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> Blutalkohol abweichend vom Atemalkohol?
steffen012
Beitrag 20.09.2010, 23:22
Beitrag #1


Neuling


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Hallo User,

ich möchte kurz ein Fall hier schildern.

Person X fuhr gegen 05:45 Uhr morgens Auto und wurde von der Polizei angehalten. Daraufhin wurde ein Alkoholtest mit einem mobilen Gerät durchgeführt, das 0,7 Promille anzeigte laut Beamter. Es waren keine mg/l, sondern Promille. Der letzte Schluck Alkohol wurde gegen 05:00 Uhr zu sich genommen.
Gegen 06:00 Uhr wurde dann ein erneuter Atemalkoholtest mit dem stationären Gerät des Polizeireviers gemacht, der 0,52 mg/l (ca. 1,04 Promille) anzeigte.
Um 06:20 Uhr wurde eine Blutprobe genommen, da laut Aussage des Beamten der Alkoholpegel zwischen dem 1ten Pusten (05:45UHR) und dem 2ten Pusten (06:00UHR) angestiegen sei.


Unsere Fragen nun:

1. Kann es sein, dass ein solch großer Unterschied zwischen mobilem Gerät und stationärem Gerät sein kann?
2. Baut sich Alkohol nach ca. 1 Stunde seit letztem Trinkenden (letzer Schluck) noch auf, wenn man den Atemalkohol misst?
3. Mit welchem Ergebnis kann man bei der Blutprobe rechnen? (Diese wurde 20 Minuten nach dem letzten Pusten genommen)


Der Führerschein wurde nach der Blutabnahme wieder übergeben und der Schlüssel bis 14 Uhr einbehalten. Danach wurde dieser ebenso wieder ausgehändigt.


Bedanken uns für hilfreiche Antworten
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jfk
Beitrag 21.09.2010, 05:53
Beitrag #2


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Zitat (steffen012 @ 21.09.2010, 00:22) *
1. Kann es sein, dass ein solch großer Unterschied zwischen mobilem Gerät und stationärem Gerät sein kann?
Ja, denn Person X befand sich anscheinend noch in der "Anflutungsphase".
Zitat
2. Baut sich Alkohol nach ca. 1 Stunde seit letztem Trinkenden (letzter Schluck) noch auf, wenn man den Atemalkohol misst?
Ja, das kann noch bis zu 1,5 h passieren.
Zitat
3. Mit welchem Ergebnis kann man bei der Blutprobe rechnen? (Diese wurde 20 Minuten nach dem letzten Pusten genommen)
Das hängt davon ab, wieviel Person X - in welchem Zeitraum getrunken hat, wie schwer sie ist, ob sie Mann oder Frau ist.

Ach so:
herzlich Willkommen im Verkehrsportal, auch wenn der Anlass kein so glücklicher ist.


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Malermeister
Beitrag 21.09.2010, 06:28
Beitrag #3


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Hallo steffen012 Herzlich willkommen im VP

So, wie jfk es schon schrieb, kann die Anflutungsphase 1,5 - 2 Std nach Trinkende andauern.
Daher ist es gut möglich, dass die Blutprobe einen Wert von 1,1‰ oder noch etwas darüber ergibt.
1,1‰ ist der Grenzwert, ab dem eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Das muss aber abgewartet werden.

Der Proband X sollte in ca 10 - 14 Tagen nach der Blutentnahme auf dem zuständigen Revier vorsprechen, um die genauen Werte zu erfahren.

Wenn er dort persönlich erscheint, ist es nicht anzuraten, noch weitere Aussagen zu machen - dazu ist er nicht verpflichtet.
Weitere Aussagen werden ihm auch kaum helfen, im Gegenteil - es besteht die Gefahr sich noch weiter zu belasten.
Es darf und kann ihm auch nicht nachteilig ausgelegt werden, wenn er von dem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch macht.


