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> Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, Drucksache 858/11 im Bundesrat
mir
Beitrag 30.12.2011, 13:15
Beitrag #1


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Inzwischen ist die Drucksache mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern abrufbar, das sicher Interesse hervorruft.

Sie gilt für Lenker von Zügen, deren zGM 3,5 to übersteigt, oder von Fahrzeugen zur Personenbeförderung, die für die Beförderung von mehr als neun Personen konstruiert und zu diesem Zweck bestimmt sind.

Zur Bundesratdrucksache 858/11
(Dank an Mitleser fürs Ausgraben!)

Der Stand ist der Entwurf der Bundesregierung, vor der Beratung im Bundesratsausschuß.

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 30.12.2011, 18:22
Bearbeitungsgrund: Wir wollen doch die physikalischen Grundbegriffe nicht so durcheinanderwirbeln, nicht, mir?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.12.2011, 18:17
Beitrag #2


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Jaaaa, da klink ich mich doch gleich mal ein:

Ich bin selbständig, und ich fahre ein Gespann von knapp 5 Tonnen zGM. Ich erfülle die Kriterien für den Werkverkehr, und ich würde in den allermeisten Fällen unter die "Handwerker-Regelung" fallen - WENN ich nicht immer so WEIT fahren würde.

Dass ich jenseits der 50 km die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten habe, ist mir selbstverständlich klar.
Aber was ist mit all den anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften? Bin ich nun - zumindest an denjenigen Tagen, wo ich außer "fahren" nichts anderes arbeite - ein "selbständiger Kraftfahrer"?


Ein Passus ist mir beim Überfliegen aufgefallen, nämlich dass der selbständige Kraftfahrer (unabhängig von den reinen Lenkzeiten) nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten einlegen muss.

Das heißt dann:
Eigentlich müsste er beispielsweise
- 1,5 Stunden beladen und sichern,
- 4 Stunden fahren,
- 1 Stunde entladen.
Das DARF er aber nicht, weil nach 30 Minuten Entlade-Tätigkeit erst mal 30 Minuten "Pause" vorgeschrieben sind.

SPINNEN DENN DIE?

Doc


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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.12.2011, 18:31
Beitrag #3


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2011, 18:17) *
Ein Passus ist mir beim Überfliegen aufgefallen, nämlich dass der selbständige Kraftfahrer (unabhängig von den reinen Lenkzeiten) nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten einlegen muss.

Das heißt dann:
Eigentlich müsste er beispielsweise
- 1,5 Stunden beladen und sichern,
- 4 Stunden fahren,
- 1 Stunde entladen.
Das DARF er aber nicht, weil nach 30 Minuten Entlade-Tätigkeit erst mal 30 Minuten "Pause" vorgeschrieben sind.

SPINNEN DENN DIE?


Im Gegenteil - das entspricht exakt jener "Logik", die der ganzen Veranstaltung zugrundeliegt; nachzulesen in der Begründung unter A.III.:

Zitat
Ziel der Richtlinie ist es, für die selbständigen und angestellten Fahrer im Wesentlichen gleiche Mindestvorschriften für die Arbeitszeit festzulegen. Für die angestellten Fahrer wurden durch das ArbZG bereits bundeseinheitliche Regelungen erlassen.


Nix weiter als eine Angleichung ans ArbZG also - hier an §4 Satz 3, der da lautet:

Zitat
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
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ulm
Beitrag 30.12.2011, 18:33
Beitrag #4


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2011, 18:17) *
Das heißt dann:
Eigentlich müsste er beispielsweise
- 1,5 Stunden beladen und sichern,
- 4 Stunden fahren,
- 1 Stunde entladen.
Das DARF er aber nicht, weil nach 30 Minuten Entlade-Tätigkeit erst mal 30 Minuten "Pause" vorgeschrieben sind.

