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> Wiedererteilung nach 17 Jahren
Paralyzer
Beitrag 16.12.2010, 18:27
Beitrag #1


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Hallo zusammen, wavey.gif

erst mal ein großes Lob an an dieses Forum.
Ich lese hier schon seit geraumer Zeit "still und leise" thread.gif mit und konnte feststellen,daß hier für fast jede
noch so verfahrene Situation weitestgehend wertfrei und ohne fette "Moralzigarren" Hilfestellungen und Lösungen
angeboten werden...Respekt.. thumbup.gif ..

Nun,ich habe auch diverse Fragen zu meiner Situation die sich wie folgt darstellt:

Ich habe 1985 die FE-Klassen 1+3 gemacht,dann 1987 wegen Alk(1,62% BAK) wieder verloren (9Monate+1600 DM).
Logische Konsequenz bei der Wiederbeantragung 1988 war dann die MPU-Aufforderung.Ergebnis der MPU war negativ,
weil ich seinerzeit gar keine Vorstellung davon hatte,was die GA konkret von mir wollen.Hab also munter über meine
damaligen Trinkgewohnheiten etc.geplaudert..dachte ehrlich währt am längsten..na ja..ich durfte dann an dem
Nachschulungskurs nach,ich glaube §70,teilnehmen und erhielt meine FE ohne Probleme wieder.Ich denke mal,hätte es
damals schon die Möglichkeiten wie heute gegeben(wie Internet und auch dieses Forum),wäre ich deutlich besser
vorbereitet gewesen..was soll´s...alles Konjunktiv.
Sooo,dann 1993 die nächste Dämlichkeit meinerseits...von der Rennleitung angehalten..1,98 BAK..Mahlzeit..wie kann
man nur so blöd sein.Für dieses neuerliche Vergehen gabs dann 11 Monate FE-Entzug und 2300 DM Strafe.Recht so!!

Ich habe dann seinerzeit nichts weiteres unternommen,meine FE zurück zu erhalten.Hab einfach gedacht,das hat
keinen Zweck und wer so blöd ist verdient keinen Lappen.Nun hab ich aber nach den langen Jahren doch realisiert,
daß man ohne FE irgendwie "raus" ist,und... vor allem durch gründliches Studium dieses Forums..denk ich mittlerweile
wieder positiver in Bezug auf den Rückerhalt meiner FE.

Ich habe mich jetzt,mit knapp 48 Jahren,dazu entschlossen die Fe wieder zu beantragen.Meine Fragen dazu sind folgende:

Ich kann,da meine Vergehen alle getilgt sind und auch nichts dazu gekommen ist,die Klassen A,B,C1E incl.aller beinhaltenden
Klassen beantragen.Ich habe heute einen Termin mit dem TÜV gemacht zwecks der erforderlichen Untersuchungen für
C1E,kostet 85 Euronen "all inclusive",geht aber leider erst am 12.01.11

Macht es Eures Erachtens nach Sinn,den Antrag bei der FEB jetzt schon zu stellen,oder ist die Vorlage des ärtzl.Gutachtens
zwingend bei Antragsstellung notwendig??Ich frage deshalb,weil der Antragsvorgang ja eh einige Wochen beansprucht
wegen der üblichen Recherche der FEB.(Führerscheinakte etc.)Konnte hier im Forum diesbezüglich noch nichts finden oder
hab´s vielleicht übersehen bei der ganzen Informationsbandbreite hier.

Zum Zweiten ist für C1E ja der Erste Hilfe-Schein erforderlich..wie lange ist denn der nun gültig?Ich hab da jetzt schon
einiges drüber gelesen,aber keine für mich amtliche Aussage bezüglich der Gültigkeit.Die FEV gibt da meiner Meinung
nach nichts konkretes wieder..oder ist diese Thematik ähnlich leicht "verwässert" wie der §20 FEV?
Die Frage deshalb,weil ich den Erste Hilfe-Schein schon 1982 in meiner Ausbildung gemacht habe und auch noch in
Besitz dessen bin.1985,als ich den Lappen gemacht hatte hiess es "dä kannste verjessen,Jung..dä jillt nur 2 Jahre"..
hab also seinerzeit nochmal die Sofortmaßnahmen machen müssen.Aber das mag sich ja wie so vieles,auch wieder
geändert haben.Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum dazu ´ne Antwort auf der Festplatte.

