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> Führerschein auf Probe = Unfall mit Körperverletztung, Ich habe ein Führerschein ca. 4 Mon. und habe ein Unfall verursacht
gangtown
Beitrag 09.09.2010, 19:19
Beitrag #1


Neuling
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Ich habe seit ca. 4 Monaten meinen Führerschein und habe somit noch Probezeit.

Nun habe ich vor ca. einer Stunde einen Unfall verursacht.

Ort: Gettorf (Friedrichsorter Straße/ Ravensberg)

Mein Navigationsgerät schickte mich durch eine kleine Einkaufspassage (Erlaubte 30er Zone)

Ich bin dieser Straße gefolgt bis zu einer von mir aussehenden Kreuzung. An dieser Kreuzung sah ich keine Verkehrszeichen wie Vorfahrtbeachten oder Vorfahrt.
Mein Navigationsgeräte sagte mir ich solle Gerade aus.

Was ich nicht wusste und nicht bemerkt hatte, dass ich aus einer Straße raus kam wo die Durchfahrt verboten war. Dieses Schild war 6-7 Meter vorher und ist mir nicht aufgefallen. Darüber hinaus war es eine Abknickende Vorfahrtstraße. Der Geschädigte kam Links von mir und wollte die Abknickende Vorfahrstraße mit gerader Ausfahrt verlassen.

Ich fahre also mit 20-30 Km/h an die Kreuzung ran und schon bemerke ich den von Links kommenden Geschädigten. Ich drücke natürlich voll auf die Achsen doch der Abstand war zu gering und ich erwischte ihn trotz Bremsung mit den vollen 20-30 Km/h an seiner Beifaherseite, seine Geschwindigkeit war ca. 50 Km/h und sein Heck brach sofort aus, fuhr direkt auf den Linken Bürgersteig und direkt in einen Stromverteiler rein.

Mir und meiner Familie fehlt nichts und der Geschädigte war ein Älterer Herr, er hatte eine kleine Kopfverletzung und einen sehr großen Schock. Sowie ich mitbekommen habe wollte ihn seine Familie abholen.

Ich konnte trotz starker beschädigter Front noch mit meinen Auto bis nach Hause fahren.

Nun meine Fragen:

1. Wird mir nun mein Führerschein entzogen?
2. Was kommt nun alles auf mich zu?

Würde mich freuen auf Antwort, ich bin noch so unerfahren und aus den Bußgeldkatalogen werde ich irgendwie nicht so schlau.

Danke im Voraus
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Jens
Beitrag 09.09.2010, 19:28
Beitrag #2


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Zitat (gangtown @ 09.09.2010, 20:19) *
Ich drücke natürlich voll auf die Achsen
Versteh ich nicht unsure.gif

Zitat (gangtown @ 09.09.2010, 20:19) *
Wird mir nun mein Führerschein entzogen?


Zitat (gangtown @ 09.09.2010, 20:19) *
Was kommt nun alles auf mich zu?
Kommt darauf an. War die Polizei vor Ort? Falls ja: was hast du denen erzählt und was haben die gesagt?


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Q-Treiberin
Beitrag 09.09.2010, 19:30
Beitrag #3


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif

Zitat
1. Wird mir nun mein Führerschein entzogen?
Nein, das ist nicht zu erwarten.

Dich erwartet die Einleitung eines Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Außerdem die Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.


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blackdodge
Beitrag 09.09.2010, 19:32
Beitrag #4


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erstmal Hallo im VP wavey.gif


ich geh mal davon aus, dass die Polizei den Unfall aufgenommen hat.

wenn ja, dann musst Du in jedem Fall mit Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und einer kostenpflichtigen Nachschulung rechnen.
Bußgeldkatalog habe ich momentan nicht vorliegen.
Den Führerschein hast Du noch. Ich gehe davon aus, dass er Dir auch nicht entzogen wird, ausser die Nachschulung wird nicht fristgerecht absolviert.
Wegen der Vorfahrtssache musst Du in jedem Fall mit einem Bußgeldbescheid inkl. Punkten rechnen.
Wegen der fahrlässigen Körperverletzung rechne mal mit einem Strafbefehl.
Genaueres kommt hier demnächst von anderen WISSSENDEN.


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Jens
Beitrag 09.09.2010, 19:38
Beitrag #5


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Zitat (blackdodge @ 09.09.2010, 20:32) *
Wegen der Vorfahrtssache musst Du in jedem Fall mit einem Bußgeldbescheid inkl. Punkten rechnen.
Wegen der fahrlässigen Körperverletzung rechne mal mit einem Strafbefehl.

Beides zusammen? Wie soll das denn wohl gehen? think.gif

Ich behaupte mal, daß entweder ein Strafbefehl kommt oder ein Bußgeldbescheid. Aber nicht beides. Mit ganz viel Glück kommt vielleicht (aber wirklich nur vielleicht) eine Einstellung nach §153a StPO, dann wären deine beiden
Zitat (blackdodge @ 09.09.2010, 20:32) *
in jedem Fall
Prophezeiungen hinfällig.


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blackdodge
Beitrag 09.09.2010, 19:46
Beitrag #6


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na siehst Du, es gibt weitere Fachleute,

habe wenig mit Crash`s zu tun whistling.gif

aber das andere stimmt ( hat meine Frau vor 18 Jahren schon durch (ohne KV))


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gangtown
Beitrag 09.09.2010, 19:59
Beitrag #7


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Mit in die Achse meine ich Voll auf die Bremse!