Nö, das sind Regeln analog zum Arbeitszeitschutzgesetz.
Die 30 Minuten Pause muss erfolgen, wenn Du mehr als 6 Stunden arbeitest.
Die Pausen kannst Du aber auch gerne vor Ablauf der sechs Stunden nehmen und dabei zerstückeln bis in 15-Minuten-Einheiten.
Also beladen und sichern. Viertelstündchen abschwitzen, auf die Toilette, eine Kippe spazierengehend genießen und damit entspannt und erholt auf die Straße.
Und eine Straßenecke vor dem Entladen erst mal wieder ein Päuschen, damit Du entspannt und lächend beim Kunden eintriffst.
Da ist der Kunden glücklich und Du bekommst mehr Trinkgeld für die nächste Pause...


Edith:
BB, warum drängelst Du Dich vor? ranting.gif
Machst Du etwa gerade die noch nicht vorgeschriebene Pause? laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.12.2011, 18:39
Beitrag #5


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Pöhser rasender Kleintransporter halt - kennst das doch tongue.gif

Und noch dazu <2,8t - nix mit vorgeschriebener Pause



c.s.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.12.2011, 18:54
Beitrag #6


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 30.12.2011, 18:31) *
... Im Gegenteil - das entspricht exakt jener "Logik", die der ganzen Veranstaltung zugrundeliegt; nachzulesen in der Begründung unter A.III.:
Zitat
Ziel der Richtlinie ist es, für die selbständigen und angestellten Fahrer im Wesentlichen gleiche Mindestvorschriften für die Arbeitszeit festzulegen. Für die angestellten Fahrer wurden durch das ArbZG bereits bundeseinheitliche Regelungen erlassen.

Nix weiter als eine Angleichung ans ArbZG also - hier an §4 Satz 3, der da lautet:
Zitat
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.


Ich sehe da einen feinen Unterschied:
Der ANGESTELLTE Fahrer hat das Recht, nach 6 Stunden Arbeit eine halbe Stunde zu verschnaufen. Dieses Recht kann ihm der Boss nicht streitig machen.

Beim SELBSTÄNDIGEN Fahrer ist das aber anders, denn der hat das Recht, JEDERZEIT Pause zu machen, ohne sich vor seinem Boss zu rechtfertigen..
Klar, dass auch für ihn die vorgeschriebenen Lenkzeiten gelten, aber warum MUSS er nach spätestens 6 Stunden Gesamt-Arbeitszeit seine Entlade-Tätigkeit für ein Päuschen unterbrechen.
Weil er sonst zu müde wird, beim Entladen einschläft und ihm eine Kiste auf den Fuß fallen könnte? wallbash.gif

Und warum könnte nach Meinung der Gesetzgeber MIR das passieren, aber @BB nicht?

Doc


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mir
Beitrag 30.12.2011, 19:00
Beitrag #7


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Die Bundesregierung hält das selber für sinnlos, sieht sich aber durch die EU-Richtlinie dazu gezwungen.

Aber, Doc, trifft das denn auf Dich zu:

Zitat
[Personen,] die hauptsächlich Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben


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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.12.2011, 19:09
Beitrag #8


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2011, 18:54) *
...aber warum MUSS er ...?


Ganz einfach, wenn mal mal dahintergekommen ist, daß solche Vorschriften weder der Verkehrs- noch irgendjemandes persönlicher Sicherheit dienen und das auch gar nicht sollen: Leistung soll sich auch hier möglichst wenig lohnen - schon gar nicht, fleißiger zu sein als ein Arbeitnehmer nach Auffassung seiner Beschützer sein darf; welch hehres Ziel natürlich nur umzusetzen ist, indem man die über das gewünschte Maß hinausgehende Leistung per Gesetz unterbindet whistling.gif

Zitat
Und warum könnte nach Meinung der GEsetzgeber MIR das passieren, aber @BB nicht?


