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> Vorrang beim Wechsel auf den Radweg
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.09.2011, 22:35
Beitrag #1





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Hallo liebe Forenteilnehmer

Da mir die folgende Verkehrsführung nicht nur (aber auch) auf meiner üblichen Strecke begegnet, mache ich hierfür ein neues Thema auf und stelle die Frage: Wer hat beim Wechsel auf den Radweg Vorrang?


(Die Pfeile zeigen an, wohin die Verkehrsteilnehmer möchten bzw. müssen.)

Ist ein Radfahrer in dieser Situation Geradeausfahrer oder Linksabbieger?
Wie muss ich mich hier als Radfahrer folglich einordnen?
Ist das zwischen dem Radfahrer und dem blauen PKW Vorrang oder Überholen?

Und eben die generelle Frage: Wer hat Vorrang, wer fährt zuerst, wer muss (auf wen) warten?

Freundliche Grüße
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mir
Beitrag 05.09.2011, 22:43
Beitrag #2


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Du wechselst auf den Radweg, also auf einen "anderen Straßenteil". Im Gegensatz zum Einfahren auf die Fahrbahn gibt es dazu keine besondere Regelung. Möglicherweise ist § 9 (5) analog anzuwenden.

Ich handhabe das in der Praxis wie einen Spurwechsel nach links. also: links zur Mitte einordnen, Hand raus, umsehen, dann rüber, wenn frei ist. Ich kann das aber rechtlich nicht begründen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.09.2011, 22:46
Beitrag #3


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IMHO ist er zunächst Linksabbieger - jedenfalls für alle übrigen Beteiligten (und potentiell weitere) nicht von einem solchen zu unterscheiden wink.gif
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janr
Beitrag 05.09.2011, 22:50
Beitrag #4


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Man könnte Argumentieren, daß du, bevor du den Radweg, den anderen Straßenteil, die "Einfahrt" erreichst, abbiegst.

Ich würde allen Vorrang gewähren, je nachdem wie nahe sie sind, aber auf alle Fälle mich ganz links einorden - auf der eigenen Richtungsfahrbahn, mit Handzeichen natürlich.

Da könnte der "Blaue" rechts an mir vorbei und den Roten müßte ich passieren lassen, auch die Fuügänger.

Bei Spurwechsel wäre das doch auch so. think.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.09.2011, 23:33
Beitrag #5





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Hallo

Der Blaue kann nicht rechts vorbei, wenn der Radfahrer sich auf der linken Hälfte seines Fahrstreifens einordnet. Dafür reicht der Platz nicht aus. (Meine Skizzen sind da vielleicht etwas großzügig gestaltet...)

Ihr würdet echt Handzeichen geben? Warum sollte der Radfahrer das machen?, er will doch geradeaus.
Aber ich gebe Handzeichen eh höchstens beim Verlassen eines Kreisverkehrs (will mich ja nicht lächerlich machen - hatte ich aber auch schon mal erwähnt), oder manchmal wenn es sonst sehr viel Sinn ergibt.

Also muss hier der Radfahrer Vorrang gewähren, obwohl er geradeaus fahren möchte und ein Zeichen 306 "Vorfahrtstraße" hat?
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janr
Beitrag 05.09.2011, 23:43
Beitrag #6


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Also entweder ist es ein Abbiegevorgang wo man danach in den Radweg einfährt, oder es sind Spurwechsel.

Beides male muß doch geblinkt werden. (Handzeichen natürlich)

Außerdem wäre es besser wenn man weis was du vorhast. wink.gif


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klausimausi
Beitrag 06.09.2011, 08:44
Beitrag #7


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m.E. ist es ein Spurwechsel!

