Wiedererteilung nach 20 Jahren |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Wiedererteilung nach 20 Jahren |
03.07.2011, 16:03
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 23.06.2011 Mitglieds-Nr.: 60017 |
ich habe am 07.06.2011 nach 20-jähriger Führerscheinloser Zeit beim LBV-Mitte in HH meinen FS wiederbeantragt. Vorgeschichte: 1987 Unfall mit 1,6 o/oo - 11 Monate FS-Entzug 1991 Routinekontrolle 1,36 o/oo - 20 Monate FS-Entzug und MPU-Anordnung Teilnahme an der MPU - negatives Ergebnis, MPU nicht abgegeben, daraufhin eine Versagung erhalten. Da mein Wohnsitz seit 10 Jahren Hamburg ist, die Taten und mein Wohnsitz damals in Kiel waren, muß erstmal die Akte angefordert werden. Hatte früher Klasse 1+3, habe jetzt A+BE wiederbeantragt, da für C ärztliches Gutachten und Augenärztliches Gutachten notwendig gewesen wäre. So nur 140 Euros, Paßbild, Sehtest, Führungszeugnis (13 Euro beim Ortsamt) abgegeben. Die Dame beim Verkehrsamt sagte mir, daß die Beantragung rund sechs Wochen dauert und bei einem sauberen VZR und FZ der Wiedererteilung nichts im Wege stehen würde. Dienstag sind 4 Wochen rum und ich bin gespannt wie ein Flitzebogen was passiert. Werde Euch auf dem laufenden halten...... [indent][/indent] |
||||
|
|||||
|
03.07.2011, 16:06
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Na dann viel Glück und berichte uns das Ergebnis!
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
03.07.2011, 16:39
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Hallo Roli,
weißt du noch, wann dieses hier war: Teilnahme an der MPU - negatives Ergebnis, MPU nicht abgegeben, daraufhin eine Versagung erhalten. Weil das Datum der Versagung wird das Entscheidende hier sein, ob du die FE ohne MPU wiederbekommen kannst. Wenn das länger als 15 Jahre her ist, dann wird da nichts mehr kommen. Gruß, jfk. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
03.07.2011, 18:09
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 23.06.2011 Mitglieds-Nr.: 60017 |
Die Versagung erhielt ich Ende 1992, nachdem ich den FS erneut beantragt hatte und ich daraufhin eine Aufforderung zur MPU erhielt.
Da diese MPU negativ war, habe ich diese nicht abgegeben und erhielt daraufhin die Versagung der FS-Stelle. Ich hoffe jetzt nur, daß ich den FS ohne erneutes Ablegen der Prüfungen wiedererhalte. |
|
|
03.07.2011, 18:18
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Hier haben wir mal eine Beispielsammlung von prüfungsfreien Neuerteilungen, Hamburg ist da auch schon mit Beispielen vertreten.
Wie lange hattest du denn vor dem Entzug die FE? -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
03.07.2011, 18:21
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 23.06.2011 Mitglieds-Nr.: 60017 |
Das erste Mal von 1983 bis 1987, dann von 1988-1991.
|
|
|
03.07.2011, 18:47
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Das hört sich ja schon mal nicht schlecht an. Da konntest du ja schon einiges an Fahrerfahrung sammeln.