Warum darfst Du sonntags auch gewerblich Deinen Hänger ziehen und Bonsai nicht mal privat? rolleyes.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.12.2011, 19:19
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 30.12.2011, 19:00) *
... Aber, Doc, trifft das denn auf Dich zu:
Zitat
[Personen,] die hauptsächlich Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben

Weiß ich nicht.
Was versteht denn der Gesetzgeber unter "hauptsächlich".

HAUPTSÄCHLICH ist eigentlich noch nicht mal ein berufsmäßiger Fernfahrer am Rollen, denn von den 168 Stunden, die eine Woche laut Adam Riese hat, sitzt er nur maximal 56 Stunden auf dem Bock... whistling.gif

Ansonsten:
Wenn ich "hauptsächlich" auf die gewöhnliche Arbeitszeit beziehe:
Ich fahre einen Tag lang "hin", schraube eine Woche lang (mit nur kleinen Fahrten zwischendurch) und fahre wieder einen Tag lang "zurück".
Gilt das "hauptsächlich" dann tageweise, wochenweise, oder gilt das im Jahres- oder gar im Lebenszeit-Durchschnitt?



Eine ähnliche Frage stellt sich ja auch bei der "Handwerker-Regelung" bei Fahrzeugen zwischen 2,801 und 3,500 Tonnen (Befreiung von der Lenkzeit-Vorschrift):
DARF der "Handwerker" bei einer längeren Anreise den ganzen Tag lang ohne Pause durchfahren?




Zitat (Bonsai-Brummi @ 30.12.2011, 19:09) *
Warum darfst Du sonntags auch gewerblich Deinen Hänger ziehen und Bonsai nicht mal privat?

Weil ich dafür eine nicht unerhebliche freiwillige Sondersteuer bezahle (genannt "Pkw-Besteuerung"), die Du - warum auch immer - sparst. tongue.gif

Doc


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Mitleser
Beitrag 30.12.2011, 22:07
Beitrag #10


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2011, 19:19) *
Was versteht denn der Gesetzgeber unter "hauptsächlich".

Siehe Gesetzesbegründung zu § 1:
"Das Gesetz findet ferner nur Anwendung auf Personen, deren berufliche Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, mit Gemeinschaftslizenz oder einer anderen berufsspezifischen Beförderungsermächtigung gewerblich im Sinne des Gemeinschaftsrechtes Fahrgäste oder Waren im Straßenverkehr zu befördern (Artikel 3 Buchstabe e der Richtlinie 2002/15/EG); dies sind insbesondere Beförderungen, für die eine Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr oder den grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr nach den Verordnungen (EG) Nr. 1072/2009 oder (EG) Nr. 1073/2009 oder eine Erlaubnis nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erforderlich ist."
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mir
Beitrag 30.12.2011, 22:13
Beitrag #11


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Das überfordert mich. Kannst Du das übersetzen?


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Mitleser
Beitrag 30.12.2011, 22:20
Beitrag #12


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Nö, aber ich versuche es:

Das Gesetz findet nur Anwendung auf Personen die mit Gemeinschaftslizenz oder einer anderen berufsspezifischen Beförderungsermächtigung gewerblich im Sinne des Gemeinschaftsrechtes Fahrgäste oder Waren im Straßenverkehr befördern

dies [obige "Personen"] sind insbesondere
  • Beförderungen, für die eine Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr oder den grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr nach den Verordnungen (EG) Nr. 1072/2009 oder (EG) Nr. 1073/2009 oder
  • eine Erlaubnis nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder
  • nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erforderlich ist.
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Jens
Beitrag 30.12.2011, 22:30
Beitrag #13


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Das klingt (erster Eindruck) so, daß selbständige "Werkverkehrler" nicht gemeint sind. Denn die brauchen keine Erlaubnis zum Güterkraftverkehr.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 31.12.2011, 10:25
Beitrag #14


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Zitat (Mitleser @ 30.12.2011, 22:07) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2011, 19:19) *
Was versteht denn der Gesetzgeber unter "hauptsächlich".
Siehe Gesetzesbegründung zu § 1:
"Das Gesetz findet ferner nur Anwendung auf Personen, deren berufliche Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, mit Gemeinschaftslizenz oder einer anderen berufsspezifischen Beförderungsermächtigung gewerblich ... Fahrgäste oder Waren im Straßenverkehr zu befördern ...

