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> Blutprobe - 1,4 ng/mL amphetamin und 78 ng/ml mehtamphetamin
DaSteff
Beitrag 18.05.2009, 09:44
Beitrag #1


Neuling
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Hallo wavey.gif
Ich wurde am 9.1.2009 von einer Polizeistreife aufgehalten police.gif ,mir wurde ein Urin Test gemacht der positiv verlief. Eine Blutentmahme folgte gleich im anschluß. Mir wurde 1,4ng/ml aktieve Supstanzen nachgewiesen.
ich habe von der Führerscheinstelle Post erhalten das ich eine MPU machen muß. Mir wurde ein Termin zum 25.5.2009 gegeben. habe aber noch kein Drogenscreening bzw. Urinscreening gemacht.

Meine frage ist, soll ich den Termin warnehmen oder nich? think.gif
Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen sad.gif

Der Beitrag wurde von DaSteff bearbeitet: 18.05.2009, 09:56
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Feuerpferd
Beitrag 18.05.2009, 09:55
Beitrag #2


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Du wirst schon alleine wegen der fehlenden Abstinenznachweise die MPU nicht schaffen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist daher unvermeidbar. Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist theoretisch jederzeit nach bestandener MPU möglich.

Wird die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen kostet das noch mal ein paar Teuronen, und es werden alle Punkte gelöscht.
Gibst Du die Fahrerlaubnis freiwillig ab ist der Service gratis, Deine Punkte bleiben Dir aber erhalten.
Manche FEBs sind bereit bei gleichzeitigem Rechtsmittelverzicht die Fahrerlaubnis kostenlos zu entziehen.

Auf jeden Fall solltest Du jetzt clean werden bzw. bleiben und mit der Vorbereitung auf die MPU beginnen. Dieses Forum kann Dir dabei behilflich sein.


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Malermeister
Beitrag 18.05.2009, 10:06
Beitrag #3


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Hallo @DaSteff Herzlich willkommen im Verkehrsportal

Zu dem Konsum von Cannabis folgendes:es gibt zwei Werte, die Fahrerlaubnisrechtlich relevant sind.

1 . Das aktive THC.
Liegt der ermittelte Wert über 1 ng/ml Blutserum liegt eine berauschte Fahrt vor. Damit besteht kein Trennvermögen zwischen fahren und kiffen. Einige Bundesländer legen diese Grenze auch erst bei 2 ng/ml - da ist die Anwendung nicht ganz einheitlich in D.
In BW wird das m.W. eher restriktiv gehandhabt.

2 . Das Abbauprodukt/ Metabolit des THC -> THC-COOH.
Da gibt es drei Einstufungen:
2.1. Probierkonsum: Der Wert des THC-COOH darf 5 ng/ml nicht übersteigen
2.2. Gelegentlicher Konsum: Der Wert bewegt sich zwischen 5 - 150/75 ng/ml
2.3. Regelmäßiger Konsum : Wert über 150 ng/ml bzw. über 75ng/ml bei Ermittlung des Wertes nicht zeitnah nach der Kontrolle

Das Abbauprodukt THC-COOH kann je nach Konsummuster und Intensität bis zu 3 Mon. im Blutserum nachgewiesen werden
Das aktive THC baut sich schneller ab, man sprich von ca. 24 - 72 Std. Interessant dazu ist auch diese Graphik - klick mich

Der Ablauf, wie man 'gebustet' wird, ist meistens wie folgt:
Normale Verkehrskontrolle durch die Polizei - Der Beamte hat Anfangsverdacht -> Drogenschnelltest -> Test ist positiv-> Blutprobe – Kosten ca. 270 €

