Neuerteilung Klasse 1 ohne Prüfungen möglich? |
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Neuerteilung Klasse 1 ohne Prüfungen möglich? |
08.08.2011, 08:33
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
erst mal Glückwunsch an Genti Bei mir liegt der Fall genau so, wie bei Dir. Nun war ich heute beim Strassenverkehrsamt und wollte meine Klasse1 Schein zurück beantragen. Der gute Mann hinter dem Schreibtisch erklärte mir, das das ohne Prüfung nicht funktionieren würde. Da ich in Bochum wohne, würde ich gerne wissen, ob in NRW mit zweierlei Maß gemessen wird, oder ob der Bearbeiter einfach nur keine Ahnung hat? Wen kann ich jetzt fragen, ob das auch so rechtlich ist? Ich habe 86 Klasse 1 und 3 gemacht. 88 wurde der Führerschein wegen Alkohol und Unfall für 18 Monate eingezogen. Hatte damals keine Kohle und hab ihn nach den 18 Monaten nicht abgeholt Nach 2 Jahren hab ich dann die MPU gemacht und auch bestanden. 98 habe ich dann KLasse 3 neu gemacht. Nun war ich der Meinung, das es ja sogar ein Bonus sein müßte, das ich Kl.3 neu gemacht hatte. Aber dem scheint nicht so zu sein, da das das Hinderniss an der prüfungsfreien Neuerteilung meines Führerscheines wäre. Kann mir jemand sagen, wo das steht? Bzw. welches Gesetz dieses beinhaltet? Danke schon einmal im voraus |
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08.08.2011, 08:41
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
§20 Abs. 2 FeV schreibt vor
Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn von dir prüfungen verlangt werden, dann ist der Sachbarbeiter vermutlich der Aufassung, daß in deinem Fall Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. -------------------- |
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08.08.2011, 08:56
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Nene,
der Herr sagte ja, das man das Motorradfahren nicht verlernt und die Prüfung ja kein Problem wäre... Daher frag ich mich jetzt, ob er vieleicht keine Ahnung hatte, oder sich mit den neuen Gesetzen nicht so genau auskennt... Gruß Sascha |
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08.08.2011, 09:14
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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08.08.2011, 09:29
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Hallo,
wie ich gelesen habe, hat derjenige in dem Thread seinen Führerschein auch zugeteilt bekommen. Ich weiß nur nicht wie er das gemacht hat, da ich mich mit Gesetzen un Paragraphen überhaupt nicht auskenne.... Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.08.2011, 10:22
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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08.08.2011, 10:10
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 02.08.2011 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 60647 |
Hallo Sascha,
ich wohne nicht in NRW sondern in RLP, keine Ahnung ob das eine Rolle spielt. Bin ja immer noch etwas skeptisch, aber gehen wir mal davon aus das alles gut geht, dann müssen dir die Experten helfen. Nach meinem momentanen Kenntnisstand würde ich sagen es hängt sehr stark vom jeweiligen SB ab und vielleicht hatte ich einfach nur unverschämtes Glück. Drück dir auf jedenfall beide Daumen. Gruß Genti |
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08.08.2011, 11:39
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Hallo Genti,
bist Du denn jetzt schon im Besitz des Kartenführerscheins und steht dort drauf, das Du nun Mopped fahren darfst? Gruß Sascha |
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08.08.2011, 15:52
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 02.08.2011 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 60647 |
Hallo Sascha,
nein das bin ich nicht, mir wurde gesagt ich könnte den Kartenführerschein in 6-8 Wochen abholen. Meinen jetzigen Führerschein habe ich nach dem er kopiert wurde wieder bekommen. Etwa eine Stunde nachdem ich die Führerscheinstelle verlassen hatte und sich die erste Aufregung gelegt hatte, habe ich mich selbst gefragt warum ich nicht gleich nach einer vorläufigen Fahrerlaubnis für die Klasse A gefragt habe. Naja, natürlich habe ich zur Zeit kein Motorrad und nach 23 Jahren werde ich ja wohl noch 6-8 Wochen warten können Gruß Genti |
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08.08.2011, 15:59
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Hi,
mich wundert nur, das Dir die Dame den Führerschein ohne Antrag erweitert hat.... Wo das doch sonst immer solche Paragraphenreiter sind. Ich drücke Dir aber alle Daumen, das es mit dem Moppedführerschein auch klappt |
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08.08.2011, 16:25
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 02.08.2011 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 60647 |
Hallo Sascha,