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anschu
Beitrag 21.09.2010, 08:32
Beitrag #4


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Denke, dass ein Ergebnis inzwischen überall im Land nach 3-5 Tagen vorliegen sollte (schriftlich, meist aber schon per Vorabfax am Folgetag). wavey.gif
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Pionic
Beitrag 21.09.2010, 08:48
Beitrag #5


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Dem kann ich nur widersprechen: Auf unserer Dienststelle gibt es keine Vorabinfo per Fax o. ä. Da kommt das Ergebnis ganz altmodisch per Dienstpost und kann auch mal 8-10 Tage auf sich warten lassen. Hat dann der entsprechende Beamte gerade keinen Dienst, so kann zwischen Blutentnahme und Kontaktierung des Beamten gut mal ein Zeitraum von 14 Tagen ins Land gehen, ohne dass man an entsprechende Informationen kommt. Kollegen des Beamten erteilen (zu Recht) in der Regel keine Auskünfte, da sie nicht wissen, um was es geht und was der Beamte noch an Infos usw. braucht. wavey.gif
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anschu
Beitrag 21.09.2010, 09:18
Beitrag #6


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think.gif

Hmm, nicht Kundenfreundlich.
Bei uns wie gesagt, Vorabfax meist am Folgetag. Wenn das Gutachten eingeht, wirds vom GZ im Vorgang eingetragen.
Ab dann kann jeder auf der Wache an den Berechtigten Auskunft geben. (Theoretisch sogar jeder im meinem BL)

Welche Infos dem Koll fehlen ist sein Problem.
Kann mir darunter aber auch nichts so richtig vorstellen..

Wenn nur der Sb Auskunft erteilt, was ist wenn der ne Woche frei hat oder krank wird???
. wavey.gif
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steveluke
Beitrag 21.09.2010, 09:37
Beitrag #7


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Zitat (anschu @ 21.09.2010, 10:18) *
Wenn nur der Sb Auskunft erteilt, was ist wenn der ne Woche frei hat oder krank wird???

Sicher wird auch jeder andere Bedienstete dem Berechtigten Auskunft erteilen, wenn das Ergebnis der Blutprobennalyse "irgendwo" niedergelegt wurde.
Das genaue Prozedere, wie mit dem Analyseergebnis nach dessen Eingang zu verfahren ist, wird wohlmöglich von jeder einzelnen Polizeibehörde unterschiedlich gehandhabt.
Insofern kann man von einer generellen, auf ein Bundesland bezogenen "Kundenunfreundlichkeit" nicht sprechen.

Ein Ergebnisrücklauf innerhalb von ca. 10 Werktagen sollte eine annähernd verlässliche Richtschnur sein.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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toni montana
Beitrag 21.09.2010, 09:47
Beitrag #8


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Hier kurz die Folgen einer Straftat:

- Entzug der Fahrerlaubnis
- Sperrfrist 8-10 Monate
- Geldstrafe 1 - 1,5 Nettomonatsgehälter
- ggfs. Verlängerung der Probezeit und zusätzliche Seminare zur Fahreignung vor Neuerteilung der FE
- Bei Wiederholungstat ggfs. MPU-Auflage

Wenn der Wert noch unter 1,1 bleiben sollte, ist es vom Strafmaß her wesentlich weniger.


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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Pionic
Beitrag 21.09.2010, 10:00
Beitrag #9


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Zitat (anschu @ 21.09.2010, 10:18) *
Hmm, nicht Kundenfreundlich.
Wenn mich die Kundschaft auch nur annähernd so nett behandeln würde wie ich sie... laugh2.gif
Ernsthaft: Die Analyse ist, wie jede andere Ermittlung im Strafverfahren auch, etwas, was Zeit benötigt. Wer sich nach einer Alkoholfahrt darüber aufregt, dass das Ergebnis der BE nach 3 Tagen noch nicht da ist, hat m. E. den Ernst der Lage etwas verkannt. Klar, dass es bei den Grenzwerten (0,5 ‰ und 1,1 sowie 1,6 ‰) heikel ist und der Betroffene Klarheit will, zaubern kann allerdings keiner.

Zitat (anschu @ 21.09.2010, 10:18) *
Bei uns wie gesagt, Vorabfax meist am Folgetag. Wenn das Gutachten eingeht, wirds vom GZ im Vorgang eingetragen.
Ab dann kann jeder auf der Wache an den Berechtigten Auskunft geben. (Theoretisch sogar jeder im meinem BL)
Das Vorabfax gibts bei uns so nicht. Nach Eingang der Analyse wird das Ergebnis bei uns auch im Vorgang vermerkt und ist ab da recherchierbar. Mit der Auskunft verhält es sich dann bei uns ähnlich (sprich: Jeder könnte). Allerdings ist es bei uns auf der Dst. so, dass die jeweiligen Kollegen ihre Kandidaten selbst informieren, damit dann auch gleich ein Termin zur Vernehmung gemacht werden kann. Würde bei uns ein Wachbeamter dem Probanden das Ergebnis mitteilen und der Kollege hätte dann hinterher (bsp. bei Folgeermittlungen wegen FoFE oder ungeklärter Fahrereigenschaft) das Problem, den Herren oder die Dame wieder zu kontaktieren... puuh! Von daher halte ich es durchaus für sinnhaft, dass der jeweilige Sachbearbeiter solche Auskünfte erteilt und nicht ein Wachbeamter, der den Vorgang nicht kennt.

