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> Drittes Bremslicht mit Fahrradträger verdecken
Schattenfell
Beitrag 13.07.2011, 11:21
Beitrag #1


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Hej,

nachdem ich mir für meinen Fahrradträger sogar ein externes Bremslicht geleistet habe, frage ich mich natürlich, ob sich die Investition lohnt — schließlich fahren gefühlt einhundert Prozent aller Autos mit Heckfahrradträger mit verdecktem dritten Bremslicht herum und niemand hängt sich ein externes Licht hinten ran.

Ist aber eigentlich gar nicht so doof, weil der trainierte Autofahrer mitunter ja nur noch auf das dritte Bremslicht achtet — dann gebe ich lieber 30 Euro aus, als dass mir jemand unter den Fahrrädern klemmt. Abgesehen davon: was hätte der Spaß denn gekostet, falls mich ein kundiger Streifenwagen erwischt?

Viele Grüße,
Schattenfell
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Andreas
Beitrag 13.07.2011, 11:33
Beitrag #2


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§ 53 Abs. 2 Satz 1 StVZO:

"Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen."


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Schattenfell
Beitrag 13.07.2011, 11:34
Beitrag #3


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Zitat (Andreas @ 13.07.2011, 12:33) *
zwei


Warum lese ich dann überall, dass man das Ding nachrüsten muss, auch wenn’s eh keiner macht? think.gif
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Ichtyos
Beitrag 13.07.2011, 20:41
Beitrag #4


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Wo hast Du das denn gelesen? blink.gif


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fahrtenbuchführer
Beitrag 13.07.2011, 20:59
Beitrag #5


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Also das würde mich auch mal interessieren^^


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Jens
Beitrag 13.07.2011, 21:08
Beitrag #6


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Der ADAC schreibt sowas. Auf dieser Seite den Link "Kupplungsträger" am Textende anklicken, dann erscheinen dort ausführliche Erläuterungen, in denen es u.a. heißt
Zitat
Bei den Kupplungs-Trägersystemen werden alle rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges am Heckfahrradträger wiederholt. … An Fahrzeugen für die eine 3. Bremsleuchte vorgeschrieben ist (alle ab Ende 1998) muss diese am Träger dann „wiederholt“ werden, wenn sie durch Ladung verdeckt wird (häufig bei Cabrios mit Bremsleuchte im Kofferraumdeckel der Fall)


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Zerlett
Beitrag 15.07.2011, 10:11
Beitrag #7


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Zitat (Schattenfell @ 13.07.2011, 10:21) *
Ist aber eigentlich gar nicht so doof, weil der trainierte Autofahrer mitunter ja nur noch auf das dritte Bremslicht achtet


puh, hab ich ein glück, das mir in den letzten 10 jahren niemand hinten draufgefahren ist...
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Schattenfell
Beitrag 15.07.2011, 10:21
Beitrag #8


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Zitat (Jens @ 13.07.2011, 22:08) *
Der ADAC schreibt sowas.


Und genau die Begründung wurde mir von mehreren Leuten als Grundlage genannt think.gif


Zitat (Zerlett @ 15.07.2011, 11:11) *
puh, hab ich ein glück, das mir in den letzten 10 jahren niemand hinten draufgefahren ist...


Bei dem Pech, das ich in den letzten sechs Tagen hatte (EC-Karte verloren, Auto schon wieder kaputt, EC-Karte noch einmal verloren, Notebook kaputt, Kamera kaputt, Blitzanlage kaputt) hätte es mich nicht gewundert, wenn mir gestern jemand raufgefahren wäre. Bestimmt hätte ich die 30 Euro auch sinnvoller investieren können, aber was soll’s.
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Burkhard
Beitrag 15.07.2011, 10:37
Beitrag #9


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Hier der entsprechende Auszug aus dem StVZO Kommentar, erschienen im Kirschbaumverlag. (Die Genehmigung für das auszugsweise Einstellen von Passagen aus dem StVZO Kommentar habe ich vom Verlag erhalten)

Zitat
Verdeckung der zusätzlichen Bremsleuchten durchHeckträgersysteme.

