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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 11.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56723 ![]() |
Ich hab selbst keine Ahnung warum ich das wissen will, aber heute morgen "quälten" mich ein paar Fragen die ich doch gerne mal beantwortet haben möchte ![]() 1.Angenommen man kommt in eine Alkoholkontrolle und verweigert den Pusttest kommt es zur Blutkontrolle oder ?! 2.Muss man dann sein eigenes Auto stehen lassen und fährt mit dem Streifenwagen zur Wache / ins Krankenhaus ?! 3.Wer führt eigentl. diese Blutkontrolle durch bzw. wer trägt die Kosten ?! 4.Wie lange dauert die Auswertung eines solchen Testes bzw. was passiert solange mit der Fahrerlaubnis sofern die Blutkontrolle nicht direkt vor Ort ausgewertet werden kann !? Das wärs erstmal! Vielen Dank für eure Auskünfte ![]() Lg, malaga |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1485 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16018 ![]() |
Hallo auch.
![]() 1.Angenommen man kommt in eine Alkoholkontrolle und verweigert den Pusttest kommt es zur Blutkontrolle oder ?! Wenn für den Beamten Anhaltspunkte für eine Beeinflussung durch Alkohol vorliegen (bsp. Alkoholgeruch, Ausfallerscheinungen), wird in aller Regel eine Blutentnahme angeordnet werden. 2.Muss man dann sein eigenes Auto stehen lassen und fährt mit dem Streifenwagen zur Wache / ins Krankenhaus ?! ![]() 3.Wer führt eigentl. diese Blutkontrolle durch bzw. wer trägt die Kosten ?! Die Blutentnahme wird durch einen Arzt durchgeführt. Die Kosten wird im ersten Moment die Polizei übernehmen, stellt sich dann heraus, dass dir eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen werden kann, so werden die Kosten der Blutentnahme mit in die Kosten des Verfahrens übernommen und später wieder von dir eingefordert. 4.Wie lange dauert die Auswertung eines solchen Testes bzw. was passiert solange mit der Fahrerlaubnis sofern die Blutkontrolle nicht direkt vor Ort ausgewertet werden kann !? Die Auswertung dauert in der Regel ein bis eineinhalb Wochen. Der Führerschein bleibt im Regelfall bei dir, bis das Ergebnis feststeht. Solltest du dich im Bereich von 1,1 ‰ und aufwärts bewegen, wird hinterher über die Staatsanwaltschaft ein Beschlagnahmebeschluss ergehen. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 11.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56723 ![]() |
4.Wie lange dauert die Auswertung eines solchen Testes bzw. was passiert solange mit der Fahrerlaubnis sofern die Blutkontrolle nicht direkt vor Ort ausgewertet werden kann !? Die Auswertung dauert in der Regel ein bis eineinhalb Wochen. Der Führerschein bleibt im Regelfall bei dir, bis das Ergebnis feststeht. Solltest du dich im Bereich von 1,1 ‰ und aufwärts bewegen, wird hinterher über die Staatsanwaltschaft ein Beschlagnahmebeschluss ergehen. Vielen Dank für deine Ausführungen ![]() |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
falls Du keine " Ausfallerscheinungen " hast bleibt es so. Bei Ausfallerscheinungen / Unfall und sicherer Alkoholisierung ist er (FS) meist sofort weg.
Der Pustetest ist hier eigentlich immer zu empfehlen. Er ist die kostengünstigste Variante (=0). Wenn dann natürlich was festgestellt wird, geht es in der Regel ab 1,1 Promille zur Blutabnahme. Zur Blutentnahme wird in der Regel ein Arzt aufgesucht bzw. ein Vertragsarzt gerufen. (kleiner Tipp: wenn ein niedergelassener Arzt aufgesucht wird ( Hausarzt )sollte auch der Doc die BE durchführen (wenn er's noch kann ![]() ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 ![]() |
...in eine Alkoholkontrolle und verweigert den Pusttest... Bei einem Drogentest mag das Sinn machen, beim Alkohol-Test eher nur dann, wenn man sich sicher ist, die 1,1-Promille-Marke zu knacken. Oder wenn man Spaß am Blutzapfen hat. ![]() -------------------- Gruß, Andreas
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 ![]() |
4.(...) was passiert solange mit der Fahrerlaubnis sofern die Blutkontrolle nicht direkt vor Ort ausgewertet werden kann !? Wenn der Polizeibeamte sich sicher ist, dass eine Alkohol-Straftat vorliegt (Also >1,1 Promille zu erwarten sind bzw es Ausfallerscheinungen gab), wird der Führerschein vorläufig beschlagnahmt. Wenn er von einem niedrigeren Wert (Owi-Bereich = 0,5-1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen) ausgeht, dann wird dir die Weiterfahrt untersagt, und vielleicht der Führerschein oder Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr bis zum nächsten Tag sichergestellt. Also direkt danach heimfahren wirst du in keinem Fall dürfen - Sonst hätte die Polizei ja auch die Blutentnahme gar nicht erst angeordnet. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Blutentnahmen (Körperverletzung) bedürfen doch nach wie vor einer richterlichen Anordnung, die Polizeibeamten würden doch mit so einer Anordnung ihre Kompetenzen überschreiten und u. U. riskieren, dass die Ergebnisse später nicht verwendet werden dürften. Zum nachlesen.
Oder greift dieser Paragraph immer und überall ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
@Heinz Wäscher:
Bei Gefahr im Verzug -hier insbesondere in Fällen, wo ein Richter nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar ist- haben bekanntlich StA und deren Ermittlungspersonen (Polizei) Anordnungsbefugnis. Grundsätzlich bleibt die Anordnungsbefugnis natürlich beim Richter. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Heinz Wäscher,
wenn der Betroffene/Beschuldigte der Blutentnahme freiwillig zustimmt, was gerade bei Alkoholdelikten m. E. n. sehr häufig vorkommt, ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Bei Gefahr im Verzug -hier insbesondere in Fällen, wo ein Richter nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar ist ... So etwas darf doch bei einem Bereitschatsdienst nicht vorkommen sofern es denn überhaupt einen gibt ![]() Ich denke eigentlich leben wir in einem sog. Rechtsstaat. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Ich denke eigentlich leben wir in einem sog. Rechtsstaat. Deswegen ist das Vorgehen, das ich oben beschrieben habe, seit Jahr und Tag in der StPO normiert. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 11:45 |