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> Wann meldet sich die Führerscheinstelle
Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 14:40
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen bin neu hier und habe auch schon ein paar fragen an euch. Denke das ich hier am besten aufgehoben bin.

Vorfall : Ich würde vor ungefähr 14 Monate von der Rennleitung angehalten. Ergebnis 0.6 Promille, Aktives THC ca. 1,4 , keine Ausfallerscheinungen. Bis jetzt musste ich ca 600 Euro bezahlen, habe 1Monat Fahrverbot bekommen und 4 Punkte, wegen fahren unter Alkoholeinfluss und Drogen.

Jetzt meine Fragen

1. Hätte ich nicht mehr bezahlen müssen, da ich ja unter THC und Alkohol gefahren bin (währen das nicht 2 * 500 Euro gewesen)

2. Die Führerscheinstelle hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet, ist doch nicht normal oder ?

3. Soll ich bei der Führerscheinstelle mal Akteneinsicht nehmen oder wecke ich damit schlaffenden Hunde.

4. Können sie mir denn Führerschein jetzt noch sofortig entziehen.

Ich möchte endlich Sicherheit haben, gehe jetzt schon seid 14 Monate mit ein komischen Gefühl zum Briefkasten!


Hoffe auf gute antworten, fragen beantworte ich natürlich gern.

MFG
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Mr.T
Beitrag 01.09.2010, 14:55
Beitrag #2


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1. nein
2. unnormal ist das nicht
3. nein bzw. ja
4. nein


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 15:19
Beitrag #3


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Wie lange kann es noch dauern bis sich die Führerscheinstelle endlich mal melden, besteht die möglichkeit das ich da mit einen dicken blauen Auge davon komme ?

Was erwartet mich denn jetzt, wie wird die Führerscheinstelle dann jetzt vorgehen wenn sie sich meldet?
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Malermeister
Beitrag 01.09.2010, 15:32
Beitrag #4


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Die Führerscheinstelle kann Maßnahmen ergreifen, solange die Ordnungswidrigkeit noch gespeichert und verwertbar ist.

Ordnungswidrigkeiten sind 2 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheid getilgt und damit auch nicht mehr verwertbar.
Die Rechtskraft tritt ein, wenn 14 Tage nach Zustellung des BuGeBe verstrichen sind

Doch Vorsicht: Jede weitere Verkehrsowi mit Punkten verlängert automatisch auch die Tilgungsfrist der berauschten Fahrt entsprechend der Tilgungsfrist des neuen Verstoßes.

Und Verstöße nach § 24 a StVG haben keine absolute Tilgungsfrist. Sie können bei entsprechendem Nachlegen auch unendlich lange gespeichert bleiben.

Außerdem solltest du darauf achten, dass du keinesfalls 8 Punkte erreichst, da dann vom VZR automatisch eine Meldung an die zuständige FEB geschickt wird.

Ob und wann sich die FEB melden wird - k.A. - das Leben bleibt spannend!

Wenn sie sich jetzt meldet, wird erstmal ein Ärztliche Gutachten zur Feststellung der Konsumform angeordnet.

Auf jeden Fall clean sein bzw. bleiben!!

edit: wie konnte ich das vergessen:

Herzlich willkommen im VP


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Q-Treiberin
Beitrag 01.09.2010, 15:42
Beitrag #5


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Zitat
fragen beantworte ich natürlich gern.
Eine habe ich: Wann hast Du das letzte Mal was geraucht?


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 15:50
Beitrag #6


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Habe ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich mir zwei Jahre nichts mehr zu schulden kommen lasse, dann kann die Fsst mich nicht mehr zu einer Mpu auffordern.

Ich war immer der meinung das es 5 Jahre sind.





Zitat (Q-Treiberin @ 01.09.2010, 16:42) *
Zitat
fragen beantworte ich natürlich gern.
Eine habe ich: Wann hast Du das letzte Mal was geraucht?



Seid 14 Monaten nichts mehr.
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Mr.T
Beitrag 01.09.2010, 15:55
Beitrag #7


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Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 16:50) *
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich mir zwei Jahre nichts mehr zu schulden kommen lasse, dann kann die Fsst mich nicht mehr zu einer Mpu auffordern.
Das hast du richtig verstanden.


