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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 137 Beigetreten: 13.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52713 ![]() |
An Donnerstag hatte ich in gemütlichen Beisammensein mit meine ehemaligen Kollegen eine interessante Gesprächsrunde. Wie ich nun nach Internet-Recherche heraus fand, gibt es nun tatsächlich eine neue Ladungssicherungnorm. Hier wurde die Polizei mal wieder offensichtlich "vergessen", auf die aktuelle Stand der Rechtslage zu bringen, unterm anderem folgende Punkte: -Ist nun die Kontrolle gemäß VDI 2700 tatsächlich hinfällig und darf nicht mehr angewendet werden? -Wird die Kontrolle gemäß DIN EN 12195-1 durchgeführt, kann der Beschuldigte zu eine spätere Zeitpunkt dagegen Einspruch einlegen und auf die bisherige VDI 2700 berufen, mit der Folge, daß das Verfahren -trotz massive Ladungssicherungsdefizite- gänzlich wegen Formfehler eingestellt wird? -Wird (wie aktuell in einer interne Rundschreiben gefordert) die Kontrolle weiterhin gemäß VDI 2700 durchgeführt, kann der Beschuldigte zu eine spätere Zeitpunkt dagegen Einspruch einlegen und auf die DIN EN 12195-1 berufen, mit der Folge, daß das Verfahren -trotz massive Ladungssicherungsdefizite- gänzlich wegen Formfehler eingestellt wird? -Sollte ein ausländische Transporteur gemäß DIN EN 12195-1 ausreichend gesichert sein, jedoch nicht gemäß VDI 2700, kann von dieser eine Nachbesserung verlangt werden und wegen unzureichende Ladungssicherung belangt werden? Insbesondere bei Schwertransport wäre eine größere Unterschied vorhanden! -Ist eine Ladungssicherungszertifikat auf Grundlage der VDI 2700 weiterhin noch anwendbar, oder wird mit RECHTSWIRKSAME Einführung der DIN EN 12195-1 all diese Zertifikate, sei es von Aufbauhersteller (Stichwort "Code XL"!) oder Versender (speziell auf Frachtgut abgestimmt), wertlos und muss neu ausgestellt werden? -Aktuell werden -wie ich nach kurze Recherche übersehen konnte- die Weiterbildungsmodule mit Ladungssicherung für die Fahrer immer noch auf Grundlage der VDI 2700 ausgeführt! Kann der schon in Folgetag kontrollierte Fahrer, dessen Information über vorhandene neue Ladungssicherungsregelung gleich Null ist, hierauf berufen, oder gilt auch hier die Grundsatz "Nichts wissen schützt nicht vor Strafe!"? Da die Ladungssicherung noch nie meine Welt war, klinke ich mich nun aus und wünsche Ihnen eine angenehme Diskusion über die von unser "Weisen" in Berlin geschaffene Grauzone!! |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Hallo! An Donnerstag hatte ich in gemütlichen Beisammensein mit meine ehemaligen Kollegen eine interessante Gesprächsrunde. Wie ich nun nach Internet-Recherche heraus fand, gibt es nun tatsächlich eine neue Ladungssicherungnorm. Hier wurde die Polizei mal wieder offensichtlich "vergessen", auf die aktuelle Stand der Rechtslage zu bringen, unterm anderem folgende Punkte: -Ist nun die Kontrolle gemäß VDI 2700 tatsächlich hinfällig und darf nicht mehr angewendet werden? Gemäß STVO ist entsprechend der anerkannten Regeln der Technik (also VDI) zu sichern -Wird die Kontrolle gemäß DIN EN 12195-1 durchgeführt, kann der Beschuldigte zu eine spätere Zeitpunkt dagegen Einspruch einlegen und auf die bisherige VDI 2700 berufen, mit der Folge, daß das Verfahren -trotz massive Ladungssicherungsdefizite- gänzlich wegen Formfehler eingestellt wird? -Wird (wie aktuell in einer interne Rundschreiben gefordert) die Kontrolle weiterhin gemäß VDI 2700 durchgeführt, kann der Beschuldigte zu eine spätere Zeitpunkt dagegen Einspruch einlegen und auf die DIN EN 12195-1 berufen, mit