Zitat (anschu @ 21.09.2010, 10:18) *
Wenn nur der Sb Auskunft erteilt, was ist wenn der ne Woche frei hat oder krank wird???
In solchen Fällen ist bei uns eine Info an den diensthabenden Dienstgruppenleiter üblich ("Ich hab da noch einen Vorgang, wo das Ergebnis da ist und man noch folgendes machen müsste: ...").

Alles in allem kein Problem, nur ein wenig länger als 3 Tage kann es dann doch dauern. wavey.gif
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Uwe W
Beitrag 21.09.2010, 10:08
Beitrag #10


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Zitat (steffen012 @ 20.09.2010, 23:22) *
1. Kann es sein, dass ein solch großer Unterschied zwischen mobilem Gerät und stationärem Gerät sein kann?

Möglich ist das schon. Nicht umsonst ist das mobile Gerät nicht gerichtsverwertbar.
Zitat
2. Baut sich Alkohol nach ca. 1 Stunde seit letztem Trinkenden (letzer Schluck) noch auf, wenn man den Atemalkohol misst?

Wenn Alkohol im Blut ist, wird dieser mit einer Rate von 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde abgebaut, d.h. wenn kein neuer Alkohol in die Blutbahn aufgenommen wird, dann sinkt der Alkoholpegel in 20 Minuten um 0,033 bis 0,066.
Befindet sich noch Alkohol im Verdauungstrakt, so führt dessen Aufnahme (die bis zu 2 Stunden dauern kann) natürlich zu einem gegenteiligen Effekt und man muss dann die Differenz der beiden Veränderungen bilden.
Ich würde hier grob schätzen, dass in 20 Minuten etwa ein Sechstel des im Zeitraum von 4:00 bis 5:00 Uhr konsumierten Alkohols in die Blutbahn gelangt.
Zitat
3. Mit welchem Ergebnis kann man bei der Blutprobe rechnen? (Diese wurde 20 Minuten nach dem letzten Pusten genommen)

Der Blutwert zum Zeitpunkt der Atemalkoholmessung um 6:00 Uhr kann das 2 bis 2,2 fache des Atemwerts von 0,52 ng/ml betragen.
Insofern lässt sich schlecht vorhersagen, ob die magische Grenze von 1,1 Promille überschritten wurde.
Tendenziell würde ich aber tippen, dass der Wert darunter liegt, sofern zwischen 4 und 5 Uhr nicht allzu viel Alkohol getrunken wurde.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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toni montana
Beitrag 21.09.2010, 12:26
Beitrag #11


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Zitat (Uwe W @ 21.09.2010, 11:08) *
sofern zwischen 4 und 5 Uhr nicht allzu viel Alkohol getrunken wurde.


Hm - das letzte wurde ja gegen 05.00 Uhr getrunken. Der doch recht starke Anstieg in relativ kurzer Zeit würde mich bezüglich der 1,1 aber sehr unruhig machen - er war klar noch mitten in der Anflutungsphase. Warten wir ab.

Was für ein Getränk wurde denn zum Schluss konsumiert??


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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steffen012
Beitrag 21.09.2010, 13:26
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (toni montana @ 21.09.2010, 13:26) *
Zitat (Uwe W @ 21.09.2010, 11:08) *
sofern zwischen 4 und 5 Uhr nicht allzu viel Alkohol getrunken wurde.



Was für ein Getränk wurde denn zum Schluss konsumiert??



Es war ein Schluck Cola mit Jack Daniels.
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Malermeister
Beitrag 21.09.2010, 13:31
Beitrag #13


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Hmm - also Mix-Getränke mit Hartalk.
Die sind immer schlecht einschätzbar, aber nicht zu unterschätzen.


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toni montana
Beitrag 21.09.2010, 13:46
Beitrag #14


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Wenn das Zeugs als fertiges Mixgetränk z.B. aus einer Dose getrunken wurde, kann man den Alkoholgehalt ja leicht ablesen (hat m.W. 10 Umdrehungen). Ein fertiger Mix in der Disco, wo wirklich der 43%ige Whiskey mit verwendet wird, kann da schnell drüber liegen.

