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> Drogentest bei ärztlicher Untersuchung?, für LKW schein
Kemikal21
Beitrag 02.08.2011, 23:17
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Ich wollte mal fragen, auf was genau der Arzt bei der medizinischen Untersuchung das Blut und den Urin prüft? Wenn auf Drogen, muss ich mich drauf gefasst machen, nicht nur als untauglich zum Führen eines LKW eingestuft zu werden, sondern evtl. meinen PKW Führerschein dabei zu verlieren?

Danke schonmal für eure Antworten
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Uwe W
Beitrag 03.08.2011, 00:37
Beitrag #2


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Der Konsum harter Drogen (alles außer Cannabis) schließt die Kraftfahreignung aus (für alle Klassen), auch wenn der Konsum in keinem zeitlichen Zusammenhang mit einer KfZ-Fahrt stattgefunden hat.
Insofern ist es fatal, wenn im Blut/Urin harte Drogen oder deren Abbauprodukte gefunden werden und wenn diese Information zur Führerscheinstelle gelangt.

Um welche medizinische Untersuchtung geht es eigentlich im vorliegenden Fall?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Kemikal21
Beitrag 03.08.2011, 00:46
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (Uwe W @ 03.08.2011, 01:37) *
Um welche medizinische Untersuchtung geht es eigentlich im vorliegenden Fall?


Also ich glaube, es ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Ich muss dort einen Seh- und Hörtest machen, werde an irgendwelche Kabel angeschlossen wobei meine ganzen Organe auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Und dann halt noch das Blut abnehmen und das Pinkeln. Das ganze wurde von meinem Arbeitgeber geregelt, deshalb weiss ich selbst leider nicht 100% ob es eine aV ist.

Nochmal deutlich: Ich muss das ganze über mich ergehen lassen damit ich den LKW-Führerschein (alle C-Klassen) machen kann. Und meine Sorge ist, dass ich beim Urintest positiv abschneide, dann natürlich den LKW-Lappen nicht machen kann und evtl. meinen bestehenden Klasse.B Führerschein entzogen krieg.
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Malermeister
Beitrag 03.08.2011, 04:39
Beitrag #4


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Alle personenbezogenen medizinischen Daten bei einer Untersuchung unterliegen normalerweise dem Datenschutz und und der informationellen Selbstbestimmung des Patienten.
Ein Arzt hat außerdem Schweigepflicht und darf Untersuchungsergebnissen nicht einfach in allen Details Dritten mitteilen.
Nur schwerwiegende medizinische Gründe wie z.B. schwere Alkoholsucht oder etwa massive psychologische Erkrankungen können ihn veranlassen, die Behörden über das Untersuchungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

Der Arbeitgeber bekommt i.d.R. auch keine einzelnen Befunde.
Ihm wird lediglich mitgeteilt, ob unter medizinischer Sicht der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist bzw. ob, wie in diesem Fall, der Arbeitnehmer geeignet ist, einen LKW zu führen.

Wenn etwas gefunden werden sollte, was aus medizinischer Sicht zu einem negativen Ergebnis hinsichtlich des Untersuchungszwecks führt, kann es natürlich auch negative Folgen für den Arbeitsplatz haben.

- Um was für Drogen handelt es sich
- wie häufig war der Konsum
- wie lange liegt der letzte Konsum zurück.
- wann soll untersucht werden


--------------------
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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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kabo55
Beitrag 03.08.2011, 11:59
Beitrag #5


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Zitat (Kemikal21 @ 03.08.2011, 01:46) *
Nochmal deutlich: Ich muss das ganze über mich ergehen lassen damit ich den LKW-Führerschein (alle C-Klassen) machen kann. Und meine Sorge ist, dass ich beim Urintest positiv abschneide, dann natürlich den LKW-Lappen nicht machen kann und evtl. meinen bestehenden Klasse.B Führerschein entzogen krieg.


Es ist ganz gut, dass du dir Gedanken, Sorgen wie du es nennst, machst.


Du schreibst, dass du die C-Klassen machen willst.

Für die Erteilung sind bestimmte Untersuchungen Voraussetzung. Eine medizinische Untersuchung und eine Untersuchung des Sehvermögens.


Von unseren Fahrern wurde berichtet, dass bei diesen Untersuchungen auch der Urin untersucht wird.

Nach Drogenkonsum wird sowieso gefragt und der Arzt sucht auch nach Anzeichen davon.


Am Besten wäre es, den Drogenkonsum völlig einzustellen.