der Folge, daß das Verfahren -trotz massive Ladungssicherungsdefizite- gänzlich wegen Formfehler eingestellt wird? -Sollte ein ausländische Transporteur gemäß DIN EN 12195-1 ausreichend gesichert sein, jedoch nicht gemäß VDI 2700, kann von dieser eine Nachbesserung verlangt werden und wegen unzureichende Ladungssicherung belangt werden? Insbesondere bei Schwertransport wäre eine größere Unterschied vorhanden! -Ist eine Ladungssicherungszertifikat auf Grundlage der VDI 2700 weiterhin noch anwendbar, oder wird mit RECHTSWIRKSAME Einführung der DIN EN 12195-1 all diese Zertifikate, sei es von Aufbauhersteller (Stichwort "Code XL"!) oder Versender (speziell auf Frachtgut abgestimmt), wertlos und muss neu ausgestellt werden? -Aktuell werden -wie ich nach kurze Recherche übersehen konnte- die Weiterbildungsmodule mit Ladungssicherung für die Fahrer immer noch auf Grundlage der VDI 2700 ausgeführt! Kann der schon in Folgetag kontrollierte Fahrer, dessen Information über vorhandene neue Ladungssicherungsregelung gleich Null ist, hierauf berufen, oder gilt auch hier die Grundsatz "Nichts wissen schützt nicht vor Strafe!"? Da die Ladungssicherung noch nie meine Welt war, klinke ich mich nun aus und wünsche Ihnen eine angenehme Diskusion über die von unser "Weisen" in Berlin geschaffene Grauzone!! Aber mhhhh Ne Frage stellen und sich dann zurückziehen ![]() Ach so, die DIN ist trotz Widerspruch von Deutschland, auf Betreiben einiger nordischer (IKEA)Länder beschlossen worden. LINK zur Polizei NRW Ich kenne zumindest in diesem Bezug kein offizielles dienstliches Schreiben. und Wenn ich mich nicht traue, die LASI sicher zu berechnen bestelle ich einen Gutachter (TÜV/TEKRA/TUL-LOG/freie Gutachter usw.) -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 137 Beigetreten: 13.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52713 ![]() |
Hallo!
Entschuldige, dies sind meine Fragen und gebe für mich mit Antworten ohne Diskusion meinerseits darauf zufrieden, da es nicht mein Fachgebiet war (und auch nie mehr wird!). Diese Fragen warf ich hier in die Runde, weil in §22 STVO eben die VDI 2700 NICHT erwähnt wird, sondern nur wie von Ihnen zittiert "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Es bleibt letztendlich die Schlussfrage, ob BRD hier die national geltende VDI 2700 über die von EU herausgegebene DIN EN 12195-1 stellen kann und DARF! |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Ich würde sagen ja
da unser Straßenverkehrsrecht noch immer Landesrecht ist und meines Wissens nach die DIN EN als EuroNORM noch nicht "anerkannte Regel der Technik" ist. Dazu muss sich erstmal der Gesetzgeber was einfallen lassen. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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#5
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Ja kann die Bundesrepublik und wird sie auch.
Das einzige was uns blühen kann, ist eine EG Verordnung oder eine Richtlinie und die wären dann umzusetzen! ... und die Polizeien wurden nicht vergessen. Du schreibst selbst, es ist nicht dein Gebiet. Also in Hessen wurden und werden die, deren Fachgebiet es ist, informiert! ![]() |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Also in Hessen wurden und werden die, deren Fachgebiet es ist, informiert! ![]() ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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Gast_LasiLore_* |
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Beitrag
#7
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Die DIN EN 12195-1:2010 wurde Ende Mai mit Stand Juni 2011 veröffentlicht.
