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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 18.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57888 ![]() |
habe eine Frage ob ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen soll,und ob ich das besser mit oder ohne Rechtsanwalt machen soll Der tatbestand:103620 und 102130 Zum Unfallhergang,meine frau und ich fuhren am 16.1 2011 auf der landstarsse bei erlaubten 70 km/h mit"nur" 50 km/h da es um die 0 Grad waren. an einer Stelle war es plötzlich spiegelglatt.das fahrzeug brach aus schliterte über die Strasse und blieb im Graben auf der Seite liegen. Es wurde niemand verletzt,geschädigt nur unser Auto .Auch KEIN flurschaden. Jetzt kam das Bußgeld 180 euro und drei Punkte.Was mich verwundert hatte selbst schon einen Unfall mit einem firmen auto wo ich gegen einen baum fuhr,mich dann laut Polizei sogar gegen den Tatvorwurf unerlaubt vom Unfallort entfernt ermittelt wurde (wurde von meinen Chef ins krankenhaus gefahren) und bekam da überhaupt kein bußgeld? Habe mit einen Bekannten bei der Polizei telefoniert und der sagte das der Tatbestand falsch ausgestellt ist .Dieser würde Fremschaden beinalten. Was meint Ihr Einspruch einlegen oder wird der Bescheid dann höher?Und warum wird da entschieden wie man will?Liegt das im ermessen der polizisten? Danke für Eure Hilfe Gruss jörg |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
103620 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit
nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A - 3 Punkte 145,00 Euro 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. § 2 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 3.1 BKat ( A - 1 ) 10,00 Euro Der Vorwurf an sich ist berechtigt: Mit angepasster Geschwindigkeit wäre kein Unfall passiert; 50 km/h war offenbar immer noch zu schnell. Allerdings würde ich das auch so sehen: ein vorwerfbarer Unfall ist es m.E. nur, wenn auch Fremdschaden (Personen- oder Sachschaden) vorliegt. ![]() Zumindest bei der Beurteilung einer Unfallflucht gilt dies als Kriterium. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ich schließe mich der Definition von Giese weitesgehend an:
"Unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Körperschaden führt. Eine Gefährdung allein ist noch kein Unfall. Das zum Schaden führende Ereignis muß unmittelbar Folge eines Verkehrsvorgangs sein. Gänzlich belanglos ist ein Schaden, bei dem üblicherweise nicht mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen ist. Die Grenze wird man etwa bei 25 € ziehen können." |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 ![]() |
Außerdem ist mir die Höhe nicht ganz klar. Da es sich um Tateinheit handelt, können die Tatbestände nicht addiert werden.
Ein Einspruch mit der Begründung Tateinheit und kein Unfall da kein Fremdschaden kann auch problemlos ohne Anwalt vorgenommen werden. Sollte es zu keiner Änderung kommen, reicht es immer noch, einen Anwalt einzuschalten. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 ![]() |
Es sollten noch mehr Informationen zum Ablauf nach dem vermeintlichen Unfall gegeben werden: Musste für die Bergung die Straße ganz oder teilweise gesperrt werden? Kam es zu Verkehrsbehinderungen?
-------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 252 Beigetreten: 06.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52614 ![]() |
Ich kenne die Unfalldefinition so ( RdErl. des IM aus 2008; Aufgaben der Polizei bei VU ):
Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öff. Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Demnach ist bei solch einem Unfall kein Fremdschaden gefordert. Der Tatbestand, der Dir vorgeworfen wird, ist somit richtig, da Du scheinbar für die Wetterverhältnisse immer noch zu schnell unterwegs warst. Vielleicht hilft Dir als erstes ein freundliches Telefonat mit dem/der SB der Bussgeldstelle zur Erklärung weiter. Zu Deinem anderen Unfall: War da auch Straßenglätte? Vermutlich ist die Anzeige eingestellt worden und Du hast ein 35-Euro-Verwarngeld bezahlt? |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@rita19:
Folgt man dieser engen Auslegung, dann wäre auch ein ansonsten folgenloser Reifenplatzer wegen Materialermüdung ein Unfall. ![]() |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 252 Beigetreten: 06.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52614 ![]() |
Mitleser:
Schweife mal kurz ab, was ist dann das? 01 ( Fahrer und Halter ) fährt auf die BAB auf, touchiert sofort einen dort fahrenden LKW-(Anhänger), dieser ist von vornherein unbeschädigt, bei 01 die gesamte Fahrzeugseite zerkratzt. Auch kein Unfall ? |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 ![]() |
Man wird wohl den Begriff Unfall unterschiedlich zivil-, ordnungswidrigkeiten- und polizeirechtlich definieren müssen.
-------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26833 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Bevor Du viel telefonierst solltest Du Dir erst einmal eine plausible Geschichte zum Unfall überlegen. Wenn es Dir nämlich gelingt, es auf eine Unachtsamkeit und nicht auf die unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen, dann kostet es nur 35.- €. Vielleicht war also 50 gar nicht zu schnell, Du hast nur am Radio gespielt oder die Lenkung verrissen?
