Neuerteilung der FE in NRW, Erfahrungen |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Neuerteilung der FE in NRW, Erfahrungen |
19.04.2010, 18:02
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
ich bin heute auf dieses Forum gestossen. Ich komme aus Braunschweig, Niedersachsen. Ich habe vor circa 20 Jahren meinen Führerschein ( 3+1)für ein Jahr abgeben müssen. Leider habe ich diesen dann nicht wieder abgeholt . Ich frage mich heute noch wieso eigentlich nicht? ? ich habe die letzten Jahre gut ohne Auto auskommen können. Nun will ich aber nach Solingen ,NRW umziehen und bin deshalb auch auf Jobsuche. Da ich mir mit Führerschein natürlich mehr Chancen ausrechne und logischer Weise auch flexibler wär würde ich diesen gerne wieder beantragen. Meine Frage wäre: Wie gehe ich jetzt am besten vor, und welche Unterlagen muß ich mitnehmen ? Also Paßbild und Sehtest sind wohl schon mal klar. Erste Hilfe Kurs mß ich scheinbar nicht mehr machen, wen ich recht gelesen habe. Oder liege ich da falsch ? Für Tipps wäre ich dankbar. Gruß Ch.B |
||||
|
|||||
|
19.04.2010, 18:04
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
-------------------- |
|
|
19.04.2010, 18:11
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hi Jens,
danke erstmal .Dann werde ich mal schauen was bei raus kommt. Christian |
|
|
19.04.2010, 18:16
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Tu das. In dem Link ist eigentlich alles Wissenswerte erklärt, wobei mir grad einfällt, daß in Niedersachsen u.U. deine alte Bescheinigung für die Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht mehr anerkannt wird (guckst du hier). Aber wenn du C1 haben möchtest (Fahrzeuge > 3,5t bis 7,5t), dann mußt du sowieso die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe nachweisen.
Wenn trotzdem noch Fragen sind, dann frag. Und wenn du deine neue Fahrerlaubnis prüfungsfrei bekommst (die Chancen stehen in Niedersachsen gut), dann wärs nett, wenn du uns das mitteilst, damit du in unsere Sammlung prüfungsfreier Neuerteilungen aufgenommen wirst. -------------------- |
|
|
19.04.2010, 18:41
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Ok,dann werde ich wohl erstmal den Kurs absolvieren müssen Gut zu wissen. Danke auch für die schnelle Antwort. Ich werde Euch dann auf jeden Fall informieren wie es mir ergangen ist. Ich hoffe doch positiv. Auf jeden Fall komme ich schon mal nicht mit leeren Händen zum Amt.
Danke noch mal für die Infos. Christian |
|
|
28.06.2010, 22:10
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Schönen guten Abend,
morgen ist es endlich soweit. Ich gehe zur Führerscheinstelle. Nach dem dritten Versuch konnte ich endlich meinen Erste Hilfe Kurs ablegen. Nicht weil ich zum Dumm bin, sondern weil der Kurs 2 x ausgefallen ist. Sehttest auch gemacht. Meine Frage nun: Wie gehe ich am besten vor wenn ich meinen Führerschein wieder beantragen möchte. Was sollte ich beachten. Für einen Tipp wär dankbar . Gruß Christian |
|
|
Gast_klaus62_* |
28.06.2010, 22:15
Beitrag
#7
|
Guests |
|
|
|
28.06.2010, 22:23
Beitrag
#8
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Ok dann mache ich das einfach mal
Christian |
|
|
Gast_klaus62_* |
28.06.2010, 22:24
Beitrag
#9
|
Guests |
sonst wüsste ich halt nichts anderes auf was du achten sollst bei der Beantragung, sorry
|
|
|
28.06.2010, 22:30
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Ok, macht nix . Kann mich aber auf den neuen § 20 berufen, oder ?
|
|
|
29.06.2010, 03:36
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Ja, kannst du.
