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> Führerschein Neuerteilung nach 25 Jahren
Djong
Beitrag 06.09.2010, 11:12
Beitrag #1


Neuling


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Hallo.
Mir wurde 1983 meine Fahrerlaubnis (Klasse: 1 + 3), wegen Trunkenheit im Verkehr und einer Wiederholungstat ohne Fahrerlaubnis, erst für 6 und dann für 20 Monate entzogen.
Nach ca. 2 Jahren habe ich einen Antrag auf Wiedererteilung, bei der zuständigen Behörde, gestellt.
Bedingung der Behörde, MPU mit positiven Guachten. Das Guachten viel negativ aus, sowie 2 weitere MPU-Gutachten im Zeitraum von 6 Jahren.
Gründe: Einträge im Führungszeugnis wegen Verstoß gegen das Btm-Gesetz.
Ich habe darauf hin keine weiteren anstrengungen mehr unternommen meinen Führerschein wieder zu erlangen.
In den letzten ca. 15 Jahren habe ich mein Leben allerdings grundlegend, im positiven Sinne, geändert. Alkohol und Drogen spielen schon lange keine Rolle mehr.
Ich bin mitlerweile 48 Jahre alt, habe Familie und würde gerne meinen Führerschein zurück bekommen oder einen Neuen machen.
Mein Führungszeugnis sowie Verkehrszentralregister sind sauber, also keine Einträge.
Hierzu nun meine Fragen:
1. Kann ich meinen Führerschein, unter evt. Auflagen, zurück bekommen ( die alten Klassen 1 + 3) ?
2. Welche Verjährungs-Fristen sind in meinem Fall relevant ?
3. Kann mir eine MPU noch zur Auflage gemacht werden ?
4. Welchen Antrag muss ich bei welcher Behörde stellen ?
5. Was kann ich tun und worauf muss ich achten ?

Bin für jeden Tip und Hinweis dankbar !

Der Beitrag wurde von Djong bearbeitet: 06.09.2010, 11:30
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Jens
Beitrag 06.09.2010, 11:30
Beitrag #2


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Deinen alten Führerschein siehst du nie wieder, der ist durch die Entziehung wertlos. Du kannst bei der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuerteilung stellen, welche Unterlagen du dafür im Einzelnen benötigst, findest du in der FAQ: Führerschein weg - was tun?. Auf Antrag kannst du die Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, M, L und S bekommen (Details zu den einzelnen Klassen findest du hier).

Wenn ich deine Schilderung grob überschlage, komme ich zu dem Ergebnis, daß du etwa 1991 das letzte Mal irgendwelche Anstrengungen hinsichtlich der Neuerteilung unternommen hast. Kommt das etwa hin? In dem Fall wären alle deine alten Eintragungen im Verkehrszentralregister inzwischen gelöscht.


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Djong
Beitrag 06.09.2010, 11:55
Beitrag #3


Neuling


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Danke für deine Antwort.
Meine letzte MPU war 1992.
2009 Auskunft vom Bundesamt für Justiz (Führungszeugnis) = Keine Eintragung
2009 Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt VZR = Keine Eintragung

Noch eine Frage: Soll ich zur Fahrschule gehen, mich dort anmelden und über "Die" meinen Führerschein-Antrag (mit den dazugehörigen Maßnahmen +Unterlagen) stellen,
oder selbst bei meiner zuständigen Behörde einen Antrag stellen ?
Beantrage ich eine "Wiedererteilung" oder einen "Neuen" Führerschein ?
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Jens
Beitrag 06.09.2010, 12:00
Beitrag #4


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Wende dich an die für dich zuständige Führerscheinstelle. Es ist nicht gesagt, daß für die neue Fahrerlaubnis Prüfungen verlangt werden, und wenn doch, dann ist immer noch Zeit um eine Fahrschule aufzusuchen.

Du beantragst eine neue Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist einfach nur die Dokumentation dieser Fahrerlaubnis.


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superdiesel
Beitrag 06.09.2010, 12:18
Beitrag #5


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Djong: Der Regelfall ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne erneute Fahrprüfung.

