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> Alkoholfahrt 1993
Mr.T
Beitrag 06.01.2011, 14:59
Beitrag #51


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Letzte Frage: Welche Klassen wurden dir neu erteilt?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Schimmi21
Beitrag 06.01.2011, 15:03
Beitrag #52


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Kein Problem !
Ich hatte damals Klasse 3 und 1b
Folgende Klassen wurden mir wiedererteilt: A1, B, BE, M, L und T/S rolleyes.gif
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Mr.T
Beitrag 06.01.2011, 15:06
Beitrag #53


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Danke. wavey.gif

Ich habe dich (bzw. deinen Thread) in unserer Threadsammlung verewigt.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Schimmi21
Beitrag 06.01.2011, 15:10
Beitrag #54


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Ich Danke euch allen ! wavey.gif

Gruss Sven
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nolimt
Beitrag 05.01.2012, 16:41
Beitrag #55


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Hallo Kai, wohne auch im Kreis Wesel und habe aktuell grosse Probleme mit der Fsst. Mir wollen sie den Führerschein nicht ausstellen. Würde gerne mit Dir in Kontakt treten. E_ Mail. Gruss Mark
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erbsenzähler
Beitrag 07.01.2012, 13:42
Beitrag #56


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@ nolimt

eine e-mail finde ich nicht so gut (datenschutz !!!!).

viel besser wäre eine PN an den betreffenden user.

vielleicht stimmt er einer kontaktaufnahme zu.


gru0,
erbsenzähler
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Djong
Beitrag 12.01.2012, 22:33
Beitrag #57


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Hallo Schimmi21
Bezüglich der "Verjährung" der MPU- Auflage hat sich die Rechtslage vor einiger Zeit geändert.
Demnach verfällt die MPU- Auflage nach 15 Jahren (genauer gesagt: nach 10 Jahren, die aber erst 5 Jahre nach dem Entzug der FE zu laufen beginnen) (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 iVm. Abs. 5 StVG).
Zu beachten ist, dass diese Zeit von neuem zu laufen beginnt, wenn ein negatives MPU- Gutachten bei der Fsst eingereicht und ein Antrag auf Erteilung einer FE versagt wird. Daher sollte man die Gutachten nie direkt der Fsst schicken lassen.
Belastende Eintragungen in der Führerscheinakte sind von der Registerbehörde von Amts wegen nach Ablauf von 10 Jahren nach der Eintragung aus der Führerscheinakte zu entfernen und zu vernichten.
Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie Gutachten zur Fahreignung müssen nach zehn Jahren aus der Führerscheinakte entfernt werden. Diese Regel im Straßenverkehrsgesetz gelte auch für alle weiteren Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf ein zehn oder mehr Jahre zurückliegendes Verfahren ergeben, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt.

Wie es bei mir abgelaufen ist: Führerschein Neuerteilung nach 25 Jahren

Djong wavey.gif
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