1. Bei positivem Befund: Fahrverbot 1 Monat, Bußgeld 500 €, 4 Punkte in Flensburg. ( § 24 a StVG - klick)
2. Polizei meldet Tatbestand an die Fahrerlaubnisbehörde.
3. Bei noch nicht vollendeter Probezeit -> Nachschulung - Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger mit Alkohol- und Drogenauffälligkeit - klick (ca. 250 € )
4. Führerscheinstelle hat Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Rechtsgrundlage ( Anlage 4 FeV Punkt 9.1. ff) iVm § 14 FeV
4.a.Ein ÄG(Kosten ca 300 €) wird angeordnet.
4.b.Es kann auch - je nach festgestellten Werten - sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wiedererlangung nur nach positiver MPU möglich( MPU wegen Drogenauffälligkeit (incl. 1 Drogenscreening):554,54 €)
Vorher sind je nach festgestellten Werten 6 Mon( 4 Screenings)/ 12 Mon( 8 Screening) forensischer Abstinenznachweis - Kosten pro Screening ca 80 - 100 € ( Rechtsgrundlage § 14 FeV)

Nur Probierkonsum und gelegentlicher Konsum von THC mit Trennvermögen bieten die Möglichkeit trotz kiffen nicht die Fahrerlaubnis zu verlieren. Das muss im Zweifelfall aber durch ÄG und/oder MPU nachgewiesen werden

Gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen und regelmäßiger Konsum schließen die Fahreignung aus -> die Fleppe wird entzogen.( Wiedererteilung erst auf Antrag, Bedingungen siehe 4.b.)

Bei einem positiven Befund kommt zusätzlich noch eine Strafanzeige nach § 29 BtMG dazu, die an die Staatsanwaltschaft geschickt wird.
Bei positiven Befund und/oder Kleinmengen wird in D. i.d.R. das Verfahren aber fast immer fallengelassen. Die weitaus schwerwiegenderen Folgen sind fahrerlaubnisrechtlich.

Sehr umfangreiche Information über Wirkstoffe, Rauschmittel, Metaboliten, zusammengetragen und geschrieben von unserem hochgeschätzten Capain H.Hornblower, findest du hier - klick

Der von dir genannte Termin ist m.E. der Ablauf der Frist, bis zu dem spätestens eine positive MPU vorgelegt werden muss. Geschieht dies nicht, wird die FE entzogen.

Wie hoch war den dein passiver Wert?

Kiffst du noch oder hast du bereits damit aufgehört und wenn ja- wie länge ist der letzte Konsum her?

Hast du dir schon ein Institut ausgesucht, bei dem du MPU machen willst? Adressen bekommst du bei der für dich zuständigen FSST

Je nachdem, wie dein Konsum eingestuft wird, sind Abstinenznachweise von 6 oder 12 Monaten erforderlich.
Das solltest du aber mit einem MPI abklären.


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DaSteff
Beitrag 18.05.2009, 10:33
Beitrag #4


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Zitat (DaSteff @ 18.05.2009, 11:44) *
Hallo wavey.gif
Ich wurde am 9.1.2009 von einer Polizeistreife aufgehalten police.gif ,mir wurde ein Urin Test gemacht der positiv verlief. Eine Blutentmahme folgte gleich im anschluß. Mir wurde 1,4ng/ml aktieve Supstanzen nachgewiesen. THC-COOH von 43ng/ml
ich habe von der Führerscheinstelle Post erhalten das ich eine MPU machen muß. Mir wurde ein Termin zum 25.5.2009 gegeben. habe aber noch kein Drogenscreening bzw. Urinscreening gemacht. Hätte den Termin Beim TÜV Süd Live Service in Rgbg

Meine frage ist, soll ich den Termin warnehmen oder nich? think.gif
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Malermeister
Beitrag 18.05.2009, 10:42
Beitrag #5


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Mit 1,4 ng/ml aktiv und 43 ng/ml passiv liegt
1. eine berauschte Fahrt vor. Damit besteht kein Trennvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr und die Fahreignung ist damit nicht gegeben. Die FE ist zu entziehen.
2 . bei dir als Konsumform gelegentlicher Konsum vor. damit müsstest du normalerweise mit 6 Mon. Abstinenznachweis auskommen.
Du musst das aber mit dem begutachtenden Institut abklären!

Den Termin bei der FSST kannst du ja nicht wahrnehmen, jedenfalls nicht, um eine positive MPU vorzulegen. Die Konsequenzen hab ich dir ja schon genannt.