Soo,jetzt ist mein erster Beitrag in diesem Forum doch viiiel länger geworden als ich dachte...erstmal genug für´s Erste..

Wünsche allen einen schönen Abend und freue mich auf Antworten... yahoo.gif

PS.Komme aus NRW,Düsseldorf...am Benutzerbild unschwer zu erkennen,gelle...


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Gruss Paralyzer----->
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Mr.T
Beitrag 16.12.2010, 18:40
Beitrag #2


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Zitat (Paralyzer @ 16.12.2010, 18:27) *
oder ist die Vorlage des ärtzl.Gutachtens
zwingend bei Antragsstellung notwendig??
Nach den Vorschriften der FeV ist die Vorlage bei Antragstellung erforderlich. Ob deine FSST mit einem späteren Einreichen einverstanden ist, sollte ein Anruf dort klären.

Zitat (Paralyzer @ 16.12.2010, 18:27) *
Zum Zweiten ist für C1E ja der Erste Hilfe-Schein erforderlich..wie lange ist denn der nun gültig?
Ich bin die Antwort


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Paralyzer
Beitrag 16.12.2010, 21:59
Beitrag #3


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Ok,vielen Dank erst mal @Mr.T...

das heisst also faktisch,ich brauch den Erste Hilfe-Schein,egal was die mir bei der FSST erzählen mögen,
NICHT neu machen.Ich will aber auch,gesetzt der Fall,die FSST sagt "nö,Ihr Nachweis ist zu alt" nicht zu
sehr auf den Putz hauen....schlussendlich hab ich ja die zarte Hoffnung,daß auch in meinem Fall die
Wiedererteilung prüfungsfrei erfolgt... whistling.gif ...also Ball ein bisschen flach halten..

Die Sache mit der ärztl.Untersuchung für C1E werd ich dann morgen mal versuchen telefonisch zu klären.

Dann allen noch einen schönen Abend und drückt mir mal die Daumen,daß das bei mir auch so geschmeidig
läuft wie bei vielen anderen hier in diesem Forum schon geschehen...ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruss Paralyzer


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Gast_klaus62_*
Beitrag 16.12.2010, 23:58
Beitrag #4





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Hallo @Paralyzer

willkommen im Verkehrsportal wavey.gif
Zitat (Paralyzer @ 16.12.2010, 21:59) *
...also Ball ein bisschen flach halten..

so würde ich es auch sehen, außerdem ist eine Auffrischung des Kurses doch gar nicht so schlimm, oder?

auch dort hat sich einiges geändert (z.B soll die stabile Seitenlage anders gehen als wir es noch gelernt haben) wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 17.12.2010, 09:03
Beitrag #5


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Sehe ich nicht so. Ob Etwas schlimm ist oder nicht, sollte doch wohl keine Rolle spielen. Ich empfinde Fahrerlaubnisprüfungen im Neuerteilungsverfahren auch nicht schlimm, aber dennoch sollten erneute Prüfungen nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen angeordnet werden.


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Gruß Mr.T

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Paralyzer
Beitrag 17.12.2010, 12:44
Beitrag #6


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Hallo zusammen wavey.gif ,

habe gerade mit einer netten Dame unserer FSST telefoniert.Sie sagte mir,dass es leider nicht möglich und auch
gar nicht zulässig ist,den Wiedererteilungsantrag ohne Beibringung des ärztl.Untersuchungsergebnisses (für C1E)
zu stellen bzw. zu bearbeiten.Schade... sadwalk.gif ...dann muss ich mich halt noch die knapp 4 Wochen bis zum
Untersuchungstermin gedulden.

Dann werd ich die Zeit mal nutzen,meine Theoriekenntnisse aufzufrischen bzw. zu erweitern,falls bei mir was ich
natürlich nicht hoffe,Prüfungen angeordnet werden.Ist ja schon einiges dazu gekommen in den vergangenen Jahren.

Dann werd ich mich gleich mal in die "stabile Seitenlage" (@Klaus... wink.gif )begeben und ein paar Testbögen vernaschen.

Ich hätte übrigens ´ne Idee was die Zeiträume der prüfungsfreien Wiedererteilung der FE betrifft...ist nur so ein Gedanke..

