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> Verkehrsschild 354 Wasserschutzgebiet????
Ninjamic
Beitrag 04.10.2010, 17:13
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute, ich bin neu hier und mein Name ist Michael.

Gestern bin ich durch ein Wasserschutzgebiet gefahren das zu Beginn mit dem Kennzeichen 354 Wasserschutzgebiet kombiniert mit dem Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h gekennzeichnet war.



Ich muss zugeben das ich noch nie wirklich wusste was das Zeichen zu bedeuten hat und hab deshalb mal im Internet nachgeforscht. Ich fand aber immer nur die Erklärung für das Schild 354 die so heißt:


Es mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten
Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.


Mit dem Zusatzschild 274 für Zulässige Höchstgeschwindigkeit habe ich keine Erläuterung gefunden.

Da ich in Zukunft öfters diese Straße fahren werde wollte ich sicher gehen das mich das Zeichen als PKW-Fahrer nicht betrifft.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße

Michael
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schilderwald
Beitrag 04.10.2010, 17:41
Beitrag #2


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Hallo,

das ist unglücklich kombiniert. Man wollte wohl einen Pfosten sparen. crybaby.gif

Das VZ 274 gilt auch für dich. wavey.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Ninjamic
Beitrag 04.10.2010, 17:49
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Schilderwald,

das ist jetzt natürlich nicht die Antwort die ich hören wollte rolleyes.gif

Das würde ja wirklich bedeuten das dort eigentlich jeder viel zu schnell fährt da ich an dieser Stelle (ca 4 km Länge) noch niemanden gesehen habe der unter 100 km/h gefahren ist.

Drauf gekommen bin ich eigentlich da durch da Gestern am Straßenrand an einem Feldweg ein Auto stand und das gut ein Blitzer hätte sein können.

Da aber kein rotes Licht zu erkennen war bin ich mir sicher das es keiner war, denn der hätte mich vermutlich mit ca 110 km/h geblitzt was 50 km/h zu schnell wäre und sich nicht gut machen würde blink.gif

Eigentlich bin ich jemand der versucht sich an die Verkehrsregeln zu halten. Aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.

Und da es wirklich so aufgestellt war wie z.B. das Schild 60 bei Nässe war ich mir sicher das dies hier auch so zu sehen ist.

Danke für die schnelle Antwort.

Grüße

Michael
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jordon
Beitrag 04.10.2010, 17:58
Beitrag #4


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Zitat (Ninjamic @ 04.10.2010, 18:49) *
Da aber kein rotes Licht zu erkennen war bin ich mir sicher das es keiner war,

Es gibt auch ´Blitzer´ ohne Blitz, z. B. Infrarotblitzer.
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Polo79
Beitrag 04.10.2010, 18:58
Beitrag #5


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Du verwechselst das Zeichen 354 wahrscheinlich mit den Zeichen 1052-30 und 1052-31, die sich in Kombination mit Zeichen 274 nicht an alle Verkehrsteilnehmer wenden.


Das Zeichen 354 hat praktisch auch für einen Gefahrgutfahrer keine Bedeutung. whistling.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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schilderwald
Beitrag 04.10.2010, 19:02
Beitrag #6


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Zitat (Polo79 @ 04.10.2010, 19:58) *
Du verwechselst das Zeichen 354 wahrscheinlich mit den Zeichen 1052-30 und 1052-31, die sich in Kombination mit Zeichen 274 nicht an alle Verkehrsteilnehmer wenden.
Daran hatte ich eben auch schon gedacht.

Wenn dem so wäre, dann aber auch bitte in dieser Reihenfolge:




--------------------
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Polo79
Beitrag 04.10.2010, 19:05
Beitrag #7


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Dann aber auch bitte zentriert untereinander. mad.gif










SCNR laugh2.gif


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ukr
Beitrag 04.10.2010, 19:07
Beitrag #8


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Dann aber auch in einer einheitlichen Größe und nicht mit hellblauen "Wellen". scared.gif
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Ninjamic
Beitrag 04.10.2010, 19:17
Beitrag #9


Neuling


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ich glaube ihr habt recht, ich habe das wohl wirklich verwechselt.