Damit gilt diese Norm auch bei uns. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch das BAG bereits im Dezember 2010 angewiesen weiterhin nach der VDI 2700 zu kontrollieren, bis eine Entscheidung gefallen ist. Nun müsste man erst einmal wissen, worum es geht. Die DIN EN 12195-1 bezieht sich auf die Zurrkräfte und die Berechnung davon. Hier wurden einige Berechnungen geändert - sie wurden auch komplizierter. Die Reibwerte, die in der vorherigen Norm noch als Empfehlung galten, sind nun normativ, also zu übernehmen. Der K-Wert ist weggefallen und dafür gibt es Sicherheitsaufschläge. Die erforderliche Sicherungskraft beim Direktzurren ist zum Teil sogar höher als bisher - nur im Niederzurren hat am weniger Sicherungskräfte als früher. Es steht aber auch in dieser Norm, dass nachgewiesene Reibwerte übernommen werden können (nach einem Aufschlag von 0,925 des Wertes), also Beispiel: Europalette, gerechnet mit 0,3 bisher, nun 0,3 / 0,925 = 0,324. Weiterhin steht in der Normativen Tabelle eine erhebliche Tatsache: Wenn die Ladefläche nicht besenrein ist, muss von einem Reibwert µ = 0,2 ausgegangen werden. *** Soviel zur neuen DIN EN 12195-1:2010. Meine Feststellung war jedoch, dass viele Personen, die über die neue DIN EN wetterten, nicht wussten, was tatsächlich darin steht. Und die Aussage, dass vorläufig nach der VDI 2700 gerechnet wird, ist auch unzureichend, weil wir bisher nach der VDI 2700 in Verbindung mit der alten DIN EN 12195-1:2004 gearbeitet haben. Fällt nun die alte DIN EN weg, bleibt nur die VDI 2700 überbrig. Hier werden die Zurrkräfte im Blatt 02 geregelt und dieses Blatt wird gerade überarbeitet. Im Blatt 2 ist der K-Wert noch 2,0 und es gibt auch noch weitere Unzulänglichkeiten. Dazu kommt, dass die VDI 2700 auf Seite 13 auf die DIN EN 12195-1 verweist - und weil die alte Norm mit der Veröffentlichung der neuen Norm ungültig geworden ist, verweist die VDI 2700 nun auf die neue DIN EN 12105-1. Wenn man nur nach der VDI 2700 kontrollieren würde, wären die Sicherungen noch schlechter, als wenn die DIN EN mit im Boot ist. Eine Entscheidung wird der Bundländerfachausschuss StVO in seiner September - Sitzung fällen. Noch ein Wort zu einem Alleingang Deutschlands: Mann kann sich über die DIN EN 12195-1:2010 hinwegsetzen, wenn die erforderlichen Sicherungskräfte höher gefordert werden, als europaweit - man darf nur nicht unter dem europäischen Standard bleiben. Beispiel: Die VO EG 561/06 gilt europaweit > 3,5t zGG. In DEeutschland ist diese Mindestanforderung über die FahrpersonalVO > 2,8t erweitert worden. |
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#8
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Man mus die DIN nur haben
![]() na mal sehen -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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Gast_LasiLore_* |
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#9
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Ist ein bißchen teurer als sonst - weil sie wohl gefragt ist (114 €).
Sowie eine Entscheidung gefallen ist, wird das Lasi Handbuch der Polizei angepasst. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 ![]() |
Ist ein bißchen teurer als sonst - weil sie wohl gefragt ist (114 €). Und wo zu haben? -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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Gast_LasiLore_* |
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#11
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Sowie eine Entscheidung gefallen ist, wird das Lasi Handbuch der Polizei angepasst. und solange kontrollieren wir nach alten Regeln ? Die LASI-Gutachter werden sich freuen ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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#13
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Danke!
