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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo
Zitat is das so richtig ? So wie es im Moment ausschaut ja. Zitat ohne fuehrerschein find ich nicht so Was du findest ist so ziemlich egal. Abschleppen ist eine Nothilfsmaßnahme. Dabei geht es darum, ein während der Fahrt betriebsuntüchtig gewordenes Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr zu entfernen. Das ist bei euch nicht mehr gegeben. Da ihr rechtlich gesehen das Fahrzeug geschleppt habt benötigt der Fahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis für LKWs und Anhänger. Die liegt bei dir nicht vor = Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zitat bin nie auffaellig im strassenverkehr gewesen Na ja, bei gut zwei Jahren Führerschein ist das keine große Kunst und wird dir deshalb nicht strafmindernd angewiesen werden. Gruss MrMurphy |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 115 Beigetreten: 31.05.2010 Wohnort: Irgendwo zwischen Hannover und Kassel Mitglieds-Nr.: 54316 ![]() |
Blitzkriegbob,
Abschleppen ist eine reine Notmaßnahme, um das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg nur nächsten geeigneten Reparaturmöglichkeit zu bekommen. Teilweise werden schon 50km als zu weit angesehen. Insbesondere hättet ihr die Autobahn bei der ersten sich bietenden Gelegenheit verlassen müssen (§ 15a StVO). Gruß, KF |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Da ihr rechtlich gesehen das Fahrzeug geschleppt habt benötigt der Fahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis für LKWs und Anhänger. Die liegt bei dir nicht vor = Fahren ohne Fahrerlaubnis. Steht das irgendwo, dass C1E (oder CE) erforderlich ist? Ich würde das gerne mal nachlesen. Mein bescheidenes Wissen sagt mir, dass die Klasse BE hier fahrerlaubnisrechtlich durchaus ausreichend ist und somit kein FoFE vorliegt. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 ![]() |
Mein bescheidenes Wissen sagt mir, dass die Klasse BE hier fahrerlaubnisrechtlich durchaus ausreichend ist § 33 StVZO beschreibt die erforderlichen Fahrerlaubnisse für das Schleppen, allerdings ausdrücklich nur im Fall einer vorliegenden Ausnahmegenehmigung; dann reicht für den Lenker des geschleppten Fahrzeugs sogar Klasse B ("beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis"). Dort steht aber auch, dass ein geschlepptes Fahrzeug grundsätzlich als Anhänger gilt ("dürfen nicht als Anhänger betrieben werden"); damit würde für den Lenker des schleppenden Fahrzeugs Klasse BE erforderlich sein. Jedenfalls kann auch ich kein Fahren ohne Fahrerlaubnis erkennen. -------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
Also bei mein freund war alles klar um den geschleppen geht es nicht der ist aus dem schneider... es geht nur um mich da ich das zugfahrzeug gefahren bin. Ist dafuer jetzt be oder sogar c1e erforderlich ? Und wer hat erfahrung mit dem stafmas ? Ich geh ja nicht davon aus das es sofort die max strafe mit freiheitsentzug gibt da ich noch in der ausbildung bin und die mir mein ganzes leben zurstoeren wuerden...
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Mein bescheidenes Wissen sagt mir, dass die Klasse BE hier fahrerlaubnisrechtlich durchaus ausreichend ist und somit kein FoFE vorliegt. ![]() Das sagt mir mein bescheidenes Wissen eigentlich auch. Verstoß gegen 33 Abs.1 StVZO (25.- EUR VG) : Ja Fahren ohne FE: Nein ![]() @blitzkriegbob: Wie hoch waren denn die zGM der beiden Fahrzeuge? Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 07.02.2011, 10:43
Bearbeitungsgrund: Rechtsvorschrift korrigiert
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Das kann man dich ein fach herausfinden, ob ein Fahren ohne Vorlag, oder?
