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> Bak 1,63 Promille, MPU Pflicht?
j_b932
Beitrag 28.06.2011, 18:54
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo,
ein Bekannter von mir (nein ich bins wirklich nicht), ist vor ca. 3 Monaten bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt worden.Heute kam der Strafbefehl, 30 Tagessätze dank 1,63 Promille , insgesamt 13 Monate Führerscheinentzug. Die ganze Sache wurde an einen Anwalt, Schwerpunkt Verkehrsrecht abgegeben. Der Anwalt sagte ihm das er nicht zwingend zur MPU müsste, das würde durch den Strafbefehl entschieden werden. Da stehen aber keine Punkte und keine MPU Aufforderung. Des weiteren sagt der Anwalt er dürfe auch kein Mofa fahren, obwohl er eine Prüfbescheinigung hat. Sein Zitat "Das war früher mal so, heute dürfen Sie nur noch Fahrrad fahren".

Stimmen diese Aussagen wirklich? Ich lese immer das eine MPU von der Führerscheinstelle angeordnet wird. Wenn ja, kommt das Schreiben automatisch oder wird man bei der Beantragung des Führerscheins darauf verwiesen?

Darf er tatsächlich kein Mofa mehr fahren? Die Prüfbescheinigung hat er damals mit 15 Jahren gemacht, jetzt ist er 30. Der Anwalt sagte klipp und klar nein, ist das geüändert worden oder will der sich nur auf die sichere Seite wiegen?

Vorstrafen in Sachen Straßenverkehr hat er keine, bzw 0 Punkte und erste Trunkenheitsfahrt.

Grüße, Jan
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Jens
Beitrag 28.06.2011, 19:01
Beitrag #2


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Zitat (j_b932 @ 28.06.2011, 19:54) *
Der Anwalt sagte ihm das er nicht zwingend zur MPU müsste, das würde durch den Strafbefehl entschieden werden.
Das ist Blödsinn. Für die Anordnung einer MPU ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig, und ab 1,6‰ ist eine MPU zwingend vorgeschrieben, siehe §13 Nr. 2c FeV
Zitat
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß

ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,


Zitat (j_b932 @ 28.06.2011, 19:54) *
Da stehen aber keine Punkte und keine MPU Aufforderung.
Die Punkte sind durch die Entziehung der Fahrerlaubnis sofort wieder gelöscht. Aber eben nur die Punkte, die Fahrt für die es die Punkte gab, bleibt bis zum Erreichen der Tilgungsfrist im Verkehrszentralregister eingetragen.

Zitat (j_b932 @ 28.06.2011, 19:54) *
Des weiteren sagt der Anwalt er dürfe auch kein Mofa fahren, obwohl er eine Prüfbescheinigung hat.
Auch das ist Blödsinn. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, Mofas sind fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge, somit darf er Mofas fahren.


Zitat (j_b932 @ 28.06.2011, 19:54) *
Wenn ja, kommt das Schreiben automatisch oder wird man bei der Beantragung des Führerscheins darauf verwiesen?
Das ist wohl unterschiedlich. Es soll Führerscheinstellen geben, die als Service im Vorwege auf die kommende MPU hinweisen, andere teilen das erst im Rahmen des Antrags auf Neuerteilung mit.


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Gast_Tanna_*
Beitrag 28.06.2011, 19:10
Beitrag #3





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Hallo Jan,

dein Bekannter könnte auch 15 Jahre warten und dann MPU-frei den Führerschein wieder beantragen, vielleicht meinte der Anwalt das.

Wenn dein Bekannter allerdings nicht so lang warten will, dann sollte er bald mit der Vorbereitung der MPU anfangen - noch bevor die Sperrfrist ausläuft.


Sei herzlich gegrüßt,
Tanna
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Gast_klaus62_*
Beitrag 28.06.2011, 19:18
Beitrag #4





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Hallo @j_b932

willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

ein paar Links für deinen Bekannten, er soll sie sehr gut durchlesen:

Ablauf einer MPU

Fragen zur MPU

10 Schritte zum FS bei einer MPU

Wissenswertes über Leberwerte
(seit 01.01.2011 sind CDT-Werte ein (möglicher) Indikator für das Kriterium "kontrolliertes Trinken" und müssen beim Hausarzt extra in Auftrag gegeben werden!
siehe dazu auch diesen Thread von @Mr.T)

EtG-Urinscreening

außerdem würde ich an seiner Stelle an einem kostenlosen Infoabend eines BfF's teilnehmen. Sollte seine Fsst noch ein schwarzes Brett haben, dann soll er dort nach den Terminen schauen, oder er kann einfach den Sachbearbeiter danach fragen.

Er soll sich aber keine teuren Kurse aufhalsen lassen. Wenn er doch an einem interessiert ist, soll er vorher hier im Forum nachfragen.

es wäre sowieso besser, er würde sich hier selber anmelden wavey.gif
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toni montana
Beitrag 29.06.2011, 06:50
Beitrag #5


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Da haben wir ja mal wieder so einen "speziellen" Anwalt - wirklich erschreckend, wie schlecht die teilweise informiert sind.