Aufgrund der langen Zeit, seit der du kein Fahrzeug mehr geführt hast (eben 25 Jahre) kann es sein (muss aber nicht), dass die Führerscheinstelle eine erneute Führerscheinprüfung zur Auflage macht, wieder am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Das würde ich aber erst einmal abwarten.
Diese Prüfungsauflage -wenn du sie denn erhältst- bedeutet noch immer nicht, dass du die gesamte Fahrausbildung in der Fahrschule erneut durchlaufen mußt. Der Fahrlehrer wird sich aber völlig zurecht mit einigen Stunden gemeinsamen Fahrens von deiner Prüfungsreife überzeugen wollen, er muß dich nämlich beim TÜV zur Prüfung anmelden bzw. vorstellen.

Eventuell läßt sich die Prüfungsauflage auch verhindern, wenn du nicht alle ehemaligen Führerscheinklassen (bzw. deren heutiges Pendent) erneut beantragst. Das kannst du ggf. im Gespräch mit der Führerscheinstelle klären.

Für die Neuerteilung solltest du mit einer Verwaltungsgebühr Gebühr von 80 bis 200 Euro neben den üblichen Nebenkosten rechnen.

Erzähle uns dann hier bitte mal, wie dein Gespräch dort gelaufen ist. Viel Erfolg.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Djong
Beitrag 06.09.2010, 13:07
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (superdiesel @ 06.09.2010, 13:18) *
Djong: Der Regelfall ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne erneute Fahrprüfung.

Aufgrund der langen Zeit, seit der du kein Fahrzeug mehr geführt hast (eben 25 Jahre) kann es sein (muss aber nicht), dass die Führerscheinstelle eine erneute Führerscheinprüfung zur Auflage macht, wieder am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Das würde ich aber erst einmal abwarten.
Diese Prüfungsauflage -wenn du sie denn erhältst- bedeutet noch immer nicht, dass du die gesamte Fahrausbildung in der Fahrschule erneut durchlaufen mußt. Der Fahrlehrer wird sich aber völlig zurecht mit einigen Stunden gemeinsamen Fahrens von deiner Prüfungsreife überzeugen wollen, er muß dich nämlich beim TÜV zur Prüfung anmelden bzw. vorstellen.

Werde, ob mit oder ohne Auflagen, Fahrstunden nehmen um zu sehen wie sicher ich noch ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen kann !
Zitat (superdiesel @ 06.09.2010, 13:18) *
Eventuell läßt sich die Prüfungsauflage auch verhindern, wenn du nicht alle ehemaligen Führerscheinklassen (bzw. deren heutiges Pendent) erneut beantragst. Das kannst du ggf. im Gespräch mit der Führerscheinstelle klären.

Eigentlich ist nur der Führerschein Klasse B für mich wichtig, glaube nicht das ich mir jetzt nochmal ein Motorrad zulegen würde.
Zitat (superdiesel @ 06.09.2010, 13:18) *
Für die Neuerteilung solltest du mit einer Verwaltungsgebühr Gebühr von 80 bis 200 Euro neben den üblichen Nebenkosten rechnen.

Erzähle uns dann hier bitte mal, wie dein Gespräch dort gelaufen ist. Viel Erfolg.

Danke für deine Antwort.
Werde Euch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 06.09.2010, 13:24
Bearbeitungsgrund: Zitat und Antwort besser sichtbar gemacht.
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superdiesel
Beitrag 06.09.2010, 13:24
Beitrag #7


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Zitat
Antwort: Werde, ob mit oder ohne Auflagen, Fahrstunden nehmen um zu sehen wie sicher ich noch ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen kann !

Das ist eine sehr gute Entscheidung! Auch die Theorie sich noch einmal gründlich anzusehen, kann nicht schaden! wink.gif
Ich wünsche dir dennoch, dass du ohne Prüfungsdruck in die Fahrschule gehen kannst, dann kann es sogar richtig Spaß machen!


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Djong
Beitrag 14.12.2010, 00:20
Beitrag #8


Neuling


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Hurra Hurra der Neue -"Alte" Führerschein ist (wieder) da ! wavey.gif
Der "Alte"= FS-Klassen 1+3 / Der "Neue"= FS-Klassen A1 + A + B + BE + C1 + C1E + M + L !!!

