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> HILFE! Unfall mit Postfahrrad! Was muss ich tun?, Postfahrrad gegen meinen armen Golf...
Steffi1986
Beitrag 07.05.2011, 11:50
Beitrag #1


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Hallo,

mir ist heute ein Fahrrad eines Postboten (also Deutsche Post AG) gegen meinen parkenden Golf gerollt. Der Schaden ist wohl erheblich, da beide Türen auf der Fahrerseite erheblich verbeult und verkratzt sind. Schaden geschätzt ca. 2.500 Euro.

Die Polizei hat eine (freiwillige) Unfallaufnahme gemacht. Kann mir jemand sagen, wie es jetzt weitergeht? Ich wende mich direkt an die Deutsche Post, oder wie? Wer ist denn da der Versicherer? Gibt es da einen zentralen Schadenruf oder so?

Welche Schäden neben der Reparatur kann ich denn geltend machen? Gibt es irgendwelche Pauschalen (Telefon etc.) und wie hoch sind diese? Ich bräuchte einen Mietwagen, um zur Arbeit zu kommen. Wird das bezahlt? Wie sieht es denn mit einer Wertminderung aus? Der Golf ist Baujahr 2009 und hat ca. 30.000 km gelaufen.

Vielleicht blöde Fragen. Aber das ist mein erster Schaden, wo nicht eine andere Kfz-Haftpflicht involviert ist.

Muss ich außer der Kontaktaufnahme mit der Deutschen Post noch irgendwas veranlassen?

Danke schon mal für alle, die hier auf meine wohl doofen Fragen antworten. ohmy.gif)

Liebe Grüße
Eure Steffi
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janr
Beitrag 07.05.2011, 11:54
Beitrag #2


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Wie war denn der Unfallhergang?


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Steffi1986
Beitrag 07.05.2011, 11:58
Beitrag #3


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Zitat (janr @ 07.05.2011, 12:54) *
Wie war denn der Unfallhergang?


Hallo,

das geht ja schnell hier. ohmy.gif) Vielen Dank!

Der Postbote hat sein Fahrrad abgestellt. Aufgrund einer defekten Feststellbremse (auch im Polizeibericht dokumentiert) rollte oder prallte es gegen mein Auto.

Das war schon alles. Der Schaden ist aber ziemlich erheblich, da so ein Postfahrrad sehr massiv und schwer ist..... ohmy.gif(

Liebe Grüße
Steffi
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Haberlon
Beitrag 07.05.2011, 12:01
Beitrag #4


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Dein Golf ist also von einem Rollenden Fahrrad so stark beschädigt worden, daß es nicht mehr fahrbar ist und Du einen Mietwagen brauchst? rolleyes.gif Bekräftigt meine VW-Ansichten. thread.gif
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Steffi1986
Beitrag 07.05.2011, 12:03
Beitrag #5


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Zitat (Haberlon @ 07.05.2011, 13:01) *
Dein Golf ist also von einem Rollenden Fahrrad so stark beschädigt worden, daß es nicht mehr fahrbar ist und Du einen Mietwagen brauchst? rolleyes.gif Bekräftigt meine VW-Ansichten. thread.gif


Nein..... rolleyes.gif

Aber der Wagen muss ja repariert und lackiert werden. Das geht ja wohl nicht an einem Tag. Und ich arbeite als Krankenschwester und brauche ein Auto, um die Klinik zu kommen, so lange es in der Werkstatt ist....
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janr
Beitrag 07.05.2011, 12:08
Beitrag #6


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Der Postler wird mit seinem Vorgesetzten sprechen und einen Unfallbericht ausfüllen müßen.

Hast du von Ihm eine Telefonnummer bekommen?

Die Schadenabwicklung ist normalerweise kein Problem, natürlich sind die Radl nicht herkömmlich Versichert.

Aber das bei eindeutig vom Postler verschuldeten Unfällen herum gezickt wird, wäre nicht üblich, du wirst schon alles bekommen.

Wie bei allen Unfällen verweise ich hier auch vorsorglich auf einen Verkehrsanwalt.
Der arbeitet für dich wie ein Sekretär. wird aber vom Verursacher bezahlt wird, also von der Post.

