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> Atemalkohol 0,84 Blutalkohol 1,16
Akteull
Beitrag 08.07.2011, 17:30
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Forenmitglieder,

ich habe eine Alkoholfahrt hinter mir, jedoch überrascht mich das ergebnis etwas. Ich schildere meinen Vorfall am besten.

Ich wurde von der Polizei vor meiner Hauseinfahrt fahrend angehalten, ich wollte mein Auto abstellen und nach Hause gehen. Beim Blasen wurde bei mir der wert 0,42 mg/l ( 0,84promille) festgestellt, 45 min später wurde eine Blutentnahme durchgefürht, das ergebnis war ein BAK von 1,16 promille. Ich habe 15 min. bevor ich nach hause gefahren bin noch ein letztes bier getrunken. Insgesamt habe ich auf eine zeit von 8 std. 9 Bier getrunken, 2 x 0,5 - 7 x 0,33.

Meine Fragen wären.

Kann es sein das der BAK so dermassen (über 40%) vom AAK abweichen kann?
Ist es möglich das ich zur Tatzeit weniger promille hatte als der angegebe BAK, der etwa 45 min nach dem Blasen durchgeführt worden war?

Danke für Eure teilnahme, ich freue mich über jede Antwort.

Gruss

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ups ein kleiner Denkfehler.

Natürlich ist die abweichung nicht über sondern bei FAST 40%
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Gast_klaus62_*
Beitrag 08.07.2011, 17:33
Beitrag #2





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Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 18:30) *
Kann es sein das der BAK so dermassen (über 40%) vom AAK abweichen kann?
Ja
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durban
Beitrag 08.07.2011, 17:54
Beitrag #3


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Hallo, willkommen im Forum. wavey.gif

Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 17:30) *
Kann es sein das der BAK so dermassen (über 40%) vom AAK abweichen kann?


Diese Abweichung liegt m.E. nicht außerhalb des gewöhnlichen Bereiches.

Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 17:30) *
Ist es möglich das ich zur Tatzeit weniger promille hatte als der angegebe BAK, der etwa 45 min nach dem Blasen durchgeführt worden war?


Das wäre von der rechtlichen Wertung her irrelevant, da im Owi- wie im Strafrecht nicht nur auf die BAK zur Tatzeit, sondern auch auf eine Alkoholmenge im Körper, die zu einer entsprechenden BAK führt, herangezogen werden kann.

mfG
Durban smile.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Akteull
Beitrag 08.07.2011, 18:02
Beitrag #4


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Hallo Durban,

Erstmal danke für deine Antwort.

Nur damit ich das Richtig verstehe. Es kommt nicht darauf an welchen Wert ich zur Tatzeit hatte, sondern auf die Menge des Alkohols in meinem Körper. Ich frage deswegen, weil wie beschrieben, es sich genau vor meiner Einfahrt abgespielt hat und ich das Auto definitv abstellen wollte.

Gruss

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gery41
Beitrag 08.07.2011, 18:04
Beitrag #5


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Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 18:30) *
Ich habe 15 min. bevor ich nach hause gefahren bin noch ein letztes bier getrunken.

Da warst du noch in der Anflutungsphase. Wäre die Blutprobe noch ein wenig später entnommen worden, wäre die BAK wahrscheinlich sogar noch höher ausgefallen. Die Abweichung von der gemessenen AAK ist somit absolut erklärlich. Außerdem messen die Atemtestgeräte ohnehin nicht so genau.
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jfk
Beitrag 08.07.2011, 18:07
Beitrag #6


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Das "Geheimnis" hinter dem angestiegenen Wert dürfte hierin liegen:
Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 18:30) *
Ich habe 15 min. bevor ich nach hause gefahren bin noch ein letztes bier getrunken.
Du warst noch in der sogenannten Anflutungsphase. Die kann bis zu 90 min. nach Trinkende noch anhalten.



Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 19:02) *
Ich frage deswegen, weil wie beschrieben, es sich genau vor meiner Einfahrt abgespielt hat und ich das Auto definitv abstellen wollte.
Auch das spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass du gefahren bist.


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Akteull
Beitrag 08.07.2011, 18:08
Beitrag #7


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Das heisst doch aber auch das ich zur Tatzeit höchswahrscheinlich unter den 1,1 liege?! Was für mich total in Ordnung wäre.
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gery41
Beitrag 08.07.2011, 18:13
Beitrag #8


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Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 19:02) *
Nur damit ich das Richtig verstehe. Es kommt nicht darauf an welchen Wert ich zur Tatzeit hatte, sondern auf die Menge des Alkohols in meinem Körper.

