... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Ablauf einer Alkoholtest-Blutkontrolle
malaga
Beitrag 11.12.2010, 09:47
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 11.12.2010
Mitglieds-Nr.: 56723



    
 
Hi zusammen!

Ich hab selbst keine Ahnung warum ich das wissen will, aber heute morgen "quälten" mich ein paar Fragen die ich doch gerne mal beantwortet haben möchte smile.gif

1.Angenommen man kommt in eine Alkoholkontrolle und verweigert den Pusttest kommt es zur Blutkontrolle oder ?!

2.Muss man dann sein eigenes Auto stehen lassen und fährt mit dem Streifenwagen zur Wache / ins Krankenhaus ?!

3.Wer führt eigentl. diese Blutkontrolle durch bzw. wer trägt die Kosten ?!

4.Wie lange dauert die Auswertung eines solchen Testes bzw. was passiert solange mit der Fahrerlaubnis sofern die Blutkontrolle nicht direkt vor Ort ausgewertet werden kann !?


Das wärs erstmal! Vielen Dank für eure Auskünfte smile.gif

Lg, malaga
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pionic
Beitrag 11.12.2010, 10:27
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1485
Beigetreten: 15.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16018



Hallo auch. smile.gif

Zitat (malaga @ 11.12.2010, 09:47) *
1.Angenommen man kommt in eine Alkoholkontrolle und verweigert den Pusttest kommt es zur Blutkontrolle oder ?!

Wenn für den Beamten Anhaltspunkte für eine Beeinflussung durch Alkohol vorliegen (bsp. Alkoholgeruch, Ausfallerscheinungen), wird in aller Regel eine Blutentnahme angeordnet werden.

Zitat (malaga @ 11.12.2010, 09:47) *
2.Muss man dann sein eigenes Auto stehen lassen und fährt mit dem Streifenwagen zur Wache / ins Krankenhaus ?!

yes.gif

Zitat (malaga @ 11.12.2010, 09:47) *
3.Wer führt eigentl. diese Blutkontrolle durch bzw. wer trägt die Kosten ?!

Die Blutentnahme wird durch einen Arzt durchgeführt. Die Kosten wird im ersten Moment die Polizei übernehmen, stellt sich dann heraus, dass dir eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen werden kann, so werden die Kosten der Blutentnahme mit in die Kosten des Verfahrens übernommen und später wieder von dir eingefordert.

Zitat (malaga @ 11.12.2010, 09:47) *
4.Wie lange dauert die Auswertung eines solchen Testes bzw. was passiert solange mit der Fahrerlaubnis sofern die Blutkontrolle nicht direkt vor Ort ausgewertet werden kann !?

Die Auswertung dauert in der Regel ein bis eineinhalb Wochen. Der Führerschein bleibt im Regelfall bei dir, bis das Ergebnis feststeht. Solltest du dich im Bereich von 1,1 ‰ und aufwärts bewegen, wird hinterher über die Staatsanwaltschaft ein Beschlagnahmebeschluss ergehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
malaga
Beitrag 11.12.2010, 10:55
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 11.12.2010
Mitglieds-Nr.: 56723



Zitat (Pionic @ 11.12.2010, 10:27) *
Zitat (malaga @ 11.12.2010, 09:47) *
4.Wie lange dauert die Auswertung eines solchen Testes bzw. was passiert solange mit der Fahrerlaubnis sofern die Blutkontrolle nicht direkt vor Ort ausgewertet werden kann !?

Die Auswertung dauert in der Regel ein bis eineinhalb Wochen. Der Führerschein bleibt im Regelfall bei dir, bis das Ergebnis feststeht. Solltest du dich im Bereich von 1,1 ‰ und aufwärts bewegen, wird hinterher über die Staatsanwaltschaft ein Beschlagnahmebeschluss ergehen.



Vielen Dank für deine Ausführungen smile.gif Bist du dir im letzten Punkt sicher ?! Ich habe nämlich gehört, dass der Führerschein einbehalten wird, bis das Ergebnis bekannt ist ?!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 11.12.2010, 11:17
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6461
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



falls Du keine " Ausfallerscheinungen " hast bleibt es so. Bei Ausfallerscheinungen / Unfall und sicherer Alkoholisierung ist er (FS) meist sofort weg.