Danke, Frage beantwortet:
Ich DARF also nach 9 Stunden Anreise direkt mit der eigentlichen Arbeit anfangen.

Aber bekloppt finde ich diese Arbeitszeit-Regelung für selbständige Kraftfahrer trotzdem...

Doc wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 31.12.2011, 11:04
Beitrag #15


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 31.12.2011, 10:25) *
Aber bekloppt finde ich diese Arbeitsteit-Regelung für selbständige Kraftfahrer trotzdem...


So bekloppt wie alle Regelungen auf"grund" sachfremder Kriterien halt cheers.gif
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haidi
Beitrag 31.12.2011, 14:00
Beitrag #16


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 31.12.2011, 10:25) *
Aber bekloppt finde ich diese Arbeitszeit-Regelung für selbständige Kraftfahrer trotzdem...


Die Regelung für die nicht selbständigen Kraftfahrer und andere Arbeitnehmer ist ja nicht zum Spaß entstanden, so wie die gesamte Arbeitnehmerschutzverordnung nicht aus Wilkür entstanden ist. Der Grund dafür ist in erster Linie, den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Der Selbständige kann diese Regelungen einhalten und sollte sie aus den selben Gründen auch einhalten, tut er sehr oft oder meinstens gar nicht.

Sicher kann man sagen, er ruiniert seine eigene Gesundheit, nur:
Versicherungsbeiträge steigen
staatliche Zuschüsse steigen
etc. etc.
und vor allem bei Selbständigen, die hauptsächlich fahren kommt eine zusätzliche Gefährung anderer ins Spiel, wenn sich die gesundheitlichen Schäden auswirken.

Sicher, bezüglich der finanziellen Folgen für die Allgemeinheit kann man sagen: Raucher, Dicke etc. kosten auch Geld. Da sind doch schon Krankenversicherungsaufschläge angedacht worden und irgendwann wird so was auch kommen. Ist halt alles eine Frage der Zeit.

Hannes
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Bonsai-Brummi
Beitrag 31.12.2011, 14:43
Beitrag #17


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Zitat (haidi @ 31.12.2011, 14:00) *
und vor allem bei Selbständigen, die hauptsächlich fahren kommt eine zusätzliche Gefährung anderer ins Spiel


Dann müssen schnellstens alle Fahrzeuge und ihre -führer, ggf. ab einer festzulegenden Tonnage und/oder Größe, derart reglementiert und natürlich auch überwacht werden: Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen der von irgendeinem Fahrzeug oder Gespann ausgehenden Gefährdung und dem Status des Fahrers - sondern es ist hierfür schlicht egal, ob der angestellt, selbständig oder privat unterwegs ist. wavey.gif
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mir
Beitrag 31.12.2011, 16:30
Beitrag #18


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Das ist doch total unsystematisch. Für den Schutz der Allgemeinheit reichen mir die normalen Lenkzeitregelungen. Ich seh's noch ein bei Scheinselbständigen, die dem einzigen Kunden praktisch ausgeliefert sind. Aber bei anderen? Für mich ist das eine unsinnige Bevormundung. Dabei sind die Vorgaben bei Selbständigen eh nicht kontrollierbar.

Warum dürfen Ärzte in 24-h-Schichten arbeiten, obwohl deren Fehler viel weitreichender sind?