Der kann auch alle Forderungen berücksichtigen und du hast mehr Freizeit.

ps Herzlich Willkommen im VP


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Steffi1986
Beitrag 07.05.2011, 12:13
Beitrag #7


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Danke! rofl1.gif

Aber ein Anwalt? Ich weiß nicht. Würde ich zu vermeiden versuchen, wenn es geht. Welche Kosten könnte ich denn geltend machen?

Reparatur ist klar.

Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur wohl auch. Oder...?

Und sonst? Ggf. eine Wertminderung? Der Wagen ist ja noch nicht alt und top in Schuss..... crybaby.gif

Gibt es irgendwelche Auslagenpauschalen? Ich werde das alles vom Handy aus regeln müssen, da ich ja arbeiten muss. Und ich habe nur ein Prepaidhandy. Und das könnte teuer werden.... crybaby.gif

Liebe Grüße
Steffi

P.S.: Vielen Dank für das herzliche Willkommen. wavey.gif

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 07.05.2011, 12:31
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorposts gelöscht.
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janr
Beitrag 07.05.2011, 12:21
Beitrag #8


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Zitat (Steffi1986 @ 07.05.2011, 13:13) *
... Aber ein Anwalt? Ich weiß nicht. Würde ich zu vermeiden versuchen, wenn es geht. ...
Viele meinen, wenn sie einen Anwalt einschalten wäre das zu hart und man will der anderen Partei nur ein reinwürgen, oder man verfolgt schlimmeres.

Schlag dir das aus dem Kopf, du hast ein Recht auf einen Spezialisten der deine Interessen vertritt.

Die ganzen Fragen mit Wertminderung, Ersatzfahrzeug usw übernimmt er für dich und die Schadenabwicklung ist sichergestellt.

Haare schneiden? Dann gehst du auch zum Frisör. Auto reparieren? Dann gehts zur Werkstatt. Verkehrsunfall? Dann ab zum Verkehrsanwalt.

Vor allem wenn er dich nichts kostet.


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Steffi1986
Beitrag 07.05.2011, 12:30
Beitrag #9


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Ist das denn sicher, dass er nichts kostet? Wo steht das denn? Ich möchte einfach nicht auf den Kosten sitzen bleiben, verstehst Du...? crybaby.gif

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 07.05.2011, 12:31
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorposts gelöscht.
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etibeti
Beitrag 07.05.2011, 12:38
Beitrag #10


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Hallo Steffi,

DU bist die Geschädigte, du hast den Schaden an Deinem Auto, Auslagen, Mühe und brauchst einen Ersatzwagen für Reparaturdauer. Verursacher steht eindeutig fest (Posträder können heftig schwer sein yes.gif ) - warum sollst Du nun auf einen Fachmann für Schadensregulierung verzichten?

Rate Dir zu einem Verkehrsfachanwalt zu gehen für Schadensregulierung. Der wird das ganze Prozedere für Dich ruhig und nachhaltig abwickeln. Dafür sind sie ja da wavey.gif

Grüße

etibeti
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janr
Beitrag 07.05.2011, 12:41
Beitrag #11


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Der Unfallverursacher muß für alle Kosten aufkommen.

Der KFZ-Mechaniker muß genauso bezahlt werden wie der Verkehrsrechtsanwalt oder der KFZ-Gutachter.

Wenn sich aber herausstellen sollte, daß du mitschuld wärst, was nach deiner Schilderung aber nicht in Frage kommt, dann würdest du an allen Kosten beteiligt werden.

Du mußt dir sowieso einen Gutachter suchen, der Verkerhsanwalt hat einen der auf eurer Seite steht und korrekt begutachtet.


