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#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Vorfall : Ich würde vor ungefähr 14 Monate von der Rennleitung angehalten. Ergebnis 0.6 Promille, Aktives THC ca. 1,4 , keine Ausfallerscheinungen. Bis jetzt musste ich ca 600 Euro bezahlen, habe 1Monat Fahrverbot bekommen und 4 Punkte, wegen fahren unter Alkoholeinfluss und Drogen. Jetzt meine Fragen 1. Hätte ich nicht mehr bezahlen müssen, da ich ja unter THC und Alkohol gefahren bin (währen das nicht 2 * 500 Euro gewesen) 2. Die Führerscheinstelle hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet, ist doch nicht normal oder ? 3. Soll ich bei der Führerscheinstelle mal Akteneinsicht nehmen oder wecke ich damit schlaffenden Hunde. 4. Können sie mir denn Führerschein jetzt noch sofortig entziehen. Ich möchte endlich Sicherheit haben, gehe jetzt schon seid 14 Monate mit ein komischen Gefühl zum Briefkasten! Hoffe auf gute antworten, fragen beantworte ich natürlich gern. MFG |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
1. nein
2. unnormal ist das nicht 3. nein bzw. ja 4. nein -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Wie lange kann es noch dauern bis sich die Führerscheinstelle endlich mal melden, besteht die möglichkeit das ich da mit einen dicken blauen Auge davon komme ?
Was erwartet mich denn jetzt, wie wird die Führerscheinstelle dann jetzt vorgehen wenn sie sich meldet? |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Die Führerscheinstelle kann Maßnahmen ergreifen, solange die Ordnungswidrigkeit noch gespeichert und verwertbar ist.
Ordnungswidrigkeiten sind 2 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheid getilgt und damit auch nicht mehr verwertbar. Die Rechtskraft tritt ein, wenn 14 Tage nach Zustellung des BuGeBe verstrichen sind Doch Vorsicht: Jede weitere Verkehrsowi mit Punkten verlängert automatisch auch die Tilgungsfrist der berauschten Fahrt entsprechend der Tilgungsfrist des neuen Verstoßes. Und Verstöße nach § 24 a StVG haben keine absolute Tilgungsfrist. Sie können bei entsprechendem Nachlegen auch unendlich lange gespeichert bleiben. Außerdem solltest du darauf achten, dass du keinesfalls 8 Punkte erreichst, da dann vom VZR automatisch eine Meldung an die zuständige FEB geschickt wird. Ob und wann sich die FEB melden wird - k.A. - das Leben bleibt spannend! Wenn sie sich jetzt meldet, wird erstmal ein Ärztliche Gutachten zur Feststellung der Konsumform angeordnet. Auf jeden Fall clean sein bzw. bleiben!! edit: wie konnte ich das vergessen: Herzlich willkommen im VP -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17499 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Zitat fragen beantworte ich natürlich gern. Eine habe ich: Wann hast Du das letzte Mal was geraucht?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#6
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich mir zwei Jahre nichts mehr zu schulden kommen lasse, dann kann die Fsst mich nicht mehr zu einer Mpu auffordern.
Ich war immer der meinung das es 5 Jahre sind. Zitat fragen beantworte ich natürlich gern. Eine habe ich: Wann hast Du das letzte Mal was geraucht?Seid 14 Monaten nichts mehr. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich mir zwei Jahre nichts mehr zu schulden kommen lasse, dann kann die Fsst mich nicht mehr zu einer Mpu auffordern. Das hast du richtig verstanden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Habe ich das jetzt richtig verstanden? ![]() Wenn ich mir zwei Jahre nichts mehr zu schulden kommen lasse, dann kann die Fsst mich nicht mehr zu einer Mpu auffordern. ![]() Ich war immer der meinung das es 5 Jahre sind. ![]() Seid 14 Monaten nichts mehr. Das ist gut und sollte auch so bleiben.Hast du damals bei der Pol. irgendwelche Aussagen/ Angaben zum Konsum gemacht? -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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#9
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Hast du damals bei der Pol. irgendwelche Aussagen/ Angaben zum Konsum gemacht? Nein, nichts gesagt. Alkohol durch Alcotest 7110 bestimmt . Nur die Blutprobe musste ich ja zustimmen. Was ich noch wissen wollte, kann es sein das die Blutprobe nicht verwertbar war, weil ja kein Richterliche Anordnung . Oder bestand da Gefahr im Verzug? |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17499 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Wann hast Du das letzte Mal was geraucht? Seid 14 Monaten nichts mehr.![]() Leider hatten wir in dieser Beziehung schon andere Kandidaten ![]() ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Was ich noch wissen wollte, kann es sein das die Blutprobe nicht verwertbar war, weil ja kein Richterliche Anordnung . Oder bestand da Gefahr im Verzug? Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du der Blutprobe zugestimmt. Dann ist eine richterliche Anordnung entbehrlich.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#12
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wo kommt eigentlich das Gerücht her, daß man irgendwas unterschreiben muß, damit durchgeführte Maßnahmen rechtmäßig sind?
