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> Parkrecht abgesenkter Bordstein vom Haus
ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 20:58
Beitrag #1


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Hallo!
Habe mal eine Frage zu einem Problem was das Parken betrifft. Wir haben im letzen Jahr ein Haus gekauft, zu dem auch zwei Stellplätze gehören, die jedoch noch angelegt werden müssen.
Im Sommer haben wir schon den Bordstein absenken lassen. Für die Stellplätze fehlte jedoch dann Zeit und Geld. Sprich der Bordstein ist abgesenkt, es sind aber noch keine Parkplätze vorhanden.
Jetzt ist es so das wir natürlich immer vor unserem Haus parken möchtem.

Meine Frage ist jetzt ob sich andere auch trotz des abgesenken Bordsteins dort hinstellen dürfen. Ich meine wenn der Stellplatz jetzt fertig wäre dürften sie es ja auch nicht mehr.

Es ist einfach so ärgerlich da wir gerade jetzt bei dem Schnee immer die Straße frei machen und Salz streuen und kaum kommt man nach Hause steht jemand anders da und wir dürfen uns in den Schnee stellen.

Hoffe meine Frage war jetzt verständlich und mir kann da jemand weiter helfen.
Lieben Dank
Sandra
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Jens
Beitrag 22.12.2010, 21:04
Beitrag #2


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Wie kommst du darauf, daß du dort parken darfst?


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ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 21:17
Beitrag #3


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Du mußt dir vorstellen es sind sieben Häuser die in den letzten 3 Jahren alle zu Eigentum geworden sind. Zu jendem Haus gehören Stellplätze die selber angelegt werden müssen. Sowie ist jeder dafür selbst verantwortlich das der Bordstein abgesenkt wird damit man auf seinen Stellplatz fahren kann. Das haben wir also getan. Sprich als wir gekauft haben war es ein ganz normaler Bordstein und wir haben ihn für unseren ( momentan noch nicht vorhandenen Stellplatz ) absenken lassen.
Die Straße ist eine Sackgasse die nicht wirklich befahren wird, außer von den Anwohnern.
LG
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Jens
Beitrag 22.12.2010, 21:31
Beitrag #4


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Das hab ich schon verstanden. Aber prinzipiell ist das Parken vor abgesekten Bordsteinen verboten (§12 Abs. 3 Nr. 5 StVO). Nun ist es wohl so, daß das Parken vor einem abgesenkten Bordstein geduldet wird, wenn ein Berechtigter dabei vor der Auffahrt zu seinem eigenen Grundstück parkt (siehe Giese Verkehrslexikon).
Da du aber im Gegensatz zu den Nachbarn noch keine Stellplätze auf deinem Grundstück angelegt hast, handelt es sich bei dem abgesenkten Bordstein in deinem Fall nicht um eine Grundstückszufahrt, ergo ist das Parken dort verboten. Und zwar nicht nur für andere sondern auch für dich.


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mir
Beitrag 22.12.2010, 21:37
Beitrag #5


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Wobei nun fraglich ist, ob eine Bordsteinabsenkung ohne eine weitere auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite tatsächlich das Parken verbietet. Da kann ja nun ein Rollstuhlfahrer/Kinderwagenschieber auch nur auf die Fahrbahn gelangen.

Es ist aber ziemlich klar: Wenn man hier davon ausgeht, daß kein Parkverbot besteht, dann dürfen da auch andere parken. Da nützt es auch nichts, den Schnee wegzuschippen oder ein Handtuch hinzulegen.


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ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 21:38
Beitrag #6


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Hm ich glaube nicht das man es so sehen kann, denn wer sagt das ich meinen Stellplatz pflastern muß? Ich könnte mich ja auch auf den Mutterboden stellen. Ich denke das es in dem Fall nicht ganz eindeutig ist.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.12.2010, 21:39
Beitrag #7


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Hast Du denn übehaupt schon eine Zufahrt zum Grundstück?
Kannst Du evtl. ein Foto der Sizuation hier einstellen?


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mir
Beitrag 22.12.2010, 21:41
Beitrag #8


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Das ist so halt für andere nur nicht erkennbar, insbesondere weil da auf dem Mutterboden wahrscheinlich noch eine dicke Schneeschicht vorhanden ist.


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Jens
Beitrag 22.12.2010, 21:47
Beitrag #9


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Zitat (ronja2308 @ 22.12.2010, 21:38) *
Ich könnte mich ja auch auf den Mutterboden stellen.

