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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55507 ![]() |
Da gegen den Halter der Anhörungsbogen versandt wurde und seitdem der Fahrer nie Post bekommen hat (andere Adresse) gehe ich davon aus, dass die Tat für den eigentlichen Fahrer mittlerweile verjährt ist. 1) Ist das so? 2) Wie verhält sich nun der Halter? Es müsste ja immer noch ein Bussgeldbescheid gegen den Halter ergehen, gegen den man dann widersprechen muss. Da der Halter aber oft im Ausland ist, möchte er der Gefahr aus dem Wege gehen, dass auf einmal der Bussgeldbescheid rechtskräftig wird, weil man nicht oft genung in den Briefkasten geschaut hat. Was tun? Irgendwelche sonstigen Tips in diesem Zusammenhang? Vielen Dank! |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
1. ja
2. Sollte ein Bußgeldbescheid in einer Persönlichen Abwesenheit zugestellt und die Fristen verstrichen sein, so kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Man kann aber auch gleich nach Verjährung den richtiger Faher nennen, ohne das erst ein Bußgeldbescheid erlassen werden muß. Bei so einer hohen Überschreitung, besteht die Möglichkeit das dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt wir, die Anordnung dessen kann über 93 EUR kosten. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 03.12.2009 Wohnort: Sauerland Mitglieds-Nr.: 51727 ![]() |
1. ja ... ,sofern keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen stattgefunden haben von denen man nicht zwangsweise etwas mitbekommt. Bei so einer hohen Überschreitung, besteht die Möglichkeit das dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt wir, die Anordnung dessen kann über 93 EUR kosten. wieso sollte ein Fahrtenbuch auferlegt werden? So ein Anhörungsbogen kann durch aus bei der Post verschwunden und nie zugestellt worden sein ![]() Der Halter hatte dann vielleicht ja noch keine hinreichende Möglichkeit seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
wieso sollte ein Fahrtenbuch auferlegt werden? So ein Anhörungsbogen kann durch aus bei der Post verschwunden und nie zugestellt worden sein ![]() Der Halter hatte dann vielleicht ja noch keine hinreichende Möglichkeit seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen Deshalb.... ![]() Zitat Eine Fahrtenbuchauflage ist auch dann zulässig, wenn im zu Grunde liegenden Ordnungswidrigkeitenverfahren das Anhörungsschreiben mit einfacher Post verschickt wurde und der Halter im Verwaltungsverfahren zur Anordnung eines Fahrtenbuches behauptet, das Anhörungsschreiben nicht erhalten zu haben. Eine förmliche Zustellung des Anhörungsschreibens zur Aufklärung eines Verkehrsverstoßes mittels Postzustellungsurkunde ist von Gesetzes wegen nicht erforderlich. Erforderlich und ausreichend für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches sei es, wenn die Ordnungswidrigkeitenbehörde (Bußgeldstelle) unter rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles das ihr Zumutbare unternommen habe, um den Verantwortlichen eines Verkehrsverstoßes zu ermitteln, diese Ermittlungen aber ohne Ergebnis blieben. (VGH Kassel, Urteil vom 22.03.2005, Az. 2 UE 582/04).
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 03.12.2009 Wohnort: Sauerland Mitglieds-Nr.: 51727 ![]() |
da weiß man nichts von seinem "Glück" und wird trotzdem verurteilt
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55507 ![]() |
@ AnGU "sofern keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen stattgefunden haben von denen man nicht zwangsweise etwas mitbekommt."
Das verstehe ich nicht. Wenn die den Fahrer innerhalb von 3 Monaten nicht ermittelt haben, sondern nur auf dem Halter rumhacken, also den Falschen haben, dann müsste es doch für den Fahrer und Halter auf jeden Fall verjährt sein. Verjährungsunterbrechende Massnahmen muss man (insbesondere der Fahrer) doch mitbekommen, oder? Vielen Dank für die bisherigen Antworten |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Verjährungsunterbrechende Massnahmen muss man (insbesondere der Fahrer) doch mitbekommen, oder? Nicht zwingend.Es könnte bspw. eine Anhörung an den Fahrer behördlicherseits angeordnet gewesen sein, der Anhörungsbescheid hat dann aber wegen Schlamperei des Briefträgers o.ä. den Fahrer nicht erreicht. Alleine die Anordnung der Anhörung innerhalb der Behörde unterbricht aber schon die Verjährung. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55507 ![]() |
Was also als Fahrer tun? Wann ist die Sache denn nun endgültig "gegessen"? Was soll der Halter tun?
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Gegenüber dem Fahrer ist mi 99 %iger Sicherheit Verjährung eingetreten.
Wenn du nicht gerade mit dem Halter verwandt bist und im selben Haus wohnst, wie soll man dann auf den Namen des Fahers kommen, wenn auch der Halter keine Angaben macht? Endgültige Gewissweit bringt nur die Akteneinsicht. |
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55507 ![]() |
Ich bin mit dem Halter verwandt (ich bin der Sohn). Die Adresse ist jedoch unterschiedlich. Und hätte man mich ermittelt, hätte ich doch schon Post bekommen. Was soll nur die interne Akteneintragung bei der Bussgeldstelle mit einem konkreten Verdacht ohne weitere Handlung seitens der Behörde?
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Die Verjährungsunterbrecheden Maßnahmen steht in §33 OwiG
http://www.verkehrsportal.de/owig/owig_33.php?output=text |
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Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 709 Beigetreten: 22.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48047 ![]() |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
denn ihm gegenüber tritt am 05.09. Verfolgungsverjährung ein... Wie kommst du auf dieses Datum? ![]() -------------------- |
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Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55507 ![]() |
Weiss jemand weiter? danke
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2025 - 18:00 |