Wobei die Frage evtl. noch interessant wäre, wieviel Promille du damals hattest - kommt evtl. noch eine MPU auf dich zu? -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
29.06.2010, 04:37
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
nach 20 Jahren ??
-------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
|
|
29.06.2010, 05:07
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
... stimmt...
-------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
29.06.2010, 19:49
Beitrag
#14
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Nabend
Also heute war es endlich soweit. Ich war bei der Führerscheinstelle. Ging auch alles recht fix. Den Antrag ausgefüllt, Paßbild, Sehtest, Ausweis und Erste Hilfe Bescheinigung gereicht. Was ich hätte noch mitbringen müssen war: Ein Führungszeugnis, Ärztliche Untersuchung und Sehtest vom Arzt <--------- wichtig wenn man 7,5 t fahren will. Ohne diese Unterlagen darf man dann 3,5 t mit Hänger fahren <---------- Habe ich gemacht weil ich den Schein endlich beantragen wollte. Werde wohl eh nie 7,5 Tonner fahren. Das Führungszeugnis hat die nette Sachbearbeiterin dann selbst angefordert. Das ganze soll jetzt 3-4 Wochen dauern. Dann durfte ich noch 127,- Euronen berappen. Auf das Thema Fahrprüfung oder Fahrstunden ist die Dame gar nicht gekommen So dann bin ich mal gespannt wie es weiter geht Gruß aus Braunschweig Christian |
|
|
29.06.2010, 20:18
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ohne diese Unterlagen darf man dann 3,5 t mit Hänger fahren <---------- Habe ich gemacht D.h. du hast jetzt BE beantragt?Werde wohl eh nie 7,5 Tonner fahren. Wenn du doch noch mal rigendwann was in der Richtung vorhast, kannst du immer noch eine Erweiterung beantragen.
-------------------- |
|
|
Gast_klaus62_* |
29.06.2010, 22:29
Beitrag
#16
|
Guests |
|
|
|
30.06.2010, 16:27
Beitrag
#17
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Ja, ich will hoffen das das so bleibt .
Habe mir in den Jahren auch nichts zu Schulden kommen lassen. Ich mußte meinen Schein auch nicht wegen Drogen oder Alk abgeben. War halt damals Unfallflucht. Und auch nur Blechschaden Jugendliche Dummheit halt. Christian |
|
|
Gast_klaus62_* |
30.06.2010, 18:25
Beitrag
#18
|
Guests |
|
|
|
09.08.2010, 18:19
Beitrag
#19
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Nabend,
vor sieben Wochen war es endlich soweit auf zur Führerscheinstelle und den Schein wieder beantragt. Also alle Unterlagen brav der Sachbearbeiterin übergeben. Dann hieß es: Sie bekommmen in 3-4 Wochen Bescheid. Soweit so gut. Dann 4 Wochen später kam dann auch der Bescheid. Nach der Sachlage in Ihrem Fall kann ich auf die Ablegung einer Vollständige Prüfung ( Theorie und Praxis ) für Klasse B nicht verzichten, da innerhalb des Entziehungszeitraumes wesentliche Rechtsänderungen stattgefunden haben. Na Klasse angemüllerte rechts raus Ich war etwas enttäuscht. Naja Ich habe allerdings auch noch Klasse A also meinen alten Einser mit beantragt. Der ist in dem Schreiben gar nicht erwähnt . Kann ich da noch irgentwas ausrichten oder muß ich klein beigeben und die Prüfung durchziehen ? Mein Landsmann aus Hannover hat ja seinen Schein einfach so wieder bekommen. Irgentwelche Tipps was ich noch machen könnte ? Ich wollte die Dame morgen mal telefonisch kontaktieren. Gruß Christian |
|
|
09.08.2010, 18:31
Beitrag
#20
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 229 Beigetreten: 21.01.2010 Wohnort: Münster Mitglieds-Nr.: 52367 |
Mußte ich auch machen, es wurde gesagt das ich mich damals in der Probezeit befunden habe ( NRW ) du mußt aber nur so viele std machen bist du und der lehrer sagt, ok jetzt die prüfung machen.Keine Pflichtstunden^^
Habe 7 fahrstd. gemacht, theorie am pc gelernt.Ich war nicht ein mal in der Fahrschule. Hat mich ca 600 euro gekostet gruß -------------------- Egal wo du hingehst. Dort bist du dann.