Beispiel:Man war 2 jahre im Besitz der FE.Dann nimmt man beispielsweise den Faktor 2,5.Das heisst 2 x 2,5=5
Im Klartext,2 Jahre FE gehabt...FE länger als 5 Jahre weg = Prüfung....5 Jahre FE gehabt..FE länger als 12,5 Jahre weg = Prüfung.

Usw. usw...Das ist nur so ein Gedankenansatz und mag hier in vieler Augen auch als Mumpitz erscheinen,aber die derzeitige
etwas wässerige Auslegung des §20 FEV,der ja hier schon oft diskutiert wurde,ist m.E. genauso Mumpitz.
Es kann doch nicht sein,dass Menschen mit annähernd gleicher Führerscheinhistorie je nach BL oder bearbeitender Behörde
völlig unterschiedlich bewertet werden.Das kann nicht Sinn der Gesetzgebung sein.
Mir tuen die SB in den FSST irgenwie leid,weil auf deren Rücken wird´s ausgetragen....

Wünsche allen ein entspanntes Wochenende laugh.gif

Gruss Paralyzer


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Gast_klaus62_*
Beitrag 18.12.2010, 00:03
Beitrag #7





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Zitat (Mr.T @ 17.12.2010, 09:03) *
... aber dennoch sollten erneute Prüfungen nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen angeordnet werden.


ich möchte, und kann, dir hinsichtlich der Gesetze nicht widersprechen, mir ging es um was anderes.

wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 18.12.2010, 12:26
Beitrag #8


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Zitat (klaus62 @ 18.12.2010, 00:03) *
mir ging es um was anderes.
Weiß ich. Deshalb ja meine Anmerkung. wavey.gif


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Gruß Mr.T

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Paralyzer
Beitrag 03.02.2011, 13:14
Beitrag #9


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Maaahlzeit zusammen.... wavey.gif ,

soo,mal ein kleines Update in meiner Sache....bin am Dienstag bei der FEB gewesen und hab meinen Antrag für A,B,C1E gestellt.
War alles ganz geschmeidig und mein vergilbter Erste Hilfe-Schein von 82 war überhaupt kein Thema.

Jetzt sind die Weichen gestellt und ich hoffe dass das bei mir genau so fluppt wie in einem meiner "Lieblingsthreads"(tataaaa).
Also,Ihr dürft mir die Daumen drücken... thumbup.gif ......


Gruss Paralyzer


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Q-Treiberin
Beitrag 03.02.2011, 16:47
Beitrag #10


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Daumen sind gedrückt... wavey.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.02.2011, 17:48
Beitrag #11





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ich hoffe, dass du bald in deinem "Lieblingsthread" aufgenommen wirst und drücke ganz fest meine Daumen wavey.gif
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Paralyzer
Beitrag 17.03.2011, 17:48
Beitrag #12


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Hallo an alle... wavey.gif ,

habe heute nach gut 6 Wochen respektive gefühlten 6 Monaten Post von der FEB bekommen,

guckst du hier....und...guckst du da......JIPPIHAJEE SCHWEINEBACKE würde Brutzelwilli jetzt sagen thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif

Ich kann das noch gar nicht richtig begreifen ehrlich gesagt,als ich dann den Briefkasten leerte und den Absender erkannte hatte ich erstmal etwas zittrige
Hände...ich war in der für mich langen Wartezeit immer wieder hin und hergerissen,wie die Sache für mich ausgehen mag.

Egal....es ist vollbracht.Ich denke mal aufgrund der Klassen und der Schlüsselzahlen ist das doch das Optimum,was mir auf meinen alten 1+3er erteilt worden ist,oder..??

Ich erbitte hiermit freundlichst die Aufnahme in meinen "Lieblingsthread"...grins..Ihr wisst schon... whistling.gif

Wünsche allen noch einen schönen Abend,so wie ich ihn gerade geniesse und danke allen,die mir die Daumen gedrückt haben...

Gruss Paralyzer...... wavey.gif ... laugh2.gif yahoo.gif yahoo.gif yahoo.gif


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erbsenzähler
Beitrag 17.03.2011, 18:15
Beitrag #13


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@paralyzer

herlichen glückwunsch zum wiedereintritt in den CLUB DER MOBILEN und allzeit gute fahrt noch dazu.

gruß,
erbsenzähler

ps. und vergiß nie 2 wörter: ENTWEDER ODER (du weißt schon.....)
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Q-Treiberin
Beitrag 17.03.2011, 18:17
Beitrag #14


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Herzlichen Glückwunsch.... flowers.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jens
Beitrag 17.03.2011, 18:28
Beitrag #15


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Herzlichen Glückwunsch

Zitat (Paralyzer @ 17.03.2011, 17:48) *
Ich denke mal aufgrund der Klassen und der Schlüsselzahlen ist das doch das Optimum,was mir auf meinen alten 1+3er erteilt worden ist,oder..??