-------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
03.07.2011, 19:16
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@Roli65
also insgesamt 7 jahre führerscheinbesitz, ein solider grundstock. auch ich wünsche dir eine prüfungsfreie führerscheinerteilung, damit die prüfungsfreie pinnwand wieder aufgestockt werden kann. gruß, erbsenzähler |
|
|
Gast_klaus62_* |
03.07.2011, 22:47
Beitrag
#9
|
Guests |
Hallo @Roli
auch ich wünsche dir dass du deine FE prüfungsfrei erhältst. kleine, nichts bedeutende, Zwischenfrage: hattest du 1987 keine MPU-Aufforderung erhalten? (oder war da die Grenze höher gesetzt, kann ich mir aber nicht vorstellen) |
|
|
03.07.2011, 23:06
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
hattest du 1987 keine MPU-Aufforderung erhalten? (oder war da die Grenze höher gesetzt, kann ich mir aber nicht vorstellen) Warum nicht? Die 1,6 Promillegrenze gibt es erst seit dem 1. Januar 1999. -------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
|
|
|
04.07.2011, 00:06
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die 1,6 Promillegrenze gibt es erst seit dem 1. Januar 1999. Nicht wirklich. Auch 1987 konnte bei einem Erttäter eine MPU bei ≥1,6‰ angeordnet werden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
04.07.2011, 07:29
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
Zitat Auch 1987 konnte bei einem Erttäter eine MPU bei ≥1,6‰ angeordnet werden. Das bestreitet niemand und es wurde von mir auch nicht das Gegenteil behauptet. Allerdings gab es damals m.W. noch keine gesetzlich verpflichtende Regelung, analog dem ersten Halbsatz im heutigen § 13 Abs. 2c FeV, dass jemand, der mit 1,6 Promille aufgefallen war, zwingend vor einer FE-Neuerteilung eine MPU zu absolvieren gehabt hätte. Diese Regelung ist m.K.n. erst zum 1. 1. 1999 in Kraft getreten. Und so kann verwundert es mich nicht, dass der TE damals im Jahr 1987 bei festgestellten 1,6 Promille, auch mit Unfall, keine MPU-Auflage erhielt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde vereinzelt Wiederholungstätern, die mit über 2 und sogar 2,5 und mehr Promille unterwegs gewesen waren, je nach vorhandenem Vitamin B zum jeweiligen Landrat, eine Fahrerlaubnis MPU-frei erteilt. Das Beispiel eines Bürgermeisters, der dreimal nach solchen Trunkenheitsfahrten wieder eine neue FE ohne MPU erhielt, ist mir bis zum heutigen Tage noch gut in Erinnerung. Zu einer vierten aufgedeckten TF kam es nicht mehr, da der arme Teufel dann an seiner Krankheit (Leberzirrhose) verstarb. -------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
|
|
|
04.07.2011, 19:59
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das bestreitet niemand und es wurde von mir auch nicht das Gegenteil behauptet. Nicht? Achja, du hast ja nicht auf die Frage von @klaus62 geantwortet. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
05.07.2011, 12:32
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@roli65
sollte deine fsst prüfungen anordnen, würde ich anfragen, ob statt dessen auch die ablegung einer fahrprobe möglich wäre. die fahrprobe ist eine art vereinfachte praktische fahrprüfung mit deinem fahrlehrer als beifahrer und dem tüv-prüfer auf der rücksitzbank. kürzlich wurde einem anderen user dieses angebot gemacht, er hat angenommen und inzwischen längst sein neues eu-kärtchen in der tasche. sollte die behörde ablehnen, dann mußt eben die prüfungen absolvieren, aber fragen kostet nichts. gruß, erbsenzähler |
|
|
05.07.2011, 14:50
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Zitat kürzlich wurde einem anderen user dieses angebot gemacht,... Eine wahrlich interessante Alternative zur kompletten Neuprüfung,nachzulesen--->hier<--- @roli..dieses m.E.n. recht aussergewöhnliche "Angebot" wurde allerdings in Niedersachsen gemacht.Ob HH dieses alternativ zu einer kompletten Prüfung anbietet,ist mir bis dato nicht bekannt.Einfach mal abwarten,was geschieht...vielleicht läuft auch alles völlig geschmeidig ohne Prüfungsanordnung,die Daumen sind gedrückt... Gruss Paralyzer... -------------------- |
|
|
05.07.2011, 16:46
Beitrag
#16
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 23.06.2011 Mitglieds-Nr.: 60017 |
Habe 1988 den Lappen nach 11 Monaten
ohne MPU-Auflage wiederbekommen. |
|
|
05.07.2011, 16:47
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
Danke für die Info.
