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> Veckerhager Strasse, Hann. Münden, Radwege und anderer Murks
Pogge
Beitrag 13.03.2011, 14:36
Beitrag #1


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Dieses Thema habe ich aufgemacht, um die Entstehung dieser: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=90683 Bilder zu beschreiben, ohne den Baustellenthread mit Radweggeschichten zu missbrauchen.

Es geht um diese Strecke: http://maps.google.de/maps?f=d&source=...mp;t=h&z=15, die ich häufig sowohl per PKW, als auch per Fahrrad nutze. Von dieser Strecke handeln auch diese Bilder http://rsa-95.de/gal37.htm, die ukr schon so nett kommentiert hat.
Ich fange einfach mal mit einem Bildbericht am nordwestlichen Ende an:

Am Ortseingang steht diese
By ipogge at 2011-03-13

liebevolle, für Münden typische Kombination, die gleich einmal eine linksseitige Benutzungspflicht bewirken soll(te). Man beachte die Einfassung der Schilder! Auf dem folgenden Stück werden dann einige Ausfahrten von Gewerbebetrieben gekreuzt.

(Fortsetzung folgt!)

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 14.03.2011, 11:55
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Pogge
Beitrag 13.03.2011, 15:04
Beitrag #2


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300m weiter geht es auf der rechten Seite dann damit Bild

Uploaded with ImageShack.us
weiter Bild

Uploaded with ImageShack.us. Normalerweise wird hier im Vordergrund ein silberner C-Klasse-Kombi geparkt, komischerweise nie, wenn ich eine Kamera dabeihabe. Dieser Radweg mündet dann in diesen Radstreifen Bild

Uploaded with ImageShack.us (Blick aus der Gegenrichtung). Darf neben Radstreifen eigentlich auf der Fahrbahn geparkt werden? Weiter geht es so, bis zur Fußgängerampel, die wir in Gegenrichtung schon gesehen haben. So geht´s weiter Bild

Uploaded with ImageShack.us,
und endet ( oder auch nicht?) so
Bild
By ipogge at 2011-03-13.

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 05.08.2014, 12:08
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Pogge
Beitrag 13.03.2011, 16:02
Beitrag #3


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Als nächstes folgt das Stück linksseitiger Radweg Bild,
das in dieser Baustelle Bild Bild
endet.

Diese ganze Beschilderung habe ich schon einige Monate, wie anscheinend jeder andere auch, weitgehend ignoriert. Vor zehn Tagen wurde ich dann aber, als ich auf dem Fahrrad hier Bild

genauer: auf der rechten Spur unterwegs war ( die Baustelle existierte da noch nicht!), aus einem Streifenwagen angesprochen, ich hätte den Radweg zu benutzen. Hier mal die Situation von weiter hinten:

Bild
Bild
Bild

Eine Nachfrage bei der örtlichen Polizei, warum man da nicht auf der Fahrbahn fahren soll, blieb bis jetzt ohne Ergebnis. Deswegen will ich jetzt allmählich mal die Behörden hier etwas nerven!


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 05.08.2014, 12:07
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granny
Beitrag 13.03.2011, 17:57
Beitrag #4


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Zitat (Pogge @ 13.03.2011, 16:02) *
Vor zehn Tagen wurde ich dann aber, als ich auf dem Fahrrad hier [Foto] genauer: auf der rechten Spur unterwegs war ( die Baustelle existierte da noch nicht!), aus einem Streifenwagen angesprochen, ich hätte den Radweg zu benutzen.

So wie das auf dem Foto aussieht, hat die Straße nur einen einfachen Bürgersteig, der jedoch als "getrennter" Weg ausgeschildert ist. So ein Bockmist ist "nichtig" und damit unbeachtlich.

Zitat
Eine Nachfrage bei der örtlichen Polizei, warum man da nicht auf der Fahrbahn fahren soll, blieb bis jetzt ohne Ergebnis. Deswegen will ich jetzt allmählich mal die Behörden hier etwas nerven!

