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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57299 ![]() |
ich habe leider eine dringende Frage, auf die ich leider im Internet so keine Antwort gefunden habe. Im Juni 2010 wurde bei mir und meinem Mitbewohner eine Hausdurchsuchung auf Grund von Falschgeld durchgeführt. Er hat mit einem falschen Fünfziger gezahlt und auf Grund dessen auf einem Festival von der Polizei verhört. Er hat zu diesem Sachverhalt jedoch keine Aussage getätigt. Die Polizei ist nun wohl davon ausgegangen, dass wir eine "Falschgelddruckerei" zuhause haben und haben auf Grund dessen ohne unsere Anwesenheit eine Hausdurchsuchung gemacht. Hierbei wurde auch mein Zimmer durchsucht und Betäubungsmittel gefunden (Cannabis für 2-3 Tüten, etwas Amphetamin und einen LSD-Zuckerwürfel). Das Verfahren gegen mich bzgl. des Besitzes der Betäubungsmittel wurde im Dezember eingestellt. Ich und mein Anwalt haben uns zu diesem Sachverhalt nicht geäußert. Auch wurden noch nie Betäubungsmittel bei einer Verkehrskontrolle o.ä. in meinem Blut festgestellt. Nun habe ich ein Schreiben erhalten in dem meine Fahreignung von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt wird. Ich habe nun die Möglichkeit mich bis zum 20.01.2011 zu äußern bevor "an der Fahreignung die Beibringung eines ärztlichen oder med.-psych. Gutachtens angeordnet wird". Könnt ihr mir weiterhelfen wie ich mich am Besten weiter verhalte oder was ich tun kann? Kann ich von vorneherein ein Drogenscreening anbieten? Wie würde das generell weitere Verfahren wenn ich ein Drogenscreening anbieten würde, ablaufen? Wie oft müsste ich zum Screening und in welchem Kostenrahmen bewege ich mich hier? Ich habe auch gehört, dass ein auch schon mal jemand um dieses Screening rumgekommen ist, da sein Anwalt ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt hatte. Ich bin über jede Rückmeldung dankbar und beantworte auch gerne noch notwenige Fragen... Über rasche Hilfe freue ich mich sehr, da ich mich ja bereits am Donnerstag bei der Stelle melden sollen. Vielen Dank! xschranzax |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Du mußt zum ärztlichen Gutachten, deine Alternative "Screening" wird die FSST nicht akzeptieren. Wenn du das Gutachten nicht machen lässt, darf die FSST daraus auf deine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und wird dir die Fahrerlaubnis entziehen.
Du mußt zwichen harten Drogen und Cannabis unterscheiden. Wenn dir der Konsum von harten Drogen nachgewiesen wird (dazu würde es schon reichen, wenn du den Konsum zugibst), wird dir sofort die Fahrerlaubnis entzogen. Bei Cannabis ist gelegentlicher Konsum nicht schädlich für deine Fahreignung, solange du den Konsum und das Führen von Kraftfahrzeugen trennen kannst. Welche Drogen konsumierst du / hast du konsumiert? Wie häufig und wann zuletzt? -------------------- |
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57299 ![]() |
Was ist aber, wenn ich diese Sachen nur für jemanden aufbewahrt habe? Wie gesagt war ja auch keiner bei der Hausdurchsuchung dabei. Es wäre ja auch möglich, dass ich mein Zimmer "vermietet" habe?!
Ich habe keinerlei Aussage bei der Polizei getätigt und sonst keine Angaben gemacht. Sprich, ich habe den Konsum nicht zugegeben. Ich wurde auch noch nie bei einer Verkehrskontrolle getestet oder "erwischt". Ich konsumiere idR wochentlich Speed allerdings nicht wenn ich fahren muss; den Cannabis-Konsum habe ich in den letzten drei Wochen zurückgeschraubt (1-2 Tüten am Tag) bzw. rauche seit einer Woche nicht mehr. Ich habe soeben auch einen Drogenschnelltest gemacht und hier ist AMP und THC positiv. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.01.2011, 22:59
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Was ist aber, wenn ich diese Sachen nur für jemanden aufbewahrt habe? Wie gesagt war ja auch keiner bei der Hausdurchsuchung dabei. Es wäre ja auch möglich, dass ich mein Zimmer "vermietet" habe?! Die Frage ist doch, wie glaubwürdig diese Ausreden sind. ![]() Ich wurde auch noch nie bei einer Verkehrskontrolle getestet oder "erwischt". Das ist bei harten Drogen (alles außer Cannabis) auch nicht notwendig. Es muß kein Zusammenhang zwischen Konsum und Straßenverkehr bestehen, damit die Fahreignung nicht mehr gegeben ist.
