![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26799 ![]() |
ich möchte ein KFZ auf einen Autoanhänger transportiren, vom Gewicht ist das Gespann bei ca. 2 t..also dafür reicht meine B Klasse noch... ich meine aber gelesen zu haben das ich keinen Tandem Anhänger bewegen darf ??? Also gesamt 4 Achsen. Danke und Gruß |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
vom Gewicht ist das Gespann bei ca. 2 t..also dafür reicht meine B Klasse noch... aber nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination maximal 3,5t beträgt.ich meine aber gelesen zu haben das ich keinen Tandem Anhänger bewegen darf ??? Also gesamt 4 Achsen Bei B gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Achsen
-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Die Achsenzahl spielt keine Rolle.
Entscheidend sind folgende Werte: zgG des Zugfahrzeugs zgG des Anhängers Leermasse des Zugfahrzeugs. Mit Klasse B darfst Du ein Zugfahrzeug bis zu 3,5t (zgG) zzgl. Anhänger bis 750kg (zgG) fahren. ODER Eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger, wobei 1. das zgG des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein darf UND 2. die Summe der zgG von Zugfahrzeug und Hänger darf 3500kg nicht überschreiten. Welche der oben genannten Gewichte sind bei dir im konkreten Fall vorhanden? -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26799 ![]() |
Zugfahrzeug ist ein Golf 2 mit zulässigem Gesamtgewicht von 1370 kg, das Gewicht was auf dem Anhänger kommt mag bei ca. 900 kg liegen plus Hänger.
Ich weiß leider nicht was der Tandem Hänger wiegt. |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Da würd ich aus dem Bauch heraus tippen, daß das zulässige Gesamtgewicht des Hängers größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Und dann dürftest du die Kombination mit B nicht fahren.
-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Zugfahrzeug ist ein Golf 2 mit zulässigem Gesamtgewicht von 1370 kg, ...Ich weiß leider nicht was der Tandem Hänger wiegt. Gemeinerweise funktioniert es genau umgekehrt: - Bei Zugfahrzeug ist das LEER-Gewicht maßgeblich, - Beimn Anhänger ist das ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT maßgeblich, und zwar auch dann, wenn er nicht voll ausgelastet oder sogar leer ist. Ich hab mir mal als Faustregel für den "maximalen Anhänger" für Fahrerlaubnis "B ohne BE" gemerkt: - Zugfahrzeug leer 1500 kg, zGM 2000 kg - Anhänger: zGM 1500 kg, - zulässige Zug-Gesamtmasse somit 3500 kg. Fast alle anderen Kombinationen sind zwangsweise ungünstiger. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Leergewicht Golf 2: 845–985 kg. Wenn die zGM des Anhänders drüber liegt,
dann dürftest du die Kombination mit B nicht fahren.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26799 ![]() |
Ja, das Leergewicht vom Golf 2 (Zugfahrzeug) liegt bei 700 kg.
Darf man mit dem alten 3er FS eine Kombination fahren Zugfahrzeug 700kg leer und Tandemanhänger ca. 1 t ? Verwirrend ;-( |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bei Klasse 3 gibt es keine Gewichtsbeschränkung für den Anhänger. Dafür darf er nur einachsig sein, wobei Tandemachsen mit einem Achsabstand von weniger als 1m als eine Achse gelten
-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Bei 700 kg Leergeweicht darf das Gesamtgewicht auch nur 700 kg haben. (Kl B)
Im übrigen recherchierte ich 890 bis 1275 je nach Modell ![]() (schmarrn gestrichen) -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26799 ![]() |
Zugfahrzeug 885 kg Leermasse. Falsche spalte gelesen! Danke Mr. T
(Können die den FZ Schein nicht von A-Z durchnummerieren......dieser Ziffern Buchstabensalat irritiert nur) Hmmmh, also ich darf Tandem fahren wenn die Achsen des Autotransporthängers weniger als 1 Meter auseinanderliegen!? Sowie das ziehende Fahrzeug eine größere Leermaße hat als der gezogene Hänger an Gesamtmasse ? Und das darf ich mit B fahren ? |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Hmmmh, also ich darf Tandem fahren wenn die Achsen des Autotransporthängers weniger als 1 Meter auseinanderliegen!? Ja Sowie das ziehende Fahrzeug eine größere Leermaße hat als der gezogene Hänger an Gesamtmasse ? Und das darf ich mit B fahren ? Ja -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26799 ![]() |
danke
|
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
@Nebukad:
![]() Was das ziehen können betrifft: Mit entsprechenden Schein schon und der Golf Country hat im Gegensatz zum Golf II G60 Limited 55 kg weniger Leermasse. Der G60 wurde aber nur 71 mal 1989 gebaut. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Naja, ich mein eher, dass die Anhängelasten auch nicht so der Bringer sind. Autotrailer ist ja meistens doch etwas für größere Zugfahrzeuge.
|
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Die Anhängelasten die sich im Schein und an der AHK befinden begrenzen das tatsächliche Gewicht.