Ich sehe da ehrlich gesagt schwarz.


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Toni
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jfk
Beitrag 21.09.2010, 14:36
Beitrag #15


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Hallo steffen012,

kannst du uns denn noch so ungefähr verraten, wieviel Person X in welchem Zeitraum an Alkohol überhaupt konsumiert hat?

"Ein Schluck Cola mit Jack Daniels" hört sich mE etwas bagatellisierend an... Konkreter (von deiner Seite) wäre hier besser für konkretere Antworten unsererseits wavey.gif


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toni montana
Beitrag 21.09.2010, 14:43
Beitrag #16


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Zitat (jfk @ 21.09.2010, 15:36) *
hört sich mE etwas bagatellisierend an


Bin Deiner Meinung! Mir macht der schnelle Anstieg des Alkoholwertes deswegen ja auch Sorgen - das geht nicht so ohne Weiteres von "einem Schluck".

Zitat (steffen012 @ 21.09.2010, 00:22) *
Der Führerschein wurde nach der Blutabnahme wieder übergeben und der Schlüssel bis 14 Uhr einbehalten.


Das ist aber eigentlich ein Zeichen, dass die Beamten NICHT mit einem Straftatbestand gerechnet haben. think.gif


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jfk
Beitrag 21.09.2010, 14:47
Beitrag #17


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Oder sie wollten lieber auf Nummer sicher gehen: FE-Entzug geht ja später immer noch, wenn die BAK fest steht.


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steffen012
Beitrag 21.09.2010, 14:54
Beitrag #18


Neuling


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Zitat (jfk @ 21.09.2010, 15:36) *
Hallo steffen012,

kannst du uns denn noch so ungefähr verraten, wieviel Person X in welchem Zeitraum an Alkohol überhaupt konsumiert hat?

"Ein Schluck Cola mit Jack Daniels" hört sich mE etwas bagatellisierend an... Konkreter (von deiner Seite) wäre hier besser für konkretere Antworten unsererseits wavey.gif



Hallo jfk,

während des Abends wurden von ca. 00:00 Uhr bis 04:30 Uhr 3 Gläser (0,2) Cola mit Jack Daniels mit ca. 3cl Jack Daniels konsumiert. Gegen 05:00 Uhr wurde dann nochmals ein Schluck von einem neuen Glas Cola Jack Daniels genommen. Da blieb es dann nur bei dem einen Schluck.
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toni montana
Beitrag 22.09.2010, 07:12
Beitrag #19


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Es bleibt ein Risikospiel.

Wie lange ist dieser Vorfall überhaupt her? Nach ungefähr einer Woche solltest Du bzw. "die Person" den genauen Blutwert bei der Polizei erfragen können. Geh' aber lieber persönlich vorbei - es kann sein, dass aus Datenschutzgründen am Telefon keine Auskunft gegeben wird.


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Schöne Grüße,

Toni
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hoppnstett
Beitrag 23.09.2010, 05:56
Beitrag #20


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öhem......das würde einem Alkoholäquivalent von 2 Flaschen Bier ( 0,5 l mit 5vol% ) entsprechen, eher weniger......
Da würden mich mehr wie 0,6 promille schon eher wundern. Nur sind diese 3cl sehr schwer abzuschätzen, wenn sie vorher nicht abgemessen wurden....sind beim eingiessen aus der Flasche auch schnell mal 5 od. 6 cl (2 Finger breit ).....
Grundsätzlich gilt bei Alkfahrt wie fast immer: Personalien angeben, Blutprobe muss ja, ansonsten Klappe halten und KEINE Test mitmachen....knallharte Linie, alles andere wird IMMER zum Nachteil ausgelegt !
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toni montana
Beitrag 27.09.2010, 13:35
Beitrag #21


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Hä?

Ich sehe hier eher ca. 0,1 Liter Jack Daniels! Aber mit Deiner Aussage zur schweren Abschätzbarkeit der einzelnen Mengen gebe ich Dir Recht.

Warten wir mal ab, bis sich der TE mit dem Ergebnis wieder hier meldet.

Zitat (hoppnstett @ 23.09.2010, 06:56) *
knallharte Linie, alles andere wird IMMER zum Nachteil ausgelegt !


Dazu sage ich jetzt mal nichts... think.gif


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Schöne Grüße,

Toni
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