hallo, Big-Blue 1,

ob dies rechtlich haltbar ist, kann ich beim besten Willen nicht sagen, aber eine Unverschämtheit ist es auf jeden Fall.

Keine Ahnung, ob dies so von allen Mietwagenfirmen gemacht wird, aber sollte es Mietwagenfirmen geben, die dieses Spiel nicht mitmachen, wüsste ich, wohin ich gehe.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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CvR
Beitrag 25.11.2010, 20:00
Beitrag #214


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Ich habe keine Ahnung, wie Mietwagen üblicherweise bereift sind. Ich kenne jedoch den einen oder anderen Betreiber größerer Fahrzeugflotten, bei denen die Autos standardmäßig auf Ganzjahresreifen unterwegs sind. Könnte das bei Mietwagenflotten ähnlich sein?

Und dann für bessere Reifen als das vorgeschriebene "Mindestmaß" einen Aufschlaf zu verlangen wäre doch nur fair. Probleme sähe ich allenfalls dann, wenn Sommerreifen auf dem Mietwagen drauf wären.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Der_Veranstalter
Beitrag 25.11.2010, 21:48
Beitrag #215


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Zitat (CvR @ 25.11.2010, 20:00) *
einen Aufschlaf zu verlangen


Na, hoffentlich wacht er dann vor dem Fahrtantritt wieder auf...


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Firefighter im Ruhestand....

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ukr
Beitrag 25.11.2010, 23:00
Beitrag #216


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Zitat (Mitleser @ 25.11.2010, 16:06) *
Aber: Auch Bayern will die V46 ändern - also den darauf basierenden Bußgeldkatalog.

Na dann, sollen sie mal ihre V46 ändern. Mal sehen, was da kommt. Entweder man pflegt jetzt wirklich die Winterreifenpflicht in eine nichtige StVO ein, oder man hat das Land letztes Jahr im April kräftig verarscht - sorry für den Ausdruck. whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 26.11.2010, 09:08
Beitrag #217


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Mal abwarten, was kommt. Auf der entsprechenden Seite des Bundesrates sind schon die Dokumente 699/3/10, 699/4/10 und 699/5/10 zum Tagesordnungspunkt 46 (nomen est omen? laugh2.gif) angekündigt. Nur noch ohne Inhalt.

Hat jemand Tee?
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AMenge
Beitrag 26.11.2010, 09:17
Beitrag #218


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Zitat (Big-Blue 1 @ 25.11.2010, 19:26) *
Wenn man ein Auto mieten will und Winterreifen drauf sollen, dann kassieren sie zwischen 19 + 25 Euronen ...PRO TAG blink.gif blink.gif sad.gif

Zumindest die Höhe des Betrags kann ich so nicht bestätigen. Ich habe bei Sixt aktuell gerade 6 EUR pro Tag bezahlt.
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Mitleser
Beitrag 26.11.2010, 09:22
Beitrag #219


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Du kannst bei den Verleihern ja auch Umzugsautos mieten. Das Sicherungsmaterial kostet extra.
Und wer sagt, dass Du auf den gemieteten PKW nicht Deine eigenen Winterreifen draufziehen darfst?

Solange der Markt bereit ist, diese Sondergebühren zu zahlen, solange werden sie auf die Rechnung gesetzt.
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divefreak
Beitrag 26.11.2010, 09:32
Beitrag #220


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Zitat (nachteule @ 25.11.2010, 19:51) *
Hallo, Big-Blue 1,

ob dies rechtlich haltbar ist, kann ich beim besten Willen nicht sagen, aber eine Unverschämtheit ist es auf jeden Fall.

Keine Ahnung, ob dies so von allen Mietwagenfirmen gemacht wird, aber sollte es Mietwagenfirmen geben, die dieses Spiel nicht mitmachen, wüsste ich, wohin ich gehe.


