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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57659 ![]() |
unser Nachbar hat den Baum in seinem Vorgarten abgeholzt und die Stelle mit Kies aufgeschuettet, um darauf zu parken. Das kann er aber nur, wenn auf der Strasse davor niemand parkt und die Zufahrt frei ist. Dadurch geht, wenn man die Situation denn kennt und dem Nachbarn seinen "Parkplatz" lassen will, ja ein Parkplatz auf der Fahrbahn verloren. Ich gehe davon aus, dass man davor beliebig parken darf, da es ja keine Einfahrt ist, sondern einfach nur ein Vorgarten. Was ist aber, wenn das Auto schon drauf steht und man auf der Fahrbahn davor parkt und es sozusagen zuparkt, sodass der Nachbar nicht mehr wegfahren kann? Die Parkplatzsituation in unsere Strasse ist eh schon angespannt, da fehlt der eine Parkplatz schon sehr. Viele Gruesse, Martin |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Tungi,
es kann gut sein, dass der Nachbar eine Genehmigung dazu hat, insbesondere, weil er den Baum abgeholzt hat und dass dann als nächstes der Bordstein abgesenkt wird. In dem Fall darfst Du da nicht mehr parken. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 ![]() |
Mal am besten mal ein Bild.
Ich mein auf seinem Grundstück kann der Nachbar ja machen was er will, nur ein Parkverbot auf der Öffentlichen Straße gilt nur vor seiner Einfahrt, überall sonst entlang seines Grundstücks müsste man ja Parken dürfen. Wenn er halt nacher nicht mehr raus kommt ist das ganz allein sein Problem wenn er auf seinem Grundstück so blöd parkt. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 ![]() |
Hallo zusammen, unser Nachbar hat den Baum in seinem Vorgarten abgeholzt und die Stelle mit Kies aufgeschuettet, um darauf zu parken. Wird so was überhaupt noch genehmigt? Müssen derartige Parkplätze nicht versiegelt sein, damit kein Öl etc. in das Erdreich eindringen kann? Hannes |
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57659 ![]() |
Danke schonmal fuer eure Antworten. Ich habe eine Skizze angehaengt.
Mit Baum meinte ich eher den Busch im Vorgarten bzw. allgemein die Bepflanzung. Vorher Grünfläche, jetzt einfach nur Kies. Und es sollte mich stark wundern, falls da etwas genehmigt wurde. Der Bordstein kann nicht abgesenkt werden, da es in unserer Sackgasse nur einen schmalen "Gehweg" mit sowieso schon niedrigem Bordstein gibt. ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 ![]() |
Soweit ich weiß nicht, hier wurden zumindest vor nichtmal 1 Jahr auch noch Öffentliche Parkplätze gebaut die nicht versiegelt sind. Und selbst wenn ich keine so ästätischen Ansprüche habe und die Karre einfach auf den Rasen stelle kann da ja auch niemand was dagegen sagen.
So wie das auf dem Bild aussieht, sollte es der Nachbar aber schaffen um auf sein Grundstück zu fahren nur die Einfahrt zu benutzen und sein Auto ums Eck in den Vorgarten zu Rangieren. |
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57659 ![]() |
So wie das auf dem Bild aussieht, sollte es der Nachbar aber schaffen um auf sein Grundstück zu fahren nur die Einfahrt zu benutzen und sein Auto ums Eck in den Vorgarten zu Rangieren. Waere theoretisch möglich. Will er aber wohl nicht, denn zwischen Einfahrt und "Parkplatz" hat er ein paar Granitbrocken platziert. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 ![]() |
Müsste eigentlich irgendwo bei Bauamt oder so hinterlegt sein wo genau seine Zufahrt zur Straße liegt und wie breit sie ist.