--------------------
Gruß Mr.T

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Malermeister
Beitrag 01.09.2010, 16:00
Beitrag #8


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Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 16:50) *
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
yes.gif
Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 16:50) *
Wenn ich mir zwei Jahre nichts mehr zu schulden kommen lasse, dann kann die Fsst mich nicht mehr zu einer Mpu auffordern.
yes.gif
Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 16:50) *
Ich war immer der meinung das es 5 Jahre sind.
no.gif
Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 16:50) *
Seid 14 Monaten nichts mehr.
Das ist gut und sollte auch so bleiben.

Hast du damals bei der Pol. irgendwelche Aussagen/ Angaben zum Konsum gemacht?


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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 16:12
Beitrag #9


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Zitat (Malermeister @ 01.09.2010, 17:00) *
Hast du damals bei der Pol. irgendwelche Aussagen/ Angaben zum Konsum gemacht?


Nein, nichts gesagt. Alkohol durch Alcotest 7110 bestimmt . Nur die Blutprobe musste ich ja zustimmen.

Was ich noch wissen wollte, kann es sein das die Blutprobe nicht verwertbar war, weil ja kein Richterliche Anordnung . Oder bestand da Gefahr im Verzug?
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Q-Treiberin
Beitrag 01.09.2010, 16:13
Beitrag #10


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Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 16:50) *
Zitat (Q-Treiberin @ 01.09.2010, 16:42) *
Wann hast Du das letzte Mal was geraucht?
Seid 14 Monaten nichts mehr.
Super! thumbup.gif
Leider hatten wir in dieser Beziehung schon andere Kandidaten whistling.gif daher habe ich lieber nachgefragt.. rolleyes.gif


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Mr.T
Beitrag 01.09.2010, 16:18
Beitrag #11


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Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 17:12) *
Was ich noch wissen wollte, kann es sein das die Blutprobe nicht verwertbar war, weil ja kein Richterliche Anordnung . Oder bestand da Gefahr im Verzug?
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du der Blutprobe zugestimmt. Dann ist eine richterliche Anordnung entbehrlich.


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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 16:32
Beitrag #12


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Zitat (Mr.T @ 01.09.2010, 17:18) *
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du der Blutprobe zugestimmt. Dann ist eine richterliche Anordnung entbehrlich.


Ich habe die Blutentnahme lediglich über mich ergehen lassen. Dies ist keine Zustimmung ;-) , vorallem da ich ja auch nicht unterschreiben habe.
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Jens
Beitrag 01.09.2010, 16:48
Beitrag #13


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Wo kommt eigentlich das Gerücht her, daß man irgendwas unterschreiben muß, damit durchgeführte Maßnahmen rechtmäßig sind? think.gif

Du hast doch einen Bußgeldbescheid bekommen. Was steht denn in dem genau drin, was wird dir vorgeworfen? Da du eingangs einen Alkohol- und auch einen Drogenwert genannt hast, liegt ja zumindest die Vermutung nah, daß diese aus der Blutuntersuchung stammen. Und da der Bußgeldbescheid inzwischen schon seit längerem rechtskräftig ist, können dann auch die Werte verwendet werden.
So gesehen kann ich deine jetzigen Äußerungen hinsichtlich der Blutentnahme und ihrer Verwertbarkeit nicht so recht folgen.


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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 17:02
Beitrag #14


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Der Promillewert würde durch ein Atemalkoholtest mit Alcotest 7110 bestimmt. Das Blut würde nur zu bestimmung von Thc entnommen, von der Blutprobe steht nichts im Bußgeldbescheid. Die Thc werte habe ich bei der Polizei erfragt.

Das ich nicht unterschreiben habe unterstützt meine aussage das ich die Blutentnahme über mich ergehen lies, was ja keine Zustimmung ist.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.09.2010, 17:09
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 01.09.2010, 17:08
Beitrag #15


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Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 18:02) *
Das ich nicht unterschreiben habe unterstützt meine aussage das ich die Blutentnahme über mich ergehen lies, was ja keine Zustimmung ist.
Doch. Um eine richterliche Anordnung beantragen zu können (durch den police.gif ) muss der "Delinquent" die BE ablehnen. Alles andere ist eine stillschweigende Zustimmung. Und ich gehe jede Wette ein, dass der police.gif Dich gefragt hat ob Du zustimmst und Du nicht explizit "nein" gesagt hast.


