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> Gibt es eine neue Definition der Anhängelast?
Ichtyos
Beitrag 31.03.2011, 18:42
Beitrag #1


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Bislang habe ich folgende Definition der Anhängelast vertreten:
Zitat (Ichtyos @ 27.06.2008, 01:30) *
Wenn der Anhänger jetzt nur noch 1000 kg (plus Toleranz*) wiegt (genau genommen: Wenn die Summe der Radlasten bei 1000 kg liegt - die Stützlast auf der Anhängerkupplung zählt nicht als Anhängelast, sondern als Zuladung beim Zugwagen), ist IMHO alles in Ordnung.


Jetzt bin ich auf dieses Dokument gestoßen:
Zitat
Vor der Einarbeitung der EG-Bestimmungen definierte die StVZO
Anhängelast als tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers abzüglich der Stützlast.
Okay, das ist auch das, was mein Kenntnisstand ist. rolleyes.gif

Aber:
Zitat
Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers
zuzüglich der tatsächlichen Stützlast.
wallbash.gif Schon mal Blödsinn. Zweimal die Stützlast als Anhängelast ist sicher nicht richtig. ranting.gif
Der Autor hat es wohl auch nicht so gemeint:
Zitat
Das bedeutet, dass zur Feststellung der Anhängelast der Anhänger abgekuppelt werden muss, um Stützrad und Achse(n) wiegen zu können.
Also Anhängelast = tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers.

Aber: Gab es wirklich diese Änderung der Definition von "Anhängelast"? unsure.gif Außer dieser Quelle habe ich im www nichts darüber gefunden. book.gif


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JTH
Beitrag 31.03.2011, 18:46
Beitrag #2


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Eine Änderung wäre mir zumindest verborgen geblieben.

Hat der Autor dieser "neuen Regelung" irgend etwas zu sagen?


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Ichtyos
Beitrag 31.03.2011, 19:46
Beitrag #3


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Keine Ahnung. Scheint ein ganz normaler Fahrlehrer zu sein.

Andererseits halte ich die Verkehrsrundschau für eine glaubwürdige Quelle. unsure.gif


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tadzio
Beitrag 31.03.2011, 20:53
Beitrag #4


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Zitat (JTH @ 31.03.2011, 18:46) *
Hat der Autor dieser "neuen Regelung" irgend etwas zu sagen?


Ich werd's nie verstehen, warum nicht alle Texte mit einem Erstellungsdatum versehen werden. In dem Dokument redet der Autor noch von "Mark" statt "Euro". Es muss also mindestens gut 9 Jahre alt sein. Ich denke, wenn es damals eine solche Änderung gegeben hätte, hätte sie sich inzwischen herumgesprochen. wink.gif

Cheers
tadzio


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Ichtyos
Beitrag 31.03.2011, 21:33
Beitrag #5


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Stimmt. Und den damals neuen Golf IV gab es iirc von 1997-2003.

Auf einer großen Wohnwagenausstellung so um 2005 hat der "gelbe Riese" noch Merkblätter mit der - angeblich (?) - veralteten Regelung verteilt. think.gif


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rapit
Beitrag 24.07.2012, 08:08
Beitrag #6


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Deutsches Sprach schär Sprach ist...

Was der Autor mit "zuzüglich Stützlast meint, ist eindeutig, dass seiner Meinung nach die Stützlast nicht mehr abgezogen werden darf.

Dann wird aber aus dem bisherigen "Minus Stützlast" ein plusminus null und kein "zuzüglich Stützlast".

Seine Idee klingt logisch.
Kann aber nicht richtig sein.

Meines Wissens ist es bei uns in D nach wie vor so, dass die Stützlast dem PKW zugeschlagen wird, und damit das Anhängergewicht so geprüft wird, dass der angekupplete Anhänger auf die Waage gestellt wird und so sein Gewicht, was er auf seine Achsen bringt, gewogen wird.

Eine EG-Verordnung kann daran nichts ändern, sie müsste umgesetzt werden, d.h., unsere nationalen Gesetze müssten geändert werden, jedenfalls dann, wenn wie hier, ein Verstoß bußgeldbewehrt ist.
Das ist nicht der Fall. Also bleibt bußgeldtechnisch alles beim alten.