Es kommt auf das Ergebnis der Blutprobe (oder einer gerichtsverwertbaren AAK-Messung) an. Entscheidend ist, dass du bereits zur Tatzeit eine Alkoholmenge im Körper hattest, die dann letztlich zu dem ermittelten Messwert führte. Da kann es in der Anflutungsphase durchaus sein, dass der in einigem Abstand zur Fahrt ermittelte Wert höher ist, als wenn man unmittelbar nach Anhalten diesen Wert ermittelt hätte.
Das ist aber völlig irrelevant, da du während der Fahrt bereits die Alkoholmenge im Körper hattest, die dann zu diesem Wert geführt hat. Da kann man in der Anflutungsphase schon mal "Pech" haben, wenn der Wert bis zur Blutentnahme oder gerichtsverwertbaren AAK-Messung noch ansteigt.
Man kann aber genauso "Glück" haben, wenn man schon in der Abflutungsphase ist.

Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 19:08) *
Das heisst doch aber auch das ich zur Tatzeit höchswahrscheinlich unter den 1,1 liege?! Was für mich total in Ordnung wäre.

Es zählt der durch die Blutprobe ermittelte Wert. Du bist somit bei über 1,1 Promille. Das ist eine Straftat.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 08.07.2011, 18:17
Beitrag #9





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@Akteull

dein FS wurde einbehalten?
in der Probezeit bist du nicht mehr?

wavey.gif
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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 18:23
Beitrag #10


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Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 19:08) *
Das heisst doch aber auch das ich zur Tatzeit höchswahrscheinlich unter den 1,1 liege?!
Das zählt aber nicht.
Es zählt die Menge des Alkohols, den du zur Tatzeit bereits im Körper hattest und die hieraus resultierende Blutalkoholkonzentration, die später festgestellt wurde.
Wenn bei einer späteren Blutentnahme dann eine bestimmte (höhere oder niedrigere) BAK herauskommt, so wird diese zur Ahndung herangezogen.
Im umgekehrten Fall - also 042 mg/l gepustet - BAK 1 Stunde später 0,49 Promille (ohne Fahrauffälligkeiten), wärst du sogar straflos davon gekommen.
Zitat
Was für mich total in Ordnung wäre.
042 mg/l bzw. umgerechnet über 0,8 Promille sind für dich in Ordnung. blink.gif ?
Bei dieser Alkoholisierung wurde man bereits in den Siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts zu Bußgeld und ein bis drei Monate Fahrverbot verknackt, plus Flenspunkte.

Ist dir bekannt, dass man bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von sage und schreibe 0,3 Promille (bei Fahrauffälligkeiten), was in etwa 2 Bier zu je 0,33 Ltr. entspricht, die Fahrerlaubnis verlieren kann? Nicht nur Fahrverbot, sondern Entzug der Fahrerlaubnis! Und beim zweiten Verstoß kann es schon zur MPU gehen.

Edit:


Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 18:30) *
Kann es sein das der BAK so dermassen (über 40%) vom AAK abweichen kann?
In Prozent zu rechnen, ist der falsche Ansatz.
Der absolute Wert der Steigerung ist zu berücksichtigen, also ungefähr 0,32 Promille, das entspricht etwas 2 von deinen kleineren Bieren, deren Alkohol zwischen Pusten und BE noch ins Blut übergegangen ist.

Zitat
Ist es möglich das ich zur Tatzeit weniger promille hatte als der angegebe BAK, der etwa 45 min nach dem Blasen durchgeführt worden war?
Ja, mit ziemlicher Sicherheit, aber das wurde dir ja schon erklärt, dass das nicht zählt. Früher war das mal bis zu einer Gesetzesänderung so gewesen, dass da rückgerechnet werden konnte und so mancher seiner Strafe entging oder sie wesentlich geringer ausfiel. Das ist vorbei...


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Akteull
Beitrag 08.07.2011, 18:24
Beitrag #11


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Hallo Klaus,

nein in der Probezeit bin ich nicht mehr, und ja mein Führerschein wurde einbehalten.

Gruss

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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 18:25
Beitrag #12


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Der Richter wird dann die Zeit der vorläufigen Entziehung bei der Verhängung der Sperrfrist mit berücksichtigen.