Klasse C1E Zitat Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und Anhänger über 750 kg zG1) Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. Klasse BE Zitat Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. |
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#9
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
Also das zugfahrzeug hat ein leergewicht von 1571kg gesammtgewicht von 2195kg und anhaengelast gebremst 2195kg das abgeschleppte fahrzeug wiegt leer 1345kg und gesammtgewicht 1935kg. Und wie sieht das jetzt aus ?
anhaengelast gebremst 2195kg Es muss 1800kg heisen |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Da du die Klasse BE hast, liegt FoFE nicht vor.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#11
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
Da bin ich mal gespannt... da der polizist gestern fest davon ueberzeugt war das ich min. c1e brauche
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 ![]() |
Mal nachgefragt: Ich habe noch eine alte FE (Kl. 3), die mir das Führen von Fz. mit mehr als 3 Achsen generell nicht erlaubt. Mit meiner rosa Pappe wäre ein solcher Fall wie hier beschrieben also FoFE? Und wenn ich auf EU-FS umsteige, bekäme ich (u.a.) C1E und dürfte das dann?
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Mit meiner rosa Pappe wäre ein solcher Fall wie hier beschrieben also FoFE? Ja.Und wenn ich auf EU-FS umsteige, bekäme ich (u.a.) C1E und dürfte das dann? Ja.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 463 Beigetreten: 18.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50074 ![]() |
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#15
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
welches max gewixht haet ich den haben duerfen 7t ? Also beide autos bis 3,5t ? Und das einzige was die mit dann anhaengen koennen waere ja nur das mit der autobahnabfahrt oder ? Oder auch die anhaengelast da das abgeschleppte fahrzeug 135kg zu hoch ist ?
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
welches max gewixht haet ich den haben duerfen Das ist egal, solange das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5t hat. Bei BE gibt es fahrerlaubnisrechtlich keine Obergrenze für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6460 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Die Anhängelastüberschreitung halte ich nicht für vorwerfbar.
Ausnahme: die Kollegen haben eine Verwiegung durchgeführt/durchführen lassen, um das tats. Gewicht zu bestimmen. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1485 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16018 ![]() |
Ich hatte bislang einen Fall genau wie hier beschrieben:
Unzulässiges Schleppen inkl. Anzeige der Anhängelastüberschreitung nach Verwiegung. Hat schlussendlich glaube ich über 400 Euro gekostet (bzw. ich habe eine dementsprechenden Bußgeldvorschlag gemach ![]() |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 463 Beigetreten: 18.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50074 ![]() |
Welche Anhängelastüberschreitung liegt denn in dem Fall vor? Das Zugfahrzeug hat eine Eintragung für gebremste Anhänger bis 1800 kg tatsächliches Gewicht- wenn wir das geschleppte Kfz mal als gebremsten Anhänger darstellen wollen, da dieser wohl noch über eine funktionstüchtige eigene Bremsanlage verfügte.
Der geschleppte Pkw bringt leer 1345 kg auf die Waage. Mit Fahrer dürfte da also noch Spielraum bis 1800 kg sein. |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
welches max gewixht haet ich den haben duerfen 7t? Plenk entfernt.Gar keines! Denn das was Du gemacht hast war eben gerade kein Abschleppen, sondern Schleppen. Und das darfst Du, auch wenn Du noch so viele Führerscheinklassen hast, nur mit einer Schleppgenehmigung. Die hattest Du aber nicht. MfG Gerhard -------------------- |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Schleppgenehmigung. Die hattest Du aber nicht. Dass das verwerflich war und mit 25€ geahndet wird, ist bereits festgestellt worden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#22
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
Die kleinig keiten sind mir recht egal mir ging es hauptsaechlich um das FoFE weil das ne straftat ist und ich hab da nicht wirklich lust drauf zum gericht oder so...
Ich bin da mal gespannt auf den brief den ich bald begommen werde vllt haben die das bis dahin schon selber gemerkt |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Die kleinig keiten sind mir recht egal mir ging es hauptsaechlich um das FoFE ... Auch ich kann hier beim besten Willen kein FoFE erkennen. Gehe einfach davon aus, dass der ![]() Es sei denn, Dein Zugfahrzeug hatte eine zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Dann hättest Du tatsächlich die FS-Klasse C1 gebraucht, wenn auch völlig unabhängig vom Schleppen. MfG Gerhard -------------------- |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Es sei denn, Dein Zugfahrzeug hatte eine zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. ... ![]() Also das zugfahrzeug hat ein ... gesammtgewicht von 2195kg ... ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
... ich muss meine Brille putzen ...
