Fußgänger mit Handkarren, Wie groß maximal? |
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Fußgänger mit Handkarren, Wie groß maximal? |
17.04.2011, 00:33
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1454 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Meines Wissens fallen Handkarren und sperrige Traglasten, welche durch Fußgänger getragen, geschoben oder gezogen werden, nicht unter den Begriff Fahrzeug. Der Fußgänger bleibt trotzdem Fußgänger. Lediglich, wenn andere Fußgänger behindert werden, muss der Fußgänger mit seinem Sondergut die Straße nutzen. Grenzwerte für Größen und Gewichte gibt es aber nur für Fahrzeuge. Da stellt sich mir jetzt die Frage, wie groß und schwer Handkarren und Traglasten sein dürfen. Natürlich gibt es Grenzen, welche durch die Leistungsfähigkeit des Menschen bestimmt sind. Darf ein Handkarren, oder eine Traglast aber nur von einer Person bewegt werden? Oder dürften sich auch mehrere Personen zusammentun, um die Last zu bewegen? -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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17.04.2011, 07:06
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24336 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich wüßte nichts, was dem entgegen steht.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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17.04.2011, 20:39
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Wobei allerdings ein Pferdewagen - auch beim Schieben durch Menschen - nicht zum Handkarren wird, sondern ein Pferdewagen bleibt...
-------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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17.04.2011, 23:22
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1454 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Ein Pferdewagen wäre doch viel zu schwer
Allerdings kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass es da keinerlei Bestimmungen gibt. Ansonsten wäre diese Regelungslücke doch schon längst von -Fußgängern, welche den Autoverkehr lahmlegen wollen, entdeckt. Man stelle sich nur Mal 7 Meter breite, 4 Meter lange und 1 Meter hohe Handkarren vor. Sowie das Verkehrschaos, wenn diese Wagen jeweils von einer Person bei einer Höchstgeschwindigkeit von 0,5 km/h im dichtesten Berufsverkehr gezogen werden. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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18.04.2011, 01:18
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
Wennst den aus Balsa baust, kannst sogar Schrittgeschwindigkeit halten.
Aber die Idee ist gut:) Hannes |
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18.04.2011, 06:41
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 479 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 |
von -Fußgängern, welche den Autoverkehr lahmlegen wollen, entdeckt. Wo kommen eigentlich immer diese Horden von Fußgänger-Terroristen, die den gesamten Verkehr zum Erliegen bringen, eigentlich her, und wo verstecken die sich denn sonst so? Bisher dachte ich eigentlich immer, das mit dem Stau können wir Autofahrer auch so, ohne Mithilfe von fremden Verkehrsgruppen, ganz gut. |
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18.04.2011, 08:47
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
Man stelle sich nur Mal 7 Meter breite, 4 Meter lange und 1 Meter hohe Handkarren vor. Sowie das Verkehrschaos, wenn diese Wagen jeweils von einer Person bei einer Höchstgeschwindigkeit von 0,5 km/h im dichtesten Berufsverkehr gezogen werden. Ein Handkarren dürfte wohl auch ein Fahrzeug sein. Zwar nicht nach § 2 FZV, aber vielleicht passt der § hier: Zitat Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §30 Beschaffenheit der Fahrzeuge (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
Edit: Zitat Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in §24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
-------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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18.04.2011, 10:45
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Hmmmm,
Ein Handwagen ist ein Fahrzeug - so habe ich zumindest gelernt (Fußgänger mit Handwage = sontiges Fahrzeug) Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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18.04.2011, 11:03
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Wo ist jetzt die Grenze?
Es gibt ja viele Radlanhänger die auch als Handwagen benutzt werden können. Wenn jetzt ein PKW-Anhänger Griffe hat, ist das kein Handkarren? Gerade dadurch, daß die Radl beim Handkarren/Anhänger mittig sind braucht es nicht viel Kraft um einiges an Gewicht zu transportieren. Man muß das Gewicht nur im Gleichgewicht halten. So nebenbei: Einkaufswagen sind auch (wie Schubkarren usw ... ) Handwagen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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18.04.2011, 12:46
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24336 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Hmmmm, Ein Handwagen ist ein Fahrzeug - so habe ich zumindest gelernt (Fußgänger mit Handwage = sontiges Fahrzeug) Gruß, Klaus Öh ... heißt daß, daß ein Fußgänger mit Handkarren ein Z259 passieren darf? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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18.04.2011, 13:23
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Nein, warum sollte dem so sein?
Auch ein Fußgänger, der ein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger, obwohl ein Fahrrad ein Fahrzeug ist. -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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