Wie es im Ausland aussieht, weiß ich nicht.

Denklogisch sind die Gedanken des Fahrlehrers schon. Er will einen Anhänger (mit drei Waagen ähnlich Badezimmerwaagen) komplett abgekuppelt wiegen, nämlich linkes + rechtes Achsrad plus Stützrad und alle drei Werte addieren. Das sei schließlich das, was man ans Auto dranhänge.
Einfach, aber falsch. Oder kürzer: einfach falsch whistling.gif


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JTH
Beitrag 24.07.2012, 08:41
Beitrag #7


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Sag mal, bist Du jetzt unter die Leichenfledderer gegangen? Oder hat jemand einen falsch berechneten BGB bekommen? flirt.gif


Zitat (rapit @ 24.07.2012, 09:08) *
Meines Wissens ist es bei uns in D nach wie vor so, dass die Stützlast dem PKW zugeschlagen wird, und damit das Anhängergewicht so geprüft wird, dass der angekupplete Anhänger auf die Waage gestellt wird und so sein Gewicht, was er auf seine Achsen bringt, gewogen wird.

Eine EG-Verordnung kann daran nichts ändern, sie müsste umgesetzt werden, d.h., unsere nationalen Gesetze müssten geändert werden, jedenfalls dann, wenn wie hier, ein Verstoß bußgeldbewehrt ist.
Das ist nicht der Fall. Also bleibt bußgeldtechnisch alles beim alten.

Wie es im Ausland aussieht, weiß ich nicht.

Denklogisch sind die Gedanken des Fahrlehrers schon. Er will einen Anhänger (mit drei Waagen ähnlich Badezimmerwaagen) komplett abgekuppelt wiegen, nämlich linkes + rechtes Achsrad plus Stützrad und alle drei Werte addieren. Das sei schließlich das, was man ans Auto dranhänge.
Einfach, aber falsch. Oder kürzer: einfach falsch whistling.gif

Sehe ich (nach wie vor) genau so.


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rapit
Beitrag 24.07.2012, 08:47
Beitrag #8


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Zitat (JTH @ 24.07.2012, 09:41) *
Sag mal, bist Du jetzt unter die Leichenfledderer gegangen? Oder hat jemand einen falsch berechneten BGB bekommen? flirt.gif

Ich habe eine PN bekommen, ich sollte mir den Fred mal zu Gemüte führen und meinen Senf dazugeben, auf die Daten habe ich gar nicht geachtet blink.gif


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Ichtyos
Beitrag 24.07.2012, 20:51
Beitrag #9


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Als Absender der PN kann ich das bestätigen. Ich hatte den Fred in einem anderen Forum verlinkt.

Wer das nachlesen will: Motortalk.


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Kühltaxi
Beitrag 25.07.2012, 13:56
Beitrag #10


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Zitat (Ichtyos @ 31.03.2011, 20:46) *
Keine Ahnung. Scheint ein ganz normaler Fahrlehrer zu sein.

Die erzählen neben vielen richtigen Sachen auch schon mal absoluten Blödsinn. Selbst oft genug hier gelesen ("mein Fahrlehrer hat gesagt....).

Zitat
Andererseits halte ich die Verkehrsrundschau für eine glaubwürdige Quelle. unsure.gif

Im Forum-Speditionen wird öfters behauptet die hätten seit der Zugehörigkeit zum Springerkonzern daran gelitten.

Zitat (rapit @ 24.07.2012, 09:47) *
....

Schönes neues Bild, sieht mir nach Möchtegernpolizei Stadtpolizei Ordnungsamt aus.
Manchmal ist es schwer das richtige Wort zu finden. shutup.gif


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rapit
Beitrag 25.07.2012, 15:12
Beitrag #11


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Zitat (Kühltaxi @ 25.07.2012, 14:56) *
neues Bild, sieht mir nach Möchtegernpolizei Stadtpolizei Ordnungsamt aus.

no.gif die dürften nicht mit Werbung rumfahren (unterstützt durch RA ...). Aber denen gefällt das Auto auch. wavey.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.04.2025 - 20:57