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> Fahrzeug aus Polen.
dr.big
Beitrag 08.12.2011, 16:47
Beitrag #1


Neuling
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Hallo, ich möchte ein Motorrad aus Polen in Deutschland anmelden. Motorrad ist 2 Jahre alt, Zustand wie neu.
Was muss ich beachten?
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Kai R.
Beitrag 08.12.2011, 17:03
Beitrag #2


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Polen ist EU. Das Motorrad sollte eine EU-Konformitätserklärung haben. Dann brauchst Du zum anmelden nur die Erklärung, die polnischen Fahrzeugpapiere, Deinen Perso, eine reguläre TÜV-Hauptuntersuchung (vielleicht nicht wenn das Ding noch keine 3 Jahre alt ist) und den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.

Grüße

Kai


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Kai

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Der Bär
Beitrag 08.12.2011, 17:12
Beitrag #3


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Zitat (Kai R. @ 08.12.2011, 17:03) *
(vielleicht nicht wenn das Ding noch keine 3 Jahre alt ist)

Motorräder haben auch neu nur eine zweijährige Frist für die HU.


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Der Bär
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kabo55
Beitrag 08.12.2011, 17:16
Beitrag #4


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Versicherungsbestätigung, eVB, nicht vergessen.

Evtl. ist auch eine Vorführung des Motorrads zwecks Überprüfung der FIN notwendig.

(HU-Frist für Krafträder beträgt 24 Monate)

Edit:
@Bär hatte das schon bemerkt...
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dr.big
Beitrag 08.12.2011, 19:04
Beitrag #5


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Danke Euch, ich habe die EU-Konformitätserklärung nicht, das Motorrad ist EU Version gekauft beim Vertragshändler in Polen. Reicht es wenn ich zum TÜV vorfahre?
Wie hoch sind die Kosten und wie lange dauert das ganze Prozedere?
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Bottervogel
Beitrag 08.12.2011, 19:56
Beitrag #6


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Hallo
Falls du das CoC-Papier nicht hast, müsstest du stattdessen ein technisches Datenblatt des Herstellers bringen. Oder eben das CoC vom Hersteller besorgen. Beides sollte bei einem so neuen Fahrzeug sehr einfach sein.
Allerdings auch noch wichtig ist ein Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag. Und die polnischen Kennzeichen.
Sollte das Fahrzeug in Polen nicht zugelassen gewesen sein, bräuchtest du §21 vom TÜV wenn kein CoC
Die Kosten sind minimal, zur HU kannst du auch mit polnischen Kennzeichen fahren.
Grüße
BV
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dr.big
Beitrag 08.12.2011, 20:02
Beitrag #7


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Danke, ich habe Kaufvertrag und die Unterlagen (polnischen Fahrzeugbrief, Schein und Kennzeichen), habe auch gerade den Hersteller wegen CoC oder Datenblatt angeschrieben, mal schauen was die antworten...
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Taizee
Beitrag 08.12.2011, 20:27
Beitrag #8


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Ein Gutachten nach §21 StVZO halte ich für nicht notwendig, sofern es sich um ein Fz. handelt welches eine EG-Typgenehmigung hat. Dann wird auch kein CoC benötigt!
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Bottervogel
Beitrag 08.12.2011, 21:09
Beitrag #9


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Taizee,

das ist richtig, deshalb schrieb ich "§21 vom TÜV wenn kein CoC". EU-genehmigung hat der TE ja ohnehin nicht, wie er schreibt.

Was mich übrigens sehr wundert: 2 Jahre altes Motorrad vom Vertragshändler und solches Papier? Klingt etwas unseriös..
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Taizee
Beitrag 09.12.2011, 06:55
Beitrag #10


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Woher nimmst du diese Aussage?
lt. Post #5 schreibt er:
Zitat
das Motorrad ist EU Version gekauft beim Vertragshändler in Polen


Wenn es EG-Typgenehmigt ist (sieht man bei Feld K mit e* beginnend) reichen die polnischen Papiere. Nur wenn das Fz. nach nationalem polnischem Recht genehmigt wurde (beginnt dann meist mit pl*) ist ein Gutachten nach §21 StVZO erforderlich.
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Kai R.
Beitrag 09.12.2011, 09:10
Beitrag #11