da wir zur Zeit gerade Urlaub haben war meine Frau auch mit bei der Führerscheinstelle. Es waren 2 Damen die dort arbeiteten, obwohl sich natürlich nur eine mit meinem "Fall" befasste haben wir uns mit beiden angeregt unterhalten, über den nicht vorhandenen Sommer gescherzt usw. Es war eine sehr angenehme und lockere Atmosphäre, ich hatte überhaupt nicht den Eindruck auf einer Behörde zu sein. Was soll ich sagen, das kann ja eigentlich nichts damit zu tun haben. Ich habe meine Frau auch schon damit genervt wie sie das jetzt als neutrale Beobachterin empfunden hat, ob sie auch denkt das ich mir keine Sorgen machen sollte. Sie meinte die Dame hat es dir doch 3 mal gesagt, was hätte sie denn noch machen sollen damit du es endlich glaubst, auserdem hast du dafür € 18,60 bezahlt, auch wenn das nicht besonders viel ist, es ist für eine Dienstleistung, nämlich das Eintragen der Klasse A und dann machen die das auch. Sie hat wohl Recht, aber wirklich gla................. Gruß Genti |
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08.08.2011, 16:38
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Ich spinn mir jetzt mal einen zusammen....
Stell Dir vor, Du wirst angehalten in Folge einer Führerscheinüberprüfung. Der Führerschein KlasseA steht im Führerschein, aber bei der behördlichen Prüfung stellt man fest, das er gar nicht in deiner Akte eingetragen ist, weil Du ja keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt hast...... Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber Vostellen könnte ich mir das schon..... Nichts desto Trotz wünsche ich Dir, das alles reibungslos klappt.... |
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08.08.2011, 17:08
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 02.08.2011 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 60647 |
Naja, die Dame hatte ja einen von mir unterschriebenen Antrag für alle Klassen die der alte 3er beinhaltet, vielleicht hat sie da einfach noch die Klasse A mit reingeschrieben, keine Ahnung.
Gruß Genti |
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09.08.2011, 14:38
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
das führerscheinrecht fällt in die kompetenz der länder und jedes bundesland entscheidet für sich.
daher kann es durchaus sein, daß @erni in nrw prüfungen ablegen muß , während bei @genti in rlp prüfungsfrei erteilt wird. was klasse A betrifft: alle führerscheindaten und alles was damit zusammenhängt, zb. erweiterung, verlust, verzicht, entzug, internationaler führerschein, usw. werden zentral beim KBA in flensburg gespeichert (übrigens bis zum 110. lebensjahr des besitzers). bei kontrolle kann sich die leitstelle rund um die uhr per datenfunk vom KBA die ordnungsmäßigkeit des vorgezeigten führerscheins bestätigen lassen. ich wünsche euch beiden, daß ihr recht bald euere gewünschten führerscheine ausgehändigt bekommt. gruß, erbsenzähler |
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09.08.2011, 14:45
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Mir wird ja die Optimierungsverordnung verwährt, weil ich 98 den Führerschein Klasse3 neu beantragt und auch gemacht habe. Daher wäre es nun so, als ob ich die Klasse1 nie gehabt hätte. Bei Neuantrag würde mir aber angerechnet werden, das ich den 1er schon mal hatte.... Da blick ich echt nicht durch
Gruß Sascha |
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09.08.2011, 14:45
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
was klasse A betrifft: alle führerscheindaten und alles was damit zusammenhängt, zb. erweiterung, verlust, verzicht, entzug, internationaler führerschein, usw. werden zentral beim KBA in flensburg gespeichert (übrigens bis zum 110. lebensjahr des besitzers). Das gilt aber nur für Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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09.08.2011, 15:18
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Und zu meiner Frage, über Deines Textes, hast Du keine Idee
Ich habe mir §20 jetzt zig Mal durchgelesen und komme zu dem Entschluß, das der SB nach der Ersterteilung gehen muß. Den Dort steht: (1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangen Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung. Der normale Menschenverstand sagt mir, das dann keine Prüfung erforderlich ist. Bzw. das ich den Schein neu machen muß. Dagegen spricht auch, das ich seit 1998 wieder ein Fahrzeug führe, da kann er mir auch nicht damit kommen, das ich mich im Verkehr nicht auskenne, bzw. mich dort nicht mehr zurecht finde. Er versicherte mir ja, das es nicht darum geht Fahrpraxis wieder zu erlangen.... Steh ich nun auf dem Schlauch? Seh ich das falsch? Oder was meint Ihr? |
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10.08.2011, 11:42
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
schon klar, @Mr.T, gemeint waren die buchstabenklassen der neuen EU-führerscheine.