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 161 Beigetreten: 09.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5999 ![]() |
§ 12 (3) Das Parken ist unzulässig
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, 3. vor Grundstücksein‐ und ‐ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber Wenn ich das richtig lese, steht hier nicht geschrieben wieviel Grundstücksein- und -ausfahrten zulässig sind und dass die gekennzeichneten Parkflächen zwingend dem gewidmeten Verkehrsraum zuzuordnen sind. Hat ein Geschaft z.B. auf Privatgrund mehrere Einstellplätze geschaffen, die nur über den Bürgersteig zu erreichen sind, wird aus meiner Sicht niemand auf den Gedanken kommen, sich auf der Fahrbahn davor zu stellen, so dass diese nicht angefahren werden können. Was sollte auf einem normalen Privatgrundstück anderes gelten? und vor allem, wo steht das??? -------------------- Gruß Gucky
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 ![]() |
Zitat Die Parkplatzsituation in unsere Strasse ist eh schon angespannt, da fehlt der eine Parkplatz schon sehr. Warum ärgert dich das, @tungl? ![]() Der Wagen, der in dem Ex-Vorgarten zu stehen kommen soll, wird dir doch sonst auch nen Parkplatz auf der Straße genommen haben ... Wenn es sich das Fzg., das über die Einfahrt zu seinem "Kiesbett" gelangte, wegfahren will, wird es für den Rückweg wohl auch wieder die Ausfahrt wählen. Und vor der hast du eh nicht zu stehen. Für den Fall, dass es sich ein Wagen 1 aber auf dem Kies gemütlich machte und Fzg 2 in der Einfahrt abgestellt wurde, handelt es sich doch wohl um Fahrer, die der gleichen Familie angehören. Folglich werden die sich auch eher untereinander einigen, als dass ein Abschlepper bemüht würde, für ein Fzg., das ordnungsgemäß am Straßenrand steht. Kann es sein, dass ein wenig Missgunst in deiner Frage mitschwingt? ![]() Bislang sehe ich in der Aktion nur Vorteile für dich, den Nachbarn mit dem Vorgarten und alle anderen Anwohner der Straße, die an der Parkplatznot leiden. ICH würde die Füße still halten - im eigenen Interesse. ![]() WENN es später doch mal Ärger wegen des Untergrundes geben sollte, hast du bis dahin Nutzen ziehen können, aber den Ärger kriegt wer anderes ab. ![]() Edith las das Zitat Will er aber wohl nicht, denn zwischen Einfahrt und "Parkplatz" hat er ein paar Granitbrocken platziert. zu späääät ![]() -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo
Zitat Und es sollte mich stark wundern, falls da etwas genehmigt wurde. Genau das ist dein Problem. Dich hat da schlicht und einfach überhaupt nichts zu wundern. Wenn dein Nachbar eine Einfahrt geschaffen hat hast du sie erst mal schlicht ein einfach zu akzeptieren und zu respektieren. Du darfst davor also nicht parken, egal ob sich auf dem Grundstück ein Fahrzeug befindet oder nicht. Zitat ja ein Parkplatz auf der Fahrbahn verloren. Auch das ist nicht dein Problem, da dir die Fahrbahn nicht gehört und es keinen Anspruch gibt, in der Nähe seines Grundstücks auf öffentlicher Fläche parken zu können. Richtig ist also: - nicht mehr vor der Einfahrt parken - bei den Behörden nachfragen, ob die Einfahrt genehmigt wurde oder auch ohne Genehmigung erstellt werden durfte - falls die Einfahrt nicht zulässig ist die Behörden auffordern, für Abhilfe zu sorgen Deine jetzt verübte Selbstjustiz ist in jedem Fall nicht akzeptabel und meiner Meinung nach schlimmer als ein paar Meter nicht mehr zur Verfügung stehender Parkraum. Zur Erinnerung: Die Fahrbahn gehört dir nicht und du hast daran keinerlei spezielle Rechte. Zitat Müsste eigentlich irgendwo bei Bauamt oder so hinterlegt sein wo genau seine Zufahrt zur Straße liegt und wie breit sie ist. Nein, nicht unbedingt. Im Bebauungsplan für mein Grundstück aus den 70er-Jahren sind die Zufahrten nicht geregelt, so dass ich sie frei anlegen kann (auch mehrere) und keinerlei Genehmigung benötige. Bei neueren Bebauungsplänen sieht das meist anders aus, wobei nach Rücksprache auch dann Ausnahmegenehmigungen möglich sind. Gruss MrMurphy |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Selbst wenn das ein "Schwarzbau" ist, glaube ich nicht, dass man den wieder wegbekommt - auch wenn man die Behörde informiert. Es gibt evtl. eine kleine Strafe, die eine oder andere Auflage (grundwasserschützend versiegeln, Abflüsse, etwas schmaler, etwas veränderte Position etc.) aber am Ende sind zwei Leute stinksauer: Der Inhaber der Einfahrt, weil er angeschwärzt wurde und Ärger und Kosten hat und der TE: Weil der verbotenene Bau dann doch legalisiert wurde...