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Fantasy
Beitrag 18.05.2009, 13:44
Beitrag #6


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Zitat (Feuerpferd @ 18.05.2009, 11:55) *
Gibst Du die Fahrerlaubnis freiwillig ab ist der Service gratis, Deine Punkte bleiben Dir aber erhalten.

Völliger Blödsinn, ich war vor einer Stunde persönlich bei meiner FSST wegen meinem Fall und habe gefragt wie das ist. Die Punkte werden beim FE-Entzug immer gelöscht, sagte mir die Leiterin.


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Kai R.
Beitrag 18.05.2009, 14:37
Beitrag #7


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Zitat (Malermeister @ 18.05.2009, 11:42) *
Mit 1,4 ng/ml aktiv und 43 ng/ml passiv liegt
1. eine berauschte Fahrt vor. Damit besteht kein Trennvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr und die Fahreignung ist damit nicht gegeben. Die FE ist zu entziehen.

in den meisten Bundesländern wird fehlendes Trennvermögen erst ab 2,0 nG unterstellt und erst dann entzogen. Zwischen 1,0 und 2,0 nG folgt in der Regel eine MPU-Anordnung. So wie auch hier, es wurde ja nicht direkt entzogen.

Zitat (Fantasy @ 18.05.2009, 14:44) *
Die Punkte werden beim FE-Entzug immer gelöscht, sagte mir die Leiterin.

das ist ja richtig, aber eine freiwillige Abgabe ist kein Entzug. Natürlich hat @Feuerpferd recht.

Grüße

Kai


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Kai

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Fantasy
Beitrag 18.05.2009, 14:48
Beitrag #8


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Ich entschuldige mich für meinen obigen Post - ich dachte, wenn die Frist (zur MPU-Vorlage) verstrichen ist und man persönlich zur FSST hinfährt und ihn abgibt, wäre das ja dennoch ein "Entzug der FE", da man ja nicht mehr fahren darf. Somit wären die Punkte weg.

Ich denke, wir haben aneinander vorbei geredet - mit freiwillig meint ihr wohl z.B. die vorzeitige Abgabe (z.B. bei der Anhörung)?!


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Kai R.
Beitrag 18.05.2009, 14:55
Beitrag #9


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Zitat (Fantasy @ 18.05.2009, 15:48) *
Ich entschuldige mich für meinen obigen Post - ich dachte, wenn die Frist (zur MPU-Vorlage) verstrichen ist und man persönlich zur FSST hinfährt und ihn abgibt, wäre das ja dennoch ein "Entzug der FE", da man ja nicht mehr fahren darf. Somit wären die Punkte weg.

ein Entzug ist, wenn die FSSt ihn anordnet und sagt, dass man nicht mehr fahren darf. Ein Entzug kostet Geld. Wenn man ihn unaufgefordert vorbeibringt ist das kein Entzug. Dafür ist das umsonst. Manche FSSt lassen sich aber auf einen Deal ein und machen einen kostenfreien Entzug, wenn man den Lappen freiwillig abgibt und dabei den Rechtsmittelverzicht erklärt. Das führt dann auch zur Löschung der Punkte.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Malermeister
Beitrag 18.05.2009, 19:52
Beitrag #10


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Zitat (Kai R. @ 18.05.2009, 15:37) *
Zitat (Malermeister @ 18.05.2009, 11:42) *
Mit 1,4 ng/ml aktiv und 43 ng/ml passiv liegt
1. eine berauschte Fahrt vor. Damit besteht kein Trennvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr und die Fahreignung ist damit nicht gegeben. Die FE ist zu entziehen.

in den meisten Bundesländern wird fehlendes Trennvermögen erst ab 2,0 nG unterstellt und erst dann entzogen. Zwischen 1,0 und 2,0 nG folgt in der Regel eine MPU-Anordnung. So wie auch hier, es wurde ja nicht direkt entzogen.
Das stimmt - das wird nach Bundesland und wohl auch teilweise nach FSST unterschiedlich gehandhabt.
Jedoch bringt es für die Probanden nicht allzuviel - allerhöchstens ein kleiner Zeitgewinn in Höhe der Fristvorlage.
I.d.R. ist ein THC-Konsument aber kaum in der Lage innerhalb der Fristvorlage die erforderlichen Abstinenznachweise zu erbringen.