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 18.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57888 ![]() |
Hallo,
Zu rita19 Nein es war herbst etwas schmierig(Laub) Aber das verfahren wurde komplett eingestellt ohne Bußgeld, Heute sagte mir ein Arbeitskollege ,er hatte auch im herbst einen "Abflug" mit dem PKW ins feld,der Polizist (FZG musste auch abgeschleppt werden) schaute sich die Unfallstelle an und da gab es auch kein Bußgeld da kein Fremdschaden vorlag.Also liegt es scheinbar beim Polizist? Hi Oliver ne die Strasse muste nicht gesperrt werden die polizei saß regungslos ca ne halbe stunde im FZG bis der Schleppwagen kam ,dann weiter bis er fertig war mit der Bergung und haben natürlich mal kurz Ihr Blaulicht angemacht . nochmal danke an alle ich halte euch auf den laufenden was der rechtsanwalt am montag sagt,AUF JEDENFALL sagte mir Heute mein Beknnter von der Polizei DAS DER TATBESTAND falsch ist somit sollte ich sofort EINSPRUCH eilnlegen .Es gäbe einen Tatbestand ohne Fremdschaden der mindestens 50 Euro Bußgeld günstiger ist. ![]() Hoffe das ich das abwenden kann grins ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2044 Beigetreten: 21.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57349 ![]() |
Sag doch mal die genauen TB-Nr. durch ;-)
-------------------- In dubio pro reo
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 18.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57888 ![]() |
Der tatbestand:103620 und 102130
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Sag doch mal die genauen TB-Nr. durch ;-) Öhm. Hast du nicht einmal den ersten und zweiten Beitrag des Threads gelesen? ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Zitat 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. Bist du etwa auf der linken Seite in den Graben gerutscht? ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 18.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57888 ![]() |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Mal ne Frage an die Experten:
Wäre @joerg2011 in den rechten Graben gerutscht, wäre die Tatbestandsnummer 102130 nicht erfüllt? ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Die Mißachtung des Rechtsfahrgebots halte ich hier jedenfalls für verfehlt.
Wenn man die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, und somit auf die linke Fahrbahnseite rutscht, so ist die "Mißachtung" des Rechtsfahrgebots nicht vorwerfbar. An diesen Tatbestand könnte man nur denken, wenn ein chronologischer Unterschied zwischen den Taten bestände; wenn der TE also das Rechtsfahrgebot mißachtet und daraufhin die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hätte. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Joerg2011,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Hast Du keinen Fremdschaden erkennen können oder gab es definitiv keinen Fremdschaden, also auch keinen durch die Polizei festgestellten? ![]() Selbst mit einem Fremdschaden würde ich trotzdem versuchen, gegen den Bußgeldbescheid anzugehen, denn mit einer plausiblen Begründung Deinerseits kann es sein, dass Du vielleicht doch noch auf eine Verwarnung in Höhe von 35.- € heruntergestuft wirst oder dass das Verfahren ganz eingestellt wird (Begründung für letzteres kommt gleich). Hallo, Rita19, Du darfst nicht den Fehler machen, der schon vielen Kollegen passiert ist ( ![]() Es gibt einmal die Definition des VU, die Du genannt hast, und die u. a. besagt, dass jeder Unfall aufzunehmen und statistisch zu erfassen ist. Wie der Unfall aufgenommen wird, ob z. B. als (mündliche) Verwarnung, Bußgeld oder als Straftatbestand, kommt dann auf den jeweiligen Unfall an. Bei einem ahndungsfähigen Unfall muss aber immer Fremd - oder Personenschaden entstanden sein. Die Definition dafür findest Du hier. ![]() Ohne Fremd - und/oder Personenschaden ist es nur ein Fall für die Statistik und ein Eintrag im Vorkommnisbericht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 18.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57888 ![]() |
Hallo Nachteule,
erstmal danke auf deine Frage NEIN es gab definitiv keinen Fremdschaden auch keinen Flurschaden,das habe ich auch mit meiner Versicherung geklärt sonst hätte ja die Haftpflicht dafür aufkommen müssen gruss Jörg ![]() ![]() |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Joerg2011,
dann viel Erfolg beim Einspruch. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 18.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57888 ![]() |
Hallo nochmal ,
falls das mit meinem Rechtsanwalt nicht klappt,was müsste ich den am besten als begründung in den Einspruch reinschreiben ![]() Danke für Eure Antwort |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Joerg2011,
