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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
nachdem ich mir für meinen Fahrradträger sogar ein externes Bremslicht geleistet habe, frage ich mich natürlich, ob sich die Investition lohnt — schließlich fahren gefühlt einhundert Prozent aller Autos mit Heckfahrradträger mit verdecktem dritten Bremslicht herum und niemand hängt sich ein externes Licht hinten ran. Ist aber eigentlich gar nicht so doof, weil der trainierte Autofahrer mitunter ja nur noch auf das dritte Bremslicht achtet — dann gebe ich lieber 30 Euro aus, als dass mir jemand unter den Fahrrädern klemmt. Abgesehen davon: was hätte der Spaß denn gekostet, falls mich ein kundiger Streifenwagen erwischt? Viele Grüße, Schattenfell |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
§ 53 Abs. 2 Satz 1 StVZO:
"Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Wo hast Du das denn gelesen?
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2044 Beigetreten: 21.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57349 ![]() |
Also das würde mich auch mal interessieren^^
-------------------- In dubio pro reo
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Der ADAC schreibt sowas. Auf dieser Seite den Link "Kupplungsträger" am Textende anklicken, dann erscheinen dort ausführliche Erläuterungen, in denen es u.a. heißt
Zitat Bei den Kupplungs-Trägersystemen werden alle rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges am Heckfahrradträger wiederholt. … An Fahrzeugen für die eine 3. Bremsleuchte vorgeschrieben ist (alle ab Ende 1998) muss diese am Träger dann „wiederholt“ werden, wenn sie durch Ladung verdeckt wird (häufig bei Cabrios mit Bremsleuchte im Kofferraumdeckel der Fall)
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 20.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27651 ![]() |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Der ADAC schreibt sowas. Und genau die Begründung wurde mir von mehreren Leuten als Grundlage genannt ![]() puh, hab ich ein glück, das mir in den letzten 10 jahren niemand hinten draufgefahren ist... Bei dem Pech, das ich in den letzten sechs Tagen hatte (EC-Karte verloren, Auto schon wieder kaputt, EC-Karte noch einmal verloren, Notebook kaputt, Kamera kaputt, Blitzanlage kaputt) hätte es mich nicht gewundert, wenn mir gestern jemand raufgefahren wäre. Bestimmt hätte ich die 30 Euro auch sinnvoller investieren können, aber was soll’s. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Hier der entsprechende Auszug aus dem StVZO Kommentar, erschienen im Kirschbaumverlag. (Die Genehmigung für das auszugsweise Einstellen von Passagen aus dem StVZO Kommentar habe ich vom Verlag erhalten)
Zitat Verdeckung der zusätzlichen Bremsleuchten durchHeckträgersysteme.
Durch die 43. AusnahmeVO zur StVZO wurde eine mittig anzuordnende hochgesetzte dritte Bremsleuchte an Pkw abweichend von § 53 Abs 2 zugelassen. Damit war eine freiwillige Ausrüstung von Pkw möglich, sofern nicht bereits zwei zusätzliche Bremsleuchten nach § 53 Abs 2 Satz 10 angebracht sind. Unabhängig davon, ob zwei, drei oder vier Bremsleuchten angebracht sind, fordert § 49a Abs 9a ua „Zusätzliche . . . Bremsleuchten (§ 53 Abs 2), . . . sind an Fz oder Ladungsträgern nach Anzahl u Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Abs 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kfz oder Anh hineinragen.“ Die dritte Bremsleuchte ist bisher lediglich zugelassen u nicht vorgeschrieben; sie braucht deshalb bei den mit dieser Leuchte nachgerüsteten Pkw im Verdeckungsfall nicht wiederholt zu werden. Anders ist es bei Kfz der KlasseM1 (Pkw) mit EG-Typgenehmigung. Diese Fz müssen vom 1. 10. 1998 mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet sein. Diese muss dann nach der derzeit geltenden Rechtslage im Verdeckungsfall wiederholt werden. (1998) -------------------- |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
Naja dass vorgeschriebene Beleuchtungsteile wiederholt werden müssen, wenn sie verdeckt werden, steht schon im Gesetz. Und die dritte Bremsleuchte ist für PKW mit EG Typgenehmigung vorgeschrieben.