Die Schlüsselzahlen sind interessant. Zur Klasse T/S hat die FSST die 181 vergessen. Und was mit der 79.01 bei CE ausgedrückt werden soll, ist mir nicht klar, dort müsste 79(C1E>12 000kg,L≤3) stehen. Aber zusammen mit der 95 passt das dann nicht mehr in Spalte 12 des Karten-FS think.gif


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Mr.T
Beitrag 17.03.2011, 18:39
Beitrag #16


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Zitat (Paralyzer @ 17.03.2011, 17:48) *
Ich erbitte hiermit freundlichst die Aufnahme in meinen "Lieblingsthread"...grins..
erledigt. wavey.gif

Achja: Gratuliere! clapping.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.03.2011, 18:42
Beitrag #17





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@paralyzer

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Paralyzer
Beitrag 17.03.2011, 19:04
Beitrag #18


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Zitat (Jens @ 17.03.2011, 18:28) *
Die Schlüsselzahlen sind interessant. Zur Klasse T/S hat die FSST die 181 vergessen. Und was mit der 79.01 bei CE ausgedrückt werden soll, ist mir nicht klar, dort müsste 79(C1E>12 000kg,L≤3) stehen. Aber zusammen mit der 95 passt das dann nicht mehr in Spalte 12 des Karten-FS think.gif


Hmmm...das irritiert mich jetzt ein wenig.. think.gif ...was mach ich denn nu..weiss da jemand näheres..vielleicht @Mr.T..??


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erbsenzähler
Beitrag 17.03.2011, 19:09
Beitrag #19


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gehört denn nicht die klasse T/S zur erteilung bei klasse CE dazu ?
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.03.2011, 19:12
Beitrag #20





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Zitat (Jens @ 17.03.2011, 18:28) *
Die Schlüsselzahlen sind interessant. Zur Klasse T/S hat die FSST die 181 vergessen.


Wieso?

Der TE hat Klasse CE (79) erteilt bekommen, somit wird die Klasse T miterteilt und die Schlüsselzahl entfällt.
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Jens
Beitrag 17.03.2011, 19:14
Beitrag #21


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Zitat (charly68 @ 17.03.2011, 19:12) *
Der TE hat Klasse CE (79) erteilt bekommen, somit wird die Klasse T miterteilt

Auf welcher Rechtsgrundlage soll das passieren? §76 Nr. 11a FeV gibt das jedenfalls nicht her.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.03.2011, 06:21


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.03.2011, 19:17
Beitrag #22





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Er hat aber Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 erteilt bekommen.

Die Schlüsselzahl ist ja lediglich eine Gewichtsbegrenzung auf 12 to.
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Jens
Beitrag 17.03.2011, 19:25
Beitrag #23


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Zitat (charly68 @ 17.03.2011, 19:17) *
Die Schlüsselzahl ist ja lediglich eine Gewichtsbegrenzung auf 12 to.

Wie bitte? unsure.gif


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Mr.T
Beitrag 17.03.2011, 20:05
Beitrag #24


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Das verstehst du nicht. Das ist Logik von @charly68, ist also nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.03.2011, 23:05
Beitrag #25





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Zitat (Mr.T @ 17.03.2011, 20:05) *
Das ist Logik von @charly68, ist also nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.


für mich wäre es nachvollziehbar wenn ich die rechtlichen Grundlagen kennen würde.

da der §76 Nr. 1a FeV laut @Jens nichts hergeben soll, welcher § ist dann zuständig?
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Mr.T
Beitrag 18.03.2011, 00:01
Beitrag #26


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§ 6 Abs. 3 Nr. 5 FeV


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.03.2011, 00:10
Beitrag #27





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Was willst Du uns damit sagen?

Mit Erteilung der Klasse CE ist automatisch die Klasse T zu erteilen. Schließlich schließt die Klasse CE die Klasse T ein.