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im Grunde kann man einfach zum Tüv fahren. Die gängigen Datenblätter sollten sie dahaben. Und ob sie dann eine §21 Abnahme oder nur eine normale HU machen kostet max. 50.- € mehr.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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dr.big
Beitrag 09.12.2011, 09:26
Beitrag #12


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Zitat (Taizee @ 09.12.2011, 06:55) *
Woher nimmst du diese Aussage?
lt. Post #5 schreibt er:
Zitat
das Motorrad ist EU Version gekauft beim Vertragshändler in Polen


Wenn es EG-Typgenehmigt ist (sieht man bei Feld K mit e* beginnend) reichen die polnischen Papiere. Nur wenn das Fz. nach nationalem polnischem Recht genehmigt wurde (beginnt dann meist mit pl*) ist ein Gutachten nach §21 StVZO erforderlich.


Genau so ist es. Da ist *e13. Die e Nummer steht für Luxemburg, was selbstverständlich ist, da das ganze Hersteller Anteil für Europa dort genehmigt für die EU wird.
Gleche Fahrzeuge werden in Deutschland, Frankreich, Italien und, und... verkauft.
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Taizee
Beitrag 09.12.2011, 11:42
Beitrag #13


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Dann ist das Fz. auch Übereinstimmungsbescheinigung zulassungsfähig. Beachten muss mann dann aber, dass nur die Daten aus der ZB aus Polen übernommen werden. Das Feld 15 ist zum Bsp. nicht verpflichtend und kann bei späteren Kontrollen zu Problemen führen.
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dr.big
Beitrag 09.12.2011, 11:57
Beitrag #14


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Feld 15 im Fahrzeugschein? Es ist die Bereifung, meinst Du das?

Ich warte erstmal ab, was der Hersteller auf meine mail, COC betreffend, antwortet...


Edit:
Ich habe soeben die Antwort erhalten: "(...)Sollte es sich um ein sogenanntes Graufahrzeug aus dem Ausland handeln, können Sie das CoC-Papier nur über den ausliefernden Yamaha-Landesimporteur beziehen.(...)"

Na mal schauen...
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dr.big
Beitrag 09.12.2011, 12:22
Beitrag #15


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"Graufahrzeug" hahaha, wo leben die denn? Auf dem Mond? Das war mal vor 15 Jahren, jetzt haben wir EU, sagt man doch überall laugh2.gif ...
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Kühltaxi
Beitrag 09.12.2011, 15:44
Beitrag #16


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Kann sein daß bei Motorrädern da andere Regeln gelten, war "früher" (als die EU noch EG hieß) auch so, da mußten z. B. die Autohersteller schon EG-weit Garantie geben, die Motorradhersteller nicht und es gab i. d. R. nur eine halbjährige Garantie vom verkaufenden Händler.
Das CoC-Papier ist soviel ich weiß nur für Neufahrzeuge die im Auslieferungsland noch nicht zugelassen wurden und dann exportiert werden sollen. Bei Gebrauchtfahrzeugen dürfen TÜV bzw. Zulassungsstelle imho das nicht einfordern und müssen sich mit den Originalpapieren, evtl. mit Übersetzung, begnügen.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Taizee
Beitrag 09.12.2011, 16:12
Beitrag #17


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Zitat (Kühltaxi @ 09.12.2011, 15:44) *
Bei Gebrauchtfahrzeugen dürfen TÜV bzw. Zulassungsstelle imho das nicht einfordern und müssen sich mit den Originalpapieren, evtl. mit Übersetzung, begnügen.


Sag ich doch!
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Kühltaxi
Beitrag 09.12.2011, 16:41
Beitrag #18


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Der TE scheint es aber nicht zu glauben, deshalb noch mal ein bißchen anders ausgedrückt. wink.gif


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Bottervogel
Beitrag 09.12.2011, 19:26
Beitrag #19


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Zitat (Taizee @ 09.12.2011, 06:55) *
Woher nimmst du diese Aussage?


Das steht so auf dem Merkblatt meiner Zulassungsstelle. Dort wird übrigens nicht zwischen EG-Übereinstimmungsbescheinigung und CoC-Bescheinigung unterschieden. Eines von beiden braucht man jedenfalls oder eben das Datenblatt.

