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> Bluttest angeordnet trotz negativem Urintest?
JackJoney
Beitrag 22.08.2011, 16:29
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Forumgemeinde,
und zwar brennt mir seit Tagen eine Frage auf den Lippen. Bevor ich nun einen Anwalt konsultiere, wollte ich schauen ob es hier konstruktive Antworten auf eben jene Frage gibt.

Es geht um folgendem Sachverhalt:
Vor einigen Tagen (Es war Mittwoch meine ich) wurde ich tagsüber von der Polizei angehalten. Es ging um einen geringfügigen Verkehrsverstoß. Nach Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, das damals ein positiver Urintest bei mir durchgeführt wurde (BTM), der Bluttest allerdings negativ war.
Somit musste ich hinaus. Da ich grade von der Maloche kam, wirkte ich wohl noch sehr auffällig und musste mit auf die Wache. Da ich den ganzen Tag nix getrunken hatte, kurz vorher noch auf Klo war, wars mit dem Pinkeln natürlich etwas schwierig. Nach 3 Bechern Wasser, freundlich zur Verfügung gestellt durch die Polizei, konnte ich dann jedoch ein paar Tröpfchen entbehren, die überprüft wurden und nach 5-6 Minuten warten anscheinend negativ war. Darauf verlangte man einen zweiten mit der Begründung, ich hätte da doch sicher rein gespuckt (Natürlich, deswegen macht man zuerst einen Test und verlangt danach einen zweiten, weil er scheinbar negativ war)
Da meine Blase vollkommen leer war, habe ich irgendwann einen anderen Test verlangt. Der war nicht vorhanden, sodass nur ein Bluttest in Frage kam. Den lehnte ich ab, da der Urintest zuvor ja anscheinend negativ verlief und ich somit guten Gewissens einfach endlich nur nach Hause wollte.

Man versuchte eine richterliche Anordnung zu kriegen, was jedoch erfolglos blieb. Daraufhin hat irgendein älterer Kommisar (der nicht dabei war) diese Blutprobe angeordnet, welche dann auch erfolgte.


Meine Frage:
Ist es überhaupt zulässig, das eine Blutprobe durch einen Polizeibeamten angeordnet wird, obwohl zuvor der Urintest negativ war?

Würde mich über konstruktive Antworten freuen.
Liebe Grüße!
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tortenboxer
Beitrag 22.08.2011, 16:33
Beitrag #2


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Wurde kein Richter erreicht oder wenn einer erreicht wurde, hatte dieser die Blutprobe abgelehnt?
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JackJoney
Beitrag 22.08.2011, 16:39
Beitrag #3


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Es wurde kein Richter erreicht.
Ich weiß das Polizisten als letzte Staatsgewalt notfalls sofort auch anordnen können, nur bleibt die Frage des Einzelfalls, ob dies auch in diesem Fall (Negativ durchgeführter Urintest) gerechtfertigt ist.
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Uwe W
Beitrag 22.08.2011, 16:43
Beitrag #4


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Um welche Uhrzeit wurde denn die Blutprobe angeordnet?

Zu den üblichen Dienstzeiten an normalen Wochentagen (Mo-Fr) besteht kein Grund, auf den Richtervorbehalt zu verzichten.

Gab es denn überhaupt konkrete Verdachtsmomente, die auf einen aktuellen Cannabiskonsum hindeuteten?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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JackJoney
Beitrag 22.08.2011, 16:51
Beitrag #5


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Also eins vorweg, ich rauche nicht mals und von Cannabis hatte die Polizei auch nicht gesprochen.
Man meinte, ich hätte Auffälligkeiten.. Würde mit den Augen zucken, geweitete Pupillen etc..

Es geschah an einem Mittwoch um ... lass es 18 Uhr ca. gewesen sein. Man macht den Test .. der verlief (anscheinend) negativ, warf mir dann jedoch ein "reinspucken" vor.. (warum macht man dann vorher einen Test, wenn dieser Verdacht besteht? Immerhin habe ich zwischen Abgabe der Urinprobe und Aufforderung der neuen Probe gut 5 Minuten warten müssen)
Davon ab ist Spucke auch sicher nicht so flüssig .. und von der menge her auch relativ unlogisch. Wenn ich irgendwohin Spucke, dann kann man da sehr gut von der Probe unterscheiden, die ich abgegeben habe.
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tortenboxer
Beitrag 22.08.2011, 16:58
Beitrag #6


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Zitat (JackJoney @ 22.08.2011, 17:51) *
Es geschah an einem Mittwoch um ... lass es 18 Uhr ca. gewesen sein.