Und warum nachst du das nicht? unsure.gif


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ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 21:55
Beitrag #10


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Weil wir von vorne gerade noch unseren Kellerzugang machen und selbst wenn der Stellplatz schon gepflastert wäre dort momentan ein Erdhaufen liegt. Sonst hätten wir uns schon längst dort auf den Mutterboden gestellt. Mal davon abgesehen wissen es alle Nachbarn das dort ein Stellplatz hinkommt. Nur sie sind halt der Meinung das dieser ja noch nicht fertig ist und deswegen haben wir kein Anrecht darauf.

Da ich nicht weiß wie man hier einzelnen Personen antworte schreibe ich es jetzt auch noch hier her. Ein Foto kann ich jetzt gerade nicht einstellen da ich keins habe, aber man muß es sich so vorstellen das es das Haus ist und dann ein Bereich von ca. 8 x 6 m vorm Haus. Andere haben dort ihren Vorgarten und bei uns wird irgendwann alles gepflastert für zwei Stellplätze, da diese im Grundstücksplan auch eingezichnet sind.
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mir
Beitrag 22.12.2010, 21:59
Beitrag #11


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Solange da ein Erdhaufen ist, darf dann auch jeder vor der Bordsteinabsenkung parken. Nur bei einem tatsächlich vorhandenen und benutzbaren Stellplatz ändert sich das. Wie der dann wiederum gestaltet ist, dürfte egal sein, er muß nur irgendwie auch für andere als Stellplatz erkennbar sein.


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ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 22:07
Beitrag #12


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Das ist doch bescheuert, wenn mein Stellplatz gepflastert ist und ich habe etwas drauf gelagert wesewegen ich ihn nicht nutzen kann darf kein andere davor parken. Wenn mein Stellplatz nicht gepflastert ist aus Gründen warum auch immer und ich habe was drauf gelagert darf jeder da Parken???
Wie gesagt wenn der Erdhaufen da nicht wäre würden wir uns da hinstellen. Und deswegen möchten wir uns ja vor unsere Steplatzeinfahrt stellen. So ganz logisch ist diese erklärung nicht. Demnach ist es von der Bodenbeschaffenheut abhängig, sprich ob es gepflastert ist oder nicht.
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nordpolcamper
Beitrag 22.12.2010, 22:29
Beitrag #13


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Zitat (mir @ 22.12.2010, 21:59) *
Solange da ein Erdhaufen ist, darf dann auch jeder vor der Bordsteinabsenkung parken. Nur bei einem tatsächlich vorhandenen und benutzbaren Stellplatz ändert sich das. Wie der dann wiederum gestaltet ist, dürfte egal sein, er muß nur irgendwie auch für andere als Stellplatz erkennbar sein.


Man darf doch weder vor Bordsteinabsenkungen noch vor Grundstückszufahrten parken. Nur weil letzteres noch nicht so eindeutig vorhanden ist, heißt das doch noch nicht dass ersteres nicht greift think.gif

Oder sind Bordsteinabsenkungen, die eindeutig der Zufahrt zu einem Grundstück dienen, dieses aber nicht befahrbar ist, davon ausgenommen?!


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HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 22:34
Beitrag #14


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So wie ich das verstanden haben darf der Eigentümer einer Zufahrt auch vor der Bordsteinabsenkung parken wenn dieser alleiniger Nutzer dieser Zufahrt ist, und die Absenkung auch nur zum Nutzen dieser Zufahrt vorhanden ist.
Also wenn mein Stellplatz jetzt schon fertig wäre würde dieses dort auch zutreffen.
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mir
Beitrag 22.12.2010, 22:40
Beitrag #15


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Zitat (ronja2308 @ 22.12.2010, 22:07) *
Das ist doch bescheuert, wenn mein Stellplatz gepflastert ist und ich habe etwas drauf gelagert wesewegen ich ihn nicht nutzen kann darf kein andere davor parken. Wenn mein Stellplatz nicht gepflastert ist aus Gründen warum auch immer und ich habe was drauf gelagert darf jeder da Parken???
Wie gesagt wenn der Erdhaufen da nicht wäre würden wir uns da hinstellen. Und deswegen möchten wir uns ja vor unsere Steplatzeinfahrt stellen. So ganz logisch ist diese erklärung nicht. Demnach ist es von der Bodenbeschaffenheut abhängig, sprich ob es gepflastert ist oder nicht.