Das heißt nun man darf normale 100 km/h fahren wenn nur das Schild aufgestellt ist?

Viele Grüße

Michael
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Wollf_0708
Beitrag 04.10.2010, 19:17
Beitrag #10


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Diese Schilderkombi ist ja wohl auf einer Landstrasse angebracht.

Da LKW´s dort eh nur 60 km/h fahren dürfen, egal was sie geladen haben, sehe ich das 60 km/h Schild eindeutig als nur an die anderen motorisierten VT gerichtet.

Aber mich hätts evtl. auch "verblitzt". ranting.gif

Auch zu dieser Stunde habe ich im Forum wieder etwas gelernt. smile.gif
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Kühltaxi
Beitrag 04.10.2010, 19:20
Beitrag #11


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Und die Differentiale an den Achsen gehören wahrscheinlich auch noch weg.... shutup.gif

Zitat (Wollf_0708 @ 04.10.2010, 20:17) *
Da LKW´s dort eh nur 60 km/h fahren dürfen, egal was sie geladen haben, sehe ich das 60 km/h Schild eindeutig als nur an die anderen motorisierten VT gerichtet.

no.gif Gibt auch ab und zu ADR und wassergefährdend auf Autos bis 7,5 t zGG. wavey.gif


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Ninjamic
Beitrag 04.10.2010, 19:37
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (Wollf_0708 @ 04.10.2010, 20:17) *
Diese Schilderkombi ist ja wohl auf einer Landstrasse angebracht.

Da LKW´s dort eh nur 60 km/h fahren dürfen, egal was sie geladen haben, sehe ich das 60 km/h Schild eindeutig als nur an die anderen motorisierten VT gerichtet.


Aber so weit ich weis gilt das 60 km/h erst ab 7,5 Tonnen. 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen auf der Landstraße 80 km/h fahren.

Ist das Zeichen dann für diese?

Ich will mir eben nur sicher gehen das mir dort nichts passiert. Wenn ich weis, das nur 60 km/h erlaubt sind, auch für mich, dann ist es für mich kein Problem wenn mich alle überholen.
Wenn ich aber auch 100 km/h fahren darf dann würde ich das natürlich auch gerne tun wavey.gif

Viele Grüße

Michael
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Wollf_0708
Beitrag 04.10.2010, 19:55
Beitrag #13


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Ja, ja. Ihr habt recht. Im ersten Moment "blendete" mich der Tank auf dem Zeichen.
Ein Tank an bzw. mit einem unter 7,5-Tonner LKW, kam mir gerade nicht in den Sinn.
I thought big, oder so whistling.gif

Also doch: "Wassergefährder" nur 60 und das "Vorsichtig", der Rest 100 km/h.
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Polo79
Beitrag 04.10.2010, 20:16
Beitrag #14


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Zitat (Ninjamic @ 04.10.2010, 20:37) *
Ist das Zeichen dann für diese?
Nein. Die 60 km/h gelten für jeden.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Ninjamic
Beitrag 04.10.2010, 20:32
Beitrag #15


Neuling


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Zitat (Polo79 @ 04.10.2010, 21:16) *
Zitat (Ninjamic @ 04.10.2010, 20:37) *
Ist das Zeichen dann für diese?
Nein. Die 60 km/h gelten für jeden.


Sicher? Hier steht ab 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ist 80 km/h erlaubt:


Klick


Grüße

Michael
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Schattenfell
Beitrag 04.10.2010, 21:39
Beitrag #16


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Zitat (Ninjamic @ 04.10.2010, 21:32) *
Sicher?