Um die Zeit sollte aber ein Richter noch erreichbar sein.
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JackJoney
Beitrag 22.08.2011, 16:59
Beitrag #7


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War aber nicht, konnte das telefonieren der Polizeibeamten lauschen. Der nette Polizeikommisar, der es letzendlich angeordnet hat, tat es auch in meiner Anwesenheit .. somit ist es ausgeschlossen.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 22.08.2011, 18:46
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorposts gelöscht.
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Uwe W
Beitrag 22.08.2011, 17:02
Beitrag #8


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Es muss aber trotzdem konkrete Verdachtsmomente gegeben haben, dass Du unter Betäubungsmitteleinfluss stehst.
Der Umstand, dass die Urinprobe die Polizisten nicht überzeugt hat, reicht dafür ebensowenig aus wie ein länger zurückliegender BtM-Konsum.


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lulu2005
Beitrag 22.08.2011, 17:07
Beitrag #9


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schau mal: http://www.strafrechtsfragen.de/pages/bewe...tungsverbot.php

unter Home findest du einen aktuellen Freispruch eines Amtsgerichts zum Thema Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme aufgrund von Konsum von Cannabis (auf den 4ten Absatz klicken, es öffnet sich eine PDF Datei)


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haschee
Beitrag 22.08.2011, 17:25
Beitrag #10


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@lulu:
laut jack ist aber gar nichts zu holen bei ihm.
Aber falls:

biete ich für die Fahrerlaubnisbehörde ein Urteil des VGH Baden-Württemberg
Zitat
Leitsatz: Die Fahrerlaubnisbehörde darf in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern auch das Ergebnis der Untersuchung einer Blutprobe berücksichtigen, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt entnommen wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn aus diesem die fehlende Kraftfahreignung des Betroffenen hervorgeht.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/recht...n=10%20S%204/10


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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JackJoney
Beitrag 22.08.2011, 17:51
Beitrag #11


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Ob was zu holen ist in dem Bluttest oder nicht, sei einfach mal dahingestellt. Ich kenn meine Blutwerte nicht und ich bin mir auch nicht bewusst, was die Rechtsmedizin dort alles überprüft.

Fakt ist, eine Blutentnahme wurde auf Anweisung des Polizeikommisars durchgeführt, ohne meine Einwillung und trotz negativem Urintests.

@haschee,
wäre es also ratsam, sofort und ohne Abwarten dagegen anzugehen? Sofort die Rechtswidrigkeit der Entnahme anzumahnen (sofern gegeben) und eine Überprüfung im Labor sofort zu stoppen?

@lulu2005,
dank dir, nur geht es hier um mangelnde Aufklärungspflicht. Hat leider mit meinem Fall nicht direkt etwas zu tun.
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haschee
Beitrag 22.08.2011, 18:07
Beitrag #12


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falls das möglich wäre. think.gif

Es besteht eben die Möglichkeit, daß ein ausgewerteter Bluttest, auch wenn er rechtswidrig war, im Verwaltungsrecht berücksichtigt wird.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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lulu2005
Beitrag 22.08.2011, 18:08
Beitrag #13


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Zitat (JackJoney @ 22.08.2011, 17:29) *
Man versuchte eine richterliche Anordnung zu kriegen, was jedoch erfolglos blieb. Daraufhin hat irgendein älterer Kommisar (der nicht dabei war) diese Blutprobe angeordnet, welche dann auch erfolgte.


warum blieb die richterliche Anordnung denn erfolglos????

laut dem Urteil darf ein Polizist eben nicht OHNE richterliche Anordnung einfach mal ne Blutprobe anordnen und durchführen! Es sei denn du hast deine EInverständnis gegeben und auch unterschrieben!

Diese Information habe ich aus einem aktuellen Fall einem Bekannten seinem Bekannten. Wenn diese falsch ist, sollte der Bekannte seinen Anwalt wechseln!