Durch die 43. AusnahmeVO zur StVZO wurde eine mittig anzuordnende hochgesetzte dritte Bremsleuchte an Pkw abweichend von § 53 Abs 2 zugelassen. Damit war eine freiwillige Ausrüstung von Pkw möglich, sofern nicht bereits zwei zusätzliche Bremsleuchten nach § 53 Abs 2 Satz 10 angebracht sind. Unabhängig davon, ob zwei, drei oder vier Bremsleuchten angebracht sind, fordert § 49a Abs 9a ua
„Zusätzliche . . . Bremsleuchten (§ 53 Abs 2), . . . sind an Fz oder Ladungsträgern nach Anzahl u Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Abs 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kfz oder Anh hineinragen.“
Die dritte Bremsleuchte ist bisher lediglich zugelassen u nicht vorgeschrieben; sie braucht deshalb bei den mit dieser Leuchte nachgerüsteten Pkw im Verdeckungsfall nicht wiederholt zu werden. Anders ist es bei Kfz der KlasseM1 (Pkw) mit EG-Typgenehmigung. Diese Fz müssen vom 1. 10. 1998 mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet sein. Diese muss dann nach der derzeit geltenden Rechtslage im Verdeckungsfall wiederholt werden.
(1998)


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Schattenfell
Beitrag 15.07.2011, 10:59
Beitrag #10


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Zitat (Burkhard @ 15.07.2011, 11:37) *
Hier der entsprechende Auszug aus dem StVZO Kommentar


Das heißt, auch diese Regelung findet sich für den normalen Verkehrsteilnehmer unzugänglich nicht direkt im Gesetzestext? think.gif
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GolfVI
Beitrag 15.07.2011, 11:06
Beitrag #11


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Naja dass vorgeschriebene Beleuchtungsteile wiederholt werden müssen, wenn sie verdeckt werden, steht schon im Gesetz. Und die dritte Bremsleuchte ist für PKW mit EG Typgenehmigung vorgeschrieben.
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Schattenfell
Beitrag 15.07.2011, 14:29
Beitrag #12


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Zitat (GolfVI @ 15.07.2011, 12:06) *
Naja dass vorgeschriebene Beleuchtungsteile wiederholt werden müssen, wenn sie verdeckt werden, steht schon im Gesetz.


Egal wie: wenn ich das richtig sehe, fahre ich das einzige Auto im Bundesgebiet, das die Anforderungen an einen Heckfahrradträger erfüllt? clapping.gif
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GolfVI
Beitrag 15.07.2011, 16:38
Beitrag #13


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Wieso? Soll ja noch vor 98 gebaute PKW mit Heckträger geben. Bzw wird ja nicht bei jedem Fahrrad auf dem Träger und bei jedem PKW die dritte Bremsleuchte verdeckt. Wobei Deine Nachrüstung natürlich lobenswert ist wavey.gif
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Burkhard
Beitrag 15.07.2011, 19:19
Beitrag #14


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Zitat (Schattenfell @ 15.07.2011, 10:59) *
Zitat (Burkhard @ 15.07.2011, 11:37) *
Hier der entsprechende Auszug aus dem StVZO Kommentar


Das heißt, auch diese Regelung findet sich für den normalen Verkehrsteilnehmer unzugänglich nicht direkt im Gesetzestext? think.gif

Doch, allerdings sticht diese Vorschrift nicht sofort ins Auge, um das mal vorsichtig auszudrücken. whistling.gif

Die Systematik der Beleuchtungsvorschriften beginnt mit § 49a StVZO. Dort wird in Absatz 1 auf die Rili 76/756/EWG (in der Fassung der Rili 91/663/EWG) verwiesen. Dieser Rili unterliegen alle Fahrzeuge die der Richtlinie 70/156/EWG (nunmehr der Rili 2007/46/EG) des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger unterliegen. Darin wird weiter auf die Rili 76/758/EWG und die ECE-R 48 inklusive der Vorschriften für die 3. Bremsleuchte verwiesen. Die 3. Bremsleuchte ist somit für Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung seit 1998 Pflicht und darf damit nicht verdeckt werden.


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Ichtyos
Beitrag 15.07.2011, 21:13
Beitrag #15


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Oha. Das ist ja jetzt eine übele Falle.

Frage an die hier mitschreibenden police.gif / cop.gif : Hättet Ihr das gewusst?


