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> Veckerhager Strasse, Hann. Münden, Radwege und anderer Murks
Pogge
Beitrag 16.07.2013, 13:41
Beitrag #51


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Ich habe jetzt mal bei der SVB angeregt, das durch die Linie angeordnete Haltverbot zu entfernen. [/size]Auf die Grenzmarkierung bin ich dabei aber nicht eingegangen. Als Antwort kam:
Zitat
Zum von Ihnen erwähnten Parkverbot in der Veckerhäger Straße sei erwähnt, dass das angeordnete (absolute) Haltverbot von der Weserbrücke kommend noch vor der Einmündung des Kasparbaumweges endet. In dem von Ihnen fotografierten Bereich gibt es keine Haltverbote. Das Foto zeigt auch sehr deutlich, dass die Fahrzeuge nicht auf dem Radweg parken, so dass dort rechtlich nichts zu beanstanden ist. Eine kurze Kontrolle heute Mittag hat diese Situation bestätigt: das Haltverbot wird beachtet; im weiteren Verlauf der Fahrbahn bis zur Einmündung Fischerweg/ Fußgängerampel ist der Radweg freigehalten von den geparkten Fahrzeugen.



Im Rahmen der Parkraumüberwachung wird auch die Veckerhäger Straße regelmäßig überprüft, daran wird künftig unverändert festgehalten.


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Mitleser
Beitrag 16.07.2013, 13:50
Beitrag #52


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Zitat (Pogge @ 16.07.2013, 14:41) *
Zitat
... auf dem Radweg ...
Lass mich raten: Unbeschildert und unmarkiert?
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janr
Beitrag 16.07.2013, 13:52
Beitrag #53


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Ich seh da einen Seitenstreifen, aber keinen Radweg.

Egal, beides i.V.m. Z 295 erwirkt dort ein Parkverbot.

Warum da eine Zickzacklinie vor dem Kasparsbaumweg ist, erschließt sich mir nicht, da man vor einer Einmündung so oder so nicht parken darf. blink.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Mitleser
Beitrag 16.07.2013, 13:57
Beitrag #54


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Zitat (janr @ 16.07.2013, 14:52) *
Warum da eine Zickzacklinie vor dem Kasparsbaumweg ist, erschließt sich mir nicht, da man vor einer Einmündung so oder so nicht parken darf. blink.gif
Das ist nur eine Einfahrt, keine Straßeneinmündung. Daher erweitert die Markierung den Einfahrtbereich - aber dank Radweg/Seitenstreifen und dem damit einhergehenden Parkverbot an einer unnötigen Stelle.
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Pogge
Beitrag 16.07.2013, 18:08
Beitrag #55


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Zitat (Mitleser @ 16.07.2013, 14:50) *
Lass mich raten: Unbeschildert und unmarkiert?

So fängt der an:
http://imageshack.us/photo/my-images/28/dsci0421x.jpg/
und so
http://imageshack.us/photo/my-images/40/dsci0375p.jpg/
ist er beschildert!

Jedenfalls habe ich nochmal genauer nachgehakt. rolleyes.gif

BTW: Wer führt eigentlich über die SVB der Stadt HannMünden die Fachaufsicht?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 16.07.2013, 19:54
Beitrag #56





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Die Grenzmarkierung verkürzt das durch die durchgezogene Linie vorgeschriebene Haltverbot.
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Pogge
Beitrag 16.07.2013, 20:00
Beitrag #57


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Ich bin mal gespannt, ob ich das als Begründung dafür, dass dort kein Halteverbot herrscht, von der SVB bekomme. wavey.gif
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Kuli
Beitrag 16.07.2013, 20:14
Beitrag #58


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Zitat (Pogge @ 16.07.2013, 21:00) *
Ich bin mal gespannt, ob ich das als Begründung dafür, dass dort kein Halteverbot herrscht, von der SVB bekomme. wavey.gif

Wäre nicht so unlogisch.

Offenbar wollen sie ja das Halten generell erlauben, nur eben nicht vor der Einfahrt, deshalb wurde dann vor die Einfahrt das Z299 hingemalt.
Nach dem Motto "Ja, Sie sehen doch, wenn wir an der Stelle extra ein Parkverbot hinmalen, dass es dann davor und dahinter erlaubt sein wird?!"

Dass dadurch wirklich das Parken erlaubt wird, ist netter Nebeneffekt, der aber bestimmt nicht bewusst so gemacht wurde biggrin.gif
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Pogge
Beitrag 16.07.2013, 20:51
Beitrag #59


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Zitat (Kuli @ 16.07.2013, 21:14) *
Offenbar wollen sie ja das Halten generell erlauben, nur eben nicht vor der Einfahrt, deshalb wurde dann vor die Einfahrt das Z299 hingemalt.


Das Z299 ist schon ein paar Jährchen alt. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube, das Verbot links neben Z295 zu halten ist nicht vor dem 01.09.09 in der StVO gewesen. Das heisst dann wohl, dass damit das Parkverbot vor der Einfahrt erweitert werden sollte.
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Kuli
Beitrag 16.07.2013, 20:58
Beitrag #60


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Zitat (Pogge @ 16.07.2013, 21:51) *
Das heisst dann wohl, dass damit das Parkverbot vor der Einfahrt erweitert werden sollte.

So war es sicher gemeint, ja. Aber um das zu wollen, muss man ja davon ausgehen, dass ansonsten das Parken erlaubt ist.

Ich bin mir relativ sicher, dass das Verbot, neben Zeichen 295 zu parken, schon länger in der StVO ist. Ich erinnere mich an eine Prüfungsfrage, bei der ein Fahrzeug links und ein Fahrzeug rechts neben der Linie parkte, und die Frage war, welches falsch parkt wink.gif Das war 2006.
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Mitleser
Beitrag 16.07.2013, 21:59
Beitrag #61


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Zitat (Pogge @ 16.07.2013, 21:51) *
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube, das Verbot links neben Z295 zu halten ist nicht vor dem 01.09.09 in der StVO gewesen.
Das war schon beim Erlass der letzten StVO im Jahre 1970 verboten.
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.07.2013, 22:20
Beitrag #62


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Zitat (Pogge @ 16.07.2013, 19:08)


An jeder Kreuzung und Einmündung ?
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Pogge
Beitrag 17.07.2013, 07:26
Beitrag #63


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Zitat (oscar_the_grouch @ 16.07.2013, 23:20) *
An jeder Kreuzung und Einmündung ?


Auch an der einen Einmündung mit dem gleichen veralteten VZ!
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