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coopa
Beitrag 22.08.2011, 19:09
Beitrag #14


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@lulu2005

Lies bitte noch einmal auf der von Dir verlinkten Seite nach. Da steht etwas von "grundsätzlich" mit richterlicher Anordnung und dann kommt auch noch der Terminus der "Gefahr im Verzug" vor.

Der Polizist hat versucht einen Richter zu erreichen. Dies ist ihm nicht gelungen. Nun muß er den TE nicht einfach gehen lassen, sondern kann die Blutentnahme selbst anordnen. Denn es liegt Gefahr im Verzug vor. Ohne die Blutentnahme kann eine evt. Drogenfahrt nicht bewiesen werden. Sie ist also zwingend notwendig und kann nicht endlos aufgeschoben werden bis doch mal ein Richter ans Telefon geht.
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cruiser13
Beitrag 22.08.2011, 20:40
Beitrag #15


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Welche Drogenfahrt ? der Urintest war doch negativ. thread.gif
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JackJoney
Beitrag 22.08.2011, 21:47
Beitrag #16


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Zitat (cruiser13 @ 22.08.2011, 21:40) *
Welche Drogenfahrt ? der Urintest war doch negativ. thread.gif


DAS ist der springende Punkt. Das eine Anordnung rechtsmäßig ist, will ich ansich nicht bezweifeln. Da habe ich mich schon schlau gemacht. Aber eine polizeiliche Anordnung ist nur DANN rechtsmäßig, wenn kein Richter erreicht wird und Gefahr in Vollzug herrscht (Klare Anzeichen von Konsum)

Beim Alkohol wärs ja der klare Geruch ... beim BTM der Urintest.. Wenn aber der Urintest negativ ist.. Ist dann noch Gefahr in Vollzug und somit das Recht gegeben, polizeilich so einzugreifen, das meine Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit gebrochen werden? Wäre es nicht nur dann gegeben gewesen, wenn der Urintest positiv ist und ich den Bluttest verweiger?

Ich mein, die Polizeibeamten haben mir ja vorm Bluttest vorgeworfen, ich hätte da sicher reingespuckt .. ich mein es war wirklich nicht viel Inhalt, was ich aber durch den Flüssigkeitsmangel tagsüber begründet habe. Nur wenn die doch den begründeten Verdacht haben, das ich da manipuliert habe, wieso starten die erst den Test?

Meine persönliche Rechtsauffassung würde sagen, das durch den negativen Urintest keine Rechtsmäßigkeit auf einen Bluttest, angeordnet vom Polizeibeamten, gegeben ist. Die Begründung, das ich da sicher reingespuckt hätte, sehe ich ebenfalls als nicht gegeben, da man dann doch den Test gar nicht erst hätte starten dürfen sondern einen neuen Becher verlangen könnte

Zitat (lulu2005 @ 22.08.2011, 19:08) *
Zitat (JackJoney @ 22.08.2011, 17:29) *
Man versuchte eine richterliche Anordnung zu kriegen, was jedoch erfolglos blieb. Daraufhin hat irgendein älterer Kommisar (der nicht dabei war) diese Blutprobe angeordnet, welche dann auch erfolgte.


warum blieb die richterliche Anordnung denn erfolglos????

laut dem Urteil darf ein Polizist eben nicht OHNE richterliche Anordnung einfach mal ne Blutprobe anordnen und durchführen! Es sei denn du hast deine EInverständnis gegeben und auch unterschrieben!

Diese Information habe ich aus einem aktuellen Fall einem Bekannten seinem Bekannten. Wenn diese falsch ist, sollte der Bekannte seinen Anwalt wechseln!


Ich habe keine Ahnung, man konnte halt keinen erreichen. Was weiß ich wieso, habs auch nur so durch die Gespräche unter den Beamten und einmal das Telefonat mitbekommen.. woraufhin irgendwann halt der Oberkommisar in den Raum kam und eben jenes anordnete (der mir übrigens nur einmal kurz in die Augen geguckt hat, keine eigenständige Reaktionskontrolle durchgeführt hat)
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coopa
Beitrag 23.08.2011, 15:18
Beitrag #17


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Zitat (JackJoney @ 22.08.2011, 16:29) *
Meine Frage:
Ist es überhaupt zulässig, das eine Blutprobe durch einen Polizeibeamten angeordnet wird, obwohl zuvor der Urintest negativ war?


