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> Blinker links als Überholzeichen erlaubt?
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Beitrag 28.04.2011, 22:46
Beitrag #51


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Zitat (charly68 @ 28.04.2011, 01:03) *
Anstelle hier konstruktiv zu diskutieren, zeigt diese Aussage nur Deine Ignoranz für die Sichtweise anderer.


Hier heißt es doch immer, dass jedem Autofahrer zunächst unterstellt werden kann, die StVO zu kennen. Was die Lichthupe nun gemäß StVO bedeutet ist hier ja unstrittig.

Ob mein Vordermann ein dermaßen empfindsames Gemüt hat, dass man ihn mit Samthandschuhen anfassen muss, kann ich von hinten leider nicht erkennen.

Wer sich dermaßen in die Hosen scheißt, weil er von jemanden legal, also mit entsprechendem Abstand, angelichthupt wird, sollte vielleicht lieber wieder aufs Bobbycar umsteigen statt auf der Autobahn beleidigte Leberwurst zu spielen.

Meine Meinung.


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Saludos desde Argentina :-)
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.04.2011, 00:29
Beitrag #52





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Zitat (Kuli @ 28.04.2011, 18:10) *
Wie sehen das hier die Radfahrer?

Da ist mir schon alles (bis auf dauernd rechts blinken) beim Überholen untergekommen: Standard ist, gar kein Zeichen zu geben (kein Blinker, keine Lichthupe, einfach vorbei). Manchmal wird korrekt links zum Aus- und rechts zum Einscheren geblinkt (vielen Dank!). Eine Fahrerin, die, nachdem ich sie vorbeigewunken habe, zögerlich überholte, blinkte auch über den Überholvorgang hinaus links (der Blinker ging wohl nur wegen der nächsten Kurve wieder aus). Hupe/Lichthupe gab's auch, aber nur wenn wirklich zu wenig Platz zum Überholen gewesen wäre ohne dass ich weiter rechts fahre (auf einem wenig befahrenen Wirtschaftsweg gerate ich schon mal in die Mitte oder nach links - aber dann mache ich auch Platz)

Zitat
Findet ihr das dann nett, weil ihr somit wisst, dass ihr gesehen wurdet und gleich überholt werdet

Zeichen zu geben ist immer gut, aber auf der Landstraße ist mir der Blinker lieber und auch wegen erforderlichen Spurwechsels angebracht. (Befinde ich mich auf Radweg oder Seitenstreifen, ist legliches Überhol-Zeichen der auf den Fahrspuren fahrenden Fahrzeuge unnötig. Andere langsame Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen, die überholen wollen: Blinker links, vorbei, blinker rechts, zurück - freie rechte Spur vorausgesetzt)

Zitat
oder denkt ihr "Was hupt der Arsch mich an, hier ist doch gar kein Radweg?!"

Wenn wie einst der Fahrer auf den mit Zeichen 260 (oder 255+258 auf einem Zeichen, irgendwie sowas) beschilderten Kiesweg neben der Fahrbahn weist, und ich nur deshalb auf der Fahrbahn fahre, weil meine letzten ungefähr zehn Platten aufgrund von Steinen oder Kies entstanden (mein damaliges und mittlerweile geklautes Rad war nicht so toll, dass es Kies anstandslos aushielt): Ja. Sonst: Vielleicht, eher Nein.
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doxygen
Beitrag 29.04.2011, 07:15
Beitrag #53


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Zitat (Digo @ 28.04.2011, 16:56) *
Es gibt sogar Länder (Frankreich), da wird den kompletten Überholvorgang links geblinkt.
Zumindest ist das meine Erfahrung von 800km französische Autobahn, da haben das gut 90% gemacht.

Weiss jemand ob das so gelehrt wird in Frankreich! think.gif
Das ist echt furchtbar. Auf einer dreispurigen Autobahn kann man nicht einschätzen, was der Blinkende auf der Mittelspur denn nun genau möchte.
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Wollf_0708
Beitrag 29.04.2011, 07:36
Beitrag #54


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Zitat (Schorsch @ 27.04.2011, 23:22) *
dass man Pferdefuhrwerke ........... und man so dem Fuhrwerker ein Warnzeichen gab, damit er seine Pferde beim Überholen im Zaum hält. .


Der Pferdegespannfahrer hat keinen Rückspiegel.
Er sieht das optische Warnzeichen nicht.
Die Pferde auch nicht, die dürfen Scheuklappen tragen.
Einem Pferdegespann eine Überholabsicht durch Ton-Hupen anzukündigen ranting.gif , ist noch bescheuerter, auch wenn die Pferde strassentauglich sind.
Der "Kutscher" hat die ganze Zeit seine Pferde "im Zaum", d.h. Er hält idR. die die Leinen (Zügel) nach Achenbach.

So meine Erfahrungen, als ich den Kutsch-Führerschein machte.
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Big R
Beitrag 29.04.2011, 08:51
Beitrag #55


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Zitat (911 @ 28.04.2011, 23:46) *
Wer sich dermaßen in die Hosen scheißt, weil er von jemanden legal, also mit entsprechendem Abstand, angelichthupt wird, sollte vielleicht lieber wieder aufs Bobbycar umsteigen statt auf der Autobahn beleidigte Leberwurst zu spielen.

Meine Meinung.

Da muss ich mal zustimmen.
Bin normalerweise nicht unbedingt einer der die linke Spur unsicher macht, aber wenn Lichthupe als Ankündigung eines Überholvorganges (IMHO auch sinnvollerweise) erlaubt ist, so sollte man das auch benutzen können. Wer das nicht verträgt hat auf der Straße nichts verloren.

