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> Strafe für betrunkenen Beifahrer.
Stahlers
Beitrag 31.07.2010, 19:16
Beitrag #1


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Ich hatte schon oft von dieser Regelung gehört.
Laut Gesetz soll es ja tatsächlich möglich sein den Beifahrer der betrunken ist dranzukriegen.

Ich frage,da bei der Clique meines Sohns,wöchentlich einer fahren muss, und die anderen 4 Leute trinken etwas.
So wie ich diese Kerls kenne sind die voll bis oben hin,so schwebt der Beifahrer doch regelmäßig in Gefahr?

Meine Frage an die Polizisten , ahndet ihr das? Was sind eure Erfahrungen?
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Mr.T
Beitrag 31.07.2010, 19:27
Beitrag #2


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Zitat (Stahlers @ 31.07.2010, 20:16) *
Laut Gesetz soll es ja tatsächlich möglich sein den Beifahrer der betrunken ist dranzukriegen.
Wo soll das denn stehen? unsure.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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O22O
Beitrag 31.07.2010, 19:39
Beitrag #3


Neuling
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Kommt auf das verhalten vom Beifahrer an.

Wenn er sich bei offenem Fenster übergibt und das ganze auf der Scheibe der Streife landet.
Raushangel u.s.w. Gibts ja alles...
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Stahlers
Beitrag 31.07.2010, 19:45
Beitrag #4


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Zumindest das habe ich auf die Schnelle gefunden,hier in der ländlichen Gegend hör man das aber auch vom Dorfsheriff ,klar Abschreckeparolen verteilt der gerne mal,aber man ließt ja ab und an doch etwas im Internet.


Zitat
"Wer sich zu einem angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, muss bei einem alkoholbedingten Unfall für eigene Gesundheitsschäden teilweise selbst gerade stehen. Das hat das OLG Oldenburg (Az.: 8 U 210/96) entschieden. Ein Begleiter muss aufs Mitfahren verzichten, wenn er erkennen kann, dass der Fahrer betrunken ist. Fährt er doch mit, so trägt er ein Mitverschulden bei eigenen Verletzungen. Erkennt der Mitfahrer die Fahruntüchtigkeit erst im Laufe der Fahrt, dann muss er den Fahrer zum Anhalten auffordern und aussteigen. Das kann bedeuten, dass man die Behandlungskosten, die unter Umständen sehr hoch sein können, zum Teil aus der eigenen Tasche leisten muss."


Quelle.
http://www.legatips.de
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O22O
Beitrag 31.07.2010, 19:49
Beitrag #5


Neuling
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Das ist keine Strafe!

Nur eine Frage der Versicherung!
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Devils Right Hand
Beitrag 31.07.2010, 19:50
Beitrag #6


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Aus dem Eingangspost entnehme ich aber, dass der Fahrer nüchtern ist.
Insofern passt das Urteil nicht zur Situation.

Mir ist im Übrigen auch kein Gesetz bekannt, das es dem Beifahrer verbiet, Alkohol zu konsumieren, bzw. unter Einfluss dessen zum Beifahrer zu werden (sprich: sich vorne rechts in ein Auto zu setzen).
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JTH
Beitrag 31.07.2010, 19:58
Beitrag #7


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Das Urteil hat bar rein gar nichts mit der Fragestellung zu tun. Die ursprüngliche Frage ging nach einem betrunkenen Beifahrer. Das Urteil zielt aber auf einen nüchternen Mitfahrer bei einem betrunkenen Fahrer ab...

Ein betrunkener Beifahrer kann strafrechtlich dann belangt werden, wenn er im Suff auf den Fahrer einwirkt. Dies kann zB durch ein Eingreifen ins Lenkrad o.ä. geschehen.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Stahlers
Beitrag 31.07.2010, 20:03
Beitrag #8


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Ja hatte auf die Schnelle nur dieses Urteil gefunden,also ist das eigentlich kaum bestrafbar? Außer halt bei einem Unfall!
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Devils Right Hand
Beitrag 31.07.2010, 20:05
Beitrag #9


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Was sollte ein Unfall daran ändern, dass ein betrunkener Beifahrer nicht belangt werden kann?
Außer natürlich, wie JTH schrieb, wenn er den Fahrer stört, ablenkt, etc.
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Q-Treiberin
Beitrag 31.07.2010, 20:05
Beitrag #10


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Zitat
Außer halt bei einem Unfall!
Auch bei einem Unfall nicht. Außer die Alkoholisierung des Beifahrers war ursächlich dafür.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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superdiesel
Beitrag 31.07.2010, 21:12
Beitrag #11


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Stahlers, wenn das stimmen täte, was du befürchtest,
dann dürfte sich ja keiner nach einem Kneipenbesuch ungestraft in ein Taxi setzen. smile.gif


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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nachteule
Beitrag 31.07.2010, 21:24
Beitrag #12


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Hallo, Stahlers,

wenn Dein Sohn und seine Freunde sich strikt an die selber aufgesetzte Regel halten, dass der Fahrer absolut nüchtern bleibt, ist das sehr zu begrüßen. wavey.gif

Wie schon gesagt wurde, hat in dem Fall niemand etwas zu befürchten, wenn keiner der betrunkenen Mitfahrer auf den Fahrer einwirkt und wenn nicht jemand plötzlich den Würfelhusten bekommt whistling.gif .

