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> Führerschein nach 15Jahren ohne MPU
Mustermann666
Beitrag 23.10.2010, 17:33
Beitrag #1


Neuling
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Hiermit möchte ich erstmal alle begrüßen.

Hier mein Fall.
Trunkeinheitsfahrt im September 95 mit 2,06Promille Blutalkohol. Direkt am selben Abend Führerschein der Polizei übergebeben.
Gerichtsurteil März 96. 6Monate Sperre

Ich hab den Führerschein die ganzen Jahre nicht benötigt. Jetzt haben wir einen Krankheitsfall in der Familie, und ich könnte ihn wirklich wieder gebrauchen.
Hab hier in verschiedenen beiträgen von 10+5Jahre gelesen. Dann würde ich meinen Führerschein ohne MPU wiederbekommen.
Wenn ich von September 95 rechne, komme ich auf über 15Jahre. Von März 96 sind es aber nicht ganz 15Jahre. Würden noch 5Monate fehlen.

War vor einer Woche bei meiner zuständigen Führerscheinstelle. Hab einfach mal gefragt ob noch was im Computer ( Akten ) steht. Die nette Dame konnte mir die Daten nennen. Ist also noch alles im Computer.
Daraufhin habe ich gefragt, was ich machen müße um wieder einen Führerschein zu bekommen!? Sie hat mir den Antrag in die Hand gedrückt, ich solle einen Sehtest, Führungszeugnis, Passbild und Geld mitbringen.
Dann würde ich den Führerschein eventuel wiederbekommen ohne Prüfung und MPU. Ich sollte nur ein paar Fahrstunden nehmen, da ich ja 15Jahre nicht gefahren bin.

Ich hab hier auch in verschiedenen beiträgen gelesen, das ich den Führerschein beantragen kann, und dann den Antrag wieder zurückziehen kann, ohne das die 15Jahre wieder von vorne anfangen.

Hier jetzt meine Fragen.

1. Kann ich, falls ich eine MPU machen soll, meinen Antag wieder zurückziehen. So das die 15Jahre nicht wieder von vorne beginnen?
2. Kann ich dann ab März schon wieder einen neuen Antrag auf den Führerschein stellen ? ( Die Dame auf der Führerscheinstelle meinte, der Antrag ist dann 1Jahr gültig)
3. Könnte ich Glück haben, und meinen Führerschein schon vor März 2012 wiederbekommen?

Mein Führungszeugnis habe ich schon beantragt. in 1 1/2 Wochen könnte ich dann meinen Führerscheinantag abgeben.

Würde mich sehr über zahlreiche Tipps und Hilfe freuen.
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Jens
Beitrag 23.10.2010, 17:36
Beitrag #2


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Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:33) *
Kann ich, falls ich eine MPU machen soll, meinen Antag wieder zurückziehen. So das die 15Jahre nicht wieder von vorne beginnen?
Ja

Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:33) *
Kann ich dann ab März schon wieder einen neuen Antrag auf den Führerschein stellen ?
Ja

Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:33) *
Könnte ich Glück haben, und meinen Führerschein schon vor März 2012 wiederbekommen?
Mit viel Glück: Ja


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Mustermann666
Beitrag 23.10.2010, 17:43
Beitrag #3


Neuling
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Wow, das nenne ich mal eine schnelle Antwort. Vielen Dank.

Also auf gut Deutsch. Mir kann eigentlich nichts passieren. Nur das eventuel bis März Warten muß?

Falls ich den Antrag wieder zurückziehen möchte, gibt es da Fristen bis wann ich den Antrag zurückziehen muß?
Gibt es dam vom Amt ein Formular oder setze ich einen Brief auf?
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darkstar
Beitrag 23.10.2010, 17:45
Beitrag #4


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Ergänzend zu der Antwort von @Jens:

Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:33) *
Wenn ich von September 95 rechne, komme ich auf über 15Jahre. Von März 96 sind es aber nicht ganz 15Jahre. Würden noch 5Monate fehlen.
Die 10jährige Tilgungsfrist beginnt ab Urteil siehe § 29 Abs 4 StVG
Zitat
(4) Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt

1. bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils und bei Strafbefehlen mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter,[...]
Dazu kommt dann noch die 5jährige Anlauffrist aus § 29 Abs 5 StVG. So ergibt sich die Verwertbarkeit von 15 Jahren.
Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:33) *
Dann würde ich den Führerschein eventuel wiederbekommen ohne Prüfung und MPU.
Das hier eine Erteilung ohne erneute Fahrprüfungen für möglich gehalten wird ist kein schlechtes Zeichen. Hier ein Thread mit Erfahrungswerten von Usern aufgeschlüsselt nach Bundesland (dieser Thread gilt jedoch nur für die Problematik "erneute Prüfung", nicht für eine mögliche MPU-Anordnung vor Neuerteilung).
Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:33) *
3. Könnte ich Glück haben, und meinen Führerschein schon vor März 2012 wiederbekommen?
Auch ohne Glück halte ich eine Neuerteilung ohne MPU ab März 2011 für möglich. wavey.gif

mfg
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Jens
Beitrag 23.10.2010, 17:54
Beitrag #5


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Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:43) *
Also auf gut Deutsch. Mir kann eigentlich nichts passieren. Nur das eventuel bis März Warten muß?
Richtig

Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:43) *
Falls ich den Antrag wieder zurückziehen möchte, gibt es da Fristen bis wann ich den Antrag zurückziehen muß?
Gibt es dam vom Amt ein Formular oder setze ich einen Brief auf?
Wenn die FSST eine MPU fordert, dann wäre der richtige Zeitpunkt zur Antragsrücknahme. Das kannst du formlos machen.


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Mustermann666
Beitrag 23.10.2010, 17:59
Beitrag #6


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Da wär mein nächsten Problem
Wenn ich den Antrag jetzt abgebe. Dauert es 4 - 6Wochen bis ich Post bekommen würde. Wär dann Im Dezember. Im Dezember bin ich aber beruflich im Ausland.
Kann da ja nicht zur Führerscheinstelle.
Deshalb meine Frage wegen der Frist.
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Jens
Beitrag 23.10.2010, 18:04
Beitrag #7


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Wenn die FSST von dir eine MPU verlangt, dann setzt sie dir eine Frist (in der Regel drei Monate), bis wann du das Gutachten beigebracht haben mußt. Erst wenn diese Frist verstreicht, würde dein Antrag abgelehnt werden, was dann zu einer erneuten 15jährigen Tilgungsfrist führen würde.
Wenn du also bis zum Ende dieser Frist die Antragsrücknahme erklären würdest, wäre noch alles im Lot.

Hast du eigentlich noch das genaue Datum des Urteils? Wenn ich mir das alles durch den Kof gehen lasse, mit der Antragsbearbeitung und einer anschließenden Frist für eine MPU, dann erscheint es mir durchaus denkbar, daß die FSST gleich komplett auf die MPU verzichtet.
Wir hatten schon mal einen Fall, wo die FSST einige Monate vor Ablauf der 15-Jahresfrist ohne MPU erteilt hat.
think.gif

Edit:
Hier ist er

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.10.2010, 18:07


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Mustermann666
Beitrag 23.10.2010, 18:25
Beitrag #8


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Straftat ( Trunkenheitsfahrt ) war am 12.09.1995
Gerichtsurteil war am 19.03.1996
Ich komme aus Hessen

Viel Dank für eure Hilfe.

Auch das Forum hier hat mir sehr weitergeholfen.
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logik
Beitrag 24.10.2010, 02:53
Beitrag #9


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Ich bin immer ein wenig verwirrt, wenn es um Verjährungsfristen geht, z.B. meine Alkoholfahrt 1995 stand 2008 nicht mehr in meiner FS-Akte (auch in Hessen) .

