Neuerteilung in RP nach 16 Jahren |
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Neuerteilung in RP nach 16 Jahren |
03.02.2012, 19:53
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
Aufgrund dieses Beitrags ( via Google gefunden ) habe ich nunmehr auch nach 16 Jahren ohne Klasse 3 Führerschein mit der für mich zuständigen Sachbearbeiterin der Fahrerlaubnisstelle gesprochen. Hier ( Rheinlandpfalz ) gibt es allerdings nur eine 15-jährige Aufbewahrungspflicht der Unterlagen. Es wird aber ein "Hauptbuch" mit allen Ersterteilungen geführt. Da ich nicht mehr im Computersystem zu finden war ( Löschung nach 15 Jahren ) wurde mir die Möglichkeit eröffnet meine Führerscheindaten mit diesem Hauptbuch abzugleichen und aufgrund dessen eine Wiedererteilung in die Wege zu leiten. Nur, wie an diese Daten kommen? Der alte Schein wurde ja eingezogen und existiert nicht mehr... Zu meinem Glück hab ich im alten Kfz-Ordner in einem Unfallbericht ( leichter Auffahrunfall ) die eingetragenen Daten ( Datum der Ersterteilung, Führerscheinnummer ) gefunden. Wenn die Fahnung im Hauptbuch erfolgreich war bin ich mal gespannt wie es weitergeht... |
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04.02.2012, 14:52
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@ StrassenPinguin
erstmal herzlich willkommen im vp-forum. wenn die führerscheinstelle die angaben im unfallbericht und hauptbuch anerkennt, dürfte eigentlich deiner führerschein-neuerteilung nichts mehr im weg stehen. dafür wünsche ich dir viel glück ! bitte halte uns weiterhin auf dem laufenden. gruß, erbsenzähler |
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05.02.2012, 10:04
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
eine bitte an die @ mods
wäre es nicht einfacher, wegen der besseren übersicht für @ StrassenPinguin einen eigenen thread zu eröffnen ? danke. gruß, erbsenzähler |
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05.02.2012, 19:16
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
wäre es nicht einfacher, wegen der besseren übersicht für @ StrassenPinguin einen eigenen thread zu eröffnen ? Erledigt.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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21.03.2012, 12:15
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
Grüße nach einem längeren Urlaub.
Und es ist nicht zu fassen: Die Sachbearbeiterin hat im Archiv gegraben und die Unterlagen des alten Klasse-3-Führerscheins gefunden, im PC-System war nach der 15-jährigen Frist ja alles gelöscht ! Das Einverständnis des Abteilungschefs wurde eingeholt, und auch er hatte nichts gegen eine Wiedererteilung ( ich hatte auch das Aktenzeichen des damaligen Urteils angegeben, war allerdings im Gegensatz zu anderen Beiträgen hier nur ein einziger Vorfall mit unerlaubter Entfernung vom Unfallort, so nennt sich das wohl.. ) . Hier ein Foto des (anonymisierten) Schreibens: Schreiben Dabei habe ich zwei Möglichkeiten: 1) Im Schreiben orange: Bis 3,5t 2) Im Schreiben blau: Bis 7,5t Die Gebüren sind in beiden Fällen gleich ( 70,90 € ), für einen 7,5t - Führerschein kann man da nicht meckern. Die nötigen Unterlagen hab ich schon fast alle, warte noch auf das Führungszeugnis... Unfassbar: Keine Theoriestunde, Keine Fahrstunde, Keine Prüfung ! Mir ist allerdings noch nicht ganz klar ob dieser neue Schein auch zum Fahren von 7,49 t - LKW´s plus Anhänger mit dem 1,4-fachen dieses Wertes ( wie ich noch gut aus der Bundeswehrfahrschule zum zivilen Klasse-3-Schein in Erinnerung habe ) berechtigt, also zusammen fast 18 Tonnen... Bis zum Erhalt des Schreibens hab ich eigentlich nicht glauben können das es tatsächlich klappen könnte. Vielen Dank an dieses Forum. Ohne dieses würde ich mich jetzt vermutlich in der Theoriestunde einer Fahrschule langweilen... Nachtrag: Der Fotolink oben klappt nicht zuverlässig, der sollte gehen: http://www.bilderhoster.net/img.php?id=7g1njpnn.jpg Am besten Link kopieren und oben in ein leeres Browserfenster wiedereinsetzen, dann geht es... direktes Anklicken klappt irgendwie nicht... |
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21.03.2012, 13:15
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, StrassenPinguin,
schau mal in diesen Link , dort stehen die Besitzstände der alten Klasse 3. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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21.03.2012, 13:19
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Mir ist allerdings noch nicht ganz klar ob dieser neue Schein auch zum Fahren von 7,49 t - LKW´s plus Anhänger mit dem 1,4-fachen dieses Wertes ( wie ich noch gut aus der Bundeswehrfahrschule zum zivilen Klasse-3-Schein in Erinnerung habe ) berechtigt, also zusammen fast 18 Tonnen... Original erhältst du diese Klasse. Ob du die von dir angesprochene Klasse CE 79 erhältst - ich denke eher nicht. Weil es ja keine Umschreibung ist, sondern eine Neuerteilung, da gelten "Besitzstände" nicht mehr. ... und vor allem Posting 2 dazu... -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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21.03.2012, 14:08
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ob du die von dir angesprochene Klasse CE 79 erhältst - ich denke eher nicht. Doch, ist nach § 76 Nr. 11a FeV möglich.Zitat Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt [...] Die Frage ist aber ob jeder Sachbearbeiter von dieser (recht neuen) Regelung weiß. mfg darkstar -------------------- |
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21.03.2012, 15:50
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@StrassenPinguin
wenn du die wahlmöglichkeit hast, würde ich schon zur 7,5 t - option tendieren. es könnte allerdings sein, daß du für die C-Klassen einen erstehilfekurs nachweisen mußt soweit er noch nicht vorhanden ist, der zeit-und kostenaufwand dafür ist nicht groß. und bei der behörde liegt bestimmt die FeV in der neuesten fassung auf. gruß, erbsenzähler |
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21.03.2012, 19:24
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
Den Erste Hilfe Kurs hab ich schon, in vorauseilendem Gehorsam vor 3 Wochen gemacht.