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Mitleser
Beitrag 06.09.2011, 09:04
Beitrag #8


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Ich bin auch für Spurwechsel (analog). Da der Radler auf der selben Straße bleibt, biegt er jedenfalls nicht ab. § 9 Abs. 5 StVO sehe ich nicht analog anwendbar, da a) der Vorgang des Spurwechsels bereits in § 7 StVO abgebildet ist und b) auch dieser Spurwechsel nicht mit den Gefahren des Wendens bzw. Rückwärtsfahrens vergleichbar ist und ein anderer Straßenteil wohl auch kein Grundstück iSd § 9 StVO ist.
Nur das § 7 StVO -und damit auch sein Abs. 5- wegen der amtlichen Überschrift generell nicht anwendbar ist. Bleibt also für Vorrang, Vorfahrt, und Co. nur der Gummiparagraph.
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janr
Beitrag 06.09.2011, 11:28
Beitrag #9


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Muß man nicht erstmal in die Staße links abbiegen, um dann rechts auf den anderen Straßenteil zu kommen? think.gif

Abgesehen davon:
Wenn man sich zur Mitte einordnen will, muß man auf den nachfolgenden Verkehr achten.
Wenn man dann links rüber will, auf den Gegenverkehr.
Und die Fußgänger könnten auch annehmen, daß der Radling in die Straße will, und da hätten sie auch Vorrang.


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Pogge
Beitrag 06.09.2011, 11:31
Beitrag #10


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Das ganze Thema zeigt doch mal wieder, warum solche Konstrunkte grundsätzlich nicht angeordnet werden sollen!
Und warum man nicht irgendwo am linken Strassenrand nach Schildern suchen sollte! whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 06.09.2011, 11:33
Beitrag #11


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Da der Radweg noch zur Nord-Süd-Straße gehört, bleibt man auf der Nord-Süd-Straße und damit auch im Kreuzungsbereich. Somit biegt man mMn nicht kurzfristig in die Ost-West-Straße ein.
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klausimausi
Beitrag 06.09.2011, 11:33
Beitrag #12


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Zitat (janr @ 06.09.2011, 12:28) *
Und die Fußgänger könnten auch annehmen, daß der Radling in die Straße will, und da hätten sie auch Vorrang.
Die Füsslinge haben m.E. auch bei der Spurwechselversion Vorrang. Immerhin befinden sie sich schon auf dem Straßenteil auf dem der Radling erst drauf will ...

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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janr
Beitrag 06.09.2011, 12:45
Beitrag #13


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Dann macht es doch gar keine Unterschied, ob der Radler abbiegt oder ob er einen Spurwechsel macht, Vorrang haben alle.


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klausimausi
Beitrag 06.09.2011, 13:00
Beitrag #14


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So würde ich es sehen - und alles andere macht meiner Meinung nach keinen Sinn!

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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rapit
Beitrag 06.09.2011, 14:39
Beitrag #15


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Was machen denn die Rollschuhfahrer auf der Fahrbahn?

Aber davon abgesehen, ist Parallelverkehr immer Vorrang zu gewähren, egal, ob man abbiegt, oder einen Spurwechsel vollzieht, also ist die sache eindeutig: Radling muss warten.
Und Handzeichen geben.

Mach eine abknickende Vorfahrtsstraße nach rechts daraus und die Sache wird interessant thread.gif
Nicht vom Handzeichen her, aber als Abbieger hättst Du Vorrang vor rot, als Spurwechsler muss ich mir mal Gedanken machen think.gif


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klausimausi
Beitrag 06.09.2011, 14:41
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 06.09.2011, 15:39) *
Was machen denn die Rollschuhfahrer auf der Fahrbahn?
Das Gleiche wie Fußgänger wink.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
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Mitleser
Beitrag 06.09.2011, 15:52
Beitrag #17


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Zitat (janr @ 06.09.2011, 13:45) *
Dann macht es doch gar keine Unterschied, ob der Radler abbiegt oder ob er einen Spurwechsel macht, Vorrang haben alle.
Eigentlich nicht, aber: Beim Abbiegen wäre der Vorrang klar geregelt; beim Spur- und Straßenteilwechsel nicht wirklich, sondern nur über Auslegung.
Es gibt aber noch andere Problemkreise, wofür die Klärung "Abbiegen oder Wechsel" relevant ist. ZBsp wie stark der Radler die Kreuzung schneiden darf - ob er also mangels Gegenverkehr und bei entsprechender Geschwindigkeit bereits vor der Kreuzung die Fahrspuren des Gegenverkehrs benutzen darf.