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DaSteff
Beitrag 18.06.2009, 11:21
Beitrag #11


Neuling
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Hallo Leute
Habe seit dem 21.2.2009 nichts mehr geraucht, bin auch immer raus gegangen wenn andere in meiner gegenwart gekifft haben, wollte es nicht mal mehr riechen. Glaube bin darüber hinweck jemals wieder Cannabis zu benutzen- hoffe ich mal! Nun mein zweites Problem,hatte im August 2008 einen Bandscheiben Vorfall und nehme seit der zeit das Schmerzmittel Tilidin ein. Habe mir auch schon andere Schmerzmittel verschreiben lassen aber die wirken bei mir nicht z.b Tramal, Diclofenac, Novalgin ect... Tilidin wurde aber am 9.1.2009 bei meiner berauschten Fahrt unter THC nicht vestgestellt. nehme diese Tabletten nich jeden tag weil ich nicht danach suchtig werden will. Habe noch keine Drogenscreening gemacht da ich z.Z etwas Pleite bin Arbeitslos, Scheidung und für meine zwei Kiddies zahle. Nun meine frage, wie wirkten sich das Schmerzmittel Tilidin beim Drogenscreening bzw. auf die Mpu aus?
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Hornblower
Beitrag 18.06.2009, 11:57
Beitrag #12


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Nimmst Du das Medikament auf ärztliche Anordnung?


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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DaSteff
Beitrag 18.06.2009, 19:27
Beitrag #13


Neuling
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Zitat (Hornblower @ 18.06.2009, 13:57) *
Nimmst Du das Medikament auf ärztliche Anordnung?

Ja nehme ich,bekomme sie auf rezept
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corneliusrufus
Beitrag 19.06.2009, 12:48
Beitrag #14


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Je nach Verfahren kann etwas gefunden werden. Von daher solltest Du die Einnahme vor den Screens resp. der Probenentnahme anzeigen inkl. der ärztlichen Bestätigung der Verordnung.

Die Frage ist, wie wird der Konsum beachtet und wenn ja wie bewertet.

Ohne obige Angabe läufst Du in Gefahr, dass von einer illegalen Konsumverlagerung ausgegangen wird. Dem folgte eine für Dich negatives Beurteilung.

Gibst Du es mit an, wird bei der Untersuchung gleich mit darauf geachtet, dass es keine Konsumverlagerung ist, bsp. da Du die ärztlich verordneten Dosen einhältst, und ob diese Mengen mit dem Straßenverkehr vereinbar sind.


Gute Leistung, dass Du mit dem Cannabis gleich aufgehört hast.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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DaSteff
Beitrag 30.06.2009, 10:55
Beitrag #15


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Hallo Leute smile.gif

Habe gestern meinen Führerschein bei der Zulasungsstelle freiwillig abgegeben.Ich muß jetzt ein Jahr abstinenz nachweiden laut Führerscheinstelle.Habe auch die rechtsmittel Verzichtserklärung unterschrieben,hoffe ich hab da keinen Fehler gemacht. Der Herr hat mir erklärt dabei beläuft es sich nur darum,das ich ihn freiwillig abgegeben habe und die Führerscheinstelle den Führerschein nicht einklagen muß. Und außerdem spare ich mir durch dieße handlung der freiwillige abgabe 150 Teuronen.
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Kai R.
Beitrag 30.06.2009, 10:59
Beitrag #16


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wurde es trotzdem als Entzug gewertet? Nur so würden auch Deine Punkte gelöscht.

Die Länge des Abstinenznachweises hat die Zulassungsstelle nicht zu interessieren. Du musst nur eine positive MPU erbringen. Dazu sollten 6 Monate AN reichen, das klärst Du aber am besten mit Deinem Institut (MPI).

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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DaSteff
Beitrag 30.06.2009, 11:13
Beitrag #17


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Hallo Kai
Ja es wurde als entzug gewertet, und das ein monatige fahrverbot schließt das mit ein.Der Typ hat gesagt das er sich darum kümmert...
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toni montana
Beitrag 30.06.2009, 11:16
Beitrag #18


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Ist doch cool - anscheinenend lassen sich immer öfter die FFST's auf diesen Kuhhandel ein. Sei froh!


