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> Blinker links als Überholzeichen erlaubt?
Dirk-
Beitrag 27.04.2011, 19:58
Beitrag #1


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Habe gerade in so einer schönen Fernsehsendung "gelernt" das es erlaubt/zulässig ist, auf der Autobahn durch "Blinker links" seine Überholabsicht anzuzeigen Stimmt das wirklich?????


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.04.2011, 20:05
Beitrag #2


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Zitat (Dirk- @ 27.04.2011, 20:58) *
... Stimmt das wirklich?????

Raduo Eriwan antwortet:
"Im Prinzip nein."
Schließlich willst Du ja weder links abbiegen noch einen Spurwechsel nach links vollziehen.

Ich glaube aber kaum, dass das Links-Blinken zum Ankündigen der Überholabsicht bei uns bestraft wird, und ich persönlich halte es für besser (weil weniger aufdringlich) als das laut StVO dafür vorgesehene Antippen der Hupe oder Lichthupe.

Letzteres wird vom Vorausfahrenden gern mal als "Platz da, jetzt komm ICH!" interpretiert.

Doc

Der Beitrag wurde von Doc aus Bückeburg bearbeitet: 27.04.2011, 20:07


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Haberlon
Beitrag 27.04.2011, 20:28
Beitrag #3


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Die Frage ist eben, ob man den Blinker als "Leuchtzeichen" i. S. d. § 5 StVO sieht. think.gif

Zu der Frage, was "besser" ist: Wenn ich meine Überholabsicht ankündige, dann entweder, weil ein Schnarcher vor mir ist, der eh schon nie in den Spiegel guckt. Dann will ich nicht warten, bis er 21 Watt sieht, sondern ihn mit 60 Watt aufwecken. whistling.gif Egal, wie er das interpretiert.

Oder eben abseits von Autobahnen (selten). Dann will ich auch, daß man mich sofort bemerkt (damit andere nicht auch auf die Idee kommen, rauszuscheren, wenn ich neben ihnen bin). --> Hupe, nachts Lichthupe.
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durban
Beitrag 27.04.2011, 20:32
Beitrag #4


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Da sieht man wieder, wie unterschiedlich das persönliche Empfinden ist:

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.04.2011, 20:05) *
Ich glaube aber kaum, dass das Links-Blinken zum Ankündigen der Überholabsicht bei uns bestraft wird, und ich persönlich halte es für besser (weil weniger aufdringlich) als das laut StVO dafür vorgesehene Antippen der Hupe oder Lichthupe.


Ich empfinde das links- Blinken als "nerviger" und aufdringlicher als ein kurzes Aufblenden mit der Lichthupe.
Für mich hat der linke Blinker klassisch etwas von "Drängeln".


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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 20:38
Beitrag #5





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Zitat (durban @ 27.04.2011, 21:32) *
Ich empfinde das links- Blinken als "nerviger" und aufdringlicher als ein kurzes Aufblenden mit der Lichthupe.
Für mich hat der linke Blinker klassisch etwas von "Drängeln".


Und für mich ist die Lichthupe gerade einen Grund um keinen Platz zu machen.

Den Blinker sehe ich als nicht so aufdringlich an.
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Haberlon
Beitrag 27.04.2011, 20:39
Beitrag #6


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 21:38) *
Und für mich ist die Lichthupe gerade einen Grund um keinen Platz zu machen.


Also machst Du dann extra dicht, obwohl Du Platz machen könntest?

Wenn die Lücke eh viel zu klein ist und man bremsen müßte, muß man sich natürlich weder von Blinkern noch von Fernlichtern beeindrucken lassen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.04.2011, 20:45
Beitrag #7


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Das Problem ist, dass bei uns allgemein viel zu dicht aufgefahren wird.
Wenn sich dann einer mal regelkonform verhält und bei 120 km/h tatsächlich 60 Meter Abstand hält, kommt der Vordermann überhaupt nicht auf die Idee, dass der Hintermann vielleicht gern ein wenig schneller fahren möchte.

Einzige Möglichkeit, die ICH sehe:
Den Abstand auf ein gerade noch punktefreies Maß reduzieren (in diesem Fall also 30 Meter, was bei der deutschen Autobahn-Kultur immer noch SEHR viel ist thread.gif), und wenn auch das nicht hilft, sich irgendwie mal optisch bemerkbar machen.