Frag nicht die Polizei. Die werden (wie die Verkehrsteilnehmer auch) improvisieren und sich bloß irgendwie ein Fahrbahnverbot zusammenreimen.
Frag besser die Straßenverkehrsbehörde, welche Flächen sie eigentlich wann und womit hat kennzeichnen lassen.
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Pogge
Beitrag 13.03.2011, 18:19
Beitrag #5


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Zitat (granny @ 13.03.2011, 17:57) *
Frag besser die Straßenverkehrsbehörde, welche Flächen sie eigentlich wann und womit hat kennzeichnen lassen.


Bei denen habe ich gerade eine "Anregung zur Beschilderung" gemäß:
Zitat
Beschilderung des öffentlichen Verkehrsraumes

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen legen wir, Ihre Straßenverkehrsbehörde, Beschilderungen und Markierungen im öffentlichen Verkehrsraum fest.
Haben Sie Hinweise und Anregungen dazu?
Dann teilen Sie uns Ihre Vorschläge bitte mit:
http://www.landkreis-goettingen.de/magazin...epmenu=inactive
laufen. Bis jetzt versuche ich es noch ganz freundlich!
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helmet lampshade
Beitrag 16.03.2011, 11:21
Beitrag #6


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Ich würde die Behörde auf die Beschilderungsvariante VZ239+ Radfahrer-Frei hinweisen. Vielleicht Hinweis darauf, dass die Rechte der Fußgänger dadurch verbessert werden. Ich glaube eigentlich weniger, dass die Motivlage für die Blauschilder hier primär ungestörter PkW-Verkehr ist als die Sorge um die "Sicherheit" schwacher Radfahrer.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 16.03.2011, 18:14
Beitrag #7





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Zitat (granny @ 13.03.2011, 17:57) *
So wie das auf dem Foto aussieht, hat die Straße nur einen einfachen Bürgersteig, der jedoch als "getrennter" Weg ausgeschildert ist. So ein Bockmist ist "nichtig" und damit unbeachtlich.

Ich sehe auf dem Foto eine durchgehende Linie (Z. 295), die den linken Gehweg- vom rechten Radwegteil trennt.
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Pogge
Beitrag 16.03.2011, 18:31
Beitrag #8


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Zitat (münsterland-radler @ 16.03.2011, 18:14) *
Zitat (granny @ 13.03.2011, 17:57) *
So wie das auf dem Foto aussieht, hat die Straße nur einen einfachen Bürgersteig, der jedoch als "getrennter" Weg ausgeschildert ist. So ein Bockmist ist "nichtig" und damit unbeachtlich.

Ich sehe auf dem Foto eine durchgehende Linie (Z. 295), die den linken Gehweg- vom rechten Radwegteil trennt.


Das ist doch wiederum die Frage, aus welcher Richtung man die Strecke betrachtet:
Von Norden ja:
http://img543.imageshack.us/img543/1597/dsci0363o.jpg

Von Süden? Da steht an der vorherigen Einmündung einfach kein VZ, dass hier einen Radweg anzeigt!
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Pogge
Beitrag 16.03.2011, 20:15
Beitrag #9


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Je genauer ich mir die "Strecke" anschaue, desto mehr Details entdecke ich:
Komme ich von der Pionierbrücke, also von Südosten auf die Veckerhager Strasse, (das ist hier:
Bild von rechts),
sehe ich folgendes:
Bild

bis wohin gilt denn jetzt diese Anordnung?

hat so etwas:
Bild
irgendeine Bedeutung?


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 05.08.2014, 12:09
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Pogge
Beitrag 17.03.2011, 21:01
Beitrag #10


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Zitat (granny @ 13.03.2011, 17:57) *
Frag besser die Straßenverkehrsbehörde, welche Flächen sie eigentlich wann und womit hat kennzeichnen lassen.