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 ![]() |
Und es sollte mich stark wundern, falls da etwas genehmigt wurde. Ich ziehe mit meinem Grundstück gerade etwas ähnliches durch. Die Bauordnung hält sich da ganz raus; Stellplätze bis 100m2 auf dem eigenen Grundstück sind in meiner Gemeinde (Kreis RE) genehmigungsfrei; nur wenn ich später mal Carports oder Garagen aufstellen will, interessiert die das. Mein einziger Ansprechpartner ist also nur noch das Tiefbauamt wegen der Gehwegabsenkung und ggf. wegen der Belastbarkeit des Gehweges. |
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57659 ![]() |
Ich glaube, hier wird einiges fehlinterpretiert. Ich kann kann nicht nachvollziehen, wie ihr drauf kommt, ich
sei an Selbstjustiz interessiert und finde es auch etwas daneben, mir das zu unterstellen. Gerade weil ich wissen will, ob ich dort parken darf (und wann), stelle ich ja die Frage. Mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch auf einen Parkplatz habe, finde es aber sehr bedenklich, wenn jeder ein Parkverbot vor seinem Grundstueck erwirken kann, indem er einfach (ohne Genehmigung, es geht mir im Moment nur um den Fall) eine Art Parkplatz anlegt. Mir liegt es fern, irgendwas bei den Behoerden zu melden, denn schliesslich habe ich bis jetzt nicht besonders darunter gelitten und sehe dazu keinen Anlass. Insofern handelt es sich nur um eine Nachfrage aus Interesse. Deshalb bitte ich, mir sowas nicht weiter zu unterstellen. Das einzige, was mich vielleicht aergert, ist, dass er - aus welchen Gruenden auch immer - die Zufahrt zu seinem "Parkplatz" ueber die eigene Einfahrt absichtlich verbaut hat, obwohl es ohne Probleme moeglich gewesen waere. Dann dadurch ist durch den "Parkplatz" absolut nichts gewonnen, er koennte sein Auto genauso gut auf der Fahrbahn stehen lassen. |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Ich glaube, hier wird einiges fehlinterpretiert. Ich kann kann nicht nachvollziehen, wie ihr drauf kommt, ich sei an Selbstjustiz interessiert und finde es auch etwas daneben, mir das zu unterstellen. Hier unterstellt Dir niemand etwas, es wird lediglich etwas weiter gedacht, als Du in Deiner Frage erbeten hast. |
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57659 ![]() |
Hier wird lediglich etwas weiter gedacht, als Du in Deiner Frage erbeten hast. Dagegen habe ich nichts, aber Zitat Deine jetzt verübte Selbstjustiz ist in jedem Fall nicht akzeptabel erscheint mir doch recht eindeutig. Wie dem auch sei, ich habe meinen Standpunkt geschildert und hoffe, meine Frage klaeren zu koennen. Denn aus der ein oder anderen Antwort lese ich heraus, dass man jeden Teil vom Grundstueck zum Parkplatz machen kann und davor nicht mehr geparkt werden darf, weil der Parkplatzcharakter vorhanden ist? |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Gerade weil ich wissen will, ob ich dort parken darf (und wann), stelle ich ja die Frage. Das ist ja nun klar: Du darfst aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr dort parken. Mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch auf einen Parkplatz habe, finde es aber sehr bedenklich, wenn jeder ein Parkverbot vor seinem Grundstueck erwirken kann, indem er einfach (ohne Genehmigung, es geht mir im Moment nur um den Fall) eine Art Parkplatz anlegt. Ich finde das gar nicht befremdlich. Die Straße als solche dient doch in erster Linie nur dazu, die an dieser Straßenden Grundstücke zu erschließen. Sie ist vor allem dazu da, dass man auf die Grundstücke gelangt, und daher ist das Erreichen eines auf einem Grundstück angelegten Parkplatzes m.E. auch "wichtiger" als das Ermöglichen des "Parkens am Fahrbahnrand". Die Option, am Fahrbahnrand zu parken, ist halt nur ein nettes Feature, solange bestimmte Bereiche des Fahrbahnrandes gerade nicht zur Erschließung der Grundstücke verwendet werden. Und dass nicht jede Art der Verwendung eines eigenen! Grundstücks genehmigungspflichtig ist, ist doch auch okay. Übrigens: Wenn alle Grundstückseigentümer auf ihren Grundstücken ausreichend Parkflächen anlegen würden, gäbe es in der Straße wohl kaum Parkprobleme... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2703 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 ![]() |
Dann dadurch ist durch den "Parkplatz" absolut nichts gewonnen, er koennte sein Auto genauso gut auf der Fahrbahn stehen lassen. Doch, für den Grundstückbesitzer schon. Er kann jetzt immer direkt vor seinem Haus parken und muß nicht irgendwo auf der Straße einen Parkplatz suchen. Für die Parkplatzsituation auf der Straße hat sich nichts geändert. Weder zum positiven noch zum negativen - insofern könnte es dir egal sein. gruß Acki |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7881 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Für die Parkplatzsituation auf der Straße hat sich nichts geändert. Weder zum positiven noch zum negativen - insofern könnte es dir egal sein. Natürlich ändert sich etwas an der Parksituation, wenn sich jemand einen Stellplatz schafft, der nicht über seine bestehende Zufahrt erreichbar ist. Der TE sollte sich an seine Stastverwaltung wenden. Die wissen (hoffentlich), wie bei ihnen die Rechtslage ist. |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1604 Beigetreten: 27.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35843 ![]() |