Du kannst also einen 2,5t Anhänger dranhängen - solange der Führerschein es zulässt - und weniger aufladen. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Das ist mir schon klar, nur wiegt ein Autotrailer + Auto hinten drauf meist mehr als ein Golf ziehen darf.
|
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Wenn man für den Golf II eine AHK sucht finden sich welche mit bis zu 1500 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast.
Damit kann man schon was dranhängen. Es gibt Anhänger für Autotransport ab so ca 500 kg Leergewicht. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Die Syncros dürfen soviel ziehen, so einen wird der TE aber nicht haben, da die Syncros leer schon über 1100kg wiegen. Bei den normalen Gölfen ist wohl spätestens bei 1200kg schluss.
|
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
1200 kg bis 12 (oder 14) % Steigung.
![]() Ich suchte eine AHK für Golf II mit 50 PS - raus kam eine AHK bis 1500 kg Anhängelast. Mit e-Nummer, also ohne Eintragungspflicht. Dann mit BE, einen 2 t Anhänger ran (500 kg leer) und ein 50 PS-Golf geht drauf. ![]() Aber mit B ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Naja,
die Anhängerkupplung kann mit Sicherheit mehr, da die vermutlich für alle Gölfe, also auch die Syncros ist. Limitierend ist hier ja aber immer, was in den Papieren des Golfs steht. |
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#23
|
Guests ![]() |
Dann mit BE, einen 2 t Anhänger ran (500 kg leer) und ein 50 PS-Golf geht drauf. ![]() Ich weiß nicht so recht, was du da rechnest und wo der Zusammenhang mit der AHK liegen soll. Wenn ein Golf II beispielsweise eine Anhängelast von 1200 kg hat, wie willst du dann auf einem Trailer, der leer schon 500 kg wiegt, noch einen Golf verladen? Der dürfte dann bei voller Ausnutzung der Stützlast von 75 kg nur noch 775 kg wiegen - und so leicht war nicht mal der Golf I. |
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ich bin von einer höheren anhängelast in den Papieren ausgegangen und nahm die der AHK.
Ich meine mich gaanz dunkel an die Anhängelast von 1200 kg bis 12 oder 14 % Steigung in meinem Papieren zu erinnern. Was aber dann eine höhere Last in der Ebenen bedeutet. Ganz klar: mit 1200 kg Anhängelast und 500 kg Leergewicht des Hängers nur 700 kg Zuladung (+ Stützlast) ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
@TE:
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs hast Du ja nun schon genannt. Wie hoch sind dessen zGG und wie hoch ist das zGG des Anhängers. Es kommt für die Beurteilung der benötigten FE nicht auf das tatsächliche, sonder das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers an. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Darf man mit dem alten 3er FS eine Kombination fahren Zugfahrzeug 700kg leer und Tandemanhänger ca. 1 t ? Du hast aber nicht die Klasse 3.Hast du nur B oder auch BE? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#27
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26800 ![]() |
Er wird nur B haben, bei BE und 3 stellt sich die Frage doch gar nicht.
@ janr >>Ich bin von einer höheren anhängelast in den Papieren ausgegangen und nahm die der AHK. Ich meine mich gaanz dunkel an die Anhängelast von 1200 kg bis 12 oder 14 % Steigung in meinem Papieren zu erinnern. Was aber dann eine höhere Last in der Ebenen bedeutet. Ganz klar: mit 1200 kg Anhängelast und 500 kg Leergewicht des Hängers nur 700 kg Zuladung (+ Stützlast) << Ganz dunkel? Wenn 1200 kg b i s zu X % Steigung zugelassen waren, dann war das für die Ebene! Und ganz klar: Anhängelast ist für den B völlig unwichtig, es sei denn, sie wird überschritten. Deine Aussage trifft nur für den BE oder 3er zu, dass solltest du auch deutlich herausstellen. |
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 468 Beigetreten: 01.02.2005 Wohnort: Handorf/Lüneburg Mitglieds-Nr.: 8150 ![]() |
Moins,
der Tandem-Anhänger hat mit Sicherheit eine zGM >= 1500kg, würde die zGM darunter liegen, hätte der Anhänger aus Gewichtsgründen sicher nur eine Einzel-Achse. Daraus ergibt sich - bei Besitz der FE 3 oder BE kein Problem, solange die Leermasse des Anhängers + Ladung nicht größer ist als die zul. Anhängelast des ziehenden PKWs. zGM des ziehenden PKWs und zGM des Anhängers spielen fahrerlaubnisrechtlich kein Rolle. - bei Besitz der FE B keine Chance, der Anhänger dürfte selbst ohne Ladung nicht an einen VW-Golf angehängt werden, da die zGM des Anhängers ganz sicher größer ist als die Leermasse des Golf. Gruß Ulli -------------------- you don´t need roads, when you can make your own
|
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Er wird nur B haben, bei BE und 3 stellt sich die Frage doch gar nicht. Dass er die Klasse 3 nicht hat, steht fest, dass er nur die Klasse B hat, vermute ich auch:habe 1991 Alkoholfahrt mit knapp 1,9 Promille gehabt, Urteil 1992 mit 2 Jahren Sperre. Aber genau wissen weiß ich es nicht, deshalb die Frage.