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Michel051
Beitrag 07.05.2011, 12:44
Beitrag #12


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Hallo Steffi,
früher war es so, daß die Postfahrzeuge garnicht versichert waren. Bahn und Post hatten als quasi staatliche bzw teilstaatliche Betriebe das Recht ihre Schäden selbst zu regulieren. Ob das heute bei der Post AG auch noch so ist weis ich nicht. Vielleicht weis ein anderer user mehr? Wenn Du keinen Anwalt möchtest mußt Du halt alles selbst regeln. Du siehst dann ja recht schnell, ob die Regulierung problemlos läuft. Wenn nicht, kannst Du dann immer noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Achtung wg Leihwagen: bitte nicht den vom Autohaus vermittelten nehmen, diese Unfalltarife sind unverhältnismäßig teuer und werden oft nicht voll erstattet. Viel Erfolg! rolleyes.gif
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Jens
Beitrag 07.05.2011, 12:51
Beitrag #13


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Zitat (Michel051 @ 07.05.2011, 13:44) *
früher war es so, daß die Postfahrzeuge garnicht versichert waren. Bahn und Post hatten als quasi staatliche bzw teilstaatliche Betriebe das Recht ihre Schäden selbst zu regulieren. .

Du schreibst von Kraftfahrzeugen, kann das sein? Hier gehts aber um ein Fahrrad.


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Steffi1986
Beitrag 07.05.2011, 12:55
Beitrag #14


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Zitat (Michel051 @ 07.05.2011, 13:44) *
Achtung wg Leihwagen: bitte nicht den vom Autohaus vermittelten nehmen, diese Unfalltarife sind unverhältnismäßig teuer und werden oft nicht voll erstattet. Viel Erfolg! rolleyes.gif


Ich wollte eigentlich der Einfachheit halber den vom Autohaus nehmen.... sad.gif

Wie kann ich denn sicherstellen, dass ich nichts zuzahlen muss? Wie ist denn der Tageshöchstbetrag für einen Golf VI....?

Danke!

Liebe Grüße
Steffi
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janr
Beitrag 07.05.2011, 13:00
Beitrag #15


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Über die richtige Fahrzeugkategorie und daß es auch wirklich bezahlt wird, da wird sich dein Anwalt darum kümmern.

Im Normalfall kannst du keinen Golf fahren, sondern ein kleineres FZ.

Aber hier wird keine KFZ-Versicherung bezahlen müßen, da Fahrräder nicht versichert sind.

Wie gesagt, daß weis alles der Anwalt viel besser als wir. wavey.gif (und wir dürfen sowieso keine Rechtsberatung machen)


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Michel051
Beitrag 07.05.2011, 13:01
Beitrag #16


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Zitat (Jens @ 07.05.2011, 13:51) *
Zitat (Michel051 @ 07.05.2011, 13:44) *
früher war es so, daß die Postfahrzeuge garnicht versichert waren. Bahn und Post hatten als quasi staatliche bzw teilstaatliche Betriebe das Recht ihre Schäden selbst zu regulieren. .

Du schreibst von Kraftfahrzeugen, kann das sein? Hier gehts aber um ein Fahrrad.

Klar geht es um ein Fahrrad, wollte nur darauf hinweisen, daß die Post (eventuell?) auch Haftpflichtschäden an KFZ selbst, d h ohne Versicherung reguliert (hat)
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Jens
Beitrag 07.05.2011, 13:05
Beitrag #17


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Aha blink.gif
Und wie hilft das weiter bei einem durch ein Fahrrad verursachten Unfall? unsure.gif

Ich seh da jetzt den Zusammenhang nicht


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nachteule
Beitrag 07.05.2011, 14:12
Beitrag #18


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Hallo, Steffi1986,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Bei Unfällen mit Kfz zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Anwalts - und Gutachterkosten des Geschädigten.

Ob dies bei einem Unfall, der durch ein Fahrrad verursacht wurde, ebenfalls gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bevor Du nachher Probleme mit der Schadensabwicklung bekommst oder sogar noch auf einem Teil Deiner Kosten sitzen bleibst, solltest Du Dich mit der Schadensabteilung der Post in Verbindung setzen.

Normalerweise müsste der Postbote eine Visitenkarte o. ä. mit Daten der Schadensabteilung dabei haben ("unsere" Postboten in der Gegend haben so etwas jedenfalls), die er Dir im Schadensfall aushändigen sollte.