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17.08.2011, 07:45
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Mir wird ja die Optimierungsverordnung verwährt, weil ich 98 den Führerschein Klasse3 neu beantragt und auch gemacht habe. Daher wäre es nun so, als ob ich die Klasse1 nie gehabt hätte. Bei Neuantrag würde mir aber angerechnet werden, das ich den 1er schon mal hatte.... Da blick ich echt nicht durch Gruß Sascha Moin, hat irgendeiner von Euch einen Tip, wo steht, das, wenn ich den Führerschein Klasse3 wiederbeantrage, die Klasse1 verfällt wenn ich sie nicht direkt mitmache? So wird es laut Sachbearbeiter ausgelegt. Gruß Sascha |
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17.08.2011, 09:48
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#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das steht nirgendwo.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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17.08.2011, 19:55
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Und warum wird es dann so angewendet?
Irgendeiner nen Plan? |
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19.08.2011, 15:58
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Hallo,
kann mir echt niemand helfen? |
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21.08.2011, 07:55
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
frag doch einfach den SB bei der fsst WARUM dein 1er verfällt und nach den entsprechenden gesetzen/verordnungen dafür.
vielleicht hilft dir seine auskunft weiter. |
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21.08.2011, 08:31
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Guten Morgen,
ich glaube das er das selbst nicht weiß. Ich habe ihn ein paar mal gefragt, warum es so wäre. Worauf er mir sagte das es so angewendet wird und es nun einmal so wäre. Er sagte, das man den Führerschein nur einmal, inkl. aller voriger Klassen die man hatte, bei mir 3 und 1, wiedererteilen kann. Wenn man dann nur eine Klasse macht, in meinem Fall 1998 Klasse3, würde der andere verfallen. Daher hat er im Antrag auch Erweiterung angekreuzt. Es wäre dann so, als wenn ich nie eine KLasse1 gehabt hätte. Man würde mir aber zugute halten, das ich den Klasse1 ja mal hatte und daher bräuchte ich nicht an der Theorie teilnehmen und bräuchte die ganzen Pflichtstunden nicht fahren. Was ist das denn für eine Logik? Gefragt wo das geschrieben steht, habe ich versäumt zu fragen..... |
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21.08.2011, 08:42
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Man würde mir aber zugute halten, das ich den Klasse1 ja mal hatte und daher bräuchte ich nicht an der Theorie teilnehmen und bräuchte die ganzen Pflichtstunden nicht fahren. Dann geht es dir also "nur" darum, daß du auf einer prüfungsfreien Neuerteilung bestehst, die dir die FSST nicht gwähren will? Das klingt ja schon ganz anders als "Klasse 1 ist verfallen", darunter hatte ich nämlich verstanden, daß von dir auch der erneute Besuch einer Fahrschule mit kompletter Ausbilung verlangt würde. Tja, dann ist es wohl so wie es in dem Thread von @Mr.T, den du ja schon kennst, diskutiert wird, daß der Sachbearbeiter der Auffassung ist, daß es sich nicht um eine Neuerteilung im Sinn des §20 FeV handelt, da dir bereits eine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde, und somit der §20 FeV nicht zur Anwendung kommen kann. -------------------- |
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21.08.2011, 08:51
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Hallo,
ja, so sieht es wohl aus. Leider ist nirgendwo zu erlesen, was nun aus dem Führerschein des Antragstellers in dem verlinkten Thread geworden ist. Ausserdem erscheint es mir so, als wäre es einfach vergessen worden, dem Antragsteller seine kompletten Klassen in den neuen Führerschein einzutragen. Also war das doch ein Fehler vom SB. Oder verstehe ich da etwas falsch? Gruß Sascha |
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22.08.2011, 19:51