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
Wieso? Soll ja noch vor 98 gebaute PKW mit Heckträger geben. Bzw wird ja nicht bei jedem Fahrrad auf dem Träger und bei jedem PKW die dritte Bremsleuchte verdeckt. Wobei Deine Nachrüstung natürlich lobenswert ist
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Hier der entsprechende Auszug aus dem StVZO Kommentar Das heißt, auch diese Regelung findet sich für den normalen Verkehrsteilnehmer unzugänglich nicht direkt im Gesetzestext? ![]() Doch, allerdings sticht diese Vorschrift nicht sofort ins Auge, um das mal vorsichtig auszudrücken. ![]() Die Systematik der Beleuchtungsvorschriften beginnt mit § 49a StVZO. Dort wird in Absatz 1 auf die Rili 76/756/EWG (in der Fassung der Rili 91/663/EWG) verwiesen. Dieser Rili unterliegen alle Fahrzeuge die der Richtlinie 70/156/EWG (nunmehr der Rili 2007/46/EG) des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger unterliegen. Darin wird weiter auf die Rili 76/758/EWG und die ECE-R 48 inklusive der Vorschriften für die 3. Bremsleuchte verwiesen. Die 3. Bremsleuchte ist somit für Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung seit 1998 Pflicht und darf damit nicht verdeckt werden. -------------------- |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Oha. Das ist ja jetzt eine übele Falle.
Frage an die hier mitschreibenden ![]() ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Nein! Das ist schon sehr spezielles Recht. Ich hätte mir darüber auch nie Gedanken gemacht, wenn die Frage hier nicht aufgetaucht wäre. Ähnlich verhält es sich z. B. auch mit den Vorschriften über Bremsanlagen. Hier wird im § 41 Abs. 18 auf die Rili 71/320/EWG verwiesen. Diese Rili wurde zum 01.01.1991 in nationales Recht umgesetzt. Daher sind die Vorschriften des § 41 StVZO nicht auf Fahrzeuge anzuwenden, die der Rili 71/320/EWG unterliegen. Davon gibt es noch mehr Beispiele in der StVZO. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis wir es nur noch mit EU-Vorschriften zu tun haben. Die StVZO verliert mit ihren speziellen Bauvorschriften immer mehr an Bedeutung.
Da die Umsetzung dieser Vorschriften für den "einfachen" Rechtsanwender kaum nachvollziehbar ist, hoffe ich auf zurückhaltende Kollegen, die bei derartigen Sachverhalten zwar zur Aufkärung beitragen, aber Verfehlungen nicht ahnden. ![]() -------------------- |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Der Hersteller / Anbieter / Vertreiber dieser Gepäckträger könnte aber freundlicherweise in den Begleitpapieren auf diesen Umstand hinweisen
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Vielleicht wird das ja auch gemacht, ich weiß es nicht.
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Der Hersteller / Anbieter / Vertreiber dieser Gepäckträger könnte aber freundlicherweise in den Begleitpapieren auf diesen Umstand hinweisen ![]() Vielleicht wird das ja auch gemacht, ich weiß es nicht. ![]() Doch, in der Anleitung steht genau dieser Kram drin mit Wagen ab Baujahr 1998 und so — jedenfalls wenn man gut raten kann, denn die Anleitung wurde offenbar von einem Computer übersetzt. Die Anleitung gibt es etwa hier im rechten Menü zum Herunterladen. |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Na komm, das gibt es schlimmeres.