Im Idealfall kommt nach einiger Zeit ein Tiefflieger mit voll eingeschaltetem Chreistbaum von hinten an. Den lasse ich gern vorbei, damit ER meinen Vordermann verscheucht...

Doc


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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 20:45
Beitrag #8





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Zitat (Haberlon @ 27.04.2011, 21:39) *
Also machst Du dann extra dicht, obwohl Du Platz machen könntest?


Auf einer 2spurigen Autobahn bei eigenem Tempo von 150 oder mehr km/h auf alle Fälle, sofern der Platz auf der rechten Spur nicht reicht um mit dieser hohen Geschwinigkeit einscheren zu können.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.04.2011, 20:48
Beitrag #9


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 21:45) *
... Auf einer 2spurigen Autobahn bei eigenem Tempo von 150 oder mehr km/h auf alle Fälle, sofern der Platz auf der rechten Spur nicht reicht um mit dieser hohen Geschwinigkeit einscheren zu können.

Die Frage von @Haberlon war im Prinzip:
Machst Du die Frage "Einscheren oder Nicht-Einscheren" nur davon abhängig, ob Du abbremsen müsstest, oder auch davon, ob die Hintermann die Lichthupe oder den Blinker benutzt und Du dann sagst: "Nun GERADE nicht".

Doc


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Jens
Beitrag 27.04.2011, 20:54
Beitrag #10


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 21:38) *
Und für mich ist die Lichthupe gerade einen Grund um keinen Platz zu machen.

Das ist doch aber in deinem Fall eher eine theoretische Überlegung, oder sind deine 15 Jahre schon rum? unsure.gif


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Kuli
Beitrag 27.04.2011, 20:55
Beitrag #11


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Ich glaube nicht, dass zu viel blinken verboten ist..
Im Grunde sind das ja dann auch Leuchtzeichen, oder?
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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 20:58
Beitrag #12





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Wir brauchen hier nicht diskutieren warum und weshalb jemand kein Platz macht.

Fakt ist: dichtes auffahren und Christbaum ist und bleibt eine Nötigung.

Der Blinker dagegen ist keine Nötigung.
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911
Beitrag 27.04.2011, 20:59
Beitrag #13


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Die Lichthupe auch nicht. Sondern in der StVO als Ankündigung der Überholabsicht vorgesehen.


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Saludos desde Argentina :-)
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Classicdriver
Beitrag 27.04.2011, 21:04
Beitrag #14


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Zitat (911 @ 27.04.2011, 21:59) *
Die Lichthupe auch nicht. Sondern in der StVO als Ankündigung der Überholabsicht vorgesehen.

... nur leider wissen das viele, vor allem "nur-selten-Autobahn-Fahrer" nicht, und die sehen das gleich als Bedrängt-werden an. Und auf der Landstrasse, denke ich ebenso. Sollte also in der "Fachpresse" wie "Auto-Blöd" oder dem Mutterblatt mit den vier grossen Buchstaben mal etwas öfter erwähnt werden, welche Funktion die Lichthupe gem. StVo. hat
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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 21:08
Beitrag #15





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Da sieht man doch mal wieder daß unsere Sesselfurzer in Berlin keinen blassen Schimmer haben.

Sonst würde so ein Blödsinn nicht als zulässig in der STVO stehen.

Ich glaube unsere über 600 Abgeordneten sollten sich mal selber hinters Lenkrad setzen und dann mittels Lichthupe (Christbaum) auf der Autobahn gejagt werden.

Vielleicht lernen sie dann über welchen Blödsinn sie entscheiden.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.04.2011, 21:10
Beitrag #16


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 21:58) *
.. Fakt ist: dichtes auffahren und Christbaum ist und bleibt eine Nötigung...

Falsch.
Zu dichtes Auffahren ist zunächst mal nur eine Owi - und sonst gar nichts.
Für eine "Nötigung" müssen schon noch ein paar andere Dinge zusammenkommen.

Doc


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durban
Beitrag 27.04.2011, 21:43
Beitrag #17


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 21:08) *
Ich glaube unsere über 600 Abgeordneten sollten sich mal selber hinters Lenkrad setzen und dann mittels Lichthupe (Christbaum) auf der Autobahn gejagt werden.


Schwachsinn.
"Mit Lichthupe jemanden über die Autobahn jagen" ist verboten und hat mit Anzeigen der Überholabsicht nichts zu tun.