Wenn Du einen Anwalt einschaltest, was sicher nicht falsch ist, solltest Du mit diesem auf jeden Fall vorher abklären, wer die Kosten trägt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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nasigoreng
Beitrag 07.05.2011, 14:16
Beitrag #19


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Zitat (nachteule @ 07.05.2011, 14:12) *
Bevor Du nachher Probleme mit der Schadensabwicklung bekommst oder sogar noch auf einem Teil Deiner Kosten sitzen bleibst, solltest Du Dich mit der Schadensabteilung der Post in Verbindung setzen.

Ob der Beauftragte des Unfallgegners da der richtige Berater ist wage ich anzuzweifeln


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Signaturen sind überflüssig
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janr
Beitrag 07.05.2011, 14:17
Beitrag #20


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Zitat (nachteule @ 07.05.2011, 15:12) *
... Normalerweise müsste der Postbote eine Visitenkarte o. ä. mit Daten der Schadensabteilung dabei haben ("unsere" Postboten in der Gegend haben so etwas jedenfalls), die er Dir im Schadensfall aushändigen sollte. ...
Grad meine Holde gefragt.
Sie hatte noch nie einen Unfall mit dem Radl, und eine Schadensabteilung gibt es ihres Wissens auch nicht - schon gar nicht eine Visitenkarte mit diesen Daten.

Jetzt ist sie allerdings erst seit 22 Jahren dabei. whistling.gif


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nachteule
Beitrag 07.05.2011, 17:17
Beitrag #21


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Hallo, Janr,

mag sein, dass es regional unterschiedlich ist.

Von einem unserer Postboten habe ich im letzten Jahr mal so eine Karte bekommen, als wir uns über das Thema unterhalten haben (ich hatte dienstlich mit einem Unfall mit einem Postfahrzeug zu tun).

Wo die Karte abgeblieben ist, weiß ich allerdings nicht mehr (vermutlich finde ich sie dann wieder, wenn ich sie überhaupt nicht brauche).

Viele Grüße,

Nachteule


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janr
Beitrag 07.05.2011, 23:40
Beitrag #22


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Es gibt eine Karte mit Rufnummer die ausgegeben wird, wenn man ein Problem hat.

Also ein Problem mit der Qualität oder weil was fehlt oder so.

Aber eine Rufnummer zu einer Schadensabteilung ist meiner Holden neu.


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dete
Beitrag 08.05.2011, 11:47
Beitrag #23


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Hei Steffi,

hör auf janr, alles andere wird für dich kostspieliger!

Meine Ansicht und gerechtfertigt.

dete
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mir
Beitrag 08.05.2011, 14:17
Beitrag #24


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Was hat denn die Post damit zu tun? Bei Fahrrädern gibt es keine Halterhaftung, da kann man höchstens den Fahrer heranziehen.

Der Schaden wurde durch eine defekte Feststellbremse verursacht. Da stellt sich für mich die Frage, ob der Fahrer überhaupt fahrlässig damit umgegangen ist. Wenn die Bremse ordentlich gewartet wurde und spontan versagt hat, obwohl das nicht zu erwarten war, dürfte der Eigentümer des Autos auf dem Schaden sitzen bleiben. Der Nachweis der Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Das dürfte alles andere als eine einfache Sache werden, wenn sich der Postler querstellt.


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Trucker
Beitrag 08.05.2011, 14:23
Beitrag #25


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@mir du vergisst eins das Postrad ist ein Werkzeug wenn man mit einem Werkzeug einen Schaden verursacht muss man ihn beheben (lassen) meist durch die Betriebshaftpflicht der Firma


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Digo
Beitrag 08.05.2011, 14:27
Beitrag #26


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Zitat (Steffi1986 @ 07.05.2011, 13:30) *
Ist das denn sicher, dass er nichts kostet? Wo steht das denn? Ich möchte einfach nicht auf den Kosten sitzen bleiben, verstehst Du...? crybaby.gif

Der Fall ist einer der Eindeutigsten, es steht ja fest, das du keinerlei Mitschuld hast, also musst du auch für einen Anwalt sicher nichts zahlen.
Der Anwalt soltle dir auch helfen können einen Wertverlust durch den Unfall bezahlt zu bekommen.
Ich habe auch nie gedacht, dass man wegen eindeutigen Sachen einen Anwalt nehmen sollte (habe es auch bei meinem ersten Unfall, wo ich 100% unschuldig war) nicht gemacht und mittlerweilen weiß ich, dass es ein Fehler war. Ich würde mittlerweilen immer einen Anwalt nehmen, er kennt sich damit aus und hilft dir möglichst alle Kosten ersetzt zu bekommen.