Ich auch deswegen selbständig geworden, um mich aus diesem Korsett der fest geregelten Arbeitszeit zu befreien. Ich wäre ausgesprochen unzufrieden, wenn mir da wieder jemand solche Regelungen reindrücken wollte.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.01.2012, 09:48
Beitrag #19


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Ich hab jetzt keine Lust, die entsprechenden Textstellen noch mal rauszusuchen. Mir ist aber ein Unterschied aufgefallen:
- Der angestellte Fahrer darf nicht mehr als 6 Stunden am Stück "beschäftigt werden" (passive Handlung),
- der selbständige Fahrer darf nicht mehr als 6 Stunden am Stück "arbeiten" (aktive Handlung).

Daraus lese ich:
Beispiel: Der Fahrer lenkt, nachdem er zuletzt 6 Stunden "am Stück" gearbeitet hat, den Lkw auf den Hof, danach muss er noch ausladen und hat dann Feierabend:

Ist der Fahrer angestellt, stehen ihm erst mal 30 Minuten Pause zu. Der Chef darf ihn nicht zwingen, ohne Pause SOFORT mit dem Abladen zu beginnen. Wenn der Fahrer es aus eigenem Antrieb dennoch tut (er will schließlich nach Hause...), kann er dafür nicht belangt werden.

Ist der Fahrer dagegen selbständig, dann MUSS er - ob er will oder nicht - zuerst mal seine halbe Stunde Pause abbummeln, bevor er abladen darf. wallbash.gif

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Kühltaxi
Beitrag 02.01.2012, 12:33
Beitrag #20


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2011, 18:54) *
Und warum könnte nach Meinung der Gesetzgeber MIR das passieren, aber @BB nicht?

Und wenn ich noch als gewichtmäßiges Zwischending dazukomme wird's noch unverständlicher, ich darf (zumindest auf dem selbstgeschriebenen Papier) nur fahren wie Doc aber abladen wie BB. Mir fällt die Kiste die Doc garnicht und BB am Anfang des Abladens auf den Fuß fällt also rein wahrscheinlichkeitsrechnerisch am Ende des Abladens auf den Fuß. laugh2.gif

Zitat (haidi @ 31.12.2011, 14:00) *
Sicher, bezüglich der finanziellen Folgen für die Allgemeinheit kann man sagen: Raucher, Dicke etc. kosten auch Geld. Da sind doch schon Krankenversicherungsaufschläge angedacht worden und irgendwann wird so was auch kommen. Ist halt alles eine Frage der Zeit.

Ich bezweifle das. Beim Rauchen (und ggfs. "gefährlichen" Freizeitbetätigungen) ließe sich das vielleicht noch durchsetzen, beim Dicksein wo gar nicht abschließend geklärt ist inwieweit eigenes Eßverhalten oder die Gene schuld sind nicht. Und wenn man bedenkt wie schnell man für die BMI-Jünger schon dick ist fallen da ziemlich viele Entscheider drunter....
Da wird es eher noch höhere Steuern auf Tabak und bestimmte Lebensmittel geben.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 02.01.2012, 12:44
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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.01.2012, 09:48) *
Wenn der Fahrer es aus eigenem Antrieb dennoch tut (er will schließlich nach Hause...), kann er dafür nicht belangt werden.


Der Fahrer in der Tat nicht - der Chef hingegen, wenn er das sehenden Auges duldet, kann dafür ebenso belangt werden wie wenn "sein" Kutscher die Lenkzeiten über- und/oder die Ruhezeiten unterschreitet, um früher oder gar überhaupt noch am gleichen Tag heimzukommen - oder auch um aufm Rasthof statt in der Pampa zu übernachten smartass.gif

Zitat
Ist der Fahrer dagegen selbständig, dann MUSS er - ob er will oder nicht - zuerst mal seine halbe Stunde Pause abbummeln, bevor er abladen darf. wallbash.gif