[...] 2002 FE erneut beantragt, ohne MPU Forderung genehmigt worden..FE nach Prüfung erteilt. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26799 ![]() |
Guten Morgen,
ja habe damals nur B gemacht. Zulässiges Gesamtgewicht vom Golf sind 1370 kg...Stützlast sind meine ich 75 kg. Hänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 2500 kg (leergewicht weiß ich leider auch nicht) Was mag der leer wiegen ?Tandem Und der zu transportierende Golf ca. 950 kg Leermasse. Also mit dem Golf den Tandem ziehen kann ich vergessen, es muß also ein stärkeres Zugfahrzeug her. z.b Tandem leer 600 kg ? plus transportierendes KFZ 950 kg = 1450 kg Zugfahrzeug müßte dann ein zulässiges Gesamtgewicht von > 1450 kg haben ? Zusammen hat das Gespann dann 2900 kg....das dürfte ich mit B fahren ? Danke und Gruß |
|
|
![]()
Beitrag
#31
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 2500 kg Mit B darfst du den Anhänger auf keinen Fall ziehen!
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Da schließe ich mich Mr.T an. Dieses Gespann darfst Du nicht ziehen.
Dieser Hänger darf mit Klasse B auch mit einem schwereren Zugfahrzeug nicht gezogen werden. Denn bei einem zgG von 2500kg bleiben (wegen des maximalen Zug-zGG von 3500kg) nur noch 1000kg zGG für das Zugfahrzeug übrig, welches jedoch eine Leermasse von mindestens 2500kg benötigen würde... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 468 Beigetreten: 01.02.2005 Wohnort: Handorf/Lüneburg Mitglieds-Nr.: 8150 ![]() |
Moins,
es muss nicht nur ein stärkeres Zugfahrzeug, sondern auch ein Fahrer mit FE BE oder Kl. 3 her. Um den Trailer mit FE B ziehen zu dürfen, müsste das Zugfahrzeug eine Leermasse von mindestens 2,5to haben, in Summe ergäbe sich eine zul. Gesamtzugmasse von weit mehr als 5to, bei FE B sind aber nur max. 3,5to erlaubt. Die tatsächlichen Massen spielen bei FE B in Bezug auf die Anhängelasten keine Rolle, es sind immer die zulässigen Massen ausschlaggebend. Gruß Ulli -------------------- you don´t need roads, when you can make your own
|
|
|
![]()
Beitrag
#34
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26799 ![]() |
Danke an alle, so weiß ich das nicht fahren darf.
Mal eine rein hypothetische Frage zum abschleppen. Zugafhrzeug leer 900 kg, zu ziehendes (abschleppendes) Fahrzeug zulässiges Gesamtgewicht 1400 kg...nach der Hänger these verboten da Leermasse des Zudfahrzeug zu gering. Gruß |
|
|
![]()
Beitrag
#35
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Zugafhrzeug leer 900 kg, zu ziehendes (abschleppendes) Fahrzeug zulässiges Gesamtgewicht 1400 kg...nach der Hänger these verboten da Leermasse des Zudfahrzeug zu gering. Richtig -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
![]()
Beitrag
#36
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
@John091040:
Du könntest einen Antrag auf Erweiterung stellen, vielleicht kriegst du BE prüfungsfrei erteilt -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#37
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 25.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26799 ![]() |
Hallo Jens,
das könnte Prüfungsfrei funktionierten ?? Grüße |
|
|
![]()
Beitrag
#38
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Denkbar wäre es. Die Zweijahres-Frist, aber zwingend neue Prüfungen verlangt werden müssen, wurde ja Ende 2008 abgeschafft.
-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#39
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1404 Beigetreten: 28.11.2009 Wohnort: Molschd Mitglieds-Nr.: 51663 ![]() |
Was heißt das im Detail?
