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> Traktor mit 2 Anhängern, Reihenfolge
kalli
Beitrag 24.08.2011, 13:20
Beitrag #1


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Hallo Leut,

ein Traktor im lof-Betrieb ist mit zwei Anhängern unterwegs. Nur hat er vorrne den einachsigen und dahinter den zweiaachsigen Anhänger. In Kurven kommt es hin und wieder zu fahr- und ladungstechnischen Problemen. Ist diese Kombination (vorne 1achsig, hinten 2achsig) überhaupt so zulässig ?

Gruß

Kalli
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Dlarah
Beitrag 24.08.2011, 15:34
Beitrag #2


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Es geht nur so! Der zweiachsige Anhänger hat hinten zwar ein Anhängemaul, aber kann dort nur einen Bruchteil der Stützlast aufnehmen, die der Einachser aufweist. Das Anhängemaul am Schlepper kann das. Die Stützlast des Zweiachsers besteht nur aus der Deichsel, und damit kommt der Einachser locker zurecht.

Wenn die Fuhre ins Schwingen (auf/ab) oder ins Schlingern (links/rechts) kommt, fehlt in den Reifen Luft oder man hat überladen oder man ist zu schnell. Ein leerer Einachser vor einem vollen Zweiachser ist ungünstig, also von "hinten her" entladen, wenn die Entladestellen weiter auseinander liegen.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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GolfVI
Beitrag 24.08.2011, 16:58
Beitrag #3


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Hier eine recht informative Broschüre zum Thema LoF Transport. Ansonsten sind auch die DLG Merkblätter sehr zu empfehlen. Bei den "Fahr- und Ladungsproblemen" solltest Du etwas genauer werden, damit man Dir weiterhelfen kann.
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kalli
Beitrag 25.08.2011, 10:11
Beitrag #4


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Danke für die Infos- nur gibt es eine spezielle Vorschrift(Rechtsgrundlage) nachdem explizit vorgeschrieben wird, welcher Anhänger, wohin muss-oder ist es letztlich ausschließlich von der Stützlast abhängig?

Gruß
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GolfVI
Beitrag 25.08.2011, 11:59
Beitrag #5


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In der StVZO/ StVO gibt es keine derartige Vorschrift. Wenn die AHK die nötige zulässige Stützlast aufweist, darf an ihr ein Starrdeichselanhänger mitgeführt werden. Gerüchteweise habe ich schon öfter gehört, dass die Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften fordern, dass der SDAH vorne mitgeführt wird. In einer UVV habe ich diese Regelung noch nicht gefunden. Sollte jemand da einen Textbeleg haben, wäre ich auch dankbar für die Info. Wobei so pauschal die Regelung nicht unbedingt Sinn macht. Man sollte auch die Größen/Gewichtsverhältnisse mit einbeziehen.
Zum Luftdruck und Stabilitätsproblemen: Bei Fahrten mit hoher Stützlast unbedingt den Luftdruck auf der Schlepperhinterachse prüfen!
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