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 07.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52623 |
Und zu meiner Frage, über Deines Textes, hast Du keine Idee Ich habe mir §20 jetzt zig Mal durchgelesen und komme zu dem Entschluß, das der SB nach der Ersterteilung gehen muß. Den Dort steht: (1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangen Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung. Der normale Menschenverstand sagt mir, das dann keine Prüfung erforderlich ist. Bzw. das ich den Schein neu machen muß. Dagegen spricht auch, das ich seit 1998 wieder ein Fahrzeug führe, da kann er mir auch nicht damit kommen, das ich mich im Verkehr nicht auskenne, bzw. mich dort nicht mehr zurecht finde. Er versicherte mir ja, das es nicht darum geht Fahrpraxis wieder zu erlangen.... Steh ich nun auf dem Schlauch? Seh ich das falsch? Oder was meint Ihr? so ungefähr verhält es sich bei mir auch! BL Bayern! meine Berufung wurde letzte Woch wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen! aber mit der Bemerkung, das Berufungsverfahren auszusetzen, bis das Bundesverwaltungsgericht inder Sache Az: des Revisionsverfahrens 3 C 31.19 ( Ingoldstädter Busfahrerin )eine Entscheidung getroffen hat, ob wirklich nur allein die Zeit eine Tatsache im Sinne des §20, bzw §24 sei! na dann warten wir es mal ab! |
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22.08.2011, 23:40
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Hallo,
was ich mich die ganze Zeit frage ist, wo bitte steht, das der Führerschein der Klasse1 verfällt, weil ich ihn 1998 nicht neu gemacht habe? Ich habe 3 und 1 abgenommen bekommen. Ich habe dann 1998 den 3er neu beantragt. Da es die 2-Jahres-Frist noch gab, mußte ich ihn neu machen. Zwar ohne Pflichtstunden und Theoriestunden, aber das verstehe ich. Ich verstehe nur nicht, das der 1er nun verfallen wäre,als wenn ich nie einen gehabt hätte, und nun ein Antrag auf Erweiterung meines Autoführerscheins machen muß. Eine Erweiterung heißt, Führerschein Kl.1 muß ich nun neu machen. Mir wird aber zugute Gehalten, das ich den Motoradführerschein schon mal hatte und ich dadurch die Pflicht und Theoriestunden nicht zu machen bräuchte. Was denn nun? Hatte ich einen Motorradfüherschein, oder nicht? Ich glaube in meinem Fall reitet schwer der Amtsschimmel..... und das im schnellen Galopp! Gruß Sascha |
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23.08.2011, 00:15
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 |
nö, das ist rechtens.
Es kann nur ein Führerschein über Neuerteilung nach Entzug erteilt werden. Wieviel Klassen in dem Zug beantragt werden bleibt dem Betroffenen überlassen. Erkann alle entzogenen Klassen beantragen oder so wie Du nur einen Teil. Will man dann die nicht beantragten Klassen sich doch noch nacherteilen lassen, dann ist es eine Erweiterung. Die Thematik Prüfungsanordnung habe ich dabei außen vor gelassen. |
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23.08.2011, 05:52
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich verstehe nur nicht, das der 1er nun verfallen wäre,als wenn ich nie einen gehabt hätte, Ist er doch nicht, denn sonst wäre das hier: Mir wird aber zugute Gehalten, das ich den Motoradführerschein schon mal hatte und ich dadurch die Pflicht und Theoriestunden nicht zu machen bräuchte. nicht möglich.Mir scheint, du versuchst dir auf Biegen und Brechen eine Argumentation herbeizureden, warum die Anordnung der Prüfungen nicht rechtens wäre. Zeig mir bitte die Rechtsgrundlage, nach der du ein Recht auf eine prüfungsfreie Neuerteilung hat. §20 Abs. 2 FeV ist es jedenfalls nicht, denn in dem steht drin, daß Prüfungen angeordnet werden dürfen. -------------------- |
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23.08.2011, 06:21
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
gilt das kommende urteil des bundesverwaltungsgerichts wie von @elewicko beschrieben nur für den betreffenden fall in bayern oder gilt es für ganz deutschland ?