Das war damals der Normalfall bei dieser BAK und Ersttätern. -------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
|
|
|
05.07.2011, 18:05
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Stimmt nicht.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
Gast_klaus62_* |
05.07.2011, 22:40
Beitrag
#19
|
Guests |
dann hätte ich meine allererste MPU 1982 nämlich "umsonst" gemacht
ebenfalls Ersttäter. |
|
|
28.07.2011, 07:54
Beitrag
#20
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 23.06.2011 Mitglieds-Nr.: 60017 |
Habe seit sieben Wochen nichts von der FST gehört - freundliche Nachfrage per Telefon - die Sachbearbeiterin tat etwas überfordert und meinte, Sie müsse noch
mit der FST in Pinneberg sprechen, die den damaligen FS ausgestellt haben also hat der Vorgang 7 Wochen auf einem Schreibtisch geschlummert, ohne das ein Sachbearbeiter auch nur einen Finger krumm gemacht hat. 2 Tage später........ Heute morgen um Punkt 8.00h Anruf von der FST - "Sie können Ihren Führerschein abholen" Werde mich jetzt sofort auf den Weg machen und dieses tun. |
|
|
28.07.2011, 08:03
Beitrag
#21
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
-------------------- |
|
|
28.07.2011, 08:12
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Na, ebenfalls herzlichen Glückwunsch!
Ja, das mit der Wartezeit ist ärgerlich, das kann ich gut verstehen. Und dann erscheint es sicherlich "seeehr ungewöhnlich", wenn zwei Tage später der ersehnte Anruf da ist Auf der anderen Seite sitzen dort in den Behörden auch "nur" Menschen, denen mal was wegrutschen kann - sollte nicht, kann aber... Dir und mir geht ja auch mal was aus dem Blickfeld verloren. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
28.07.2011, 08:55
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
herzlichen glückwunsch und immer eine gute und unfallfreie fahrt !
|
|
|
28.07.2011, 10:16
Beitrag
#24
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 23.06.2011 Mitglieds-Nr.: 60017 |
Hurra, habe die Karte in der Tasche - die unfreundliche Sachbearbeitrin schmiß mir das Kärtchen mit den Worten "so, hier" über den Tisch und sagte
kein weiteres Wort. Habe jetzt A,BE,MSL vorne auf der Karte stehen. Vorne steht als Ausstellungsdatum 14.06.2011, hinten ist bei den Klassen kein Datum drin sondern nur ein *) hinter A1,A,BE,M,L,T/S. Desweiteren ist hinten ein Aufkleber mit den Ziffern 13. 14.(10) und einem handschriftlich eingetragenen Datum vom 28.07.2011. Ist jetzt für jeden Polizisten bei einer Kontrolle sofort ersichtlich, daß es sich um eine Wiedererteilung handelt, vergleichbar mit dem früheren "Säüferbalken" in den alten grauen Lappen ? |
|
|
28.07.2011, 10:20
Beitrag
#25
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nein
-------------------- |
|
|
28.07.2011, 11:01
Beitrag
#26
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Hallo Roli65... ,
welcome back in the club... ...ein erhebendes Gefühl,nicht wahr..? Freut mich echt,auch mal wieder von einer unkomplizierten Wiedererteilung nach so langer FE-losen Zeit zu lesen.Über die Deiner Meinung nach lange Bearbeitungszeit brauchst Du Dich nicht wirklich zu ärgern. Bei uns hier in D'dorf z.B. werden schon Bearbeitungszeiten von 8-10 Wochen proklamiert,bei Dir musste ja auch noch die Akte angefordert werden,von daher find ich die Zeit jetzt nicht übertrieben lang. Aber natürlich weiss ich,wie lang sie einem vorkommt,wenn man ungeduldig auf etwas wartet,meine Angelegenheit ist ja auch noch nicht sooo lange her... Gruss Paralyzer... -------------------- |
|
|
28.07.2011, 11:03
Beitrag
#27
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Es ist eine Neuerteilung - auf dem Führerschein ist nicht zu erkennen, dass du schon mal eine FE hattest.