Man muss sich vergegenwärtigen, wozu das optische Anzeigen der Überholabsicht da ist. Es dient nicht dazu, jemanden, der gerade zulässiger Weise überholt, zum Einscheren zu bewegen. Es dient auch nicht dazu, schoneinmal vorsorglich darauf hinzuweisen, dass man bei der nächsten Möglichkeit überholen möchte.

Das optische Überholsignal ist dazu dar, den anderen zu "wecken", wenn der trotz freier rechter Spur den Überholfahrstreifen nicht räumt.
Dazu ist nur ein kurzzeitiges Signal nötig, also das ein- bis zweimalige Aufblenden.
Der Blinker ist dazu nicht geeignet. Er impliziert längeren Einsatz.
Führt das kurzzeitige Aufblenden nicht zum Erfolg, ist das optische Anzeigen der Überholabsicht obsolet:
Entweder, man hat jemanden vor sich, der "geschlafen" hat, dieser wird sich bei Lichthupe des Vordermannes denken "oh, ich habe gepennt" und wird die Spur wechseln. Tut er das nicht, dann aus vorsätzlichen Motiven. Dann aber wird ihn weder der Blinker, noch weitere Lichthupe, noch dichtes Auffahren beeindrucken.
Alle weiteren Maßnahmen sind dann nicht mehr vom Straßenverkehrsrecht gedeckt.

Im Übrigen wundere ich mich zweilen über die Erfahrungen der anderen regelmäßigen Autobahnfahrer.
Komischerweise habe ich selten ein Problem damit, den Mindestabstand einzuhalten, und nur selten habe ich wirklich sture Dränger vor mir. Ich glaube, auch hier gilt die Waldformel.
Wenn ich jemanden vor mir habe, bremse ich zuerst, und wenn ich dann zu der Einschätzung komme, dass der Überholfahrstreifen unnötig blockiert wird, gebe ich Lichthupe. Mit ausreichendem Abstand wird das auch nicht als aufdringlich empfunden.
Was dagegen unangenehm aufstößt, ist, wenn jemand schon vorsorglich von weitem Lichthupe gibt, und keine Absichten zeigt, zunächst die Geschwindigkeit zu verringern.


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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 21:53
Beitrag #18





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So wie du es garade beschieben hast sollte es laufen.

Nur machen es sehr sehr viele nicht so.
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blue0711
Beitrag 27.04.2011, 21:56
Beitrag #19


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Hmm, ich weiss ja nicht, irgendwie seh ich das entspannter und es funktioniert iA. auch entspannter.

Meistens verschätzen sich die Vorausfahrer im Tempo des Hintermanns, gerade, wenn er noch weiter weg ist und bei einem Mopped sowieso.
Bin ich weiter weg, setz ich also kurz den Blinker (4-5 mal reicht), dann machen schon gefühlt 70% die Spur frei. Wers dann noch nicht merkt, wird etwas näher kurz angeblinkt, da reagieren dann weitere 20%.
Weitere 7% wachen erst auf, wenn ich die Hupe kurz betätige und nochmal 2% erst, wenn ich per Beschleunigung die Überholabsicht anzeige (Da muss ich dann aber meist schon bremsen, Fuß/Hand vom Gas reicht hier nicht mehr).
Ein restliches Prozent bleibt stur, selbst, wenn man blinkend aufgeblendet mit Dauerhupe im knappsten legalen Abstand hinterherfährt oder rechts antäuscht.

Alles mit der Maßgabe, dass rechts frei ist.


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Gruß Kai
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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 22:13
Beitrag #20





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Das Problem dürfte sein, daß die Lichthupe/Christbaum in der gleichen Situation jeder anders empfindet und nicht unbedingt auf Unwissenheit beruht.

Von daher macht es Sinn die Lichthupe als Überholabsicht aus der STVO heraus zu nehmen.
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Charly70
Beitrag 27.04.2011, 22:16
Beitrag #21


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Zitat (blue0711 @ 27.04.2011, 22:56) *
...oder rechts antäuscht.


Das hasse ich!
Wo soll ich denn hin, wenn ich nicht weiß, ob der <zensiert> rechts überholen wird?
Besonders toll finde ich es, wenn mein Hintermann bereits rechts überholt wurde, und dann hängt er mit halbem Abstand hinter mir.
Und ich weiß nicht, ob er bei der nächsten Lücke auch wieder rechts rüberzieht oder ob ich da rein kann?
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Ichtyos
Beitrag 27.04.2011, 22:17
Beitrag #22


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Zitat (durban @ 27.04.2011, 21:32) *
Da sieht man wieder, wie unterschiedlich das persönliche Empfinden ist:

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.04.2011, 20:05) *
Ich glaube aber kaum, dass das Links-Blinken zum Ankündigen der Überholabsicht bei uns bestraft wird, und ich persönlich halte es für besser (weil weniger aufdringlich) als das laut StVO dafür vorgesehene Antippen der Hupe oder Lichthupe.