Der Pustetest ist hier eigentlich immer zu empfehlen.

Er ist die kostengünstigste Variante (=0). Wenn dann natürlich was festgestellt wird, geht es in der Regel ab 1,1 Promille zur Blutabnahme.
Zur Blutentnahme wird in der Regel ein Arzt aufgesucht bzw. ein Vertragsarzt gerufen.
(kleiner Tipp: wenn ein niedergelassener Arzt aufgesucht wird ( Hausarzt )sollte auch der Doc die BE durchführen (wenn er's noch kann think.gif , denn meist machen es die Schwestern) ansonsten ist die Verwendung der Ergebnisse unzulässig whistling.gif )


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
astaubach
Beitrag 11.12.2010, 12:45
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1441
Beigetreten: 27.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4564



Zitat (malaga @ 11.12.2010, 09:47) *
...in eine Alkoholkontrolle und verweigert den Pusttest...

Bei einem Drogentest mag das Sinn machen, beim Alkohol-Test eher nur dann,
wenn man sich sicher ist, die 1,1-Promille-Marke zu knacken.
Oder wenn man Spaß am Blutzapfen hat. rolleyes.gif


--------------------
Gruß, Andreas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
DaRealAd
Beitrag 11.12.2010, 20:19
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1966
Beigetreten: 23.06.2004
Wohnort: Unterhaching
Mitglieds-Nr.: 3925



Zitat (malaga @ 11.12.2010, 09:47) *
4.(...) was passiert solange mit der Fahrerlaubnis sofern die Blutkontrolle nicht direkt vor Ort ausgewertet werden kann !?


Wenn der Polizeibeamte sich sicher ist, dass eine Alkohol-Straftat vorliegt (Also >1,1 Promille zu erwarten sind bzw es Ausfallerscheinungen gab), wird der Führerschein vorläufig beschlagnahmt.
Wenn er von einem niedrigeren Wert (Owi-Bereich = 0,5-1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen) ausgeht, dann wird dir die Weiterfahrt untersagt, und vielleicht der Führerschein oder Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr bis zum nächsten Tag sichergestellt.

Also direkt danach heimfahren wirst du in keinem Fall dürfen - Sonst hätte die Polizei ja auch die Blutentnahme gar nicht erst angeordnet.


--------------------
[BE] [C1E] [CE] [MSLT]
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 12.12.2010, 22:08
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Blutentnahmen (Körperverletzung) bedürfen doch nach wie vor einer richterlichen Anordnung, die Polizeibeamten würden doch mit so einer Anordnung ihre Kompetenzen überschreiten und u. U. riskieren, dass die Ergebnisse später nicht verwendet werden dürften. Zum nachlesen.
Oder greift dieser Paragraph immer und überall think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 13.12.2010, 10:25
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



@Heinz Wäscher:
Bei Gefahr im Verzug -hier insbesondere in Fällen, wo ein Richter nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar ist- haben bekanntlich StA und deren Ermittlungspersonen (Polizei) Anordnungsbefugnis.
Grundsätzlich bleibt die Anordnungsbefugnis natürlich beim Richter.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 13.12.2010, 10:34
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Heinz Wäscher,

wenn der Betroffene/Beschuldigte der Blutentnahme freiwillig zustimmt, was gerade bei Alkoholdelikten m. E. n. sehr häufig vorkommt, ist keine richterliche Anordnung erforderlich.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 13.12.2010, 14:59
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (steveluke @ 13.12.2010, 10:25) *
Bei Gefahr im Verzug -hier insbesondere in Fällen, wo ein Richter nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar ist ...

So etwas darf doch bei einem Bereitschatsdienst nicht vorkommen sofern es denn überhaupt einen gibt think.gif
Ich denke eigentlich leben wir in einem sog. Rechtsstaat.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 13.12.2010, 15:19
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (Heinz Wäscher @ 13.12.2010, 14:59) *
Ich denke eigentlich leben wir in einem sog. Rechtsstaat.

Deswegen ist das Vorgehen, das ich oben beschrieben habe, seit Jahr und Tag in der StPO normiert.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 11:45