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23.08.2011, 10:19
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Mir scheint, du versuchst dir auf Biegen und Brechen eine Argumentation herbeizureden, warum die Anordnung der Prüfungen nicht rechtens wäre. Zeig mir bitte die Rechtsgrundlage, nach der du ein Recht auf eine prüfungsfreie Neuerteilung hat. §20 Abs. 2 FeV ist es jedenfalls nicht, denn in dem steht drin, daß Prüfungen angeordnet werden dürfen. Hallo Jens, das scheint Dir nicht nur so, das ist so Mal Butter bei die Fische, wer wünscht sich denn nicht, seinen Führerschein prüfungsfrei wieder zu bekommen? Mein Problem ist, das jemand der 20 Jahre, oder länger, überhaupt nicht aktiv am Strassenverkehr teilgenommen hat, seinen Führerschein, wenn er Glück hat, prüfungsfrei wiederbekommt. Manche, so wie ich, hatten die Klassen 3 und 1, haben aber, aus Geldmangel, nur Klasse 3 neu gemacht, da es ja die 2 Jahresregel noch gab. Nun sollen wir, die schon jahrelang erfolgreich am Strassenverkehr teilnehmen, wieder die Bögen üben und eine Prüfung ablegen. Ich glaube nicht das die Optimierungsverordnung so gedacht war Nichts desto trotz, freue ich mich aber trotzdem für jeden, der seinen Führerschein prüfungsfrei wiederbekommt. Gruß Sascha |
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23.08.2011, 11:37
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
Ich glaube in meinem Fall reitet schwer der Amtsschimmel..... und das im schnellen Galopp! Hallo Sascha Das Zitat nehme ich mal als Aufhänger, weil es nicht stimmt: Es ist nicht der Amtsschimmel, der reitet und galoppiert, sondern der Reiter. Ein Pferd kann auch ohne Reiter galoppieren. Apropos Reiter: Ich sehe bisher nur, dass Du Dich etwas gegen die Anordnungen des "Amtsschimmelreiters", dem Sachbearbeiter und seinen gesetzlichen Vorgaben "sperrst". Warum gehst Du nicht zu einer Fahrschule und erkundest, was es kostet, den "Einser" neu zu machen. Trage dort Deine Geschichte des Ex-Einsers vor und frage, ob Du die theoretische und praktische "so im Schnelldurchlauf" machen kannst. Bereite Dich mit (Internet-) Prüfungsbögen o.ä. auf das Theoretische vor (da hat sich so einiges in den Jahren geändert), mach ein, zwei Fahrten auf dem Mopped. Dann kann der Fahrlehrer entscheiden, ob er Dich zur Prüfung vorstellt. Ja sicher, es kostet. Fehler kosten immer Wenn sie nix kosten würden, lernt man nicht. Hast Du den "Einser" dann wieder, wirst Du nach einigen wenigen Kilometern, die Querelen vergessen haben, da bin ich sicher. Grüße WolFgang |
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23.08.2011, 12:20
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Ich glaube in meinem Fall reitet schwer der Amtsschimmel..... und das im schnellen Galopp! Hallo Sascha Apropos Reiter: Ich sehe bisher nur, dass Du Dich etwas gegen die Anordnungen des "Amtsschimmelreiters", dem Sachbearbeiter und seinen gesetzlichen Vorgaben "sperrst". Grüße WolFgang Hallo Wolfgang, ich sperre mich ja nicht dagegen. Mir geht es um Gerechtigkeit. Ich wollte den Einser sowieso wieder machen und wußte gar nichts von der Optimierungsverordnung. Hatte also schon im Kopf, das ich eine Prüfung ablegen muß. Nach der Recherche, was ich für den Antrag brauche, bin ich darauf gestoßen. Ich bin dann zum Strassenverkehrsamt und habe nach der Verordnung gefragt. Worauf mir das oben geschriebene gesagt wurde. Es konnte mir aber bis jetzt niemand sagen, warum ich meinen alten Führerschein nur einmal beantragen kann, bzw. das eine Klasse verfällt, wenn ich nur eine Klasse, von Zweien, neu mache. Da ist selbst Herr *** vom Verkehrsministerium, der die Optimierungsverordnung herumgeschickt hat, überfragt, bzw. versteht es nicht, sowie ein Herr vom Dezernat25 in Arnsberg, dem die Strassenverkehrsämter im Regierungsbezirk Arnsberg, wozu auch Bochum gehört, überfragt und ratlos ist. Ich möchte doch nur wissen, wo es im Gesetz steht, das dann die nichtgemachte Klasse verfällt, bzw. es so gehandhabt wird, als hätte man diese Klasse nie gehabt! Mehr möchte ich gar nicht. Gruß Sascha Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.08.2011, 13:55