In erster Linie ist ein Stellplatz dafür da, daß das Auto dort steht. Und das Parken davor ist verboten, weil sonst der Stellplatz ja nicht mehr benutzt werden kann. Wenn der Stellplatz an sich aber nicht benutzbar ist, dann kann man da auch keinem das Parken davor verbieten, der Stellplatz ist ja sowieso nicht benutzbar. Was ist daran denn nun so schwierig zu verstehen? think.gif


Zitat (nordpolcamper @ 22.12.2010, 22:29) *
Man darf doch weder vor Bordsteinabsenkungen noch vor Grundstückszufahrten parken. Nur weil letzteres noch nicht so eindeutig vorhanden ist, heißt das doch noch nicht dass ersteres nicht greift think.gif

Oder sind Bordsteinabsenkungen, die eindeutig der Zufahrt zu einem Grundstück dienen, dieses aber nicht befahrbar ist, davon ausgenommen?!

Schau Dir die Argumentation auf der Seite an, die Jens weiter oben verlinkt hat. Wie gesagt, ich find' sie auch komisch. Meiner Meinung nach gibt es ja eigentlich eine Stellplatzpflicht, damit die Autos nicht auf der Straße rumstehen, sondern auf dem Stellplatz. Irgendwie hat die Rechtsprechung geurteilt, daß das Parkverbot davor für den Stellplatzinhaber nicht gilt, weil es ja nur den Stellplatzinhaber behindere (was m.E. nicht stimmt - ruhender Verkehr stört ja in gewisser Hinsicht immer den fließenden Verkehr - aber das ist meine Stimme im Wind).


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ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 22:55
Beitrag #16


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Es ist nicht schwierig zu verstehen. Aber es ist doch wirklich Schwachsinn, wenn ich auf meinem Stellplatz parke darf sich keiner dahinstellen, ist ja logisch, wenn ich aber was auf meinerm Stellplatz ablager ist es doch meine Sache, es ist doch mein Grundstück. Und nur weil mein Stellplatz dadurch auch für mich nicht nutzbar ist kann sich plötzlich jeder davor stellen, das kann in meinen Augen einfach nicht richtig sein.

Wir haben z.B. eine Familie hier die haben zwei Autos eins steht immer auf dem Stellplatz und eines davor, weil sich ja kein anderen dahinstellen darf.
Aber ich glaube das führt hier eh zu nichts, was mich noch mal interessieren würde, sind das hier persönliche Meinungen die geäußert wurden, oder wirkliches Fachwissen?
LG
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Jens
Beitrag 22.12.2010, 22:58
Beitrag #17


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mir
Beitrag 22.12.2010, 22:59
Beitrag #18


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Das sind persönliche Meinungen, allerdings geprägt durch ein gerüttelt Maß an Erfahrung im Forum. Aber schau Dir einfach mal den Link an, den Jens zu dem Thema weiter oben angegeben hat. Da findest Du Gerichtsurteile.

Ich verstehe nun auch, daß das Ergebnis für Dich komisch ist. Aber das entsteht halt dadurch, daß ein Stellplatz keine Reservierung für einen Parkplatz auf der Fahrbahn bedeutet, sondern daß sich diese eher nebenbei ergibt.


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ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 23:06
Beitrag #19


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Im prinziep war es auch nie wirklich schlimm gewesen, aber jetzt bei dem Schnee haben wir uns immer so geärgert, da wir uns die Arbeit gemacht haben und immer schön vor unserem Haus die Straße vom Schnee befreit haben und auch Salz gestreut haben ( Straße ist abschüssig und man kommt kaum hoch bei Schnee ) und ständig stand jemand anders da obwohl noch andere Plätze frei waren. Aber da wo geräumt ist, ist es ja schöner zu parken.

Naja, danke jedenfalls. Und schöne Feiertage.
LG
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mir
Beitrag 22.12.2010, 23:08
Beitrag #20


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Das ist auch nicht wirklich nett von den Nachbarn. Man könnt sich ja auch zusammentun und gemeinsam so viel Platz schaffen, daß es für alle reicht.

Nur, erzwingen kannst Du da nichts.


Frohes Fest! Ist ja letztlich nur eine Kleinigkeit.