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57299 ![]() |
Was ist aber, wenn ich diese Sachen nur für jemanden aufbewahrt habe? Wie gesagt war ja auch keiner bei der Hausdurchsuchung dabei. Es wäre ja auch möglich, dass ich mein Zimmer "vermietet" habe?! Die Frage ist doch, wie glaubwürdig diese Ausreden sind. ![]() Das ist eben die Frage. Das mit dem Würfel ist wirklich dumm gelaufen, weil das wirklich nicht meiner war. Ich wurde auch noch nie bei einer Verkehrskontrolle getestet oder "erwischt". Das ist bei harten Drogen (alles außer Cannabis) auch nicht notwendig. Es muß kein Zusammenhang zwischen Konsum und Straßenverkehr bestehen, damit die Fahreignung nicht mehr gegeben ist.Wenn ich es richtig verstehe habe ich also gar keine Möglichkeit außer ein ÄG zu machen , oder? Wie sieht es aber mit der Möglichkeit aus, die Sache durch einen Anwalt zu regeln? Wie gesagt, ein Kumpel konnte das alles umgehen in dem sein Anwalt ein Schreiben aufgesetzt hat. Hast du davon schonmal was gehört? Wie gesagt; ich habe das Schreiben schon so verstanden, dass ich die Möglichkeit habe ein ÄG oder med.-psych. Gutachten zu umgehen oder habe ich das falsch gelesen? Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.01.2011, 23:10
Bearbeitungsgrund: Antwort sichtbar gemacht - Bitte nicht in Zitaten antworten
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Gegen die Anordnung des ärztlichen Gutachtens sind keine Rechtsmittel möglich, da wäre es Geldverschwendung, einen Anwalt irgendwas schreiben zu lassen.
Das hier: dass ich die Möglichkeit habe ein ÄG oder med.-psych. Gutachten zu umgehen versteh ich nicht so ganz. Eine MPU steht doch garnicht im Raum? ![]() -------------------- |
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57299 ![]() |
Wortwörtlich steht folgendes drin:
"Überprüfung Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Drogenkonsums Die Polizei hat mitgeteilt (...) dass gegen Sie ermittelt wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen haben Sie Umgang mit Drogen. Nach den "Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung" kann die Eignung zum Führen von KFZ bei Drogenkonsum eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Aufgrund Ihres bisherigen Umgangs mit Drogen sind Bedenken an Ihrer Fahreignung entstanden. Nach §§46 Abs. 3, 1 1 ff der FeV kann die Verwaltungsbehörde bei Bedenken an der Fahreignung die Beibringung eines ärtzlichen oder med.-psych. Gutachtens anordnen. Bevor wir in dieser Angelegenheit eine Entscheidung treffen, geben wir Ihnen die Gelegenheit, sich bis zum 20.01.11 zu äußern. " Also steht wohl doch eine im Raum. Aber nach dem Wortlaut muss nicht zwingend eine erfolgen... Je nachdem was ich aussage, oder?? |
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Gast_klaus62_* |
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#8
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57299 ![]() |
Danke für deine Antwort. Trotzdem habe ich das Problem, dass ich aktuell THC im Blut habe und daher meine Aussage daher genau bedenken sollte. Das ist ja mein Problem.