Antrag auf Neuerteilung gestellt und musste folgendes beibringen:
Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt & Führungszeugnis.
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (Kurs: lebensrettende Sofortmaßnahmen reicht nicht aus)
Ärztliches Gutachten (Arzt nach wahl)
Augenärztliches Gutachten (Sehtest reicht nicht aus)
Passbilder.
Keine weiteren Auflagen !!! Unglaublich (für mich) aber wahr !!!
Das wars, nach 365.- € weniger und 4 Wochen später hielt ich meinen neuen-(alten)-Führerschein (nach 27 Jahren) wieder in Händen !!!
Werd aber ein paar Fahrstunden nehmen, nach sooo langer Zeit.

Vielen Dank an alle die mir weitergeholfen haben !

Der Beitrag wurde von Djong bearbeitet: 14.12.2010, 00:31
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durban
Beitrag 14.12.2010, 00:38
Beitrag #9


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Herzlichen Glückwunsch!

Also keine Prüfungen, richtig?

Der Sammlung von Erfahrungswerten halber: Welches Bundesland?

Viel Spaß beim Fahren!

Durban smile.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Djong
Beitrag 14.12.2010, 01:08
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (durban @ 14.12.2010, 00:38) *
Herzlichen Glückwunsch!
Danke !
Also keine Prüfungen, richtig?
Ja, genau.
Der Sammlung von Erfahrungswerten halber: Welches Bundesland?
NRW (Düsseldorf)
Viel Spaß beim Fahren!
Jo, danke......aber erst mal mit Fahrlehrer.
Durban smile.gif


Gruss : Djong
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Jens
Beitrag 14.12.2010, 05:47
Beitrag #11


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Herzlichen Glückwunsch wavey.gif

Ich hab dich in unsere Sammlung aufgenommen


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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.12.2010, 15:18
Beitrag #12





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Herzlichen Glückwunsch wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 26.01.2011, 10:09
Beitrag #13


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Der Beitrag von @MBS findet sich jetzt hier.


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Gruß Mr.T

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Kühltaxi
Beitrag 27.01.2011, 14:59
Beitrag #14


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Das
Zitat (Djong @ 14.12.2010, 00:20) *
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (Kurs: lebensrettende Sofortmaßnahmen reicht nicht aus)
Ärztliches Gutachten (Arzt nach wahl)
Augenärztliches Gutachten (Sehtest reicht nicht aus)
war aber nur nötig für die C-Klassen. Hättest du auf die verzichtet hättest du nur Sofortmaßnahmen und einfachen Sehtest gebraucht. Außerdem mußt du jetzt da Neuerteilung die letzten beiden alle fünf Jahre neu beibringen um C1 zu behalten.
Da hätte dich die Führerscheinstelle wenn du eh nur B brauchst besser informieren sollen. huh.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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erbsenzähler
Beitrag 27.01.2011, 16:19
Beitrag #15


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mit sicherheit war für Djong der neue und prüfungsfrei erteilte eu-führerschein sein schönstes und vorzeitiges weihnachtsgeschenk.

obwohl ich noch nie in seiner situation war, kann ich seine große freude darüber durchaus nachempfinden.

ICH GÖNNE ES IHM UND WÜNSCHE ALLZEIT GUTE FAHRT !!!!!

er hat ja nun gelegenheit zu probieren, wie oft er die C - Klassen wirklich braucht bzw. weiter haben will und kann sich dann zwischen verlängern oder aufgeben entscheiden.

gruß,
erbsenzähler
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Mr.T
Beitrag 05.02.2012, 19:15
Beitrag #16


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Der Beitrag von @StrassenPinguin findet sich jetzt hier.


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okiedokie
Beitrag 07.01.2013, 14:22
Beitrag #17


Neuling


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hallo...

habe vor ca. 24 jahren meinen führerschein abgeben müssen, wegen 2 roter ampeln (probezeit)...

nun habe ich erfahren, daß es keiner prüfungen mehr bedarf und ich lediglich ein führungszeugnis, sehtest und ein gutachten über meinen gesundheitszustand vom arzt brauche...habe alles erledigt und vor ca. 3 wochen bei der fsst abgegeben zzgl. € 126,- gebühren.

beantragt habe ich die klassen b,be,c1,c1e (entsprechend meinem alten 3er)...die dame sagte mir, sie müsse noch die akte aus düsseldorf beantragen und kann erst nach einsicht entscheiden...ergänzned erwähnte sie, daß es eventuell noch zu einer fahrprüfung kommen kann, was ich jedoch nicht hoffe, weil die shcwere des falles ja im vergleich zu DJONG nicht so arg ist...lediglich 2 rote ampeln...