Sollte aktueller Konsum harter Drogen beweiskräftig festgestellt werden und die Führerscheinstelle erhält Kenntnis davon, auf welchem Weg auch immer, so ist dir die Entziehung deiner Fahrerlaubnis sicher.
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kabo55
Beitrag 03.08.2011, 15:29
Beitrag #6


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Ergänzung:

Sollte "nur" THC ("weiche" illegale Droge) oder Rückstande davon festgestellt werden, würde die Führerscheinstelle bei Kenntnisnahme, wahrscheinlich in Abhängigkeit von der Konzentration, weitere Aufklärung von dir verlangen.
Je nachdem, wie die folgende Untersuchung dann ausgeht, könnte auch hier letztendlich der FE-Entzug stehen, nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass du regelmäßiger Konsument bist.
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tripleh
Beitrag 03.08.2011, 15:42
Beitrag #7


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Nein, es wird nicht nach Drogen gesucht. Sonst hätte ich meinen Lappen auch nicht bzw ein äG machen müssen. THC-COOH hätte gefunden werden müssen. Andere Kollegen (wenn man sie denn so nennen mag, ich nenne sie lieber Mit-Mitarbeiter) ebenso.

Wenn man natürlich (nicht nur drogenbedingte) Probleme feststellt, welche die Kraftfahreingung ausschließen, wird dies der Arzt entsprechend vermerken und Dir ein negatives Urteil ausstellen. Mehr aber auch nicht. In aller Regel ist das aber ganz gut zu schaffen, nur ein bisschen langwierig.
Und Du solltest den Konsum trotzdem vorher einstellen, da man sich dort mitunter sehr konzentrieren muss (Sichtfeldprüfung). Je nachdem, wie der Körper die Stoffe verwertet/abbaut, kann dies zu Schwierigkeiten bei eben jenem führen. Und für den LKW-Schein ist dies bei einer augenärtzlichen Untersuchung ein Ausschlußkriterium.
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kabo55
Beitrag 03.08.2011, 16:41
Beitrag #8


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Zitat (tripleh @ 03.08.2011, 16:42) *
Nein, es wird nicht nach Drogen gesucht.

think.gif

Zitat
Sonst hätte ich meinen Lappen auch nicht bzw ein äG machen müssen.

Ist das der Beweis für deine Annahme?

Zitat
THC-COOH hätte gefunden werden müssen.

Wie viel hattest du denn davon im Blut oder Urin, dass du das so genau sagen kannst.

Eine Blut-Analyse auf BTM wird bestimmt nicht gemacht werden, das würde alleine schon aus finanziellen Gründen zu weit gehen, aber einen Urintester für ein paar Cent einsetzen, das könnte ich mir gut vorstellen und fände das angesichts der Verantwortung, die Fahrer der Klassen C und D und im Bereich der Personenbeförderung übernehmen, auch völlig gerechtfertigt.


Hier verlinke ich ein Formular.
Aus Frage 12 geht hervor, dass nach Anzeichen von Suchterkrankungen gesucht wird.
Ein Anzeichen (natürlich kein Beweis, da wäre noch ein weiter Weg hin) kann meines Erachtens bereits die Feststellung von Abbaustoffen illegaler Drogen sein.


Zitat
Wenn man natürlich (nicht nur drogenbedingte) Probleme feststellt, welche die Kraftfahreingung ausschließen, wird dies der Arzt entsprechend vermerken und Dir ein negatives Urteil ausstellen.

Er würde auf dem Schriftstück, das dem Untersuchten ausgehändigt wird und das dieser bei der Führerscheinstelle abgeben soll, vermerken dass aus dem und dem Grund (mit Angabe der Befunde) weitere Untersuchungen empfohlen werden.


Zitat
Mehr aber auch nicht.

Mehr nicht, aber für die Erteilung oder Verlängerung braucht man ein sauberes Ergebnis. Mit Drogenkonsumverdacht braucht man bei der Fsst nicht zu erscheinen.



Nachtrag:
Soderle, ich habe vor ein paar Minuten einen unserer Fahrer befragt, der erst vor ein paar Monaten seine Fahrererlaubnis Klasse CE verlängert hat.
Ihm wurde vom untersuchenden Arzt gesagt, dass der Urin nach Drogen und Medikamentenrückständen (Schmerz-, Schlaf-, Beruhigungsmittel) per Teststreifen detektiert wird.
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tripleh
Beitrag 03.08.2011, 17:04
Beitrag #9


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Ja, genau das ist der Grund für meine Annahme.
Ich habe auch am Tag davor noch geraucht, weil ich den Termin so kurzfristig bekam (morgens den Termin für mittags bekommen).

Gerechtfertigt fände ich das auch. Hatte auch Bammel davor. War aber nichts passiert. Und mag das vielleicht auch auf die jeweilige Stelle ankommen?
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Paralyzer
Beitrag 03.08.2011, 17:34
Beitrag #10


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Zitat (kabo55 @ 03.08.2011, 17:41) *
Soderle, ich habe vor ein paar Minuten einen unserer Fahrer befragt, der erst vor ein paar Monaten seine Fahrererlaubnis Klasse CE verlängert hat.
Ihm wurde vom untersuchenden Arzt gesagt, dass der Urin nach Drogen und Medikamentenrückständen (Schmerz-, Schlaf-, Beruhigungsmittel) per Teststreifen detektiert wird.