Hattest du schon mal ein Alkoholdelikt im Straßenverkehr?


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Jens
Beitrag 08.07.2011, 18:26
Beitrag #13


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Zitat (Berndi962 @ 08.07.2011, 19:23) *
Früher war das mal bis zu einer Gesetzesänderung so gewesen, dass da rückgerechnet werden konnte und so mancher seiner Strafe entging oder sie wesentlich geringer ausfiel. Das ist vorbei...

Was für ein Gesetz wurde denn da geändert?


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Gast_klaus62_*
Beitrag 08.07.2011, 18:27
Beitrag #14





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Hallo Berndi
Zitat (Berndi962 @ 08.07.2011, 19:23) *
042 mg/l bzw. umgerechnet über 0,8 Promille sind für dich in Ordnung. blink.gif


so was in der Art wollte ich auch schon schreiben shutup.gif

dann dachte ich an den Thread von @bienemaja1901 und hielt mich diesbezüglich lieber zurück wavey.gif
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gery41
Beitrag 08.07.2011, 18:29
Beitrag #15


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Warum wurde eigentlich der FS einbehalten, wenn die AAK-Messung nur eine wahrscheinliche OWi ergeben hat? Und warum wurde dann noch eine Blutprobe durchgeführt?


@ TE

An was für einem Gerät hat man denn deinen Atemalkohol gemessen? War das ein mobiles Gerät im Polizeiwagen oder ein größeres in der Polizeiwache?
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Akteull
Beitrag 08.07.2011, 18:33
Beitrag #16


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Hallo Berndie,

du hast mich falsch verstanden, natürlich ist es nicht in Ordnung alkoholiesiert am Strassenverkehr teilzunehmen. Ich meine nur das ich mit der Strafe leben könnte, da es ja doch ein Unterschied von 11 Monaten ist, und ich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Ich weiss ich habe einen Fehler gemacht, ich will mich da auch nicht rausreden.

Gruss

Aktuell

Nein das war mein erstes vergehen mit Alkohol(überhaupt mit irgendwelchen rauschmitteln), punkte wegen zu schnell fahren habe ich jedoch.

Das war ein mobiles Gerät was die Beamten im Auto hatten.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 08.07.2011, 18:35
Beitrag #17





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Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 19:33) *
Das war ein mobiles Gerät was die Beamten im Auto hatten.


also war es nicht dieses

dann verstehe ich die Blutentnahme.
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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 18:37
Beitrag #18


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Zitat (klaus62 @ 08.07.2011, 19:27) *
Hallo Berndi
Zitat (Berndi962 @ 08.07.2011, 19:23) *
042 mg/l bzw. umgerechnet über 0,8 Promille sind für dich in Ordnung. blink.gif


so was in der Art wollte ich auch schon schreiben shutup.gif

dann dachte ich an den Thread von @bienemaja1901 und hielt mich diesbezüglich lieber zurück wavey.gif



Äpfel und Birnen sind unterschiedliches Obst. rolleyes.gif

Hier hat der TE eine Äußerung gemacht und ich habe zurück gefragt ohne eine wertende Äußerung....

Im Thread von Bienemaja ging es etwas anders zu!


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gery41
Beitrag 08.07.2011, 18:39
Beitrag #19


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Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 19:33) *
Das war ein mobiles Gerät was die Beamten im Auto hatten.

Ja, das erklärt die Blutprobe. Da hast du echt noch zusätzliches Pech gehabt, dass nicht erst noch mit dem größeren Gerät auf der Polizeiwache eine AAK-Messung gemacht wurde. Wenn die unter 0,55 mg/l geblieben wäre, wovon in deinem Fall fast sicher auszugehen ist, wärst du mit der OWi davongekommen.
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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 18:41
Beitrag #20


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Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 19:33) *
Hallo Berndie,

du hast mich falsch verstanden, natürlich ist es nicht in Ordnung alkoholiesiert am Strassenverkehr teilzunehmen. Ich meine nur das ich mit der Strafe leben könnte,
Ach so, eine niedrigere Bebußung wäre in Ordnung gewesen? Ok, verstanden. wavey.gif

Zitat
da es ja doch ein Unterschied von 11 Monaten ist, und ich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Ich weiss ich habe einen Fehler gemacht, ich will mich da auch nicht rausreden.
Schon in Ordnung. Bei so was beißt man sich hinterher gerne selbst in den Hintern...