Ja, Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen war anwesend.

Der Polizei habe ich das gleiche erzählt wie hier im Forum. Auf meine Frage was nun passieren würde, antwortete er:

1. Auf jeden Fall gäbe es ein Bußgeld in Höhe von ca. 130 Euro
2. Unfall mit fahrlässigen Körperverletzung sind bestimmt 3 Punkte und somit Führerschein weg und Nach-Schulung machen

Mir kam es aber eher so vor als würde er es nicht genau wissen, deswegen frage ich ja hier nochmal.

Dann fragte ich vorhin nochmal mein Fahrlehrer der auch sagte bei 3 Punkten in Flensburg is der Führerschein weg und er sieht mich dann wieder in seiner Fahrschule.

Verwirrt mich alles n bisschen

Und danke für die Herzliche Begrüßung ^^
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Q-Treiberin
Beitrag 09.09.2010, 20:06
Beitrag #8


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Zitat
1. Auf jeden Fall gäbe es ein Bußgeld in Höhe von ca. 130 Euro
Aber nur, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird (s. Posting von @Jens).
Zitat
2. Unfall mit fahrlässigen Körperverletzung sind bestimmt 3 Punkte und somit Führerschein weg und Nach-Schulung machen
Das mit FE weg ist in der zwingenden Konsequenz Quatsch, Nachschulung stimmt.
Zitat
Dann fragte ich vorhin nochmal mein Fahrlehrer der auch sagte bei 3 Punkten in Flensburg is der Führerschein weg und er sieht mich dann wieder in seiner Fahrschule.
Sowas von einem Fahrlehrer?? scarey.gif Der Jugendlichen die Probezeitmaßnahmen erklären soll?? blink.gif

An der Aussage stimmt nur das Wiedersehen in seiner Fahrschule, wenn er berechtigt ist die Aufbauseminare zu leiten. Sonst nicht.


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Jens
Beitrag 09.09.2010, 20:13
Beitrag #9


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Sowohl der Polizist als auch der Fahrlehrer erzählen Blödsinn. Grad bei deinem Fahrlehrer find ich das oberpeinlich, daß der dir so einen Bullshit auftischt wallbash.gif

Wegen 3 Punkten würde dir bestimmt nicht automatisch die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn du wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wirst, dann bekommst du dafür 5 Punkte. Außerdem müsstest du dann ein Aufbauseminar machen und deine Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Deine Fahrerlaubnis wird dir deshalb aber nicht entzogen. Und wenn du verurteilt wirst, dann gibt es keinen Bußgeldbescheid mehr wegen der Vorfahrtsverletzung.

Es kann aber durchaus passieren, daß das Strafverfahren wegen der Körperverletzung eingestellt wird. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
  1. Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße nach §153a StPO eingestellt. In dem Fall gibt es keine Punkte und auch keine Folgen hinsichtlich der Probezeit.
  2. Das Verfahren wird zwecks Ahndung der Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgegeben. In dem Fall droht dann ein Bußgeldbescheid wegen der Vorfahrtsverletzung über 120 EUR (plus 23,50 EUR Gebühren) und 3 Punkte, was dann ebenfalls die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge hätte.


Dein Führerschein wäre erst dann in Gefahr, wenn du das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolvieren würdest.


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gangtown
Beitrag 09.09.2010, 20:14
Beitrag #10


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danke für die schnellen Antworten, danke an alle.

Ich denke ich werde, hier mal Posten was die Tage geschehen wird und euch auf den laufenden halten, wenn es euch rechtens ist.

Hoffe das es nicht all zu schlimm wird, was da noch auf mich zu kommt.

Der Beitrag wurde von gangtown bearbeitet: 09.09.2010, 20:16
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Jens
Beitrag 09.09.2010, 20:16
Beitrag #11


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Zitat (gangtown @ 09.09.2010, 21:14) *
Ich denke ich werde, hier mal Posten was die Tage geschehen wird und euch auf den laufenden halten, wenn es euch rechtens ist.
Gerne doch wavey.gif

Und ein kleiner Tipp für die Zukunft: Schau mehr auf die Straße und hör weniger auf dein Navi twinkle.gif


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gangtown
Beitrag 09.09.2010, 20:23
Beitrag #12


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Ja, auf jeden Fall!

Da fällt mir ein! Ein Passant und der Polizist sagten mir das die Durchfahrt erst seit ca. 4-5 Monaten dort verboten seien und es vorher eine ganz normale durchfahrt war.

Deswegen hat mein Navi überhaupt nichts gewusst -.-

Naja, aber so etwas wird mir nie wieder passieren!!!

Mal schauen was da auf mich zu kommt...

danke euch allen

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.09.2010, 20:48
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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MEM0
Beitrag 09.09.2010, 20:26
Beitrag #13


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So ganz verstehe ich die Situation jetzt nicht, gibt es ein Foto oder eine Zeichnung?


Die kleine Einkaufspassage war eine 30er Zone, also durftest du dort fahren obwohl man da nicht durchfahren darf? think.gif

Dann sagte dir dein Navi, du sollst gerade aus fahren, also wolltet ihr beide die abknickende Vorfahrtstraße verlassen?