Ich habe jetzt für nächsten Mittwoch eine Verabredung mit dem zuständigen Bereichsleiter bei der Stadtverwaltung. Bin einfach mal gespannt!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.03.2011, 01:47
Beitrag #11





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Hallo Pogge

Die Pfeile sehen aus wie solche für einen Langstreckenlauf (bin vor Jahren selbst mal einen gelaufen). Sie zeigen den Verlauf der Strecke, die gelaufen werden soll, an. Vermutlich handelt es sich bei dieser Veranstaltung um eine Runde, bei der frei entschieden werden kann, in welcher Richtung sie durchlaufen wird.
So lange nicht gesperrt wird, müssen sich die Läufer der Strecke als Fußgänger nach der StVO richten. Sie haben nicht automatisch Vorrang, nur weil sie am Lauf teilnehmen.
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Pogge
Beitrag 20.03.2011, 15:31
Beitrag #12


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Zitat (Pogge @ 13.03.2011, 16:02) *
Eine Nachfrage bei der örtlichen Polizei, warum man da nicht auf der Fahrbahn fahren soll, blieb bis jetzt ohne Ergebnis. Deswegen will ich jetzt allmählich mal die Behörden hier etwas nerven!


Gestern bekam ich vom Polizeikommissariat Hann. Münden ein Antwortschreiben per Post.

"... Eine Möglichkeit ist in diesem Bereich selbstverständlich die Benutzung des gemeinsamen Geh- und Radweges ( Verkehrszeichen VZ 240 ). Dieser beginnt vor der Pionierbrücke und wird, nach Querung der Einmündung, entlang des Fuldaufers fortgesetzt. Gemäß VZ 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, besteht hier eine Radwegbenutzungspflicht.
Bei Befahren der Fahrbahn ergeben sich, auf Grund der zweiten Fahrspur, immer wieder gefährliche Situationen für einen Radfahrer, da dieser zwischen die beiden "PKW-Schlangen" gerät."

Die wirkliche Situation:
Bild

Weiter geht es unter anderem:
"Die Veckerhäger Str. ( B80 ) ist eine sehr stark frequentierte Bundesstraße und lässt Sie als Radfahrer, auf Grund der dort in großer Anzahl abgeparkten Kraftfahrzeuge, im Zick-Zack fahren. Eine Gefährdung hier ist deutlich größer."

Ich denke, der weitere Schriftwechsel wird mir Spass machen rolleyes.gif


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 05.08.2014, 12:06
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.03.2011, 15:38
Beitrag #13


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Zitat (Pogge @ 20.03.2011, 15:31) *
Bei Befahren der Fahrbahn ergeben sich, auf Grund der zweiten Fahrspur, immer wieder gefährliche Situationen für einen Radfahrer, da dieser zwischen die beiden "PKW-Schlangen" gerät."

Gibt es da eine Unfallstatistik zu think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Pogge
Beitrag 20.03.2011, 15:47
Beitrag #14


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Zitat (Heinz Wäscher @ 20.03.2011, 15:38) *
Gibt es da eine Unfallstatistik zu think.gif


Interessanter finde ich ja noch die Frage, warum die örtliche Polizei auf einer
Zitat
sehr stark frequentierte Bundesstraße
solche Sachen wie hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...c=90683&hl=
und hier:
http://rsa-95.de/gal37.htm
duldet. Aber wie geschrieben:
Zitat
Ich denke, der weitere Schriftwechsel wird mir Spass machen
wavey.gif
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willi
Beitrag 20.03.2011, 15:56
Beitrag #15


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Zitat (Pogge @ 20.03.2011, 15:31) *
"Die Veckerhäger Str. ( B80 ) ist eine sehr stark frequentierte Bundesstraße und lässt Sie als Radfahrer, auf Grund der dort in großer Anzahl abgeparkten Kraftfahrzeuge, im Zick-Zack fahren.
Soso zickzack laugh2.gif Ich fahr bei parkenden Autos zackenlose Sinuskurven. rolleyes.gif
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Pogge
Beitrag 21.03.2011, 21:37
Beitrag #16


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Zitat (Pogge @ 13.03.2011, 15:04) *
Normalerweise wird hier im Vordergrund ein silberner C-Klasse-Kombi geparkt, komischerweise nie, wenn ich eine Kamera dabeihabe.


