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Baustellenlampe
Beitrag 09.05.2011, 15:14
Beitrag #1


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Hallo
vor ein par tagen ist uns ( Kumpel und ick) folgendes pasiert:
wir fahren auf dem durch die blauen lolis gekenzeichnetem radweg am baldenay see in essen
plötzlich kommt hinter uns ein auto angebrettert und hubt merfach und drengt uns durch zurseite fahren in ein gebüsch (wir sind hingefallen und durften dan aus den dornen klettern ranting.gif )
und der fahrer meint auch noch aus dem fenster zu brüllen "wenn ich euch nochmal erwische die straße zu blokieren bremse icht nicht mehr!" ranting.gif mad.gif blink.gif
die "straße" ist mit netten 250gern ausgeschildert mit zusatzschild "radfahrer Frei nach 100m begint dan ein gemeinsammer rad und fußweg das ist auf dem rad/fußweg pasiert
kenzeichen haben wir in den ipot notiert
jetzt meine frage wie kann man gegen den typ vorgehen? police.gif


lg max
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caleb
Beitrag 09.05.2011, 15:21
Beitrag #2


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Bei der Polizei anzeigen und so erzählen wie hier


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Q-Treiberin
Beitrag 09.05.2011, 15:21
Beitrag #3


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Zitat (Baustellenlampe @ 09.05.2011, 16:14) *
jetzt meine frage wie kann man gegen den typ vorgehen? police.gif
Zur Polizei gehen und den anderen anzeigen. Da er ja auch mit Euch gesprochen hat, könnt Ihr ihn ja wohl zweifelsfrei identifizieren.

Zur Anzeige käme wohl fahrlässige (evtl. vorsätzliche?) Körperverletzung und Fahrerflucht in Frage.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kai R.
Beitrag 09.05.2011, 15:28
Beitrag #4


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Zitat (Q-Treiberin @ 09.05.2011, 16:21) *
Zur Anzeige käme wohl fahrlässige (evtl. vorsätzliche?) Körperverletzung und Fahrerflucht in Frage.

versuchte Körperverletzung aber auf jeden Fall Nötigung. Dafür geht der Kamerad eine geraume Zeit zu Fuß

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Ninja ZX6R
Beitrag 09.05.2011, 15:37
Beitrag #5


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... oder auch wegen § 315c I Nr. 2b StGB.
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steveluke
Beitrag 09.05.2011, 15:38
Beitrag #6


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Zitat (Kai R. @ 09.05.2011, 16:28) *
versuchte Körperverletzung aber auf jeden Fall Nötigung.

Fahrlässige KV kommt sicherlich in Frage; der Nachweis einer (auch versuchten) vorsätzlichen KV erscheint mir unmöglich.


--------------------
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Q-Treiberin
Beitrag 09.05.2011, 15:40
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 09.05.2011, 16:28) *
versuchte Körperverletzung aber auf jeden Fall Nötigung.
Warum nur "versuchte"?
Beide sind in einem Dornengebüsch gelandet!


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oder
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Speck ftw
Beitrag 09.05.2011, 15:45
Beitrag #8


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Zitat (steveluke @ 09.05.2011, 16:38) *
Fahrlässige KV kommt sicherlich in Frage; der Nachweis einer (auch versuchten) vorsätzlichen KV erscheint mir unmöglich.


Zitat
wenn ich euch nochmal erwische die straße zu blokieren bremse icht nicht mehr!


Die Aussage könnte doch zu Vorsatz schließen lassen, oder nicht?

Alternativ würde ich das auch noch als Morddrohung auffassen oder Ähnliches...

(Bin schon gespannt, ob wir den Fahrer in Zukunft hier im MPU-Forum begrüßen dürfen... whistling.gif)


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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steveluke
Beitrag 09.05.2011, 15:48
Beitrag #9


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Zitat (Q-Treiberin @ 09.05.2011, 16:40) *
Zitat (Kai R. @ 09.05.2011, 16:28) *
versuchte Körperverletzung aber auf jeden Fall Nötigung.
Warum nur "versuchte"?

Die Frage ist eber eher theoretischer Natur, da nur der Versuch eines vorsätzlich begangenen Delikts strafbar sein kann.
Die KV als Folge des (möglicherweise vorsätzlich begangenen) Verkehrsverstoßes wird man nicht als "Vorsatzdelikt" nachweisen können.


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fahrtenbuchführer
Beitrag 09.05.2011, 16:39
Beitrag #10


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naja durch diese fahrweise hat er einen KV-Erfolg wohl doch min. billigend in Kauf genommen?!

- § 223 (+)
- § 142 (+)
- § 315c I Nr. 2 c) (+)


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In dubio pro reo
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666rider
Beitrag 10.05.2011, 13:06
Beitrag #11


Neuling
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Also...da verschlägt's mir die Sprache.

Bei der Polizei schildern, und wegen aller in Frage kommenden Delikte anzeigen.

Die Körperverletzung ist ja passiert. Wer sich so aufführt, hat im Straßenverkehr einfach nichts verloren. Selbst wenn er seinen Fs behält, das Ding landet in seiner Akte, und da du ja nen Zeugen hast, kann sich der Fahrer trotz mangelnder Beweise nicht so einfach "Aussage gegen Aussage"aus der affäre ziehen.
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ernstl123
Beitrag 10.05.2011, 13:18
Beitrag #12


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Hallo Max,

da gibt es aus meiner Sicht eigentlich nichts zu überlegen. Wenn Ihr so abgedrängt wurdet, dass ihr in ein Dornengebüsch gefallen seid und Euch dabei (und sei es nur leicht) verletzt habt, so solltet Ihr den Fahrer auf jeden Fall anzeigen. Man muss sich nur mal überlegen was hätte mit Euch passieren können wenn der TE sich verschätzt hätte und einen von Euch direkt angefahren hätte. (Puh, das sind aber eine Menge hätte laugh2.gif)

Ansonsten schließe ich mich 666rider und den Anderen an, die meinten, dass jemand der so Auto fährt im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen hat.