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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DaSteff
Beitrag 29.10.2009, 21:17
Beitrag #19


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Vorladung bei Polizei \ BtMg

--------------------------------------------------------------------------------
Hallo Leute,
Habe heute post von der Polizei bekommen und zwar eine Vorladung
In der Ermittlungssache
V.g. BtMg -illegaler Anbau von BtM ist ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich
Meine Frage: Muß ich da erscheinen oder was für möglichkeiten gibt es sonst noch?
Bin total erschrocken,Weil ich nicht weis warum die auf mich kommen, und auch weis ich niemanden der Anbaut bzw. erwischt wurde...
Bitte um schnelle antwort, Danke im vorhinein
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Andreas
Beitrag 29.10.2009, 21:22
Beitrag #20


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Zitat (DaSteff @ 29.10.2009, 21:17) *
Meine Frage: Muß ich da erscheinen


Bei der Polizei musst du nicht erscheinen. Es kann dann aber sein, dass du von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wirst, dann musst du erscheinen.


--------------------
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magnum88
Beitrag 29.10.2009, 21:23
Beitrag #21


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Bei der Polizei muss niemand freiwillig erscheinen.

Zitat
Bin total erschrocken,Weil ich nicht weis warum die auf mich kommen, und auch weis ich niemanden der Anbaut bzw. erwischt wurde...


Wenn du hingehst, erfährst du es (vielleicht)... think.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.10.2009, 21:24
Beitrag #22





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Hier ist der dazugehörige Thread vom TE

damit wir wissen um was es sich überhaupt dreht whistling.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.12.2010, 12:09
Bearbeitungsgrund: Link gelöscht, Themen verbunden
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DaSteff
Beitrag 29.10.2009, 21:39
Beitrag #23


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Bekomme ich da telefonisch auskunft, worum es da genau geht?
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magnum88
Beitrag 29.10.2009, 21:52
Beitrag #24


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Zitat (klaus62 @ 29.10.2009, 21:24) *
Hier ist der dazugehörige Thread vom TE
damit wir wissen um was es sich überhaupt dreht whistling.gif


Da hatte er eine Fahrt unter THC. think.gif

Von Anbau ist da leider nichts zu lesen und er weiß es ja selbst nicht.

Zitat (DaSteff @ 29.10.2009, 21:39) *
Bekomme ich da telefonisch auskunft, worum es da genau geht?


Bestimmt nicht. Aber Versuch macht kluch...

Fällt dir wirklich nichts zu dieser Vorladung ein? think.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.10.2009, 21:56
Beitrag #25





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Zitat (magnum88 @ 29.10.2009, 21:52) *
Da hatte er eine Fahrt unter THC. think.gif

Von Anbau ist da leider nichts zu lesen und er weiß es ja selbst nicht.


deswegen wird er auch den Vorwurf wegen Anbau nicht verstehen think.gif
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magnum88
Beitrag 29.10.2009, 22:01
Beitrag #26


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Ich vermute mal einfach, dass sein Dealer angebaut hat... rolleyes.gif


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Jens
Beitrag 29.10.2009, 22:02
Beitrag #27


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Zitat (klaus62 @ 29.10.2009, 21:56) *
deswegen wird er auch den Vorwurf wegen Anbau nicht verstehen think.gif

Was für ein Vorwurf?
Zitat (DaSteff @ 29.10.2009, 21:17) *
V.g. BtMg -illegaler Anbau von BtM ist ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich

Ich geh mal davon aus, daß die ganze Sache nichts mit der THC-Fahrt von @DaSteff zu tun hat.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.10.2009, 23:13
Beitrag #28





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Zitat (Jens @ 29.10.2009, 22:02) *
Ich geh mal davon aus, daß die ganze Sache nichts mit der THC-Fahrt von @DaSteff zu tun hat.


wie gut das es einen aufmerksamen Mod gibt, den "Zeugen" hab ich überlesen blushing.gif
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percussion
Beitrag 30.10.2009, 08:12
Beitrag #29


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Zitat (Jens @ 29.10.2009, 23:02) *
Ich geh mal davon aus, daß die ganze Sache nichts mit der THC-Fahrt von @DaSteff zu tun hat.