![]() Du hast doch einen Bußgeldbescheid bekommen. Was steht denn in dem genau drin, was wird dir vorgeworfen? Da du eingangs einen Alkohol- und auch einen Drogenwert genannt hast, liegt ja zumindest die Vermutung nah, daß diese aus der Blutuntersuchung stammen. Und da der Bußgeldbescheid inzwischen schon seit längerem rechtskräftig ist, können dann auch die Werte verwendet werden. So gesehen kann ich deine jetzigen Äußerungen hinsichtlich der Blutentnahme und ihrer Verwertbarkeit nicht so recht folgen. -------------------- |
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#14
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Der Promillewert würde durch ein Atemalkoholtest mit Alcotest 7110 bestimmt. Das Blut würde nur zu bestimmung von Thc entnommen, von der Blutprobe steht nichts im Bußgeldbescheid. Die Thc werte habe ich bei der Polizei erfragt.
Das ich nicht unterschreiben habe unterstützt meine aussage das ich die Blutentnahme über mich ergehen lies, was ja keine Zustimmung ist. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.09.2010, 17:09
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17499 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Das ich nicht unterschreiben habe unterstützt meine aussage das ich die Blutentnahme über mich ergehen lies, was ja keine Zustimmung ist. Doch. Um eine richterliche Anordnung beantragen zu können (durch den ![]() ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
von der Blutprobe steht nichts im Bußgeldbescheid. Die Thc werte habe ich bei der Polizei erfragt. Also wurde dir im Bußgeldbescheid nur der Alkoholkonsum vorgeworfen? -------------------- |
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#17
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Das ich nicht unterschreiben habe unterstützt meine aussage das ich die Blutentnahme über mich ergehen lies, was ja keine Zustimmung ist. Doch. Um eine richterliche Anordnung beantragen zu können (durch den ![]() ![]() Ok dann kann ich das wohl vergessen ![]() |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Kleiner Nachtrag (in rot)
-------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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#19
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Dann werde ich wohl noch weiter zittern müssen.
![]() Danke für eure antworten. |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17499 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Dann werde ich wohl noch weiter zittern müssen. Strafe muss sein... ![]() ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
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#22
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Ich glaube es stand da was von fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss, oder doch fahren unter Alkohol und verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ich weiß es nicht mehr genau.
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#23
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Frage steht oben. Das lässt mir irgendwie keine Ruhe das es solange dauern kann. Bei mir sind schon 14 Monate rum und nichts passiert. Wenn ihr möchten könnt ihr ja auch noch denn Grund reinschreiben, und was bei rausgekommen ist.
***Anmerkung Moderator: Ich hab deine neue Frage an deinen bestehenden Thread angehngt. Bitte nicht mehrere Threads zu einem Thema eröffnen. Gruß Jens Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.09.2010, 21:09 |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10040 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Warum sollte dich jemand zur MPU auffordern?
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17499 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 ![]() |
-------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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#27
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
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#28
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Habe schon gesucht hier im Forum aber nichts gefunden dazu, bin wohl zu blöd dafür. Kann mir nicht vorstellen das es dazu hier noch nichts gibt.
Was ist denn davon zu halten, ist das nicht ein Freifahrtschein für alle ? http://www.straffrei-mobil.de/index.php/ho...ng-ermoeglichen (darf man das hier ein Link einfügen, wenn nicht entschuldige. ![]() |
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17499 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Warum stellst Du die Frage nicht in Deinem Thread?
![]() Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 02.09.2010, 15:08
Bearbeitungsgrund: Link gelöscht, Themen verbunden.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#30
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Darf man hier nur einen haben. ![]() Ist übersichtlicher, wenn die Vorgeschichte immer dabei steht. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#32
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Ok werde mich dann in Zukunft dran halten. Modi soll es doch bitte verschieben !
*** Anmerkung Moderator: Ich habe die beiden Themen mal verbunden. ![]() Gruß darkstar |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#33
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Guests ![]() |
Warum wird denn jetzt ein Ärztliches Gutachten und nicht gleich eine Mpu angeordnet. das hat doch @Malermeister schon geschrieben Wenn sie sich jetzt meldet, wird erstmal ein Ärztliche Gutachten zur Feststellung der Konsumform angeordnet. fett markiert durch mich. ![]() |
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#34
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Also echt jetzt mal, ich habe kein Durchblick mehr, bei Mischkonsum ist da eine Mpu nicht unausweichlich, meine werte stehen ja oben.
