Neuerteilung (Klasse AB) in RLP |
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Neuerteilung (Klasse AB) in RLP |
01.11.2011, 13:52
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Ich schildere mal meinen Fall und hoffe, dass jemand sich damit auskennt und mir wenigstens ein paar Infos geben kann. Ich habe gehört/gelesen, dass sich die Gesetze die letzten (zehn) Jahre deutlich geändert/gebessert haben; aber mich bis jetzt nie wirklich weiter damit beschäftigt. Bei uns war das Problem vor ca. zehn Jahren. Damals wurde der Führerschein entzogen (Fahrt unter THC) und eine MPU mit allem, was dazugehört angeordnet (Nachschulung, Drogenscreening, Sitzungen mit Verkehrspsycholge u.s.w.). Dies wurde alles erfolgreich erledigt (MPU beim ersten Versuch!). Da aber zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Tag der möglichen Wiederausstellung mehr als zwei Jahre vergangen waren, wurde mitgeteilt, dass einmalig noch eine (Fahrschul)Prüfung gemacht werden muss, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Genau diese wurde bis heute nie gemacht. Ist das überhaupt noch aktuell? Soweit ich mitbekommen habe, müsste man (mittlerweile) das Recht haben, einfach eine Fahrerlaubnis zu beantragen, oder? Kann/muss man mit weiteren Sachen rechnen? Darf die Führerscheinstelle sich einfach so dagegen stellen? Muss eventuell doch noch eine Fahrprüfung o.ä. oder ein Drogentest gemacht werden? Vielen lieben Dank! |
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01.11.2011, 14:53
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wenn du damals das MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben hast, dann sind die Eignungszweifel ausgeräumt. Die Rechtslage hat sich zwischenzeitlich tatsächlich geändert, es ist nicht mehr so, daß nach zwei jahren zwingend neue Prüfungen erforderlich sind. Das bedeutet aber nicht, daß ein Anspruch auf Neuerteilung ohne Prüfungen besteht.
Lies mal den Thread Prüfungsfreie Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht, dort findest du die aktuell gültige Vorschrift bezüglich der Prüfungen und auch Links zu Threads von Usern, die keine Prüfungen machen mussten. -------------------- |
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01.11.2011, 15:27
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Werde ich tun, danke dir!
Du hast aber nur die rausgesucht, die prüfungsfrei erteilt wurden? Also heißt nicht, dass alle Fälle (hier) prüfungsfrei erteilt wurden? Kann man irgendwie schätzen, wie viel prüfungsfrei erteilt werden und wie viele nicht? 50/50 ? Und "prüfungsfrei" bezieht sich auf die praktische Führerscheinprüfung? Beim ersten durchstöbern stelle ich fest, dass es wohl in erster Linie um die Dauer geht, in der man keinen FS hatte. Je länger, umso schlechter die Chancen auf prüfungsfrei Erteilung. Kann man das so sagen? |
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02.11.2011, 13:07
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Hallo zusammen,
ich werde einfach mal meine FSST kontaktieren und meinen Fall schildern; kann ja nix schiefgehen hoffe ich. Habe auch mal meine alten Unterlagen rausgesucht. Das letzte Schreiben, dass ich finde ist vom 02.08.05, in welchem die FSST meinem damaligen Anwalt mitteilt, "zu dem Fahreignunsgutachten vom 03.01.05 wurden zwei ergänzende Stellungen eingeholt. Nachdem diese Vorlagen, wurde der Prüfungsauftrag für die Klassen AB am 13.04.05 an den TÜV XYZ, Fahrschule ABC, erteilt. Herr 67er hat seit dem die Möglichkeit, die entsprechenden Fahrerlaubnisprüfungen abzulegen." Klingt doch schon mal gut, um die Vorraussetzungen für prüfungsfreie Erteilung erfüllt zu haben, oder? Sonst kommt noch dazu, dass ich den FS seit ca. neun Jahren nicht mehr habe und ihn zuvor fast zwei Jahre (nur?) gehabt habe. Evtl nicht optimal die Anzahl der Jahre? Habe ihn mit 18 gemacht, mit fast 20 dann nicht mehr gehabt und jetzt bin 29. Wäre sehr nett, wenn hier jemand kurz draufeingehen könnte bzw. seine Meinung zu den Aussichten schreibt. Gerne auch von Jens. Vielen lieben Dank! |
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02.11.2011, 13:28
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Bin zwar nicht Jens, aber ich antworte trotzdem.