Interessant ist der Paketpreis... think.gif

Vermieter A Auto xyz mit Winterreifenaufschlag verglichen mit Mitbewerber B ohne Zuschlag. Wobei die Fahrzeuge gleich sein müssen... whistling.gif

GGF rechnet B ja die Ganzjahres/Winterreifen schon verdeckt in den Mietpreis ein? unsure.gif
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ilam
Beitrag 26.11.2010, 12:15
Beitrag #221


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Zitat (CvR @ 25.11.2010, 20:00) *
Ich habe keine Ahnung, wie Mietwagen üblicherweise bereift sind. Ich kenne jedoch den einen oder anderen Betreiber größerer Fahrzeugflotten, bei denen die Autos standardmäßig auf Ganzjahresreifen unterwegs sind. Könnte das bei Mietwagenflotten ähnlich sein?


Ein Freund hat sich einen Ex-Mietwagen gekauft ( ranting.gif ). Das Ding hat nur Winterreifen, mit denen es auch im Sommer unterwegs war...
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Mitleser
Beitrag 26.11.2010, 15:10
Beitrag #222


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Jetzt sind auch die Anträge von Thüringen und Hessen, RLP und Sachsen sowie eine Aktualisierung des bayrischen Antrags online.

Man ist sich also bei der Bußgeldhöhe deutlich uneins. Und die beiden Löwen-Länder wollen das ganze jetzt beschließen, aber rechtzeitig vor dem nächsten Winter nochmal drüber sprechen - das war doch schon im letzten Winter für dieses Jahr so angedacht mit dem rechtzeitig.
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Vollkasko
Beitrag 26.11.2010, 15:35
Beitrag #223


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Zitat (Mitleser @ 26.11.2010, 15:10) *
Aktualisierung des bayrischen Antrags


Ups, dachte schon an so etwas wie "Teeren und Federn" oder noch Schlimmeres. whistling.gif

Ist eigentlich schon etwas beschlossen?

Schöne Grüße


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Mitleser
Beitrag 26.11.2010, 15:40
Beitrag #224


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Zitat (Vollkasko @ 26.11.2010, 15:35) *
Ist eigentlich schon etwas beschlossen?

Gemäß dieser Pressemitteilung des BMVBS ja. Aber der Beschluss wird erst nach Ende BR-Sitzung dort veröffentlicht.
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helmet lampshade
Beitrag 26.11.2010, 16:21
Beitrag #225


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Zitat (Big-Blue 1 @ 25.11.2010, 18:26) *
Stellt sich mir die Frage ob es rechtlich haltbar ist diese Abkassiererei für Winterreifen bei den Vermietern oder ob sie dann nicht verpflichtet sind die
Winterpneus ohne Gebühr raufzuziehen ???

Ich würde annehmen, dass bei einer saisonalen Pflicht die Winterreifenkosten im Angebotspreis inbegriffen sein müssten
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Gawyn Luinrandir
Beitrag 26.11.2010, 17:02
Beitrag #226


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Zitat (Georg_g @ 06.10.2010, 23:27) *
...



Nach einer Selbstverpflichtung der Reifenhersteller soll das eigentlich nur für "echte" Winterreifen verwendet werden, nicht für Ganzjahrsreifen. Was ist es denn für eine Marke und Typ?


Der Goodyear Vector 4Seasons hat den NHTSA Test bestanden und trägt folglich das Schneeflocken Symbol zurecht. Bei aktuellen Winterreifentests landet der Vector 4Seasons im Mittelfeld und hat bessere Fahreigenschaften als die Winterreifen verschiedener Billiganbieter.

Da ich meine Reifen bisher immer wegen Überalterung verschrottet habe habe ich seit diesem Jahr auch Allwetterreifen der Firma Goodyear auf meinem Auto.
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Big-Blue 1
Beitrag 26.11.2010, 17:07
Beitrag #227


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Hallo zusammen wavey.gif

Wenn es in die StVO aufgenommen wurde, dann stellt sich mir persönlich die Frage, ob ein Autovermieter berechtigt ist, davon abzuweichen indem er Winterreifen NUR gegen Aufpreis aufzieht oder dazu verpflichtet ist, sie auf dem Fahrzeug den Witterungsverhältnissen aufzuziehen.

Wie sieht es rechtlich eigentlich aus ?