Gruß
Ernstl


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Paralyzer
Beitrag 10.05.2011, 13:27
Beitrag #13


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Also da kann man sich wirklich nur den Vorrednern anschliessen...alle Register ziehen,das volle Programm.. ranting.gif


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Gruss Paralyzer----->
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Baustellenlampe
Beitrag 10.05.2011, 16:21
Beitrag #14


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hallo danke für die vielen antworten
ich werde morgen (leider hatt besagter kumpel ers dann zeit) mich mal zur wache bewegen und anzeige erstatten police.gif

ich hab dank meiner Nomex jacke (ich zieh auch bei 30grad schutzkleidung an und auserdem war ich auf dem weg zum feuerwerk) relativ wenig abbekommen mein kumpel hatt nur leichte schrammen und abschürfungen . an unseren fahrädern sind auch macken ranting.gif

ich berichte wenn es was neues gibt wavey.gif


lg max
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fahrtenbuchführer
Beitrag 10.05.2011, 17:05
Beitrag #15


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Ich auch einen RA einschalten und Reinigungskosten, Reparatur am Fahrrad usw. geltend machen. All dies muss nämlich bereits der Halter gem. § 7 StVG verschuldensunabhängig ersetzen, d.h. ihr müsst dazu gar nicht genau wissen, wer die Person am Steuer war.

RA-Kosten usw. sind ein ersatzfähiger Schaden, welcher der Halter bzw. die Versicherung desselben zahlen muss.


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Q-Treiberin
Beitrag 10.05.2011, 17:53
Beitrag #16


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Zitat (ernstl123 @ 10.05.2011, 14:18) *
Man muss sich nur mal überlegen was hätte mit Euch passieren können wenn der TE sich verschätzt hätte und einen von Euch direkt angefahren hätte.
Der TE war das "Opfer", nicht der "Täter"... rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 10.05.2011, 18:06
Beitrag #17


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hat schon jemand "Bedrohung" aufgeführt? Er meinte schließlich, unseren Max und dessen Kumpel beim nächsten Mal über den Haufen zu fahren.


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Q-Treiberin
Beitrag 10.05.2011, 18:08
Beitrag #18


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Steht das nicht hinter den anderen Vorwürfen zurück? think.gif


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rapit
Beitrag 10.05.2011, 18:17
Beitrag #19


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genaugenommen war das nach der ersten Tat... think.gif

Aufnehmen kann man es ruhig.


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mir
Beitrag 10.05.2011, 19:10
Beitrag #20


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Insbesondere dürfte das ein weiterer guter Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sein.


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ernstl123
Beitrag 11.05.2011, 06:02
Beitrag #21


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@Q-treiberin

Hoppla, da habe ich wohl was durcheinander gebracht whistling.gif

aber ich denke es ist auch so klar was ich gemeint habe wavey.gif

Gruß
ernstl


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JTH
Beitrag 11.05.2011, 06:09
Beitrag #22


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Zitat (rapit @ 10.05.2011, 19:06) *
hat schon jemand "Bedrohung" aufgeführt?

Die Bedrohung setzt voraus, daß der Täter den Geschädigten mit einem gegen ihn gerichteten Verbrechen droht. Da müsste mE hier schon arg konstruiert werden.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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mir
Beitrag 11.05.2011, 10:43
Beitrag #23


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Also für mich ist das eine Morddrohung. Wer mit einem Kfz ohne zu bremsen absichtlich einen Fahrradfahrer überfährt, um sich freie Bahn zu verschaffen, kalkuliert den Tod des Radfahrers bereits ein.


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nachteule
Beitrag 11.05.2011, 11:18
Beitrag #24


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Hallo, Mir,

richtig:

wenn er den Radfahrer überfährt, um sich freie Bahn zu schaffen, kann das möglicherweise als Mord(versuch) gewertet werden.

Die Androhung, dass man diesen beim nächsten Mal, wenn er wieder vor einem fährt, überfahren wird, ist aber nicht so ohne weiteres als Morddrohung zu sehen.

Um diese Aussage als Bedrohung zu werten, müsste m. E. nachgewiesen werden, dass diese Drohung nicht nur so dahergesagt, sondern absolut ernst gemeint war.

Wäre es anders, wären die Gefängnisse überfüllt.

Wie oft wird z. B. gesagt: Wenn der noch einmal meine Freundin anmacht, mache ich ihn kalt.

Ist das schon eine strafbare Bedrohung oder gar eine Morddrohung?

Entschuldbar ist das Verhalten des PKW -Lenkers im Eingangsbeitrag keineswegs und ich bin ebenfalls dafür, ihn anzuzeigen, aber m. E. sollte man lieber sachlich bleiben und das tatsächliche Fehlverhalten anzeigen.

Wenn der Staatsanwalt neben den berechtigten Tatvorwürfen auch noch den Vorwurf der Bedrohung oder gar den eines Mordversuchs liest, wird er unter Umständen das Verfahren komplett einstellen, wenn er sieht, dass diese Vorwürfe unhaltbar sind.

Eine sachliche Anzeige, die Hand und Fuß hat, wird dagegen wesentlich eher zum Erfolg führen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.04.2025 - 01:01