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> Fußgänger mit Handkarren, Wie groß maximal?
Odenwälder
Beitrag 17.04.2011, 00:33
Beitrag #1


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Hi,

Meines Wissens fallen Handkarren und sperrige Traglasten, welche durch Fußgänger getragen, geschoben oder gezogen werden, nicht unter den Begriff Fahrzeug. Der Fußgänger bleibt trotzdem Fußgänger. Lediglich, wenn andere Fußgänger behindert werden, muss der Fußgänger mit seinem Sondergut die Straße nutzen. Grenzwerte für Größen und Gewichte gibt es aber nur für Fahrzeuge. Da stellt sich mir jetzt die Frage, wie groß und schwer Handkarren und Traglasten sein dürfen. Natürlich gibt es Grenzen, welche durch die Leistungsfähigkeit des Menschen bestimmt sind. Darf ein Handkarren, oder eine Traglast aber nur von einer Person bewegt werden? Oder dürften sich auch mehrere Personen zusammentun, um die Last zu bewegen?


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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mir
Beitrag 17.04.2011, 07:06
Beitrag #2


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Ich wüßte nichts, was dem entgegen steht.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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jfk
Beitrag 17.04.2011, 20:39
Beitrag #3


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Wobei allerdings ein Pferdewagen - auch beim Schieben durch Menschen - nicht zum Handkarren wird, sondern ein Pferdewagen bleibt...


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Odenwälder
Beitrag 17.04.2011, 23:22
Beitrag #4


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Ein Pferdewagen wäre doch viel zu schwer wink.gif

Allerdings kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass es da keinerlei Bestimmungen gibt. Ansonsten wäre diese Regelungslücke doch schon längst von thread.gif-Fußgängern, welche den Autoverkehr lahmlegen wollen, entdeckt.

Man stelle sich nur Mal 7 Meter breite, 4 Meter lange und 1 Meter hohe Handkarren vor. Sowie das Verkehrschaos, wenn diese Wagen jeweils von einer Person bei einer Höchstgeschwindigkeit von 0,5 km/h im dichtesten Berufsverkehr gezogen werden.


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haidi
Beitrag 18.04.2011, 01:18
Beitrag #5


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Wennst den aus Balsa baust, kannst sogar Schrittgeschwindigkeit halten.

Aber die Idee ist gut:)

Hannes
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bartdude
Beitrag 18.04.2011, 06:41
Beitrag #6


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Zitat (Odenwälder @ 17.04.2011, 23:22) *
von thread.gif-Fußgängern, welche den Autoverkehr lahmlegen wollen, entdeckt.

Wo kommen eigentlich immer diese Horden von Fußgänger-Terroristen, die den gesamten Verkehr zum Erliegen bringen, eigentlich her, und wo verstecken die sich denn sonst so? Bisher dachte ich eigentlich immer, das mit dem Stau können wir Autofahrer auch so, ohne Mithilfe von fremden Verkehrsgruppen, ganz gut.
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Berndi962
Beitrag 18.04.2011, 08:47
Beitrag #7


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Zitat (Odenwälder @ 18.04.2011, 00:22) *
Man stelle sich nur Mal 7 Meter breite, 4 Meter lange und 1 Meter hohe Handkarren vor. Sowie das Verkehrschaos, wenn diese Wagen jeweils von einer Person bei einer Höchstgeschwindigkeit von 0,5 km/h im dichtesten Berufsverkehr gezogen werden.


Ein Handkarren dürfte wohl auch ein Fahrzeug sein. think.gif Zwar nicht nach § 2 FZV, aber vielleicht passt der § hier:


Zitat
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

  1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,



Edit:
Zitat
Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in §24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.


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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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klausimausi
Beitrag 18.04.2011, 10:45
Beitrag #8


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Hmmmm,
Ein Handwagen ist ein Fahrzeug - so habe ich zumindest gelernt (Fußgänger mit Handwage = sontiges Fahrzeug)

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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janr
Beitrag 18.04.2011, 11:03
Beitrag #9


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Wo ist jetzt die Grenze? think.gif

Es gibt ja viele Radlanhänger die auch als Handwagen benutzt werden können.

Wenn jetzt ein PKW-Anhänger Griffe hat, ist das kein Handkarren?

Gerade dadurch, daß die Radl beim Handkarren/Anhänger mittig sind braucht es nicht viel Kraft um einiges an Gewicht zu transportieren.
Man muß das Gewicht nur im Gleichgewicht halten.

So nebenbei: Einkaufswagen sind auch (wie Schubkarren usw ... ) Handwagen.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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mir
Beitrag 18.04.2011, 12:46
Beitrag #10


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Zitat (klausimausi @ 18.04.2011, 11:45) *
Hmmmm,
Ein Handwagen ist ein Fahrzeug - so habe ich zumindest gelernt (Fußgänger mit Handwage = sontiges Fahrzeug)

Gruß,
Klaus

Öh ... heißt daß, daß ein Fußgänger mit Handkarren ein Z259 passieren darf?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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klausimausi
Beitrag 18.04.2011, 13:23
Beitrag #11


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Nein, warum sollte dem so sein?

Auch ein Fußgänger, der ein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger, obwohl ein Fahrrad ein Fahrzeug ist.


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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