Um einmal nur diese Frage zu beantworten:

Ja, es kann zulässig sein. Der freiwillige Urintest ist ein Baustein einer ganzen Reihe von Ermittlungsschritten die den Verdacht einer berauschten Tat erhärten oder aufweichen. Dabei ist er keineswegs ein sicheres Anzeichen für eine unberauschte Fahrt. Urintests neigen manchmal dazu falsch negativ anzuzeigen. Es kommt dann auf die Bewertung der anderen Verdachtsmomente an ob weitere Ermittlungsschritte unternommen werden. Die Hürde bis zur einer Blutentnahme nach § 81a StPO ist nicht groß und kann ziemlich leicht überschritten werden. Nur eine Blutentnahme kann einen Verdacht sicher ausschließen oder bestätigen.

Ich bin gespannt auf das Ergebnis Deiner Blutentnahmen. Du nicht auch?
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ts1
Beitrag 23.08.2011, 15:41
Beitrag #18


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Wenn der Verdacht so erheblich ist, dass nicht einmal 1(-2) negative Urintest(s) ihn entkräften kann - wieso macht man sich dann überhaupt die Mühe? think.gif
Zitat
Nur eine Blutentnahme kann einen Verdacht sicher ausschließen oder bestätigen.
Bei positivem Urintest geht's zum zapfen. Bei negativem Urintest ebenso. Der Urintest ist also reine "Verarsche" und Zeitvertreib!?


--------------------
MfG Thomas
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coopa
Beitrag 23.08.2011, 16:26
Beitrag #19


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Zitat
wieso macht man sich dann überhaupt die Mühe?


Das frage ich mich auch in manchen Fällen.

Zitat
Der Urintest ist also reine "Verarsche" und Zeitvertreib!?


Nein. Er zeigt sowohl dem Betroffenen als auch dem Polizisten wohin die Reise geht. Man bekommt bei ihm meistens ein schnelles sichtbares Ergebnis ob nun eine berauschte Fahrt vorliegt oder nicht und welche Drogen eine Rolle spielen. Bei der Blutentnahme hat man das nicht.

Bei zweifelhaften/grenzwertigen Fällen kann er dem Betroffenen auch eine Blutentnahme ersparen wenn der Verdachtszeiger dann weiter in Richtung "Unschuldig" tickt. Nur für solche Fälle ist er eigentlich da.

Bei eindeutigen Drogenkonsumanzeichen kann man ihn sich aber durchaus sparen, dann spart man sich auch die Diskussion wenn mal ein falsch-negatives Ergebnis angezeigt werden würde.
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JackJoney
Beitrag 24.08.2011, 23:59
Beitrag #20


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Für eine Blutentnahme OHNE richterliche Anordnung müssen aber doch eindeutige Hinweise vorliegen oder nicht? Ist ein durchgeführter Urintest NEGATIV, wo liegt dann die "Gefahr in Vollzug"?

Reaktionstest sind nur Indizien ... Sauft ein Liter RedBull und jeder fällt durch ..
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Hornblower
Beitrag 25.08.2011, 11:34
Beitrag #21


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Der Urin-Schnelltest ist *ein* Merkmal, das in die Erwägungen einbezogen wird, ob Blut entnommen wird oder nicht.

Ein positiver Schnelltest ist ein starker Hinweis darauf, daß mal Blut getestet werden sollte.

Wenn ein Polizist guten grund hat, anzunehmen, daß ein Proband unter Drogen steht, dann kann ein positiver Schnelltest seinen Verdacht weiter erhärten; ein negativer Schnelltest muß den Verdacht aber durchaus nicht auflösen, insbesondere dann nicht, wenn der Polizist meint, die Probe könne manipuliert worden sein.

Um eine Blutprobe durchzusetzen, sollte der Polizist aber schon *gute* Gründe haben.

*Ob* der Polizist gute Gründe hat, entscheidet aber nicht der Proband. Unmittelbar wird dies, wenn kein Richter verfügbar ist, der Polizist entscheiden. Begibt er sich dabei auf zu schwaches Eis, dann können allerdings Konsequenzen drohen.

Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Hotelpool
Beitrag 25.08.2011, 13:54
Beitrag #22


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Die entscheidende Frage ist nun, ob im Blut etwas gefunden wird. Wenn nein, hat der TE deutlich bessere Möglichkeiten, die Rechtswidrigkeit der Blutentnahme mittels Fortsetzungsfeststellungsklage feststellen zu lassen als wenn im Blut berauschende Substanzen nachgewiesen werden. Denn wird etwas gefunden, dürfte es dem Polizisten nicht schwer fallen, zu begründen, weshalb man trotz der negativen Urinprobe Grund zur Annahme hatte, der Verdächtige sei berauscht unterwegs gewesen (glasige Augen, erweiterte Pupillen, seltsames Verhalten, etc).

Wurde der Richtervorbehalt bewusst umgangen, könnte man zu einem Beweisverwertungsverbot gelangen. Wurden aber lediglich die Anfangsverdachtsmomente irrtümlicherweise für gegeben erachtet, mag zwar die Anordnung der Blutprobe als solches rechtswidrig gewesen sein. Für ein Beweisverwertungsverbot dürfte das aber in keinem Fall reichen.

Die entscheidende Frage an den TE lautet daher: war was im Blut, das gefunden werden könnte oder nicht?


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JackJoney
Beitrag 25.08.2011, 16:24
Beitrag #23


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Kurzum gesagt, ohne richterliche Anordnung und negativem Schnelltest kann ein Polizist problemlos und eigenmächtig eine Blutprobe anordnen, nur weil ihm meine Augen verdächtig vorkommen?

Im Übrigen ein Polizist, der mir nicht einmal in die Augen geguckt hat, keine Reaktionstest durchgeführt hat etc?

Eine einstweilige Verfügung gegen die Blutprobe (sodass sie erst gar nicht ausgewertet werden darf) ist auch nicht machbar?
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Hotelpool
Beitrag 25.08.2011, 16:43
Beitrag #24


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Wenn ein Anfangsverdacht objektiv angenommen werden kann, dann darf die Blutprobe so angeordnet werden. Du kannst dir sicher sein, dass die Polizeibeamten genug Argumente für einen solchen Anfangsverdacht auffahren werden, wenn sich in deinem Blut was findet. Da brauchst du dir keine Hoffnungen machen, auf diesem Wege zu einem Beweisverwertungsverbot zu gelangen.


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fahrtenbuchführer
Beitrag 25.08.2011, 16:54
Beitrag #25


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Zitat (Hotelpool @ 25.08.2011, 14:54) *
Die entscheidende Frage ist nun, ob im Blut etwas gefunden wird. Wenn nein, hat der TE deutlich bessere Möglichkeiten, die Rechtswidrigkeit der Blutentnahme mittels Fortsetzungsfeststellungsklage feststellen zu lassen als wenn im Blut berauschende Substanzen nachgewiesen werden.


Wäre hier nicht das OLG gem. § 23 EGGVG zuständig? think.gif

@ Jack

Kann man nun in deinem Blut etwas finden oder nicht?!


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Hotelpool
Beitrag 25.08.2011, 17:17
Beitrag #26


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@Fahrtenbuchführer:

Jepp, du hast insoweit Recht, dass es sich um eine repressive Maßnahme der Polizei handelt und damit eine FFK vor dem Verwaltungsgericht ausscheidet. War in Gedanken nämlich noch bei dem Fred, in dem es um eine präventive Durchsung eines PKWs ging.

Soweit ich die Rechtslage überschaue müsste aber statt eines Verfahrens vor dem OLG nach §§ 23 ff EGGVG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO analog beim Amtsgericht die richtige Verfahrensart sein.


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haschee
Beitrag 25.08.2011, 18:30
Beitrag #27


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Und würde etwas gefunden wäre es zumindest dem VGH BaWü egal ob die Blutentnahme owi/strafrechtlich rechtmäßig wäre oder nicht.


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restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Pjotr
Beitrag 25.08.2011, 19:12
Beitrag #28


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Das heißt also das ich gegen eine Blutentnahme die meines Erachtens nach unzulässig war grundsätzlich erstmal garnichts machen kann? Warum wird immer gesagt "wenn dann was gefunden wird". Warum wartet man das ab? Wieso muss sich der Polizist nicht jetzt sofort rechtfertigen?
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fahrtenbuchführer
Beitrag 25.08.2011, 20:26
Beitrag #29


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Zitat (Pjotr @ 25.08.2011, 20:12) *
Das heißt also das ich gegen eine Blutentnahme die meines Erachtens nach unzulässig war grundsätzlich erstmal garnichts machen kann?