Zitat
Nein das war mein erstes vergehen mit Alkohol(überhaupt mit irgendwelchen rauschmitteln),
In den nächsten 10 Jahren ab Neuerteilung einer FE musst du mit einer MPU rechnen, wenn wieder ein Alkoholdelikt hinzukommen sollte.

Zitat
punkte wegen zu schnell fahren habe ich jedoch.
Die bist du jetzt durch die Entziehung deiner Fahrerlaubnis auch los.
Die Delikte selbst bleiben aber gespeichert, bis sie mal getilgt werden.


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Akteull
Beitrag 08.07.2011, 18:44
Beitrag #21


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Nein dieses Gerät war es nicht, ein mobiles kleines schwarzes.
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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 18:44
Beitrag #22


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Zitat (Jens @ 08.07.2011, 19:26) *
Was für ein Gesetz wurde denn da geändert?
Soweit ich mich noch nebulös erinnern kann, wurde im § 24a StVG diese Formulierung "oder eine Alkoholmenge im Körper hat," eingefügt.
Ist schon ziemlich lange her. unsure.gif


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Jens
Beitrag 08.07.2011, 18:46
Beitrag #23


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Der 24a greift hier aber nicht, da es ja nicht um eine Owi geht.


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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 18:52
Beitrag #24


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Ich weiß. wavey.gif

Früher wäre der TE aber möglicherweise darunter gefallen, weil er mit guter Aussicht auf Erfolg ein Strafverfahren nach § 3156 StGB hätte abwenden könnten, eben mit der Begründung, dass er zur Tatzeit eine geringere BAK als 1,1 Promille hatte.

Dann wäre wieder der § 24a StVG zur Anwendung gekommen, aber halt ohne die von mir genannte Formulierung, die es früher nicht gab.

Oder meinst du, dass ich da was falsch sehe? think.gif
.
edit.
die Norm (StVG) noch schnell berichtigt, bevor die Goldwaage auf den Tisch kommt... wink.gif


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gery41
Beitrag 08.07.2011, 18:53
Beitrag #25


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Zitat (Berndi962 @ 08.07.2011, 19:52) *
ein Strafverfahren nach § 315 § 316 StGB

wink.gif
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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 18:54
Beitrag #26


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Ich war schneller!

tongue.gif

(zumindest mit dem StVG ph34r.gif )


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Gast_klaus62_*
Beitrag 08.07.2011, 18:55
Beitrag #27





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ich habs noch lesen können tongue.gif
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gery41
Beitrag 08.07.2011, 18:56
Beitrag #28


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Echt? Wo denn? wink.gif

EDIT: Ok, jetzt ist's geändert.
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Beitrag 08.07.2011, 19:06
Beitrag #29


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Zitat
Die bist du jetzt durch die Entziehung deiner Fahrerlaubnis auch los.
Die Delikte selbst bleiben aber gespeichert, bis sie mal getilgt werden.


Wie genau ist das zu verstehen??

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.07.2011, 21:45
Bearbeitungsgrund: Zitat "repariert"
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Gast_klaus62_*
Beitrag 08.07.2011, 19:09
Beitrag #30





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dass deine Punkte durch die Entziehung deiner FE gelöscht werden, die Taten bleiben allerdings noch gespeichert.
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gery41
Beitrag 08.07.2011, 19:09
Beitrag #31


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Die Punkte werden mit Entzug der Fahrerlaubnis gelöscht.
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Akteull
Beitrag 08.07.2011, 19:11
Beitrag #32


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Nun gut, ich muss mich wohl dann auf eine lange zeit ohne Führerschein einstellen. Habe ich denn eine MPU zu befürchten??
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gery41
Beitrag 08.07.2011, 19:13
Beitrag #33


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Wenn du Ersttäter bist, droht dir keine MPU.
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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 19:15
Beitrag #34


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Wegen dieser Alkoholfahrt nicht.

Sollte aber in den nächsten 10 Jahren ab Neuerteilung der FE noch eine hinzukommen (bereits ab 0,3 Promille!), dann wäre eine mit Alkoholfragestellung als Wiederholungstäter angesagt.