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Burkhard
Beitrag 16.07.2011, 10:52
Beitrag #16


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Nein! Das ist schon sehr spezielles Recht. Ich hätte mir darüber auch nie Gedanken gemacht, wenn die Frage hier nicht aufgetaucht wäre. Ähnlich verhält es sich z. B. auch mit den Vorschriften über Bremsanlagen. Hier wird im § 41 Abs. 18 auf die Rili 71/320/EWG verwiesen. Diese Rili wurde zum 01.01.1991 in nationales Recht umgesetzt. Daher sind die Vorschriften des § 41 StVZO nicht auf Fahrzeuge anzuwenden, die der Rili 71/320/EWG unterliegen. Davon gibt es noch mehr Beispiele in der StVZO. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis wir es nur noch mit EU-Vorschriften zu tun haben. Die StVZO verliert mit ihren speziellen Bauvorschriften immer mehr an Bedeutung.

Da die Umsetzung dieser Vorschriften für den "einfachen" Rechtsanwender kaum nachvollziehbar ist, hoffe ich auf zurückhaltende Kollegen, die bei derartigen Sachverhalten zwar zur Aufkärung beitragen, aber Verfehlungen nicht ahnden. cop.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 16.07.2011, 14:10
Beitrag #17


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Der Hersteller / Anbieter / Vertreiber dieser Gepäckträger könnte aber freundlicherweise in den Begleitpapieren auf diesen Umstand hinweisen whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Burkhard
Beitrag 16.07.2011, 14:38
Beitrag #18


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Vielleicht wird das ja auch gemacht, ich weiß es nicht. think.gif


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Schattenfell
Beitrag 16.07.2011, 14:54
Beitrag #19


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Zitat (Heinz Wäscher @ 16.07.2011, 15:10) *
Der Hersteller / Anbieter / Vertreiber dieser Gepäckträger könnte aber freundlicherweise in den Begleitpapieren auf diesen Umstand hinweisen whistling.gif


Zitat (Burkhard @ 16.07.2011, 15:38) *
Vielleicht wird das ja auch gemacht, ich weiß es nicht. think.gif


Doch, in der Anleitung steht genau dieser Kram drin mit Wagen ab Baujahr 1998 und so — jedenfalls wenn man gut raten kann, denn die Anleitung wurde offenbar von einem Computer übersetzt.

Die Anleitung gibt es etwa hier im rechten Menü zum Herunterladen.
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Ichtyos
Beitrag 16.07.2011, 19:47
Beitrag #20


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Na komm, das gibt es schlimmeres. whistling.gif

Dass alle Fahrzeuge ab EZ 1998 die Bremsleuchte wiederholen müssen, dürfte aber nicht richtig sein, iirc war es möglich, auch später noch Fahrzeuge mit nationaler ABE zu verkaufen.

Mal dazu eine Frage: Woran erkenne ich, ob ein Fahrzeug mit einer nationalen ABE oder mit einer EG-Typgenehmigung unterwegs ist? In der ZB 1 dürfte das unter "K" stehen. Aber wie kann ich das unterscheiden? unsure.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.07.2011, 21:16
Beitrag #21


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Zitat (Ichtyos @ 16.07.2011, 20:47) *
... Dass alle Fahrzeuge ab EZ 1998 die Bremsleuchte wiederholen müssen, dürfte aber nicht richtig sein, iirc war es möglich, auch später noch Fahrzeuge mit nationaler ABE zu verkaufen.

Alle "Fahrzeuge" bestimmt nicht...

Bei meinen häufigen Fernfahrten ist IMMER meine dritte Bremsleuchte verdeckt...

Angehängte Datei  CIMG2747.JPG ( 317.6KB ) Anzahl der Downloads: 7


Und ich hatte noch NIE einen Anhänger mit einer dritten Bremsleuchte. Ich glaube sogar, die ist dort gar nicht zulässig.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ggo
Beitrag 16.07.2011, 22:17
Beitrag #22


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.07.2011, 22:16) *
Und ich hatte noch NIE einen Anhänger mit einer dritten Bremsleuchte. Ich glaube sogar, die ist dort gar nicht zulässig.

Doc


Dochdoch: es ist zulässig.
Siehe z.B. hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=60784

Ist mittlerweile bei einigen Wohnwagen Serienausstattung (s. z.B. hier: http://www.wohnwagen-thode.de/alli.html )

Und Kastenanhänger mit dritter Bremsleuchte habe ich auch schon gesehen.