Der Verkehrsteilnehmer hat sich der Gesetzeslage unterzuordnen und nicht umgekehrt.

PS: Bessere Aufklärung würde aber IMHO not tun (nicht nur da sondern bei vielen populären Irrtümern mit Bezug zum Straßenverkehr). Ich wäre ja generell für eine kurze obligatorische Schulung für jeden Führerscheinbesitzer in D alle paar Jahre...


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Schorsch
Beitrag 29.04.2011, 08:53
Beitrag #56


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.04.2011, 22:45) *
Ich verstehe unter "Drängeln" NICHT, dem Vordermann mit Sicherheitsabstand zu folgen und ihn mal ein paar Millisekunden lang anzublinzeln, um dezent auf sich und seine Überholabsicht aufmeksam zu machen.



Sofern der Vordermann nicht auch hinter jemandem herfährt und es ihm tatsächlich möglich wäre, unter Beachtung von Sicherheitsabständen über eine längere Zeit ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren rechts zu fahren, dann verstößt er gegen das Rechtsfahrgebot und ich würde es auch nicht als Drängeln ansehen, ihn darauf aufmerksam zu machen.

Die Praxis sieht doch aber so aus, dass andere zu einer vorsätzlichen Verkehrsgefährdung genötigt werden, indem sie dazu bringen will, sich in den Sicherheitsabstand der rechts fahrenden hineinzudrängeln.
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AMenge
Beitrag 29.04.2011, 08:59
Beitrag #57


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Zitat (911 @ 28.04.2011, 22:46) *
Wer sich dermaßen in die Hosen scheißt, weil er von jemanden legal, also mit entsprechendem Abstand, angelichthupt wird, sollte vielleicht lieber wieder aufs Bobbycar umsteigen statt auf der Autobahn beleidigte Leberwurst zu spielen.

Es passiert mir sehr selten, dass ich hinter mir die Lichthupe zu sehen bekomme. Aber wenn es passiert, dann kann von "entsprechendem Abstand" nicht die Rede sein. In den wenigen Fällen liegt der Abstand dann deutlich unterhalb des Sicherheitsabstandes. Da könnte man dann schon drüber nachdenken, wer auf das Bobbycar umsteigen sollte...
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Digo
Beitrag 29.04.2011, 09:28
Beitrag #58


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Zitat (doxygen @ 29.04.2011, 08:15) *
Zitat (Digo @ 28.04.2011, 16:56) *
Es gibt sogar Länder (Frankreich), da wird den kompletten Überholvorgang links geblinkt.
Zumindest ist das meine Erfahrung von 800km französische Autobahn, da haben das gut 90% gemacht.

Weiss jemand ob das so gelehrt wird in Frankreich! think.gif
Das ist echt furchtbar. Auf einer dreispurigen Autobahn kann man nicht einschätzen, was der Blinkende auf der Mittelspur denn nun genau möchte.

Das widerrum habe ich nicht beobachten können, nur wenn derjenige auf der linken Spur unterwegs war.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.04.2011, 10:07
Beitrag #59


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Zitat (Schorsch @ 29.04.2011, 09:53) *
...Sofern der Vordermann nicht auch hinter jemandem herfährt und es ihm tatsächlich möglich wäre, unter Beachtung von Sicherheitsabständen über eine längere Zeit ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren rechts zu fahren, dann verstößt er gegen das Rechtsfahrgebot und ich würde es auch nicht als Drängeln ansehen, ihn darauf aufmerksam zu machen...

Nun, ich erwarte von meinem Vordermann nicht, dass er "längere Zeit" nach rechts gehr, sondern lediglich für die 3 Sekunden, die ich benötige, bis ich an ihm vorbei bin. thread.gif

Merkwürdig finde ich eins:
Wenn auf einer Landstraße eine Kolonne von fünf Lkw mit 60 km/h im 50m-Abstand fährt und die Übersicht über die Strecke kein Überholen in einem Rutsch zulässt, dann hat kaum jemand Hemmungen, den Überholvorgang in Etappen durchzuführen und immer wieder zwischen die Lkw einzuscheren.

Derselbe Pkw-Fahrer, der so auf der Landstraße sein EIGENES Vorwärtskommen fördert, ist aber auf der Autobahn nicht in der Lage, zwischen Lkw in einen 100m-Abstand reinzuschlüpfen, wenn es darum geht, ANDERE durchzulassen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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fritz440kombi
Beitrag 29.04.2011, 10:09
Beitrag #60


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Zitat (AMenge @ 28.04.2011, 17:09) *
Zitat (Digo @ 28.04.2011, 15:56) *
Es gibt sogar Länder (Frankreich), da wird den kompletten Überholvorgang links geblinkt.

In Italien ist das auch oft zu beobachten. Mir erschliesst sich der Sinn dahinter nicht so ganz.



Ist geschmacksache und mir persönlich lieber, als die deutsche Mindestblinkerrei, die vor allem Dank der der Autobahnantippschaltung , die fast immer zu spät erst als Begleitmusik des Ausscherens kommt ...

In Italien und Frankreich wird nicht nur bei sondern auch kräftig vorher geblinkt, dort lernt man offenbar noch den Blinkhebel beim Überholen voll durchzusetzen ..., auf 3 Spurigen Autobahnen natürlich Blödsinn ...

In Frankreich gibt es aber auf Freilandstrassen sehr oft wechselweise Überholstrecken und da macht ein längeres Blinken im Gegenverkehr durchaus Sinn als Warnzeichen ... dass die Mittelspur zu ist ... Gelbes Blinklicht heißt allemal: Achtung ...