Zitat (Haberlon @ 07.05.2011, 13:01) *
Dein Golf ist also von einem Rollenden Fahrrad so stark beschädigt worden, daß es nicht mehr fahrbar ist und Du einen Mietwagen brauchst? rolleyes.gif Bekräftigt meine VW-Ansichten. thread.gif

Auch ein Golf kann während einer Reparatur nicht fahren, wenn du eine Marke kennst, die das kann wäre ich dankbar für den Tipp. Dann könnte ich nächstes Mal während der Inspektion wieder nach Hause fahren mit dem Auto. wink.gif
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mir
Beitrag 08.05.2011, 15:35
Beitrag #27


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Zitat (Trucker @ 08.05.2011, 15:23) *
@mir du vergisst eins das Postrad ist ein Werkzeug wenn man mit einem Werkzeug einen Schaden verursacht muss man ihn beheben (lassen) meist durch die Betriebshaftpflicht der Firma


Nö. Hast Du eine Rechtsgrundlage für Deine Behauptung? Schadensersatz gibt es meist nur bei Verschulden. Eine wichtige Ausnahme ist die Haftung des Fahrzeughalters bei Kraftfahrzeugen, aber eben nicht für Fahrräder. Daneben gibt es noch viele weitere Fälle ohne Verschulden, z.B. für Tierhalter. Für Werkzeughalter gibt's das aber nicht.


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Trucker
Beitrag 08.05.2011, 16:52
Beitrag #28


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Also werden nach deiner Logick auch Schäden die durch wegrollende Einkaufswagen auf Supermarktparkplätzen entstehen auch nicht beglichen oder nur die Schäden durch Fahrräder ?


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Gruß Werner



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janr
Beitrag 08.05.2011, 16:54
Beitrag #29


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Auch ein Fahrradfahrer muß sicherstellen, daß sein Fahrzeug nicht wegrollt.

Also bleibt die Schuld beim Fahrer.

Bei der Post werden Radl kaum noch repariert, die Radlwerkstatt wurde outgesourced und wenn die mal Zeit haben, man kann ja nicht wochenlang zu Fuß gehen.
Dann bekommen die Kunden ja keine Post.


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GolfVI
Beitrag 08.05.2011, 17:10
Beitrag #30


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Die Post hängt evtl über die Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB mit in der Sache.

Zitat
§ 831
Haftung für den Verrichtungsgehilfen

(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
(Hervorhebungen durch mich)

Eine kaputte Feststellbremse könnte eine mangelnde Sorgfalt bei der Beschaffung/Überwachung der Gerätschaften begründen....
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Steffi1986
Beitrag 08.05.2011, 18:12
Beitrag #31


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Jetzt macht ihr mir Angst....

Es kann doch nicht sein, dass jemand in Ausübung seines Berufes etwas durch ein defektes Arbeitsmittel beschädigt und dann nicht dafür haftet....
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Digo
Beitrag 08.05.2011, 18:15
Beitrag #32


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Du brauchst keine Angst haben, du hast ja nichts falsch gemacht.
Es geht bei der Diskussion lediglich darum von wem du das Geld bekommst. Deswegen einfach zum Anwalt gehen, der kümmert sich dann schon drum.
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Steffi1986
Beitrag 08.05.2011, 18:17
Beitrag #33


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Zitat (Digo @ 08.05.2011, 19:15) *
Du brauchst keine Angst haben, du hast ja nichts falsch gemacht.
Es geht bei der Diskussion lediglich darum von wem du das Geld bekommst. Deswegen einfach zum Anwalt gehen, der kümmert sich dann schon drum.