Bei meinem Import aus GB lief es genauso. Datenblatt war notwendig, jedoch kein §21.
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haschee
Beitrag 09.12.2011, 19:47
Beitrag #20


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Ich hab schon für Zulassung Frankreich und Niederlande nachträglich CoCs besorgt für Fahrzeuge die bei Auslieferung keine mitbekommen hatten. "Pflicht" in Deutschland ist das ja erst seit 2005? etwa und vorher wollte mancher Hersteller eben Geld sparen.

Nur die Niederen, Franzländer wollten partout nicht zulassen ohne CoC...
Auch wenns kein 1. ausgestelltes CoC gab.

Lustig auch, das macht bei einem gewissen Hersteller nicht mehr dieser direkt selbst und Vorkasse und dann erst Postweg und auch nicht sooo billig. wavey.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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dr.big
Beitrag 10.12.2011, 10:17
Beitrag #21


Neuling
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Ich versuche mir eine CoC zu besorgen, wenn ich die habe muss ich dann zum TÜV? Polnischer TÜV vorhanden bis 09/2012.
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dr.big
Beitrag 10.12.2011, 11:12
Beitrag #22


Neuling
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Ich habe sowas bei der Zulassungsstelle gefunden, hört sich einfach an.

Erforderliche Unterlagen:

-ausgefüllter Zulassungsantrag (vorhanden)
-ausländische Fahrzeugpapiere (vorhanden)
-Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der Zulassungsbehörde direkt ausgestellt wird (CoC habe ich nicht, wenn ja, brauche ich nicht mehr zum TÜV?)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (vorhanden)
-Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (vorhanden)
-ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb (wird nicht gebraucht)
-Nachweis der Verfügungsberechtigung z.B. Kaufvertrag (vorhanden)


Ist das alles? Kann mir jemand klar schreiben wenn ich CoC habe, was muss ich da noch machen? Und die zweite Möglichkeit, wenn ich CoC nicht habe was dann? Bitte klar und ohne Abkürzungen schreiben. Einfach nur was zu tun ist. Ohne "wenn und aber". DANKE smile.gif .

Da ich selten mit KFZ Ummeldung zu tun habe, bitte um eine einfache Erklärung...
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Bottervogel
Beitrag 10.12.2011, 18:41
Beitrag #23


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Hallo Dr. Big,

Deine Liste ist nicht vollständig. Zusätzlich brauchst du:

Mit CoC:
Kennzeichen und HU-Bescheinigung
Also: Du musst zum TÜV oder Dekra oder sonstwohin, aber nur für eine ganz normale HU §29. Ein polnischer TÜV gilt in Deutschland nicht.


Ohne CoC:
Technisches Datenblatt, Kennzeichen, §29

Ohne CoC und ohne Datenblatt:
Kennzeichen, §21 (Im Westen TÜV, im Osten Dekra, in Berlin beide möglich)


das sollte so alles stimmen, da ich selber auf diese Weise importiert habe.

Viel Erfolg!
BV
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dr.big
Beitrag 10.12.2011, 21:53
Beitrag #24


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Solches Info, kurz, knapp und Aussagekräftig habe ich gebraucht, DANKE.
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boecki
Beitrag 29.12.2021, 23:08
Beitrag #25


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10 Jahre alter Faden, aber ich hänge meine Frage mal hier dran...

Gekauft wurde ein ungebremster 300kg zGG Anhänger (Erde PM310) mit EZ in Luxemburg 06-2019. CoC und alle anderen Papiere vorhanden.

Um ihn hier zuzulassen: brauche ich eine neue HU oder wird das EZ aus Luxemburg akzeptiert und ich bekomme auch so 06-2022 geklebt?
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hk_do
Beitrag 29.12.2021, 23:27
Beitrag #26


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oder.

Sollte es jedenfalls.

§7(2) FZV.

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Kühltaxi
Beitrag 07.01.2022, 13:02
Beitrag #27


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Der muß aber niedlich sein. wub.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 07.01.2022, 13:47
Beitrag #28


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Kühltaxi
Beitrag 23.01.2022, 16:48
Beitrag #29


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Niedlich und arg teuer für das bisgen Material. Sind aber momentan alle Anhänger, Preissteigerungen während Corona bis zu 100%. unsure.gif


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