Worum geht’s denn nun eigentlich? think.gif Bei der Kombination im allerersten Beitrag befährt man ein Wasserschutzgebiet und die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrsteilnehmer 60 Kilometer pro Stunde. Die Geschwindigkeiten, die ansonsten im Straßenverkehr gelten, hast du ja schon nachgeschlagen.
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Polo79
Beitrag 04.10.2010, 21:56
Beitrag #17


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Zitat (Ninjamic @ 04.10.2010, 21:32) *
Sicher?
Ich verstehe nicht wo Deine Schwierigkeiten liegen. Das Zeichen 274-56 ordnet für alle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h an. Das Zeichen 354 ändert daran nichts.


Zitat (Ninjamic @ 04.10.2010, 21:32) *
Hier steht ab 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ist 80 km/h erlaubt.
Ja. Und? laugh2.gif


PS: Übrigens fängt ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport nicht erst bei 3,5 t zGm an. Es kommt nur auf Art und Menge des beförderten Gefahrguts an.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Ninjamic
Beitrag 05.10.2010, 07:10
Beitrag #18


Neuling


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Damit hast du recht, das hab ich nun auch verstanden.

Nun hat sich aber im Laufe der Diskussion heraus gestellt das ich das Zeichen verwechselt habe.

An der Stelle steht die Kombination 1052-31 mit 274 kombiniert.




Sorry das ich das verwechselt habe aber ich habe das Zeichen mit weißem Hintergrund erst nicht gesehen und hab mich wohl von dem anderen ablenken lassen rolleyes.gif whistling.gif

Zählt hier deine Aussage auch das alle 60 fahren müssen oder gilt das nur für Fahrzeuge mit Wassergefährdenden-Stoffen?

Grüße

Michael
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Metaldad
Beitrag 05.10.2010, 07:24
Beitrag #19


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Zitat (Schattenfell @ 04.10.2010, 22:39) *
Zitat (Ninjamic @ 04.10.2010, 21:32) *
Sicher?


Worum geht’s denn nun eigentlich? think.gif Bei der Kombination im allerersten Beitrag befährt man ein Wasserschutzgebiet und die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrsteilnehmer 60 Kilometer pro Stunde. Die Geschwindigkeiten, die ansonsten im Straßenverkehr gelten, hast du ja schon nachgeschlagen.


Zitat (Polo79 @ 04.10.2010, 22:56) *
PS: Übrigens fängt ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport nicht erst bei 3,5 t zGm an. Es kommt nur auf Art und Menge des beförderten Gefahrguts an.
Das sind die ersten beiden geordneten Aussage hier.



Das
und das
an einem Mast hat nix weiter zu sagen als: 60km/h zHG für alle und sie befinden sich ab hier in einem Wasserschutzgebiet.


Das
und das
an einem Mast bedeutet: für alle Fahrzeuge mit Wassergefährdender Ladung max 60km/h Höchstgeschwindigkeit.
Das kann auch Mutti sein, die gerade ein Flasche mit Nähmaschinenöl gekauft hat und es mit ihrem Clio nach Hause bringt.
Jetzt muss ich aber zu meiner Schande feststellen unsure.gif ob es erst ab den berühmten 1000 Punkte gilt, oder ob die Menge dabei egal ist. Ich habe es schlichtweg vergessen crybaby.gif und im Netz finde ich es auf die schnelle nicht.


--------------------
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steveluke
Beitrag 05.10.2010, 07:57
Beitrag #20


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Zitat (Metaldad @ 05.10.2010, 08:24) *
und im Netz finde ich es auf die schnelle nicht.

Wie.... im Netz....

im VP: Klick wavey.gif


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Ninjamic
Beitrag 05.10.2010, 10:07
Beitrag #21


Neuling


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Zitat (Metaldad @ 05.10.2010, 08:24) *
Zitat (Schattenfell @ 04.10.2010, 22:39) *
Zitat (Ninjamic @ 04.10.2010, 21:32) *
Sicher?


Worum geht’s denn nun eigentlich? think.gif Bei der Kombination im allerersten Beitrag befährt man ein Wasserschutzgebiet und die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrsteilnehmer 60 Kilometer pro Stunde. Die Geschwindigkeiten, die ansonsten im Straßenverkehr gelten, hast du ja schon nachgeschlagen.