Ich kann sagen: ja nee, das war nicht meins und wenn ich dann innerhalb von 3 Tagen zur UNtersuchung muss und feststellen, dass ich THC im Blut habe, hab ich nicht gerade die besten Karten. Vielleicht stell ich auch meine Fragen falsch??! Oder soll ich einfach völlig anungslos da anrufen und fragen was die eigentlich von mir wollen und meine Haare 3mm kurz schneiden? ![]() Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 19.01.2011, 06:45
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
und meine Haare 3mm kurz schneiden? Du musst der FSST beweisen, dass Du keine harten Drogen konsumierst, nicht die FSST Dir, dass Du welche konsumierst. ![]() Kannst oder willst Du diesen Beweis nicht erbringen (weil Du die Beweismittel, sprich Deine Haare "vernichtest") wird Deine FE entzogen, so einfach ist das. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 ![]() |
Hallo!
Was hast Du denn heute für eine Äußerung zu Deinem Fall getätigt?? -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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#12
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 19.01.2011 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 57317 ![]() |
Hast du dich überhaupt geäußert?
![]() Gut, ich bin nicht vom Fach. Dennoch frage ich mich, ob die Einstellung des Verfahrens in diesem Fall so überhaupt keine Rolle spielt... Wurde dir der Besitz nachgewiesen? Oder WARUM wurde das Verfahren eingestellt? |
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57299 ![]() |
Sooooo, nun mal als Abschluss dieses Threats:
Ich habe mich gestern telefonisch bei dem netten Herren bei der FSST telefonisch für ein heutiges persönliches Vorstellen angemeldet und komme nun gerade von da. Ich habe mir eine kleine strategisch gute Begründung einfallen lassen, damit ich nicht nur rumstottere, wenn ich mit ihm rede. Dazu muss ich sagen, dass ich gute Informationen hatte, was diesen Herren betrifft (sprich, wie er tickt und bei was man bei ihm achten muss). Das Beste was man also machen kann ist sich persönlich vorstellen, damit man nicht nur ein Aktenzeichen ist. Sprich: Business-Kleidung, gepflegt sowie höfliche und nette Umgangsformen und dennoch sachlich bleiben. Er ist derjenige der Euch immer an den Karren fahren kann, egal wie die Sachlage ist. Fakt ist, dass er die erhobene Anklageschrift (welche aber fallen gelassen wurde) vor sich liegen hatte inklusive den Mengen, welche gefunden wurden. Daher musste ich meine "einstudierten" Text etwas abwandeln und habe auch zugegeben mal mit 15 einen Joint probiert zu haben (was die Sache glaubwürdiger gemacht hat). Die Hauptaussage war, dass ich das Zeugs für jemand aufbewahrt habe und ich nun extra ausgezogen bin, da ich damit nichts zu tun haben wollte. Die Einstellung des Verfahrens spielte in meinem Falle dahergehend eine Rolle, weil ich auf Grund dessen meine Argumentation aufgebaut habe. Von der Staatsanwaltschaft hieß es: "... dass die Ermittlungen nicht genügend Anlass für die Erhebnung einer Anklage ergeben haben. Es kann jedoch bei weiteren Verdachtsfällen wieder aufgenommen werden". Sollte ich aber in irgendeiner Weise nun aber auffallen sieht die ganze Geschichte natürlich dann ganz anders aus - ist ja wohl selbstredend! Wenn ihr noch mehr wissen wollt, dann dürft ihr gerne fragen wenn ich Euch damit weiterhelfen kann! Grüße |
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Gast_klaus62_* |
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#14
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also nichts mit ärtzlichen oder med.-psych. Gutachten?
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Die Einstellung des Verfahrens spielte in meinem Falle dahergehend eine Rolle, weil ich auf Grund dessen meine Argumentation aufgebaut habe. Von der Staatsanwaltschaft hieß es: "... dass die Ermittlungen nicht genügend Anlass für die Erhebnung einer Anklage ergeben haben. Es kann jedoch bei weiteren Verdachtsfällen wieder aufgenommen werden". Ich denke du siehst da etwas falsch. Nur, weil ein Verfahren wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt wurde, bedeutet dies noch nicht das du unschuldig bist. Du bist einfach ein so kleiner "Fisch" für die Staatsanwaltschaft, dass sie vermutlich nicht weiter ermittelt haben. Solche Fälle gibt es oft. Der FSST reicht die Anklage in welcher geschrieben steht, dass man in deinem Zimmer Betäubungsmittel gefunden hat. Das ist erstmal ein Fakt. Deshalb liegt die Vermutung nahe dass du auch konsumierst (harte Drogen Amphetamine, LSD). Wer harte Drogen konsumiert ist nicht geeignet zum Führen eines KFZ, auch wenn er Konsum und Fahren trennen kann. Dein Auftreten in Business-Kleidung ist sicherlich gut gemeint, sollte aber den FSST Mitarbeiter nicht beeindrucken. Vor allem auch deshalb, weil deine Argumentation sehr leicht als reine Schutzbehauptung interpretiert werden kann und vermutlich auch wurde. Was ist denn genau bei dem Gespräch herausgekommen? Wie seid ihr verblieben? -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57299 ![]() |
Er wird komplett auf eine weitere Untersuchung verzichten- keine MPU oder Screenings...