...und wenn der Postler keine Haftpflicht hat...?

Eine Kollegin von mir sagte mir aber, dass ihrer Meinung nach die Haftpflicht des Betriebes (hier also die Post) eintreten müsste, da der Schaden ja in Ausübung des Berufes und mit Berufsmitteln geschehen ist.....
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Jens
Beitrag 08.05.2011, 18:22
Beitrag #34


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Zitat (Steffi1986 @ 08.05.2011, 19:17) *
...und wenn der Postler keine Haftpflicht hat...?

Wenn dem so sein sollte und er wirklich haftbar ist, dann wird er deinen Schaden aus seiner eigenen Tasche zahle müssen.


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GolfVI
Beitrag 08.05.2011, 18:26
Beitrag #35


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Die Rechtsgrundlage habe ich ja genannt. Haftung für den Verrichtungsgehilfen. Da kann sich die Post aber "exkulpieren" (von der Schuld befreien), wenn sie Postboten und Arbeitsmittel sorgfältig ausgewählt hat. Deswegen wäre das eventuell mangelhafte Arbeitsmittel (=Fahrrad) von Bedeutung. In dem Fall, dass die Post den Vorwurf der mangelnden Sorgfalt entkräften kann, haftet nur der Postbote persönlich. Aber wer sagt, dass die Post auf ihr Recht pocht und nicht auch freiwillig Schäden ihrer Mitarbeiter reguliert? Das fände ich im Zuge der Fürsorge für die Mitarbeiter und im Sinne des Images beim Kunden (Du bist ja sicher wie wir fast alle abundzu Kunde wink.gif) durchaus gerechtfertigt.
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mir
Beitrag 08.05.2011, 19:41
Beitrag #36


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Zitat (janr @ 08.05.2011, 17:54) *
Auch ein Fahrradfahrer muß sicherstellen, daß sein Fahrzeug nicht wegrollt.

Ja. Aber wenn er das tut und danach die Bremse technisch versagt? Dann kommt es darauf an, ob er sorgfältig genug war. Es kommen durchaus auch technische Defekte vor, an denen niemand eine Schuld hat. Man könnte sich dann denjenigen greifen, der die Bremse nicht gewartet hat - der dürfte aber für den TE kaum zu ermitteln sein.

Die Privathaftpflichtversicherung des Postlers wird so einen Schaden übrigens in gar keinem Fall zahlen, beruflich veranlaßte Tätigkeiten sind da ausgenommen. Es würde mich allerdings sehr wundern, wenn die Leute nicht irgendeine Versicherung abgeschlossen haben, oder ihr Arbeitgeber dies getan hat.

Bei der Haftung der Post über § 831 gibt es mehrere Probleme. Erstens mal haftet die Post überhaupt nur, wenn einer ihrer "Verrichtungsgehilfen" etwas rechtswidriges gemacht hat - also objektiv fehlerhaft. Wenn allerdings die Feststellbremse versagt hat, hat ja der Fahrer gar nichts falsch gemacht hat. Er hat das Fahrrad abgestellt und sich wohl um die Post gekümmert. Wenn nun das Rad losgerollt ist, hat er selber nichts falsch gemacht. Es geht dann darum, warum die Bremse defekt ist - hat sie jemand falsch oder gar nicht gewartet? Ist eine Wartung gar nicht organisiert? Dann kommt die Post in die Haftung. Ist es aber ein spontanes und nicht hervorsehbares Versagen gewesen, haftet die Post eben nicht. Allerdings muß das die Post auch nachweisen. Ich schätze aber, daß die durchaus auch eine umfangreiche interne Bürokratie hat ...

Hierzu ein schöner Aufsatz zur Haftung nach § 831, auf den ich gestoßen bin.


Die Materie ist schwierig, und alleine schon wegen der Gefahr, am Ende den Falschen zu verklagen, ist dringend der Gang zu einem Rechtsanwalt anzuraten.

Zitat (Steffi1986 @ 08.05.2011, 19:12) *
Jetzt macht ihr mir Angst....