Vielleicht hat es was damit zu tun das er sich bei seiner Sache verquatscht hat und gleich noch seinen Dealer ans Messer geliefert hat? whistling.gif whistling.gif
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DaSteff
Beitrag 03.12.2010, 11:23
Beitrag #30


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Hallo

bin vor einiger zeit von einer polizeistreife angehalten worden,habe einen urin test machen müssen der positiv ausviel. danach folgte eine blutentname im krankenhaus. vor kurzen erhielt ich einen brief mit meinen werten.
1,4 ng/mL amphetamin und 78 ng/ml mehtamphetamin. jetzt meine frage, kann ich diesen wert auch bekommen wenn ich grippe medikamente eingenommen habe?
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Hornblower
Beitrag 03.12.2010, 11:37
Beitrag #31


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Zitat (DaSteff @ 03.12.2010, 11:23) *
kann ich diesen wert auch bekommen wenn ich grippe medikamente eingenommen habe?


Nein.

Du bist mit diesem Ergebnis des Konsums harter Drogen überführt. Der Meth-Wert liegt im Bereich eines §24a.

Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß *nie wieder* harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.

Amphetamine zählen zu den harten Drogen.


Entzug der FE nach Drogenkonsum - Versuch einer schematischen Darstellung.

Informationen zu Amphetamin gibt es HIER.

Informationen zu Methamphetamin gibt es HIER.


Viele Grüße,

H.H.


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nachteule
Beitrag 03.12.2010, 11:40
Beitrag #32


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Hallo, DaSteff,

es gibt da einen User, der vermutet, dass man so etwas von Grippemitteln bekommen kann, die aus Thailand bezogen wurden. rolleyes.gif

Kurz und knapp: Nein.

Viele Grüße,

Nachteule


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Hornblower
Beitrag 03.12.2010, 11:45
Beitrag #33


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DaSteff hat übrigens bereits Drogenerfahrung. Da es jetzt um Amphetamine geht, halte ich aber einen eigenständigen Thread für gerechtfertigt.

Cannabis-Vorfall Anfang 2009

Btm-Folgen wegen Cannabis-Anbaus



Wie ist denn eigentlich die Cannabis-Geschichte ausgegangen?

Grüße,

H.H.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.12.2010, 12:12
Bearbeitungsgrund: Link gelöscht, Themen verbunden


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Beitrag 03.12.2010, 11:50
Beitrag #34


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Zitat (DaSteff @ 03.12.2010, 11:23) *
bin vor einiger zeit
Wann war denn das?

Hier hast Du geschrieben, dass Du am 29.06.2009 Deine FE freiwilig abgegeben hast um einem Entzug zu "verhindern".
Und dass Du 12 Monate AB nachweisen musst, obwohl es sich in dem Thread "nur um THC gehandelt hat.

Was mich stutzig macht ist, dass Du auch da genau den Wert von 1,4 ng/ml gehabt hast, dort allerdings THC, jetzt Amphetamin.

Kannst Du evtl. etwas Licht ins Dunkel bringen:

- Hast Du schon Deine THC-MPU hinter Dir?
- Wenn ja, wann war das?
- Wenn nein, war das damalige THC das heutige Amphetamin?
- Nimmst Du diese Medikamente immer noch?


Zitat (Hornblower @ 03.12.2010, 11:45) *
Wie ist denn eigentlich die Cannabis-Geschichte ausgegangen?
Wie geschrieben vermute ich, dass es sich um den gleichen Vorfall handeln könnte... think.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.12.2010, 12:14
Bearbeitungsgrund: Link gelöscht, Themen verbunden


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Mr.T
Beitrag 03.12.2010, 12:15
Beitrag #35


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Ich habe die Threads von @DaSteff mal hier zusammengefasst, da es ja immer um BTM geht bzw. ging.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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