Die Frage ist nur ob es auch in Verbindung mit der Klasse CE79 zulässig ist, die Klasse T zu erteilen.
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Mr.T
Beitrag 18.03.2011, 00:22
Beitrag #28


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Zitat (charly68 @ 18.03.2011, 00:10) *
Die Frage ist nur ob es auch in Verbindung mit der Klasse CE79 zulässig ist, die Klasse T zu erteilen.
Wenn das für dich die Frage ist, warum behauptest du es dann? Nenn du doch die Rechtsgrundlage für deine Behauptung. Das hat @Jens i.Ü. auch schon von dir erbeten.


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.03.2011, 00:24
Beitrag #29





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Ich sehe die Rechtmässigkeit aufgrund der Klasse CE. Unabhängig von der Schlüsselzahl 79.
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Mr.T
Beitrag 18.03.2011, 00:26
Beitrag #30


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Ich habe nach der Rechtsgrundlage gefragt.


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Paralyzer
Beitrag 18.03.2011, 00:27
Beitrag #31


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Also um das für mich nochmal ein wenig zu entwirren...die Klasse T ist mir also ohne Schlüsselzahl 181 erteilt worden,weil die Klasse CE
diese beinhaltet?

Bin ich da jetzt ein ausgesprochener Glückspilz dass mir CE 79 (übrigens ohne diese explizit angesprochen zu haben,auf die saloppe Frage
was ich denn gerne so beantragen möchte, antwortete ich eben so salopp "Alles was geht") wiedererteilt wurde?

Ich meine gelesen zu haben,dass der CE 79 bei erloschenem alten 3er passe´wäre...der Entzug war 93,gemacht hab ich ihn 85..

Fragen über Fragen... think.gif think.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.03.2011, 00:31
Beitrag #32





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Zitat (Paralyzer @ 18.03.2011, 00:27) *
Also um das für mich nochmal ein wenig zu entwirren...die Klasse T ist mir also ohne Schlüsselzahl 181 erteilt worden,weil die Klasse CE
diese beinhaltet?


So sehe ich es zumindest.

Zitat (Mr.T @ 18.03.2011, 00:26) *
Ich habe nach der Rechtsgrundlage gefragt.


Die Rechtsgrundlage sehe ich aufgrund dessen, daß die Neuerteilung nach Entzug mehr oder weniger wie eine Ersterteilung behandelt wird.

Somit sind wir wieder bei dem Punkt, daß durch Erteilung der Klasse CE auch zugleich die Klasse T zusteht.
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Polo79
Beitrag 18.03.2011, 00:35
Beitrag #33


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Zitat (charly68 @ 18.03.2011, 00:31) *
Somit sind wir wieder bei dem Punkt, daß durch Erteilung der Klasse CE auch zugleich die Klasse T zusteht.
Überleg doch mal wink.gif
Warum gibt es in der Anlage 3 FeV den Zusatz bei Klasse T nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen? Das wäre doch überflüssig, weil jeder Inhaber der Klasse 3 auch CE 79 erhält bzw. zumindest erhalten kann.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.03.2011, 00:43
Beitrag #34





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Zählt z. B. Winterdienst zu Land- und Forstwirtschaft?

Meiner Ansicht nach nein.

Und eine Neuerteilung nach Entzug ist meiner Ansicht nach keine Umstellung der alten Klasse 3, sondern schlicht und einfach eine Ersterteilung ohne Prüfungen.
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Jens
Beitrag 18.03.2011, 06:25
Beitrag #35


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Zitat (charly68 @ 18.03.2011, 00:43) *
Und eine Neuerteilung nach Entzug ist meiner Ansicht nach keine Umstellung der alten Klasse 3, sondern schlicht und einfach eine Ersterteilung ohne Prüfungen.

Es ist eine Neuerteilung, und welche Klassen dabei erteilt werden dürfen, steht in §76 FeV. T ist nicht darunter. Und deine Idee mit CE sticht nicht, da eben keine vollwertige Klasse CE erteilt wird. Vielleicht solltest du dir erstmal zu Gemüte führen, was CE79 ist, bevor du weiter irgendwelche Vermutungen von dir gibst, die den TE nur verwirren.


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Jens
Beitrag 18.03.2011, 07:51
Beitrag #36


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Zitat (Paralyzer @ 18.03.2011, 00:27) *
Ich meine gelesen zu haben,dass der CE 79 bei erloschenem alten 3er passe´wäre
Das war auch so bis Ende letzten Jahres. Zum 1.1.2011 wurde die FeV dahingehend geändert, daß CE79 auch im Rahmen einer Neuerteilung nach Entziehung erteilt werden kann.