Ruf den Opa mal an und frage, wie es ihm geht, sowas beruhigt beiderseits.
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gangtown
Beitrag 09.09.2010, 20:44
Beitrag #14


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***ungültigen Link entfernt***

Hier ist eine kleine Zeichnung von der Situation.

Wie ihr sehen könnt habe ich das Verbotsschild weiter unten gemalt. Den dort war es auch!

Der Geschädigte wollte die FF-Straße verlassen und ich wollte drauf, sowie mir das Navi es sagte.

Hoffe es hilft ein bisschen, es zu verstehen. Bin malerisch nicht so veranlagt.

mfg

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.10.2022, 16:44
Bearbeitungsgrund: Moderator bearbeitet
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gangtown
Beitrag 09.09.2010, 20:48
Beitrag #15


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Tut mir Leid - ein Fehler im Link ^^

ich weiß auch das man Vorfahrt mit V schreibt, ka warum ich so schnell FF gemacht habe -.-
hab es halt schnell gemalt ohne zu überlegen!

Der Mann geht nicht an sein Tele, versuche es natürlich die ganze Zeit. Da ich keine Chance hatte mit ihm am Unfall Ort zu reden. Er hatte einen ziemlich großen Schock und ich denke das er nun bei seiner Familie ist, die ihn abholte.

Würde ihm gerne sagen wie sehr es mir Leid tut!
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MEM0
Beitrag 09.09.2010, 21:08
Beitrag #16


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Das Bild ist prima, und jeder hier weiss, was Forfahrt bedeutet wavey.gif laugh2.gif

Jetzt verstehe ich aber trotzdem noch nicht, warum du alleine Schuld an dem Forfall sein sollst.

Ihr wolltet beide die Forfahrtstraße verlassen, du bist 20 - 30 km/h gefahren, und er ist 50 km/h gefahren. Was war das für ein "Durchfahrt verboten"? Anliegerbereich? Fußgängerzone?

Schick ihm ne Karte mit Genesungswunsch und sorry und so, das tuts auch fürs erste

Edith:

Quatsch, nicht beide FF verlassen, sondern er verlassen, und du darauf auffahren
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Jens
Beitrag 09.09.2010, 21:11
Beitrag #17


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Zitat (MEM0 @ 09.09.2010, 22:08) *
Ihr wolltet beide die Forfahrtstraße verlassen,

Wie das? unsure.gif Die Vorfahrtstraße führt von links nach oben, der TE ist aber in dem roten Auto von unten gekommen (wenn ich ihn richtig verstanden habe).


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MEM0
Beitrag 09.09.2010, 21:14
Beitrag #18


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Hab schon edith geschickt, das war Blödsinn von mir

wavey.gif
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gangtown
Beitrag 09.09.2010, 21:19
Beitrag #19


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Joa, ich bin das Rote Auto und der Geschädigte das Grüne!

Das war ein ganz normales Durchfahrt Verboten Schild - Keiner hätte von meiner Seite dort die in die Kreuzung fahren dürfen.

Wenn man aber von der Kreuzung gekommen ist, dann hätte man dort rein-fahren dürfen.

Ich bin schuld weil er seine Geschwindigkeit nicht herabsetzen müsste da er nur gerade aus fahren wollte, aus der Vorfahrtstraße raus. Und von dort wo ich gekommen bin hätte ich nicht kommen dürfen.
Also wenn er diese Kreuzung kannte wovon ich ausgehe. Wenn ich an seiner stelle wäre, wäre ich auch mit gleich bleibender Geschwindigkeit aus der Vorfahrtstraße raus gefahren. Es sei den ich hätte Fußgänger gesehen die die Straße überqueren wollten, was bei dem Regen nicht der Fall gewesen ist.

Wäre der Regen nicht, hätte ich ihm wahrscheinlich gar nicht berührt sad.gif

Ich glaube das ich Schuld bin, so wurde mir das wenigstens auch am Unfallort klar gemacht!
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MEM0
Beitrag 09.09.2010, 21:39
Beitrag #20


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Wenn er diese Kreuzung kannte, dann müsste er auch wissen, dass man da vor kurzem noch durchfahren durfte. Und dass es keine Menschen gibt, die gerne im 'Regen spazieren gehen, oder sogar im Regen spazieren gehen müssen weil sie keine andere Wahl haben, kann ja wohl keine Begründung sein.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wie hoch ist der Sachschaden? Bei Körperverletzung kann man den Schaden gar nicht abschätzen, ich würde zum Anwalt gehen.

Edith:

Und wenn der "Geschädigte" die Kreuzung nicht kannte, kann man denn aus dessen Fahrtrichtung erkennen, dass aus deiner Fahrtrichtung keiner kommen darf? Und wo keiner kommen darf, da kommt auch keiner, also Augen zu und durch.
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gangtown
Beitrag 09.09.2010, 21:57
Beitrag #21


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Ob man erkennt das da keiner kommen darf? Nein das erkennt man nicht. Aus seiner Sicht.

Aber man erkennt das er vorfahrt hat, den ich denke dort war ein abgesenkter Kanstein, ganz sicher bin ich mir aber nicht mehr. Darauf hatte ich nach den Unfall nicht mehr geachtet, da war viel los nach dem Aufprall.