Bearbeitungsgrund: Namen gelöscht
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23.08.2011, 12:27
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 |
Ich möchte doch nur wissen, wo es im Gesetz steht, das dann die nichtgemachte Klasse verfällt, bzw. es so gehandhabt wird, als hätte man diese Klasse nie gehabt! Die Klasse 1 ist doch nicht verfallen!! Die FEB will von Dir nur eine theoritische und praktische Prüfung mehr nicht. Wenn die Klasse 1 verfallen wäre, dann müsstest Du die Ausbildung der Klasse 1 noch mal komplett (mit Pflichtstunden in Theorie, Sonderfahrten usw) neu machen. |
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23.08.2011, 13:07
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Ich möchte doch nur wissen, wo es im Gesetz steht, das dann die nichtgemachte Klasse verfällt, bzw. es so gehandhabt wird, als hätte man diese Klasse nie gehabt! Die FEB will von Dir nur eine theoritische und praktische Prüfung mehr nicht. Und die Begründung dafür? Laut SB weil die Klasse1 verfallen ist und es daher als EREITERUNG meines jetzigen Führerscheins gilt. Und das sind, meiner Meinung nach, zwei verschiedene Paar Schuhe. Entweder ist er verfallen, oder nicht. |
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23.08.2011, 13:34
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 |
Es gibt folgende Antragsmöglichkeiten:
1. Ersterteilung (trifft bei Dir nicht mehr zu) 2a. Erweiterung mit Pflichtstunden = Ersterteilung einer weiteren Klasse, die noch nie vorhanden war (trifft bei Dir nicht zu) 2b. Erweiterung ohne Pflichtstunden aber mit Prüfung = Nacherteilung einer bereits schon mal vorhandenen Klasse, die aber ihm Rahmen der Neuerteilung nach Entzug nicht mit beantragt wurde 2c. Erweiterung ohne Pflichtstunden und Prüfung = Nacherteilung einer bereits schon mal vorhandenen Klasse, die aber im Rahmen der Neuerteilung nach Entzug nicht mit beantragt wurde 3. Neuerteilung nach Entzug mit oder ohne Prüfungen - vom Bundesland abhängig (trifft bei Dir nicht mehr zu, da bereits eine Klasse auf diesem Weg erteilt wurde). Der Sachbearbeiter hat nun die Möglichkeit - je nach Bundesland - sich entweder für 2b oder 2c zu entscheiden. In Deinem Fall hat er sich für 2b entschieden. Wenn Dir die Entscheidung des SB nicht passt, musst Du Dir halt ne Versagung erteilen lassen, dann kannst Du dagegen klagen. |
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23.08.2011, 13:51
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Hallo,
das ist doch schon mal etwas, was ich verstehe und womit ich argumentieren kann. Kannst Du mir nun auch noch sagen, bzw. schreiben, ob es im Ermessen des SB liegt, wofür er sich entscheidet? Und bitte gib mir einen Tip, wo diese, von Dir aufgeführten Regeln, zu finden sind! Das wäre sehr nett von Dir! Und warum ist das Bundesland abhängig? Sollte es nicht so sein, das überall mit den gleichen Regeln gearbeitet wird? Gruß Sascha |
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23.08.2011, 13:53
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Mir geht es um Gerechtigkeit. Wo genau siehst du denn die Ungerechtigkeit? Bist du dir 100%ig sicher, daß du, wenn du seit deiner Entziehung bis heute keinen Antrag gestellt hättest, nach 23 Jahren Klasse 1 und 3 prüfungsfrei bekommen würdest?Wenn ja, worauf stützt du diese Gewissheit? Begründe doch mal bitte deine Auffassung, nach der dir zwingend eine prüfungsfreie Erteilung der Klasse A zusteht. Du berufst dich immer nur auf die Optimierungsverordnung, also auf den §22 FeV. Der gibt das aber nicht her. bzw. es so gehandhabt wird, als hätte man diese Klasse nie gehabt! Das stimmt doch garnicht. Wenn dem so wäre, würde die FSST eine komplette Ausbildung mit allen Theorie- und Pflichtfahrstunden verlangen. Du hingegen sollst nur die Prüfungen ablegen, und das ist nach der von dir so oft beschworenen Optimierungsverordnung rechtmäßig.