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Mr.T
Beitrag 18.03.2011, 09:44
Beitrag #37


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Zitat (charly68 @ 18.03.2011, 00:43) *
Zählt z. B. Winterdienst zu Land- und Forstwirtschaft?
Ja.


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Paralyzer
Beitrag 18.03.2011, 09:47
Beitrag #38


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Zitat (Jens @ 18.03.2011, 07:51) *
Das war auch so bis Ende letzten Jahres. Zum 1.1.2011 wurde die FeV dahingehend geändert, daß CE79 auch im Rahmen einer Neuerteilung nach Entziehung erteilt werden kann.


Aha..da kommt etwas Licht ins Dunkel,genau diese Änderung ist mir bei der Recherche durch gegangen.Na ja,wen wunderts bei der ganzen Fülle an
Gsestzesänderungen und Verordnungen.

Nicht sicher bin ich mir bei der Klasse T,aber wie es aussieht scheint es ja keine Rolle zu spielen dass CE durch die Schlüsselzahl 79 eingeschränkt ist.
Zumal ja auch der "Eisbär" bezüglich dieser Frage auf den § 6 Abs. 3 Nr. 5 FeV verwies.

Was soll´s,ich bin sehr happy wie es gelaufen ist und bin froh dass ich es nicht mit einer bayrischen Behörde zu tuen hatte,wie man ja am Beispiel von
@helmati2000 wieder sieht.... think.gif ..


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Mr.T
Beitrag 18.03.2011, 09:53
Beitrag #39


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Zitat (Paralyzer @ 18.03.2011, 09:47) *
Nicht sicher bin ich mir bei der Klasse T,aber wie es aussieht scheint es ja keine Rolle zu spielen dass CE durch die Schlüsselzahl 79 eingeschränkt ist.
Zumal ja auch der "Eisbär" bezüglich dieser Frage auf den § 6 Abs. 3 Nr. 5 FeV verwies.
Das hast du falsch verstanden. T ist in der Klasse CE enthalten, nicht in CE79.


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Paralyzer
Beitrag 18.03.2011, 10:44
Beitrag #40


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Upps...und wieder was gelernt.Dann lag @Jens also richtig mit der Aussage,dass die FEB die Schlüsselzahl 181 bezogen auf Klasse T schlicht und
ergreifend vergessen hat.

Kann das im Nachhinein noch irgenwelche Konsequenzen zur Folge haben? Dem Schreiben nach ist der Druckauftrag für den Kartenführerschein
ja am 15.03.11 erteilt worden..da geh ich mal stark von aus,das ich die Klasse T genau so vorfinden werde wie jetzt auf der Ausnahmegenehmigung.

Ich kann mir nicht vorstellen diese Klasse je zu benötigen,aber wie z.B. verhält es sich wenn ich mit dem Auto in eine Kontrolle gerate und einem
gut geschulten police.gif fällt diese Diskrepanz ins Auge,wäre ja möglich.... think.gif


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Mr.T
Beitrag 18.03.2011, 11:06
Beitrag #41


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Zitat (Paralyzer @ 18.03.2011, 10:44) *
Dem Schreiben nach ist der Druckauftrag für den Kartenführerschein ja am 15.03.11 erteilt worden..da geh ich mal stark von aus,das ich die Klasse T genau so vorfinden werde wie jetzt auf der Ausnahmegenehmigung.
Warte erstmal den Führerschein ab.


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Paralyzer
Beitrag 18.03.2011, 11:14
Beitrag #42


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Yep..auch wieder wahr... thread.gif


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Polo79
Beitrag 18.03.2011, 15:05
Beitrag #43


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Zitat (Mr.T @ 18.03.2011, 09:44) *
Zitat (charly68 @ 18.03.2011, 00:43) *
Zählt z. B. Winterdienst zu Land- und Forstwirtschaft?
Ja.
Ich denke, das weiß er. Er wollte damit nur ausdrücken, dass es seiner Meinung nach keinen Bezug zur LaFo im eigentlichen Sinn hat und deshalb aus dem § 6 FeV gestrichen gehört. unsure.gif