Nein, Eilrechtsschutz gibt es hier nicht und braucht man auch meines Erachtens nicht - der Grundrechtseingriff ist mit der Blutentnahme längst abgeschlossen. Ob ausgewertet wird liegt in der Hand der Polizei/StA - ob das Ergebnis auch verwertet werden kann steht auf einem anderen Blatt.


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Pjotr
Beitrag 25.08.2011, 22:38
Beitrag #30


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Zitat (fahrtenbuchführer @ 25.08.2011, 21:26) *
[...]ob das Ergebnis auch verwertet werden kann steht auf einem anderen Blatt.

Ja aber ich lese in letzter zeit auch öfter das es der führerscheinstelle recht egal ist wie und warum das testergebnis zustande gekommen ist.
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Hotelpool
Beitrag 26.08.2011, 09:05
Beitrag #31


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Das ist auch zu Recht so. Die Führerscheinstelle handelt rein präventiv zu Gefahrenabwehrzwecken. Da ist es im Hinblick auf die von unzuverlässigen Autofahrern ausgehende Gefahr für höherrangige Rechtsgüter (Leben, Gesundheit) der übrigen Verkehrsteilnehmer zu vernachlässigen, wenn ein Blutprobenergebnis auf unrechtmäßige Weise erlangt wurde. Dass dir die FSSt deinen Lappen wegnimmt, geschieht nicht, um dich zu bestrafen, sondern um andere Menschen zu schützen.


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fahrtenbuchführer
Beitrag 26.08.2011, 14:35
Beitrag #32


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Aktuelle interssante Entscheidung:

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere...nhalte/1391.htm


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JackJoney
Beitrag 12.12.2012, 07:46
Beitrag #33


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Hallo liebe Leidgenossen,
anfang des Jahres werde ich nach über 1,5 Jahren endlich wieder den Frontalangriff auf das Wiedererlangen meines Führerscheins starten wink.gif .. die MPU ..

1 Jahr Abstinenz habe ich nun bereits nachgewiesen und auf die MPU selbst bin ich gut vorbereitet..

Nun die Frage:
Wenn ich meinen Führerschein wieder erhalte.. droht mir bei einer Verkehrskontrolle aufgrund der Vorgeschichte sofort wieder ein Urintest/Wischtest? Oder sind diese "Informationen" dann aus dem Polizeiregister wieder gelöscht?

Ich frage nicht aufgrund dessen, das ich wieder konsumieren möchte. Eher darum, das mir eine solche Verkehrskontrolle bei meinem mittlerweile neuen Umfeld unangenehm wäre. Die wissen nix davon.
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Hornblower
Beitrag 12.12.2012, 09:05
Beitrag #34


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Ich habe Deinen neuen Beitrag mal an Deinen alten Thread gehängt, damit die Vorgeschichte klar wird.

Viele Grüße,

H.H.


Nachtrag:

Aus der Tatsache, daß Du nun eine MPU angehst, gehe ich davon aus, daß in Deiner Blutprobe also doch etwas gefunden wurde (aus Deinen bisherigen Postings geht dies nicht klar hervor, wenn ich nichts überlesen habe). Somit war der Anfangsverdacht der Polizei also anscheinend begründet.

Worum hat es sich denn dabei gehandelt, und wie war denn die Konsum-Geschichte?

Viele Grüße,

H.H.


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corneliusrufus
Beitrag 12.12.2012, 09:46
Beitrag #35


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Ich denke, Dir droht wieder ein Wischtest. Ob der geduldet werden muss, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ein Urintest ist jedenfalls freiwillig. Wenn Du den - aus durchaus guten Gründen - ablehnst, dann wird die Prozedur für diejenigen, denen Du Deine frühere Geschichte äh verbergen willst, nur noch auffälliger.

Andererseits wäre er schnell (negativ) vorbei, denn Du konsumierst ja nichts, nicht wahr?