Der Sachschaden? mmh, das kann ich jetzt nicht sagen! Mir war zu dem Zeitpunkt wichtiger das alle so gut wie unversehrt sind.

Ich bekomme gerade große Rückenschmerzen und werde mich auf die Couch legen! Werde mich morgen nochmal melden.


Danke nochmal an alle

eine gute Nacht euch und danke nochmal

mfg
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MEM0
Beitrag 09.09.2010, 22:15
Beitrag #22


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Sachschaden ist auch dein eigener Sachschaden, wenn der Gegner eine Teilschuld bekommt.

Falls das Ganze in deiner Stadt/in deiner Wohnortnähe passiert ist dann schau dir morgen oder demnächst die Stelle nochmal an und mache Fotos aus allen Richtungen. Ich wäre an Stelle deines Gegners dort nicht mit 50 km/h ohne links und rechts zu gucken durch gebraust.

Gute Nacht :-)
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durban
Beitrag 09.09.2010, 22:32
Beitrag #23


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Wird aber nichts bringen.
Selbst, wenn die Durchfahrt erlaubt gewesen wäre, hätte der Unfallgegner Vorfahrt gehabt.
Demnach kann er im Allgemeinen darauf vertrauen, dass ihm die Vorfahrt auch gewährt wird.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Jens
Beitrag 09.09.2010, 23:07
Beitrag #24


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Daß der Unfallgegner Vorfahrt hatte, dürfte aufgrund des Zeichens 306 wohl unstrittig sein.

Aber kann man @gangtown wirklich eine Vorfahrtsverletzung vorwerfen? Dort, wo er auf die Kreuzung kam steht kein Zeichen 205/206, so daß er doch davon ausgehen konnte, daß §8 Abs. 1 Stz 1 StVO
Zitat
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
gilt. Wäre das eventuell ein gangbarer Ansatzpunkt, um erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Vorfahrtverstoßes anzugehen? think.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.09.2010, 23:25
Beitrag #25





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Der TE schreibt, dass dort ein abgesenkter Bordstein ist. Und dann gilt bekanntlich kein rvl.
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Jens
Beitrag 09.09.2010, 23:37
Beitrag #26


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Das war meiner Aufmerksamkeit entgangen. Dann will ich nichts gesagt haben whistling.gif


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nachteule
Beitrag 10.09.2010, 00:44
Beitrag #27


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Hallo, Gangtown,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Die Frage wurde ja schon gestellt, allerdings nicht beantwortet: Hast Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung, bzw., bist Du über Deine Eltern versichert?

Wenn ja, würde ich an Deiner Stelle unbedingt einen Anwalt für Verkehrs - und Strafrecht suchen, denn mit etwas Glück und Geschick bekommt er es hin, dass die fahrlässige KV eingestellt wird.

Dies entweder gegen Auflagen nach § 153a StPO , was bedeuten würde, dass das Verfahren komplett gegen Dich eingestellt wird, wenn Du Dich bereit erklärst, eine gewisse Geldauflage zu zahlen.

Dies würde bedeuten, dass weder Punkte noch Probezeitmaßnahmen auf Dich zukommen (hat Jens ja bereits angesprochen).

Zweite Möglichkeit wäre eine Einstellung nach § 170 (2) StPO , und Abgabe an die Bußgeldstelle.

Hier käme Dein Anwalt wieder ins Spiel:

Schafft er es, die Bußgeldstelle zu überzeugen, dass der Unfall nicht wegen einer Vorfahrtsverletzung, sondern aus Unachtsamkeit o.ä., also auf jeden Fall wegen irgendeinem Verwarnungstatbestand, passiert ist, zahlst Du lediglich eine Verwarnung in Höhe von 35.- €, sparst Dir das Bußgeld, die Punkte, das Aufbauseminar und zusätzlich die Probezeitverlängerung.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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MEM0
Beitrag 10.09.2010, 01:53
Beitrag #28


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Zitat (gangtown @ 09.09.2010, 20:19) *
Ich bin dieser Straße gefolgt bis zu einer von mir aussehenden Kreuzung. An dieser Kreuzung sah ich keine Verkehrszeichen wie Vorfahrtbeachten oder Vorfahrt.
Mein Navigationsgeräte sagte mir ich solle Gerade aus.

Was ich nicht wusste und nicht bemerkt hatte, dass ich aus einer Straße raus kam wo die Durchfahrt verboten war. Dieses Schild war 6-7 Meter vorher und ist mir nicht aufgefallen. Darüber hinaus war es eine Abknickende Vorfahrtstraße. Der Geschädigte kam Links von mir und wollte die Abknickende Vorfahrstraße mit gerader Ausfahrt verlassen.

Ich fahre also mit 20-30 Km/h an die Kreuzung ran und schon bemerke ich den von Links kommenden Geschädigten. Ich drücke natürlich voll auf die Achsen doch der Abstand war zu gering und ich erwischte ihn trotz Bremsung mit den vollen 20-30 Km/h an seiner Beifaherseite, seine Geschwindigkeit war ca. 50 Km/h und sein Heck brach sofort aus, fuhr direkt auf den Linken Bürgersteig und direkt in einen Stromverteiler rein.