Als Vermieter ist man doch verpflichtet nur verkehrssichere Fahrzeuge gemäß den Gesetzen zu vermieten. think.gif

Gehören dazu denn nun die Winterpneus dazu oder nicht ?? think.gif

Sonst könnte man ja als Vermieter auf die Idee kommen die Beleuchtung und die Sicherheitsgurte, Airbags, etc. in Rechnung zu stellen als Zusatzausrüstung.

Hat man da als Kunde eine Chance dagegen vorzugehen, denn es machen ja zumindest alle großen Vermieter. blink.gif


Rutschfreien Abend wünscht

Big-Blue wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 26.11.2010, 17:13
Beitrag #228


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Gemäß Begründung des BMVBS ist die StVO eine Verhaltensvorschrift die sich an den Verkehrsteilnehmer (Mieter) richtet, während sich die StVZO als Ausrüstungsvorschrift an den Halter (Vermieter) wendet.
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CvR
Beitrag 26.11.2010, 17:14
Beitrag #229


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Zitat (Big-Blue 1 @ 26.11.2010, 17:07) *
Wenn es in die StVO aufgenommen wurde, dann stellt sich mir persönlich die Frage, ob ein Autovermieter berechtigt ist, davon abzuweichen indem er Winterreifen NUR gegen Aufpreis aufzieht oder dazu verpflichtet ist, sie auf dem Fahrzeug den Witterungsverhältnissen aufzuziehen.

Wie sieht es rechtlich eigentlich aus ?

Als Vermieter ist man doch verpflichtet nur verkehrssichere Fahrzeuge gemäß den Gesetzen zu vermieten. think.gif

Fahrzeuge ohne Winterreifen verstoßen ja nicht gegen das Gesetz. Man darf mit Fahrzeugen ohne Winterreifen eben nur nicht auf solchen Strassen unterwegs sein, auf denen sich gerade Schnee oder Eis oder so befinden. Ein Auto ist auch mit Sommerreifen vollkommen okay, sofern der Fahrer geeignete Strassen benutzt bzw. den Wagen stehen lässt.


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Matte
Beitrag 26.11.2010, 21:18
Beitrag #230


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Mein Bitten scheint doch erhört worden zu sein.
Zitat
die zuletzt durch Artikel 1 der Verord-nung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden wie folgt gefasst:

Bitte bitte lasst das stehen! Dann muss ich nicht nochmal hier alles neu machen... laugh2.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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nachteule
Beitrag 26.11.2010, 21:26
Beitrag #231


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Hallo, @alle,

und wer bekommt nun das Bußgeld?

Der Fahrer, weil er mit Sommerreifen fährt?

Der Halter, weil er dies angeordnet oder zugelassen hat?

Beide?

Der Halter ein erhöhtes Bußgeld, wenn er gleichzeitig Fahrer ist?

Wenn es nur den Fahrer trifft:

Was ist, wenn ein Firmeninhaber sich weigert, Winterreifen aufzuziehen, aber seinen Fahrer zwingt, damit zu fahren?

Viele Grüße,

Nachteule


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Pogge
Beitrag 26.11.2010, 21:30
Beitrag #232


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Zitat (nachteule @ 26.11.2010, 21:26) *
und wer bekommt nun das Bußgeld?


Kommune oder Land!
Du solltest eher fragen wer es zahlt!
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nachteule
Beitrag 26.11.2010, 22:12
Beitrag #233


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Hallo, Pogge,

Scherzkeks. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Gorm
Beitrag 26.11.2010, 22:20
Beitrag #234


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Gibt es eigendlich die Möglichkeit, die EG-Richtlinie bzgl. der Reifen irgendwo einzusehen? Oder wie soll im Fall einer Kontrolle nachgewiesen werden, ob der aufgezogene Pneu Dieser entspricht (z.B. bei Motorrad-Enduro-Reifen, die haben keine M+S Kennzeichnung)?
Oder ist das so zu verstehen, das man entweder die Kennzeichnung M+S hat oder ordnungwidrig handelt (bei Schnee...) ?
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Ichtyos
Beitrag 26.11.2010, 22:56
Beitrag #235


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Zitat (Gorm @ 26.11.2010, 22:20) *
Gibt es eigendlich die Möglichkeit, die EG-Richtlinie bzgl. der Reifen irgendwo einzusehen?