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Oliver
Beitrag 22.12.2010, 23:11
Beitrag #21


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Wie konnte denn die Bordsteinabsenkung genehmigt werden, wenn dahinter keine Grundstückszufahrt entsteht? Müsste nicht vielmehr die Absenkung rückgängig gemacht werden?

Der TE scheint für die Absenkung ja selbst verantwortlich zu sein. Wurde die Absenkung genehmigt? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?


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mir
Beitrag 22.12.2010, 23:12
Beitrag #22


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Dahinter entsteht doch ein Stellplatz. Aber es dauert noch eine Weile.


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Oliver
Beitrag 22.12.2010, 23:16
Beitrag #23


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Zitat (mir @ 22.12.2010, 23:12) *
Dahinter entsteht doch ein Stellplatz. Aber es dauert noch eine Weile.

Das scheint mir nicht ausreichend zu sein. Warum kann die Bordsteinabsenkung nicht zum selben Zeitpunkt wie das Anlegen der Zufahrt erfolgen? Ich würde zumindest einen engen zeitlichen Zusammenhang erwarten.


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ronja2308
Beitrag 22.12.2010, 23:22
Beitrag #24


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Ja die Absenkung wurde genehmigt und auch teuer bezahlt! Es gibt keine Zeitangabe wann der Stellplatz fertig gestellt werden muß. Man kann halt auch nur immer so Arbeiten wie man Geld und Zeit hat. Alles auf einmal geht halt nicht immer. Der Stellplatz war ja auch für dieses Jahr geplant gewesen, es hat dann aber aus verschiedenen Gründen nicht geklappt, daher wird er im Frühjahr sobald das Wetter es wieder zulässt angelegt.
LG
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Oliver
Beitrag 22.12.2010, 23:37
Beitrag #25


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Zitat (ronja2308 @ 22.12.2010, 23:22) *
Es gibt keine Zeitangabe wann der Stellplatz fertig gestellt werden muß.

Dann könnte ja die Errichtung beliebig hinausgezögert werden. Gerade ohne Zeitangabe erkenne ich die Notwendigkeit eines engen zeitlichen Zusammenhangs. Wurde denn wenigstens die Genehmigung der Absenkung überhaupt mit der Errichtung eines Stellplatzes verbunden?


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ronja2308
Beitrag 23.12.2010, 00:07
Beitrag #26


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So genau weiß ich das alles nicht, da sich um solche Sachen mein Mann kümmert. Es ist jedenfalls alles so wie es sein soll. Und der Stellplatz wird ja erstellt, warum sonst sollten wir Geld für eine Bordsteinabsenkung zahlen.
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janr
Beitrag 23.12.2010, 00:08
Beitrag #27


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@Oliver
Zitat (ronja2308 @ 22.12.2010, 21:17) *
... es sind sieben Häuser die in den letzten 3 Jahren alle zu Eigentum geworden sind. Zu jendem Haus gehören Stellplätze die selber angelegt werden müssen. Sowie ist jeder dafür selbst verantwortlich das der Bordstein abgesenkt wird damit man auf seinen Stellplatz fahren kann. Das haben wir also getan. ...


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Zirrhose
Beitrag 23.12.2010, 20:01
Beitrag #28


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Zitat (mir @ 22.12.2010, 22:40) *
Wenn der Stellplatz an sich aber nicht benutzbar ist, dann kann man da auch keinem das Parken davor verbieten, der Stellplatz ist ja sowieso nicht benutzbar. Was ist daran denn nun so schwierig zu verstehen? think.gif

Vielleicht möchte ich aber jeden Tag mit meinem "Pra..ker"-Hängerchen zwei Schaufeln Mutterboden vom großen Haufen abholen um diese adäquat zu entsorgen. Mehr als zwei Schaufeln gehen leider nicht, wegen den Rückenproblemen. Selbstverständlich erwarte ich, dass ich angemessen zu meinem "Haufen" "an"-fahren kann. ..und jetzt?
Vielleicht habe ich auch das eine oder andere Transportgut, welches ich nach Möglichkeit vor meinem Haus/Baustelle abladen möchte (wegen den Rückenproblemen) und nicht 3 Querstrassen weiter.

Eventl. kommt morgen auch der Landschaftgärtner, der mir den immer noch großen Erdhaufen entsorgt und endlich den Hof pflastert. Und nur weil Du glaubst, das mein Stellplatz nicht zu benutzen wäre, soll ich meine Gesundheit vollends ruinieren und dem Landschaftgärtner ein Vermögen hinterherwerfen, nur weil dieser seinen ganzen Kram von was weiß ich anschleppen muß?