habe versucht, DJONG hier eine nachricht zukommen zu lassen, was aber irgendwie nicht geht, um ihn zu kontaktieren damit ich mich eventuell auf seinen fall berufen kann (ist die gleiche STA, die hier in Neuss entscheidet)...

die entscheidung erwarte ich die tage per post und sollte es der fall sein, daß ich noch prüfungen ablegen soll, wäre es eventuell vorteilhaft auf einen früheren entscheid zu verweisen, der wesentlich schwerwiegender ist als meiner...

LG aus Neuss

Ralf
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Kühltaxi
Beitrag 07.01.2013, 14:52
Beitrag #18


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Herzlich willkommen hier, PNs gehen erst ab fünf Beiträgen.

Nur mal so aus Neugier (und um dir zu helfen die nötigen Beiträge zu beschaffen wink.gif ), warum hast du denn nicht nach der Sperre direkt einen neuen Führerschein beantragt?


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Kai R.
Beitrag 07.01.2013, 15:23
Beitrag #19


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leider hat sich inzwischen in NRW die Praxis dahingehend geändert, dass nach 10 Jahren ohne FS grundsätzlich Prüfungen verlangt werden.

Viele Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Kühltaxi
Beitrag 07.01.2013, 15:46
Beitrag #20


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Ganz von alleine oder haben da welche die von mehr Prüfungen was haben und nahe am Ohr der Behörden sitzen nachgeholfen, frage ich mal ganz ketzerisch? thread.gif


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Jens
Beitrag 07.01.2013, 15:52
Beitrag #21


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Du und deine Verschwörungstheorien. Gibts eigentlich noch irgendwas, an dem du nicht dem Staat oder irgendwelchen bösen Mächten die Schuld gibst?

Wenn an deiner Theorie was dran wäre, dann hätten doch wohl die pösen Ohrflüsterter dafür gesorgt, dass prüfungsfreie Neuerteilungen gänzlich aus der FeV gestrichen werden, anstatt die ehemalige Frist von zwei Jahren zu streichen, wodurch wohl eher weniger Prüfungen angeordnet werden als früher.


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Kühltaxi
Beitrag 07.01.2013, 16:22
Beitrag #22


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Ein böser ehemaliger Politiker Deutschlands sagte doch als ihm der Prozess gemacht wurde mal daß sich sein noch böserer aber schon toter Chef mit niemandem verschworen hätte sondern einfach drauflosdiktiert. rolleyes.gif

Nix Verschwörung, nur zu viel Verflechtung von Staat und staatsnahen aber durchaus gewinnorientierten Organisationen (man nennt es auch Beleihung) und Lobbyismus. In dem Fall wird es wohl so gelaufen sein daß jemand mal einen lichten Moment hatte und ohne groß nachzufragen liberalisiert hat und hinterher erst die Bedenkenträger angerannt kamen.


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vn-mini
Beitrag 07.01.2013, 21:14
Beitrag #23


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Zitat (Kai R. @ 07.01.2013, 15:23) *
leider hat sich inzwischen in NRW die Praxis dahingehend geändert, dass nach 10 Jahren ohne FS grundsätzlich Prüfungen verlangt werden.


Bedauerlich genug, dass sich die Exekutive bemüßigt sieht, den gesetzgeberischen Wegfall eines Hemmschuhs durch einen anderen zu ersetzen. Man kann ja wohl unterstellen, dass der Gesetzgeber die Verlängerung auf 10 Jahre kodifiziert hätte, wenn er es denn gewollt hätte.
Bleibt eben nur der temporäre Wohnunxwexel in ein benachbartes Bundesland.