Juhu ![]() |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#17
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jetzt kann ich dir gratulieren, diese Auskunft hat noch gefehlt.
Herzlichen Glückwunsch dass du noch einmal glimpflich aus der Sache rausgekommen bist ![]() |
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57299 ![]() |
Ja sorry, das hatte ich im Eifer des Gefechts vergessen
![]() DANKE! Und es wird mir definitiv eine Lehre sein! ![]() Juhu ![]() |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Nur, weil ein Verfahren wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt wurde, bedeutet dies noch nicht das du unschuldig bist. Bei Verstößen gegen das BtMG besteht immer offentliches Interesse.Eingestellt wird i.d.R. bei Ersttäterschaft und geringfügiger Menge. Zwar waren die Mengen der einzelnen Substanzen sicher gering, jedoch in dem Spektrum ausreichend für die Erhebung einer Anklage. dass die Ermittlungen nicht genügend Anlass für die Erhebnung einer Anklage ergeben haben. Es kann jedoch bei weiteren Verdachtsfällen wieder aufgenommen werden". Eingestellt wurde, weil die Ermittlungen keine ausreichenden Beweise lieferten, um den Verdacht gegen den TE zu betätigen. Im Klartext: die gefundenen Substanzen konnte dem TE nicht als in seinem Besitz eindeutig zugeordnet werden @ TE: Herzlichen Glückwunsch zu dem Ergebnis und möge DAS: Zitat Es kann jedoch bei weiteren Verdachtsfällen wieder aufgenommen werden". nicht passieren - Gelle!!
-------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Bei Verstößen gegen das BtMG besteht immer offentliches Interesse. Eingestellt wird i.d.R. bei Ersttäterschaft und geringfügiger Menge. Zwar waren die Mengen der einzelnen Substanzen sicher gering, jedoch in dem Spektrum ausreichend für die Erhebung einer Anklage. Nein. Das ist Halbwissen, was du hier verbreitest. Ich zitiere: Zitat BtMG 1981 § 31a Absehen von der Verfolgung Fassung: 28. März 2000 Gültig ab 1. April 2000 (1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Eingestellt wurde, weil die Ermittlungen keine ausreichenden Beweise lieferten, um den Verdacht gegen den TE zu betätigen. Im Klartext: die gefundenen Substanzen konnte dem TE nicht als in seinem Besitz eindeutig zugeordnet werden Auch falsch. Das ist reine Spekulation. Im übrigen, wenn die Substanzen im Zimmer des TE gefunden wurden, ist es wirklich naiv anzunehmen sie wären nicht in seinem Besitz. Vielmehr besteht hier aufgrund der geringen Menge und vermutlich keinen vorherigen Auffälligkeiten kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung, siehe $31a BtMG. Grüße ![]() -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Im übrigen, wenn die Substanzen im Zimmer des TE gefunden wurden, ist es wirklich naiv anzunehmen sie wären nicht in seinem Besitz. Ach - ist das so? ![]() Daher sollte man eher "annehmen", sie seien in seinem Besitz und muß dies nicht weiter nachweisen? Ich denke mal, ohne Kenntnis weiterer Randbedingungen ist auch dies nchts anderes als reine Spekulation, denkst Du nicht? Es mag nahe liegen; naiv aber ist es, nicht daran zu denken, daß möglicherweise Argumente vom Betroffenen oder seinem Anwalt ins Feld geführt werden, die den "Besitz" fraglich erscheinen lassen könnten. Zitat Vielmehr besteht hier aufgrund der geringen Menge und vermutlich keinen vorherigen Auffälligkeiten kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung, siehe $31a BtMG. Das ist EINE mögliche Erklärung. H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Ach - ist das so? ![]() Daher sollte man eher "annehmen", sie