Ich empfinde das links- Blinken als "nerviger" und aufdringlicher als ein kurzes Aufblenden mit der Lichthupe.
Für mich hat der linke Blinker klassisch etwas von "Drängeln".


Das geht dann sicher unter die Rubrik "persönliche Empfinden"! wavey.gif
Einen auf hinreichende Entfernung Lichtsignal gebenden mit-VT finde ich erstmal neutral. Meiner Erfahrung nach sind die Linksblinker entspannter als die Lichthuper, wenn sie mal runterbremsen müssen. rolleyes.gif


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Charly70
Beitrag 27.04.2011, 22:18
Beitrag #23


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.04.2011, 21:45) *
Das Problem ist, dass bei uns allgemein viel zu dicht aufgefahren wird.
Wenn sich dann einer mal regelkonform verhält und bei 120 km/h tatsächlich 60 Meter Abstand hält, kommt der Vordermann überhaupt nicht auf die Idee, dass der Hintermann vielleicht gern ein wenig schneller fahren möchte.


Da hast du recht. Das ist mir bei mir auch schon aufgefallen whistling.gif auch nach einem Posting von dir.
Da fände ich Blinker links zur Klarstellung gar nicht so schlecht.
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Schorsch
Beitrag 27.04.2011, 22:22
Beitrag #24


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Zitat (durban @ 27.04.2011, 22:43) *
Man muss sich vergegenwärtigen, wozu das optische Anzeigen der Überholabsicht da ist.



Ich vermute mal, es stammt aus einer Zeit, als es noch alltäglich war, dass man Pferdefuhrwerke auf einer scchmalen Landstraße überholen mußte und man so dem Fuhrwerker ein Warnzeichen gab, damit er seine Pferde beim Überholen im Zaum hält. Da passt es dann auch, dass man ein Warnzeichen gibt, was die Lichthupe ausdrücklich ist.
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Gast_charly68_*
Beitrag 27.04.2011, 22:25
Beitrag #25





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Bei einem Überholwunsch ist die Lichthupe aber kein Warnzeichen mehr.

Von daher gehört es in diesem Punkt aus der STVO raus.
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911
Beitrag 27.04.2011, 23:57
Beitrag #26


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 23:13) *
Das Problem dürfte sein, daß die Lichthupe/Christbaum in der gleichen Situation jeder anders empfindet und nicht unbedingt auf Unwissenheit beruht.

Von daher macht es Sinn die Lichthupe als Überholabsicht aus der STVO heraus zu nehmen.


Ist mir doch egal, was andere unter der Lichthupe verstehen oder ob sie sich dabei wohl fühlen. rolleyes.gif

Fakt ist nunmal, dass das eine legale Möglichkeit ist, seine Überholabsicht anzukündigen. Und so wird sie auch genutzt.


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Saludos desde Argentina :-)
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2011, 00:03
Beitrag #27





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Anstelle hier konstruktiv zu diskutieren, zeigt diese Aussage nur Deine Ignoranz für die Sichtweise anderer.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 28.04.2011, 15:40
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Polo79
Beitrag 28.04.2011, 01:20
Beitrag #28


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 22:08) *
Da sieht man doch mal wieder daß unsere Sesselfurzer in Berlin keinen blassen Schimmer haben.

Sonst würde so ein Blödsinn nicht als zulässig in der STVO stehen.
Dieser Blödsinn ist schon seit Ewigkeiten Bestandteil der StVO (mindestens 1970, eine ältere Version habe ich leider nicht). Er scheint sich nur nicht weit genug rumgesprochen zu haben. think.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.04.2011, 01:26
Beitrag #29





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Wie voll war 1970 die Autobahn bzw. wie voll ist die Autobahn heute?

Das ist genauso wie mit der Sektsteuer, die zu Kaisers Zeiten eingeführt wurde.

Beide bedürfen keiner erneuten Überprüfung ob eine solche Regelung noch zeitgemäß ist.