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Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
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Rony
Beitrag 25.03.2014, 12:28
Beitrag #24


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In welchem Bundesland bekommt man den Führerschein nach 32 Jahren ohne Fahrprüfung wieder? Mir wurde die Fahrerlaubnis 1982 wegen Punkten (kein Alkohol, keine Drogen, kein Unfall) entzogen. War dann 25 Jahre im Ausland, bin jetzt wieder in Deutschland und möchte meinen Führerschein wieder haben. Da ich Arbeitslos bin, kann ich mir die Kosten für eine NEUE Fahrerlaubnis nicht leisten. Das Jobcenter wird mir die Kosten für eine Fahrschule nicht bezahlen, da ich 61 Jahre alt bin und man mich am liebsten in Rente schicken möchte. Mit einem Führerschein könnte ich mir wenigstens etwas Geld verdienen. Im Vorraus vielen Dank für eure Hilfe.
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durban
Beitrag 25.03.2014, 12:34
Beitrag #25


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Nur, um Mißverständnissen vorzubeugen:
Du müsstest nur die Prüfungen ablegen, aber nicht die gesamte Fahrschulausbildung durchlaufen. Es gibt auch keine Pflichtfahrstunden, jedoch müsstest Du ein paar Fahrstunden nehmen, damit der Fahrlehrer sieht, ob Du prüfungsfreif bist.


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Andreas
Beitrag 25.03.2014, 12:35
Beitrag #26


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Zitat (Rony @ 25.03.2014, 12:28) *
In welchem Bundesland bekommt man den Führerschein nach 32 Jahren ohne Fahrprüfung wieder?


Das dürfte nach der doch sehr langen Zeit schwierig werden.


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jens_16syncro
Beitrag 25.03.2014, 12:49
Beitrag #27


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Zitat (Rony @ 25.03.2014, 12:28) *
War dann 25 Jahre im Ausland,

Hattest du in Deiner Wahlheimat einen örtlichen Führerschein ?


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
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Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Mr.T
Beitrag 25.03.2014, 13:00
Beitrag #28


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Habe folgende Antwort per Meldung von @Rony erhalten:
Zitat
Der ist längst abgelaufen und ich habe ihn auch nicht mehr.


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Gruß Mr.T

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Rony
Beitrag 25.03.2014, 13:01
Beitrag #29


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Welche Kosten kommen dann auf mich zu und wie mache ich das?
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Kühltaxi
Beitrag 25.03.2014, 14:01
Beitrag #30


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Was willst du denn überhaupt wiederhaben, nur B oder alles was du hattest nach neuem Recht? Letzteres wird auch mit "nur" Prüfungen sehr aufwendig und teuer.


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Rony
Beitrag 25.03.2014, 15:04
Beitrag #31


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Mir würde B reichen (das ist, glaube ich, bis 3,5t?) Gehört da eigendlich auch ein Hänger dazu?
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Andreas
Beitrag 25.03.2014, 15:06
Beitrag #32


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Zitat (Rony @ 25.03.2014, 15:04) *
(das ist, glaube ich, bis 3,5t?)


Ja

Zitat
Gehört da eigendlich auch ein Hänger dazu?


Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).


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Rony
Beitrag 25.03.2014, 16:04
Beitrag #33


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Dann reicht mir der B-Schein. Jetzt brauche ich nur noch die Kosten und den Ablauf und ihr habt mir wirklich riesig geholfen.
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Andreas
Beitrag 26.03.2014, 07:36
Beitrag #34


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Zitat (Rony @ 25.03.2014, 16:04) *
Jetzt brauche ich nur noch die Kosten und den Ablauf


Die kosten musst du bei der Fahrschule deiner Wahl erfragen.

Dann gehst du zur Führerscheinstelle und beantragst die Erteilung der Fahrerlaubnis, nimmst einige Fahrstunden und wenn der Fahrlehrer der Meinung ist das du prüfungsreif bist, wird er dich zu den Prüfungen anmelden.


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Rony
Beitrag 26.03.2014, 13:27
Beitrag #35


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Hallo Okiedokie. Hast du eine Nachricht vom Amt betr. deiner Fahrerlaubnis erhalten?
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Rony
Beitrag 13.04.2014, 13:51
Beitrag #36