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es diese hier. wavey.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.11.2010, 23:04
Beitrag #236





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Nein, es ist diese hier. Dort wiederum im Anhang II Nr. 2.2 (Seite 16 des pdf-Dokuments).
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Ichtyos
Beitrag 27.11.2010, 00:57
Beitrag #237


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Danke! Aber ob ich damit einen police.gif überzeugen kann, dass meine Quanling-All-Seasons-M+S-Reifen wirklich Winterreifen sind? think.gif (Quanling stellt gar keine Sommerreifen her dry.gif ) laugh2.gif


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Beitrag 27.11.2010, 07:14
Beitrag #238


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Zitat (Ichtyos @ 27.11.2010, 00:57) *
Danke! Aber ob ich damit einen police.gif überzeugen kann, dass meine Quanling-All-Seasons-M+S-Reifen wirklich Winterreifen sind? think.gif

Wer ist in einem Rechtsstaat nochmal in der Beweispflicht? think.gif und laugh2.gif und Viel Spaß unserer police.gif


So, der Beschluss ist nun online. Es wurde dem Antrag des BMVBS zugestimmt, wobei jedoch folgende Abweichung eingearbeitet wurde:
- Die angekündigte Ausnahme für die Antriebsachsen von M2, M3, N2 und N3 wurde übernommen (an den Antriebsachsen dürfen nun bei Winterwetter auch M+S-Reifen angebracht sein wallbash.gif)
- Die angekündigte Ausnahme für LoF- u § 35 Abs. 1 - Fahrzeuge wurde übernommen.
- Nun ist auch bußgeldbewährt, wenn kennzeichnungspflichtige Gefahrgutfahrzeuge bei Sichtweiten unter 50m -die nicht durch Nebel, Schneefall oder Regen verursacht werden- sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen ist

Bleibt die Frage, wie rein technisch Satz 1 und 2 des § 2 Abs. 3a StVO durch drei Sätze ersetzt werden kann.
Und was geschieht mit dem bisherigen Satz 3 - wird er gemäß geänderter BKatV automatisch zu Satz 4?


Da nunmehr beschlossen wurde, die Version von StVO und BKatV zu ändern, die zuletzt durch die Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden sind, geht wohl der Bundesrat als zuständige Instanz von der Wirksamkeit der V46 aus.
Das BMVBS hat nun drei Möglichkeiten:
- Es bemerkt seinen "Fehler", stellt die Winterreifenpflicht nicht ins BGBl und lässt das nochmal vom BR ändern.
- Es ändert nichts und veröffentlicht diese Variante am Dienstag im BGBl - ob es ein Fehler/Neueinsicht/Verarsche war, darf dann jeder selbst entscheiden
- Es ändert den Beschluss und lässt ihn anders als beschlossen im BGBl abdrucken. Da es sich aber kaum um einen Druckfehler oder eine offenbare Unrichtigkeit handelt, dürfte die Änderung wohl unzulässig sein und den Beschluss nichtig machen. Mehr dazu siehe hier.

Na dann, warten wir auf Dienstag und die dann erhofften Ausreden Antworten. wavey.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 27.11.2010, 09:39
Beitrag #239


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Zitat (Mitleser @ 27.11.2010, 08:14) *
- Die angekündigte Ausnahme für die Antriebsachsen von M2, M3, N2 und N3 wurde übernommen (an den Antriebsachsen dürfen nun bei Winterwetter auch M+S-Reifen angebracht sein wallbash.gif)



Hallo

Ich zitiere mal den Gesetzestext: Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.

Darf dann, im Umkehrschluss, mit M+S Reifen bei schönem (Sommer) Wetter nicht gefahren werden? think.gif rolleyes.gif
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willi
Beitrag 27.11.2010, 10:13
Beitrag #240


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Jo. Dafür sind bei bei winterlichen Strassenverhältnissen dann Sommerreifen vorgeschrieben. rolleyes.gif
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ukr
Beitrag 27.11.2010, 10:25
Beitrag #241


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Zitat (Mitleser @ 27.11.2010, 07:14) *
Na dann, warten wir auf Dienstag und die dann erhofften Ausreden Antworten. wavey.gif