Es wäre schön, wenn Du die damalige Geschichte nun insoweit ergänzt, welche Droge im Blut gefunden wurde und in welcher Konzentration. Oder stammt das MPU-Erfordernis aus einem noch späteren Fall?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Tommy Danger
Beitrag 12.12.2012, 17:19
Beitrag #36


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Ich kenne Urintest die negativ ausgehen und trotzdem wird Drogenkosum im Blut nachgewiesen.

Oftmals keine wirksamen Subtanzen mehr, aber eben der grundsätzliche Konsum!



Zitat (JackJoney @ 12.12.2012, 07:46) *
Hallo liebe Leidgenossen,
anfang des Jahres werde ich nach über 1,5 Jahren endlich wieder den Frontalangriff auf das Wiedererlangen meines Führerscheins starten wink.gif .. die MPU ..

1 Jahr Abstinenz habe ich nun bereits nachgewiesen und auf die MPU selbst bin ich gut vorbereitet..

Nun die Frage:
Wenn ich meinen Führerschein wieder erhalte.. droht mir bei einer Verkehrskontrolle aufgrund der Vorgeschichte sofort wieder ein Urintest/Wischtest? Oder sind diese "Informationen" dann aus dem Polizeiregister wieder gelöscht?

Ich frage nicht aufgrund dessen, das ich wieder konsumieren möchte. Eher darum, das mir eine solche Verkehrskontrolle bei meinem mittlerweile neuen Umfeld unangenehm wäre. Die wissen nix davon.

Wenn du zum richtigen Zeitpuntk an der richtigen Stelle bist und wieder keine Ausfallerscheinungen und keinen Konsum , wie du in deinem Eingangsfred behauptet, hast, wirst du wieder kontrolliert werden.

Über die gesetzlichen Löschfristen kann ich dir Nichts sagen. Mein Bauchgefühl sagt jedoch, 2 Jahre sind zuwenig zum Lösen.

TD
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corneliusrufus
Beitrag 12.12.2012, 17:48
Beitrag #37


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Zitat (Tommy Danger @ 12.12.2012, 17:19) *
Ich kenne Urintest die negativ ausgehen und trotzdem wird Drogenkosum im Blut nachgewiesen.

Oftmals keine wirksamen Subtanzen mehr, aber eben der grundsätzliche Konsum!


Ich auch und so scheint es ja hier seinerzeit gewesen zu sein. Nur gegen die Blutentnahme kann man sich kaum vor der erfolgten Entnahme wehren. D. h. ab Anordnung dieser hat man es nicht mehr in der eigenen hand. Nur zuvor, sinnigerweise durch Nullkonsum.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Officer
Beitrag 13.12.2012, 00:23
Beitrag #38


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Nun wird zumindest klar, weshalb du damals so vehement an einer Rechtswidrigkeit der Anordnung der Blutentnahme interessiert warst.

Es kommt immer wieder vor, dass auch trotz eindeutig negativem Urintest Blutentnahmen angeordnet werden. Und zwar immer dann, wenn ein VT ganz offensichtlich beeinflusst ist.
Die Urintests sind zum einen nicht 100% genau und zum anderen zeigen sie auch längst nicht alle möglichen Substanzen an. Sie sind aber insofern eine gute Hilfe, dass man bei einem positiven Urintest bereits angeben kann, auf welche Substanzen das Blut zu untersuchen ist (das macht es billiger).

Ansonsten empfiehlt es sich auch, zusätzlich eine Urinprobe zum Screening einzuschicken. Das ist im Gegensatz zur Blutuntersuchung noch relativ billig und liefert genaue Erkenntnisse, worauf anschließend das Blut zu testen ist.


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Gruß, Officer
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JackJoney
Beitrag 12.01.2013, 09:30
Beitrag #39


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Da ich lange im Urlaub war, jetzt erst meine Antwort:

Richtig, ich hatte damals konsumiert..

Mir gehts hauptsächlich darum, das mein neue Umfeld davon nix mehr erfahren soll.. Wie sieht es z.B. auch aus, wenn ich mit meinem Chef als Beifahrer (Was auch vorkommt) angehalten werde und zum Urin/Bluttest mitkommen soll, weil es eine Vorgeschichte gibt, die mein Chef jedoch verständlicherweise nicht erfahren soll, dann aber erfährt?