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Jens
Beitrag 01.09.2010, 17:08
Beitrag #16


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Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 18:02) *
von der Blutprobe steht nichts im Bußgeldbescheid. Die Thc werte habe ich bei der Polizei erfragt.

Also wurde dir im Bußgeldbescheid nur der Alkoholkonsum vorgeworfen?


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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 17:17
Beitrag #17


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Zitat (Q-Treiberin @ 01.09.2010, 18:08) *
Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 18:02) *
Das ich nicht unterschreiben habe unterstützt meine aussage das ich die Blutentnahme über mich ergehen lies, was ja keine Zustimmung ist.
Doch. Um eine richterliche Anordnung beantragen zu können (durch den police.gif ) muss der "Delinquent" die BE ablehnen. Alles andere ist eine stillschweigende Zustimmung. Und ich gehe jede Wette ein, dass der police.gif Dich gefragt hat ob Du zustimmst und Du nicht explizit "nein" gesagt hast.



Ok dann kann ich das wohl vergessen crybaby.gif
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Malermeister
Beitrag 01.09.2010, 19:19
Beitrag #18


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Kleiner Nachtrag (in rot)
Zitat (Malermeister @ 01.09.2010, 17:00) *
Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 16:50) *
Wenn ich mir zwei Jahre nichts mehr zu schulden kommen lasse und der FEB das bis zum Ende der Tilgungsfrist auch sonst nicht auffällt, dann kann die Fsst mich nicht mehr zu einer Mpu auffordern.
yes.gif


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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 20:37
Beitrag #19


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Dann werde ich wohl noch weiter zittern müssen. shutup.gif

Danke für eure antworten.
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Q-Treiberin
Beitrag 01.09.2010, 20:39
Beitrag #20


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Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 21:37) *
Dann werde ich wohl noch weiter zittern müssen. shutup.gif
Strafe muss sein... thread.gif


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Jens
Beitrag 01.09.2010, 20:43
Beitrag #21


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Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 21:37) *
Dann werde ich wohl noch weiter zittern müssen. shutup.gif

Hast du eventuell eine Antwort auf meine Frage?


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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 20:50
Beitrag #22


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Ich glaube es stand da was von fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss, oder doch fahren unter Alkohol und verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ich weiß es nicht mehr genau.
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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 20:56
Beitrag #23


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Frage steht oben. Das lässt mir irgendwie keine Ruhe das es solange dauern kann. Bei mir sind schon 14 Monate rum und nichts passiert. Wenn ihr möchten könnt ihr ja auch noch denn Grund reinschreiben, und was bei rausgekommen ist.



***Anmerkung Moderator:
Ich hab deine neue Frage an deinen bestehenden Thread angehngt. Bitte nicht mehrere Threads zu einem Thema eröffnen.

Gruß Jens


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.09.2010, 21:09
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Ernschtl
Beitrag 01.09.2010, 21:00
Beitrag #24


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Warum sollte dich jemand zur MPU auffordern?


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Wer bremst hat Angst
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Q-Treiberin
Beitrag 01.09.2010, 21:03
Beitrag #25


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Deshalb.


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Berndi962
Beitrag 01.09.2010, 21:03
Beitrag #26


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Deswegen


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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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Peter 1981
Beitrag 01.09.2010, 22:32
Beitrag #27


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Zitat (Malermeister @ 01.09.2010, 16:32) *
Wenn sie sich jetzt meldet, wird erstmal ein Ärztliche Gutachten zur Feststellung der Konsumform angeordnet.

Auf jeden Fall clean sein bzw. bleiben!!


Warum wird denn jetzt ein Ärztliches Gutachten und nicht gleich eine Mpu angeordnet.
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Peter 1981
Beitrag 02.09.2010, 14:34
Beitrag #28


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Habe schon gesucht hier im Forum aber nichts gefunden dazu, bin wohl zu blöd dafür. Kann mir nicht vorstellen das es dazu hier noch nichts gibt.
Was ist denn davon zu halten, ist das nicht ein Freifahrtschein für alle ?

http://www.straffrei-mobil.de/index.php/ho...ng-ermoeglichen
(darf man das hier ein Link einfügen, wenn nicht entschuldige. unsure.gif )
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Q-Treiberin
Beitrag 02.09.2010, 14:39
Beitrag #29


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Warum stellst Du die Frage nicht in Deinem Thread? unsure.gif Auch dort geht es doch um Drogen, Fristen und Zeitabläufe.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 02.09.2010, 15:08
Bearbeitungsgrund: Link gelöscht, Themen verbunden.