![]() -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 540 Beigetreten: 27.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39180 ![]() |
@blackdogde: pn ist unterwegs
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Gast_LasiLore_* |
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#15
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Seit dem 29.06.2011 wird auf allen möglichen Seiten im Internet veröffentlicht, dass die Referenten der Länderpolizeien entschieden haben, so, wie das BAG vom BMVBS angewiesen wurde, nach der VDI 2700 i.V.m. der alten DIN EN 12195-1:2003 zu kontrollieren.
Hier wurde eine Fehlmeldung verbreitet. Es handelt sich nur um eine vorläufige, aber erforderliche Entscheidung für die Rechtssicherheit. Die tatsächliche Entscheidung, wohin die LaSi in Deutschland geht, wird vom BLFA StVO/ OWi im September (voraussichtlich) gefällt werden. Aktuelle Informationen findet ihr auch hier: DIN EN 12195-1 alt & neu |
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#16
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und solange kontrollieren wir nach alten Regeln ? Nein - wir kontrollieren weiterhin nach den Anerkannten Regeln der Technik. ![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 137 Beigetreten: 13.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52713 ![]() |
Hallo Herr LasiLore!
Ich bedanke mich herzlichst für ihre ausführliche Erläuterung! Kurz gefasst, ist die DIN EN 12195 ein Bestandteil der VDI 2700, somit wird mit die rechtswirksame Einführung der neue Normen automatisch die VDI 2700 aktualisiert. Es bleibt denoch die Frage, ob die auf die Ladung und Aufbau abgestimmte Zertifikate, die auf Basis der "alten" VDI 2700 erstellt wurden, bei Einführung der "neuen" VDI 2700 weiterhin ihre Gültigkeit beibehalten, oder ob dieser ihre Gültigkeit verlieren bzw. auf die zukünftige Normen nachgeprüft werden müssen. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Das hast Du falsch verstanden. Sowohl die VDI 2700 als auch die EN 12195 sind eigenständige Gebilde. Während die VDI 2700 derzeit den anerkannten Stand der Technik darstellt, ist die EN 12195 eine Europäische Ausarbeitung. Als "Norm" in Form einer allgemein gültigen Rechtsvorschrift, sehe ich die EN 12195 derzeit noch nicht an. (derzeitiger Kenntnisstand)
Ich denke, daß hier im Moment auch ein ziemlicher Hype veranstaltet wird. Sie deckt nur einen speziellen, kleinen Teil der Gesamtproblematik LaSi ab. Ich habe mein Exemplar der EN 12195 noch nicht in Händen (bisher nur die letzte Entwurfsfassung). Über das Zustandekommen der neuen EN 12195 habe ich mich vor einiger Zeit schon mal kritisch in einem anderen Fred ausgelassen. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1047 Beigetreten: 27.03.2006 Wohnort: Wuppertal Mitglieds-Nr.: 17935 ![]() |
Ich hab mal ein paar Sachen überflogen... Ich hab das jetzt so verstanden, dass wir mit der neuen Fassung (wenn sie den mal fertig ist) weniger sichern sollen als jetzt?!?
![]() Das wäre ein Schritt in die falsche Richtung... ![]() |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Genau das ist der springende Punkt in der Debatte. Die Abstimmung über die neue EN brachte wohl nebenbei die Erkenntnis, daß sich die Physik neuerdings der demokratischen Entscheidung zu beugen hat.
![]() Die Zurrkräfte, die nach derzeitigen deutschem Stand der Technik berechnet werden, sind größer als die von der EN geforderten. Die Forderung nach weniger Zurrkraft kam überwiegend aus den nordischen Ländern und hier speziell aus der Holzindustrie. Bei den eher leeren Straßen dort ist es ja auch nicht so tragisch, wenn die Ladung mal kommt. ![]() Die deutschen Teilnehmer an den "Verhandlungen" schlugen wohl die Hände überm Kopf zusammen... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Gast_LasiLore_* |
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#21
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Ich denke mal, die Automobilindustrie hat hier auch ihre Hände im Spiel.