|
|
|
09.08.2010, 18:41
Beitrag
#21
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hi,
naja genau die Kohle wollte ich ja nicht ausgeben . In meinem Schreiben beziehen sie sich auch auf die FeV vom 18.08. 1998 in der jetzt gelteten Fassung <------------ das heißt genau ? Das würde mich ja mal interssieren. Und wenn ich für B die Prüfungen machen muß, warum wird der A Schein gar nicht erwähnt ? Also Mopped Schein ohne Prüfung und nur für B machen ? Gruß Christian |
|
|
09.08.2010, 18:50
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 229 Beigetreten: 21.01.2010 Wohnort: Münster Mitglieds-Nr.: 52367 |
Rufe am besten morgen mal da an und frag wegen dem Schein (moped) Ob du dafür noch ne extra prüfung machen mußt wie z.b für 7,5 und Anhänger usw.?.Also mich haben die gefragt was ich haben möchte.Ich sagte nur klasse B.
Die experten werden sich aber noch melden^^ -------------------- Egal wo du hingehst. Dort bist du dann.
|
|
|
09.08.2010, 19:01
Beitrag
#23
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hi,
gefragt hat mich die Dame nicht. Aber ich gehe mal aus das ich beides beantragt habe. Für satte 127,- Euronen an Gebühr wird man ja wohl ein wenig Mitdenken erwarten können . Ich will mir am WE ein Mopped zu legen. Da wäre der Schein dann doch von Nöten. Ja Experten wären toll Christian |
|
|
09.08.2010, 19:01
Beitrag
#24
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
da innerhalb des Entziehungszeitraumes wesentliche Rechtsänderungen stattgefunden haben. Das könnte ich ja als Begründung für eine erneute theoretische Prüfung unter Umständen vielleicht grad noch nachvollziehen, auch wenn ich der Meinung bin, daß diese Begründung prinzipiell untauglich ist.Aber wie wird die praktische Prüfung begründet? In meinem Schreiben beziehen sie sich auch auf die FeV vom 18.08. 1998 in der jetzt gelteten Fassung <------------ das heißt genau ? Damikt ist die aktuell gültige FeV gemeint.Und wenn ich für B die Prüfungen machen muß, warum wird der A Schein gar nicht erwähnt ? Vielleicht verschlampt?Also Mopped Schein ohne Prüfung und nur für B machen ? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
-------------------- |
|
|
09.08.2010, 19:13
Beitrag
#25
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
hi Jens,
danke erst mal für Antwort. Noch mal die Frage. Was meinen die mit "wesentlichen Rechtänderungen" ? Hast Du da eine Ahnung ? Meinen A Schein verschlampt <----------- das wäre übel. Wenn ich den auch noch machen darf kann ich ja wieder ordentlich berappen. Christian |
|
|
09.08.2010, 19:22
Beitrag
#26
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Was meinen die mit "wesentlichen Rechtänderungen" ? In einem anderen Forum habe ich gelesen, daß beispielhaft Zitat Regelungen für den Kreisverkehr, der Transport von Kindern, der grüne Pfeil, die Tempo-30-Zone, Radfahrer in einer Einbahnstraße und Alkohol im Straßenverkehr. angeführt werden.Meinen A Schein verschlampt <----------- das wäre übel. Ich meinte damit den Antrag auf Neuerteilung, nicht die gesamte Klasse
-------------------- |
|
|
09.08.2010, 20:05
Beitrag
#27
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Danke für den Link. Sehr interessant. Da ich in meinem Urlaub erstmal die 1000 Fragen zur theoretischen Prüfung durch geackert habe finde ich eigentlicht nicht das mir sämtliche Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen. Klar Fahrpraxis hat man natürlich nicht sonderlich. Aber die könnte man sich auch so wieder an eignen. Hätte ich meinen Schein 20 Jahre in der Schublade gehabt würde mir auch die Praxis fehlen. Aber ich dürfte ohne weiteres wieder auf die Strasse.