Zitat (rapit @ 06.09.2011, 15:39) *
Radling muss [...] Handzeichen geben.
Nö. Es ist es nirgends direkt vorgeschrieben. Selbst bei abzulehnender doppelter (Fahrrad != Kfz; Fahrstreifenwechsel != Straßenteilwechsel) analoger Anwendung von § 7 Abs. 5 StVO würde ein deutliches Anzeigen durch sonstige Körpersprache genügen. Und nicht zuletzt fordern Gerichte gerade bei schwierigen Fahrmanövern wie Spurwechseln und Abbiegen beide Hände am Lenker bzw. an der Bremse.
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rapit
Beitrag 06.09.2011, 16:59
Beitrag #18


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Zitat (Mitleser @ 06.09.2011, 16:52) *
...Es ist es nirgends direkt vorgeschrieben. ...

Es ist doch immer wieder interessant, sich genauer mit speziellen Problemen zu befassen.
Was man so alles als selbstverständlich nimmt, aber dann "so direkt" tatsächlich nicht findet. think.gif
Aber ich denke, die Gesamtschau ergibt, dass dennoch anzukündigen ist, denn sogar beim Umfahren von Hindernissen (§ 6 StVO) steht die Ankündigungspflicht, offenbar besteht eine Regelungslücke, die aber mit dem "erst-recht"-Argument gefüllt werden kann, denn wenn sogar ein Schlenker wegen eines Hindernisses angekündigt werden muss, dann doch wohl "erst recht" ein Schlenker, den der nachfolgende und entgegenkommende Verkehr nicht ohne weiteres vorhersehen kann.

Es sei denn, man qualifiziert das Wechseln auf den separaten Straßenteil ohnehin als Abbiegen, dann muss ohnehin die Fahrtrichtungsänderung (das Wort trifft den Fall des TE doch eigentlich sehr gut, oder?) angezeigt werden.

Wie würde denn gegebenenfalls beschildert, denkt man sich das mal hinzu.
Wahrscheinlich so oder so:



beides spricht für Abbiegen, in der Praxis dürfte evtl. die dem unteren Beispiel entsprechende Markierung auf der Fahrbahn zu finden sein.


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mir
Beitrag 06.09.2011, 19:36
Beitrag #19


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Die VwV verlangen allerdings, daß es "eine sichere Querungsmöglichkeit" am Anfang und Ende eines solchen Radweges geben muß. think.gif

@rapit: Es gibt keine einheitliche Beschilderung dafür. Das wird mal wie von Dir beschrieben beschildert, mal mit Z237+"Ende"+ ZZ mit viel Text, mal Z254, mal nur auf der anderen Seite.

Ich tendiere so langsam zur Meinung, daß ein Radweg eine Sonderfahrspur ist; es ist also ein Spurwechsel, und §7 (5) regelt:

Zitat
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.


Ich frag mich jetzt allerdings, was diese Formulierung in einer Kreuzung für die Vorfahrsbeziehung zum Querverkehr bedeutet.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.09.2011, 19:50
Beitrag #20





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Hallo

Vielen Dank für die Antworten!

Zitat (rapit @ 06.09.2011, 15:39) *
Was machen denn die Rollschuhfahrer auf der Fahrbahn?

Die Inlineskater habe ich eingezeichnet, weil sie auf meiner letzten Tour tatsächlich so vorkamen (allerdings waren sie längst vorbei, als ich die Kreuzung erreichte). Wo möchtest du sie denn stattdessen haben?
- der Geh- und Radweg bis zur Kreuzung ist zu eng dafür, dass zwei Skater nebeneinander fahren könnten (Inlineskater brauchen sehr viel Platz, weiß ich schon aus eigener Erfahrung - die mir bekannten Geh- und Radwege sind dafür viel zu eng, selbst für einen einzelnen)
- spätestens ab der Kreuzung müssten sie sowieso auf die Fahrbahn, denn der Fußweg ("Landjugendpättken") ist
1. gesperrt (Zeichen 600)
2. ein Kiesweg, für Inliner generell völlig unbenutzbar

Zitat (rapit @ 06.09.2011, 17:59) *
ein Schlenker, den der nachfolgende und entgegenkommende Verkehr nicht ohne weiteres vorhersehen kann

Woraus schließt du denn das? Da steht Zeichen 240, so dass Nachfolgende ahnen (müssten), dass der Radfahrer an der Kreuzung auf diesen Weg wechseln wird.
Auch aus der Gegenrichtung ist der Radweg gekennzeichnet und gut sichtbar.