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23.08.2011, 14:08
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 |
Letztendlich gibt es auf dem Antragsformular aber nur 3 Möglichkeiten:
1. Ersterteilung 2. Erweiterung 3. Neuerteilung nach Entzug Von daher muß Erweiterung angekreuzt werden. Alles andere ergibt sich aus der FEV und der länderspezifischen Regelungen. In BW würde derzeit weder bei Neuerteilung nach Entzug aller Klassen oder nachträglicher Erweiterung einer ehmals entzogenen Klasse erneut Prüfungen abverlangt werden. In Bayern sieht es dagegen anders aus. Dort wird bereits nach 10 Jahren für die heutigen Klassen A+ B - egal ob Neuerteilung oder Erweiterung einer ehmals entzogenen Klasse Prüfungen verlangt. Hast Du mal mit dem Leiter der FEB über die Sache gesprochen? Vielleicht lenkt der ein und verlangt dann nur ein paar Fahrstunden von Dir. @Jens Ich kann schon nachvollziehen, daß @Erni eine püfungsfrei Erweiterung/Nacherteilung einer mal entzogenen Klasse anstrebt. Schon basierend aus dem Vorbesitz der Klasse B heraus. Aber wenn es die FEB nicht freiwillig so macht bzw. die FEV dies nicht hergibt und es dafür auch keine Bundeslandspezifischen Regelungen gibt, die eine prüfungsfreie Erweiterung/Nacherteilung erlauben, dann muß man es so hinnehmen oder die Klasse A einfach nicht beantragen. |
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23.08.2011, 14:14
Beitrag
#40
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Mir geht es um Gerechtigkeit. Wo genau siehst du denn die Ungerechtigkeit? Bist du dir 100%ig sicher, daß du, wenn du seit deiner Entziehung bis heute keinen Antrag gestellt hättest, nach 23 Jahren Klasse 1 und 3 prüfungsfrei bekommen würdest?Wenn ja, worauf stützt du diese Gewissheit? Eine Gewissheit hat man nie. Und hundertprozentig Sicher kann man sich nie sein. Aber in der Threadsammlung sind doch genug Beispiele die nach zig Jahren ihren Führerschein Prüfungsfrei wieder bekommen haben. Begründe doch mal bitte deine Auffassung, nach der dir zwingend eine prüfungsfreie Erteilung der Klasse A zusteht. Du berufst dich immer nur auf die Optimierungsverordnung, also auf den §22 FeV. Der gibt das aber nicht her. Ich bestehe ja nicht zwingend darauf. Wenn es aber nicht im Ermessen des SB liegen würde, würde ich dort keine Willkür erahnen. Z.B. hat er heute Theater mit seiner Frau gehabt und läßt es erst mal an den Antragstellern aus. Bzw. gestern, war das Schmusen besonders schön und der Erste der kommt, bekommt seinen Führerschei prüfungsfrei zurück. Das ist das was mich an der ganzen Sache stört. bzw. es so gehandhabt wird, als hätte man diese Klasse nie gehabt! Das stimmt doch garnicht. Wenn dem so wäre, würde die FSST eine komplette Ausbildung mit allen Theorie- und Pflichtfahrstunden verlangen. Du hingegen sollst nur die Prüfungen ablegen, und das ist nach der von dir so oft beschworenen Optimierungsverordnung rechtmäßig.Natürlich ist das rechtmäßig. Ich seh nur nicht ein warum!? Ich nehme doch schon seit Jahren, ohne Probleme am Strassenverkehr aktiv Teil. Auf das reine Fahren kommt es ja, laut SB, nicht an... Gruß Sascha |
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23.08.2011, 14:25