Würde einfach mal vorbei schauen bei der FSST und in dieÂkte gucken.
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Mustermann666
Beitrag 03.11.2010, 15:39
Beitrag #10


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Hallo

Komme gerade von der Führerscheinstelle. Hab meinen Antrag auf Neuerteilung abgegeben. Dieses mal mußte ich zu einer anderen Dame. Die war alles andere als Nett.
Sie drückte mir sofort einen Zettel in die Hand, den ich Ausfüllen sollte. Ich fragte sie, was das für ein Formular wäre. Sie meinte, es wäre der Antrag bei welcher Stelle ich meine MPU abliefern sollte.
Bei mir steht ja noch alles im Computer.

Daraufhin war ich etwas verstört. Wie? MPU? Nach 15Jahren müßte ich keine MPU mehr machen. Die Verjährungsfrist wäre 15Jahre.
Sie daraufhin, ich müßte auf jeden Fall eine MPU machen.
Ich hab das Formular ausgefüllt. Weil ich im Hinterkopf hatte, das ich den Antrag ja zurückziehen kann.
Hab ich jetzt einen Fehler gemacht? Das ich diesen Antrag ausgefüllt habe? Oder kann die "Nette" Dame mir das Negativ auslegen das ich sie auf die 15Jahre hingwiesen habe?

Dann mußte ich das Geld für für den Antrag am Kassenautomat bezahlen und ihr die Quittung geben. Anscheind hat sie sich in der Zwischenzeit mit ihrer Kollegin unterhalten. Hab nur noch gehört wie die Kollegin zu meiner "Netten" Dame meinte, das muß ich dir später erklären.

Als Abschluss sagte meine "Nette" Dame, die dann etwas freundlicher wurde, jetzt müßen sie 6 - 8Wochen warten. Dann würde ich Post bekommen.

Wer entscheidet jetzt eigentlich ob ich meinen Führerschein wieder bekomme? Meine Führerscheinstelle oder was weiß ich wer??

Hab ich soweit alles richtig gemacht? Oder sollte ich irgendwas sofort zurückziehen???

Ich bekomme jedesmal tierisch Magenschmerzen wenn ich zu dieser Führerscheinstelle muß!!!
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toni montana
Beitrag 03.11.2010, 15:52
Beitrag #11


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Zitat (Mustermann666 @ 23.10.2010, 18:25) *
Gerichtsurteil war am 19.03.1996


Ab dem Datum plus 15 Jahre komme ich auf den 19.03.2011. Folglich ist die Verjährung noch nicht komplett (korrigiere mich schnell jemand, wenn ich falsch liege!). Du solltest den Antrag m.E. wieder zurückziehen, weil sonst bei negativem Bescheid ab dem Datum die 15 Jahre erneut beginnen zu laufen.


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Schöne Grüße,

Toni
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jfk
Beitrag 03.11.2010, 15:53
Beitrag #12


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Falsch gemacht hast du bis jetzt noch nichts.
Das Antragsformular deutet darauf hin, dass die FSST noch eine MPU anordnen wird.
Wenn diese Anordnung schriftlich kommt, dann mußt du deinen Antrag zurückziehen. Dann lebt die Frist nicht wieder auf.
Und dann im Februar wieder den Antrag aufleben lassen...


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Jens
Beitrag 03.11.2010, 15:54
Beitrag #13


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Zitat (toni montana @ 03.11.2010, 15:52) *
(korrigiere mich schnell jemand, wenn ich falsch liege!).

Gerne doch. Es geht hier nicht um Verjährung sondern um Tilgung.

Aber ansonsten hast du Recht.


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Mustermann666
Beitrag 03.11.2010, 15:55
Beitrag #14


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Ich denke die 15Jahre fangen erst wieder an wenn ich einen negative MPU oder gar keine MPU abliefere. Ich sollte warten bis ich Post von der Führerscheinstelle bekomme, in der die MPU angeordnet wird!?
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Q-Treiberin
Beitrag 03.11.2010, 15:57
Beitrag #15


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Sie fangen auch neu an wenn Dir Dein Antrag auf Neuerteilung abschlägig beschieden wird. Eben weil Du z.B. die MPU nicht in der gesetzten Frist gemacht hast.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Mustermann666
Beitrag 03.11.2010, 15:58
Beitrag #16


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Muß ich die Löschung meiner Einträge beantragen?? Die Trunkenheitsfahrt ist über 15Jahre her. Also müßte die schon gelöscht werden. Das Gerichtsurteil noch nicht
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darkstar
Beitrag 03.11.2010, 15:58
Beitrag #17


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Zuerst mal: Ich wäre zunächst ebenfalls auf die lokale FEB gegangen. Es gab vereinzelt Fälle wo auch schon vor Ablauf von 15 Jahren die FE ohne MPU neuerteilt wurde.

Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 16:39) *
Daraufhin war ich etwas verstört. Wie? MPU? Nach 15Jahren müßte ich keine MPU mehr machen. Die Verjährungsfrist wäre 15Jahre.
Die Verjährungsfrist beginnt ab März 96 siehe meinen Beitrag oben.
Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 16:39) *
Sie daraufhin, ich müßte auf jeden Fall eine MPU machen.
Eine MPU-Anordnung nach Ablauf der Verwertungsfrist (in deinem Fall März 2011) wäre rechtswidrig.
Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 16:39) *
Ich hab das Formular ausgefüllt. Weil ich im Hinterkopf hatte, das ich den Antrag ja zurückziehen kann.
Hab ich jetzt einen Fehler gemacht? Das ich diesen Antrag ausgefüllt habe?
Nein. Du kannst den Antrag natürlich jederzeit wieder zurückziehen. Bei manchen FEB ist es möglich den Antrag einige Zeit ruhen zu lassen. Er darf nur auf gar keinen Fall versagt werden.
Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 16:39) *
Oder kann die "Nette" Dame mir das Negativ auslegen das ich sie auf die 15Jahre hingwiesen habe?
Nein.
Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 16:39) *
Wer entscheidet jetzt eigentlich ob ich meinen Führerschein wieder bekomme? Meine Führerscheinstelle oder was weiß ich wer??
Ein Sachbearbeiter in der FEB. Ob dieser Sachbearbeiter mit der Dame identisch ist, die deinen Antrag entgegen genommen hat kann ich natürlich nicht sagen.
Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 16:39) *
Oder sollte ich irgendwas sofort zurückziehen???
Nein. Ich glaube aber nicht das dir nach Bearbeitung des Antrags jetzt ohne MPU die FE erteilt wird.

mfg
darkstar


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Jens
Beitrag 03.11.2010, 15:59
Beitrag #18


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Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 15:58) *
Die Trunkenheitsfahrt ist über 15Jahre her. Also müßte die schon gelöscht werden.

Nö. Es kommt nicht auf den Tattag an, sondern auf das Datum des Urteils, das deswegen gegen dich gesprochen wurde.


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Mustermann666
Beitrag 03.11.2010, 16:10
Beitrag #19


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Zitat (Q-Treiberin @ 03.11.2010, 16:57) *
Sie fangen auch neu an wenn Dir Dein Antrag auf Neuerteilung abschlägig beschieden wird. Eben weil Du z.B. die MPU nicht in der gesetzten Frist gemacht hast.



Was ist das schon wieder? Wieder was neues?


Nochmal ganz in Ruhe und von vorne.
Ich hab den Antrag abgegeben. Meine 15Jahre sind noch nicht vorbei. Soweit ist klar. Gerichtsurteil + 15Jahre.
Ich warte jetzt auf Post von der Führerscheinstelle. In dieser Post steht entweder, vorbeikommen Führerschein abholen, oder MPU machen.
Wenn ich eine MPU machen soll, werde ich meinen Antrag zurückziehen. Die 15Jahre fangen dann nicht von vorne an. Hab dann nur Geld für den Antrag in den Sand gesetzt.
Im Februar stelle ich erneut einen Antrag. Dann MUß die Führerscheinstelle mir den Führerschein ohne MPU wiedergeben. Da die Trunkenheitsfahrt + Gerichtsurteil nicht mehr verwendet werden darf.