Etnweder haben wir dann doch keine Winterreifenpflicht, weil eine Verordnung geändert wurde, die bereits im Mülleimer liegt, oder die alten Verkehrszeichen in der Gestaltung vor 1992 sind bzw. bleiben ungültig. Das ist schon ein Sachverhalt, den ich gerne geklärt hätte. laugh2.gif
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Digo
Beitrag 27.11.2010, 11:58
Beitrag #242


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Da ich langsam einfach den Überblick verloren habe und ich jetzt schon 2 Leuten erklären durfte, dass das neue Gesetz nicht aussagt, dass ich am 7.12.2010 bei bei ggf 18 Grad mit Winterreifen fahren muss (haben die Personen steif und fest behauptet wallbash.gif), wäre jemand der sich mit der Materie auskennt so nett und könnte einen FAQ Beitrag machen? smile.gif
Damit wäre man auch schonmal für alle Threads die demnächst kommen werden gerüstet wink.gif.
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Hoheneicherstation
Beitrag 27.11.2010, 12:52
Beitrag #243


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Hallo

In dem Antrag ( http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs....pdf/699-10.pdf ) der vom Bundesrat genehmigt wurde steht: (Zitat)
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte

darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Wenn also keine der obigen Vorgaben zutreffen kann keiner das Nichtvorhandensein von Winterreifen bemängeln.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.11.2010, 13:30
Beitrag #244


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Zitat (Digo @ 27.11.2010, 12:58) *
... dass ich am 7.12.2010 bei bei ggf 18 Grad mit Winterreifen fahren muss (haben die Personen steif und fest behauptet wallbash.gif)...

Ist ja schon geschrieben worden:
Die Winterreifen-Pflicht ist nicht jahreszeit-, sonder wetterabhängig.

Das heißt aber im Umkehrschluss:
Wenn Du am 15. August auf der A45 plötzlich in einen Schneematsch-Schauer gerätst (das ist dort zu der Jahreszeit zwar selten, aber keinesfalls auszuschließen), dann sind auf jeden Fall mindestens 40 Teuro, garniert mit einem Flenspunkt, fällig. wallbash.gif

Doc


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blue0711
Beitrag 27.11.2010, 13:36
Beitrag #245


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Wird jetzt nur interessant, wie man diese Zustände definiert.

Müssen die Bedingungen auf der gesamten Fahrbahn herrschen, bzw. auf dem gesamten Fahrstreifen?
Oder reicht es, wenn die Bedingungen vereinzelt eingehalten sind?
"Bei Nässe" muss ja auch auf der gesamten Fahrbahn eingehalten sein, damit es gilt.

Ich gehe mal zunächst davon aus, dass ich auf der geräumten und gestreuten Hauptstraße fahren darf, wenn die Nebenstraßen noch schneebedeckt sind.
Zahl ich dann für die ungeräumten 10m zwischen Garage und Straße das Bußgeld oder ist das noch erlaubt?
Muss ich mir dann einen schneefreien Pfad zur Straße schaffen?
Darf ich auch noch ebene 50m Stichweg (T30 oder gar VB) rollenderweise zur Hauptstraße ? (Sinn der Norm ist ja Schutz anderer - auf den 50m behindere oder gefährde ich niemanden, wenn ich im Schrittempo fahre)

Wenn die Straße durchgehend trocken und griffig ist, aber an einer einzigen Brücke Reifglätte auftritt, darf ich dann dort nicht mehr langfahren oder reicht es, den kurzen Abschnitt mit entsprechender Sorgfalt zu überqueren?
Oder muss ich für 20m Reifglätte auf 30 km Fahrstrecke Winterreifen aufziehen?

Was ist mit gelegentlich überfrierender Nässe?
Zum Beispiel schmilzt Schnee in der Sonne, das Wasser läuft über die Straße und gefriert durch die Temperaturen.
Muss ich dann aussenrum fahren (auf der Autobahn davor stehen bleiben) oder darf ich die 50 cm noch (oder auch 2m)

Sind das alles Straßenzustände oder örtliche Gegebenheiten?

Ich weiss, sind teilweise Wattestäbchen-Fragen, aber wenn man ein Fahrzeug fährt, für das es keine Winterreifen gibt, stellen sich solche Fragen.