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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janr
Beitrag 31.07.2010, 21:37
Beitrag #13


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Zitat (Stahlers @ 31.07.2010, 21:03) *
Ja hatte auf die Schnelle nur dieses Urteil gefunden,also ist das eigentlich kaum bestrafbar? Außer halt bei einem Unfall!
Du hast aber schon gelesen, daß bei diesem Urteil der Beifahrer sich nüchtern zu einem betrunkenen Fahrer gesetzt hat.

Du fragst aber nach einem betrunkenen Beifahrer bei einem nüchternen Fahrer.


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Tim1981
Beitrag 03.08.2010, 16:01
Beitrag #14


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Dass strafrechtlich nichts zu befürchten ist, ist denke ich klar, aber wie sieht es mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen aus, sollte eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgen. Könnte da nicht zumindest ein äG folgen, wenn der Beifahrer mit offensichtlichen 2,x ‰ angetroffen wird?
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Jens
Beitrag 03.08.2010, 16:18
Beitrag #15


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nachteule
Beitrag 03.08.2010, 17:46
Beitrag #16


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Hallo, Tim1981,

wenn es laufend vorkommt, dass der Beifahrer über 2 Promille hat, wäre dies sicher einen Bericht an die Fsst wert, damit diese sich mal mit dem Beifahrer befasst.

Welchen Grund sollte es aber geben, den nüchternen Fahrer zu beanstanden?

Wie schon geschrieben wurde: In dem Fall müsste jeder Taxifahrer, der häufig Betrunkene nach Hause fährt, um seine Lizenz bangen, und Angehörige von Alkoholikern ebenso.

Solange der Fahrer sich nicht durch die betrunkenen Mit - oder Beifahrer zu irgendwelchen Harakiri - Fahrmanövern hinreissen lässt, kann ihm niemand etwas anhaben.

Viele Grüße,

Nachteule


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Petra
Beitrag 03.08.2010, 18:22
Beitrag #17


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Wenn der Beifahrer allerdings nicht nur sternhagelvoll sondern auch bekifft ist, kann das schon anders aussehen. Klick rolleyes.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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janr
Beitrag 03.08.2010, 18:24
Beitrag #18


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Zitat (nachteule @ 03.08.2010, 18:46) *
wenn es laufend vorkommt, dass der Beifahrer über 2 Promille hat, wäre dies sicher einen Bericht an die Fsst wert, damit diese sich mal mit dem Beifahrer befasst.
Kommt es denn laufen vor, einen Beifahrer einem Promilletest zu unterziehen?
Ich glaube nicht. think.gif


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nachteule
Beitrag 04.08.2010, 05:46
Beitrag #19


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Hallo, Janr,

na ja, meistens stehen wir, wenn wir Alkoholkontrollen durchführen. whistling.gif

Mal im Ernst:

Beifahrer werden zwischendurch auch mal getestet, allerdings nur auf freiwilliger Basis und auf deren Wunsch, einfach, weil sie gerne wissen wollen, wie betrunken sie sind, und wann sie einigermaßen gefahrlos wieder fahren dürfen, wenn sie ab der Kontrolle keinen Alkohol mehr trinken.

Viele Grüße,

Nachteule


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willi
Beitrag 04.08.2010, 07:15
Beitrag #20


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Zitat (Stahlers @ 31.07.2010, 20:45) *
Zitat
"Wer sich zu einem angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, muss bei einem alkoholbedingten Unfall für eigene Gesundheitsschäden teilweise selbst gerade stehen. Das hat das OLG Oldenburg (Az.: 8 U 210/96) entschieden. Ein Begleiter muss aufs Mitfahren verzichten, wenn er erkennen kann, dass der Fahrer betrunken ist. Fährt er doch mit, so trägt er ein Mitverschulden bei eigenen Verletzungen. Erkennt der Mitfahrer die Fahruntüchtigkeit erst im Laufe der Fahrt, dann muss er den Fahrer zum Anhalten auffordern und aussteigen. Das kann bedeuten, dass man die Behandlungskosten, die unter Umständen sehr hoch sein können, zum Teil aus der eigenen Tasche leisten muss."


Quelle.
http://www.legatips.de
Was ja "lediglich" bedeutet, dass die Behandlungskosten nicht von der Haftpflicht des Fahrzeugs des Unfallverursachers, sondern von der eigenen Krankenkasse bezahlt werden. Die stellt keine Forderungen bei Selbstverschulden. Schmerzensgeld u.ä. fällt dann je nach Schuldanteil natürlich weg oder kleiner aus.
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der unverbesserliche
Beitrag 04.08.2010, 07:15
Beitrag #21


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Zitat (Petra @ 03.08.2010, 19:22) *
Wenn der Beifahrer allerdings nicht nur sternhagelvoll sondern auch bekifft ist, kann das schon anders aussehen. Klick rolleyes.gif


Mich würde interessieren, warum in diesen Falle eine Blutentnahme stattgefunden hat.