Es kann doch nicht sein, dass jemand in Ausübung seines Berufes etwas durch ein defektes Arbeitsmittel beschädigt und dann nicht dafür haftet....

Warum sollte das denn nicht sein, wenn derjenige nichts dafür kann, daß das Arbeitsmittel defekt ist?


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nachteule
Beitrag 08.05.2011, 20:40
Beitrag #37


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Hallo, Mir,

Zitat (mir @ 08.05.2011, 20:41) *
Die Privathaftpflichtversicherung des Postlers wird so einen Schaden übrigens in gar keinem Fall zahlen, beruflich veranlaßte Tätigkeiten sind da ausgenommen.

das würde ich so pauschal nicht sagen.

Es ist möglich, in die Privathaftpflicht eine Diensthaftpflicht zu integrieren, die Schäden, die man im Dienst verursacht und die nicht vom Dienstherrn/Arbeitgeber gezahlt werden, übernimmt.

Kostet zwar ein paar Euro mehr, kann sich aber lohnen.

Viele Grüße,

Nachteule


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mir
Beitrag 08.05.2011, 20:49
Beitrag #38


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Ah ... das fällt dann begrifflich eigentlich nicht unter "Privathaftpflichtversicherung", klingt aber praktisch. smile.gif


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Steffi1986
Beitrag 08.05.2011, 20:55
Beitrag #39


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Aber es kann doch nicht sein, dass ein Unternehmen wie die Post keine Betriebshaftpflicht hat.

Jeder Handwerksbetrieb, deren Mitarbeiter irgendwas beschädigen, hat so etwas.....
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mir
Beitrag 08.05.2011, 21:01
Beitrag #40


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Ja und? Die Versicherung wird nur zahlen, wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht. Und die besteht eben nur unter bestimmten Umständen, und nicht bereits deswegen, weil eine Bremse kaputtgegagen ist.


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GolfVI
Beitrag 08.05.2011, 21:07
Beitrag #41


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Zitat (mir @ 08.05.2011, 20:41) *
Erstens mal haftet die Post überhaupt nur, wenn einer ihrer "Verrichtungsgehilfen" etwas rechtswidriges gemacht hat

Hat er doch definitiv! Er hatte keine Berechtigung das Fahrzeug der TE zu beschädigen. Was du meinst ist "schuldhaft". Also vorsätzlich oder fahrlässig. Und der Verrichtungsgehilfe muss im Gegensatz zum Erfüllungsgehilfen eben nicht schuldhaft handeln.
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mir
Beitrag 08.05.2011, 21:11
Beitrag #42


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Nein, ich meine nicht "schuldhaft". Wieso hat denn der Postler (Radfahrer) das Auto beschädigt? Er hat doch nichts anderes gemacht als Post eingeworfen (schätze ich mal).


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GolfVI
Beitrag 08.05.2011, 21:21
Beitrag #43


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Er hat sein Fahrrad nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert.... Den Beweis hat er ja durch das Wegrollen erbracht. Bei PKW wird sowas regelmäßig bebußt wink.gif
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Steffi1986
Beitrag 08.05.2011, 21:28
Beitrag #44


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Zitat (GolfVI @ 08.05.2011, 22:21) *
Er hat sein Fahrrad nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert.... Den Beweis hat er ja durch das Wegrollen erbracht. Bei PKW wird sowas regelmäßig bebußt wink.gif


Zudem war das Fahrrad noch defekt. Und das Fahrrad kam von der Post. Also müssen die doch dafür haften.

Im Polizeibericht wurde ausdrücklich vermerkt, dass das Fahrrad aufgrund einer "mangelhaften Feststellbremse" gegen mein Auto prallte. Wer defekte Arbeitsmittel ausgibt, muss doch auch dafür haften.