Und aus welchen Grund möchten die jetzt erst ein Ärztliche Gutachten zur Feststellung der Konsumform anordnen, und nicht gleich eine Mpu. Kann mir das mal jemand ausführlich erklären, damit ich das jetzt endlich mal verstehe. |
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Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Entscheidend ist in erster Linie nicht, dass du THC und Alk im Blut hattest, sondern wieviel.
Bei 0,6 Promille Alkohol ohne Ausfallerscheinungen steht eine MPU nicht an, die käme automatisch erst ab 1,6 Promille. Und der einmalige THC-Konsum an sich ist auch nicht prinzipiell Führerschein-relevant, das ist mit der Strafe quasi abgegolten. Zweifel an deiner Fahreignung ergeben sich aber, wenn du nicht nur Gelegenheits-Konsument sondern regelmäßiger Nutzer und/oder Konsum und Fahren nicht trennen kannst. Und genau das (bist du nur Gelegenheitskonsument?) soll das ÄG erst einmal klären. Wenn du also zum ÄG clean bist, erübrigt sich möglicherweise die MPU. Dann war das wohl nur ein einmaliger Ausrutscher, der keine weiteren Maßnahmen oder Auflagen erfordert. Welche Werte was in welcher Höhe aussagen, können dir die Profis hier besser erklären als ich. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Beitrag
#36
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Zweifel an deiner Fahreignung ergeben sich aber, wenn du nicht nur Gelegenheits-Konsument sondern regelmäßiger Nutzer und/oder Konsum und Fahren nicht trennen kannst. Und genau das (bist du nur Gelegenheitskonsument?) soll das ÄG erst einmal klären. Wenn du also zum ÄG clean bist, erübrigt sich möglicherweise die MPU. Dann war das wohl nur ein einmaliger Ausrutscher, der keine weiteren Maßnahmen oder Auflagen erfordert. THC-COOH ≥5,0 und <75 ng/mL es liegt mindestens gelegentlicher Konsum mit Verdacht auf regelmäßigen Konsum vor: Zusätzliche Auffälligkeiten: z. B. THC positiv, mehrfache Verkehrsauffälligkeiten, Hinweise auf - fehlende Trennung von Konsum und Fahren, - Gebrauch von Alkohol, - Beigebrauch anderer Drogen, - Störung der Persönlichkeit - Kontrollverlust Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung Stimmt wohl nicht kanns was du da geschrieben hast ! |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#37
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Guests ![]() |
Stimmt wohl nicht kanns was du da geschrieben hast ! ich nehme an, dass du @superdiesel meinst ![]() jetzt schau einmal deine eigene Aussage: Zitat es liegt mindestens gelegentlicher Konsum mit Verdacht auf regelmäßigen Konsum vor das fettmarkierte sollte dich doch auch überzeugen, oder? "mit Verdacht" heißt also, man muss den Konsum erst einmal überprüfen, oder? mal ganz einfach ( also in meiner Sprache) ausgedrückt: Sei doch froh wenn es nur zu einem äG kommt! ![]() |
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Beitrag
#38
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Hm..
![]() Ok bin überzeugt ![]() |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#39
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Guests ![]() |
das "Hm" klingt aber nicht gerade überzeugend
![]() warten wir mal die Meinungen der Experten ab, okay? ![]() |
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Beitrag
#40
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Hallo Leute,
habe Neuigkeiten von der Führerscheinstelle und auch wieder ein paar fragen an euch. Ich zitiere mal aus dem Brief von der Führerscheinstelle. Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung hier: Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens in Form eines chimisch-toxikologischen Gutachtens (Blut- und Urinuntersuchung) gem. § 14 Abs. 1der FeV in Verbindung mit § 46 Abs. 3 FeV in Verbindung mit der Anlage 4 der FeV in Verbindung mit der Anlage 4 der FeV. und: Aufforderung zur Ableistung der Blut- und Urinprobe zwecks Erstellung des entsprechenden fachärztlichen Gutachtens ( großes Screening) Was bedeutet das jetzt alles und was soll ich jetzt machen und sagen, werde morgen da hingehen und meine Proben abgeben. Meine Werte noch THC 2,9 ng/ml Serum THC-COOH 23,5 ng/ml Serum |
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Beitrag
#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo,
es wäre schlecht für Dich wenn etwas anderes als einmaliger Probierkonsum dabei herauskommt. Das ist bei Deinen Werten aber realistisch und sauber bist Du ja eh. Man sollte eine gute Story haben (so zwei Bier mitgetrunken und dann aus Brass mal mitgeraucht als es angeboten wurde). Dann solltest Du eigentlich mit heiler Haut und intaktem FS aus dem FäG herauskommen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#42
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Dann bin ich ja nochmal gut davon gekommen.