Als Betroffener würde ich doch nicht freiwillig einwilligen.
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mir
Beitrag 04.08.2010, 07:55
Beitrag #22


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Betrunkene lassen sich auf alles mögliche freiwillig ein, liegt womöglich am Zustand der Betrunkenheit laugh2.gif

Für eine erzwungene Blutabnahme gibt es bei Beifahrern keine Rechtsgrundlage, was auch schon ganz lustig ist, wenn der Fahrer unter 18 ist und eben nur mit Beifahrer fahren darf ...


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Tim1981
Beitrag 04.08.2010, 08:37
Beitrag #23


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Zitat (nachteule @ 03.08.2010, 18:46) *
Welchen Grund sollte es aber geben, den nüchternen Fahrer zu beanstanden?


Hallo Nachteule,

darum ging es mir nicht. Mir ging es einzig und allein um die Frage (theoretische Möglichkeit), ob ein stark alkoholisierter Beifahrer (oder auch Fußgänger)
ähnlich zu behandeln ist, wie ein Kiffer. Stichwort: Ist er nur ein gelegentlicher Trinker, der Fahren und Saufen trennen kann oder hat er doch ein schwerwiegenderes Problem?

Du schreibst, dass es theoeretisch möglich ist. Wird es auch tatsächlich gemacht? Hier wird ja sonst immer propagiert, dass jemand, der 1,6‰ hat und noch nicht unterm Tisch liegt, ein regelmäßiger Trinker ist. Müsste doch bedeuten, dass jemand der mit 2,x‰ noch bei Bewusstsein als Beifahrer im Auto sitzt mindestens Alkoholiker ist.

Gruß
Tim
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GerhardNL
Beitrag 04.08.2010, 08:59
Beitrag #24


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Zitat (Tim1981 @ 04.08.2010, 09:37) *
Müsste doch bedeuten, dass jemand der mit 2,x‰ noch bei Bewusstsein als Beifahrer im Auto sitzt mindestens Alkoholiker ist.

"Geübter Trinker" ja, Alkoholiker im Sinne von Abhängigkeit jedoch nicht notwendigerweise. Dafür müsste er schon deutlich mehr intus haben.

Und allein die Tatsache, dass jemand "geübter Trinker" ist, reicht weder für einen Fahrerlaubnisentzug noch für eine MPU-Anordnung. Da müsste schon eine Trunkenheitsfahrt hinzukommen.

MfG
Gerhard


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Tim1981
Beitrag 04.08.2010, 09:02
Beitrag #25


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Das wollte ich wissen - vielen Dank. Also gibt es keine Unterscheidung wie es sie bei einem THC-Konsumenten gibt.
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GerhardNL
Beitrag 04.08.2010, 09:08
Beitrag #26


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Auch ein THC-Konsument gilt nur dann automatisch als ungeeignet, wenn er entweder regelmäßig konsumiert oder aber gelegentlich konsumiert und zugleich keine Trennfähigkeit hat, also berauscht fährt. Bei harten Drogen sieht die Sache jedoch anders aus, da jeder Konsument harter Drogen automatisch als nicht geeignet gilt. Siehe zum Beispiel auch diesen Fall hier: Klick mich!

MfG
Gerhard


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janr
Beitrag 04.08.2010, 13:15
Beitrag #27


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Zitat (janr @ 03.08.2010, 19:24) *
Zitat (nachteule @ 03.08.2010, 18:46) *
wenn es laufend vorkommt, dass der Beifahrer über 2 Promille hat ...
Kommt es denn laufen vor, einen Beifahrer einem Promilletest zu unterziehen? ...
Zitat (nachteule @ 04.08.2010, 06:46) *
na ja, meistens stehen wir, wenn wir Alkoholkontrollen durchführen. ...
Wer hat denn mit dem Laufen angefangen? whistling.gif laugh2.gif wavey.gif


Was heist jetzt "meistens"? think.gif Video laugh2.gif Das der Polizist in dieser Situation noch stehen bleiben konnte ist verwunderlich. Ich läge am Boden. rofl1.gif


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nachteule
Beitrag 04.08.2010, 13:29
Beitrag #28


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Hallo, Tim1981,

im Beitrag Nr. 16 hatte ich ja schon geschrieben , dass es durchaus möglich ist, dass ein Beifahrer zur MPU aufgefordert wird.

Dazu müssten aber sehr viele Sachen zusammen kommen.

Nehmen wir mal einen fiktiven und zugegebenermaßen sehr konstruierten Fall an:

Der A wird regelmäßig über einen längeren Zeitraum alle paar Tage bei Verkehrskontrollen als Bei - oder Mitfahrer in diversen PKW angetroffen und ist jedesmal sternhagelvoll.

Dies fällt nicht nur einem Beamten, sondern mehreren auf, so dass man eindeutige Nachweise hat, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.

Ist er dann auch noch Berufskraftfahrer, wäre es absolut denkbar, dass sich die Fsst nach einer dementsprechenden Meldung mit ihm befasst.

Bei einem einmaligen Vorfall dagegen wäre es m. E. unangemessen.

Viele Grüße,

Nachteule


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