Ergo: einmal eingeführt, braucht es nie mehr angepasst werden.
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Der Bär
Beitrag 28.04.2011, 03:05
Beitrag #30


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Zitat (Dirk- @ 27.04.2011, 20:58) *
auf der Autobahn durch "Blinker links" seine Überholabsicht anzuzeigen

Kommen wir doch mal auf die Ausgangsfrage.
Und dann vergegenwärtigen wir mal den §5 der StVO

Zitat (§5 StVO)
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Zunächst wird hier klar der Einsatz der Blinker beschrieben. Hier steht, dass "zum Ausscheren" geblinkt werden muss, aber nicht, um die Überholabsicht auf der gerade benutzten Spur anzuzeigen.
Die Anwendung von Hupe oder Fernlicht dient der Ankündigung des Überholens agO, wobei eben fast alle BAB-km agO sind, weshalb die Vorschrift hier auch gilt, aber eben nicht speziell hierfür gedacht ist, sondern um auf der "Landstraße" den Überholten zu warnen, dass er jetzt gleich von mir überholt wird, sonst nichts.

Und persönlich empfinde ich sowohl beblinkt zu werden, als auch angelichthupt zu werden wenn ich der Meinung bin, dass ich nicht nach rechts scheren kann oder will (z.B. weil ich selbst überholen möchte) als drängeln des Hintermanns und somit als unnütz! Allerdings bin ich auch (meiner Meinung nach) vorbildlicher so-weit-wie-möglich-rechts fahrender.

@blue0711
Dir wird als Kradfahrer kein Platz gemacht? blink.gif
Ich hab die Erfahrung, dass selbst dann Platz gemacht wird, wenn man gar nicht überholen will. wavey.gif Und das sogar auf der Landstraße...


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blue0711
Beitrag 28.04.2011, 07:07
Beitrag #31


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Zitat (Charly70 @ 27.04.2011, 23:16) *
Zitat (blue0711 @ 27.04.2011, 22:56) *
...oder rechts antäuscht.

Das hasse ich!
Du hast schon gelesen, dass das das bei mir letzte Mittel für maximal 1% der Fälle ist?

Und unter antäuschen verstehe ich ansetzen und zurückfallen lassen. Danach gehe ich wieder zum normalen Überholmanöver über, dann ist ja rechts völlig frei.

Im übrigen sind da gefühlt 50% der anderen VTs nicht so geduldig und haben bereits rechts überholt.
Wenn einer so merkbefreit ist, bin ich IMHO auch nicht für seinen Stress verantwortlich, den er dann dabei hat. wavey.gif


Zitat (Der Bär @ 28.04.2011, 04:05) *
@blue0711
Dir wird als Kradfahrer kein Platz gemacht? blink.gif
Auf der AB hat mein Kampfstern ein gewisses Überholprestige, da gehen tatsächlich einige schon beim Herannahen nach rechts - hilft aber nicht immer. Auf der Landstraße treffe ich allerdings immer wieder Leutchen an, die offenbar die Motorisierung dieses Gefährts gnadenlos unterschätzen (oder aber den Fahrer) und meinen, sie müssten mir zeigen, wo's lang geht. IdR reicht dann aber einmaliges runterschalten ... whistling.gif


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Beitrag 28.04.2011, 08:34
Beitrag #32


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Zitat (Haberlon @ 27.04.2011, 21:28) *
Dann will ich nicht warten, bis er 21 Watt sieht, sondern ihn mit 60 Watt aufwecken. whistling.gif Egal, wie er das interpretiert.

Wie kommst Du auf 60 Watt think.gif
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Haberlon
Beitrag 28.04.2011, 11:10
Beitrag #33


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120 halt. whistling.gif
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blue0711
Beitrag 28.04.2011, 15:22
Beitrag #34


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Bei mir sinds 60 wavey.gif whistling.gif


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Digo
Beitrag 28.04.2011, 15:56
Beitrag #35


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Es gibt sogar Länder (Frankreich), da wird den kompletten Überholvorgang links geblinkt.
Zumindest ist das meine Erfahrung von 800km französische Autobahn, da haben das gut 90% gemacht.
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Wollf_0708
Beitrag 28.04.2011, 16:04
Beitrag #36


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Bei meiner Moppedlichthupe geht zusätzlich zum Abblendlicht beim Lichthupen das Fernlicht an.
Somit rechne ich 40/45 = 85, plus 5 Watts für die Standlichtlampe summarisch als 90 Watt, was von hinten optisch hupt.