Ja, sicher doch: Die halbe Stunde abbummeln müssen beide müssen (!): Der Lohnkutscher, damit sein Chef ihn nicht zwingen kann, so lang ohne Pause zu arbeiten - auch wenn er des früheren Feierabends wegen gerne würde! - und der Selbständige, damit der durch eigenen Fleiß keinen Vorteil in Gestalt früheren Heimkommens erlangt; das wär' ja schließlich total ungerecht rolleyes.gif
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mir
Beitrag 02.01.2012, 12:51
Beitrag #22


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Als ich noch Angestellter war, war das eigentlich immer so: Wenn Du Deine Pausen nicht gemacht hast, hat keiner gemeckert. Die Pausenzeiten wurden Dir aber dennoch von der Arbeitszeit abgezogen.

Ordnungswidrig handelt auch nur der Arbeitgeber, der Ruhepausen nicht gewährt. Daß er die AN zwingen muß, Ruhepausen zu nehmen, kann ich nicht erkennen.


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AMenge
Beitrag 02.01.2012, 13:26
Beitrag #23


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Zitat (mir @ 02.01.2012, 12:51) *
Als ich noch Angestellter war, war das eigentlich immer so: Wenn Du Deine Pausen nicht gemacht hast, hat keiner gemeckert. Die Pausenzeiten wurden Dir aber dennoch von der Arbeitszeit abgezogen.

Habe ich gleich am Beginn meiner Ausbildung auch schon anders erlebt. Da habe ich an 2 Tagen nacheinander nur ca. 15 Minuten Mittagspause gemacht (mehr brauchte ich nicht für mein Pausenbrot) und schon rief die Personalabteilung an. Nach diesem Telefonat kannte ich dann auch die gesetzlichen Grundlagen von Arbeits- und Pausenzeitregelungen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.01.2012, 16:39
Beitrag #24


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Zitat (mir @ 02.01.2012, 12:51) *
Als ich noch Angestellter war, war das eigentlich immer so: Wenn Du Deine Pausen nicht gemacht hast, hat keiner gemeckert. Die Pausenzeiten wurden Dir aber dennoch von der Arbeitszeit abgezogen...

Das ist aber ne andere Nummer:
In der Vor-Gleitzeit-Ära gab es feste Arbeitszeiten fürs Büro.
Beispielsweise: 07:30 bis 12:30 und 13:00 bis 16:00.
Du musstest zu den betreffenden Zeiten anwesend sein. Wenn Du freiwillig eher gekommen oder später gegangen bist oder die Mittagspause durchgearbeitet hat, dann gab's dafür natürlich kein Geld, denn BEZAHLTE Überstunden mussten vorher vom Chef angeordnet und vom Betriebrat genehmigt werden.

Und wenn jemand FREIWILLIG länger am Schreibtisch saß, dann konnten sowohl die Kollegen als auch der Betriebsrat ganz schön stinkig werden.



Interessant ist übrigens noch eine andere Varinate von Büroarbeit:
Ich schreibe das eine oder andere Gutachten für die Justiz (egal ob Zivil- oder Strafprozess). Dann gibt es eine Gebührenordnung, die mir erzählt, welchen Stundensatz ich als Gutachter-Honorar zugrundelegen darf.
Gleichzeitig erhalte ich aber auch eine ungefähre Vorgabe, wie teuer mein Gutachten insgesamt werden darf. Also mit anderen Worten: Ich rechne x Stunden zum Stundensatz von y Euro ab, und es ist egal, wie viele unbezahlte Überstunden ich mir darüber hinaus zusätzlich verordne um das Gutachten fertigzukriegen... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Überholverbot
Beitrag 06.01.2012, 14:42
Beitrag #25


Neuling


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Noch mal zurück zum geplanten Gesetz. Die Forderung geht ja von der EU aus. Demnach muss jedes Land ein entsprechendes Gesetz erlassen, sonst bekommt es Dresche. Momentan befindet sich der Entwurf in der Befassung des Bundesrates. Die einzelnen Bundesländer können sich dazu äußern. Wer Kontakt in ein Verkehrs-Ministerium hat, könnte momentan Lobby-Arbeit betreiben...