Was kostet sowas den so. |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#43
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Guests ![]() |
200-300€
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Beitrag
#44
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
Noch drei Fragen an euch, weiß die Fsst das ich auch unter Alkohol gefahren bin, oder geht es jetzt nur um das thc.
Wenn ich jetzt gefragt werde warum ich den unter Alkohol gefahren bin was sage ich dann ? |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#45
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Guests ![]() |
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_14.php
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln in Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel |
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Beitrag
#46
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Die Führerscheinstelle weiß, dass Du unter Alkohol gefahren bist, aber das ist bei Ersttätern im Bereich zwischen 0,5 Promille und 1,6 Promille in der Regel noch kein Grund für eine MPU.
Dementsprechend musst Du auch nicht erklären, warum Du unter Alkoholeinfluss gefahren bist. Bzw. wenn man in so einer Situation angeben würde, dass man sich mit der Alkoholisierung verschätzt hat, dann kann einem daraus keiner einen Strick drehen: Du hast Dich ja mit 0,6 Promille nur wenig verschätzt. Aber das dürfte den Arzt ohnehin nicht interessieren. Wichtiger ist hier der THC-Konsum: - wenn das ärztliche Gutachten ergibt, dass es sich um einmaligen Probierkonsum handelt, bist Du erst einmal aus dem Schneider, musst aber die nächsten 10 Jahre clean bleiben, damit Du nicht als gelegentlicher Konsument auffällst. - bei gelegentlichem oder (damals) regelmäßigen Konsum warst Du zum Zeitpunkt der Fahrt ungeeignet und man hätte Dir die Fahrerlaubnis entziehen müssen. Da jetzt aber schon etliche Monate vergangen sind, muss man Dir in diesem Fall Gelegenheit geben, in einer MPU nachzuweisen, dass die Eignung wiederhergestellt wurde. Dazu wäre dann in der Praxis ein Abstinenznachweis für 6 Monate Voraussetzung. Ein einmaliger Probierkonsum setzt voraus, dass Du heute vollkommen clean bist und dass Deine Angaben über Konsumzeitpunkt dem nicht widersprechen: bei einmaligem Probierkonsum kann man aktive THC-Werte oberhalb der 1,0 ng/ml Grenze nur innerhalb von 6 Stunden nach dem Rauchen feststellen. Der THC-COOH-Wert lässt einmaligen Probierkonsum zu, denn die Blutprobe wurde ja unmittelbar nach der Fahrt entnommen. Bei einer Entnahme einige Tage nach der Fahrt könnte man demgegenüber aus einem Wert von mindestens 5,0 ng/ml THC-COOH schließen, dass mindestens gelegentlicher Konsum vorliegt. Leider hat sich diese Unterscheidung aber noch zu allen Gerichten und Behörden rumgesprochen. Da man von Dir aber ein äG verlangt, wirst Du diesbezüglich wohl keine Probleme bekommen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
- bei gelegentlichem oder (damals) regelmäßigen Konsum warst Du zum Zeitpunkt der Fahrt ungeeignet und man hätte Dir die Fahrerlaubnis entziehen müssen. Da jetzt aber schon etliche Monate vergangen sind, muss man Dir in diesem Fall Gelegenheit geben, in einer MPU nachzuweisen, dass die Eignung wiederhergestellt wurde. Dazu wäre dann in der Praxis ein Abstinenznachweis für Bei gelegentlichem Konsum wäre wohl ein Jahr Abstinenz die Voraussetzung. Denn dann hätten wir nicht nur die Tatsache gelegentl. Konsum + fehlendes Trennvermögen, zusätzlich käme dann ja noch der Mischkonsum mit Alkohol hinzu. Und dann wären 6 Monate Abstinenznachweis wohl nicht ausreichend gewesen.Das aber nur der Vollständigkeit halber. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#48
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
bei einmaligem Probierkonsum kann man aktive THC-Werte oberhalb der 1,0 ng/ml Grenze nur innerhalb von 6 Stunden nach dem Rauchen feststellen. tut mir leid das ich so dumme fragen stellen muß, ich muß jetzt also sagen das ich nur einmal geraucht habe in meinen Leben, und das ich 6 Stunden danach gefahren bin oder wie ? |
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Beitrag
#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17499 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Jo. Und das muss auch noch glaubhaft und schlüssig klingen.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#50
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55495 ![]() |
He Leute,
ich war heute da und habe alles abgegeben, natürlich ohne schlechtes gewissen ;-) . Was mich jetzt wundert ist das sie mich nicht befragt haben über mein Konsum oder mein Fehlverhalten, die wollten nur eine Urin und eine Blutprobe. Kann man das jetzt Positiv oder negativ sehen? Mfg |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2025 - 15:06 |