Im Übrigen dürfte er eh' nichts mehr großartig ausrichten können.

Die Geldstrafe sollte in etwa einem Nettogehalt entsprechen - sollte das nicht der Fall sein, könnte der Anwalt dagegen isoliert Einspruch einlegen.


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Schöne Grüße,

Toni
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Petra
Beitrag 29.06.2011, 07:23
Beitrag #6


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Zitat (toni montana @ 29.06.2011, 07:50) *
Die Geldstrafe sollte in etwa einem Nettogehalt entsprechen
Zitat (j_b932 @ 28.06.2011, 19:54) *

Heute kam der Strafbefehl, 30 Tagessätze

- sollte das nicht der Fall sein, könnte der Anwalt dagegen isoliert Einspruch einlegen.

Gut, dass der "spezielle" Anwalt nicht auch noch da tätig werden muss ... whistling.gif


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Berndi962
Beitrag 29.06.2011, 07:43
Beitrag #7


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Zitat (toni montana @ 29.06.2011, 07:50) *
Die Geldstrafe sollte in etwa einem Nettogehalt entsprechen - sollte das nicht der Fall sein, könnte der Anwalt dagegen isoliert Einspruch einlegen.
Wie bereits auch von @Petra bemerkt, hat der Bekannte des TE seinen Strafbefehl bereits erhalten.
Wenn die Höhe des Tagessatzes den tatsächlichen Nettoverdienst übersteigt, sollte tatsächlich isoliert Einspruch unter Beifügung von Verdienstnachweisen (Zeitpunkt der Verurteilung ist maßgebend) eingelegt werden.

Mit was für einem Fahrzeug fand die Trunkenheitsfahrt denn überhaupt statt?

War das zufällig ein Mofa gewesen? Denn dann kann im Strafbefehl neben der Sperre für den Erwerb einer FE sehr wohl ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot für Mofas enthalten sein.

Allerdings hätte dies der Bekannte oder du ja wohl gelesen... think.gif


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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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Petra
Beitrag 29.06.2011, 08:15
Beitrag #8


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Zitat (j_b932 @ 28.06.2011, 19:54) *
Darf er tatsächlich kein Mofa mehr fahren? Die Prüfbescheinigung hat er damals mit 15 Jahren gemacht, jetzt ist er 30. Der Anwalt sagte klipp und klar nein, ist das geüändert worden oder will der sich nur auf die sichere Seite wiegen?

Möchtest du etwas zum Ausdrucken? Kannst haben ...... yes.gif
Zitat
Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die Entziehung durch ein Gericht kommt in Betracht, wenn der Betroffene eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat (§ 69 StGB). Das gilt auch, wenn eine entsprechende Straftat mit oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Mofa begangen wurde, obwohl dies ein fahrerlaubnisfreies Kraftfahrzeug ist (z.B. Fahren mit einem Mofa mit mehr als 1,1 Promille).

Weil die Entziehung der Fahrerlaubnis nur das Verbot beinhaltet, fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen, darf der Betroffene nach wie vor mit dem Mofa fahren, mit dem er die Trunkenheitsfahrt unternommen hatte. Dies gilt - vorausgesetzt, das Führen eines Mofas wurde im Urteil nicht ausdrücklich untersagt - uneingeschränkt, wenn der Verurteilte vor dem 1. April 1965 geboren ist.
.....
Wer später geboren ist, benötigt in diesem Fall eine Prüfbescheinigung.
Quelle


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Kai R.
Beitrag 29.06.2011, 08:37
Beitrag #9


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den Anwalt würde ich mit sattem Abzug von der Rechnung in die Wüste schicken.

Wie war das: Auskünfte 250.- €, richtige Auskünfte 500.- €?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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j_b932
Beitrag 29.06.2011, 08:45
Beitrag #10


Neuling


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Hallo,
besten Dank für die schnellen Antworten! Jetzt sind wir im Klaren. Ich drucke die Sachen mal aus, dann kann er das dem Anwalt unter die Nase reiben. Bei einer Nachfrage bei der Polizei wurde das Mofafahren allerdings auch verneint, der Polizist war sich jedoch nicht ganz sicher.

Die Fahrt fand mit seinem PKW statt.

Danke, Jan
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vossii
Beitrag 29.06.2011, 10:43
Beitrag #11


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Mofa darf er auf jeden Fall fahren, da ihm ja die FE entzogen worden ist. Hat er ein Fahrverbot darf er keine Mofa fahren.
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toni montana
Beitrag 29.06.2011, 10:48
Beitrag #12


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Zitat (vossii @ 29.06.2011, 11:43) *
Hat er ein Fahrverbot darf er keine Mofa fahren.

Stimmt - für die Dauer des Fahrverbotes. Danach dürfte er wieder.


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Schöne Grüße,

Toni
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