Jetzt habe ich ihn endlich mal:
Bild


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 05.08.2014, 12:10
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granny
Beitrag 21.03.2011, 22:22
Beitrag #17


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Zitat (Pogge @ 20.03.2011, 15:31) *
Gestern bekam ich vom Polizeikommissariat Hann. Münden ein Antwortschreiben per Post.

"... Eine Möglichkeit ist in diesem Bereich selbstverständlich die Benutzung des gemeinsamen Geh- und Radweges ( Verkehrszeichen VZ 240 ).

Habe ich es nicht prophezeit: sie improvisieren ohne sich überhaupt die Mühe zu machen, Einblick in die konkrete Straßenakte zu nehmen. Der von dir gezeigte Weg ist als "getrennt" ausgewiesen (Z.241).

Zitat
Bei Befahren der Fahrbahn ergeben sich, auf Grund der zweiten Fahrspur, immer wieder gefährliche Situationen für einen Radfahrer, da dieser zwischen die beiden "PKW-Schlangen" gerät."

Dann wird es Zeit, dass die Polizei mal ihre Arbeit macht, und den Autofahrern mit Pressekampagnen, Kontrollen und Bußgeldern den § 5 StVO nahe bringt. Radfahrer geraten nicht zwischen irgendwelche Autoschlangen, sondern sie werden -wenn überhaupt- durch einzelne Straftäter gefährdet.



Zitat (Heinz Wäscher @ 20.03.2011, 15:38) *
Zitat (Pogge @ 20.03.2011, 15:31) *
Bei Befahren der Fahrbahn ergeben sich, auf Grund der zweiten Fahrspur, immer wieder gefährliche Situationen für einen Radfahrer, da dieser zwischen die beiden "PKW-Schlangen" gerät."

Gibt es da eine Unfallstatistik zu think.gif

"Muss denn immer erst was passieren, bevor gehandelt werden kann?" thread.gif
Perfiderweise reicht aber umgekehrt auf Radwegen und Radwegfurten selbst eine massive Anhäufung von Unfällen in der Regel nicht aus, um das Radwegradeln wieder zu verbieten. Allenfalls werden Radwegschilder abgeschraubt, und Radfahrer stattdessen durch neue "Gehweg frei"-Schilder in die Falle gelockt...
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Pogge
Beitrag 21.03.2011, 22:38
Beitrag #18


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Ich habe jedenfalls heute mittag ein ausführliches Antwortschreiben auf dem Revier abgegeben. Ich zitiere nur mal Auszüge:
Zitat
Es erstaunt mich, dass Ihre Dienststelle auf einer „sehr stark frequentierten Bundesstraße“, wo auf der Fahrbahn ungewöhnliche Gefahren für Radfahrer drohen, offensichtlich Zustände dulden, die vielleicht auf wenig befahrenen Nebenstraßen akzeptabel wären. Einige Beispiele:

Eingefügt habe ich einige Bilder, die ich Euch auch schon gezeigt habe, dann:
Zitat
Um weiterhin eine unfallfreie Fahrt durch Hann. Münden zu genießen, ziehe ich es vor, die im Vergleich zu solchen Radwegen doch recht sichere Fahrbahn zu benutzen, und hoffe, dass Ihre Dienststelle in Zukunft gemäß VwV-StVO zu §2 Abs 4 Satz 2 RdNr 28 häufiger die Gelegenheit wahrnimmt, „die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen“.

Eine vielleicht zu grantige Erwiderung auf den Schluss im Schreiben der Polizei:
Zitat
Ich wünsche Ihnen stets eine gute und unfallfreie Fahrt durch unser schönes Hann. Münden.
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Pogge
Beitrag 23.03.2011, 14:39
Beitrag #19


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Wie schon hier geschrieben
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=90683
komme ich gerade von einem richtig netten Gespräch mit dem Leiter der Mündener SVB. Genauer: der komm. Leiter des Bereichs Sicherheit und Ordnung und die neu eingesetzte Mitarbeiterin, die für Verkehrsrechtliche Anordnungen zuständig ist. Im Ergebnis sind wir uns dabei einig geworden, dass unsere Standpunkte sehr weit auseinander liegen. Ich versuche mal, den der SVB so gut, wie es geht, darzustellen:

