Führerscheinneuerteilung Nachgang, Führerscheinneuerteilung nur BE ( Klasse 2 hatte ich mal vor Neuerteil |
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Führerscheinneuerteilung Nachgang, Führerscheinneuerteilung nur BE ( Klasse 2 hatte ich mal vor Neuerteil |
05.08.2010, 16:46
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54800 |
bin noch nicht lange dabei und habe eine Frage zum Schreiben von der Führerscheinstelle : Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx , Sie beabsichtigen , die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu beantragen . Das Führungszeugnis und der Aktuelle Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg liegen mir nun vor . Es sind zurzeit keine verkehrs- bzw. strafrechtlichen Verstöße mehr verzeichnet . Bezüglich der Ablegung der vollen Fahrerlaubnisprüfung kann die Fahrerlaubnisbehörde in begrüdeten Fällen auf die Ablegung der Prüfung verzichten . Anliegend übersende ich Ihnen einen Antrag auf Neuerteilung xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Kosten u.s.w . Fakten : Führerschein Klasse 2 & 3 alt , Alkoholfahrt 1992 1,8 , 12 monate entzug u. MPU . mit Klasse 3 Frage : beantragt BE muß ich von Prüfungen ausgehen , 10 Jahre Klasse 3 gefahren , 5 Jahre Kl. 2 ohne eintragungen . Vielen Dank für Antworten Nordseemann |
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05.08.2010, 17:08
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Bezüglich der Ablegung der vollen Fahrerlaubnisprüfung kann die Fahrerlaubnisbehörde in begrüdeten Fällen auf die Ablegung der Prüfung verzichten . Das klingt auf jeden Fall schon einmal besser als das was die meisten FEB so mitschicken. Es sind auch noch eine Menge alter Formulare im Umlauf.... Nach dem Gesetz müsste es aber eher so formuliert werden: "Bezüglich der Ablegung der vollen Fahrerlaubnisprüfung kann die Fahrerlaubnisbehörde in begründeten Fällen eine erneute Prüfung anordnen wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." Auf deutsch: Prüfungsfreie Neuerteilung sollte die Regel sein und keine Ausnahme in begründeten Fällen. Es gibt aber ein Urteil des VG München 6a. Kammer, Beschluss vom 07.01.2010, Az. M 6a E 09.5304 wo erneute Prüfungen nach 11 Jahren ohne FE für rechtmäßig erachtet werden. Frage : beantragt BE muß ich von Prüfungen ausgehen , 10 Jahre Klasse 3 gefahren , 5 Jahre Kl. 2 ohne eintragungen . Ich wäre erstmal optimistisch. Hier noch ein interessanter Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung... klick.mfg darkstar -------------------- |
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05.08.2010, 17:34
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54800 |
Hallo ,
das ganze spielt sich in Niedersachsen landkreis Aurich ab . Sollte ich meine alte Klasse 2 auch beantragen (die ich nicht mehr brauche ) sollte ich einen Leistungstest durchführen . Das in Bayern andere Regeln gelten (weiss ich schon) , ich werde alle unterlagen einreichen mal sehen was kommt . Erst mal Danke für deine Antwort . Gruß Nordseemann |
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06.08.2010, 09:10
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2054 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Sollte ich meine alte Klasse 2 auch beantragen So billig wirst du CE (nicht Klasse 2, die gibt es nicht mehr) nie wieder bekommen. Und woher willst du JETZT wissen, dass du NIE wieder diese FE-Klasse brauchst ? Die paar Euros und die Zeit für das ärztliche Gutachten, den Sehtest und ggf. die 1.-Hilfe-Maßnahmen würde ICH auf jeden Fall investieren. -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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Gast_klaus62_* |
06.08.2010, 10:17
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#5
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19.08.2010, 18:27
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54800 |
Hallo ,
wollte mich nochmal melden : habe alle Unterlagen vorgelegt und sofort einen vorläufigen Führerschein erhalten . Der Scheck- kartenführerschein kommt in Kürze . Nochmal danke für die Antworten . Gruß Nordseemann |
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19.08.2010, 18:32
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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Gast_klaus62_* |
19.08.2010, 18:45
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#8
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auch mein Glückwunsch
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19.08.2010, 18:49
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 53674 |
Glückwunsch auch von mir
Im Landkreis Aurich scheint das wohl besser zu klappen als in Braunschweig. Viel Spaß. |
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19.08.2010, 19:09
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 17.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55295 |
glückwunsch!