![]() MfG Gerhard -------------------- |
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#26
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
Also ich hab mal mein fahrlehrer gefragt und der hat mir folgendes erzaehlt: nicht von der autobahn abfahren 20euro, ab einer strecke von 50km wird das abschleppen zu schleppen da ich keine genehmigung habe 25euro und dann hat er mir noch erzaehlt bei unangemeldeten schleppen wird das gezogene fahrzeug zu einem anhaenger mit einem achsabstand von mehr als 1m wofuer man c1e brauch. Also nach ihm hat der polizist recht jetzt meine frage wieder ist das so oder gibt es da ne grauzone wo man das so auslegen kann...
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
bei unangemeldeten schleppen wird das gezogene fahrzeug zu einem anhaenger mit einem achsabstand von mehr als 1m wofuer man c1e brauch. Dein Fahrlehrer sollte besser umschulen! ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Falsch, bei BE gibt es auch keine maximale Achsanzahl.
Edit: das Falsch bezieht sich nciht auf Mr.Ts Aussage ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
... ab einer strecke von 50km wird das abschleppen zu schleppen da ich keine genehmigung habe 25euro ... Auch falsch. Wenn es nicht der Nothilfe dient (Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs vom Pannenort weg), dann ist es bereits ab dem ersten Meter ungenehmigtes Schleppen. MfG Gerhard -------------------- |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Hat da so was die der ADAC oder Europe Assistance oder so ... eine Dauergenehmigung?
Die stellen dir das liegengebliebene Auto wunschgemäß vor die Haustüre, oder bringen es zur Wekstatt bei dier Zuhause. Das ist es ja dann auch Schleppen, und das noch Europaweit. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Die ziehen dich dann aber nicht mittels Seil oder Abschleppstange.
-------------------- Gruß Mr.T
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Manno, stimmt. *flachehandaufstirnbatsch*
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
-------------------- Gruß Mr.T
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#34
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
Aber das mit be ... also darf ich ein anhaenger mit lenkachse fahren
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#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Ja.
-------------------- Gruß Mr.T
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Danke für den Smilie, Mr.T
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Gerne.
![]() -------------------- Gruß Mr.T
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#38
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
Ich habe gerade folgendes von der polizei erhalten... soll ich da einfach rein schreiben das ich das nicht so sehe da ich keine achsbegrenzung habe ?
oder soll ich damit vllt erst mal zu einem anwalt gehen ? http://img810.imageshack.us/f/unbenannt1bz.jpg/ |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wieso Achsbeschränkung?
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#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Blitzkriegbob,
willst Du Zeit und Ort nicht noch anonymisieren? ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#41
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 07.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57665 ![]() |
Weil man mit BE laut dem forum und dem adac keine achsbeschrenkung auf einem anhaenger hat. Die wollten mich ja deswegen ankacken das das geschleppte auto als anhaenger zaehlt mit einem achsabstand von mehr als qm
Ort und zeit is mir nicht wichtig ... |
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Beitrag
#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Und warum schreibst du nicht einfach, daß du BE hast, daß dein Zugfahrzeug aufgrund seiner zulässigen Gesamtmasse mit B gefahren werden darf, und daß die Annahme der Polizei, du würdest C1E benötigen, deshalb einfach falsch ist?
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Beitrag
#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26931 ![]() |
Weil man mit BE laut dem forum und dem adac keine achsbeschrenkung auf einem anhaenger hat. Die wollten mich ja deswegen ankacken das das geschleppte auto als anhaenger zaehlt mit einem achsabstand von mehr als qm Ort und zeit is mir nicht wichtig ... ...was dazu führt, dass der im gezogenen Auto überhaupt keinen Führerschein braucht (war zumindest nach altem FS-Recht so). |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#44
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Guests ![]() |
Das gilt für das Abschleppen, aber nicht für das Schleppen - mit Ausnahmen in Abhängigkeit von der Verbindung der Fahrzeuge und der Anhängelast. Dem im hinteren Fahrzeug sitzenden Fahrer wird ja aber kein Vorwurf gemacht. Und der Vorwurf an den TE ist eben falsch. Es reicht BE und das würde ich so auch der Polizei mitteilen.