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Couscous
Beitrag 23.12.2010, 23:10
Beitrag #29


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Also ums ganze Haus herum darf jetzt keiner mehr parken, weil ich ja vielleicht ein Eimerchen Mulch anliefern wollen könnte?

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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mir
Beitrag 23.12.2010, 23:29
Beitrag #30


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Zitat (Zirrhose @ 23.12.2010, 20:01) *
Zitat (mir @ 22.12.2010, 22:40) *
Wenn der Stellplatz an sich aber nicht benutzbar ist, dann kann man da auch keinem das Parken davor verbieten, der Stellplatz ist ja sowieso nicht benutzbar. Was ist daran denn nun so schwierig zu verstehen? think.gif

Vielleicht möchte ich aber jeden Tag mit meinem "Pra..ker"-Hängerchen zwei Schaufeln Mutterboden vom großen Haufen abholen um diese adäquat zu entsorgen.

Dann mußt Du ein temporäres Haltverbot bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.


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MickyMaus
Beitrag 25.12.2010, 23:32
Beitrag #31


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Zitat (mir @ 22.12.2010, 21:59) *
Solange da ein Erdhaufen ist, darf dann auch jeder vor der Bordsteinabsenkung parken.

Das steht für meine Begriffe auf sehr wackeligen Beinen. Parken darf dort erst einmal niemand, siehe §12 StVO, wg. abgesenkten Bordsteins.

Zitat (mir @ 22.12.2010, 21:59) *
Nur bei einem tatsächlich vorhandenen und benutzbaren Stellplatz ändert sich das.

Nein, es ist von einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt im §12 StVO die Rede, nicht von einem vorhandenen oder gar benutzbaren Stellplatz. Im vorliegenden Fall ist die Ein- und Ausfahrt u.a. dadurch nutzbare (z.B. mit einem Radlader), um den Mutterboden zu bewegen oder den Kellerzugang zu erstellen. Mit welchen Fahrzeugen das Grundstück befahren wird, ist nicht näher spezifiziert. Durch die Absenkung wird es eine Ein- und Ausfahrt und ist damit freizuhalten. Im Gegenzug wird (siehe der Darlegung im verlinkten Artikel des Verkehrslexikons) der Schutzzweck durch das Parken des Eigentümers nicht gestört.

Zitat (mir @ 22.12.2010, 21:59) *
Wie der dann wiederum gestaltet ist, dürfte egal sein, er muß nur irgendwie auch für andere als Stellplatz erkennbar sein.

Wie du auf das schmale Brett kommst, müsstest du mal genauer darlegen. think.gif

Zitat (mir @ 22.12.2010, 22:40) *
In erster Linie ist ein Stellplatz dafür da, daß das Auto dort steht. Und das Parken davor ist verboten, weil sonst der Stellplatz ja nicht mehr benutzt werden kann.

Keine Vorschrift verbietet das Parken vor Stellplätzen. Es ist immer nur das Parken vor Einfahrten verboten.

Zitat (mir @ 22.12.2010, 22:40) *
Meiner Meinung nach gibt es ja eigentlich eine Stellplatzpflicht, damit die Autos nicht auf der Straße rumstehen, sondern auf dem Stellplatz.

Das ist sicherlich der Grund, aber allein dadurch gilt noch kein Parkverbot auf der Straße.

Zitat (Oliver @ 22.12.2010, 23:16) *
Ich würde zumindest einen engen zeitlichen Zusammenhang erwarten.

Wie eng ist denn bei Baumaßnahmen die winterliche Bauunterbrechung zu werten?

Zitat (Oliver @ 22.12.2010, 23:37) *
Dann könnte ja die Errichtung beliebig hinausgezögert werden.

Baugenehmigungen werden i.d.R. so ausgegeben, dass mit den Baumaßnahmen innerhalb von 5 Jahren begonnen werden müssen. Und diese Fristsetzung beinhaltet auch, dass Bauunterbrechungen nicht länger als 5 Jahre dauern dürfen, ohne eine neue Baugenehmigung zu benötigen.

Ich für meinen Teil würde mich vor meine Absenkung stellen und mich auf die entsprechende Rechtsprechung berufen.


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Viele Grüße,
MM
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