Prinzipiell sind die niedersächsischen SVBn der Ansicht, die Radverkehrsnovelle von 1997 sei auf Betreiben der Radsportverbände und -gruppen vorangetrieben worden, um Rennradlern das Fahrbahnfahren zu ermöglichen. Sicherheitsaspekte hätten dagegen kaum eine Rolle gespielt, und die SVBn hätten diese Änderung deswegen mit Rückendeckung durch die Landesregierung ( es soll landesinterne Verwaltungsanweisungen diesbezüglich gegeben haben) nicht angewandt?!?
Die Verkehrsbelastung der Veckerhager Strasse liege mit ca. 12.000 Fz/tag in einem Bereich, in dem das Radfahren auf der Fahrbahn viel zu gefährlich sei. Dass gleichzeitig für den Kfz-Verkehr sehr großzügige Bedingungen herrschen, und deswegen kaum Geschwindigkeitskontrollen oder andere Schwerpunktmassnahmen stattfinden, "weil es ein unkritischer Abschnitt ist", stehe dazu nicht im Widerspruch. Damit sei sich die SVB auch mit der Polizei und dem Baulastträger einig.
Als gültig wird die V45 angesehen, da die V46 ja vom "Verkehrsminister zurückgenommen wurde"!
Meine persönliche Ansicht, dass ich mich auf der gesamten Ortsdurchfahrt ( und auch auf der B3 Richtung Kassel außerorts) auf der Fahrbahn recht sicher fühle, wurde mit gewissem Erstaunen zur Kenntnis genommen!
Zu einzelnen Abschnitten:
Hier am Ortseingang sollen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren ( ich habe nicht nachgehakt, wie das bei der Beschilderung legal sei), um dann hier:
mit einem Schlenker über den Fußweg(!) am Hindernis vorbei weiter auf dem Hochbord zu fahren. Den dort dann meistens auf dem Radweg parkenden Mercedes-C-Kombi hätte er noch nicht wahrgenommen, auch wenn er dort häufiger vorbeikommt.
Weiter sei dieser Radstreifen schon deswegen sicher, weil er ja schon durch die daneben auf der Fahrbahn geparkten Fahrzeuge geschützt wäre. Radfahrer links davon fahren zu lassen sei jedenfalls viel zu gefährlich!
Immerhin soll dann ab hier das Fahren auf der Fahrbahn zugelassen sein, dass hier noch ein altes VZ 241 stände, solle nicht sein.
Jedenfalls sei auf dem Abschnitt, wo mich die Polizei von der Fahrbahn haben will, der Radweg nicht benutzungspflichtig.
Diese Stelle will er sich nochmal genauer anschauen.
Insgesamt setze er nicht freiwillig seine Unterschrift unter eine Anordnung, mit der Radfahrer auf die Fahrbahn gelassen würden, wäre mir aber nicht böse, wenn ich vor das VG gehe.

Ich glaube, die Arbeit fängt jetzt erst an!
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DasNamenlose
Beitrag 23.03.2011, 15:07
Beitrag #20


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Einige Aussagen lassen doch tief blicken.
Insbesondere bei folgender Aussage musste ich in Anbetracht der Realitätsferne schon schmunzeln. laugh2.gif
Zitat
Weiter sei dieser Radstreifen schon deswegen sicher, weil er ja schon durch die daneben auf der Fahrbahn geparkten Fahrzeuge geschützt wäre.

Mich würde ja mal interessieren, wie oft die Verantwortlichen mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Hat er sich eigentlich dazu geäußert, warum genau das fahren auf der Fahrbahn so viel gefährlicher sei?
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Pogge
Beitrag 23.03.2011, 15:25
Beitrag #21


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Zitat (DasNamenlose @ 23.03.2011, 15:07) *
Hat er sich eigentlich dazu geäußert, warum genau das fahren auf der Fahrbahn so viel gefährlicher sei?