Zitat (gangtown @ 09.09.2010, 20:59) *
Der Polizei habe ich das gleiche erzählt wie hier im Forum. Auf meine Frage was nun passieren würde, antwortete er:


Dann sag der Polizei besser nichts mehr. Du stellst dich hier als Alleinschuldiger dar, wenn du das dort auch so machst, dann bist du es auch.



Zitat (gangtown @ 09.09.2010, 22:57) *
Ob man erkennt das da keiner kommen darf? Nein das erkennt man nicht. Aus seiner Sicht.

Aber man erkennt das er vorfahrt hat, den ich denke dort war ein abgesenkter Kanstein, ganz sicher bin ich mir aber nicht mehr. Darauf hatte ich nach den Unfall nicht mehr geachtet, da war viel los nach dem Aufprall.


Geh mal nach dem Kantstein gucken!

Ich kann mir gut vorstellen, dass dein Fahrlehrer dich ein bisschen veräppeln wollte.

Begründung: wer erst vor ein pasr Wochen/Monaten den Führerschein bei mir bestanden hat, der sollte solche Sachen wissen, und wenn er es nicht weiss, dann hat er jetzt die Retourkutsche verdient, auch wenn sie nur ironisch gemeint ist.
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gangtown
Beitrag 10.09.2010, 09:26
Beitrag #29


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Zitat (nachteule @ 10.09.2010, 01:44) *
Die Frage wurde ja schon gestellt, allerdings nicht beantwortet: Hast Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung, bzw., bist Du über Deine Eltern versichert?


Nein, leider habe ich solch eine Versicherung nicht! Und einen Anwalt werde ich mir mit meinem Lohn nicht leisten können!

Ich habe nun auch nochmal mit dem Polizisten gesprochen. Er hat mir alles weitere Erklärt.

1. Es wird alles zur Staatsanwaltschaft gehen, wegen der Fahrlässigen Körperverletzung. Dies wird aber wie er schildert Fallen gelassen.

2. Danach geht alles zu einer Verkehrsbehörde und Führerscheinstelle wegen dem Unfall -> Folgen: Bußgeld, 3-4 Punkte und evtl. Nachschulung.

Er weiß immer noch nicht ob man dadurch sein Führerschein verliert. Ich sagte ihm das ich im Internet nach geschaut habe und hier im Forum mein Fall geschildert habe.

Es ist auf jeden Fall 1 A-Verstoß - demnach mein erster. Folgen sind ja bekannt.


Zitat (MEM0 @ 10.09.2010, 02:53) *
Geh mal nach dem Kantstein gucken!


Also der Unfallort ist 15 Km weit entfernt, ich fragte den Polizisten und er sagte ja es war gleichzeitig ein abgesenkter Kantstein.


Zitat (MEM0 @ 09.09.2010, 21:26) *
Ruf den Opa mal an und frage, wie es ihm geht, sowas beruhigt beiderseits.


Zitat (MEM0 @ 09.09.2010, 22:08) *
Schick ihm ne Karte mit Genesungswunsch und sorry und so, das tuts auch fürs erste


Ich habe nun seine Tochter am Telefon gehabt. Er war leider nicht Anwesend, er war bei einer Freundin. Seine Tochter sagte mir er sei wohl auf und ihm geht es gut.
Sie hat es ganz leicht genommen. Ist halt passiert. Als ich hier sagte das ich erst Fahranfänger bin, sagte sie das das nun auch schon Strafe genug sei. Ich denke das von denen nichts mehr nach kommen sollte. Ich werde es nach der Arbeit nochmal versuchen ihm zu erreichen und ihm sagen das es mir leid tut.

mfg
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durban
Beitrag 10.09.2010, 10:35
Beitrag #30


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Zitat (Jens @ 09.09.2010, 23:07) *
Daß der Unfallgegner Vorfahrt hatte, dürfte aufgrund des Zeichens 306 wohl unstrittig sein.

Aber kann man @gangtown wirklich eine Vorfahrtsverletzung vorwerfen? Dort, wo er auf die Kreuzung kam steht kein Zeichen 205/206, so daß er doch davon ausgehen konnte, daß §8 Abs. 1 Stz 1 StVO
Zitat
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
gilt. Wäre das eventuell ein gangbarer Ansatzpunkt, um erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Vorfahrtverstoßes anzugehen? think.gif


Abgesehen von dem Bordstein:
An Einmündungen, aus der kein VT kommen darf, muss ja auch kein negatives Vorfahrtzeichen stehen; dennoch kann dieser VT kein Vorfahrtsrecht haben, weil es ihm schon am Recht zum Befahren mangelt (wie etwa ein VT, der entgegengesetzt einer Einbahnstraße auf eine Hauptstraße fährt).

@gangtown:
Bezüglich des Fahrerlaubnisverlustes kannst Du wirklich beruhigt sein; wegen des ersten A-Verstoßes in der Probezeit droht kein Fahrerlaubnisentzug.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 10.09.2010, 19:48
Beitrag #31





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Zitat (durban @ 10.09.2010, 11:35) *
An Einmündungen, aus der kein VT kommen darf, muss ja auch kein negatives Vorfahrtzeichen stehen; dennoch kann dieser VT kein Vorfahrtsrecht haben, weil es ihm schon am Recht zum Befahren mangelt (wie etwa ein VT, der entgegengesetzt einer Einbahnstraße auf eine Hauptstraße fährt).