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.04.2011, 10:12
Beitrag #61


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Zitat (Schorsch @ 29.04.2011, 09:53) *
... Sofern der Vordermann nicht auch hinter jemandem herfährt...

DAS ist manchmal auch so eine lustige Wechselwirkung:
Elefantennrennen mit zwei Lkw hintereinander auf der linken Spur, die stundenlang in Seelenruhe an einer Lkw-Kolonne vorbeiziehen.
  • Der erste schert nicht ein, weil er sagt: "Ich kann links bleiben, denn ich behindere ja keinen. Mein Hintermann kann ja eh nicht schneller als ich.
  • Der zweite schert nicht ein, weil er sagt: " Ich kann links bleiben, denn ich behindere ja keinen. Mein Vordermann ist eh nicht schneller.
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Gast_charly68_*
Beitrag 29.04.2011, 10:22
Beitrag #62





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Die Elefantenrennen von LKWs sind schon oder sollen ja auf 2spurigen Autobahnen verboten werden.

Und dies nicht mehr wie recht.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.04.2011, 10:51
Beitrag #63


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Zitat (charly68 @ 29.04.2011, 11:22) *
Die Elefantenrennen von LKWs sind schon oder sollen ja auf 2spurigen Autobahnen verboten werden...

Aha.
Hast Du neuere Informationen als ich?

Und was ist der Unterschied zwischen einem 90 km/h schnellen Lkw, der minutenlang die linke Spur dichtmacht und einem 100 km/h schnellen Pkw, der minutenlang die linke Spur dichtmacht?

Doc


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Digo
Beitrag 29.04.2011, 11:04
Beitrag #64


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.04.2011, 11:07) *
Merkwürdig finde ich eins:
Wenn auf einer Landstraße eine Kolonne von fünf Lkw mit 60 km/h im 50m-Abstand fährt und die Übersicht über die Strecke kein Überholen in einem Rutsch zulässt, dann hat kaum jemand Hemmungen, den Überholvorgang in Etappen durchzuführen und immer wieder zwischen die Lkw einzuscheren.

Haben sie nicht? Ich bin schon froh, wenn jemand einen LKW auf der Landstraße überholt, aber wenn dann noch so eine LKW Kolonne da ist überholt sowieso niemand.

Hatte erst letztens wieder die Situation, LKW, dann zwei PKW, dann ein Vito, dann 2 PKW, dann ich.
Kilometerweit alles frei, wer hat als einziger überholt? Der Vito und ich, alle anderen sind brav hinter dem 40 Tonner hergefahren.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.04.2011, 11:08
Beitrag #65


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Zitat (Digo @ 29.04.2011, 12:04) *
... wer hat als einziger überholt? Der Vito und ich...

War der Vito zufällig dunkelblau und hatte hinten einen kleinen Verkehrsportal-Aufkleber? thread.gif

Doc


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Digo
Beitrag 29.04.2011, 11:12
Beitrag #66


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Nein, nicht dass ich ihn gesehen hätte wink.gif.
Aber er hatte einen angenehmen Fahrstil, sobald wir auf ein Auto aufgelaufen sind hat er dies auch wieder sofort überholt. smile.gif
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tom62
Beitrag 30.04.2011, 10:09
Beitrag #67


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Zitat (AMenge @ 29.04.2011, 09:59) *
Es passiert mir sehr selten, dass ich hinter mir die Lichthupe zu sehen bekomme. Aber wenn es passiert, dann kann von "entsprechendem Abstand" nicht die Rede sein. In den wenigen Fällen liegt der Abstand dann deutlich unterhalb des Sicherheitsabstandes. Da könnte man dann schon drüber nachdenken, wer auf das Bobbycar umsteigen sollte...
Ich habe mich mal mit so einem Autofahrer unterhalten. Er meinte, er müsse dicht auffahren, da sonst niemand nach rechts einscheren würde, niemand würde es merken, dass das hinterher fahrende Auto eine Überholabsicht hat.
In der Realität lässt sich die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht umsetzen. Fahre ich auf der rechten Fahrspur mit korrektem Sicherheitsabstand, wird die Lücke vor mir von überholenden Autofahrern genutzt, die einem Überholenden Platz machen wollen. Da kommt einem der Gedanke, warum schert er gerade direkt vor mir ein? Weil sich vor mir die einzige Lücke innerhalb einer Kolonne befindet! Alle anderen fahren zu dicht auf.
In dem Fall abzubremsen ist verboten, das würde einen Auffahrunfall oder zumindest einen Stau verursachen. Wenn ich den Wagen ausrollen lasse, ist das Problem damit nicht beseitigt. Dann findet das oben beschriebene Szenario auf niedrigerem Geschwindigkeitsniveau statt.
Auf einer vielbefahrenen Autobahn ist es unmöglich, den Sicherheitsabstand einzuhalten.