Gut, nur linksgeblinkt als Überholabsicht, dann eben 45 plus 21 ergibt 66 Watt, Leitungs- und Korrosionsteckerverluste abgerechnet (die Ihr Beiden wohl massig habt tongue.gif ,) dann sind's eben 60 Watt.

Beim Auto sinds eben beim Lichthupen die doppelten Watt, die im Rückspiegel leuchten.



Zum Thema:
Ich hab das mal so für mich "gereglt":

Die höfliche Art:
Ich blinke links, wenn ich den Eindruck habe, mein Vorausfahrer ist etwas zöglich mit dem Einscheren in einen sichern Absatnd zwischen zwei Fahrzeuge auf der rechten Spur.

Die minimal weniger höfliche Art:
Kurze Lichthupe, wenn der Vorausfahrende meint, dass ganz hinten das KFZ am Horizont auf der LKW-Spur auch noch zu überholen sei, die Lücke rechts an die 300 Meter oder länger, nicht befahren werden muss, und dieses ohne vom Gas zu gehen zu müssen.
Rechts Blinkern, Lenken, wieder links Blinkern und dann auch noch Lenken, das kann man nicht von vielen verlangen.

Wenn man es doch verlangt, dann wird eben mehrfach kurz lichtgehupt.

Dann die IMHO unhöfliche Art:
DauertonLichthupe, wenn der Penner vor mir mit 130km/h antäuscht, einen LKW zu überholen, langsamer wird, um dann mit brutalen 105 oder gar 110 km/h den LKW "niedermacht", um dann, wenn diese 40 Tonnen Gefahrenmasse gebannt ist, wieder auf 130 km/h zu Beschleunigen, oder auch nicht.

Wenn es hinter mir -auf welcher Art auch- blinkt oder lichthupt- schaue ich nach der besten Gelegenheit nach rechts zu fahren, ohne jetzt hemmungslos vom Gas gehen oder gar stark abbremsen zu müssen.
Oft gebe ich noch ein Häppchen Gas, um schneller noch einige zB. LKW zu überholen, dann gehts nach rechts auf die Spur.
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AMenge
Beitrag 28.04.2011, 16:09
Beitrag #37


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Zitat (Digo @ 28.04.2011, 15:56) *
Es gibt sogar Länder (Frankreich), da wird den kompletten Überholvorgang links geblinkt.

In Italien ist das auch oft zu beobachten. Mir erschliesst sich der Sinn dahinter nicht so ganz.
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Haberlon
Beitrag 28.04.2011, 16:24
Beitrag #38


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Zitat (blue0711 @ 28.04.2011, 16:22) *
Bei mir sinds 60 wavey.gif whistling.gif


Ich dachte, Ihr fahrt eh immer mit Fernlicht in der Gegend rum. thread.gif
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Kai R.
Beitrag 28.04.2011, 16:35
Beitrag #39


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Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 22:08) *
Vielleicht lernen sie dann über welchen Blödsinn sie entscheiden.

vielleicht lernst Du auch mal, nachzudenken bevor Du ebensolchen schreibst.

Die Lichthupe als Signal zum Ankündigen der Überholabsicht macht durchaus Sinn, z.B. nachts. Und gerne auch mal auf der Landstraße bevor man überholt. Damit der Andere keinen Schlenker macht und schon einmal sein Fernlicht ausmachen kann. Ebenso macht es Sinn, am Tag die Hupe zu nutzen. Gerade auf engen Straßen rechnen viele nicht damit, überholt zu werden oder fahren nicht rechts obwohl man gefahrlos überholen könnte. Einmal kurz gehupt und schon merken sie es.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Schorsch
Beitrag 28.04.2011, 16:40
Beitrag #40


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Viel verbreiteter als stures Linksfahren ist es nach meiner Erfahrung, dass Fahrer sich Dränglern gegenüber viel zu servil verhalten und sich verbotenerweise in den Sicherheitsabstand des gerade Überholten hineindrängen, ihn zum Bremsen zwingen und so den Verkehrsfluss zum Erliegen bringen.
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Haberlon
Beitrag 28.04.2011, 16:43
Beitrag #41


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Zitat (Kai R. @ 28.04.2011, 17:35) *
Die Lichthupe als Signal zum Ankündigen der Überholabsicht macht durchaus Sinn, z.B. nachts. Und gerne auch mal auf der Landstraße bevor man überholt. Damit der Andere keinen Schlenker macht und schon einmal sein Fernlicht ausmachen kann. Ebenso macht es Sinn, am Tag die Hupe zu nutzen. Gerade auf engen Straßen rechnen viele nicht damit, überholt zu werden oder fahren nicht rechts obwohl man gefahrlos überholen könnte. Einmal kurz gehupt und schon merken sie es. Grüße Kai


Jetzt wirds zwar vollkommen offtopic.gif, aber: Fernlicht mach ich erst aus, wenn der Überholer es angemacht hat oder er so weit ist, daß ich ihn blenden würde. Sonst sieht er ja nix mehr.