Der übrige Verkehr wird also wahrscheinlich mit dem Manöver des Radfahrers rechnen. (Bisher ging ich von eigenem Vorrang aus, da ich ja geradeaus fahre - und selbst das klappte ganz gut)

Was der Radweg überhaupt soll? Laut Zeitungsartikel (zum Datum der Fertigstellung) sei nun eine "durchgehende sichere Verbindung für Radfahrer zwischen Alverskirchen und Telgte" geschaffen worden. Ich zweifle diese Aussage an:
1. Der Radweg ist nicht durchgehend. Der linksseitige Weg, der in Alverskirchen beginnt (siehe Foto hier, 5. Bild von oben*), ist nicht benutzungspflichtig, und damit genaugenommen nicht einmal freigegeben. Der Radweg verläuft ab Alverskirchen linksseitig, ab der Kreuzung mit der Landstraße jedoch rechtsseitig. Die unterschiedliche Kennzeichnung, ebenso wie ein Radweg-Ende im Wegverlauf und eine folgende beginnende Benutzungspflicht ohne Auffahrmöglichkeit lassen Stetigkeit und Überlegtheit vermissen.
2. Ich bin die Strecke schon zuvor oft gefahren. Dort wurde kaum gehupt und außerdem ausreichender Abstand beim Überholen gehalten (d. h. meistens komplett über die Gegenfahrbahn überholt). Eine Gefahrenlange war dort nicht erkennbar.

*) das letzte Bild zeigt die betreffende Kreuzung - ersetzt die Absperrschranke durch Zeichen 240, dann passt die Situation

P.S: Es ist interessant, wie lange man sich mit so einer Fünfzehnzehn-Kilometer-Ortsrundfahrt beschäftigen kann...
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.09.2011, 23:04
Beitrag #21


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Zitat (münsterland-radler @ 06.09.2011, 20:50) *
P.S: Es ist interessant, wie lange man sich mit so einer Fünfzehnzehn-Kilometer-Ortsrundfahrt beschäftigen kann...

Andere Leute haben sich noch viel Länger damit beschäftigt indem sie die jetzige Situation geplant und angeordnet haben thread.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.09.2011, 00:13
Beitrag #22





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Ja - weil das hier

(Skizze stellt die Führung des Radweges vereinfacht dar)
ihrer Meinung nach ja auch eine supertolle sichere und stetige Verbindung für Radfahrer ist
(immerhin wurde bei den letzten Bauarbeiten lediglich die Fahrbahn, nicht aber der Radweg gesperrt - trotzdem, für die Standardführung: na ja)
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rapit
Beitrag 07.09.2011, 07:16
Beitrag #23


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Kräder und Reiter verboten?

Mach doch davon mal ein Foto und stell das hier ein bitte. rolleyes.gif


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Mitleser
Beitrag 07.09.2011, 08:45
Beitrag #24


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Zitat (rapit @ 06.09.2011, 17:59) *
Aber ich denke, die Gesamtschau ergibt, dass dennoch anzukündigen ist, denn sogar beim Umfahren von Hindernissen (§ 6 StVO) steht die Ankündigungspflicht, offenbar besteht eine Regelungslücke, die aber mit dem "erst-recht"-Argument gefüllt werden kann, denn wenn sogar ein Schlenker wegen eines Hindernisses angekündigt werden muss, dann doch wohl "erst recht" ein Schlenker, den der nachfolgende und entgegenkommende Verkehr nicht ohne weiteres vorhersehen kann.
Eine interessante Argumentation, der ich durchaus zustimmen könnte. thumbup.gif
Bliebe nur die -nicht pauschal zu klärende- Frage, wann ein Schlenker so gravierend ist, dass eine Ankündigungspflicht vorliegt. Ich denke da zBsp als Extrembeispiele an den Übergang von getrennten zu gemeinsamen Geh- und Radwegen oder Sonderfahrstreifen für Bus und Strab (s.u.).