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Z.B. hat er heute Theater mit seiner Frau gehabt und läßt es erst mal an den Antragstellern aus. Bzw. gestern, war das Schmusen besonders schön und der Erste der kommt, bekommt seinen Führerschei prüfungsfrei zurück. Das ist das was mich an der ganzen Sache stört. Okay, ich wusste natürlich nicht, daß du dich so gut im Leben deines Sachbearbeiters auskennst. Der Argumentation muß ich mich dann wohl geschlagen geben -------------------- |
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23.08.2011, 14:57
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#42
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 05.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60718 |
Wenn Du schon zitierst, dann doch bitte auch im Zusammenhang.
Ich hatte geschrieben, das ich da Willkür wittere. Das ist natürlich etwas, was man eigendlich gar nicht sagen, bzw. schreiben sollte. Ich mache es aber trotzdem. Das ist eben das Problem was ich an der ganzen Sache sehe. Und natürlich kenn ich mich im Leben des SB nicht aus. Das ist auch eins der wenigen Dinge die mich überhaupt nicht interessieren... |
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23.08.2011, 15:07
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#43
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 |
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23.08.2011, 16:02
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@Erni:
Ich an deiner Stelle würde dem Sachbearbeiter mitteilen, daß du keinesfalls Prüfungen machen wirst und um unverzügliche Versagung deines Antrags bittest. Dann kannst du umgehend vor dem Verwaltungsgericht klagen, mit Argumenten wie "ich witter Willkür" und "dann ist da noch die Optimierungsverordnung" wirst du dort sicher Recht bekommen. Vielleicht knickt ja aber auch der Sachbearbeiter ein, wenn er merkt, daß du ihn duchschaut hast und verzichtet auf die Prüfungen. -------------------- |
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23.08.2011, 16:16
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 02.08.2011 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 60647 |
Hallo Sascha,
es hilft dir in der Sache zwar nicht, aber ich kann dich verstehen. Unsere "Fälle" sind ja fast genau gleich und ich habe die Klasse A einfach für € 18,60 wieder bekommen. Wäre es umgekehrt, würde ich mich natürlich auch ärgern. Das Leben ist aber viel zu kurz um sich deswegen verrückt zu machen. Du kannst ja sicher noch fahren, mach halt was der SB verlangt und kauf dir dann ein schönes Mopped. Wenn du den ersten Fahrtwind spürst ist der Ärger vergessen. Gruß Genti |
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06.09.2011, 22:34
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#46
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber das:
Letztendlich gibt es auf dem Antragsformular aber nur 3 Möglichkeiten: kann nicht unwidersprochen bleiben. Hier handelt es sich um die #3, Neuerteilung nach Entzug.
1. Ersterteilung 2. Erweiterung 3. Neuerteilung nach Entzug Von daher muß Erweiterung angekreuzt werden. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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07.09.2011, 02:36
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 |
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07.09.2011, 16:33
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 02.08.2011 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 60647 |
Bei mir sprach die Dame von der FSST definitiv von Erweiterung.
Gruß Genti |
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07.09.2011, 16:59
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Aber nicht wenn zwischenzeitlich die Klasse B erteilt wurde. Auch dann.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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07.09.2011, 18:03
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 |
Wieder wat gelernt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 04:32 |