Ansonsten ack.
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Dirk-
Beitrag 28.04.2011, 17:04
Beitrag #42


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Ist ja interessant, das es verschiedene Meinungen darüber gibt, welches die freundlichere Methode ist seine Überholabsicht anzuzeigen. Mir ist das eigentlich egal. Wenn ich recht rüber kann fahr ich da sowieso. Wenn aber rechts nur Lücken von 50-100 Metern sind, und ich links mit 240 unterwegs bin, quetsch ich mich da nicht rein, auch wenn mein Hintermann vielleicht 260 fahren möchte.
Aber was noch nicht eindeutig geklärt wurde: Könnte ein besonders knieseliger, kleinkarierter, unter Minderwertigkeitsgefühlen leidender cop.gif theoretisch ein rechtlich zulässiges Knöllchen verteilen??


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Kuli
Beitrag 28.04.2011, 17:10
Beitrag #43


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Wie sehen das hier die Radfahrer?

Angenommen, ihr fahrt auf einer Landstraße (70 oder 100km/h erlaubt) und von hinten nähert sich ein Fahrzeug, was kurz hupt (nöp nöp!). Findet ihr das dann nett, weil ihr somit wisst, dass ihr gesehen wurdet und gleich überholt werdet, oder denkt ihr "Was hupt der Arsch mich an, hier ist doch gar kein Radweg?!"

Ich finde das richtig sinnvoll in so einem Fall, muss nur halt auch richtig verstanden werden. Nicht, dass ich dann hinterher der radfahrerhassende Arsch bin, nur, weil ich nett sein wollte
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Jens
Beitrag 28.04.2011, 17:18
Beitrag #44


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Zitat (Polo79 @ 28.04.2011, 02:20) *
Dieser Blödsinn ist schon seit Ewigkeiten Bestandteil der StVO (mindestens 1970, eine ältere Version habe ich leider nicht). Er scheint sich nur nicht weit genug rumgesprochen zu haben. think.gif

Aus der StVO vom 13. November 1937 (RGBl. I S. 1179) in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 271, 327) mit den Änderungen der VOen vom 25. Juli 1957 (BGBl. I S. 780), vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 485, ber. S. 723), vom 29. Dezember 1960 (BGBl. 1961 I S. 8) und vom 30. April 1964 (BGBl. I S. 305):
Zitat
§ 12 Warnzeichen

(3) Als Warnzeichen sind Schallzeichen zu geben; an deren Stelle können bei Dunkelheit Leuchtzeichen durch kurzes Aufblenden der Scheinwerfer gegeben werden, wenn diese Zeichen deutlich wahrgenommen werden und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet werden können.
(4) Die Absicht des Überholens darf durch Warnzeichen kundgegeben werden, jedoch innerhalb geschlossener Ortschaften nur vom Hereinbrechen der Dunkelheit an und nur durch Leuchtzeichen nach Absatz 3.

älter hab ichs dann aber auch nicht mehr wavey.gif


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Schorsch
Beitrag 28.04.2011, 18:02
Beitrag #45


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Zitat (Jens @ 28.04.2011, 18:18) *
Aus der StVO vom 13. November 1937 (RGBl. I S. 1179)



Also aus einer Zeit, in der extra für Propagandafilme Fahrzeuge auf die Autobahn gebracht wurden, damit dort ein wenig Verkehr vorgeführt werden konnte. Und der in dieser Zeit für ganz andere Zwecke gemachte § wird zum Vorwand genommen, um Drängeln auf der überfüllten Autobahn abzusegnen.
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Dlarah
Beitrag 28.04.2011, 21:22
Beitrag #46


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Zitat (Kai R. @ 28.04.2011, 17:35) *
Zitat (charly68 @ 27.04.2011, 22:08) *
Vielleicht lernen sie dann über welchen Blödsinn sie entscheiden.

vielleicht lernst Du auch mal, nachzudenken bevor Du ebensolchen schreibst.

