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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 06.05.2011 Mitglieds-Nr.: 59191 ![]() |
ich wurde vor rum 1 1/2 Monaten 2 mal in Thüringen geblitzt und zwar auf der BAB-71 einmal auf KM 120,3 und einmal auf KM 127,6. Es galt bei beidem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h. Bei KM 120,3 war ich17 KM/h zu schnell und bei KM 127,6 war ich 22 KM/h zu schnell. Habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen. zu Zahlen sind 80 euro Bußgeld. +20 euro gebür und Auslagen der Behörde 3,50 euro. Jetzt ist meine Frage dürfen die so kurz hintereinander Blitzen wenn gleiche geschindigkeit gilt? Kann es auch sein das Sie mir nur das größere vergehen anrechnen sprich die 22 Km/h zu schnell? mfg Crisas habe mich vertan die 22 kmh waren bei km 120 und die 17 kmh bei km 127. ich bin noch in der probezeit hab ich mit sonstigen folgen zu rechnen? weil davon stand auf dem zettel nichts drauf. wohnhaft bin ich in bayern. sorry für den neuen beitrag habe keinen edit button gefunden ![]() mfg |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Warum sollte es ein Verbot von mehreren Blitzern hintereinander geben? Nein, das ist im Prinzip erlaubt.
Im Gegenteil: Das macht man manchmal gerne um gerade alle die zu erwischen, die nach dem ersten Blitzer Gas geben, weil sie davon ausgehen, dass so schnell kein weiterer Blitzer folgt. Richtig ist, dass du nicht für eine Übertretung zweimal bestraft werden kannst. Hier stellt sich die Frage, ob sieben Kilometer auseinanderliegende Übertretungen eine sein können oder doch zwei sind. Sollte zwischen den beiden Blitzern eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gegolten haben, so hast du einen erneuten Entschluß getroffen, nochmals zu schnell zu fahren. Dann sind es definitiv zwei Vergehen. War es eine durchgehende 80-er-Strecke und du hättest zum Beispiel den Tempomat durchgängig drin gehabt, könnte man darüber nachdenken, ob es nicht bei beiden Tickets um denselben Sachverhalt geht. Aber sieben Kilometer sind schon eine lange Strecke mit vielen Schildern. ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Die Bußgeldstelle geht hier wohl von sog. "Tatmehrheit" aus, weswegen die Regelbuße von 70.- EUR (für den Verstoß mit 22 km/h Übertretung) hinsichtlich des anderen Verstoßes (17 km/h Übertretung) leicht auf eine Gesamtbuße von 80.- EUR Bußgeld angehoben wurde.
ich bin noch in der probezeit hab ich mit sonstigen folgen zu rechnen? weil davon stand auf dem zettel nichts drauf. Da es sich um einen probezeitrelevanten A-Verstoß handelt, greifen die Probezeitmaßnahmen. Im Klartext: Zu erwarten sind die Anordnung eines Aufbauseminars ("Nachschulung") sowie die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. Da diese Anordnung nicht von der Bußgeldstelle, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde kommt, kann im Bußgeldbescheid davon auch noch nichts stehen. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
ich bin noch in der probezeit hab ich mit sonstigen folgen zu rechnen? weil davon stand auf dem zettel nichts drauf. wohnhaft bin ich in bayern. Insbesondere für die 22 km/h+ wird ein Aufbauseminar angeordnet und die PZ auf 4 Jahre verlängert. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dir das nach Rechtskraft dieses Verstoßes per Brief mitteilen.mfg darkstar -------------------- |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19614 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Die Bußgeldstelle geht hier wohl von sog. "Tatmehrheit" aus, weswegen die Regelbuße von 70.- EUR (für den Verstoß mit 22 km/h Übertretung) hinsichtlich des anderen Verstoßes (17 km/h Übertretung) leicht auf eine Gesamtbuße von 80.- EUR Bußgeld angehoben wurde. Für mich deutet das eher auf Tateinheit hin. ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 512 Beigetreten: 21.08.2010 Wohnort: AT Mitglieds-Nr.: 55339 ![]() |
Da hat sich steveluke offenbar verschrieben. Bei Tatmehrheit wird keine Gesamtstrafe gebildet, sondern die einzelnen Verstöße werden einfach addiert. Ganz offensichtlich meint er in seiner Erklärung die Tateinheit.
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Gast_Gast-0815_* |
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#7
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Hier wurde der TE geblitzt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rennsteigtunnel Unter Besonderheiten steht es dann drinne. Da kann man aber nur eines sagen: Selber Schuld, denn vor den Tunnelkomplex steht der Hinweis auf einer weißen Tafel die genau so groß ist wie eine Abfahrtstafel: "Radarkontrolle auf ... km" |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Aha.
Der 120-km-Blitzer war dann ein Schwarzlichtfoto im Tunnel und der 127-km-Blitzer dann wohl ein offener außerhalb - wahrscheinlich eine Säule. ![]() Dann mal einen schönen Gruß an die Bußgeldstelle in Artern. ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Gast_Gast-0815_* |
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Beitrag
#9
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@ superdiesel: Die sind beide im Tunnel.
Beides Schwarzlichtblitzer. So wie im Tunnel "Britz" in Berlin. |
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.05.2011 Mitglieds-Nr.: 59249 ![]() |
Als Insider für diese Strecke kann ich mit Bestimmheit sagen, es ist Tateinheit!! Dazu gibt es auch ein Urteil OLG Jena zu den Tunnel-Messkameras. Der freie Blitzer steht hinter der Leitplanke, die Kameras über jeder Fahrbahn. Es ist demnach auch nur eine Geldbuße gem. § 19 OWiG.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 20.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27651 ![]() |
Jetzt ist meine Frage dürfen die so kurz hintereinander Blitzen wenn gleiche geschindigkeit gilt? (...) die 22 kmh waren bei km 120 und die 17 kmh bei km 127. in köln fährt man auf 7km an 7 blitzern vorbei, wobei nicht immer alle bestückt sind und nur die ersten 4 auf 4km bei gleicher geschwindigkeit (80) sind |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.04.2025 - 14:37 |