Er erwähnte kurz das Szenario, im laufenden Verkehr zu stürzen, sonst eigentlich nicht. Die Mitarbeiterin ist ihrer Aussage nach täglich mit dem Rad unterwegs, er nur gelegentlich.

In der Einschätzung, daß es in Münden um drei Gruppen von Radfahrern geht, waren wir uns einig:
-Rennradler, die eh auf kein Hochbord zu bekommen sind
-Radler, die ihr Rad als Verkehrsmittel nutzen, und meist auch auf der Fahrbahn unterwegs sind
-Sonntagsfahrer (Familien, Ausflügler, ...) die sowieso das Hochbord und ansonsten den Weser- / Fuldaradweg nutzen

In der Einschätzung, daß Radfahrer in der Radwegnutzung von VZ sowieso kaum zu beeinflussen sind (BAST), wollte man mir lieber nicht recht geben.
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Pogge
Beitrag 18.09.2011, 08:42
Beitrag #22


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Interessant!
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Pogge
Beitrag 18.09.2011, 18:43
Beitrag #23


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Zitat (Pogge @ 13.03.2011, 17:02) *
,

Dieses im Zeitungsbericht erwähnte VZ 241 ist jedenfalls heute Abend weg, stattdessen hängt ein niegelnagelneues VZ 239. Ich hatte aber keine Kamera dabei rolleyes.gif
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MisterOJ
Beitrag 18.09.2011, 18:45
Beitrag #24


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Zitat (Pogge @ 18.09.2011, 18:43) *
Dieses im Zeitungsbericht erwähnte VZ 241 ist jedenfalls heute Abend weg, stattdessen hängt ein niegelnagelneues VZ 239. Ich hatte aber keine Kamera dabei rolleyes.gif

jajaja - hat wieder einmal ein Offizieller heimlich mitgelesen.... whistling.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Schattenfell
Beitrag 18.09.2011, 20:01
Beitrag #25


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Zitat (Pogge @ 18.09.2011, 09:42) *


Haben die denn keine Ahnung, dass sie da noch ein Zeichen 241 stehen haben? Oder gilt Zeichen 241 nicht mehr, wenn es keine weiße Linie gibt? Seltsames Gerede von dem Ordnungsamt dort.
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Pogge
Beitrag 18.09.2011, 20:29
Beitrag #26


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Zitat (Schattenfell @ 18.09.2011, 21:01) *
Haben die denn keine Ahnung, dass sie da noch ein Zeichen 241 stehen haben? Oder gilt Zeichen 241 nicht mehr, wenn es keine weiße Linie gibt? Seltsames Gerede von dem Ordnungsamt dort.

Dieses VZ 241 war ja eines derer, die ich dem Leiter vom Ordnungsamt zur Entfernung vorgeschlagen hatte, aber es war ja unverzichtbar whistling.gif

edit:
Uuuups, nach Durchsicht meiner älteren Aufzeichnungen muss ich hier doch was zurücknehmen: blushing.gif

Zitat (Pogge @ 23.03.2011, 15:39) *
dass hier noch ein altes VZ 241 stände, solle nicht sein.


Das heisst aber, spätestens nach dem Gespräch am 23.3. wussten sie es!
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Pogge
Beitrag 19.09.2011, 20:03
Beitrag #27


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Zitat (Pogge @ 18.09.2011, 19:43) *
stattdessen hängt ein niegelnagelneues VZ 239.


Mannomann, gebt mir einen Blindenstock:





Und ich habe das für ein aktuelles Schild gehalten whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.09.2011, 22:22
Beitrag #28


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Da dieses "Blech" eh nur auf eine Regelung hinweist welche eigentlich eindeutig ist kann man wohl auch dieses alte Blech nehmen und so 500 Doppelmark sparen thumbup.gif


--------------------
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Pogge
Beitrag 20.09.2011, 06:43
Beitrag #29


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Ich werde heute trotzdem mal den Leiter des Ordnungsamtes fragen, ob er da extra ein uraltes VZ angeordnet hat rolleyes.gif
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mir
Beitrag 20.09.2011, 07:10
Beitrag #30