Full Ack. Nie war er (Charly68) so flach wie heute.



Zitat (Kuli @ 28.04.2011, 18:10) *
Wie sehen das hier die Radfahrer?
[...] oder denkt ihr "Was hupt der Arsch mich an, hier ist doch gar kein Radweg?!"

In meinem Falle: immer letzteres. Ich habe immer eine knallrote Satteltasche links hinten dran, immer Licht und bunte Klamotten an, einen Rückspiegel am Lenker und bin von der Statur her nicht gerade ein Strohhalm whistling.gif . An guten Tagen kann mir auch der Eindruck kommen, dass mich ein Bekannter erkannt hat und nur lieb grüßen wollte - dann grüße ich mit einem Winken zurück.


Das andere Ich, das auf Langstrecke oder für größere Beschaffungen mit der Blechkiste unterwegs ist, sieht keinen großen Unterschied, ob von hinten geblinkt oder gelichthupt wird. Den Rückspiegel habe ich eh immer im Blick und ich weiß abzuschätzen, ob der noch durchflutschen kann oder nicht. Wer nun meint, dass ich wegen seiner Lichtzeichen rechts rüber ziehen und bremsen täte, hat sich geirrt. Man sieht es auch vielen Überholern an, ob sie Geschwindigkeiten und Zeiten schätzen können. Die es können, werden auch mal per Fuß-anlupfen langsamer, um nicht abbremsen zu müssen, weil sie sehen, dass man in 2 oder 3 Sekunden 'weg' ist. Die treten auch voll durch, wenn man beim Überholen noch auf Höhe eines Überholten kurz rechts "anblinkt", um anzuzeigen, dass man da gleich reinschlüpfen wird, aber dann sehr bald wieder raus möchte (oder sie ziehen rechts hinter einen, wenn sie anzeigen möchten, dass sie just dieses nicht tun werden). Wer das nicht rafft, hat eben Pech gehabt.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.04.2011, 21:45
Beitrag #47


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Zitat (Schorsch @ 28.04.2011, 19:02) *
...Und der in dieser Zeit für ganz andere Zwecke gemachte § wird zum Vorwand genommen, um Drängeln auf der überfüllten Autobahn abzusegnen.

Was, bitte, ist denn Deiner Meinung nach "Drängeln"?

ICH verstehe unter "Drängeln", wenn man seinem Vordermann bis auf wenige (Zenti-)Meter auf die Hacken fährt und ihn mit voller Kampfbeleuchtung bedroht.

Ich verstehe unter "Drängeln" NICHT, dem Vordermann mit Sicherheitsabstand zu folgen und ihn mal ein paar Millisekunden lang anzublinzeln, um dezent auf sich und seine Überholabsicht aufmeksam zu machen.

Leider ist eine andere Kommunikation derzeit noch nicht möglich.
Andernfalls würde ich zu ihm SPRECHEN: "Hallo, würde es Ihnen was ausmachen, bei Gelegenheit mal kurz nach rechts einzuscheren und mich durchzulassen? Ich verspreche Ihnen auch, mich zu beeilen, damit Sie nicht in der Lücke "verhungern".

Und DAS nennst Du "Drängeln"?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Digo
Beitrag 28.04.2011, 22:10
Beitrag #48


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Ich habe da mal eine ganz andere Frage, ich habe da nie bewusst bei anderen Autos beim Spurwechsel drauf geachtet und Blinker links als Überholabsicht hatte ich noch nie hinter mir.

Wie gut sieht man den Blinker links eigentlich im Rückspiegel in größerer Entfernung (200m) wenn gleichzeitig (Xenon)Scheinwerfer an sind (tagsüber und nachts)
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blue0711
Beitrag 28.04.2011, 22:24
Beitrag #49


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Eigentlich ganz gut und das auch bei mir, wo ich doch beide Xenons dann voll im Auge habe (einen im rechten, einen im linken Spiegel) wink.gif


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Ichtyos
Beitrag 28.04.2011, 22:35
Beitrag #50


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Blinker links allein ist meiner Erfahrung nach auch auf 200 Meter im Rückspiegel gut zu erkennen.

Bei Abblendlicht tagsüber ist es genauso. Nachts wird es deutlich schwerer. Ob die jetzt mit eventuell falsch eingestelltem Xenon Abblendlicht oder mit Fernlicht unterwegs waren, konnte ich nicht feststellen. rolleyes.gif


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