Zitat (rapit @ 06.09.2011, 17:59) *
Es sei denn, man qualifiziert das Wechseln auf den separaten Straßenteil ohnehin als Abbiegen, dann muss ohnehin die Fahrtrichtungsänderung (das Wort trifft den Fall des TE doch eigentlich sehr gut, oder?) angezeigt werden.
Wenn man auf der selben Straße in die selbe Himmelsrichtung weiterfährt, dann ist die Bezeichnung "Abbiegen" für mich eine sprachliche und juristische Überdehnung des Wortes. Gleiches gilt für "Fahrtrichtungsänderung".
Beibehalten der Fahrtrichtung kann ja nicht nur das Nutzen der Ideallinie sein, sonst wäre jeder Spurwechsel (oder auch das Beibehalten einer verschwenkten Spur) auch gleich eine "Fahrtrichtungsänderung". no.gif
Wie oft biegt denn dann eine Strab ab, die die allgemeine (gerade) Fahrbahn benutzt, jedoch an jeder Haltestelle eine abgetrennte Haltestelleninsel vorfindet? Sie wechselt dann ja alle 200m den Straßenteil und nach 30m wieder zurück. Muss sie geradeaus blinken?
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rapit
Beitrag 07.09.2011, 09:05
Beitrag #25


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Zitat (Mitleser @ 07.09.2011, 09:45) *
Bliebe nur die -nicht pauschal zu klärende- Frage, wann ein Schlenker so gravierend ist, dass eine Ankündigungspflicht vorliegt.

Die Fahrschulen lehren dazu, das sei immer der Fall, wenn ein Schlenker größer als 1/2 m vollzogen werde.
So wird auch geprüft.

Wo das steht? blink.gif Weißnicht, habe ja meinen Führerschein whistling.gif
Und Fahrrad fahre ich wegen des individuellen großen Luftwiderstandes sowieso nicht. laugh2.gif

Und den Blinker für geradeaus werden wir sicher noch erleben whistling.gif whistling.gif
bytheway, Straßenbahnen blinken nach meiner Beobachtung sehr ausgiebig und viel, wohl nach dem Motto, Sicherheit geht vor.
und ein wenig OT: Ich hatte mich während der Gigalinerdiskussion immer gefragt, wann so ein Ding im Kreisverkehr blinken muss, so, dass es von hinten gesehen passt, oder so, dass es vorne passt, irgendwo war es ja immer falsch think.gif


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Beitrag 07.09.2011, 10:03
Beitrag #26


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Zitat (rapit @ 07.09.2011, 10:05) *
Und Fahrrad fahre ich wegen des individuellen großen Luftwiderstandes sowieso nicht. laugh2.gif


Wie das denn? Keine aerodynamische Tropfenform? rolleyes.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.09.2011, 19:19
Beitrag #27





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Zitat (rapit @ 07.09.2011, 08:16) *
Kräder und Reiter verboten?

Mach doch davon mal ein Foto und stell das hier ein bitte. rolleyes.gif

Ja, die Standard-Radweg-Beschilderung, wenn kein Zeichen 240 verwendet wird.
Ich wusste gar nicht, dass das als Besonderheit gesehen werden kann.

Auf der Strecke stehen mehrere dieser Zeichen, ich meine sogar in unterschiedlichen Größen (je nach Breite des Weges). Leider ist es nicht sehr nah. Aber wenn ich da nächstes Mal mit Kamera vorbeikomme, mache ich Fotos.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.09.2011, 01:15
Beitrag #28





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Hallo

Nachdem der Radweg beendet wird

folgen tatsächlich diese Schilder:

(Jedes Schild ist genau einmal fotografiert. Ich habe nur in Fahrtrichtung fotografiert. Da steht also wirklich 7 mal das Verbotsschild für Krafträder und Reiter.)

Spätestens mit dem letzten Schild fangen die Probleme an. Ich sehe es doch richtig, dass Radfahrer hier zwischen der Fahrbahn und dem Radweg wählen dürfen (weil Kraftrad-und-Reitverbot keine Benutzungspflicht für Fahrräder vorschreibt)?
Radfahrer, die sich für die Fahrbahn entschieden haben, können nicht mehr auf den benutzungspflichtigen Radweg auffahren:


Der Rest des Radweges wird im Radweg-Mecker-Foto-Thread vorgestellt.
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Mitleser
Beitrag 09.09.2011, 08:46
Beitrag #29


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Zitat (münsterland-radler @ 09.09.2011, 02:15) *
Spätestens mit dem letzten Schild fangen die Probleme an. Ich sehe es doch richtig, dass Radfahrer hier zwischen der Fahrbahn und dem Radweg wählen dürfen (weil Kraftrad-und-Reitverbot keine Benutzungspflicht für Fahrräder vorschreibt)?