Kann man irgendwie schätzen, wie viel prüfungsfrei erteilt werden und wie viele nicht? 50/50 ? Und "prüfungsfrei" bezieht sich auf die praktische Führerscheinprüfung? Beim ersten durchstöbern stelle ich fest, dass es wohl in erster Linie um die Dauer geht, in der man keinen FS hatte. Je länger, umso schlechter die Chancen auf prüfungsfrei Erteilung. Kann man das so sagen? Anhand der Fälle hier im Forum lassen sich nur schwer allgemeine Erfahrungssätze festmachen. Diejenigen, die Ihren FS prüfungsfrei bekommen, meldet sich ja oft gar nicht erst hier. Auch die Beurteilungskriterien sind schwer festzumachen. Oft scheint aber die vorherige Dauer des Führerscheinbesitzes eine Rolle zu spielen (aber nicht immer), und eben natürlich auch die Dauer der fahrerlaubnislosen Zeit. Theoretisch wäre m.E. auch denkbar, dass nur die praktische oder nur die theoretische Prüfung verlangt wird. In welchem Bundesland wohnst Du? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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02.11.2011, 13:32
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Sonst kommt noch dazu, dass ich den FS seit ca. neun Jahren nicht mehr habe und ihn zuvor fast zwei Jahre (nur?) gehabt habe. Das heißt, dass du damals beim Entzug der FE noch in der Probezeit warst? -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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02.11.2011, 13:54
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Danke für deine Antwort!
Ich wohne in Rheinland-Pfalz. Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.11.2011, 14:47
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat gelöscht
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02.11.2011, 13:56
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Sonst kommt noch dazu, dass ich den FS seit ca. neun Jahren nicht mehr habe und ihn zuvor fast zwei Jahre (nur?) gehabt habe. Das heißt, dass du damals beim Entzug der FE noch in der Probezeit warst? Berechtigte Frage! -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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02.11.2011, 13:57
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Sonst kommt noch dazu, dass ich den FS seit ca. neun Jahren nicht mehr habe und ihn zuvor fast zwei Jahre (nur?) gehabt habe. Das heißt, dass du damals beim Entzug der FE noch in der Probezeit warst? Ja, leider. Mir hätten noch 1-2 Monate gefehlt. Deswegen musst ich ja u.a. auch eine Nachschulung machen, die ich aber auch beim ersten Mal bestanden habe. |
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02.11.2011, 23:43
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Meint ihr, dass mit der Probezeit damals spielt auch eine Rolle? Genau deswegen gabs doch die Nachschulung soweit ich weiß.
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03.11.2011, 00:23
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ja, das kann eine Rolle bei der Frage spielen, ob Prüfungen verlangt werden oder nicht. Jedenfalls scheint das bei einigen Fahrerlaubnisbehörden ein Kriterium zu sein.
Aber an sich ist das, was wir gerade tun, alles Stochern im Nebel; es hat sich, selbst in den einzelnen Bundesländern, noch keine einheitliche Verwaltungspraxis herauskristallisiert. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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03.11.2011, 12:25
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Ich werde dann demnächst mal meine FSST anrufen. Ich hoffe per Telefon bekommt man auch schon konkrete und verbindliche Infos.
Ich halte euch auf dem laufenden :-) |
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03.11.2011, 16:53
Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
So, habe heute Mittag mit dem zuständigen Sachbearbeiter meiner FSST telefoniert. Er konnte wohl oberflächlich meine Daten sehen, hatte aber keine Einischt "in die Akte" auf die schnelle während des Telefonats.