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Gruß
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 30.04.2011, 12:59
Beitrag #68





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Hallo

Das liegt sicher daran, dass Viele sich im Abstand verschätzen. Ich habe auch schon von Mitfahrern (im Auto) gehört: "Halt doch Abstand!" Mir war dabei kaum bewusst, dass er zu gering sein könnte. "Wieso? Da passen doch noch locker drei Autos zwischen!" - "Ja, aber wenn du bei einer Gefahr zum Beispiel bremsen musst, du fährst ... km/h, wie lang ist dann dein Anhalteweg?" - "Hm, stimmt."
Ich habe auch schon (woanders) Schilder gesehen, die zum Abstand halten auffordern.
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blue0711
Beitrag 30.04.2011, 16:22
Beitrag #69


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Zitat (tom62 @ 30.04.2011, 11:09) *
Auf einer vielbefahrenen Autobahn ist es unmöglich, den Sicherheitsabstand einzuhalten.
Ich kenne zwar auch dieses bescheuerte in den Sicherheitsabstand fahren, aber dennoch: Die Aussage ist so falsch.
Mir zumindest gelingt es problemlos, aus reinem Selbsterhaltungstrieb halte ich sogar mehr Abstand als gefordert, damit es für den, der mir am Topcase hängt, auch noch reicht.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Andreas0815
Beitrag 30.04.2011, 18:03
Beitrag #70


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Zitat (AMenge @ 29.04.2011, 08:59) *
Es passiert mir sehr selten, dass ich hinter mir die Lichthupe zu sehen bekomme. Aber wenn es passiert, dann kann von "entsprechendem Abstand" nicht die Rede sein. In den wenigen Fällen liegt der Abstand dann deutlich unterhalb des Sicherheitsabstandes. Da könnte man dann schon drüber nachdenken, wer auf das Bobbycar umsteigen sollte...

Weil Du also normalerweise so vernünftig fährst, das der legale Einsatz der Lichthupe nicht nötig ist, gibt es das auch nicht,
sondern nur Spinner.smile.gif
Es lebe die subjektive Wahrnehmung.


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blue0711
Beitrag 01.05.2011, 08:41
Beitrag #71


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Ei logisch. Geht mir doch genauso. Wer den rückwärtigen Verkehrsraum mit beachtet, gibt idR keinerlei Anlass für legale Überholanzeigen, weil er zum Zeitpunkt deren Einsatzes eh schon Platz gemacht hat.
Mit so ener Fahrweise bekommt man dann naturgemäß nur noch die Spinner ins Kreuz.
Subjektives Verhalten generiert subjektive Wahrnehmung wavey.gif

Solange man dann noch den Rest der Realität erkennt kein Problem (wobei ich da bei AMenge keine Zweifel habe)


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Gruß Kai
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willi
Beitrag 01.05.2011, 09:59
Beitrag #72


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Der Adressat der Vorschrift
Zitat
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
ist genau wie
Zitat
Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen
der Fahrzeugführer selbst gerichtet und in keiner Weise an andere Fahrzeugführer, in irgend einer Weise tätig zu werden. Sie sollen lediglich ihre Aufmerksamkeit darauf verschwenden.
Von daher habe ich bestenfalls etwas Drittes falsch gemacht, wenn mich von Hinten jemand anblinzelt. Was den hinter mir, wenn es so wäre, wiederum aber gar nix angeht. whistling.gif
Ansonsten reicht es, wenn ich die Blinzelei zur Kenntnis nehme.
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Schorsch
Beitrag 01.05.2011, 10:25
Beitrag #73


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Zitat (willi @ 01.05.2011, 10:59) *
Ansonsten reicht es, wenn ich die Blinzelei zur Kenntnis nehme.


Für die Blinzelei trifft das sicher zu, nicht aber fürs Blinken, z.B. darf ein Linksabbieger nicht links überholt werden.
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GM_
Beitrag 01.05.2011, 11:20
Beitrag #74


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Zu meinen S4/6/8-Zeiten habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass die neutral zur Ankündigung der Überholabsicht benutzte Lichthupe relativ häufig mißverstanden wird und saure Reaktionen erzeugt. Nach einigen Versuchen habe ich es dann wieder bleiben lassen.

Am Besten geholfen hat bei mir: Auf Abstand bleiben so lange der Andere selber noch überholt. Tut sich rechts eine ausreichende Lücke auf, dann zeige ich durch Beschleunigen was das Auto kann, dann sieht er selber, wie schnell ich vorbei sein werde.

In den wenigen Fällen in denen er nicht reagiert muss ich eben wieder bremsen, bevor ich ihm zu dicht auffahre. Dabei verkürzt sich der Abstand auf etwa die Hälfte, was für einen ganz kurzen Moment noch unkritisch ist. (Drüber kann man in der Theorie vielleicht streiten, ich rede hier aber von funktionierender Praxis. Mein Abstand ist dabei noch immer größer als der permanente Abstand vieler anderer Leute.)

Ggf. wird die Vorgehensweise mit kurzem Blinker links unterstützt, aber nur 1-2 Phasen.

Seit ich den Bulli fahre habe ich sowieso keinerlei Probleme mehr. Der zieht natürlich nicht ab wie ein S8, aber wenn jenseits 130 ein Bulli im Spiegel noch deutlich beschleunigt, dann macht das scheinbar genügend Eindruck. Ich vermute, dass es nicht selten auch an der silbernen Farbe liegt. whistling.gif


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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AMenge
Beitrag 01.05.2011, 16:49
Beitrag #75


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Zitat (tom62 @ 30.04.2011, 10:09) *
In der Realität lässt sich die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht umsetzen.

Mit Verlaub: das ist Quatsch.

Zitat
Fahre ich auf der rechten Fahrspur mit korrektem Sicherheitsabstand, wird die Lücke vor mir von überholenden Autofahrern genutzt, die einem Überholenden Platz machen wollen. Da kommt einem der Gedanke, warum schert er gerade direkt vor mir ein? Weil sich vor mir die einzige Lücke innerhalb einer Kolonne befindet! Alle anderen fahren zu dicht auf.