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Peter 1981
Beitrag 02.09.2010, 14:40
Beitrag #30


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Zitat (Q-Treiberin @ 02.09.2010, 15:39) *
Warum stellst Du die Frage nicht in Deinem Thread? unsure.gif Auch dort geht es doch um Drogen, Fristen und Zeitabläufe.


Ich finde das es damit nichts zu tun hat. Ist es denn schlimm das ich ein neuen geöffnet habe. Darf man hier nur einen haben.
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Kai R.
Beitrag 02.09.2010, 14:44
Beitrag #31


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Zitat (Peter 1981 @ 02.09.2010, 15:40) *
Darf man hier nur einen haben.

yes.gif

Ist übersichtlicher, wenn die Vorgeschichte immer dabei steht.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Peter 1981
Beitrag 02.09.2010, 14:52
Beitrag #32


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Ok werde mich dann in Zukunft dran halten. Modi soll es doch bitte verschieben !

*** Anmerkung Moderator:
Ich habe die beiden Themen mal verbunden. wavey.gif
Gruß darkstar
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Gast_klaus62_*
Beitrag 02.09.2010, 16:33
Beitrag #33





Guests






Zitat (Peter 1981 @ 01.09.2010, 23:32) *
Warum wird denn jetzt ein Ärztliches Gutachten und nicht gleich eine Mpu angeordnet.



das hat doch @Malermeister schon geschrieben

Zitat (Malermeister @ 01.09.2010, 16:32) *
Wenn sie sich jetzt meldet, wird erstmal ein Ärztliche Gutachten zur Feststellung der Konsumform angeordnet.


fett markiert durch mich.

wavey.gif
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Peter 1981
Beitrag 02.09.2010, 16:53
Beitrag #34


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Also echt jetzt mal, ich habe kein Durchblick mehr, bei Mischkonsum ist da eine Mpu nicht unausweichlich, meine werte stehen ja oben.

Und aus welchen Grund möchten die jetzt erst ein Ärztliche Gutachten zur Feststellung der Konsumform anordnen, und nicht gleich eine Mpu.

Kann mir das mal jemand ausführlich erklären, damit ich das jetzt endlich mal verstehe.
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superdiesel
Beitrag 02.09.2010, 17:16
Beitrag #35


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Entscheidend ist in erster Linie nicht, dass du THC und Alk im Blut hattest, sondern wieviel.

Bei 0,6 Promille Alkohol ohne Ausfallerscheinungen steht eine MPU nicht an, die käme automatisch erst ab 1,6 Promille.
Und der einmalige THC-Konsum an sich ist auch nicht prinzipiell Führerschein-relevant, das ist mit der Strafe quasi abgegolten.

Zweifel an deiner Fahreignung ergeben sich aber, wenn du nicht nur Gelegenheits-Konsument sondern regelmäßiger Nutzer und/oder Konsum und Fahren nicht trennen kannst.
Und genau das (bist du nur Gelegenheitskonsument?) soll das ÄG erst einmal klären.
Wenn du also zum ÄG clean bist, erübrigt sich möglicherweise die MPU.
Dann war das wohl nur ein einmaliger Ausrutscher, der keine weiteren Maßnahmen oder Auflagen erfordert.

Welche Werte was in welcher Höhe aussagen, können dir die Profis hier besser erklären als ich.


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Peter 1981
Beitrag 02.09.2010, 19:50
Beitrag #36


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Zitat (superdiesel @ 02.09.2010, 18:16) *
Zweifel an deiner Fahreignung ergeben sich aber, wenn du nicht nur Gelegenheits-Konsument sondern regelmäßiger Nutzer und/oder Konsum und Fahren nicht trennen kannst.
Und genau das (bist du nur Gelegenheitskonsument?) soll das ÄG erst einmal klären.
Wenn du also zum ÄG clean bist, erübrigt sich möglicherweise die MPU.
Dann war das wohl nur ein einmaliger Ausrutscher, der keine weiteren Maßnahmen oder Auflagen erfordert.