Warum erst nach dem letzten Schild? Ansonsten yes.gif
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mir
Beitrag 09.09.2011, 09:21
Beitrag #30


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Normalerweise stehen Schilder doch rechts von der Fahrbahn, für die sie gelten. Die ganzen Kraftverkehrsverbote gelten also merkwürdigerweise für die breite Asphaltstraße links im Weg, während der schmale Weg für alle Fahrzeuge frei ist. Gottseidank muß ich mir darüber als Radfahrer mal ausnahmsweise nicht den Kopf zerbrechen. Beim letzten Schild kommt dann der Kfz-Verkehr gar nicht mehr weiter. wacko.gif

Die Benutzungspflicht gilt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Du den Radweg überhaupt erreichen kannst. Wenn da ein nicht passierbarer Graben zwischen Fahrbahn und Radweg ist, neige ich sogar dazu, den Radweg als gar nicht fahrbahnbegleitend aufzufassen. Was weiß ich, wo der Radweg in ein paar Kilometern hinführt ...


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.09.2011, 03:35
Beitrag #31





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Hallo mir

Das war auch einer meiner Gedanken - aber Zeichen 240 steht ja auch oft links von solchen Wegen. Wäre dann eigentlich die gesamte Fahrbahn der Geh- und Radweg?
Übrigens, das letzte Verbotsschild steht ja rechts vom Weg... vielleicht ja dort extra, damit es nicht auf die Fahrbahn bezogen wird, und Krafträder und Reiter den Geh- und Radweg nicht erreichen?

Wo der Radweg hinführt, kannst du hier im Radweg-Thread sehen - er verläuft schon parallel zur Fahrbahn, zunächst durch zwei Kreisverkehre, dann für ein paar hundert Meter auf der linken Seite, um dann wieder auf der rechten Straßenseite fortgeführt zu werden, um schließlich nach geschätzten ca. 20m in einen Radfahrerschutzstreifen überzugehen, der im weiteren Verlauf in einen Radweg übergeht. (Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass diese an sich rein sachliche Information Ironie enthält?)

Edit fragt: Beziehen sich die Verbote nicht eigentlich auf die gesamte Straße (wird vom Zeichen 254 hier ja auch immer wieder behauptet)?
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Eichbaum
Beitrag 12.09.2011, 09:17
Beitrag #32


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Zitat (münsterland-radler @ 06.09.2011, 20:50) *
Zitat (rapit @ 06.09.2011, 17:59) *
ein Schlenker, den der nachfolgende und entgegenkommende Verkehr nicht ohne weiteres vorhersehen kann

Woraus schließt du denn das? Da steht Zeichen 240, so dass Nachfolgende ahnen (müssten), dass der Radfahrer an der Kreuzung auf diesen Weg wechseln wird.
Auch aus der Gegenrichtung ist der Radweg gekennzeichnet und gut sichtbar.

Der übrige Verkehr wird also wahrscheinlich mit dem Manöver des Radfahrers rechnen. (Bisher ging ich von eigenem Vorrang aus, da ich ja geradeaus fahre - und selbst das klappte ganz gut)

Verstehe ich das richtig, das du davon ausgehst, in dieser Situation Vorrang vor ALLEN anderen Verkehrsteilnehmern zu haben, weil du ja im Prinzip auf einer Vorfahrtstraße geradeaus fahren willst?? huh.gif Du kreuzt dabei aber den Gegenverkehr und der hat mit Sicherheit Vorrang.