Und deshalb fährst du auch zu dicht auf und bringst dich und andere in Gefahr? Nur damit vor dir niemand einscheren kann? Kann ich in keiner Weise nachvollziehen.
Ich bin im täglichen Berufsverkehr auch meistens derjenige mit dem grössten Abstand vor mir, aber davon zu reden, dass da permanent andere einscheren, wäre vollkommen falsch. Klar passiert das ab und zu. Na und? Das ändert an meiner Fahrzeit exakt überhaupt nichts. An meinem Stresspegel ändert der größere Abstand aber sehr viel, der bleibt nämlich schön weit unten.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 01.05.2011, 19:00
Beitrag #76





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Hallo AMenge

Zitat (AMenge @ 01.05.2011, 17:49) *
An meinem Stresspegel ändert der größere Abstand aber sehr viel, der bleibt nämlich schön weit unten.

Das stimmt. Ob ich gemütlich und scheinbar langsam fahre oder rase (und dann oft dolle bremsen muss), die Fahrzeit bleibt so ziemlich die gleiche - und wenn der vor mir näher ist, muss ich doch nur (unnötigerweise) viel mehr aufpassen.
Ich hatte auch den Eindruck, dass wenn ich selbst gelassen fahre, sich das auf die anderen Fahrer überträgt - es wird nicht gedrängelt, kein Gehupe, ein paar überholen, die meisten bleiben - obwohl ich mir selbst schon langsam vorkomme - weit hinter mir.

Einen Blinker links ohne möglichen Spurwechsel würde ich erst mal für vergessen auszumachen halten...

Freundliche Grüße
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Odenwälder
Beitrag 01.05.2011, 19:12
Beitrag #77


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Ich nutze den Blinker durchaus auf der linken Spur. Allerdings weniger, um meinem Vordermann ein Zeichen zu geben, sondern viel mehr, um den Kerl hinter mir über meine Absichten zu informieren. So blinke ich kurz rechts, um anzuzeigen, dass ich die nächste geeignete Lücke auf der rechten Seite nehmen werde. Links blinke ich um anzuzeigen, dass vor mir langsame Fahrzeuge unterwegs sind, welche ich erst noch überholen möchte, bevor ich wieder nach rechts wechsle.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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willi
Beitrag 01.05.2011, 19:39
Beitrag #78


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Zitat (Schorsch @ 01.05.2011, 11:25) *
Für die Blinzelei trifft das sicher zu, nicht aber fürs Blinken, z.B. darf ein Linksabbieger nicht links überholt werden.
Was nicht Kraft des Anzeigens der Fahrtrichtung so ist, sondern, weil es extra in der Vorschrift steht.

Seine Mitmenschen aufwecken hat nach meinem Dafürhalten wenig mit dem Anzeigen eines Überholvorganges zu tun. Solange Mangels Möglichkeit kein Überholvorgang stattfinden kann, gibt es dies bezüglich auch nix anzuzeigen.
Jedenfalls ist es gerade auf mehrstreifigen Fahrbahnen dem Wortlaut der Vorschrift nach m.E. relativ sinnfrei, da Überholvorgänge dort konstruktionsbedingt normal und damit nicht extra anzeigebedürftig, was ja freiwillig ist, sind. wavey.gif
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GM_
Beitrag 01.05.2011, 20:37
Beitrag #79


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Hentschel sagt dazu erstaunliches: Man DARF den Vordermann durchaus zur Freigabe der Überholspur auffordern:

Zitat (Hentschel)
§ 5 StVO Rdnr. 59: "Ist die Autobahn-Normalspur frei, darf der Überholende kurz zur Freigabe der Überholspur auffordern, Nichtfreigabe verletzt § 2 (BGH VR 68, 672; OLG Hamm VM 62, 58; DAR 62, 191; BayObLG VRS 62, 218. [...] Wer die Überholspur unberechtigt benutzt (§ 2), darf durch kurzes Hupen oder Blinken zum Einscheren aufgefordert werden, OLG Köln VRS 28, 287, BayObLG VRS 62, 218, BGH VR 68, 672, auch zweimal kurz und 'stoßweise', OLG Hamm VM 62, 58, DAR 1962, 191, ...


Aber es kommt noch dicker: Man darf es nicht nur, man MUSS den Vordermann sogar scheuchen, sofern andernfalls nachfolgende Fahrzeuge aufgehalten werden:

Zitat (Janiszewski/Jagow/Burmann )
Wer auf der Überholbahn einem Fz folgt, das wegen seiner zu geringen Geschwindigkeit zur Rückkehr auf die rechte Fahrbahnseite verpflichtet ist, muß beim Aufrücken eines weiteren schnelleren Überholers die linke Fahrbahnseite nicht räumen, wenn er selbst beabsichtigt, daß langsame Fz an der Spitze zu überholen, sobald dieses die linke Fahrbahnseite verläßt. Der in der Mitte befindliche Fahrer kann aber in einem solchen Fall nach § 1 StVO verpflichtet sein, seine eigene Überholabsicht dem langsamen Fahrer an der Spitze gem Abs 5 anzuzeigen u ihn zum Verlassen der Überholbahn aufzufordern. Dagegen hat er die linke Fahrbahnseite zu räumen, wenn er den langsamen Vordermann nicht überholen will; denn er befindet sich dann - ebenso wie dieser - wegen seiner im Verhältnis zu den rechts Fahrenden zu geringen Überholgeschwindigkeit zu Unrecht auf der Überholspur, solange sich der Verkehr nicht zum Fahren in mehreren Kolonnen nebeneinander verdichtet hat (Bay 67, 184 = DAR 68, 166).