By the way: Die Debatte um die Scheinselbständigkeit wurde bereits auf EU-Ebene geführt. Ich zitiere:
"Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Einbeziehung der
selbständigen Kraftfahrer nicht erforderlich sei; stattdessen sollte die Definition
des Begriffs der „Scheinselbständigkeit“ klarer gefasst und scheinselbständige
Kraftfahrer unter den Anwendungsbereich 2002/15/EG fallen."


Aus der innerministeriellen Debatte eines Landesministeriums kann ich dazu beitragen:
Man macht sich vor allem Sorgen um die nicht fest angestellten Hermes- und DHL-Fahrer (nur so als Beispiel), die zwar auch elektronische Fahrtenschreiber haben und deren Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert werden. Nicht kontrollierbar ist aber, dass einer Laden, Sortieren und Abladen während der eigentlichen Ruhezeit macht (richtiger: machen muss), um dann auf der Autobahn mit seinem Sprinter bei 180 Sachen eine Mutti mit ihren 2 Kleinkindern auf dem Rücksitz über den Haufen zu fahren, weil er schon bei km 23,5 in den Sekundenschlaf gefallen ist. Mag etwas übertrieben sein, aber das sind so die Überlegungen, die es angeraten erscheinen lassen, auch die selbstständigen Kraftfahrer (will sagen: Scheinselbständige!) "ins Gesetz" hereinzunehmen. Es wird auch überlegt, dass das dann mehr kontrolliert werden muss, weshalb einige Länder sehr stark daran zweifeln, ob die vom Bund prognostizierten Mehrkosten von 210.000 Euro p.a. reichen. Begründet wird dies vor allem mit der Sorge um die allgemeine Verkehrssicherheit auf den Straßen - was den für Arbeitschutz zuständigen Ministerialen (ausnahmsweise) mal auch gefällt. Deshalb wird momentan fleißig am Entwurf des Bundes "gebastelt". Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.01.2012, 08:26
Beitrag #26


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Zitat (Überholverbot @ 06.01.2012, 14:42) *
...Nicht kontrollierbar ist aber, dass einer Laden, Sortieren und Abladen während der eigentlichen Ruhezeit macht ...

Eben:
Dieser Fall ist doch - egal ob angestellt, schein- oder tatsächlich-selbständig - schon längst durch Gesetze abgedeckt: Es ist auf Grund der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten verboten. Wenn es dennoch jemand tut, dann deshalb, weil er weiß, dass sowas kaum kontrolliert wird.

Natürlich WÄREN Kontrollen möglich: Ganz einfach die Ladetätigkeit beobachten (heimlich per Fernglas über den Zaun...) und bei Ausfahrt das Fahrzeug anhalten und kontrollieren, ob der Wählschalter auch schön brav auf "Arbeit" gestanden hat.

Aber DAS kriegt man auch nicht durch ein neues Arbeitszeitgesetz für Selbständige weg, sondern nur durch entsprechende Kontrollen der Einhaltung VORHANDENER Vorschriften.

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Antarctica
Beitrag 09.01.2012, 09:15
Beitrag #27


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.01.2012, 08:26) *
Aber DAS kriegt man auch nicht durch ein neues Arbeitszeitgesetz für Selbständige weg, sondern nur durch entsprechende Kontrollen der Einhaltung VORHANDENER Vorschriften.

Das ist doch genau das gleiche wie überall. "Mist, es ist was passiert, wir brauchen ein neues Gesetz", obwohl bei konsequenter Anwendung/Überwachung der vorhandenen Gesetzeslage nix passiert wäre. (Das prominenteste Beispiel: der Amoklauf von Winnenden.) Aber es ist billiger ne neue Vorschrift zu erfinden, als neue Kontrolleure einzustellen...