Man könnte höchstens ins Grübeln kommen, dass du so eine jungfräuliche Fahrerlaubnis hast (also quasi ein "Spätzünder" bist), aber das kann ja unterschiedliche Gründe haben... -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
28.07.2011, 11:13
Beitrag
#28
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Zitat Man könnte höchstens ins Grübeln kommen, dass du so eine jungfräuliche Fahrerlaubnis hast Da geh ich mal schwer von aus,die sind ja auch nicht blöde und wissen um das geänderte Wiedererteilungsverfahren. -------------------- |
|
|
28.07.2011, 11:15
Beitrag
#29
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 23.06.2011 Mitglieds-Nr.: 60017 |
Wenn ich absoluter Neuling wäre, hätte ich den FS doch auch nur mit Probezeit bekommen, oder ?
Diese Probezeit ist dann doch auf der Karte vermerlt. |
|
|
28.07.2011, 11:18
Beitrag
#30
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Wenn ich absoluter Neuling wäre, hätte ich den FS doch auch nur mit Probezeit bekommen, oder ? Ja.Diese Probezeit ist dann doch auf der Karte vermerlt. Nein.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
28.07.2011, 13:30
Beitrag
#31
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Da stellt sich mir die Frage,da ich ja auch davon betroffen wäre...woher weiss der der mich evtl. kontrolliert,
oder schlimmer noch wegen eines probezeitrelevanten Verstosses anhält,daß ich mich ja gar nicht mehr in der Probezeit befinde? Der FS gibt ja nix darüber her,es bestünde ja die Möglichkeit,daß ich auf meine alten Tage erstmalig eine FE erworben habe...und somit würde ja auch die 2-jährige Probezeit gelten.. -------------------- |
|
|
28.07.2011, 13:42
Beitrag
#32
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Da stellt sich mir die Frage,da ich ja auch davon betroffen wäre...woher weiss der der mich evtl. kontrolliert, Ein wird nie Jemanden wegen eines "probezeitrelevanten Verstoßes" anhalten, sondern nur wegen eines Verstoßes. Die Probezeit ist dabei völlig uninteressant (§ 24c StVG-Verstöße mal ausgenommen).
oder schlimmer noch wegen eines probezeitrelevanten Verstosses anhält,daß ich mich ja gar nicht mehr in der Probezeit befinde? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
28.07.2011, 13:53
Beitrag
#33
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Stimmt,das hab ich ein bisschen blöd ausgedrückt... zu dem Zeitpunkt,wo er mich wegen eines Verstosses anhält,
spielt das ja erst mal keine Rolle ob Probezeit oder nicht..die Relevanz kommt ja erst bei der Ahndung zum tragen, und spätestens da wird ja festgestellt,daß ich mich in dieser nicht mehr befinde. Aber grundsätzlich weiss der wohl erstmal nicht,ob oder ob keine Probezeit mehr vorliegt,richtig? Könnten die das über Zevis checken? -------------------- |
|
|
28.07.2011, 13:56
Beitrag
#34
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Könnten die das über Zevis checken? Warum sollten sie? Bzw. wozu müssen sie das direkt vor Ort bei der Kontrolle wissen? -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
28.07.2011, 14:09
Beitrag
#35
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Wenn z.B. Alkohol im Spiel wäre..meinetwegen 0,3 0/00 ohne Auffälligkeit.Ist ohne Probezeit ja bekannlich nicht strafbar,
in der Probezeit gilt aber 0,0...möglicherweise würde mir ein ja die Weiterfahrt untersagen,da er mich in der Probezeit wähnt.Wäre aber in dem Fall nicht rechtens. -------------------- |
|
|
28.07.2011, 14:12
Beitrag
#36
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Das wäre aber auch mit Probezeit "nur" eine OWi - oder?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da eine Untersagung der Weiterfahrt gibt Oder doch?? -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
28.07.2011, 14:23
Beitrag
#37
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Das weiss ich eben auch nicht...aber ich werd den Teufel tun,es darauf anzulegen..
-------------------- |
|
|
28.07.2011, 14:32
Beitrag
#38
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 |
Das wäre aber auch mit Probezeit "nur" eine OWi - oder? Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da eine Untersagung der Weiterfahrt gibt Oder doch?? Verstoß gegen § 24c StVG rechtfertigt natürlich die UdW. Da geht es doch sowieso ab zum Evidential, bzw. zur BE (dann, wenn ersterer nicht verfügbar sein sollte). |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:36 |