THC-COOH
≥5,0 und
<75 ng/mL
es liegt mindestens gelegentlicher
Konsum mit
Verdacht auf regelmäßigen
Konsum vor:
Zusätzliche
Auffälligkeiten:

z. B. THC positiv, mehrfache
Verkehrsauffälligkeiten,
Hinweise auf
- fehlende Trennung von
Konsum und Fahren,
- Gebrauch von Alkohol,
- Beigebrauch anderer
Drogen,
- Störung der Persönlichkeit
- Kontrollverlust
Anordnung einer
medizinisch-psychologischen
Untersuchung


Stimmt wohl nicht kanns was du da geschrieben hast !
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Gast_klaus62_*
Beitrag 02.09.2010, 19:56
Beitrag #37





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Zitat (Peter 1981 @ 02.09.2010, 20:50) *
Stimmt wohl nicht kanns was du da geschrieben hast !


ich nehme an, dass du @superdiesel meinst whistling.gif

jetzt schau einmal deine eigene Aussage:
Zitat
es liegt mindestens gelegentlicher
Konsum mit
Verdacht
auf regelmäßigen
Konsum vor


das fettmarkierte sollte dich doch auch überzeugen, oder?

"mit Verdacht" heißt also, man muss den Konsum erst einmal überprüfen, oder?

mal ganz einfach ( also in meiner Sprache) ausgedrückt:

Sei doch froh wenn es nur zu einem äG kommt!

wavey.gif
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Peter 1981
Beitrag 02.09.2010, 20:08
Beitrag #38


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Hm.. blushing.gif

Ok bin überzeugt whistling.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 02.09.2010, 20:12
Beitrag #39





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das "Hm" klingt aber nicht gerade überzeugend laugh2.gif

warten wir mal die Meinungen der Experten ab, okay? wavey.gif
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Peter 1981
Beitrag 03.02.2011, 18:01
Beitrag #40


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Hallo Leute,

habe Neuigkeiten von der Führerscheinstelle und auch wieder ein paar fragen an euch. Ich zitiere mal aus dem Brief von der Führerscheinstelle.


Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung

hier: Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens in Form eines chimisch-toxikologischen Gutachtens (Blut- und Urinuntersuchung) gem. § 14 Abs. 1der FeV in Verbindung mit § 46 Abs. 3 FeV in Verbindung mit der Anlage 4 der FeV in Verbindung mit der Anlage 4 der FeV.

und: Aufforderung zur Ableistung der Blut- und Urinprobe zwecks Erstellung des entsprechenden fachärztlichen Gutachtens ( großes Screening)



Was bedeutet das jetzt alles und was soll ich jetzt machen und sagen, werde morgen da hingehen und meine Proben abgeben.



Meine Werte noch


THC 2,9 ng/ml Serum
THC-COOH 23,5 ng/ml Serum
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Kai R.
Beitrag 03.02.2011, 18:52
Beitrag #41


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Hallo,

es wäre schlecht für Dich wenn etwas anderes als einmaliger Probierkonsum dabei herauskommt. Das ist bei Deinen Werten aber realistisch und sauber bist Du ja eh. Man sollte eine gute Story haben (so zwei Bier mitgetrunken und dann aus Brass mal mitgeraucht als es angeboten wurde).

Dann solltest Du eigentlich mit heiler Haut und intaktem FS aus dem FäG herauskommen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Peter 1981
Beitrag 03.02.2011, 19:31
Beitrag #42


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Dann bin ich ja nochmal gut davon gekommen.

Was kostet sowas den so.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.02.2011, 19:33
Beitrag #43





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Peter 1981
Beitrag 03.02.2011, 20:11
Beitrag #44


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Noch drei Fragen an euch, weiß die Fsst das ich auch unter Alkohol gefahren bin, oder geht es jetzt nur um das thc.

Wenn ich jetzt gefragt werde warum ich den unter Alkohol gefahren bin was sage ich dann ?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.02.2011, 20:21
Beitrag #45





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http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_14.php

§ 14 Klärung von Eignungszweifeln in Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
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Uwe W
Beitrag 03.02.2011, 20:31
Beitrag #46


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Die Führerscheinstelle weiß, dass Du unter Alkohol gefahren bist, aber das ist bei Ersttätern im Bereich zwischen 0,5 Promille und 1,6 Promille in der Regel noch kein Grund für eine MPU.