Zitat (Polo79 @ 04.10.2010, 22:56) *
PS: Übrigens fängt ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport nicht erst bei 3,5 t zGm an. Es kommt nur auf Art und Menge des beförderten Gefahrguts an.
Das sind die ersten beiden geordneten Aussage hier.



Das
und das
an einem Mast hat nix weiter zu sagen als: 60km/h zHG für alle und sie befinden sich ab hier in einem Wasserschutzgebiet.


Das
und das
an einem Mast bedeutet: für alle Fahrzeuge mit Wassergefährdender Ladung max 60km/h Höchstgeschwindigkeit.
Das kann auch Mutti sein, die gerade ein Flasche mit Nähmaschinenöl gekauft hat und es mit ihrem Clio nach Hause bringt.
Jetzt muss ich aber zu meiner Schande feststellen unsure.gif ob es erst ab den berühmten 1000 Punkte gilt, oder ob die Menge dabei egal ist. Ich habe es schlichtweg vergessen crybaby.gif und im Netz finde ich es auf die schnelle nicht.


So verstehe ich das auch, nur mit der Mutti und dem Clio habe ich was an zu merken rolleyes.gif

Ich denke es liegt wohl wirklich daran wie hoch die Menge definiert ist ab der das Verkehrzeichen gilt. Denn Wenn eine Mutti mit einer Flasche Nähmaschinenöl dort nur 60 fahren darf, zählt das wieder für alle PKW´s da die meisten fahrzeuge mehr als eine Flasche Nähmaschinenöl an Kraftstoff in ihrem Tank mit führen.

Ich habe gerade mit der dort für den Landkreis zuständigen Polizei telefoniert und die haben mich mit ihrem "Verkehrsspeziallisten" verbunden.
Die Aussage des Beamten war, das die Kennzeichnung an der Stelle, die ich befahre dazu diehnt das LKW´s nur 60 fahren dürfen.

Er meinte, das es PKW-Fahrer nicht betreffe. Dies gälte erst ab mehreren 1000 Litern. So seine Aussage. Eine genaue Zahl konnte er mir leider auch nicht nennen.

Ich denke ich kann mich auf die Aussage verlassen und fahre dort nun einfach beruhigte 100 km/h.

Viele Grüße

Michael
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Polo79
Beitrag 05.10.2010, 13:16
Beitrag #22


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Zitat (Ninjamic @ 05.10.2010, 11:07) *
Denn Wenn eine Mutti mit einer Flasche Nähmaschinenöl dort nur 60 fahren darf, zählt das wieder für alle PKW´s da die meisten fahrzeuge mehr als eine Flasche Nähmaschinenöl an Kraftstoff in ihrem Tank mit führen.
Betriebsstoffe zählen nicht.

Zitat (Ninjamic @ 05.10.2010, 11:07) *
Die Aussage des Beamten war, das die Kennzeichnung an der Stelle, die ich befahre dazu diehnt das LKW´s nur 60 fahren dürfen.
Lass Dich beim nächsten mal mit dem Gefahrgutspezi verbinden. shutup.gif

Zitat (Ninjamic @ 05.10.2010, 11:07) *
Dies gälte erst ab mehreren 1000 Litern. So seine Aussage. Eine genaue Zahl konnte er mir leider auch nicht nennen.
Das Zeichen 269 greift bei mehr als 20 L.
Zitat (lfd. Nr. 43 Spalte 3 Anlage 2 StVO)
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführern ist die Benutzung der Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung verboten.

Das Zeichen 261 beginnt theoretisch ab 1 Gramm, da bestimmte Stoffe ab dem 1. Gramm kennzeichnungspflichtige Gefahrgüter sind.