Ohne abgesenkten Bordstein könnte die Beschilderung nicht so sein, wie vom TE erwähnt. Entweder es handelt sich um eine echte Einbahnstraße mit Z 220, dann muss tatsächlich beim (verbotswidrigen) Ausfahren auch keine Vorfahrtsbeschilderung an der Kreuzung stehen. Das widerspricht aber der Skizze des TE und der Aussage, dass der andere Fahrer nicht erkennen kann, dass keiner entgegen kommen kann, sodass hier wohl kein Z 220 steht.

Dann handelt es sich um eine "unechte Einbahnstraße" (nur Z 267 an der einen Seite) und somit dürfte jemand, der von der Vorfahrtstraße kam, dort wenden und es müsste an der Kreuzung ein negatives Vorfahrtszeichen stehen.
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gangtown
Beitrag 12.09.2010, 16:35
Beitrag #32


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Ja, man darf wenn man von der Vorfahrtstraße kommt in die Straße rein fahren von wo ich gekommen bin.

Von meiner Seite durfte ich nicht raus fahren 6-8 Meter vor der Ausfahrt war ein Verbotsschild. Ich hatte es übersehen. Als ich an der Kreuzung direkt ankam war ich schon drüber gefahren und hab mich umgesehen nach einem Vorfahrtschild oder Vorfahrtgewähren Schild doch so etwas war nicht vorhanden und so dachte ich eben rechts vor links. Also weiter mit 20-30 an u. auf die Kreuzung. Und schon hat es gebumst. -.-

mal sehen was kommt!

mfg

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 12.09.2010, 16:52
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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durban
Beitrag 12.09.2010, 18:14
Beitrag #33


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Mach doch beim nächsten mal, wenn Du dort vorbeikommst, ein Photo von der Einmündung und stell sie hier ein!

wavey.gif


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gangtown
Beitrag 01.10.2010, 22:03
Beitrag #34


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Hab noch immer keine Post vom Staatsanwalt oder von der Bußgeld-Behörde!

Ist das normal?^^
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Gast_klaus62_*
Beitrag 01.10.2010, 22:05
Beitrag #35





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Ja, das kann sich noch 2 Monate hinauszögern.

wegen deinem Aufbauseminar könntest du allerdings schon eine Fahrschule suchen und den Kurs absolvieren

wavey.gif

Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 01.10.2010, 22:07
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gangtown
Beitrag 01.10.2010, 22:07
Beitrag #36


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achso ok, danke für die schnelle antwort =)
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Uwe W
Beitrag 02.10.2010, 01:29
Beitrag #37


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Warum soll er schon ein Aufbauseminar absolvieren?
Soweit sind wir doch noch gar nicht!!!!

Noch ist ja nicht klar, ob der Verstoß überhaupt förmlich geahndet wird (Strafbefehl oder Bußgeldbescheid) oder ob das Verfahren ggf. gegen Geldauflage eingestellt wird.

Und wenn eine förmliche Ahndung erfolgt, sollte der Verstoß probezeitmäßig nicht als A-Verstoß angesehen werden, da es keine Vorfahrtverletzung im eigentlichen Sinne ist.

Als solche zählt nach der Anlage 12 zur FeV nur
Zitat
die Vorfahrt (§ 8, § 41 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2),

d.h. ein Verstoß gegen Regel rechts-vor-links oder die Missachtung eines Vorfahrt-Achten-Schildes oder eines Stopschildes.

Die Regelung mit dem abgesenkten Bordstein findet sich in § 10 StVO, und Verstöße dagegen werden im Falle eines Unfalles mit 35€ Verwarngeld geahndet: Nr. 47.1 Bußgeldkatalog.

Wenn eine förmliche Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung erfolgt, wird es zu einem B-Verstoß, der erst beim zweiten mal Probezeitfolgen auslöst.

Auch die Missachtung eines Ausfahrt-Verboten-Schildes ist kein A-Verstoß. Sie würde für sich genommen auch nur zu einem Verwarngeld führen.

Was für ein Schild war das eigentlich? Zeichen 267 ist ja nur ein Einfahrtverbot.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_klaus62_*
Beitrag 02.10.2010, 10:15
Beitrag #38





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Zitat (Uwe W @ 02.10.2010, 02:29) *
Warum soll er schon ein Aufbauseminar absolvieren?
Soweit sind wir doch noch gar nicht!!!!


da habe ich den Beitrag#9 von Jens anscheinend falsch verstanden, da stand

Zitat (Jens @ 09.09.2010, 21:13) *
Dein Führerschein wäre erst dann in Gefahr, wenn du das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolvieren würdest.

blushing.gif
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gangtown
Beitrag 13.10.2010, 10:22
Beitrag #39


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Zitat (Uwe W @ 02.10.2010, 02:29) *
Was für ein Schild war das eigentlich? Zeichen 267 ist ja nur ein Einfahrtverbot.


Genau so ein Schild war es!

Zitat (Uwe W @ 02.10.2010, 02:29) *
Die Regelung mit dem abgesenkten Bordstein findet sich in § 10 StVO, und Verstöße dagegen werden im Falle eines Unfalles mit 35€ Verwarngeld geahndet: Nr. 47.1 Bußgeldkatalog.