Wenn ich zwei Jahre lang B gefahren bin, kann ich BE eintragen lassen? Habe ich das richtig verstanden? O,o |
|
|
![]()
Beitrag
#40
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Wenn ich zwei Jahre lang B gefahren bin, kann ich BE eintragen lassen? Nein, das hast du falsch verstanden !mfg darkstar -------------------- |
|
|
Gast_charly68_* |
![]()
Beitrag
#41
|
Guests ![]() |
falsch
Du hattetst vor dem Entzug mal die Klasse 3. Die Klasse 3 beinhaltet folgende neue Klassen: B, BE, M, L, S, C1, C1E All diese Klassen hättest Du 2002 beantragen können, jedoch hättest Du die nur mit Prüfungen bekommen. Von da wird hier empfohlen, die noch zustehenden Klassen im Rahmen einer Erweiterung zu beantragen um diese dann hoffentlich prüfungsfrei zu bekommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#42
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1404 Beigetreten: 28.11.2009 Wohnort: Molschd Mitglieds-Nr.: 51663 ![]() |
Ah, der eine Beitrag ist mir wohl entgangen.
![]() Schade. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#43
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 468 Beigetreten: 01.02.2005 Wohnort: Handorf/Lüneburg Mitglieds-Nr.: 8150 ![]() |
Moins,
ich denke nicht, dass der TE die Erweiterung B -> BE prüfungsfrei bekommt. Sein vorhandener B resultiert ja nicht aus einer einfachen Umschreibung einer vorhandenen Kl. 3, bei der er Anspruch auf die Ausstellung BE gehabt hätte, sondern es handelte sich um eine Neuerteilung nach Prüfung. @John091040 die von Jens angesprochene, zwischenzeitlich aufgehobene 2 Jahresfrist bezog sich auf Ansprüche/Rechte, die aus einer Umschreibung der alten auf die neuen Fahrerlaubnisklassen ergeben. Bis 2008 war es so, dass nicht geltend gemachte Berechtigungen 2 Jahre nach Fristablauf endgültig verfielen. Gruß Ulli -------------------- you don´t need roads, when you can make your own
|
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#44
|
Guests ![]() |
Die frühere 2-Jahres-Frist hatte nichts mit dem Verfall von Rechten oder Ansprüchen zu tun, sondern regelte nur die Notwendigkeit neuer Fahrerlaubnisprüfungen. Nach alter Rechtslage waren die Prüfungen zwingend abzulegen, wenn seit der Entziehung mehr als 2 Jahre vergangen waren. Diese starre Frist wurde abgeschafft.
|
|
|
![]()
Beitrag
#45
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 468 Beigetreten: 01.02.2005 Wohnort: Handorf/Lüneburg Mitglieds-Nr.: 8150 ![]() |
Die frühere 2-Jahres-Frist hatte nichts mit dem Verfall von Rechten oder Ansprüchen zu tun, sondern regelte nur die Notwendigkeit neuer Fahrerlaubnisprüfungen. Nach alter Rechtslage waren die Prüfungen zwingend abzulegen, wenn seit der Entziehung mehr als 2 Jahre vergangen waren. Diese starre Frist wurde abgeschafft. OK, danke für die Aufklärung. Da hatte ich eine falsche 2-Jahres-Frist im Hinterkopf. Die Frage ist aber, ob die Aufhebung dieser 2-Jahresfrist anno 2008 auch rückwirkend gilt, Zitat ...Urteil 1992 mit 2 Jahren Sperre. 2002 FE erneut beantragt..FE nach Prüfung erteilt. da ja in 2002 eine neue Fahrprüfung abgelegt wurde. M.E. sind mit Ablegung dieser Prüfung alle vorausgegangenen Berechtigungen aus der FE Kl.3 verwirkt. Gruß Ulli -------------------- you don´t need roads, when you can make your own
|
|
|
![]()
Beitrag
#46
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
M.E. sind mit Ablegung dieser Prüfung alle vorausgegangenen Berechtigungen aus der FE Kl.3 verwirkt. Wie kommst du darauf? -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#47
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 468 Beigetreten: 01.02.2005 Wohnort: Handorf/Lüneburg Mitglieds-Nr.: 8150 ![]() |
Wie kommst du darauf? nun, ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, wenn mir eine Berechtigung (Kl.3) entzogen wird, ich später eine Teilberechtigung (Umfang Kl. 3 zu B) durch Ablegung entsprechender Prüfungen erlange, kann ich nicht zu einem noch späteren Zeitpunkt (18 Jahre nach Entzug) Rechte aus der ursprünglichen Berechtigung geltend machen. Ich vermute mal, dass anno 2002 kein Antrag auf Wiedererteilung der ursprünglichen FE gestellt wurde, denn dann wäre ja BE + C1E + ... erteilt wurden. Gruß Ulli -------------------- you don´t need roads, when you can make your own
|
|
|
![]()
Beitrag
#48
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Dein Rechtsempfinden täuscht.
Thread von @clicker - Ihm wurde 1994 die FE entzogen. Im April 2009 bekam er die Klasse B neu erteilt nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Ein knappes Jahr später hat er dann BE prüfungsfrei erteilt bekommen. -------------------- |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 00:45 |