![]() Dass alle Fahrzeuge ab EZ 1998 die Bremsleuchte wiederholen müssen, dürfte aber nicht richtig sein, iirc war es möglich, auch später noch Fahrzeuge mit nationaler ABE zu verkaufen. Mal dazu eine Frage: Woran erkenne ich, ob ein Fahrzeug mit einer nationalen ABE oder mit einer EG-Typgenehmigung unterwegs ist? In der ZB 1 dürfte das unter "K" stehen. Aber wie kann ich das unterscheiden? ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21964 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Dass alle Fahrzeuge ab EZ 1998 die Bremsleuchte wiederholen müssen, dürfte aber nicht richtig sein, iirc war es möglich, auch später noch Fahrzeuge mit nationaler ABE zu verkaufen. Alle "Fahrzeuge" bestimmt nicht... Bei meinen häufigen Fernfahrten ist IMMER meine dritte Bremsleuchte verdeckt... ![]() Und ich hatte noch NIE einen Anhänger mit einer dritten Bremsleuchte. Ich glaube sogar, die ist dort gar nicht zulässig. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 349 Beigetreten: 29.06.2009 Wohnort: Niedernhausen Mitglieds-Nr.: 49216 ![]() |
Und ich hatte noch NIE einen Anhänger mit einer dritten Bremsleuchte. Ich glaube sogar, die ist dort gar nicht zulässig. Doc Dochdoch: es ist zulässig. Siehe z.B. hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=60784 Ist mittlerweile bei einigen Wohnwagen Serienausstattung (s. z.B. hier: http://www.wohnwagen-thode.de/alli.html ) Und Kastenanhänger mit dritter Bremsleuchte habe ich auch schon gesehen. Bis denne Guido -------------------- ***********
Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Albert Einstein |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Du bewegst ja auch zwei Fahrzeuge.
![]() Ich habe mal in dem Link Die Anleitung gibt es etwa hier im rechten Menü zum Herunterladen. geschmökert und unter "Montageanleitung" was gefunden: ![]() Uploaded with ImageShack.us (Der rote Rahmen ist von mir) Okay, "bei Fahrzeugen" und "alle Fahrzeuge" mag sicher auch Fälle ergeben, die aus der Schnittmenge rausfallen. Rein aus meiner Beobachtung habe ich noch keinen PKW (auch aktuelle Typen) mit Heckfahrradträger gesehen, der die dritte Bremsleuchte wiederholt hat. Dagegen ist mir schon mehrfach ein Anhänger ähnlich dem Deinen untergekommen, der oberhalb der Türen eine dritte Bremsleuchte hat. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Na komm, das gibt es schlimmeres. ![]() Naja, dass der wesentliche, wenn nicht sogar der wichtigste Aspekt, nämlich die Veränderung der Länge des Trägers, nur draußen auf der Verpackung auftaucht, dann finde ich das schon ziemlich mangelhaft. Von dem Witz mit den vier Newtonmetern mal ganz zu schweigen und abgesehen davon, dass ich noch immer nicht weiß, wie dieses Drehgriffsystem funktionieren soll, bei dem ich allenfalls den Griff abbreche und teuer nachbestellen (oder bei den Nachbarn borgen) muss. geschmökert Nun miss doch bitte der Anleitung nicht so viel Bedeutung bei ![]() ![]() |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Um noch mal die Ausgangsfrage hervorzuholen, wegen der dieser Thread ja mal im Bußgeld-Forum eröffnet wurde: Was kostet der Spaß denn, wenn ein verdecktes drittes Bremslicht denn sanktioniert würde?
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1183 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 ![]() |
10 €:
117106 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt/verschmutzt *). ( B - 1 ) 10,00 § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat Wenn Dir jemand hinten drauf fährt und sagt, dass er nicht bemerkt hat, dass Du bremst, weil er die dritte Bremsleuchte nicht gesehen hat, könnte man eventuell auch noch 35 € draus konstruieren: 117108 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt/verschmutzt *). Es kam zum Unfall. ( B - 1 ) 35,00 § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG |
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Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Passt nicht ganz, aber dafür muss man ja keinen extra Thread eröffnen.
Habe gestern einen Peugeot 206 mit AHK vor mir gehabt. Das warf die Frage auf, wieso er nicht die Nebelschlussleuchte gleich demontiert hat. ![]() ![]() Nicht gerade sinnvoll... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14065 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Habe gestern einen Peugeot 206 mit AHK vor mir gehabt. Abnehmbare AHK? Dann muss die aber auch bei Nichtbenutzung abgenommen werden, wenn dadurch Kennzeichen oder Beleuchtungseinrichtungen verdeckt werden. Steht auch da im Kleingedruckten oder Schlechtübersetzten und keiner schert sich drum... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2025 - 15:05 |