@charly
Vielleicht solltest Du die Überschriften nicht zu sehr auf die Goldwaage legen.
Wenn ich einem 16-Jährigen meinen Autoschlüssel in die Hand drücke und der mit meinem Auto fährt, begehe ich Fahren ohne Fahrerlaubnis, obwohl ich eine FE habe und nicht gefahren bin. Und wenn dieser 16-Jährige BtM konsumiert hat und Schlangenlinien fährt, macht er sich schuldig wegen Trunkenheit im Verkehr, obwohl er nichts getrunken hat.
Ähnlich ist es bei CE 79. Es ist und bleibt grundsätzlich eher ein Kostrukt zur Wahrung des Besitzstandes der Klasse 3 anstatt einer beschränkten Klasse CE im Sinne des § 6 FeV.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Mr.T
Beitrag 18.03.2011, 15:09
Beitrag #44


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Zitat (Polo79 @ 18.03.2011, 15:05) *
Ich denke, das weiß er.
Denke ich nicht. Vielleicht weiß er es jetzt, in ein paar Tagen evtl. wieder nicht. unsure.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.03.2011, 15:41
Beitrag #45





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§76 FEV
Zitat
§ 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Erlöschen der Klasse 3 alten Rechts)Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war,


Gemäß der FEV wird die Klasse CE erteilt, jedoch mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79.
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Mr.T
Beitrag 18.03.2011, 15:57
Beitrag #46


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Steht da was von der Klasse T?


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Polo79
Beitrag 18.03.2011, 16:17
Beitrag #47


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Zitat (charly68 @ 18.03.2011, 15:41) *
Gemäß der FEV wird die Klasse CE erteilt, jedoch mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79.

Zitat (§ 9 Satz 3 FeV)
Eine Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse E frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.
Und jetzt? unsure.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Paralyzer
Beitrag 29.03.2011, 13:05
Beitrag #48


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Hallo zusammen... wavey.gif ,

habe heute exakt 14 Tage nach Ausstellung meines vorläufigen Führerscheins folgendes in der Post gehabt -----> Klick und Klack

Das ging ja echt zügig...ich freu mich total.... yahoo.gif yahoo.gif yahoo.gif yahoo.gif.... biker.gif

Ich sehe da immer noch nix bezüglich der Schlüsselzahl 181....schlimm..??.. think.gif Und was sagen mir die unterschiedlichen Daten in Spalte 11 und 12?

Gruss Paralyzer... wavey.gif


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darkstar
Beitrag 29.03.2011, 13:45
Beitrag #49


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Zitat (Paralyzer @ 29.03.2011, 14:05) *
Das ging ja echt zügig...ich freu mich total....
Glückwunsch. wink.gif
Zitat (Paralyzer @ 29.03.2011, 14:05) *
Ich sehe da immer noch nix bezüglich der Schlüsselzahl 181....schlimm..??
Nein.
Zitat (Paralyzer @ 29.03.2011, 14:05) *
Spalte 11
In Spalte 11 steht das Ablaufdatum der Klasse. Das sollte dein 50. Geburtstag sein. Zur Verlängerung:
Zitat
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Zitat (Paralyzer @ 29.03.2011, 14:05) *
und 12?
Dort ist Schlüsselzahl 79 eingetragen, was das bedeutet siehe FAQ.
Schlüsselzahl 95 hängt mit dem BKrFQG zusammen. Dies ist aber nur bei gewerblicher Nutzung der Klassen relevant, Enddatum ist hier der 09.09.2014. Im Link sind die Einzelheiten dazu erklärt. wavey.gif

mfg
darkstar


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Paralyzer
Beitrag 29.03.2011, 14:37
Beitrag #50


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Aha,besten Dank...allerdings hab ich am 01.02.16 schon 53 Jährchen auf der Uhr (vielleicht mal Zeit,bei Muttern auszuziehen.. whistling.gif ne ne..war nur Blödsinn..)

Also denk ich mal,daß die mir die C-Klassen auf 5 Jahre erteilt haben,da ich ja aktuell noch keine 50 bin (Gott sei Dank laugh2.gif ) und die Untersuchungen
gerade erst hinter mir habe.

Und auf die Schlüsselzahl (95) bezogen müsste ich,wenn ich mit diesen Klassen gewerblich tätig würde bis 09.09.14 die Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen,
um diese wieder um 5 Jahre zu verlängern.Heisst im Klartext,wenn nicht gewerblich dann nur vor Ablaufdatum 2016 zum Doc und gut is..oder?


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