Habe ihm erklärt, um was es geht und, dass es damals "nur" an der Prüfung scheiterte. Er wollte hauptsächlich wissen, ob ich die Prüfung nie gemacht habe oder sie nicht bestanden habe. Bei nicht bestehen, muss man sie auf jeden Fall heute auch noch machen. Ist ja auch logisch, allerdings eh nicht relevant bei mir. Hatte sie ja nur nie gemacht. Bzgl. Jahre mit FS und ohne bis heute, konnte/wollte er nichts genaues sagen. Hat auf jeden Fall relativ positiv geklungen. Habe auch mit ihm vereinbart, dass ich demnächst (evtl. schon morgen) persönlich vorbeikomme und ich soll doch gleich mal Passbild und Sehtest (kann ich auch nachreichen) mitbringen. Wie gesagt, ich finde das klingt alles sehr gut. Aber ich bin generell ein skeptischer Mensch, gerade bei diesem Thema. Und wirklich verbindlich ist die Aussage ja auch nicht... Was haltet ihr davon? |
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03.11.2011, 17:53
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Ich bin zwar auch nicht Jens ( würde ich mir nie wagen )
aber ach dem bisher gelesenen Beitraägen und Threads gehe ich davon aus, das auf Grund des bisher kurzen Führerscheinbesitzes in Verbindung mit noch offener Restprobezeit erneut Prüfungen von Dir verlangt werden. Du musst in jedem Fall mit der Restprobezeit plus 2 Jahre Probezeitverlängerung rechnen ( Probezeit war ja nicht abgelaufen ) Trotzdem viel Glück beim Versuch, dass keine Prüfungen herauskommen -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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03.11.2011, 19:15
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Danke für deine Antwort.
Klar, kann so kommen, ich hoffe es natürlich nicht. Haben doch nur 1-2 Monate gefehlt damals bzgl Probezeit und die Nachschulung deswegen habe ich auch gemacht...ich nehme von mir aus 10 Jahre Probezeit, wenn ich keine Prüfung(en) machen muss. |
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03.11.2011, 19:24
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
ich nehme von mir aus 10 Jahre Probezeit, wenn ich keine Prüfung(en) machen muss. So läuft das leider nicht; life is not a pony farm. Hast Du Dir hier die Fälle aus RLP schon angeguckt? Halte uns auf dem aktuellen Stand. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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03.11.2011, 19:48
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
@ 67er
leider sehen die Verwaltungsbehörden bei der Probezeitregelung keine Ausnahmen. Ich bin auch froh, dass mein Ältester trotz (selbst ausgesuchter)Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer ( jeder weiß wie schnell diese Punkte einfahren können ) und trotz eines selbst verursachten Glatteisunfalles ohne Punkte die Probezeit überstanden hat. übrigens beim letzterem war er clever ( nachdem er auf 10 2Meter-Koniferen parkte und 15m Maschendrahtzaum gefällt hatte ) , er sagte zum Grundstückseigentümer : Mein Vater ist , der ist schon unterwegs, der kommt vorbei und kümmert sich um den Personalienaustausch, wir brauchen doch keine Polizei hier oder ?? und so war es auch habe sowieso die Versicherung bezahlt ( mit Rabattretter ) und jetzt hat er sein erstes Auto selbst versichert -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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03.11.2011, 23:43
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
@ durban: Habe ein paar Fälle nachgelesen. Interessant ist ja jede Geschichte, aber was bei einem selbst dann rauskommt, kann wohl kein anderer Fall (vorher)sagen.
Und ja, life is not a pony farm, leider :-) @ blackdodge: Auch interessante, und bis auf die Unfälle natürlich, lustige Story. Um eine neue Probezeit werde ich nicht rumkommen, das ist klar. Aber auch okay. Ich möchte ja "nur" nicht, dass sich das auf die Möglichkeit der prüfungsfreien Neuerteilung auswirkt. Ich weiß, life is not... :-) Und meintest du weiter oben mit "...erneut Prüfungen..." Theorie und Praktisch? Gibts da eigentlich ne Regelung? Also kann es auch sein, dass man nur eine von beiden machen muss? Im schlimmsten Fall müsste ich dann Theorie und je Klasse A+B machen!? |
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03.11.2011, 23:48
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Und meintest du weiter oben mit "...erneut Prüfungen..." Theorie und Praktisch? Gibts da eigentlich ne Regelung? Also kann es auch sein, dass man nur eine von beiden machen muss? Im schlimmsten Fall müsste ich dann Theorie und je Klasse A+B machen!? Wie Du weißt, waren frührer die Prüfungen abzulegen, wenn die fahrerlaubnislose Zeit mehr als zwei Jahre betrug. Inzwischen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde Prüfungen an, wenn "Tatsachen" die Annahme rechtfertigen, dass die geforderten Kenntnisse nicht mehr bestehen. Das hat die Fahrerlaubnisbehörde selbst zu beurteilen. Es kann daher sein, dass auch nur Theorie oder nur Praxis gefordert wird. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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04.11.2011, 15:25
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Ich habe es heute getan und war persönlich vor Ort. Die Sachbearbeiterin hatte sich meine Akte bringen lassen und diese kurz nachgelesen/überflogen.