Wo ist da die Logik. Ich fahre die ganzen Jahre Fahrrad. Kenne ich da keine Verkehrsregeln ? Christian |
|
|
10.08.2010, 16:12
Beitrag
#28
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hallo,
so heute noch mal bei der Führerscheinstelle angerufen. Ergenis war: Muß die Prüfungen für B machen. Für meine Klasse A die Sie nicht berücksichtigt haben, darf ich noch einen formlosen Antrag nachreichen. Sie haben ja nur B beantragt Ich habe der Dame noch gesagt das ich beide Klassen wieder haben möchte . Dann fragte ich noch warum ich denn hier die komplette Prüfung machen muß, wenn in Hannover das ganze auch ohne von statten geht ? Konnte Sie auch nichts wirklich überzeugendes zu sagen . Nächste Frage: Kann ich denn wenigstens Motorrad fahren ? Ja Aber erst die Prüfung für B machen sonst können wir ihnen keinen Führerschein geben. Gibt es denn keine provisorische Führerscheine fürs Motorrad ? Angeblich brauche ich da ja keine Prüfung machen. Das war ein echt stimmulierendes Gespräch. Ich dachte mir wächst gleich ein Geweih Was soll man dazu noch sagen ? Als wenn das Leben nicht schon leicht genug wäre. So erstmal den formlosen Antrag schreiben. MfG Christian |
|
|
13.08.2010, 16:14
Beitrag
#29
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hallo,
also ich habe gestern der Sachbearbeiterin der FSST noch meinen formlosen Antrag für Klasse A per Mail geschickt. Anbei hatte ich Ihr noch nen link zu dieser Seite mit geschickt. Ich dachte das Sie sich mal die Fälle der Prüfungsfreien Neuerteilungen angucken kann . Heute bekam ich eine Mail von einer anderen Sachbearbeiterin. Da stand leider nur drin das ich Ihr meine Fahrschule nennen soll da Sie sonst mein Antrag nicht weiter bearbeiten kann. Schade Meine Frage nun. Sollte ich noch mal mit Ihrem Vorgesetzten sprechen ? Oder soll ich das jetzt so hin nehmen ? Ich kann wahrscheinlich ab den 01.10 in Solingen ( NRW ) einen neue Arbeit aufnehmen. Ich weiß nicht ob ich das noch zeitlich schaffe hier den Führerschein zu machen. Oder sollte ich den Schein einfach noch mal in NRW beantragen ? Danke schon mal für Eure Antworten MfG Christian |
|
|
13.08.2010, 18:37
Beitrag
#30
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hallo,
mich würde mal interessieren wie die Chance steht die FE in NRW Prüfungsfrei zu erhalten. In Niedersachsen hat es ja bei mir nicht geklappt. Schaffe es wohl nicht die Prüfung bis zum 01.10. hier zu machen. Deswegen meinene Frage. Gruß Christian |
|
|
Gast_klaus62_* |
13.08.2010, 18:44
Beitrag
#31
|
Guests |
würde die Frage nicht in deinen anderen Thread passen?
Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 13.08.2010, 19:21
Bearbeitungsgrund: Link deaktiviert, da Themen verbunden
|
|
|
13.08.2010, 18:44
Beitrag
#32
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Siehe klick. Dort sind alle Erfahrungsberichte im Forum für eine prüfungsfreie Neuerteilung in NRW erfasst.
mfg darkstar -------------------- |
|
|
Gast_charly68_* |
13.08.2010, 18:44
Beitrag
#33
|
Guests |
Aus NRW sind hier im Forum drei prüfungsfreie Erteilungen bekannt.