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.02.2011, 16:00
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Beitrag
#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26931 ![]() |
...wobei aber nur das Schleppen mit Genehmigung gemeint ist.
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.02.2011, 16:01
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Beitrag
#46
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Was ändert denn das Fehlen der Genehmigung an der benötigten Fahrerlaubnisklasse des Fahrers des Zugfahrzeugs?
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#47
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Guests ![]() |
...wobei aber nur das Schleppen mit Genehmigung gemeint ist. Das sehe ich nicht so. Vermutlich stützt sich deine Aussage auf § 33 Abs. 2 Satz 1 StVZO: "Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften ..." Daraus würde ich nun nicht schließen, dass derjenige, der ohne Genehmigung schleppt, auch alle Vorschriften zum Schleppen missachten darf. Nach dem Motto: Wenn schon falsch, dann richtig falsch. Das spielt hier aber auch keine Rolle, da es ja nur um die Fahrerlaubnis im ziehenden Fahrzeug geht. |
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Beitrag
#48
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 749 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: nordwestliches Nordbayern Mitglieds-Nr.: 65 ![]() |
Vielleicht die Begriffe nicht durcheinander werfen...
Schleppen nach § 33 StVZO beschreibt einen in sich geschlossenen Zulassungstatbestand, der eine Genehmigung voraussetzt. Ist eine solche erteilt, greifen die Sondervorschriften aus § 33 Abs. 2 StVZO. Hieraus folgt per definitionem, dass es Schleppen nur dann geben kann, wenn diese Genehmigung vorliegt - es gibt daher kein unerlaubtes Schleppen. Abschleppen meint das Verbringen eines betriebsunfähigen Fahrzeuges aus Sicht des Nothilfegedankens zum Zwecke der Ortsveränderung - dies stammt ursprünglich aus dem alten § 18 StVZO (...hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden...) und ist hinsichtlich der Begrifflichkeiten in der Rechtsprechung gebildet worden. Mit Inkrafttreten der FZV ist gibt es das aus dem alten § 18 StVZO privilegierte Abschleppen nicht mehr - der BMV ist der Meinung, dass es hinreichend andere technische und rechtliche Möglichkeiten gibt, als dass man Abschleppen eigens normieren müsste. Hieraus folgt, dass es rechtlich nicht mehr zulässig ist, ein nicht zugelassenes Kfz abzuschleppen. Abschleppen ist allerdings an anderen Stellen noch vorhanden: Fahrerlaubnisrecht, § 6 Abs. 1 letzter Satz FeV: Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs. Anhängelast, § 42 Abs. 2a StVZO: Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen. Liegt also Abschleppen vor (Betriebsunfähigkeit, Nothilfegedanke, Ortsveränderung), so müssen beide Fahrzeuge zugelassen sein, der Führer des ziehenden Fahrzeuges braucht die Klasse seines Fahrzeuges, der im gezogenen Fahrzeug keine FE, er muss allenfalls geeignet sein. Wird Abschleppen überstrapaziert (also eine der Bedingungen nicht mehr erfüllt), so braucht der Führer des ziehenden Fahrzeuges die Klasse für die Kombination, die er führt. Der Führer im gezogenen Fahrzeug braucht nach wie vor keine FE, denn er führt kein Kfz, sondern allenfalls einen Anhänger... Dann also: Altes FE-Recht (§ 5 StVZO), also Klasse 3: geht nicht, da "Zug mit mehr als drei Achsen" gebildet wird -> Verstoß nach § 21 StVG. Da aber bei Umwidmung in die neuen Klassen mindestens B/BE und C1/C1E erreicht würden, eher akademischer Natur... Neues FE-Recht (§ 6 FeV), geht mit Klasse B, wenn die Gewichtsgrenzen eingehalten sind, ansonsten BE. Achszahl unerheblich. Verstoß nach § 33 StVZO: unzulässiger Anhänger Auf BAB § 15a StVO |
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Beitrag
#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 547 Beigetreten: 10.02.2008 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 40055 ![]() |
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Beitrag
#50
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Zitat in Tateinheit mit Verletzung Echt? Mir würde hier Ziffer 197 aus BKatV genügen. Unterscheide tatsächlicher Anhänger/rechtlicher Anhänger. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:48 |