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Hallo Leute,
War beim Amt. Es ist alles neu und einfacher geworden. Ihr müßt einen Antrag auf "Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung" stellen. Wenn ihr keine
Einträge mehr habt, also "sauber" seit, braucht ihr: Personalausweis, 1 Passbild (35 x 45 cm), eine Sehtestbescheinigung und 172,40 €. Dann müßt ihr 8-10 Wochen warten und ihr habt entweder den Führerschein im Briefkasten, oder einen Bescheid, das ihr eine Prüfung ablegen müßt. Diese ist vereinfacht, das heißt, ihr müßt nicht das gesammte Fahrschuhlbamborium mitmachen.
Noch was, ihr habt mir sehr geholfen, indem ihr mir Mut gemacht habt, aber die Auskünfte waren nicht sehr hilfreich. Geht bitte ausführlicher auf Anfragen ein und gebt fundierte Auskünfte. Wenn ihr etwas nicht so genau wisst, sagt das bitte auch.
Wenn ihr weite Fragen habt, nur zu.
Rony
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durban
Beitrag 13.04.2014, 14:35
Beitrag #37


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Welche Auskunft war denn genau nicht zutreffend? think.gif

Aus diesem Thread geht doch ganz klar hervor, dass
- die Erteilung grundsätzlich prüfungsfrei erfolgt,
- in einigen Bundesländern jedoch nach langer Zeit Prüfungen verlangt werden
- dann aber nicht die komplette Fahrschulausbildung erforderlich ist.

Zu den Kosten konnte Dir nichts konkretes gesagt werden, weil die stark variieren.

In welchen Bundesland hast Du die Erteilung beantragt?

MfG
Durban smile.gif


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Scitch
Beitrag 13.04.2014, 14:43
Beitrag #38


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Zitat (Rony @ 13.04.2014, 14:51) *
War beim Amt. Es ist alles neu und einfacher geworden. Ihr müßt einen Antrag auf "Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung" stellen. Wenn ihr keine
Einträge mehr habt, also "sauber" seit, braucht ihr: Personalausweis, 1 Passbild (35 x 45 cm), eine Sehtestbescheinigung und 172,40 €. Dann müßt ihr 8-10 Wochen warten und ihr habt entweder den Führerschein im Briefkasten, oder einen Bescheid, das ihr eine Prüfung ablegen müßt. Diese ist vereinfacht, das heißt, ihr müßt nicht das gesammte Fahrschuhlbamborium mitmachen.
Hättest du dir die FAQ im Forum durchgelesen hättest du dies dort auch sehen können.
FAQ: Führerschein weg - was tun? wavey.gif

Zitat (Rony @ 13.04.2014, 14:51) *
Noch was, ihr habt mir sehr geholfen, indem ihr mir Mut gemacht habt, aber die Auskünfte waren nicht sehr hilfreich. Geht bitte ausführlicher auf Anfragen ein und gebt fundierte Auskünfte. Wenn ihr etwas nicht so genau wisst, sagt das bitte auch.
Ehrlich gesagt kann ich in den obigen Beiträgen keine Frage sehen die nicht beantwortet wurde...welche Frage meinst du genau? unsure.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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husky1234
Beitrag 20.02.2016, 18:18
Beitrag #39


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So wollte mal etwas nachtragen.
Habe 2001 meinen Führerschein unter Alkoholeinfluss verloren.Am 03.02.2016 habe ich ihn wieder zurück erhalten.Ohne Prüfungen.Musste nur ein Augenärztliches Gutachten(alte Klasse 3 ),DRK Schein,hausärztliches Gutachten,behördliches Führungszeugnis vorlegen.Das ganze spielte sich im Landkreis Wittmund ab.
Endlich wieder mobil sein hat viele Vorteile.
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Hesse 64589
Beitrag 22.02.2016, 09:13
Beitrag #40


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Welches Bundesland?
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Kühltaxi
Beitrag 22.02.2016, 10:05
Beitrag #41


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Steht doch indirekt da.


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Pogge
Beitrag 22.02.2016, 10:22
Beitrag #42


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Nicht jeder weiß eben, wo Ostfriesland liegt wavey.gif
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Hesse 64589
Beitrag 23.02.2016, 08:46
Beitrag #43


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Sorry, hatte ich überlesen. Ich weiß sehr wohl wo Wittmund liegt. Der Hauptsitz meines Arbeitgebers liegt in WHV whistling.gif
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husky1234
Beitrag 25.02.2016, 08:30
Beitrag #44


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Zitat (Hesse 64589 @ 23.02.2016, 08:46) *
Sorry, hatte ich überlesen. Ich weiß sehr wohl wo Wittmund liegt. Der Hauptsitz meines Arbeitgebers liegt in WHV whistling.gif

Wittmund ist von Wilhelmshaven 25km entfernt
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:15