Nur weis icht was die neue FEB aus der jetzigen Prüfungsanordnung macht. |
|
|
13.08.2010, 18:58
Beitrag
#34
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hi,
@ Klaus da hat leider mehr drauf geantwortet . Deswegen halt im neuen Thema. Also die Beispiele habe ich gesehen. Ich wollt halt mal wissen ob es da mehr abgelehnt Anträge ( mit Prüfauflage ). Sonst könnte ich mir das Geld sparen und hier noch die Prüfung im Eilverfahren durchziehen. Ich würde es halt lieber in Ruhe angehen . Möcht ungern durch die Prüfung rasseln. Christian |
|
|
13.08.2010, 19:00
Beitrag
#35
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
@ Klaus Deswegen ist es hier trotzdem nicht erlaubt einen zweiten Thread zum gleichen Thema zu eröffnen.
da hat leider mehr drauf geantwortet . Deswegen halt im neuen Thema. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
13.08.2010, 19:02
Beitrag
#36
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Ok,
dann bitte löschen. Sorry Christian |
|
|
13.08.2010, 19:03
Beitrag
#37
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ein netter ("verbindlicher") @Mod wird es vielleicht an Deinen anderen Thread anhängen..
Edit: Ich hab mal nach einem gerufen.. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
13.08.2010, 19:06
Beitrag
#38
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Ok, dank Dir
|
|
|
13.08.2010, 19:21
Beitrag
#39
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Themen verbunden, bitte nur noch in diesem Thread zum Thema weiter schreiben.
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
|
|
|
13.08.2010, 20:01
Beitrag
#40
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Alles klar, wird gemacht
Nochmal Thema NRW. Ich werde mich einfach mal in Solingen an das Bürgerbüro wenden. Mal gucken was die mir sagen können. Versuch macht ja bekanntlich klug Christian |
|
|
18.08.2010, 19:01
Beitrag
#41
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Nabend zusammen,
ich war heute wieder bei der FSST. Da konnte ich auch gleich mit dem Chef persönlich sprechen. Leider konnte ich Ihn auch nicht überzeugen. Ich muß also meine beiden Prüfungen für B machen. Bekomme allerdings dann auch meinen A Schein auch wieder. Hatte mir mal die Seite mit den Prüfungsfreien Neuerteilungen ausgedruckt und mit genommen. Ich dachte würde als Beispiel ne gute Sache sein. Leider nicht. Er sagte mir noch das die Entscheidung vom Verwaltungsgericht Braunschweig käme und Er auch nichts machen könne. Und warum das in andern Bundesländern oder halt auch in Hannover ginge wüßte er auch nicht. Tja, da habe ich wohl Pech gehabt. Ich werde am Samstag mal bei der FSST in Solingen anrufen und da einfach fragen ob ich bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis mit einer Prüfung rechnen muß. Wenn ja, dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Einziger Trost ist das es nicht so teuer wird. Gruß Christian |
|
|
18.08.2010, 22:31
Beitrag
#42
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 07.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52623 |
du musst für Klasse B die Prüfungen machen und als "guten" Service gibs die Klasse A dann gratis dazu???
|
|
|
Gast_charly68_* |
18.08.2010, 22:53
Beitrag
#43
|
Guests |
Entweder wird für jede Klasse eine Prüfung verlangt, oder gar keine.
Halbschwanger gibt es nicht. |
|
|
19.08.2010, 15:36
Beitrag
#44
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hi,
also ich habe ja mit dem Chef der FSST Braunschweig gesprochen. Ich muß nur die beiden Prüfungen für B machen und bekomme dann auch den A Schein wieder. Ich habe extra noch einmal nachgefragt. Antwort: A bekommen Sie dann auch wieder. Tja, auf einer Seite ist das ja auch wieder schön. Spart mir ne Menge Geld. Obwohl ich ja beide Klassen gern ohne Prüfung bekommen hätte . Wobei ich die Logik auch nicht ganz verstehe. Christian |
|
|
19.08.2010, 16:21
Beitrag
#45
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 07.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52623 |
na dann beantrag doch BE und C1E auch gleich mit!
hast Du ein Zimmer für mich... zur Untermiete??? dann geh ich auch zu deiner FEB... ich habe B ja schon! |
|
|
19.08.2010, 18:52
Beitrag
#46
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Kannst auch gleich die ganze Wohnung haben.