Wenn eine förmliche Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung erfolgt, wird es zu einem B-Verstoß, der erst beim zweiten mal Probezeitfolgen auslöst.

Auch die Missachtung eines Ausfahrt-Verboten-Schildes ist kein A-Verstoß. Sie würde für sich genommen auch nur zu einem Verwarngeld führen.


Heißt es das ich kein A-Verstoß habe, sondern ein B verstoß? Nun bin ich ein bisschen Verwirrt.

Ich hätte gedacht ich hätte ein A + ein B verstoß, Weil:

-> Verbotsschild Missachtet
-> Dadurch Vorfahrt genommen
-> Dadurch Unfall mit f. Körperverletzung

Und alles in der Probezeit!

Habe leider noch immer keine Post bekommen, nur Rechnungen für den Stromverteilerkasten (Feuerwehr, Telekom und SH Netz = rund 2500€) -.-

EDIT ON

Achja ich mache noch neben bei einen Motorrad Führerschein Klasse A (Unbeschränkt) und wollte fragen ob ich da mit irgendwelchen folgen Rechnen muss?

EDIT OFF

mfg
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blackdodge
Beitrag 13.10.2010, 10:46
Beitrag #40


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solange Du Deine FE noch hast, hast Du bei der A keine Probleme.

aber nochmal zu Deiner skizze von weiter oben. Das Schild Verbot der Einfahrt ( Es gibt Kollegen, die nennen es auch SPARBÜCHSE ) hast Du übersehen.
wie sieht aber die Beschilderung DIREKT an der KREUZUNG aus ?
Steht dort des Schild EINBAHNSTRAßE ?? Wenn nicht, kann man ja reinfahren, wenden und dann gilt für Dich rechts vor links. blink.gif whistling.gif

Wer streitet gerne und brauch ein neues Auto ?? whistling.gif laugh2.gif


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Uwe W
Beitrag 13.10.2010, 16:34
Beitrag #41


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Die Missachtung des Verbotsschilds 267 ist kein A-Verstoß.

Auch ein Missachten der Vorrangregelung bei einem abgesenkten Bordstein (das solltest Du mal an Ort und Stelle prüfen) ist kein A-Verstoß.

Eine fahrlässige Körperverletzung ist nur dann ein A-Verstoß, wenn sie auf einem Verkehrsverstoß beruht, der selber ein A-Verstoß ist.

Ein A-Verstoß bei einer Vorrangverletzung liegt nur vor, wenn man gegen eine der folgenden Vorschriften verstoßen hat:

- rechts vor links
- Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" missachtet
- Zeichen 206 "Halt! Vorfahrt gewähren" missachtet
- den Gegenverkehr oder Parallelverkehr beim Abbiegen nicht durchgelassen.

Insofern sollte man erst einmal abwarten, was jetzt vorgeworfen wird. Wahrscheinlich kommt erst einmal ein Anhörungsbogen.

Die Rechnung des Verteilerkastens solltest Du an Deine Versicherung weiterleiten. Diese wird ja auch den Schaden des Unfallgegners regulieren.


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gangtown
Beitrag 17.10.2010, 00:48
Beitrag #42


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Zitat (blackdodge @ 13.10.2010, 11:46) *
solange Du Deine FE noch hast, hast Du bei der A keine Probleme.

aber nochmal zu Deiner skizze von weiter oben. Das Schild Verbot der Einfahrt ( Es gibt Kollegen, die nennen es auch SPARBÜCHSE ) hast Du übersehen.
wie sieht aber die Beschilderung DIREKT an der KREUZUNG aus ?
Steht dort des Schild EINBAHNSTRAßE ?? Wenn nicht, kann man ja reinfahren, wenden und dann gilt für Dich rechts vor links. blink.gif whistling.gif

Wer streitet gerne und brauch ein neues Auto ?? whistling.gif laugh2.gif


Also von der anderen Seite ist kein Einbahnschild - ich verstehe schon was du meinst ^^

Doch war ich zum Polizisten Ehrlich und es gab auch Zeugen die bestätigen können das ich nicht wenden wollte xD

Aber war nen guter Ansatz xD


Zitat (Uwe W @ 13.10.2010, 17:34) *
Die Missachtung des Verbotsschilds 267 ist kein A-Verstoß.

Auch ein Missachten der Vorrangregelung bei einem abgesenkten Bordstein (das solltest Du mal an Ort und Stelle prüfen) ist kein A-Verstoß.

Eine fahrlässige Körperverletzung ist nur dann ein A-Verstoß, wenn sie auf einem Verkehrsverstoß beruht, der selber ein A-Verstoß ist.

Ein A-Verstoß bei einer Vorrangverletzung liegt nur vor, wenn man gegen eine der folgenden Vorschriften verstoßen hat:

- rechts vor links
- Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" missachtet
- Zeichen 206 "Halt! Vorfahrt gewähren" missachtet
- den Gegenverkehr oder Parallelverkehr beim Abbiegen nicht durchgelassen.

Insofern sollte man erst einmal abwarten, was jetzt vorgeworfen wird. Wahrscheinlich kommt erst einmal ein Anhörungsbogen.

Die Rechnung des Verteilerkastens solltest Du an Deine Versicherung weiterleiten. Diese wird ja auch den Schaden des Unfallgegners regulieren.