Versetze dich doch mal in die Lage des entgegenkommenden PKW-Fahrers - der hat ja auch Vorfahrt und fährt nun wirklich geradeaus. Oder noch besser: wir tauschen dieses Auto gegen einen Rennradfahrer aus... wavey.gif


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Mitleser
Beitrag 12.09.2011, 09:30
Beitrag #33


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Zitat (Eichbaum @ 12.09.2011, 10:17) *
Du kreuzt dabei aber den Gegenverkehr und der hat mit Sicherheit Vorrang.
Der Gegenverkehr hat mMn auch(!) Vorfahrt. Aber warum hat er Vorrang?
Ich finde die Argumentation nachvollziehbar, dass sich dort zwei gleichberechtigte Vorfahrtstreifen kreuzen. Die Konstellation ist in StVO (und Rechtsprechung?) nicht klar geregelt -> noch ein Grund mehr von Seiten der StBB/StVB darauf zu verzichten.
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Acki
Beitrag 12.09.2011, 10:23
Beitrag #34


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Zitat (Mitleser @ 12.09.2011, 10:30) *
Der Gegenverkehr hat mMn auch(!) Vorfahrt. Aber warum hat er Vorrang?

Weil er - im Gegensatz zum Radfahrer - keinen Spurwechsel vollzieht.

gruß Acki
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Mitleser
Beitrag 12.09.2011, 10:35
Beitrag #35


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Der Radler bleibt doch in seiner befohlenen Spur. Oder wie und wo ist Spur(wechsel) definiert? think.gif
Und wie oben schon angeführt, ist der Spurwechsel nur für Kfz eindeutig geregelt, in § 7 Abs. 5 StVO
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Acki
Beitrag 12.09.2011, 10:41
Beitrag #36


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Ich versteh es so das der Radfahrer auf den neu hinzukommenden Sonderweg wechseln muß/möchte. Dabei kreuzt der die Spuren der nicht wechselnden Parallelfahrspuren in beide Fahrtrichtungen.
Ist - für mich - vergleichbar mit einer Rechtsabbiegerspur die über eine Busspur hinweg und dann rechts neben ihr bis zur Kreuzung führt.

gruß Acki
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Mitleser
Beitrag 12.09.2011, 10:45
Beitrag #37


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Sehe ich in allen Punkten ganz genau so.
Und dann greift der benannte § 7 Abs. 5 StVO - für Kfz. Auch bei Verkehrslexikon sehe ich beim Thema Spurwechsel immer (nur) diesen §.
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mir
Beitrag 12.09.2011, 10:57
Beitrag #38


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Es spielt doch keine große Rolle, ob der § 7 nun für Fahrradfahrer gilt, oder nicht. Eine Gefährdung anderer VT ist immer auszuschließen, also auch bei Wechsel von der Fahrbahn auf einen linksseitigen Radweg.


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helmet lampshade
Beitrag 12.09.2011, 12:55
Beitrag #39


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Zitat (münsterland-radler @ 09.09.2011, 02:15) *
Ich sehe es doch richtig, dass Radfahrer hier zwischen der Fahrbahn und dem Radweg wählen dürfen (weil Kraftrad-und-Reitverbot keine Benutzungspflicht für Fahrräder vorschreibt)?

So ist es! Benutzungspflicht gilt erst wieder nach der ersten Auffahrtmöglichkeit hinter dem Blauschild. Diese Feinheiten übersteigen allerdings in der Regel den Horizont KfZ nutzender Oberlehrer und gelegentlich auch von police.gif Letztere können den Radfahrer ggf. auf den Nebenweg weisen.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.09.2011, 16:38
Beitrag #40





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Erstere auch sad.gif
(wenngleich unberechtigt in diesem Fall)
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Pogge
Beitrag 12.09.2011, 17:14
Beitrag #41


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Zitat (münsterland-radler @ 12.09.2011, 17:38) *
Erstere auch sad.gif
(wenngleich unberechtigt in diesem Fall)



Ich hoffe, Dir ist der Unterschied bewusst:
Die Polizisten können dir eine Weisung für den Einzelfall erteilen, der Du nachkommen musst, das können die Oberlehrer nicht.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.09.2011, 17:27
Beitrag #42





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Ja, das ist mir klar - darauf sollte mein Kommentar ja abzielen...

(das "in diesem Fall" schrieb ich, weil man's bei benutzungspflichtigen Radwegen als "berechtigt" ansehen könnte)
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