Der für mich strittigste Punkt sind die Reibwerte. Die Europalette (nicht explizit aufgeführt aber die Werte von Schnittholz sollen mit Europaletten geprüft worden sein) soll einen Reibwert von µ = 0,45 haben. Diesen Wert würde ich so nicht akzeptieren, weil die Euro vielfach mit 0,25 oder 0,3 geprüft wurde. Es gibt aber die Möglichkeit, nachgewiesene Reibwerte zu benutzen und dann durch einem Abschlag von 0,925 zu teilen. Das wäre nicht so dramatisch. Beim Niederzurren kommen weniger Sicherungskräfte bei den Rechnungen heraus - beim Direktzurren können die Sicherungskräfte aber sogar höher liegen. Und interessant ist auch, dass bei nicht besenreiner Ladefläche immer von µ = 0,2 auszugehen ist. Ich sehe die neue Norm also als nicht so dramatisch an, wie sie immer dargestellt wird. Was mich stört sind, die etwas umfangreicheren Berechnungen. |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Ich sehe die neue Norm also als nicht so dramatisch an, wie sie immer dargestellt wird. Was mich stört sind, die etwas umfangreicheren Berechnungen. Das wollte ich mit dem Hype, der gerade um die EN 12195 gemacht wird, sagen. Wenn wir mal ehrlich sind, so sind doch die Bußgeldverfahren, bei denen ein Verstoß nur durch intensives Rechnen da ist, eher selten. Bei uns zumindest haben wir schon genug damit zu tun, mit den Fällen fertig zu werden, in denen kaum bis gar nicht gesichert wurde. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 540 Beigetreten: 27.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39180 ![]() |
Stimmt bisher eher schwarz und weiß
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 01.02.2008 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 39874 ![]() |
War schon die Sitzung des BLFA-STVO unter anderem zu diesem Thema?
Die sollte ja im September sein. Wenn da was neues bekannt wird, bitte hier posten. |
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Gast_LasiLore_* |
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Beitrag
#25
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Die Sitzung solol am 21. und 22. September gewesen sein - gehört habe ich noch nichts.
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 01.02.2008 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 39874 ![]() |
Dann wird ja man bestimmt bald was erfahren.
Vielen Dank schon einmal für die Info. |
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Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 01.02.2008 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 39874 ![]() |
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Gast_LasiLore_* |
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Beitrag
#28
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Tja, ich bin auch erstaunt. Meine "Quelle" befindet sich aber im Urlaub.
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 01.02.2008 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 39874 ![]() |
Ich möchte da ja noch einmal bei diesem Thema nachhaken.
Gibt es inzwischen neue Nachrichten dazu? Wie laufen die Kontrollen ab? Nach VDI oder nach neuer EN? Für alle gleich, oder unterschiedlich? |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
nach VDI und für alle gleich
![]() Die DIN wird als Richtlinie aber nicht als anerkannte Regel der Technik angesehen. Falls Du rankommst, in der Januar oder Dezemberausgabe der Zeitung Gefahrgut war ein Beitrag dazu ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Auch bei uns wird nach der VDI 2700 kontrolliert.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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Gast_LasiLore_* |
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Beitrag
#32
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Guests ![]() |
Hallo zusammen,
da hat sich einiges getan in letzter Zeit: ![]() In der BLFA StVO/ OWi Sitzung im September 2011 wurde unter Vorsitz des BMVBS (und hier Frau Leue) entschieden, dass weiterhin nach der VDI 2700 in Verbindung mit der alten DIN EN 12195-1 kontrolliert werden soll. Diese Entscheidung hat Niedersachsen (und wahrscheinlich auch alle anderen Bundesländer) in Form eines Erlasses bekräftigt. Das Problem ist aber: - Wie soll man nach einer DIN EN handeln, die mit Veröffentlichung der neuen Auflage automatisch ausser Kraft gesetzt wurde? - Selbst wenn, die alte Norm ist nicht mehr beim Beuth Verlag erhältlich (und sonst auch nirgendwo). Wie soll der Interessierte Kontrolleur oder Kunde nachlesen, was richtig