Ich hab diese Untersuchung Anfang des Jahres zwecks Wiedererlangung meiner Fahrberechtigungen des alten 3er gemacht.
Auf meine Nachfrage bei der Ärztin,was der Pieselstreifen konkret anzeigen soll,war ihre Antwort daß dieser lediglich zum
Nachweis von Diabetiserkrankungen dient...und fügte noch ausdrücklich,wenn auch augenzwinkernd hinzu,daß es kein
Drogentest sei.Blut wurde mir übrigens gar nicht abgenommen...also geh ich mal davon aus,daß die Untersuchungen längst
nicht überall nach einheitlichen Kriterien erfolgen.

Gruss Paralyzer... wavey.gif


--------------------
Gruss Paralyzer----->
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kabo55
Beitrag 03.08.2011, 17:47
Beitrag #11


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Nehme ich auch an.
So wünschenswert wie es wäre, den Berufskraftfahrerstand von Drogengebrauchern frei zu halten, kann ich mir aber kaum vorstellen, dass solche Tests allgemeingültig vorgeschrieben sein können.

Nachtrag:
und solche Tests auch nicht so sehr zuverlässig sein sollen. think.gif

Der Beitrag wurde von kabo55 bearbeitet: 03.08.2011, 18:03
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Paralyzer
Beitrag 03.08.2011, 17:54
Beitrag #12


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Och...ich finde auch der "Ottonormalkraftfahrer" sollte durchweg drogenfrei sein...schädlich wär´s bestimmt nicht.


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Gruss Paralyzer----->
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Uwe W
Beitrag 03.08.2011, 20:19
Beitrag #13


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Die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung macht in Punkt 9 (Betäubungsmittel) keinen Unterschied zwischen den LkW- und Busklassen einerseits und den PkW/Motorrad/Traktorklassen andererseits.

Das bedeutet z.B., dass gelegentlicher Cannabiskonsum mit Trennvermögen die Kraftfahreignung nicht ausschließt.
Insofern kann eine außerhalb des Straßenverkehrs genommene kurzfristig anberaumte Blutprobe die Kraftfahreignung wegen THC-Konsums nur ausschließen, wenn der THC-COOH-Wert auf regelmäßigen Konsum schließen lässt (mindestens 150 ng/ml THC-COOH).
Diese Werte werden aber auch von regelmäßigen Konsumenten nicht immer erreicht.


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Kemikal21
Beitrag 03.08.2011, 21:36
Beitrag #14


Neuling


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Hallo!
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten erstmal! Jetzt haben einige geschrieben, dass der Test gemacht wird, andere wiederum meinen es wird keiner gemacht. Dann hängt es wohl wirklich davon ab zu welcher Stelle man geht. Naja, ich muss morgen hin und sag euch bescheid wie es gelaufen ist.

Und keine Sorge: ich würde niemals was rauchen, wenn ich mich kurz darauf hinters Steuer setze. Und beim LKW erst recht nicht.
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 04.08.2011, 09:44
Beitrag #15





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Zitat (Kemikal21 @ 03.08.2011, 22:36) *
Und keine Sorge: ich würde niemals was rauchen, wenn ich mich kurz darauf hinters Steuer setze. Und beim LKW erst recht nicht.


Schöner Vorsatz!

Es ist schon ein riskantes Spiel, wenn man Cannabis konsumiert und privat PKW fährt. Da kann man immerhin die "Ausnüchterung" großzügig planen und bei einem Entzug geht die Welt nicht unter.

Wenn man aber beruflich auf den Schein angewiesen ist oder sogar Berufskraftfahrer, muss man schon ziemlich blödgeraucht sein, um nicht zu verstehen, dass das früher oder später schiefgehen muss.

Aber du kannst ja gerne einen crybaby.gif - Thread aufmachen, wenn der Schein und die Existenz weg sind.....
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Uwe W
Beitrag 04.08.2011, 11:12
Beitrag #16


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Das Problem bei Cannabis ist halt, dass man schlecht abschätzen kann, wann man nach einem Konsum die 1,0 ng/ml aktives THC unterschreitet, insbesondere wenn der gelegentliche Konsum eine gewisse Häufigkeit annimmt.

Insofern ist es schon sehr problematisch, wenn ein Berufskraftfahrer in seiner Freizeit Cannabis konsumiert.


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tripleh
Beitrag 04.08.2011, 16:02
Beitrag #17


Neuling
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Das heißt natürlich, dass man, wenn man denn konsumiert, sicher sein muss, tagelang kein Fahrzeug zu bewegen und wirklich nur einen oder zwei zu rauchen. Man muss ja nichtmal Schuld haben.
Ansonsten, wenn man das nicht einhalten kann, würde ich davon gänzlich die Finger lassen. Auch das ist keine schlechte Option.
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BREAKER999
Beitrag 05.10.2018, 20:46
Beitrag #18


Neuling


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Was ist denn raus gekommen?? biggrin.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 05.10.2018, 21:16
Beitrag #19


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Für die Frage gräbst Du einen sieben Jahre alten Thread aus!


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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