Wie ich schon in meinem ersten Tread geschrieben habe, geht es bei mir um einen Krankheitsfall in der Familie. Wenn der nicht wäre, hätte ich den Antrag jetzt noch gar nicht gestellt. Hätte kein Problem bis März zu warten.
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Kai R.
Beitrag 03.11.2010, 16:24
Beitrag #20


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Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 16:10) *
Nochmal ganz in Ruhe und von vorne.
Ich hab den Antrag abgegeben. Meine 15Jahre sind noch nicht vorbei. Soweit ist klar. Gerichtsurteil + 15Jahre.
Ich warte jetzt auf Post von der Führerscheinstelle. In dieser Post steht entweder, vorbeikommen Führerschein abholen, oder MPU machen.
Wenn ich eine MPU machen soll, werde ich meinen Antrag zurückziehen. Die 15Jahre fangen dann nicht von vorne an. Hab dann nur Geld für den Antrag in den Sand gesetzt.
Im Februar stelle ich erneut einen Antrag. Dann MUß die Führerscheinstelle mir den Führerschein ohne MPU wiedergeben. Da die Trunkenheitsfahrt + Gerichtsurteil nicht mehr verwendet werden

korrekt.

Evtl. erklärt man sich auch bereit, mit der Bearbeitung des Antrags noch bis März zu warten. Dann musst Du keinen neuen stellen (Kosten!).

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mustermann666
Beitrag 03.11.2010, 19:36
Beitrag #21


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Mir geht bloß dieses blöde Formular nicht aus dem Kopf.
Hab leider keine Kopie machen lassen.

Ich mußte eine Stelle Ankreuzen wo ich die MPU ableisten möchte.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.11.2010, 19:47
Beitrag #22





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Zitat (Mustermann666 @ 03.11.2010, 19:36) *
Ich mußte eine Stelle Ankreuzen wo ich die MPU ableisten möchte.


das ist kein Grund sich zu sorgen wavey.gif
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Mustermann666
Beitrag 14.01.2011, 10:58
Beitrag #23


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Hallo

Kann mich endlich nach über 2 Monaten warten mit neuigkeiten Melden.

Habe heute eine E Mail von der Führerscheinstelle bekommen. Die lautet wie folgt:


Sehr geehrter Herr ..........,



Ihre Akte ist nun komplett und geht nächste Woche zum gewünschten Institut nach ...........

Von dort wird Ihnen dann ein Termin zwecks Begutachtung mitgeteilt.



Mit freundlichen Grüßen



Also heißt es für mich, nächste Woche zur Führerscheinstelle und Antrag zurückziehen!?
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Mr.T
Beitrag 14.01.2011, 11:09
Beitrag #24


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Zitat (Mustermann666 @ 14.01.2011, 10:58) *
Ihre Akte ist nun komplett und geht nächste Woche zum gewünschten Institut nach ...........

Von dort wird Ihnen dann ein Termin zwecks Begutachtung mitgeteilt.
Hast du dich mit einer MPU einverstanden erklärt? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Mustermann666
Beitrag 14.01.2011, 11:13
Beitrag #25


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Die nette Dame hatte mir einen Zettel wegen MPU Stellen hingelegt, in der ich mir ein Institut aussuchen sollte.

Das hatte ich schon in einen meiner letzten treats geschrieben. Dieser Tettel ( Antrag )hatte mich sehr nervös gemacht.
Mir wurde dann hier im Forum mitgeteilt, das ich mir wegen diesem Zettel ( Antrag ) keine Sorge machen muß!

Natürlich hatte ich diesen Zettel ( Antrag ) auch unterschrieben. Die Dame sagte mir nicht von einer Einverständiserklärung.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.01.2011, 11:23
Beitrag #26





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Zitat (Mustermann666 @ 14.01.2011, 11:13) *
Mir wurde dann hier im Forum mitgeteilt, das ich mir wegen diesem Zettel ( Antrag ) keine Sorge machen muß!


ich habe aber nicht geschrieben, dass du ihn unterschreiben sollst blink.gif
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Mr.T
Beitrag 14.01.2011, 11:24
Beitrag #27


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Zitat (Mustermann666 @ 14.01.2011, 11:13) *
Natürlich hatte ich diesen Zettel ( Antrag ) auch unterschrieben.
Hätte ich nicht gemacht, sondern auf die kurz bevorstehende Tilgung der Eintragungen hingewiesen.