seien in seinem Besitz und muß dies nicht weiter nachweisen? Ich denke mal, ohne Kenntnis weiterer Randbedingungen ist auch dies nchts anderes als reine Spekulation, denkst Du nicht? Ja absolut. Welchen Nachweis willst du denn noch? Eine unangemeldete Hausdurchsuchung hat nur den Zweck Beweismittel zu sichern. In diesem Fall Betäubungsmittel. Wenn man sich da einfach rausreden könnte im Sinne von: "Ist nicht mein Zeug, das hat irgendwer, Namen kenne ich leider nicht, in mein Zimmer gelegt". Merkst du, wie lächerlich das klingt? Dann hätten Hausdurchsungen auch keinen Sinn mehr, wenn man sich mit solchen Behauptungen rausreden könnte. Wenn man zweifelhafte Mitbewohner hat, so schließt man sein Zimmer eben ab. Es mag nahe liegen; naiv aber ist es, nicht daran zu denken, daß möglicherweise Argumente vom Betroffenen oder seinem Anwalt ins Feld geführt werden, die den "Besitz" fraglich erscheinen lassen könnten. Dieses "Argument", dass die Substanzen von einem Mitbewohner stammen, wird in WGs sehr oft angewandt. Im übrigen ist dies kein Argument, sondern eine Schutzbehauptung. Das ist EINE mögliche Erklärung. Hier wurde durch die Hausdurchsuchung bewiesen, dass der TE im Besitz von BTM war. Die Menge war allerdings gering genug, damit das Verfahren aufgrund von mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt wird. Hätte man z.b. 100g Marihuana gefunden, wäre er verurteilt worden. Kein Staatsanwalt würde solche "Argumente" als glaubhaft sehen. Willkommen zurück in der Realität ![]() -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Im übrigen, wenn die Substanzen im Zimmer des TE gefunden wurden, ist es wirklich naiv anzunehmen sie wären nicht in seinem Besitz. ... Im übrigen wurde das Zimmer durchsucht, weil man annahm, daß der Mitbewohner dort Falschgeld versteckte.Die Durchsuchung war nur aus dem Grund, weil jemand anderes dort Sachen deponiert, jetzt findet man andere verbotene Sachen und die sollen plötzlich grundsätzlich dem TE zugeordnet werden, weil es in seinem Zimmer gefunden wurde? ![]() Ist ja, zum Glück, gut ausgegangen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Im übrigen wurde das Zimmer durchsucht, weil man annahm, daß der Mitbewohner dort Falschgeld versteckte. Der ursprüngliche Grund für die Hausdurchsuchung war das Falschgeld, das ist richtig. Statt Falschgeld wurden BTM gefunden. Die Durchsuchung war nur aus dem Grund, weil jemand anderes dort Sachen deponiert, jetzt findet man andere verbotene Sachen und die sollen plötzlich grundsätzlich dem TE zugeordnet werden, weil es in seinem Zimmer gefunden wurde? ![]() Ist ja, zum Glück, gut ausgegangen. Ein Mann wird am Bahnhof von der Polizei kontrolliert. Der Grund für die Kontrolle ist eine allgemeine Personenkontrolle. Der Mann kann sich ausweisen und es scheint alles OK. Doch die Polizisten durchsuchen nun auch seinen Rucksack und finden eine kleine Menge Cannabis, 1 Amphetamin Tablette und etwa 0,5g Kokain. Der Mann sagt: "Das ist nicht meins, den Rucksack benutzen auch noch andere Leute. Ich wusste nichts von den Substanzen." Jetzt findet die Polizei verbotene Substanzen aber wollte doch nur die Personalien feststellen. Das ist natürlich kein Beweis, das diese Substanzen im Besitz des Mannes sind. ![]() -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Nein. Das ist Halbwissen, was du hier verbreitest. Nicht unbedingt. Der § 31 bzw 31 a BtMG ist mir durchaus bekannt.Ich zitiere: Zitat BtMG 1981 § 31a Absehen von der Verfolgung..... Eingestellt wurde, weil die Ermittlungen keine ausreichenden Beweise lieferten, um den Verdacht gegen