Wechsle ja das Bundesland . |
|
|
25.08.2010, 21:01
Beitrag
#47
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hallo,
ich habe vorgestern mal eine Anfrage an das Niersächsiche Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wegen des geänderten § 20 FeV gestellt. Da dieser ja wohl doch sehr unterschiedlich hier ausgelegt wird. Ich bekomme meinen Schein hier in Braunschweig ja nicht Prüfungsfrei wieder. Aber in Hannover scheint das ja zu gehen . Hier mal die Anwort auf meine Mail. vielen Dank für Ihre Anfrage (E-Mail) vom 23.08.2010. Die nds. Erlassregelung zu § 20 FeV, die für alle nds. Fahrerlaubnisbehörden bindend ist, habe ich zu Ihrer Information beigefügt. Hinsichtlich der Klasse CE 79 ist voraussichtlich noch in diesem Jahr mit einer Rechtsänderung zu rechnen, sodass auch diese Klasse -nach erfolgter Rechtsänderung- grundsätzlich wieder neu erteilt werden kann. Bei weiteren Fragen zum Fahrerlaubnisrecht wenden Sie sich bitte direkt an die dortige Fahrerlaubnisbehörde. Ich die Erlassregelung war als PDF im Anhang. Ich würde dies hier auch gerne Einfügen finde aber keinen Knöpfchen Geht das hier überhaupt Wenn nicht werde ich das morgen mal per Hand eingeben. Oder ein netter Mod gibt mir einen Hinweis Bis dann Christian |
|
|
25.08.2010, 21:12
Beitrag
#48
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich würde dies hier auch gerne Einfügen finde aber keinen Knöpfchen Du kannst keine PDF-Dateien hier einfügen. Aber wenn du mir die Datei per mail an jens[at]verkehrsportal.de schickst, dann stell ich sie für dich ein. -------------------- |
|
|
25.08.2010, 21:25
Beitrag
#49
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Hi Jens,
danke. Mail ist gerade raus. Vieleicht kann mir jemand sagen ob es sich lohnt mit dem Schreiben noch mal zur FSST zu gehen ? Werde nicht sehr schlau da raus. Also meine FSST hat mir ja auch die 10 Jahresfrist als Argument genannt. Deswegen die Prüfungen. Danke schon mal |
|
|
25.08.2010, 21:46
Beitrag
#50
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die nds. Erlassregelung zu § 20 FeV, die für alle nds. Fahrerlaubnisbehörden bindend ist, habe ich zu Ihrer Information beigefügt. Hier ist die Erlassregelung: SKMBT_C353_10082508200_1_.pdf ( 526.32KB ) Anzahl der Downloads: 19 Aber mit Verlaub gesagt ist das ein Witz. Dieser Erlass beruht auf der Fassung des §20 Abs. 2 FeV vom 30.10.2008 Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. die schon weniger als drei Monate später in die derzeit gültige Fassung Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. geändert wurde.Diese Änderung war eine Empfehlung des Verkehrsausschusses mit folgender Begründung: Zitat Nach geltender Rechtslage obliegt es der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Einzelfall zu ermitteln, ob Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Sie hat im Rahmen einer Ermessensentscheidung für eine sachgerechte Abwägung alle relevanten Gesichtspunkte heranzuziehen und zu würdigen. Die Entscheidung ist jeweils schlüssig zu begründen. Die Anderung des § 20 Abs. 1 und Abs. 2 dient der Vereinfachung des Verfahrens für die Fahrerlaubnisbehörden und der Reduzierung von Rechtsrisiken. Es ist danach nur noch in den Fällen eine erneute Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung erforderlich und von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnen, bei denen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Vielleicht solltest du das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mal damit konfrontieren, daß sein Erlass nicht mehr sonderlich aktuell ist. -------------------- |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:24 |