Oder liege ich da falsch?
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GolfVI
Beitrag 08.05.2011, 21:34
Beitrag #45


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Puh gute Frage... Die Bremse könnte auch im Laufe des Tages kaputt gegangen sein. Dann sehe ich eher kein Verschulden bei der Post. Werden die Räder allerdings nie gewartet/ geprüft, oder waren gar Probleme mit Rädern dieses Typs bekannt, sieht das wieder anders aus. Das wird sich allerdings nur schwer nachweisen lassen. Ich halte es wie gesagt nicht für ausgeschlossen, dass die Post Schäden, die ihre Mitarbeiter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen im eigenen Interesse selbst reguliert... Hast Du die Personalien des Mitarbeiters? Vielleicht kannst Du ihn ja kontaktieren und nachfragen, ob er sich schon mit seinen Vorgesetzten unterhalten hat...
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mir
Beitrag 08.05.2011, 21:54
Beitrag #46


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Zitat (GolfVI @ 08.05.2011, 22:21) *
Er hat sein Fahrrad nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert.... Den Beweis hat er ja durch das Wegrollen erbracht. Bei PKW wird sowas regelmäßig bebußt wink.gif

Na, nun gibt es zweit Möglichkeiten.

A) Die Feststellbremse war bereits defekt, als er sie betätigte. Dann hat er das Fahrrad nicht Wegrollen gesichert, und Du hast recht. Dann hat der Postler sogar schuldhaft das Auto beschädigt.

B) Die Feststellbremse hat funktioniert, als er sie betätigte, sich aber danach auf Grund eines technischen Defekts gelöst. In diesem Fall hat er nichts rechtswidriges getan, denn er *hat* das Fahrzeug gegen Wegrollen gesichert, nur hat sich diese Sicherung ohne seine Einwirkung gelöst.

Fall A) hatte ich nicht bedacht.


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GolfVI
Beitrag 08.05.2011, 22:22
Beitrag #47


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Die Postfahrräder sind doch heutzutage elektrisch unterstützt, oder? Wie ist da die Bremse realisiert? Elektrisch oder mechanisch? Dann stellt sich die Frage, ob die Feststellbremse allein ausreichend ist oder ob zusätzliche Maßnahmen, wie das Fahrzeug schräg/quer zum Hang oder das Vorderrad schräg gegen den Randstein zu stellen, nötig sind. Bei PKW wird ja häufig (zumindest, wenn das Fahrzeug gerollt ist) Gang und Handbremse, also doppelte Sicherung, verlangt.
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janr
Beitrag 08.05.2011, 22:30
Beitrag #48


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Zitat (GolfVI @ 08.05.2011, 23:22) *
Die Postfahrräder sind doch heutzutage elektrisch unterstützt, oder? ...
Nicht alle.

Zitat (GolfVI @ 08.05.2011, 23:22) *
Wie ist da die Bremse realisiert? ...
Immer rein mechanisch.
Ein Hebel, mittels Bowdenzug und eine Bremszange an der Felge.
Der Hebel hat eine eigene "Klemmung" und bleibt in der Position. So wie ein Schalthebel für Kettenschaltung.
Die Friktion kann man selber stärker einstellen, auch wie bei Schalthebeln.

Die anderen Bremsen sind Trommelbremsen oder Scheibenbremsen.

Den Gang kann man beim Postrad nicht rausnehmen laugh2.gif deshalb haben Radl einen Freilauf, sonst könnte man beim fahren nicht einfach rollen lassen.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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GolfVI
Beitrag 08.05.2011, 22:39
Beitrag #49


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Dass das mit dem Gang beim Rad nicht so hin haut weiss ich auch tongue.gif . Deswegen ja meine Vorschläge als zweite Sicherungsoption. Der PKW hat ja schon zwei eingebaute Möglichkeiten der Sicherung gegen Wegrollen...
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Steffi1986
Beitrag 09.05.2011, 19:35
Beitrag #50


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Toll. Ganz toll.

Unter der Rufnummer, die ich von der Post habe, geht ganztägig niemand ran.

Also, schnell die Nummer aus dem Internet angerufen und dort zu hören bekommen, dass man die Vertriebspunkte niemals telefonisch erreicht.

Der Ratschlag: "Sie müssen persönlich vorbeifahren."!

Langsam aber sicher wird die kleine Steffi nörgelig....
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