ist? - Wenn man aber nur nach Blatt 2 der VDI 2700 rechnet, müsste man (solange der Entwurf -Gründruck- noch nicht als Weißdruck erschienen ist) nach dem alten Blatt 2 agieren. Hier ist aber noch der K-Wert 2 vorgegeben und im Blatt 2 wird noch nicht mit Winkeln gerechnet sondern mit Längen, die dann umgerechnet werden müssen - also hinterwäldlerisch. Das bedingt aber auch, dass nur nach Blatt 2 VDI 2700 berechnete Lasi durchaus schlechter sein kann, als nach der neuen DIN EN 12195-1. Nun kommt aber der 2. Hammer: ![]() Das BMVBS (eine andere Abteilung als StVO/ OWi) hat entschieden, dass ab ADR 2013 die Ladungssicherung im Gefahrgutbereich nach der neuen DIN EN 12195-1:2011 kontrolliert wird (angeblich konnte sich Deutschland nicht gegen den Rest von Europa durchsetzen). Und der 3. Hammer: ![]() Anstatt jedoch, dass diese Entscheidung zum Anlass genommen wurde, auch im Nicht-Gefahrgutbereich nun auf die neue DIN EN 12195-1 umzuschwenken, wurde in der letzten BLFA StVO/ OWi Sitzung am 18./19. Januar in Bonn unter Vorsitz von Frau Leue entschieden, dass trotzdem die Lasi in Deutschland weiterhin so kontrolliert wird, wie im September 2011 entschieden wurde (also VDI 2700/ DIN EN 12195-1 alt). Hier versucht jemand, sein Gesicht zu wahren und geht partou nicht mit der Zeit. Es ist schlimm, dass sich die Ländervertreter so abhängig von Frau Leue machen - vielleicht stecken sie aber auch nicht in der Materie (und entscheiden trotzdem darüber). Darunter leiden werden die Kontrolletties, vor allem aber die internationale Transportbranche. Ich hoffe, dass sich die Entscheidungsträger bald eines Besseren belehren lassen. |
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Beitrag
#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Es liegt doch an den Kontrollierenden, ob sie mit entsprechender Um- und Weitsicht an die Berechnung der erforderlichen Ladungssicherung heran gehen oder den nationalen Alleingang bevorzugen. Ich kann nur jeden anraten, den Rechtsweg zu beschreiten, sollte die Ladung nur aufgrund der alten VDI bemängelt werden. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass der Verordnungsgeber hier völlig daneben lag.
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Beitrag
#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 ![]() |
Ein Verlag kann ein Lehrbuch
![]() ![]() Ende März gehe ich zum Lehrgang ![]() ![]() -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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Beitrag
#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 ![]() |
<hochschieb>
So, bin vom Lehrgang zurück, meine erste Frage zu Lehrgangsbeginn an den Moderator ( Herr Glock dürfte unter den Fachkundigen ein Begriff sein?) bezog sich auf diese Problematik. Die Antwort ist eindeutig: Zitat In §22 StVo ist von anerkannten Regeln der Technik die Rede, das ist in Deutschland nach wie vor die VDI 2700 und diese ist anzuwenden. Im Umkehrschluss kotrollieren die Kontrollorgane nach VDI und alter DIN EN12195-1. Der neuen DIN EN 12195-1 ist damit eine eindeutige Absage zu erteilen. Grüsse vom Kurier Ab heute "Ausbilder für Ladungssicherung" ![]() -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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Gast_LasiLore_* |
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#36
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Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Ein Problem ist aber: Wie soll ich nach einer Norm kontrollieren, die durch die Veröffentlichung einer neuen Norm automatisch zurückgezogen wurde? Weiteres Problem: Seit dem die neue Norm da ist, kann man die alte nicht mehr im Beuth Verlag kaufen (und nur dort gab es sie). Also kontrollieren und handeln nach einer Norm, die nicht mehr zu bekommen ist??? |
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Beitrag
#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Weiteres Problem: Seit dem die neue Norm da ist, kann man die alte nicht mehr im Beuth Verlag kaufen (und nur dort gab es sie). Also kontrollieren und handeln nach einer Norm, die nicht mehr zu bekommen ist??? Die alte muß doch bei allen kontrollierenden Instanzen vorliegen ![]() ... oder haben die etwa bisher stehend freihändig nach einer Norm kontrolliert und gehandelt, die sie nur vom Hörensagen gekannt haben haben...? ![]() |
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#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Die alte Norm habe ich noch nie gesehen.