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Gast_charly68_*
Beitrag 01.05.2011, 20:49
Beitrag #80





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Zitat (GM_ @ 01.05.2011, 21:37) *
Zitat (Janiszewski/Jagow/Burmann )
Wer auf der Überholbahn einem Fz folgt, das wegen seiner zu geringen Geschwindigkeit zur Rückkehr auf die rechte Fahrbahnseite verpflichtet ist, muß beim Aufrücken eines weiteren schnelleren Überholers die linke Fahrbahnseite nicht räumen, wenn er selbst beabsichtigt, daß langsame Fz an der Spitze zu überholen, sobald dieses die linke Fahrbahnseite verläßt.


Wie definieren die Herrschaften "wegen seiner zu geringen Geschwindigkeit"?

Für mich gilt 130 km/h Richtgeschwindigkeit. Somit kann ich nicht erkennen, daß diese Geschwindigkeit als zu gering eingestuft werden darf.
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willi
Beitrag 01.05.2011, 20:52
Beitrag #81


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Ist ja ein dolles Ding. book.gif Ich soll drängeln, weil hinter mir jemand fährt und das hat dann etwas mit Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun. Hauptsache der Richter glaubt mir im Zweifelsfall. think.gif
Warum ist eigentlich regelmäßig von "Überholabsicht" die Rede? In der Vorschrift steht nix von Absichtserklärungen sondern "Überholvorgang".

Ich Grunde steht doch dort alles:
Zitat
Wer die Überholspur unberechtigt benutzt (§ 2), darf durch kurzes Hupen oder Blinken zum Einscheren aufgefordert werden,
Man darf seine Mitmenschen ggf. aufwecken. Nicht weil man überholen will, sondern, weil der Andere schläft.
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tom62
Beitrag 01.05.2011, 21:24
Beitrag #82


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Zitat (AMenge @ 01.05.2011, 17:49) *
Mit Verlaub: das ist Quatsch.
Keine Begründung? Kein Vorschlag? Es ist dich hoch anzurechnen, dass du deine Hilflosigkeit im Straßenverkehr so öffentlich zur Schau stellst. Falls du Fragen hast, wie man sich korrekt im Straßenverkehr benimmt, gebe ich dir gerne ein paar Tips.

Zitat (AMenge @ 01.05.2011, 17:49) *
Und deshalb fährst du auch zu dicht auf und bringst dich und andere in Gefahr? Nur damit vor dir niemand einscheren kann? Kann ich in keiner Weise nachvollziehen.
Ich hatte genau das Gegenteil geschrieben. Lies dir meinen Beitrag noch einmal genau durch. Bitte nicht sofort antworten.

Zuerst schreibst du, dass du immer den korrekten Sicherheitsabstand hältst. Dann schreibst du, dass hin und wieder vor dir jemand einschert. Das sind zwei sich widersprechende Aussagen.


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Gruß
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Schorsch
Beitrag 01.05.2011, 21:44
Beitrag #83


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Zitat (charly68 @ 01.05.2011, 21:49) *
Für mich gilt 130 km/h Richtgeschwindigkeit. Somit kann ich nicht erkennen, daß diese Geschwindigkeit als zu gering eingestuft werden darf.



Da geht es nicht um eine absolute Geschwindigkeit, sondern um eine zu geringe Differenzgeschwindigkeit (Elefantenrennen).

Insgesamt geht es aber bei den von GM zitierten ollen Kamellen um Fälle, bei denen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen wurde und nicht darum, korrekt fahrende Fahrzeuge von der linken Spur zu vertreiben.
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GM_
Beitrag 01.05.2011, 21:48
Beitrag #84


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Zitat (charly68 @ 01.05.2011, 21:49) *
Wie definieren die Herrschaften "wegen seiner zu geringen Geschwindigkeit"?


Gemeint ist eine zu geringe Differenztgeschwindigkeit des Ersten verlichen mit der rechten Spur. Hier nochmals im größeren Zusammenhang:

Zitat
Zum Überholen darf auch dann auf die linke Seite gefahren werden, wenn sich dort Fze in langsamer Fahrt befinden, die erst zum Verlassen der Überholbahn aufgefordert werden müssen (Köln VRS 28, 287). Ebenso ist das Befahren der linken Fahrbahnseite zulässig, um zu prüfen, ob ein Überholen möglich ist, aber nicht an unübersichtlicher Stelle (Düsseldorf VM 66, 8; Bay 67, 132 = DAR 68, 22; oben 8). Wer mehrere Fze, die in Abständen auf der rechten Fahrbahnseite fahren, überholen will, muß zwischen den einzelnen Überholvorgängen die linke Fahrbahnseite nicht zugunsten eines schnelleren Nachfolgenden räumen, wenn er dies nur unter Verminderung seiner Fahrgeschwindigkeit durchführen (Bay 63, 78 = VRS 24, 456; 64, 93 = VRS 28, 44; 29, 468; Köln 28, 287) oder vor dem nächsten Überholvorgang nur ganz kurz (weniger als 20 sec) auf der rechten Seite bleiben könnte (Bay 55, 47 = VM 55, 48; v 19. 1. 90 bei Verf NStZ 90, 272; Frankfurt/M VM 64, 29 m Anm Booß; Hamm VM 67, 110 m Anm Booß; Düsseldorf VM 65, 68; Karlsruhe VRS 55, 352). Dabei ist, wie bei jedem Überholen, vorausgesetzt, daß der Überholer eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die rechte Fz-Reihe einhält. Andernfalls muß er schnelleren Überholern die linke Fahrbahnseite freigeben. Wer auf der Überholbahn einem Fz folgt, das wegen seiner zu geringen Geschwindigkeit zur Rückkehr auf die rechte Fahrbahnseite verpflichtet ist, muß beim Aufrücken eines weiteren schnelleren Überholers die linke Fahrbahnseite nicht räumen, wenn er selbst beabsichtigt, das langsame Fz an der Spitze zu überholen, sobald dieses die linke Fahrbahnseite verläßt (vgl 32). Der in der Mitte befindliche Fahrer kann aber in einem solchen Fall nach § 1 verpflichtet sein, seine eigene Überholabsicht dem langsamen Fahrer an der Spitze gem Abs 5 anzuzeigen u ihn zum Verlassen der Überholbahn auffordern. Dagegen hat er die linke Fahrbahnseite zu räumen, wenn er den langsamen Vordermann nicht überholen will; denn er befindet sich dann - ebenso wie dieser - wegen seiner im Verhältnis zu den rechts fahrenden zu geringen Überholgeschwindigkeit zu Unrecht auf der Überholspur, solange sich der Verkehr nicht zum Fahren in mehreren Kolonnen nebeneinander verdichtet hat (Bay 67, 184 = DAR 68, 166).