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Akteull
Beitrag 08.07.2011, 19:19
Beitrag #35


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Nein ich denke und hoffe das mir das nicht passiert.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.07.2011, 21:46
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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gery41
Beitrag 08.07.2011, 19:21
Beitrag #36


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Denke aber daran, dass das z.B. auch auf dem Fahrrad gilt.
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Jens
Beitrag 08.07.2011, 19:30
Beitrag #37


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Zitat (Berndi962 @ 08.07.2011, 19:52) *
Früher wäre der TE aber möglicherweise darunter gefallen, weil er mit guter Aussicht auf Erfolg ein Strafverfahren nach § 3156 StGB hätte abwenden könnten, eben mit der Begründung, dass er zur Tatzeit eine geringere BAK als 1,1 Promille hatte.

Dann wäre wieder der § 24a StVG zur Anwendung gekommen, aber halt ohne die von mir genannte Formulierung, die es früher nicht gab.

Irgendwie kann ich deinen Gedanken im Moment nicht folgen. think.gif


Meines Wissens gibt es im Strafrecht keine dem §24 OWiG entsprechende Vorschrift, wie die BAK zu bewerten ist. Es gibt ja noch nicht einmal eine Vorschrift darüber, ab welchem Wert eine Trunkenheitsfahrt nach §316 StGB vorliegt, der derzeitige Wert hat sich durch entsprechende Rechtsprechung ergeben.
Insofern muß doch das Gericht entscheiden, ob die ermittelte BAK den Schluß zulässt, daß zur Tatzeit schon eine den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr erfüllende Alkoholisierung vorlag. Und da sehe ich das Problem der Beweisbarkeit. Wie will man das Gericht überzeugen, daß zum Zeitpunkt der Fahrt eine BAK < 1,1‰ vorlag? Das wäre doch höchstens über eine zweite Blutprobe und anschließende Rückrechnung gegangen.


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Akteull
Beitrag 08.07.2011, 19:34
Beitrag #38


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Das habe ich auf der Wache auch angesprochen, mir wurde versichert das man den Wert zurückrechnen kann.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.07.2011, 21:47
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat gelöscht
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gery41
Beitrag 08.07.2011, 19:37
Beitrag #39


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Da hast du was falsch verstanden. Bei größerem zeitlichen Abstand zwischen Fahrt und Blutprobe kann man u.U. den Wert zurückrechnen, um noch in die Strafbarkeit zu gelangen (z.B. Fahrt um 03:00 Uhr und die Blutprobe um 06:30 Uhr ergibt ohne zwischenzeitlichen Nachtrunk 1,02 Promille).
Es zählt, wie schon erklärt, in deinem Fall, dass sich die Alkoholmenge im Körper befand. Bei dir wird nichts zurückgerechnet. Dafür gibt es keinen Grund.
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Berndi962
Beitrag 08.07.2011, 19:54
Beitrag #40


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Zitat (Jens @ 08.07.2011, 20:30) *
Irgendwie kann ich deinen Gedanken im Moment nicht folgen.
Das schaffe selbst ich manchmal kaum... gap.gif

aber Spaß beiseite:
Vor längerer Zeit gab es entsprechende Urteile mit dem Tenor, dass dem Angeklagten/Beschuldigten zugute gehalten wurde, dass er zum Tatzeitpunkt keine der späteren BAK entsprechende Promillisierung hatte, sondern eine niedrigere.

Stichwort: Sturztrunk kurz vor Fahrtantritt und dann kurze Fahrt.
Damit war es früher anscheinend tatsächlich möglich, sich - evtl. nur teilweise - zu entlasten.

Um dieses Schlupfloch zumindest teilweise zu schließen, hat man - ich glaube, irgendwann Anfang der Neunziger - im § 24a StVG die entsprechende Formulierung mit aufgenommen.

Für den Bereich der Verkehrsstraftaten wurde das auch in die BGH-Rechtsprechung aufgenommen.

Zitat (Akteull @ 08.07.2011, 20:34) *
Das habe ich auf der Wache auch angesprochen, mir wurde versichert das man den Wert zurückrechnen kann.
Man kann Werte zurück rechnen, das ist klar, aber das spielt in deinem Fall keine Rolle.


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cruiser13
Beitrag 13.07.2011, 14:19
Beitrag #41


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du hattest wirklich pech ich hatte auch mal 0,42 atemalkohol und bei mir wurde keine blutabnahme angeordnet rolleyes.gif
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Kai R.
Beitrag 13.07.2011, 14:23
Beitrag #42


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möglicherweise standen hier irgendwelche Ausfallerscheinungen im Raum, weswegen die police.gif die Blutprobe veranlasst haben. Ist im Nachhinein aber auch wurst.

Grüße

Kai


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Kai

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