Joa, die Rechnungen habe ich schon abgegeben! So wie ich es mitbekommen habe, werden die alles übernehmen!

Am Unfallort ist ein abgesenkter Boardstein, das habe ich durch Bilder gesehen! Habe von der Feuerwehr Bilder bekommen. Leider habe ich keinen Scanner um sie hier zu posten.

So wie ich deins Verstehe sollte ich keinen A-Verstoß haben. Lediglich einen B-Verstoß und davon darf ich so viel ich weiß 2 machen um folgen wie z.B. Verlängerung der Probezeit und/oder Nachschulung zu bekommen.

Ich werde trotz allem mal mit dem schlimmsten Rechnen, freuen kann ich mich hinterher immer noch ^^

Hab immer noch keine Post bekommen, mal sehen

Danke für eure Anteilnahme und Hilfestellungen

mfg
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Uwe W
Beitrag 17.10.2010, 23:14
Beitrag #43


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OK, dann liegt der fahrlässigen Körperverletzung der folgende Verkehrsverstoß zu Grunde:

Zitat
Nr. 47 Bußgeldkatalog Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1, 242.2), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet

Bei einem reinen Blechschadenunfall läuft das auf 35 Euro Verwarngeld hinaus und hätte dann keine Probezeitfolgen.
Wenn eine förmliche Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung erfolgt, dann wird es zwar teurer, aber hat als B-Verstoß keine Probezeitfolgen.

Voraussetzung ist dann aber, dass im Strafurteil/Strafbefehl die Sache nicht als Vorfahrtsverletzung gewertet wird.
Im letztgenannten Fall muss man durch Einspruch bzw. Einlegen von Berufung dafür sorgen, dass der Verkehrsverstoß korrekt bezeichnet wird, wenn man Probezeitfolgen vermeiden will.


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gangtown
Beitrag 05.12.2010, 13:45
Beitrag #44


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Urteil


Sehr geehrter Herr Anonym,

ihnen wird vorgeworfen, am 09/09/2010 um 17.35 Uhr in Gettorf, Kreuzung Ravensberg/Eichkoppel/Friedrichtorter Straße als Führer des PKW "Ford XX-XX XXX" folgende Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben:

Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall
§41, §1 Abs. 2, §49 StVo; §24 StVG;
-- BKat; §19 OWiG
Beweismittel: Ihr Angaben
Zeuge: POK Anonym, PZSt. Gettorf

Deshalb wird gegen Sie gemäß §17 Des Gesetzes über Verkehrsordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von: 35,- €
Außerdem haben sie die kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 OWiG, 464 (1) und 465 Strafprozessordnung (StPO) zu tragen, und zwar

Bußgeld: 35,- €
Gebühr: - 20,- €
Auslagen: 3,50 €
Gesamt: 58,50 €


Rechtsbelehrung
bla bla bla ..... bla blaa ... blaaaaaaaaaaaa



WoW, da hab ich wohl richtig viel Glück gehabt! Keine Punkte, Keine Verlängerung und keine Nachschulung.

Ik freu mich soo ^^

xD
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Mr.T
Beitrag 05.12.2010, 13:50
Beitrag #45


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Glückwunsch! wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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gangtown
Beitrag 05.12.2010, 13:54
Beitrag #46


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danke dir xD
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durban
Beitrag 05.12.2010, 14:15
Beitrag #47


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Ebenfalls Glückwunsch!

Rückblickend (ich weiß, das sagt sich einfach smile.gif ) halte ich den Vorwurf hier für den korrekten Tatbestand. Eine Vorfahrtsverletzung hätte da nicht unbedingt gepasst.


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Kühltaxi
Beitrag 05.12.2010, 14:53
Beitrag #48


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Zitat (gangtown @ 17.10.2010, 00:48) *
Boardstein

Da ist aber einer voll auf dem Denglischtrip.... thread.gif

Ist eigentlich das Mißachten der Spardose (speziell wie hier mit Unfall und leichter Körperverletzung) weniger verwerflich als das Nehmen der Vorfahrt mit gleichen Folgen?
Ich frage das weil sie bei mir mal im letzten Fall unbedingt das "volle Ahndungsprogramm" durchgeziehen wollten mit hoher Geldstrafe. Vor Gericht mit Anwalt wurde dann wenigstens die Tagessatzzahl drastisch und deren Höhe leicht reduziert, aber zu einem Bußgeld wollte sich der Richter nicht durchringen.


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Tracy
Beitrag 31.12.2010, 01:50
Beitrag #49


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Zitat (gangtown @ 09.09.2010, 20:23) *
Da fällt mir ein! Ein Passant und der Polizist sagten mir das die Durchfahrt erst seit ca. 4-5 Monaten dort verboten seien und es vorher eine ganz normale durchfahrt war.

Deswegen hat mein Navi überhaupt nichts gewusst -.-


rofl1.gif
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Wollf_0708
Beitrag 31.12.2010, 11:03
Beitrag #50


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Zitat (Tracy @ 31.12.2010, 01:50) *
Zitat
Deswegen hat mein Navi überhaupt nichts gewusst -.-

rofl1.gif

Nananaaa. blink.gif
Wenn das Navi auf Frauenstimmenansage eingestellt ist, muss Mann sich auch nicht wundern, wenn's mal irre geht, (in die Irre geht). crybaby.gif
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