Für die Parkplatzsituation auf der Straße hat sich nichts geändert. Weder zum positiven noch zum negativen - insofern könnte es dir egal sein. Nicht ganz. Ein zeitweise belegter Parkplatz wurde durch eine dauerhaft zum Parken nicht nutzbare Zufahrt ersetzt. und ein Fahrzeug, das bisher am Straßenrand parkte, parkt nun auf einem Grundstück. Also doch fast ein Nullsummenspiel. Fast weil ein längs geparktes Fahrzeug mehr Platz braucht als für die Zufahrt notwendig ist. -------------------- Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10039 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Also doch fast ein Nullsummenspiel. Aber eben nur fast. Wenn es in der Strasse 20 (öffentliche) Stellflächen gibt so können dort zu jeder Zeit irgendwelche 20 Autos parken. Wenn aber nun jeder seinen Privatparkplatz einrichtet und wegen derer Zufahrt die 20 Strassenstellflächen entfallen dann können nur noch 20 ganz bestimme Fahrzeuge dort parken. Der Öffentlichkeit werden also mögliche Parkplätze zu bestimmten Zeiten entzogen.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 06.04.2006 Wohnort: D-21614 Buxtehude Mitglieds-Nr.: 18255 ![]() |
... Der Bordstein kann nicht abgesenkt werden, da es in unserer Sackgasse nur einen schmalen "Gehweg" mit sowieso schon niedrigem Bordstein gibt. ... darf dort überhaupt geparkt werden, oder gilt der niedrige Bordstein als abgesenkt? Gerade bei einem schmalen Gehweg sind Rollstuhlfahrer darauf angewiesen jederzeit und nicht nur alle 100m den Gehweg verlassen zu können. Gruss Deden -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
darf dort überhaupt geparkt werden, oder gilt der niedrige Bordstein als abgesenkt? OLG Köln v. 05.11.1996: Eine Bordsteinabsenkung liegt nicht mehr vor, wenn sie länger als eine Pkw-Länge ist -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1460 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 ![]() |
... Der Bordstein kann nicht abgesenkt werden, da es in unserer Sackgasse nur einen schmalen "Gehweg" mit sowieso schon niedrigem Bordstein gibt. ... darf dort überhaupt geparkt werden, oder gilt der niedrige Bordstein als abgesenkt? Gerade bei einem schmalen Gehweg sind Rollstuhlfahrer darauf angewiesen jederzeit und nicht nur alle 100m den Gehweg verlassen zu können. Gruss Deden Einen 50 Zentimeter breiten, gepflasterten, leicht angehobenen Streifen würde ich nicht als Gehweg bezeichnen. Hierbei handelt es sich meiner Ansicht nach lediglich um einen Streifen, welcher vorallem dem Schutz der Grundstückeinfriedungen und dem Aufstellen von Verkehrszeichen dient. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
![]() Nach der Logik dürfte keiner mehr vor dem Grundstück parken selbst wenn der eigentümer sein Auto auf dem Rasen parkt. Irgendwo habe ich es dunkel im Hinterkopf das es vor Jahren mal zu einem Bekannten geheissen hat das er auf seinem Grundstück parken könne wo er will aber das nicht bedeutet das man vor seinem Grundstück nicht mehr parken darf. Sein Problem war das er gelegendlich die Nachbarn bitten mußte wegzufahren da er nicht von seinem neuen Stellplatz runter oder drauf fahren konnte. Der Bereich vor seinem neu angelegten Stellplatz wurde von der Gemeinde einfach nicht zur Zufahrt erklärt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
![]() Und wenn diese eindeutig als solche zu erkennen ist gilt schon §12 StVO. Eine Einfahrt ist doch nur so 2,5 m breit aber Autos länger, und rangieren muß man ja auch noch. Wenn ich mir das bei meinen Eltern vorstelle: Dreispänner, vier Autos platz davor (ca 20m) Wenn in den Vorgärten Parkflächen zu Verfügung stünden: drei Einfahrten (7,5m) vor dem Dreispänner und noch 21/2 auf der Fahrbahn (12,5m) Da hat das Parkraum-und-Einfahrten-schaffen eindeutig die bessere Bilanz. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 ![]() |
Wenn alle Grundstückseigentümer auf ihren Grundstücken ausreichend Parkflächen anlegen würden, gäbe es in der Straße wohl kaum Parkprobleme... Wie wahr, den Satz sollten sich mal einige echt mal merken... Da können wir ja froh sein das es verboten ist abgemeldete Fahrzeuge auf der Straße abzustellen, sonst würde da noch mehr Gerümpel rumstehen und man käme gar nicht mehr vortwärts. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:30 |