-------------------- Management ist, wenn 10 Leute für das bezahlt werden, was 5 billiger tun könnten, wenn sie nur zu dritt wären und davon 2 krank sind
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19.08.2010, 21:38
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 07.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52623 |
auch von mir HGW!!!
werde wohl doch mal ins Auge fassen,das BL zu wechseln! da ich ja aus Berlin stamme und meine Frau aus Niedersachsen,sollte ich das echt mal ins Auge fassen. warum soll ich mich mit den BY rumschlagen,wenns in den anderen BL nach FEV geht? übrigens...mein Schwager wohnt in Aurich....somit hat mir dieser Thread mal richtig Mut gemacht... Klagen in BY und in Niedersachsen mal neu beantragen....natürlich Prüfungsfrei! man...man... von wegen Gleichbehandlung und FEV gilt in der ganzen Republik! |
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Gast_charly68_* |
20.08.2010, 08:35
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#12
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Die FEV gilt in der ganzen Republik.
Aber das FS-Recht ist Ländersache. Daher die unterschiedliche Auslegung der FEV. |
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Gast_Georg_g_* |
20.08.2010, 08:50
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#13
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Die FEV gilt in der ganzen Republik. Aber das FS-Recht ist Ländersache. Wo siehst du denn einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen? Die FEV ist das Führerscheinrecht (oder zumindest der wesentliche Teil davon). Unterschiede sollten - theoretisch - nur dort vorkommen, wo die FEV dies ausdrücklich erwähnt, erkennbar an Formulierungen wie "die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle". Bei der Neuerteilung gibt es eine solche Unterscheidung nicht - zugegebenermaßen ist das graue Theorie ... |
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10.09.2010, 20:01
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54800 |
Hallo ,
meinen Fall habe ich hier ja mal vor kurze Zeit eingestellt , nochmals Danke für die Hilfestellung von euch allen . Wie ich dagestellt habe benöntige ich nur BE , wurde erteilt . Kann mir von Euch einer Sagen ob mir Klasse 2 ( alte Klasse ) nach Antrag auf 2. Neuerteilung entsprochen wird . Ich bin der Meinung : Nein , Es geht darum das in meinen Bekanntenkreis Leute meinen man könnte dies . Ich meine : es geht nicht ( ich brauche ihn nicht mehr ) . M.L.G Nordseemann |
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10.09.2010, 20:03
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
meinen Fall habe ich hier ja mal vor kurze Zeit eingestellt und ich habe ihn hier eingefügt.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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10.09.2010, 20:08
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Kann mir von Euch einer Sagen ob mir Klasse 2 ( alte Klasse ) nach Antrag auf 2. Neuerteilung entsprochen wird . Wenn Du Klasse CE beantragst, kann sie Dir neuerteilt werden. Möglicherweise musst Du aber neue Prüfungen ablegen.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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25.10.2011, 14:42
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54800 |
Hallo ,
wollt mich nur noch mal melden , das mit CE war wirklich einfach ( Neuerteilung ) nach 2 Wochen hatte ich in . Eine Frage habe ich bezüglich des Feldes 12. da steht :95.08.09.2014 . Über Antworten wäre ich dankbar . M.f.G Nordseemann |
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25.10.2011, 15:05
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1097 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Moin nordseemann,
HIER mal die Schlüsselzahlen (bzw. deren Bedeutung) zum Nachlesen. Gruß Edit: Herzlichen Glückwunsch. |
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25.10.2011, 15:29
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54800 |
Hallo ,
ExVWbusfahrer das ist mir schon klar , es geht um den Berufskraftfahrerschein / Modole heute genannt , M.f.G Nordseemann Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 25.10.2011, 15:34
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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25.10.2011, 16:26
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#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Eine Frage habe ich bezüglich des Feldes 12. da steht :95.08.09.2014 . Bis dahin mußt die Weiterbildung nach BKrFQG gemacht haben, ansonsten darfst du dann nicht mehr gewerblich mit Fahrzeugen > 3,5t fahren. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:57 |