Ich konsumiere nix mehr, hab es auch nicht mehr vor.. Jeder Test wird folglich negativ ausfallen..
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MrMurphy
Beitrag 12.01.2013, 09:53
Beitrag #40


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Hallo

Zitat
das mein neue Umfeld davon nix mehr erfahren soll


Und wie hast du denen erklärt, das du keinen Führerschein hast? Wobei es ungewöhnlich wäre, wenn es zwischen altem und neuem Umfeld keine Schnittmenge geben würde.

Mit dem Problem, das du bei Verkehrskontrollen im Fokus der Behörden landest, wirst du leben müssen. Die Erfahrung ist schließlich, das die Mehrheit der Drogenabhängen trotz gegenteiliger Äußerungen wieder rückfällig werden. Dafür gibt es hier im Forum ja auch bereits Beispiele. Von daher wäre es sinnvoll alle Leute, die mit dir fahren werden, in deine Problematik einzuweihen.

Wenn erst bei einer Kontrolle deine Vorbelastung rauskommt ist das viel schlimmer. Ganz davon abgesehen, das dein Chef eventuell Termine versäumt.

Bei Kontrollen ist es häufig nicht möglich, dich außer Hörweite deiner Mitfahrer zu befragen. Schon aus Eigensicherungserwägungen hat die Polizei es nicht so gerne, wenn Kontrollierte sich weit wegbegeben. Und wenn du zur Urinkontrolle gebeten wirst läßt sich das schon gar nicht verheimlichen.

Gruss

MrMurphy
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JackJoney
Beitrag 12.01.2013, 13:07
Beitrag #41


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naja okay, danke für die Antwort
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JackJoney
Beitrag 30.01.2013, 20:19
Beitrag #42


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Habe im Übrigen heute mein positives Gutachten erhalten..
Damit ist der Weg zum Führerschein wieder geebnet..!
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Mr.T
Beitrag 30.01.2013, 20:42
Beitrag #43


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Glückwunsch! wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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corneliusrufus
Beitrag 30.01.2013, 21:23
Beitrag #44


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Herzlichen Glückwunsch!

Liebe Greet-Ings Cornelius


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nachteule
Beitrag 30.01.2013, 22:51
Beitrag #45


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Hallo, JackJoney,

vermutlich wird es damals auch ein Strafverfahren gegen Dich gegeben haben (Verstoß gg. § 29 BtMG), das dann sehr wahrscheinlich eingestellt wurde.

Richtig?

Bei einer Einstellung des Verfahrens und wenn außer dem Konsum nichts nachweisbares vorlag, dürfte es schwer werden, eine längere Speicherung des Vorfalls in der polizeilichen Datenbank zu begründen.

Du kannst ja mal über Deinen Landesdatenschutzbeauftragten anfragen, ob Du noch gespeichert bist und, wenn ja, ob man dieses löschen kann.

Viele Grüße,

Nachteule


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JackJoney
Beitrag 03.02.2013, 18:30
Beitrag #46


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Hallo smile.gif
Ich habe am vergangenen Freitag meinen vorläufigen Führerschein zugeschickt bekommen.

Zitat
vermutlich wird es damals auch ein Strafverfahren gegen Dich gegeben haben (Verstoß gg. § 29 BtMG), das dann sehr wahrscheinlich eingestellt wurde.

Es wurde damals tatsächlich mal eine leere "Tüte" bei mir gefunden, wodurch ich jedoch keinen Führerschein verloren habe, da dies nicht währrend der Autofahrt geschehen ist, wo bei mir eine positive Kontrolle durchgeführt wurde!
Die Tüte war damals leer, lediglich ein paar Anheftungen waren noch zu finden. Das Verfahren wurde eingestellt.

Haben die Polizisten bei einer normalen Personenabfrage auch Hinweise darauf, das die damalige Blutprobe positiv auf BTM getestet wurde und ich somit meinen Führerschein abgeben musste?

Weil wenn dies nicht gegeben ist, dürfte mich in Zukunft keine BTM Kontrolle erwarten, die anhand von alten Informationen im Polizeicomputer gerechtfertigt wären.. Abgesehen davon, das ich sowieso nix mehr damit zu tun habe und ich im Grunde jeder Kontrolle gelassen entgegen blicken könnte.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2025 - 16:49