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Dir ist klar, daß Du keine Möglichkeit zur Anfechtungsklage mehr haben wirst, wenn ein Jahr seit Deinem "Erstkontakt" mit dem Schild vergangen ist?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Pogge
Beitrag 20.09.2011, 08:49
Beitrag #31


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??? think.gif
Das 239 ist doch das, was ich da haben möchte, wieso sollte ich das anfechten wollen?
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helmet lampshade
Beitrag 20.09.2011, 10:35
Beitrag #32


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Solche Schilder hat unsere Gemeinde auch noch auf Lager.
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mir
Beitrag 21.09.2011, 20:13
Beitrag #33


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Zitat (Pogge @ 20.09.2011, 09:49) *
??? think.gif
Das 239 ist doch das, was ich da haben möchte, wieso sollte ich das anfechten wollen?

Ach, sorry, da hab ich wohl was mißverstanden.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Pogge
Beitrag 22.09.2011, 09:13
Beitrag #34


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Es scheint weiter zu gehen:
http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-go...77.html#2204990

Vorgestern habe ich per Mail die Aufstellung eines VZ 239 für die Gegenrichtung vorgeschlagen, habe aber bis jetzt keine Antwort. Sollte ich offene Türen eingerannt haben?
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helmet lampshade
Beitrag 22.09.2011, 20:49
Beitrag #35


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"Das rief die Stadt Hann. Münden auf den Plan. Sie wies ihn darauf hin, dass sie den Trennstreifen ganz bewusst verblassen lasse, weil Radler dort nicht mehr fahren dürfen. Er müsse den nachgebesserten Streifen wieder entfernen. Der Radweg führe nun an der Fulda entlang.

Das Schild, das jetzt ausgetauscht wurde, hatte dies allerdings erlaubt."
Das Schild hatte es sogar vorgeschrieben, allerdings war das Schild ja schon veraltet und nicht mehr gültig und somit war das Radfahren dort nicht mehr zulässig, so weit so gut, nur warum hat man nun ein anderes veraltetes Schild aufgestellt?
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Pogge
Beitrag 30.09.2011, 16:09
Beitrag #36


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Zitat (Pogge @ 19.09.2011, 21:03) *


Zitat (Pogge)
Vorgestern habe ich per Mail die Aufstellung eines VZ 239 für die Gegenrichtung vorgeschlagen, habe aber bis jetzt keine Antwort. Sollte ich offene Türen eingerannt haben?


Heute kam per Post die eine Antwort:
"Aufgrund Ihrer Ausführungen weise ich darauf hin, dass es sich bei dem derzeit installierten Verkehrszeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) um ein Provisorium handelt. Das VZ 239 StVO in der aktuell vorgeschriebenen Fassung war nicht vorrätig und musste bestellt werden. Ein Austausch findet umgehend nach Lieferung des Verkehrszeichens statt."
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MisterOJ
Beitrag 02.10.2011, 19:44
Beitrag #37


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Zitat (Pogge @ 30.09.2011, 16:09) *
Heute kam per Post die eine Antwort:
"Aufgrund Ihrer Ausführungen weise ich darauf hin, dass es sich bei dem derzeit installierten Verkehrszeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) um ein Provisorium handelt. Das VZ 239 StVO in der aktuell vorgeschriebenen Fassung war nicht vorrätig und musste bestellt werden. Ein Austausch findet umgehend nach Lieferung des Verkehrszeichens statt."

Alle Achtung!!!!


OJ wavey.gif


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sigggi
Beitrag 03.10.2011, 19:07
Beitrag #38


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Am Samstag bin ich dort mit dem Rad lang gefahren. Ich kam aus Richtung Kassel.
In Fahrtrichtung ist der Weg dort auf jeden Fall als Radweg deutlich zu erkennen.


