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> Verstoß verjährung fast erreicht....
Kureha
Beitrag 07.04.2011, 22:30
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Als erstes erstmal ein Hallo =)

Mhm meine frage ist eigentlich ganz einfach..... ich habe am 28.01.2011 ein Verstoß wegen überfahren einer roten ampel begangen, meiner Meinung war sie noch gelb, die Polizisten hinter mir sahen das aber anders... was auch sein kann, da ich ziemlich unter zeitdruck war (weswegen nicht ganz so genau hin geguckt habe, wenn dann war höchstens ne sek. rot) .

Wie auch immer jedenfals habe ich erst heute am 07.04.2011 meinen Brief dafür bekommen (Anhörungsschreiben)..... da ich kurz danach umgezogen bin.
Da mir Bewusst ist das die Verjährung nach 3 Monaten eintritt, was ja in ca. 20 Tagen der Fall ist, überlege ich einfach nicht auf das schreiben zu antworten...

was meint ihr.... schaff ich es in die verjährung zu kommen?
Ich bin nämlich leider noch bin zum 18.04.2011 in der Probezeit und habe eucht keine lust auf eine verlängerung, vll hat einer von euch ja Erfahrung mit sowas...könnte ja sein das ich den Brief nicht bekommen habe (war ja kein Einschreiben sonder einfach nen 55 cent brief), bin auch nicht so oft zu hause (wenn dann erreichen die nur meine mitbewohnerin...)

Oder sollte ich vll drauf antworten....kann ich dann dennoch in die verjährung fallen, oder wird die damit aufgehoben weil ich darauf geantwortet habe und ggf. die tat zugab?

LG Kureha

PS: Danke für die Antworten!!!!
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darkstar
Beitrag 07.04.2011, 23:08
Beitrag #2


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Zitat (Kureha @ 07.04.2011, 23:30) *
Da mir Bewusst ist das die Verjährung nach 3 Monaten eintritt, was ja in ca. 20 Tagen der Fall ist, überlege ich einfach nicht auf das schreiben zu antworten...
Was soll das bringen? think.gif
Zitat (Kureha @ 07.04.2011, 23:30) *
was meint ihr.... schaff ich es in die verjährung zu kommen?
Nein.
Zitat (Kureha @ 07.04.2011, 23:30) *
Ich bin nämlich leider noch bin zum 18.04.2011 in der Probezeit und habe eucht keine lust auf eine verlängerung,
Glaub ich.
Zitat (Kureha @ 07.04.2011, 23:30) *
könnte ja sein das ich den Brief nicht bekommen habe (war ja kein Einschreiben sonder einfach nen 55 cent brief),
Deswegen wirkt bereits die Anordnung eines Anhörungsbogens verjährungsunterbrechend nicht deren Erhalt.

Siehe § 33 Abs 1 OWiG
Zitat
(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch
1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,

(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. [...]

mfg
darkstar


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Kureha
Beitrag 07.04.2011, 23:44
Beitrag #3


Neuling


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Schade da Fällt der Plan schon mal aus....

Aber wenn mich der Brief nicht erreicht hätte weil ich z.B. noch nicht umgemeldet gewesen wäre (bzw. noch kein name am Briefkasten) dann wäre doch die Verjährung eingetroffen oder nicht? ist das dann nicht auch das gleich wenn der Brief mich nicht erreicht weil der Postbote den versehendlich falsch ausgeliefert hat oder so?
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janr
Beitrag 07.04.2011, 23:50
Beitrag #4


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Stehst du denn als Fahrer fest, also haben die police.gif police.gif dich erkannt oder angehalten?


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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superdiesel
Beitrag 07.04.2011, 23:52
Beitrag #5


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Nein, ob der Brief dich erreicht oder nicht ist unerheblich. Nur die Anordnung ist wichtig. Im Zweifel melden sie sich nochmals oder schicken dir gleich einen Bußgeldbescheid, der mit Zustellurkunde kommt. Solltest du dort nicht mehr wohnen, so wird entweder eine Meldeabfrage gemacht oder die Zustellung öffentlich bekundet.

So oder so - die Verjährung beginnt jeweils von vorne. Ein Verstecken funktioniert nicht.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Kureha
Beitrag 10.04.2011, 05:42
Beitrag #6


Neuling


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mist.... und ja ich steh als fahrer fest, da sie mich angehalten haben.... =(
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JTH
Beitrag 10.04.2011, 06:35
Beitrag #7


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Die Behörde hat nun erneut drei Monate Zeit, den BGB zu erlassen. Das sollte sie schaffen. Ich denke nicht, daß Du sie Sache in die Verjährung treiben kannst.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Jens
Beitrag 10.04.2011, 07:17
Beitrag #8


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Zitat (Kureha @ 10.04.2011, 06:42) *
ich steh als fahrer fest, da sie mich angehalten haben....

Wurdest du bereits vor Ort angehört?


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JTH
Beitrag 10.04.2011, 10:29
Beitrag #9


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interessanter Gedanke...


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Jens
Beitrag 10.04.2011, 10:34
Beitrag #10


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Nicht wahr? twinkle.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.04.2011, 12:40
Beitrag #11


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spannend, wie sieht eine direkte verwertbare Anhörung aus ?
"Sie waren es ?"
"ja"
"Danke, Brief folgt"
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Uwe W
Beitrag 10.04.2011, 12:49
Beitrag #12


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Es reicht aus, wenn dem Betroffenen eröffnet wird, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Das ist hier ja anscheinend bereits an Ort und Stelle passiert: die Beamten waren ja bei der Feststellung der Personalien der Meinung, dass er einen Rotlichtverstoß begangen hat.

Die Anordnung der Zusendung eines neuen Anhörungsbogens kann dann die Verjährung nicht erneut unterbrechen.

Da im vorliegenden Fall aber ein Umzug stattfand, ist es möglich, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wurde, um den neuen Aufenthalt zu ermitteln, und dass damit die Verjährung erneut unterbrochen wurde.

Insofern kann man jetzt nur abwarten, ob und wann hier ein Bußgeldbescheid erlassen wird, und müsste dann die Frage der Verjährung mittels Akteneinsicht prüfen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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