Quelle


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Gast_charly68_*
Beitrag 01.05.2011, 21:57
Beitrag #85





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Warm geht man nicht einfach her und legt für jeder Spur eine Mindestgeschwindigkeit fest.

z. B. rechts 80 km/h, mitte 110 km/h und links 130 km/h.

Dies würde bedeuten, wenn jemand nicht 130 km/h fahren will oder kann, dann hat er nicht auf der linken Spur zu suchen.
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GM_
Beitrag 01.05.2011, 22:03
Beitrag #86


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Zitat (Schorsch @ 01.05.2011, 22:44) *
Da geht es nicht um eine absolute Geschwindigkeit, sondern um eine zu geringe Differenzgeschwindigkeit (Elefantenrennen).
Nicht nur. Auch wenn Seifenkiste A mit Vollgas und 131 km/h versucht Seifenkiste B mit 127 km/h zu überholen ist das unzulässig, genauso wenn Opa Müller mit seinem Benz das Gaspedal nicht findet usw usw.


Zitat (Schorsch @ 01.05.2011, 22:44) *
Insgesamt geht es aber bei den von GM zitierten ollen Kamellen um Fälle, bei denen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen wurde und nicht darum, korrekt fahrende Fahrzeuge von der linken Spur zu vertreiben.

Natürlich geht es um Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot - davon handelt bekanntlich dieser ganze Thread. Und korrekt links fährt (außer bei Kolonnenverkehr) nur derjenige, der mit ausreichender Differenzgeschwindigkeit überholt bzw. wie hier beschrieben zu überholen beabsichtigt.


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AMenge
Beitrag 02.05.2011, 08:33
Beitrag #87


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Zitat (tom62 @ 01.05.2011, 21:24) *
Keine Begründung? Kein Vorschlag?

Habe ich doch im weiteren Verlauf des Beitrags gegeben.

Zitat
Ich hatte genau das Gegenteil geschrieben. Lies dir meinen Beitrag noch einmal genau durch. Bitte nicht sofort antworten.

Du hast geschrieben, dass vor dir andere einscheren, wenn du den Sicherheitsabstand einhältst.

Zitat
Zuerst schreibst du, dass du immer den korrekten Sicherheitsabstand hältst. Dann schreibst du, dass hin und wieder vor dir jemand einschert. Das sind zwei sich widersprechende Aussagen.

Nein, absolut nicht. Ich kann nicht verhindern, dass jemand in meinen Abstand einschert. Ich kann aber dafür sorgen, dass ich sehr schnell meinen Abstand wieder herstelle. Da widerspricht sich garnichts. Aber vielleicht magst du mir ja verraten, was ich deiner Meinsung nach falsch verstanden habe.
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Schorsch
Beitrag 02.05.2011, 09:01
Beitrag #88


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Zitat (GM_ @ 01.05.2011, 23:03) *
Und korrekt links fährt (außer bei Kolonnenverkehr) nur derjenige, der mit ausreichender Differenzgeschwindigkeit überholt bzw. wie hier beschrieben zu überholen beabsichtigt.



... oder wenn wegen der Verkehrsdichte auf der rechten Fahrbahn das Rechtsfahrgebot aufgehoben ist.

Hier noch ein Urteil zur Differenzgeschwindigkeit (10km/h ausreichend):
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2805.php
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.05.2011, 09:01
Beitrag #89


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Zitat (charly68 @ 01.05.2011, 22:57) *
...Dies würde bedeuten, wenn jemand nicht 130 km/h fahren will oder kann, dann hat er nicht auf der linken Spur zu suchen.

Und warum soll ich mit meinem 100km/h-Gespann nicht auf der linken Spur einen rechts mit 80 km/h fahrenden Lkw überholen dürfen?

Doc blink.gif


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Schorsch
Beitrag 02.05.2011, 09:05
Beitrag #90


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Zitat (charly68 @ 01.05.2011, 22:57) *
Warm geht man nicht einfach her und legt für jeder Spur eine Mindestgeschwindigkeit fest.


Das gäbe bei stockendem Verkehr, Glatteis, Nebel .. ein heilloses Chaos, wenn die Mindestgeschwindigkeit beachtet würde.
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fritz440kombi
Beitrag 02.05.2011, 09:28
Beitrag #91


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@: Wer die Überholspur unberechtigt benutzt (§ 2), darf durch kurzes Hupen oder Blinken zum Einscheren aufgefordert werden .....


Erstaunlich: Das Gericht läßt dem Aufschließenden entscheiden was "unberechtigt" ist ... und gibt ihm auch noch die Pflicht zu handeln, wenn ein dritter aufschließt ? und führt da auch noch den § 1 an ... ???