Zitat (Mustermann666 @ 14.01.2011, 11:13) *
Die Dame sagte mir nicht von einer Einverständiserklärung.
Das sollte aber im Text stehen. Und den sollte man vor dem Unterschreiben stets lesen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Mustermann666
Beitrag 14.01.2011, 11:26
Beitrag #28


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@Klaus Klar meintest du nicht, das ich ihn unterschreiben soll . Natürlich mußte ich den Zettel unterschreiben. Deswegen hatte ich mir damals ja schon die Sorgen gemacht.

Und jetzt? So wie ich mein Glück kenne komme ich da jetzt nicht mehr raus!?

@ Mr.T ich hatte der Dame gesagt, die 15Jahre um, bzw werden bald um sein. Das hat sie überhaubt nicht interessiert.
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Gast_charly68_*
Beitrag 14.01.2011, 11:34
Beitrag #29





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Zieh den Antrag zurück und stelle ihn neu. Gegebenenfalls beim Leiter der FEB.
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Mustermann666
Beitrag 14.01.2011, 12:05
Beitrag #30


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Also kann ich trotz dieser Einverständiserklärung den Führerscheinantrag einfach zurückziehen!?

Muß ich dann auch mit dem MPU Institut in Kontakt tretten?
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Kai R.
Beitrag 14.01.2011, 12:07
Beitrag #31


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Hallo,

hast Du denn auch mit dem Institut schon Kontakt aufgenommen? Nicht dass Du da noch einen Vertrag unterschreibst.

Ich würde noch einmal bei der FSSt nachfragen (am besten direkt beim Leiter) ob man Deinen Antrag nicht bis März bei Seite legen kann, um dann ohne MPU neu zu erteilen. Wenn man dazu nicht bereit ist bleibt nur, den Antrag zurückzuziehen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Mustermann666
Beitrag 14.01.2011, 12:12
Beitrag #32


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Nein, ich hab noch keinen Kontakt mit dem Institut hergestellt. Möchte ich ja auch nicht machen.

Werde dann gleich mal versuchen einen Termin bei dem Leiter der Führerscheinstelle zu bekommen.
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Beitrag 17.01.2011, 15:48
Beitrag #33


Neuling


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Hallo

da bin ich ja gespannt was daraus wird

Gruss Uwe
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Mustermann666
Beitrag 18.01.2011, 15:07
Beitrag #34


Neuling
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So, da bin ich wieder.

Hatte gerade ein Telefonat mit dem Leiter der Füherscheinstelle. Ich muß meinen Antrag zurückziehen. Das hat der Leiter von der Führerscheinstelle schon vermerckt.
Morgen werde ich den Antrag noch Schriftlich zurückziehen.
Der Leiter der Führerscheinstelle meinte, es ist nicht möglich den Antrag die restlichen 2 Monate liegenzulassen und meinen Führerschein am 19.März abzuholen.
Ich soll ab 19.Marz einen neuen Antrag stellen, dann würde ich meinen Führerschein ohne MPU wiederbekommen. Ich habe sie auch gefragt wie meine Akten aussehen. Es stehen keine weiteren Eintragungen drin.
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toni montana
Beitrag 19.01.2011, 14:19
Beitrag #35


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Dann geht's ja doch so, wie Du Dir gedacht hast!


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Schöne Grüße,

Toni
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Mr.T
Beitrag 19.01.2011, 15:13
Beitrag #36


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Zitat (Mustermann666 @ 18.01.2011, 15:07) *
Hatte gerade ein Telefonat mit dem Leiter der Füherscheinstelle. Ich muß meinen Antrag zurückziehen.
[...]
Der Leiter der Führerscheinstelle meinte, es ist nicht möglich den Antrag die restlichen 2 Monate liegenzulassen und meinen Führerschein am 19.März abzuholen.
Sehr kundenfreundlich! shutup.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Mustermann666
Beitrag 06.04.2011, 19:23
Beitrag #37