Wir kontrollieren nach dem Lasi-Handbuch der Polizei Niedersachsen ( Danke @ LasiLore ) welches durch Beschluss der IMK zur Handlungsgrundlage festgelegt wurde. Das LaSi-Handbuch ist für jeden Polizisten im Intranetsystem EXTRAPOL lesbar und auch downloadbar. Es beruht auf den alten Normen. Ach so, es ist auch in etwas anderer Form von Alfred Lampen im Handel erhältlich. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Gast_LasiLore_* |
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#39
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Die alte muß doch bei allen kontrollierenden Instanzen vorliegen ![]() ... oder haben die etwa bisher stehend freihändig nach einer Norm kontrolliert und gehandelt, die sie nur vom Hörensagen gekannt haben haben...? ![]() Es geht nicht darum, dass sie den Kontrollierenden vorliegt - es geht darum, dass sie derjenige, der sie braucht und noch nicht hat, nicht mehr kaufen kann. (Übrigens: ich habe eine Version für 3.000 Polizeibeamte der Pol. Hannover). Sowohl die VDI Richtlinien als auch die DIN EN Normen sind derart teuer, dass Pol sie kaum kauft. |
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#40
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Ach so, es ist auch in etwas anderer Form von Alfred Lampen im Handel erhältlich. Das vom Hendrisch Verlag? -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
ich glaube ja
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#42
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Das hatten wir als Lehrbuch zum Unterricht.
Meine Sammlung wächst. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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#43
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Bisher war ja die neue DIN EN 12195-1- 2011 nur für Gefahrgüter vom entsprechenden BLFA anerkannt und wurde bei Kontrollen berücksichtigt.
Ist es richtig, dass der BLFA STVO/ZO nun (Juni 2016) auch die 2011 Version anerkannt hat und entsprechend kontrolliert wird? Gibt es auch eine Anweisung zur Umsetzung, bzw. wird das Vorwort in der DIN gestrichen? |
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#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1194 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Ist es richtig, dass der BLFA STVO/ZO nun (Juni 2016) auch die 2011 Version anerkannt hat und entsprechend kontrolliert wird? Der Kollege L. hat dazu etwas geschrieben. (Runterscrollen, ganz unten). Eine offizielle Bestätigung habe ich (noch) nicht. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#45
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-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#46
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Vielen Dank für die Antworten.
@ Udo: Das ist auch das, was ich noch nicht gefunden habe, eine offizielle Info von zuständiger Behördenseite. @ Heinz: Das habe ich in dem Aufsatz auch nicht gefunden. Er ist ja auch aus 2013 und deswegen kann diese Info ja noch nicht enthalten sein. Die Zustimmung zur Anwendung der neuen Norm soll ja erst im Juni 2016 erfolgt sein. Also wer noch etwas offizielles gefunden hat, bitte posten. |
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Gast_LasiLore_* |
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Beitrag
#47
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Ich habe auf meiner Homepage die Problematik mit der DIN EN 12195-1 neu verfolgt und beschrieben.
Ihr findet hier Informationen (die Neuesten ganz unten). |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2025 - 07:27 |