Freie Fahrt für Oberlehrer ??

wavey.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 02.05.2011, 09:54
Beitrag #92





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.05.2011, 10:01) *
Und warum soll ich mit meinem 100km/h-Gespann nicht auf der linken Spur einen rechts mit 80 km/h fahrenden Lkw überholen dürfen?


An die 100km/h-Gespanne hatte ich im erste Moment nicht gedacht. Außer dem waren dies von mir nur Beispiele für Mindestgeschwindigkeiten, damit z. B. die Provida-Fahrzeuge auch die "Schleicher rausziehen könnte um sie entsprechend zu verwarnen.

In meinen Augen gehören auf der Autobahn nicht nur die verwarnt die zu schnell unterwegs sind, sondern auch die die dann die Mindestgeschwindigkeiten für die entsprechende Spur unterschreiten. Denn viele Staus bzw. zähflüssiger Verkehr sind nicht auf Unfälle oder Baustellen zurückzuführen, sondern kommen auch durch Schleicher auf der mittleren oder linken Spur zustande.
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Kai R.
Beitrag 02.05.2011, 10:00
Beitrag #93


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vielleicht sollte man wieder zum Topic zurückkommen? Wir können ja einen extra "Verkehrsphilosophie"-Thread einrichten.

Grüße

Kai


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Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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fritz440kombi
Beitrag 02.05.2011, 11:55
Beitrag #94


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Topic scheint ja geklärt ...


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doxygen
Beitrag 02.05.2011, 12:20
Beitrag #95


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Zitat (fritz440kombi @ 02.05.2011, 12:55) *
Topic scheint ja geklärt ...


Ups! Das ist mir dann wohl entgangen!
Hier wurde zwar gesagt wann man blinken muss und das Hupen und Aufblenden als Überholsignal vorgesehen sind.
Aber ob das Blinken nun verboten ist als Überholzeichen!?!? think.gif
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Schorsch
Beitrag 02.05.2011, 12:43
Beitrag #96


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Zitat (charly68 @ 02.05.2011, 10:54) *
Denn viele Staus bzw. zähflüssiger Verkehr sind nicht auf Unfälle oder Baustellen zurückzuführen, sondern kommen auch durch Schleicher auf der mittleren oder linken Spur zustande.



Staus lassen sich durch gleichmäßige Geschwindigkeit aller Fahrzeuge vermeiden, u.a. weil dann alle Spuren gleichmäßig genutzt werden können.

Ferner ist die Geschwindigkeit von vorn einem fahrende langsame Fahrzeuge weitaus besser zu beurteilen, als die Geschwindigkeit sehr schneller Fahrzeuge durch den Rückspiegel. Wer ersteres als gefährlich ansieht, müßte also letzteres erst recht verbieten wollen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.05.2011, 22:37
Beitrag #97


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Zitat (Schorsch @ 02.05.2011, 13:43) *
... Staus lassen sich durch gleichmäßige Geschwindigkeit aller Fahrzeuge vermeiden, u.a. weil dann alle Spuren gleichmäßig genutzt werden können...

Und deswegen:
"Tempo 80 für ALLE!"

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rapit
Beitrag 06.05.2011, 10:07
Beitrag #98


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Die Frage hier war ja eigentlich, ob der Blinker links zum Überholen anzeigen erlaubt ist.

Drängeln ist verboten, sprich, den Mindestabstand zu unterschreiten.
Mit und ohne Blinker.

Also zur eigentlichen Frage:

Der Blinker links steht nicht in der StVO, wird aber geduldet.
Genauso, wie sich niemand darüber aufregt, wenn man seine Absicht, am rechten Fahrbahnrand anzuhalten, durch Blinken anzeigt.
Das steht imho auch nirgends. Wird aber gemacht ist auch vernünftig.

Genauso ist das mit dem Blinken, weil der Vordermann sich hiervon in der Regel weniger angegriffen fühlt, als durch die Lichthupe.



thread.gif ph34r.gif Die Lichthupe macht sowieso erst Spaß, wenn man sich bei Dunkelheit an einen schläfrigen Schleicher von hinten mit einem SUV ranschleicht und sie dann zündet, wenn man so dicht dran ist, dass sich der ganze Innenraum aufhellt thread.gif ph34r.gif thread.gif
Spaß beiseite, macht mir so'n Blödsinn bloß nicht, Schläfer neigen nämlich zu Überreaktionen!!


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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doxygen
Beitrag 06.05.2011, 10:21
Beitrag #99


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Zitat (rapit @ 06.05.2011, 11:07) *
Genauso, wie sich niemand darüber aufregt, wenn man seine Absicht, am rechten Fahrbahnrand anzuhalten, durch Blinken anzeigt.
Das steht imho auch nirgends. Wird aber gemacht ist auch vernünftig.

Genauso ist das mit dem Blinken, weil der Vordermann sich hiervon in der Regel weniger angegriffen fühlt, als durch die Lichthupe.

Je suis d'accord! thumbup.gif
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Schorsch
Beitrag 06.05.2011, 10:41
Beitrag #100


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.05.2011, 23:37) *
Und deswegen:
"Tempo 80 für ALLE!"


Auf Strecken mit hoher Staugefahr wäre es das geeignete Mittel, um letztlich schneller voran zu kommen.
Und wenn man die Arbeitszeit mit berücksichtigt, die man braucht, um sich das Spritgeld zu verdienen, auch sonst für Privatfahrer zeitlich deutlich güstiger als Bleifuß.
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