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Pogge
Beitrag 03.10.2011, 20:24
Beitrag #39


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Meinst Du hier:


oder hier:
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sigggi
Beitrag 04.10.2011, 21:14
Beitrag #40


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So bin ich durchgeradelt, ich kam aus Richtung Kassel. An dem Teilstück zum Kiosk war der Radweg deutlich zu erkennen.
Ich fahre aber immer auf der Bundesstrasse, hab noch nie ein Problem dort gehabt.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.10.2011, 21:19
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Pogge
Beitrag 04.10.2011, 22:02
Beitrag #41


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Zitat (sigggi @ 04.10.2011, 22:14) *
An dem Teilstück zum Kiosk war der Radweg deutlich zu erkennen.

Woran?





Zitat
Ich fahre aber immer auf der Bundesstrasse, hab noch nie ein Problem dort gehabt.


Ich auch fast noch nie!
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sigggi
Beitrag 05.10.2011, 15:16
Beitrag #42


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Zitat (Pogge @ 04.10.2011, 23:02) *
Woran?


An der weissen Trennlinie. Die Stelle ist auf deinen Fotos nicht dabei.


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Pogge
Beitrag 05.10.2011, 16:10
Beitrag #43


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Da kommen wir aber so allmählich ins philosophische! Ich wundere mich, dass ausgerechnet Du an etwa 30m "weisser Trennlinie" auf einem 500m langen Hochbord, und das ohne entsprechendes VZ einen Radweg erkennst. Der längste Teil vom Anfang dieses Abschnitts sieht so aus wie auf meinem zweiten Foto, und eine Wechselmöglichkeit besteht auch nur vor den Häusern kurz vor der Imbissbude.
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Pogge
Beitrag 15.07.2013, 15:04
Beitrag #44


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Ich kapere einfach mal diesen Fred:

Schränkt so eine
Grenzmarkierung eigentlich das Haltverbot wegen VZ 295 ein?




Ok, ich hätte es auch hier anhängen können!
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.07.2013, 15:58
Beitrag #45


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Dachte schon eine schlafende Dorfmumie wäre wiedererwacht.....
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Pogge
Beitrag 15.07.2013, 16:10
Beitrag #46


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Wenn Du schon denkst, kannst Du als Spezialist mal Deine Expertenmeinung loswerden! wavey.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.07.2013, 18:27
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Kuli
Beitrag 15.07.2013, 16:20
Beitrag #47


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Zitat (Pogge @ 15.07.2013, 16:04) *
Schränkt so eine
Grenzmarkierung eigentlich das Haltverbot wegen VZ 295 ein?

Hätte sie sonst einen Sinn?

Du weißt ja, dass Verkehrszeichen nur angeordnet werden dürfen, wenn sie nicht nur die gesetzliche Regelung wiedergeben wavey.gif
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amfa
Beitrag 15.07.2013, 16:43
Beitrag #48


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*Hust* Einfahrt *Hust*

Natürlich soll die Linie die Einfahrt schützen. Ob sie das tut ist eine andere Frage.
Da dort sowieso Haltverbot besteht.
Wobei.. eigentlich nur wenn das da rechts entweder ein Sonderweg oder ein Seitenstreifen ist, fragt mich aber nicht was es sonst sein könnte biggrin.gif

Wobei ich sagen würde, der Verbotsbereich eines Z295 kann damit nicht eingeschränkt werden, da Z295 kein Verbotsbereich in "klassichen Sinn" hat.
Das parken ist daneben verboten sprich der Verbotsbereich teilt sich eigentlich in unendlich kleine Teilbereiche ein.
Wo's keinen Bereich gibt kann dieser auch nicht verlängert oder verkürzt werden.
Vielleicht etwas Philosophisch aber ich finde die Argumentation gut laugh.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.07.2013, 17:25
Beitrag #49





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Zitat (Kuli @ 15.07.2013, 17:20) *
Du weißt ja, dass Verkehrszeichen nur angeordnet werden dürfen, wenn sie nicht nur die gesetzliche Regelung wiedergeben.

Dem widerspricht aber der Wortlaut zu Z 299, wonach die Grenzmarkierung nicht nur der Verkürzung oder Verlängerung von Halt- und Parkverboten dienen kann, sondern auch zu deren "Bezeichnung", also Verdeutlichung.
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ukr
Beitrag 15.07.2013, 19:09
Beitrag #50


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