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ukr
Beitrag 27.11.2010, 13:48
Beitrag #246


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Genau genommen müsste es eine Sommerreifen-Erlaubnis geben. scared.gif
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Digo
Beitrag 27.11.2010, 14:10
Beitrag #247


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.11.2010, 13:30) *
Das heißt aber im Umkehrschluss:
Wenn Du am 15. August auf der A45 plötzlich in einen Schneematsch-Schauer gerätst (das ist dort zu der Jahreszeit zwar selten, aber keinesfalls auszuschließen), dann sind auf jeden Fall mindestens 40 Teuro, garniert mit einem Flenspunkt, fällig. wallbash.gif

Ist Hagel "Schneematsch"?
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blue0711
Beitrag 27.11.2010, 14:17
Beitrag #248


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Da brauchst Du keinen Hagel für.

Irgendwann in den 90ern bin ich im Sommer auf der A81 bei wenigen Wolken am blauen Himmel auf eine 200m lange geschlossene Schneedecke gestossen. Ein Auto stand schon rückwärts an der Leitplanke.

Wie @Doc schon sagte: Selten, sehr sogar, aber möglich.

Dennoch würde ich das dann nicht als durchgehenden Straßenzustand ansehen, sondern als örtliche Begebenheit. Also mit besonderer Sorgfalt passieren - fertig.

Andereseits erfüllt Hagel bei einer gewissen Menge den Zustand Eisglätte.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.11.2010, 14:18
Beitrag #249


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Zitat (Digo @ 27.11.2010, 15:10) *
Das wäre... blink.gif

Es komt bei entsprechenden Wetterverhältnissen vor, dass es bei uns unten zwar noch warm ist, aber weiter oben Frost herrscht.Wenn bei Plus-Graden was weißes vom Himmel fällt, unterscheidet man zwischen drei Härtegraden:
1.) hart = Hagel
2.) medium = Graupel,
3.) weich = Schneeregen.

Häufiger sind im Sommer zwar 1.) und 2.), aber auch 3 habe ich durchaus schon erlebt.

Und wenn der runterfallende Schneeregen nach der Landung nicht schnell genug taut, dann haben wir auf der Fahrbahn "Schneematsch".
Und der bewirkt eine Winterreifenpflicht - zu JEDER Jahreszeit!

Doc


P.S.:
Man sollte sich für solche Fälle noch einen Satz alter Winterreifen zurücklegen.
Bei Glätte durch gefrorenes Wasser jeglicher Art sind auch die besten Sommerreifen verboten. Hat man dagegen Winterreifen drauf, reichen 1,6 mm Profil offenbar völlig aus wallbash.gif


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Pfeiffermit3f
Beitrag 27.11.2010, 14:52
Beitrag #250


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Hallo Ihr Meckerer,
wie wäre es denn, wenn Ihr mal einen schönen Vorschlag macht, wie so ein Gesetzestext aussehen könnte, der alle Eventualitäten einschließt?

Ich für meinen Teil habe Winterreifen (M+S) aufgezogen und bin damit auf der sicheren Seite, auch wenn bei uns vielleicht 3-4 mal im Winterhalbjahr die Straßen so zugeschneit sind, dass die Winterreifenpflicht zum Tragen kommen würde. Das sind auch kaum Mehrkosten, da die Sommerreifen in dieser Zeit geschont werden.

Ich habe das Gefühl, es wird jetzt hämisch in den Krümeln gesucht, um dem Ramsauer die Dummheit bescheinigen zu können. Ein bisschen Menschenverstand sollte auch noch vorhanden sein...

Was wollte man denn schon mit der alten Vorschrift und jetzt auch mit der neuen erreichen: doch nur, dass nicht schon an der kleinsten Steigung falsch bereifte Kraftfahrzeuge, vor allem der Schwerverkehr, sich querstellt und damit der ganze Verkehr zum Erliegen kommt. Wir waren doch bestimmt schon alle einmal Leidtragende einer solchen Situation - ich will aber nicht behaupten, dass die in Zukunft auch mit den vorgeschriebenen Reifen nicht mehr eintreten werden.

So, Feuer frei...
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