Zitat (Ninjamic @ 05.10.2010, 11:07) *
Ich denke ich kann mich auf die Aussage verlassen und fahre dort nun einfach beruhigte 100 km/h.
Mit einem normalen PKW darf man dort 100 km/h fahren, das ist richtig. whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 05.10.2010, 13:28
Beitrag #23


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Zitat (Polo79 @ 05.10.2010, 14:16) *
Mit einem normalen PKW darf man dort 100 km/h fahren, das ist richtig. whistling.gif


Ich blick nun nicht mehr durch, über welche Schilderkombination reden wir jetzt? unsure.gif
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Polo79
Beitrag 05.10.2010, 13:33
Beitrag #24


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Im Beitrag #18 findest Du die Antwort.


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Ninjamic
Beitrag 05.10.2010, 13:35
Beitrag #25


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Zitat (Schattenfell @ 05.10.2010, 14:28) *
Zitat (Polo79 @ 05.10.2010, 14:16) *
Mit einem normalen PKW darf man dort 100 km/h fahren, das ist richtig. whistling.gif


Ich blick nun nicht mehr durch, über welche Schilderkombination reden wir jetzt? unsure.gif



Über diese:




Grüße

Michael
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.10.2010, 13:47
Beitrag #26





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Zitat (Polo79 @ 05.10.2010, 13:16) *
Das Zeichen 269 greift bei mehr als 20 L.

Das stimmt zwar, aber wo geht es hier um ein Zeichen 269? Das Zeichen 1052-31 zeigt zwar das selbe Piktogramm wie das Zeichen 269, aber bei 1052-31 ist nur von "Fahrzeugen mit wassergefährdender Ladung" die Rede. Sollte man die amtliche Bezeichnung im VZ-Katalog geändert und analog zu Z 269 formuliert haben, hättest du recht. Meines Wissens wurde der VZ-Katalog diesbezüglich aber nicht geändert.
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Schattenfell
Beitrag 05.10.2010, 13:49
Beitrag #27


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Zitat (Polo79 @ 05.10.2010, 14:33) *
Im Beitrag #18 findest Du die Antwort.


Zitat (Ninjamic @ 05.10.2010, 14:35) *
Über diese:




Ah, okay, danke, das habe ich nicht mitbekommen. Ich dachte, wir wären noch immer oder schon wieder bei 354 mit 274.
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Polo79
Beitrag 05.10.2010, 14:08
Beitrag #28


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Zitat (Georg_g @ 05.10.2010, 14:47) *
Zitat (Polo79 @ 05.10.2010, 13:16) *
Das Zeichen 269 greift bei mehr als 20 L.

Das stimmt zwar, aber wo geht es hier um ein Zeichen 269?
Ich wollte nur die Aussage des telefonisch zugeschalteten "Verkehrsspezialisten" etwas gerade rücken. wavey.gif
Wir könnten auch über die 20 L-Grenze streiten, da diese erst durch die 46. ÄndVO eingeführt wurde. whistling.gif


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Metaldad
Beitrag 05.10.2010, 16:32
Beitrag #29


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Fassen wir also mal zusammen:

Bei


gilt 60km/h für alle Fahrzeuge mit Wassergefährdender Ladung mit mehr als 20 Litern Inhalt. Punkt.

Und jetzt wird es ganz verrückt:
Dies würde auch bei zwei Großpacks Milch, a12 Tetrapackungen = 24L gelten? Oder greift hier die LQ? think.gif insofern gekennzeichnet, aber ich habe an noch keiner Milchpackung das gesehen. Geschweige denn ein Warnhinweis das mit mehr als 20Litern keine oder begrenzte Durchfahrt durch mit gekennzeichnete Gebiete mit solcherlei Stoffen ist whistling.gif
Für alle die mit LQ nichts anzufangen wissen: LQ heißt Limited Quantites oder Kleinverpackung.

@Ninjamic
Betriebsstoffe die zum fortbewegen des Fahrzeuges gebraucht werden zählen nicht als Ladung.

@steveluke
Danke, genau das habe ich gesucht und nicht gefunden. Aber selbst da ist man sich nicht richtig einig.


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