Dementsprechend musst Du auch nicht erklären, warum Du unter Alkoholeinfluss gefahren bist. Bzw. wenn man in so einer Situation angeben würde, dass man sich mit der Alkoholisierung verschätzt hat, dann kann einem daraus keiner einen Strick drehen: Du hast Dich ja mit 0,6 Promille nur wenig verschätzt.
Aber das dürfte den Arzt ohnehin nicht interessieren.

Wichtiger ist hier der THC-Konsum:

- wenn das ärztliche Gutachten ergibt, dass es sich um einmaligen Probierkonsum handelt, bist Du erst einmal aus dem Schneider, musst aber die nächsten 10 Jahre clean bleiben, damit Du nicht als gelegentlicher Konsument auffällst.

- bei gelegentlichem oder (damals) regelmäßigen Konsum warst Du zum Zeitpunkt der Fahrt ungeeignet und man hätte Dir die Fahrerlaubnis entziehen müssen. Da jetzt aber schon etliche Monate vergangen sind, muss man Dir in diesem Fall Gelegenheit geben, in einer MPU nachzuweisen, dass die Eignung wiederhergestellt wurde. Dazu wäre dann in der Praxis ein Abstinenznachweis für 6 Monate Voraussetzung.

Ein einmaliger Probierkonsum setzt voraus, dass Du heute vollkommen clean bist und dass Deine Angaben über Konsumzeitpunkt dem nicht widersprechen:
bei einmaligem Probierkonsum kann man aktive THC-Werte oberhalb der 1,0 ng/ml Grenze nur innerhalb von 6 Stunden nach dem Rauchen feststellen.
Der THC-COOH-Wert lässt einmaligen Probierkonsum zu, denn die Blutprobe wurde ja unmittelbar nach der Fahrt entnommen. Bei einer Entnahme einige Tage nach der Fahrt könnte man demgegenüber aus einem Wert von mindestens 5,0 ng/ml THC-COOH schließen, dass mindestens gelegentlicher Konsum vorliegt. Leider hat sich diese Unterscheidung aber noch zu allen Gerichten und Behörden rumgesprochen. Da man von Dir aber ein äG verlangt, wirst Du diesbezüglich wohl keine Probleme bekommen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Mr.T
Beitrag 03.02.2011, 21:26
Beitrag #47


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Zitat (Uwe W @ 03.02.2011, 20:31) *
- bei gelegentlichem oder (damals) regelmäßigen Konsum warst Du zum Zeitpunkt der Fahrt ungeeignet und man hätte Dir die Fahrerlaubnis entziehen müssen. Da jetzt aber schon etliche Monate vergangen sind, muss man Dir in diesem Fall Gelegenheit geben, in einer MPU nachzuweisen, dass die Eignung wiederhergestellt wurde. Dazu wäre dann in der Praxis ein Abstinenznachweis für 6 12 Monate Voraussetzung.
Bei gelegentlichem Konsum wäre wohl ein Jahr Abstinenz die Voraussetzung. Denn dann hätten wir nicht nur die Tatsache gelegentl. Konsum + fehlendes Trennvermögen, zusätzlich käme dann ja noch der Mischkonsum mit Alkohol hinzu. Und dann wären 6 Monate Abstinenznachweis wohl nicht ausreichend gewesen.
Das aber nur der Vollständigkeit halber. wavey.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter 1981
Beitrag 03.02.2011, 22:09
Beitrag #48


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Zitat (Uwe W @ 03.02.2011, 20:31) *
bei einmaligem Probierkonsum kann man aktive THC-Werte oberhalb der 1,0 ng/ml Grenze nur innerhalb von 6 Stunden nach dem Rauchen feststellen.



tut mir leid das ich so dumme fragen stellen muß,

ich muß jetzt also sagen das ich nur einmal geraucht habe in meinen Leben, und das ich 6 Stunden danach gefahren bin oder wie ?
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Q-Treiberin
Beitrag 03.02.2011, 22:13
Beitrag #49


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Jo. Und das muss auch noch glaubhaft und schlüssig klingen.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Peter 1981
Beitrag 04.02.2011, 19:07
Beitrag #50


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He Leute,

ich war heute da und habe alles abgegeben, natürlich ohne schlechtes gewissen ;-) .

Was mich jetzt wundert ist das sie mich nicht befragt haben über mein Konsum oder mein Fehlverhalten, die wollten nur eine Urin und eine Blutprobe. Kann man das jetzt Positiv oder negativ sehen?

Mfg
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