eine spezielle Anleitung oder Rechtsberatung dürfen wir Dir hier nicht geben. Wenn Du aber auf die Definition aus Gieses Verkehrslexikon verweist, die Mitleser im Beitrag Nr. 3 geschrieben hat, und wenn Du darauf hinweist, dass die Tatbestandsnummern und die darin enthaltenen Vorwürfe nicht zutreffen, weil Du keinen Fremdschaden verursacht hast, liegst Du m. E. nicht falsch. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#24
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 09.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51835 ![]() |
Es gibt einmal die Definition des VU, die Du genannt hast, und die u. a. besagt, dass jeder Unfall aufzunehmen und statistisch zu erfassen ist. Wie der Unfall aufgenommen wird, ob z. B. als (mündliche) Verwarnung, Bußgeld oder als Straftatbestand, kommt dann auf den jeweiligen Unfall an. Bei einem ahndungsfähigen Unfall muss aber immer Fremd - oder Personenschaden entstanden sein. Die Definition dafür findest Du hier. ![]() Ohne Fremd - und/oder Personenschaden ist es nur ein Fall für die Statistik und ein Eintrag im Vorkommnisbericht. Hallo Nachteule, kannst du mir hierzu eine gesetzliche oder gerichtliche Quelle nennen? Meines Wissens ist im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht kein Fremdschaden in der Definition enthalten. Somit reicht Eigenschaden und wäre im Rahmen der StVO voll Ahndbar. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 547 Beigetreten: 10.02.2008 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 40055 ![]() |
Hallo Nachteule, kannst du mir hierzu eine gesetzliche oder gerichtliche Quelle nennen? Meines Wissens ist im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht kein Fremdschaden in der Definition enthalten. Somit reicht Eigenschaden und wäre im Rahmen der StVO voll Ahndbar. Hallo Baldar, Bin zwar nicht Nachteule .... antworte aber trotzdem ![]() Nahezu alle denkbaren Tatvorwürfe mit "Unfall" aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten stellen tateinheitlich auf § 1(2) StVO ab. Bedeutet: Fahrfehler + Schädigung "Anderer" = Verkehrsunfall. "Anderer" im Sinne des § 1 StVO ist z.B. auch der Halter des ruhenden Fahrzeugs oder der Eigentümer von Gegenständen und baulichen Einrichtungen. Es werden also nicht bloß Personen erfasst, die sich verkehrserheblich verhalten. Der Fahrzeugführer selbst und sein (!) Fahrzeug lassen sich hingegen nicht unter diesem Begriff summieren. Ausnahme könnte aber ein Mietwagen sein. Ansonsten: Auch Alleinunfälle sind grundsätzlich aufzunehmen. Wenn dem Unfall ein vorwerfbarer Fahrfehler (Vk-OWi) vorausgegangen ist, ist der im Rahmen des jeweiligen Ermessens auch zu ahnden - allerdings ist auf die Qualifikation "Unfall - §1(2) StVO)" zu verzichten. Der Tatvorwurf ist dann eben der einfache Verstoß - ggf. mit Gefährdung (würde ich im Fall von Rita 19 -Beitrag #8- schreiben). |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 594 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Euskirchen Mitglieds-Nr.: 56721 ![]() |
Ansonsten: Auch Alleinunfälle sind grundsätzlich aufzunehmen. Wie ich das erlebt habe (NRW), liegt das aber stark im Ermessen der Polizei. Fall 1: Unfall nicht aufgenommen Martin M. fährt mir auf der BAB auf und beschädigt dabei meine Stoßstange erheblich. Er verständigt die Polizei, welche nach Eintreffen sinngemäß sagt: Die Sache ist ja eigentlich Klar und sie werden sich bestimmt einig, oder? Was sollen wir da noch aufnehmen, das kostet sie nur 35 Euro extra. Hier haben sie meine Karte von der Dienststelle, wenn noch was sein sollte.“ Fall 2: Unfall aufgenommen Achmed C. fährt mir auf der BAB auf und beschädigt dabei meine Stoßstange leicht. Er verständigt die Polizei (weil Firmenwagen). Nach Eintreffen der Pol. legt er gleich los: „Der andere hat plötzlich gebremst, da ist doch kaum was kaputt, …“ Polizist: „Klaus bring das Lesegerät mit, wegen der 35 Euro. Sie haben doch ihre EC- Karte dabei?“ Fall 3: Unfall nicht aufgenommen Meine Frau fährt beim Rückwärtsfahren ein geparktes Motorrad um. Wir rufen die Polizei. Die kommt, ermittelt und verständigt den Halter der in der Nähe wohnt und erscheint. Polizist: „Nun können sie die Sache mit dem Halter regeln. Fahren Sie künftig etwas aufmerksamer, auch nach hinten“. -------------------- Wenn Panik aufkommt, R U H E bewahren
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Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Nike 52,
"jeder Unfall ist aufzunehmen" bedeutet nicht zwangsläufig, dass vor Ort eine komplette Unfallbearbeitung durchgeführt wird. Bagatellunfälle, bei denen die Beamten nur Hilfestellung beim Personalienaustausch geleistet haben oder wenn nur eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wurde, werden ebenfalls aufgenommen, indem die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge später in den PC eingegeben werden und indem ein Statistikblatt ausgefüllt wird. Du kannst also davon ausgehen, dass diese drei Unfälle, die Du genannt hast, ebenfalls aufgenommen wurden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2025 - 19:10 |