Neuling
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Hallo

Hiermit kann ich euch allen mitteilen, es hat geklappt.
Meine 15Jahre waren am 19.März abgelaufen. Am 21. März wieder einen Antrag gestellt. Einen neuen Sachbearbeiter bekommen, der sehr freundlich und kompetent war ( ist ).
Er hatte mir sofort mitgeteilt das ich meinen Führerschein ohne MPU Auflage wiederbekomme. Mußte ein weiteres Führungszeugnis beantragen, da Führungszeugnise nur 3Monate gültig sind.
Weiterhin wurde mir mitgeteilt, das ich bescheid bekomme wenn ich eine Vorübergehende Fahrerlaubnis bekommen würde.
Das ganze ist jetzt 2 Wochen her, ich kann euch sagen, die letzten 2 Wochen waren schlimmer als 15Jahre ohne Führerschein.
Heute war ein Brief im Briefkasten, das ich zur Führerscheinstelle kommen kann und mir meine Vorübergehende Fahrerlaubnis abholen kann.
Also sofort hin, nochmal 7,70Euro bezahlt. Und ab jetzt darf ich wieder Fahren! Yeahhhhhhhhhhh
In ca. 3Wochen darf ich dann meinen richtigen Führerschein abholen.

Keine Prüfung, keine MPU.

Ich möchte mich bei allen bedanken die mir hier mit Tips und Infos geholfen haben.

Vielen lieben Dank!!!!!!!!!!!!

Für die Statistik. Ich bin aus Hessen.
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vossii
Beitrag 06.04.2011, 19:29
Beitrag #38


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Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt. wavey.gif
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Jens
Beitrag 06.04.2011, 19:29
Beitrag #39


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Herzlichen Glückwunsch wavey.gif

Ich hab dich mit in unsere Sammlung aufgenommen


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Gast_klaus62_*
Beitrag 06.04.2011, 19:57
Beitrag #40





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Glückwunsch wavey.gif
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Paralyzer
Beitrag 07.04.2011, 00:05
Beitrag #41


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Na herzlichen Glückwunsch auch von mir.... wavey.gif

Und glaub mir...ich weiss genau wie Du Dich jetzt fühlst.. yahoo.gif yahoo.gif


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Gruss Paralyzer----->
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Mustermann666
Beitrag 10.05.2011, 14:09
Beitrag #42


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Sooooooooooooooooooooooooooo

Fast 5 Wochen bin ich mit dem Vorläufigen Führerschein gefahren. Heute durfte ich nun endlich meine Plastikkarte abholen.
Hatte schon schon ein wenig Bammel weil es wieder Wochen dauerte.

Nochmal vielen Dank an alle die mir geholfen haben.
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Jens
Beitrag 02.08.2011, 11:39
Beitrag #43


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Ich hab die Frage von @genti in einen eigenen Thread verschoben.


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Ronja2001
Beitrag 27.11.2011, 11:06
Beitrag #44


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Hallo
Hab da noch eine frage . Das Führungszeugnis , muß das ein privates oder ein amtliches für Behörden sein ??

Danke mfg
Ronja
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tortenboxer
Beitrag 27.11.2011, 12:20
Beitrag #45


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Das Führungszeugnis für die Führerscheinstelle muß eines der Belegart 0 (NULL) sein.
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Ronja2001
Beitrag 27.11.2011, 15:25
Beitrag #46


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Danke
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Jens
Beitrag 18.02.2012, 12:25
Beitrag #47


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Ich hab die Frage von @mT05 in einen eigenen Thread verschoben


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mädchen38
Beitrag 31.05.2013, 14:53
Beitrag #48


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was ein act wink.gif)) ich habe auch gerade 15 jahre vorbei, auslandaufhalte haben mir es nie möglich gemacht mich mit Mpu vorbereitenden screenings auseinanderzusetzen obwohl ich seit 15 jahren clean bin. allerdings gings bei mir um THC ! ich bin gerade dabei einen auszug aus dem VZR zu beantragen da der herr meiner führerscheinstelle ein *** ist wink.gif wohne allerdings jetzt in AUT und bin gespannt wie es weitergeht ! gute fahrt !

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 31.05.2013, 15:24
Bearbeitungsgrund: Beleidigung gelöscht
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