- "Sie haben ja eigentlich alles gemacht, sogar das Aufbauseminar (= die Nachschulung wegen Probezeit), nur die Prüfung(en) nicht mehr abgelegt." - "Ja, genau. Und jetzt wollte ich die prüfungsfreie Neuerteilung beantragen bzw. erfragen wie die Chancen stehen. Ich hatte früher Klasse A+B. Und ich möchte gerne wissen, bevor ich den Antrag stelle und bezahle, ob das was wird?" - "Genau, sie hatten A begrenzt, ihnen fehlten noch vier Tage (heißt doch, dass ich auch genau vier Tage noch in der Probezeit war damals, oder?). Also wenn sie den FS wieder haben, haben Sie Ihre alten Klassen und nach vier Tagen ist Klasse A unbegrenzt. Zwei Jahre Probezeit kommen dazu." - "Das klingt gut. Also brauche ich dann tatsächlich keine Prüfungen mehr machen oder sonstiges?" - "Nein, Sie stellen jetzt den Antrag und reichen in den nächsten Tagen einen Sehtest und ein Passbild nach. In drei bis vier Wochen ist der vorläufige Schein da/abholbereit. Der endgültige FS dauert dann noch mal ca. drei Wochen." (Das habe ich zwar nicht 100% verstanden, war schon voller Euphorie :-) , aber hängt dann wohl mit dem vorläufigen bzw. endgültigen Schein zusammen). Nicht ein mal wurde etwas erwähnt oder nachgefragt, wie lange ich den FS damals hatte und wie lange ich jetzt (schon) ohne bin. Bin immer noch gespannt, aber das sollte doch (weiterhin) gut gehen. Bitte um Kommentare, danke! Schönes Wochenende an Alle! |
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04.11.2011, 15:56
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
gut so, weitermachen!
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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04.11.2011, 16:01
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
-------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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05.11.2011, 14:35
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Danke Euch!
Ich halte euch auf dem laufenden, hoffe es gibt nicht mehr all zu viel zu schreiben für mich hier :-) Kann mir jemand das mit diesem "vorläufigen" Schein erklären? Habe ich das weiter oben richtig verstanden? Ich frage mich, warum nicht direkt ein normaler FS ausgestellt wird. Oder hängt das einfach nur damit zusammen, dass ich gestern keinen Sehtest und Passbild dabeihatte? Noch ne Bitte an die Mods: Könnte vielleicht jemand den Threadtitel ändern? Habe mich da ursprünglich nicht so gut ausgedrückt. "THC" ist ja nicht wirklich relevant bei der Neuerteilung. Außerdem erinnert es mich an meine "alten" Zeiten... Wie wäre es mit "Neuerteilung (Klasse AB) in RLP" ? Oder sowas in der Richtung. |
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05.11.2011, 15:03
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich frage mich, warum nicht direkt ein normaler FS ausgestellt wird. Oder hängt das einfach nur damit zusammen, dass ich gestern keinen Sehtest und Passbild dabeihatte? So ist es. Die wenigsten Mitarbeiter in den FSSTen können Passbilder malen (schon gar nicht, wenn der Antragsteller nicht mehr da ist. Aus der Erinnerung heraus ist das nämlich besonders schwierig). Außerdem steht ja nicht fest, ob die Auflage "Sehhilfe" in den Führerschein einzutragen ist.Noch ne Bitte an die Mods: Könnte vielleicht jemand den Threadtitel ändern? Erledigt.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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06.11.2011, 19:33
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Danke für die Änderung des Titels.