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Überholverbot
Beitrag 09.01.2012, 09:34
Beitrag #28


Neuling


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Ich bin noch nicht so lange dabei, aber so weit ich es verstanden habe, werden die "Selbständigen Kraftfahrer" bisher wenig bzw. weniger als die angestellten kontrolliert - deshalb lassen sie sich ja so leicht ausbeuten. Die EU hat deshalb gesagt: "Eigentlich müssen wir uns um das Thema Scheinselbständigkeit kümmern." Doch da will anscheinend keiner so richtig ran. Deshalb hat die EU es den Ländern überlassen, wie sie es regeln. Die würden es (mehrheitlich) am liebsten ganz sein lassen. Aber das dürfen sie nicht. Den kontrollierenden Behörden ist durchaus klar, dass (egal, wie das Gesetz aussieht) sie mehr Personal brauchen, wenn sie es "ordentlich" machen sollen. Momentan gehen die Gesetzeserfinder tatsächlich davon aus, dass das neue Gesetz zu keinen gravierenden Mehrkosten (will sagen Personalmehrung) führen wird. Es ist also ein Papiertiger geplant. Sowohl die für Verkehrssicherheit als auch für Arbeitsschutz zuständigen Leute in (manchen) Bundesländern versuchen deshalb gerade, aus dem Papier- einen echten Tiger zu machen, wobei allen Beteiligten klar ist, dass das dann auch richtig Geld kostet. Und da wird der Streit erst richtig losgehen: Wer bezahlt das - Bund oder Länder? Da wird es dann darauf ankommen, wie die Mehrheiten im Bundesrat sind. Klar?
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Kühltaxi
Beitrag 09.01.2012, 15:42
Beitrag #29


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Zitat (Überholverbot @ 06.01.2012, 14:42) *
Nicht kontrollierbar ist aber, dass einer Laden, Sortieren und Abladen während der eigentlichen Ruhezeit macht (richtiger: machen muss), um dann auf der Autobahn mit seinem Sprinter bei 180 Sachen eine Mutti mit ihren 2 Kleinkindern auf dem Rücksitz über den Haufen zu fahren, weil er schon bei km 23,5 in den Sekundenschlaf gefallen ist.

Das ist auch mit dem Gesetz nicht kontrollierbar weil es erst über 3,5 t zGG greift. Für alle anderen bleibt alles beim alten. Selbst wenn es für alle gelten würde wäre es nur bei vorhandenem Fahrtenschreiber kontrollierbar und den hat kaum einer der ihn nicht haben muß.


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WinderX8
Beitrag 07.02.2012, 13:48
Beitrag #30


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Das heißt, die Einbeziehung selbstständiger Kraftfahrer trifft erfreulicherweise keine Kraftfahrer die Werkverkehr betreiben? Für Werkverkehr bliebe alles beim alten?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.02.2012, 13:55
Beitrag #31


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Kann ein selbständiger Kraftfahrer überhaupt Werkverkehr betreiben...? blink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.02.2012, 13:59
Beitrag #32


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Also, was ICH bin, ich bin bekanntlich selbständig, und ich betreibe Werkverkehr.
Ob ich dabei manchmal als "selbständiger Kraftfahrer" gelte?
Das wird mir im zweifelsfall der Richter erzählen...

Allerdings habe ich in diesem Thread gelernt, dass ich - da ich keinen gewerblichen Güterverkehr fahre - nicht unter diese Verorfnung falle.

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WinderX8
Beitrag 07.02.2012, 14:38
Beitrag #33


Neuling


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Durch die bestehenden Lenk- und Ruhezeiten ist doch eh schon alles geregelt. Wozu nun noch die Einbeziehung von selbstständigen Kraftfahrern was die Arbeitszeit betrifft?

Bin zwar als Werkverkehrler nicht von betroffen, dennoch ärgert mich diese weitere m. M. n. unnötige Verschärfung.
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