Bis denne

Guido


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Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

Albert Einstein
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Ichtyos
Beitrag 16.07.2011, 22:32
Beitrag #23


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Du bewegst ja auch zwei Fahrzeuge. laugh2.gif

Ich habe mal in dem Link
Zitat (Schattenfell @ 16.07.2011, 15:54) *
Die Anleitung gibt es etwa hier im rechten Menü zum Herunterladen.

geschmökert und unter "Montageanleitung" was gefunden:



Uploaded with ImageShack.us (Der rote Rahmen ist von mir)

Okay, "bei Fahrzeugen" und "alle Fahrzeuge" mag sicher auch Fälle ergeben, die aus der Schnittmenge rausfallen.

Rein aus meiner Beobachtung habe ich noch keinen PKW (auch aktuelle Typen) mit Heckfahrradträger gesehen, der die dritte Bremsleuchte wiederholt hat. Dagegen ist mir schon mehrfach ein Anhänger ähnlich dem Deinen untergekommen, der oberhalb der Türen eine dritte Bremsleuchte hat. whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 18.07.2011, 11:28
Beitrag #24


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Zitat (Ichtyos @ 16.07.2011, 20:47) *
Na komm, das gibt es schlimmeres. whistling.gif


Naja, dass der wesentliche, wenn nicht sogar der wichtigste Aspekt, nämlich die Veränderung der Länge des Trägers, nur draußen auf der Verpackung auftaucht, dann finde ich das schon ziemlich mangelhaft. Von dem Witz mit den vier Newtonmetern mal ganz zu schweigen und abgesehen davon, dass ich noch immer nicht weiß, wie dieses Drehgriffsystem funktionieren soll, bei dem ich allenfalls den Griff abbreche und teuer nachbestellen (oder bei den Nachbarn borgen) muss.


Zitat (Ichtyos @ 16.07.2011, 23:32) *
geschmökert


Nun miss doch bitte der Anleitung nicht so viel Bedeutung bei rolleyes.gif Da hat jemand auf gut Glück das Ding in die Google-Übersetzung geworfen und was da rauskommt, ist doch meilenweit entfernt, jeglicher verkehrsrechtlicher Deutung standzuhalten whistling.gif
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Schattenfell
Beitrag 25.07.2011, 20:22
Beitrag #25


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Um noch mal die Ausgangsfrage hervorzuholen, wegen der dieser Thread ja mal im Bußgeld-Forum eröffnet wurde: Was kostet der Spaß denn, wenn ein verdecktes drittes Bremslicht denn sanktioniert würde? think.gif
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cybershadow
Beitrag 25.07.2011, 23:30
Beitrag #26


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10 €:

117106 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt/verschmutzt *). ( B - 1 ) 10,00
§ 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat

Wenn Dir jemand hinten drauf fährt und sagt, dass er nicht bemerkt hat, dass Du bremst, weil er die dritte Bremsleuchte nicht gesehen hat, könnte man eventuell auch noch 35 € draus konstruieren:

117108 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt/verschmutzt *). Es kam zum Unfall. ( B - 1 ) 35,00
§ 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
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rapit
Beitrag 26.07.2011, 14:00
Beitrag #27


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Passt nicht ganz, aber dafür muss man ja keinen extra Thread eröffnen.

Habe gestern einen Peugeot 206 mit AHK vor mir gehabt.

Das warf die Frage auf, wieso er nicht die Nebelschlussleuchte gleich demontiert hat. think.gif Der AHK-Kopf hat die gtanze eigentliche Leuchteinheit voll verdeckt. blink.gif

Nicht gerade sinnvoll...


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ulm
Beitrag 19.10.2012, 07:46
Beitrag #28


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Zitat (rapit @ 26.07.2011, 15:00) *
Habe gestern einen Peugeot 206 mit AHK vor mir gehabt.

Abnehmbare AHK?
Dann muss die aber auch bei Nichtbenutzung abgenommen werden, wenn dadurch Kennzeichen oder Beleuchtungseinrichtungen verdeckt werden.
Steht auch da im Kleingedruckten oder Schlechtübersetzten und keiner schert sich drum...
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