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> Personenmitnahme
Gast_kippdicn_*
Beitrag 14.06.2004, 08:29
Beitrag #1





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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde beauftragt folgende Frage aus dem Führerscheinbereich zu klären.

Ein Kraftfahrer mit der neuen Fahrerlaubnis Klasse C+CE (Führerschein
Klasse 2 wurde 1966 erworben und umgeschrieben) fährt eine Bus der zu
Fahrerlaubnis Klasse D (Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen) gehört.
Frage: Wieviel Personen darf er in diesem Fall mitnehmen. Es handelt
sich nicht um eine Fahrgastbeförderung oder Linienverkehr.

Beispiel: Der Fahrer eines Busunternehmers Klasse C+CE fährt mit einem
Bus (55 Fahrgastplätze) zum TÜV und will zu diesem Termin den Chef,
Juniorchef, Werkstattleiter nebst KFZ-Meister und seine Sekretärin mit 2
AZUBIs mitnehmen. Darf er das???

Meine Meinung: Da man mit der Klasse C Löschfahrzeuge mit einer
Besatzung von 1:8 bewegen darf, müßte der o.g. Fall vom Gesetzt auch
gestattet sein. Oder???

Ich bin sicher, Sie können mir weiterhelfen und danke Ihnen für eine
Antwort im voraus.

Mit freundliche Grüßen.

Hans-Dieter Kipp
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Andreas
Beitrag 14.06.2004, 08:36
Beitrag #2


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Zitat
Darf er das???


Nein!


§ 6 Abs. 4 FeV:

Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 14.06.2004, 09:28
Beitrag #3





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Auf Grund der Altfahrerlaubnis Klasse zwei aus 1966 besteht die Berechtigung, Kfz der Klasse D (=Kraftomnibusse/KOM) zu führen, jedoch ohne Fahrgäste (ausgedrückt auf dem neuen Führerschein mit Auflage 172 zu Klasse C).
- Das selbe gilt übrigens auch für FE der Klasse C, C1, CE und C1E, die seit dem 01.01.99 erteilt wurden, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen ( §6 Abs. 4 FeV).-
In beiden Fällen kommt also die Mitnahme von weiteren Personen nicht in Betracht. Hierbei spielt der Sinn der Mitnahme keine Rolle, d. h. auch wenn es keine gewerbliche Personenbeförderung ist, wird ein Busführerschein (Kl. D/DE, D1, D1E) benötigt, sobald eine weitere Person mitfährt. Eine Ausnahme kann es allenfalls dann geben, wenn ein Sachverständiger mitgenommen werden muss, um das Fahrzeug techn. abzunehmen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.06.2004, 14:26
Beitrag #4





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Naja,

man darf schon einen Mechaniker oder eine andere Person, z.B. zweiten Fahrer mitnehmen, wenn diese im Zusammenhang mit der Überprüfungs- oder Überführungsfahrt steht.

Wie soll man sonst eine Überprüfungsfahrt machen, wenn man selber keine Ahnung hat, und der Mechaniker nicht den entsprechenden Schein?
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Mr.T
Beitrag 14.06.2004, 17:25
Beitrag #5


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Zitat (Guest @ 14.06.2004, 15:26)
Naja,

man darf schon einen Mechaniker oder eine andere Person, z.B. zweiten Fahrer mitnehmen, wenn diese im Zusammenhang mit der Überprüfungs- oder Überführungsfahrt steht.

Wo steht das? think.gif

Zitat (Guest @ 14.06.2004, 15:26)
Wie soll man sonst eine Überprüfungsfahrt machen, wenn man selber keine Ahnung hat, und der Mechaniker nicht den entsprechenden Schein?

Keine Ahnung.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.06.2004, 18:28
Beitrag #6





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Naja,

ich würde einen Mechaniker, der am Bus arbeitet, bzw. mitfährt um etwas zu überprüfen (eventuell Geräusche suchen während der Fahrt) nicht als Fahrgast definieren.

Ein Fahrgast ist meiner Meinung nach jemand, der nur zu dem Zweck an Bord ist , um von Punkt A nach Punkt B zu gelangen.

Genauso haben wir es auch in der Fahrschule beim Bund gelernt, da war sich unser Fahrlehrerhaufen ausnahmsweise auch mal einig, vor allem, weil einige von denen selber Bus gefahren sind.
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