den TE zu betätigen. Auch falsch. Das ist reine Spekulation. Im übrigen, wenn die Substanzen im Zimmer des TE gefunden wurden, ist es wirklich naiv anzunehmen sie wären nicht in seinem Besitz. Vielmehr besteht hier aufgrund der geringen Menge und vermutlich keinen vorherigen Auffälligkeiten kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung, siehe $31a BtMG.Im Klartext: die gefundenen Substanzen konnte dem TE nicht als in seinem Besitz eindeutig zugeordnet werden Wenn mehr gefunden worden wäre, hätte der Staatsanwalt sich auch mehr Mühe gegeben. Die geringfügige Menge ist nirgends per Gesetz eindeutig definiert. Es gibt per Ländererlass verschiedene Verfahrensweisen bzw. Mengenangaben. Einmal gibt es die Grenze von 7,5 Gr reinen THC-Gehalt. Das würde bei einem Wirkstoffgehalt zwischen 9 - 20 % eine Menge von ca 35 - 80 Gramm als geringfügig meinen. Es ist eher zweifelhaft, dass dies oft zum tragen kommt und wird mehr bei Anbau angewendet. Dann gibt es die Auffassung, bis zu 6 Gramm Haschisch/ Marihuana sind noch als geringfügig zu sehen. Dies wird in den meisten BL so gesehen. Weiter gibt es die Verfahrensweise, 2-3 Konsumeinheiten als geringfügig einzuschätzen. Daran wird klar, dass die geringfügige Menge durchaus von der Staatsanwaltschaft/ Richter unterschiedlich interpretiert und je nach Umständen angenommen werden kann, aber nicht muss. Hier konnte der Staatsanwalt jedoch tatsächlich nicht eindeutig zuordnen, da es sich bei der Wohnung des TE um eine Wohngemeinschaft handelte. Da ich jedoch kein Jurist bin, halte ich mich an das, was ich aus der Juristerei an Info's bekommen kann. Z.B. haben die RAE Dr.K. Malek und R. Phlebs eine recht informative Broschüre bezüglich Drogenstrafrecht in D. geschrieben. In dem hier diskutierten Zusammenhang ist Punkt 3.c und dort besonders der letzte Absatz interessant. Zitat Werden Drogen in einer Ehewohnung oder in einer Wohngemeinschaft gefunden, so kann unter Umständen unklar sein, wer deren Besitzer ist. Dem Staatsanwalt dürfte unter den vorliegenden Umständen ( Anlass waren Ermittlungen gegen den Mitbewohner des TE) klar gewesen sein, dass diese genannten Zweifel, die erstmal für den TE sprechen, nicht ohne weiteres auszuräumen sind, da der TE aufgrund der Wohnsituation bei Abwesenheit möglicherweise keine Verfügungsgewalt darüber hat, wer seinen Raum betritt.Auf jeden Fall reicht die bloße Kenntnis vom Vorhandensein der Betäubungsmittel und die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf diese für die Annahme des Besitzes nicht aus. Auch das bloße Dulden des durch einen anderen ausgeübten Besitzes, etwa in einer gemeinsamen Wohnung, erfüllt den Tatbestand nicht (OLG Koblenz StV 2006, 24). Hier haben wir einen typischen Fall von:'In dubio pro reo' verbunden mit nicht lohnenswerten Ermittlungsaufwand bei zweifelhaften Erfolgsaussichten. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Ein Mann wird am Bahnhof von der Polizei kontrolliert. ... Doch die Polizisten durchsuchen nun auch seinen Rucksack und ... Wenn die Polizisten nur deshalb den Rucksack untersuchen weil ein anderer dort Sachen deponiert können sie dem Rucksackträger nicht angelastet werden, auch wenn die Ursächliche verbotene Sache nicht gefunden wurde.Ansonsten vergleichst du Äpfel mit Birnen. Wenn von vorne herein ganz und gar klar war, daß in diesem Zimmer nur der TE seine Sachen hat, dann hätten sie auch nicht nachgeschaut. Man kann nicht unter dem Vorwand nachschauen, daß jemand anderes dort was versteckt und dann dem eigentlichen Zimmerbewohner einen Strick daraus drehen. Egal was gefunden wurde. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Wenn die Polizisten nur deshalb den Rucksack untersuchen weil ein anderer dort Sachen deponiert können sie dem Rucksackträger nicht angelastet werden, auch wenn die Ursächliche verbotene Sache nicht gefunden wurde. Wie kommst du darauf, dass die Polizisten den Ruckack untersuchen weil jemand anders dort Sachen deponiert? ![]() Wenn von vorne herein ganz und gar klar war, daß in diesem Zimmer nur der TE seine Sachen hat, dann hätten sie auch nicht nachgeschaut. Man kann nicht unter dem Vorwand nachschauen, daß jemand anderes dort was versteckt und dann dem eigentlichen Zimmerbewohner einen Strick daraus drehen. Egal was gefunden wurde. Wie kommst du eigentlich darauf, dass sie unter dem Vorwand nachgeschaut haben, der Mitbewohner hätte im Zimmer vom TE Falschgeld deponiert? Ich denke die Polizisten gingen vielmehr von Mittäterschaft aus. Es wurde hier durchaus richtig gehandelt, seitens der Polizei. Die Beweise wurden ja auch seitens der STA verwertet, weshalb ein Beweismittelverwertungsverbot nicht vorgelegen ist. Fakt ist nunmal, dass der TE ja selbst zugegeben hat zu konsumieren. Weshalb es doch so oder so klar ist, dass es sein Zeug war. -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Ich denke die Polizisten gingen vielmehr von Mittäterschaft aus. Wie kommst du darauf, dass die Pol. von Mittäterschaft des TE bei der Falschgeldsache ausging?Fakt ist nunmal, dass der TE ja selbst zugegeben hat zu konsumieren. Weshalb es doch so oder so klar ist, dass es sein Zeug war. Nö - hat er für den aktuellen Fall nicht.Ich und mein Anwalt haben uns zu diesem Sachverhalt nicht geäußert. Auch wurden noch nie Betäubungsmittel bei einer Verkehrskontrolle o.ä. in meinem Blut festgestellt. Er hat lediglich bei der FSST Probierkonsum im zarten Alter von 15 Lenzen eingeräumthabe auch zugegeben mal mit 15 einen Joint probiert zu haben Bei der Sta hat er gar nichts eingeräumt - s.o.Weshalb es doch so oder so klar ist, dass es sein Zeug war. Das ist eben nicht klar gewesen. Siehe auch mein vorheriges PostingWenn das klar gewesen wäre, wäre eine Einstellung gegen Auflage oder Geldstrafe im unteren Bereich wahrscheinlich. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Wie kommst du darauf, dass die Pol. von Mittäterschaft des TE bei der Falschgeldsache ausging? Lies mal den Eröffnungspost des TE noch einmal ganz genau. Das Lesen und verstehen eines Textes kann und will ich dir nicht noch einmal abnehmen. Nö - hat er für den aktuellen Fall nicht. Vor der Polizei bzw dem Staatsanwalt spielt er das heilige Lamm. Ist doch klar. Hier hat er aber geschrieben das er regelmäßig Speed konsumiert und aktuell THC im Urin hat. Man kann sich natürlich blind und dumm stellen, ich für meinen Teil bilde mir ein reales Bild. Das ist eben nicht klar gewesen. Siehe auch mein vorheriges Posting Wenn das klar gewesen wäre, wäre eine Einstellung gegen Auflage oder Geldstrafe im unteren Bereich wahrscheinlich. Naja, bei den Mengen ist eher eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Menge und folglich mangelndem öffentlichem Interesse wahrscheinlich. Du kannst meinen was du willst, ich habe aber den Eindruck du versuchst aus Trotz deinen Standpunkt hier eisern zu verteidigen, weil du es anscheinend nicht gern hast, zurechtgewiesen zu werden. ![]() Vielleicht kann der TE ja den Grund der Einstellung nennen. Ansonsten sehe ich keinen Grund hier noch weiter zu diskutieren. ![]() -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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