Ja, klar. Hatte zwar Passbilder dabei, aber die waren nicht biometrisch. Wobei für das ganze Geld, das ich da gelassen habe, könnten die schon jemanden haben, der Passbilder malt :-) "Sehhilfe" brauche ich sowieso; bin Kontaktlinsenträger. Braucht man auf jeden Fall einen Sehtest? Also auch wenn eh klar ist, dass eine Sehhilfe zum Fahren benötigt wird? |
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06.11.2011, 20:04
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ja
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13.11.2011, 12:21
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Schönen Sonntag zusammen!
Gibt noch nix zu berichten bei mir. Habe letzten Dienstag Sehtest und Passbild nachgereicht. Wie lange doch so 2-3 Wochen seien können... Bekommt man Post und/oder lohnt es sich eventuell schon ein wenig vorher einfach mal anzurufen und nachzufragen, ob der (vorläufige) FS fertig/da ist? |
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13.11.2011, 13:33
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
eine freundliche nachfrage in der kommenden woche ist sicher nicht verkehrt.
wenn du glück hast, liegt vielleicht schon der *neue* für dich zur abholung bereit, für alle fälle den perso nicht vergessen. |
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13.11.2011, 15:09
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 |
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16.11.2011, 08:00
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Ok. Mich hats ja schon gewundert, dass es "nur" 2-3 Wochen dauern soll. Hatte das noch anders in Erinnerung. Bei der Ersterteilung damals, waren es glaub ich auch 4 oder 6 - 8 Wochen.
Naja, ich werde morgen mal anrufen. Da sind es dann bis auf einen Tag genau 2 Wochen. |
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17.11.2011, 23:09
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Werde mich wohl noch 1-2 Wochen gedulden müssen. Dann gibts hoffentlich positives zu berichten. Wäre ja auch sehr schnell gewesen.
U.a. ist das Führungszeugnis wohl noch nicht bei der FSST angekommen. Nach Stöbern im Netz, kann das 2-4 Wochen dauern. Naja, mal abwarten. Und lt. Sachbearbeiter bekomme ich dann Post; brauche also nicht (wöchentlich) anzurufen... |
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26.11.2011, 22:26
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
So, es ist soweit. Hatte einen Brief bekommen, dass ich die vorläufige Fahrerlaubnis abholen kann
Ich werde dann am Montag morgen mal da aufkreuzen. Ich sage noch mal Vielen Dank an euch alle und melde mich dann wieder bei endgültigem Besitz. Weiterhin versuche ich hier mitzulesen. Ist ja sowieso immer wieder interessant hier. |
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27.11.2011, 11:24
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1097 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Moin,
das hört sich doch schon mal gut an. Daher schon mal einen "vorläufigen" Glückwunsch. Gruß |
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28.11.2011, 11:30
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Danke!
Gerade die vorläufige FE abgeholt und von der FSST selbst nach Hause gefahren Lief mit dem Fahren sogar noch besser als ich gedacht habe. |
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28.11.2011, 11:39
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Dein Thread ist jetzt hier verewigt.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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28.11.2011, 12:32
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
auch von mir die besten glückwünsche zum *neuen* und immer eine gute und unfallfreie fahrt.
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29.11.2011, 13:22
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Danke gleichfalls.
@ Mr.T: Klar, jetzt hab ichs in den Thread "prüfungsfreie Neuerteilung" als positives Beispiel geschafft; was will man mehr |
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19.12.2011, 21:27
Beitrag
#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62036 |
Guten Abend zusammen!
Um diesen Thread komplett abzuschließen, wollte ich noch mitteilen, dass ich seit heute stolzer Besitzer eines Kartenführerscheins bin Das mit der Klasse A wurde auch perfekt gelöst (mir fehlten ja damals noch vier Tage, um den "offenen" A zu haben). Hatte nun seit 28.11.11 die vorläufige FE mit meinen alten Klassen; also B, A begrenzt u.s.w. Der 28.11. ist auch in den dementsprechenden Klassen auf dem Kartenführerschein eingetragen und bei der großen Maschine (A unbegrenzt), der 03.12.11. Frohe Weihnachten, Guten Rutsch allen und natürlich immer gute Fahrt! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:49 |