Selbstverständlich hab ich die 7,5t Version beantragt. Einen Wagen hab ich auch schon ( seltsames Gefühl wenn man einen Wagen zulässt aber noch keinen Führerschein hat... ), hat etwa dreimal soviel Pferde wie der letzte... mit Anhängerkupplung. Die 12 t Beschränkung sollten dafür locker reichen, vielen Dank für die sehr aufschlußreichen Links, ziemliches Achsenchaos... Das größte Problem ist wahrscheinlich sich an die Spritpreise zu gewöhnen... |
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28.03.2012, 18:42
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
Update:
Heute alle Unterlagen für den C1E abgegeben und die 69,40 € Neuerteilungs-Gebühr bezahlt, das Führungszeugnis wurde von mir vor einer Woche beantragt. Lt. Sachbearbeiterin kommt der EU-Führerschein mit der Post. Sie wartet auf den vorhin von ihr beantragten Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Gibt es hier Erfahrungswerte wie lange das dauert ? Mir ist allerdings nicht klar wie da etwas anderes als "Nichts" drinstehen kann.. oder gibt es auch Möglichkeiten ohne Auto zu Punkten zu kommen...? |
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28.03.2012, 19:14
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
oder gibt es auch Möglichkeiten ohne Auto zu Punkten zu kommen...? Ja. als Radfahrer, techn. Änderungen beim Mofa, techn. Mängel an diesem, Alehol ( mit Absicht so geschrieben :-) ) u.ä. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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28.03.2012, 20:17
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Sogar als Fußgänger geht das
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28.03.2012, 20:23
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
Hab aufgrund der letzten Beiträge also soeben die "Bußgeld-App" auf meinem Telefon installiert.
Und siehe da, der Rekordhalter bei Fußgängern ist in der Tat "BKat-Nr. 245": Als Fußgänger/Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke überquert. Jetzt kommt´s: 350 € UND 4 (!) Punkte. Oops... |
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29.03.2012, 08:51
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
die antwort aus flensburg dürfte ca. 14 tage dauern. |
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29.03.2012, 10:58
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 |
Zitat Vielen Dank an dieses Forum. Ohne dieses würde ich mich jetzt vermutlich in der Theoriestunde einer Fahrschule langweilen... Das kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen. Nach 16 Jahren "Führerschein-Abstinenz" müsstest du dort eigentlich sehr viele interessante "Neuigkeiten" hören, oder aber du hast die falsche Fahrschule gewählt. Schau dir einmal spaßhalber einen der über 30 Fragebogen für die theoretische Führerscheinprüfung an. Ich gratuliere dir zu deiner problemlosen Neuerteilung und wünsche dir allzeit gute Fahrt. -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
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29.03.2012, 11:26
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@Sapperlott
deine gratulation ist (noch) etwas zu früh. die für @StrassenPinguin zuständige SB'in wartet auf die antwort vom KBA in flensburg(siehe post #11), erst dann gibts das begehrte kärtchen. gruß, erbsenzähler |
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29.03.2012, 11:56
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
Völlig richtig, die Behördenauskünfte stehen noch aus.
Da wird aber nichts ausser "kein Eintrag" drinstehen. Das gilt für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Zentralregister ( bekomme beide ja nicht zu Gesicht ). Im Übrigen hat bei der ganzen Geschichte der erste Brief am längsten gedauert ( ich hatte darin um Fahndung nach den gelöschten Führerscheindaten und Klärung ob Neuerteilung möglich gebeten ). Das hat fast 7 Wochen gedauert... Es kann sein das die Behörde das damalige Amtsgerichtsurteil eingesehen hat, ich hatte das Aktenzeichen angegeben. Und ich hab schon mal ganz entspannt in einige Fragebögen geschaut, einige Sachen sind wirklich knifflig... Es gab bei der Abgabe der Unterlagen seitens der Sachbearbeiterin nur eine Frage: "Sie wollen aber nicht gewerblich 7,5t fahren ?" Das konnte ich verneinen, kurz darauf "durfte" ich dann die Gebühr bezahlen ( 69,40 € ). Die übr. die niedrigste ist die ich bei versch. deutschen Führerscheinstellen im Internet gesehen hab, das ging bis deutlich üder 200 € bei Neuerteilung... Nach meiner Recherche würde aber ein frischer C1E zwischen 3000 und 4000 € kosten... Jetzt heisst es warten... |
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29.03.2012, 12:00
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 |
@Sapperlott deine gratulation ist (noch) etwas zu früh. die für @StrassenPinguin zuständige SB'in wartet auf die antwort vom KBA in flensburg Upps! Da war ich doch tatsächlich - ausnahmsweise! - etwas zu schnell. Nein, keine Vorschusslorbeeren. Trotzdem: "alles Gute für deine - hoffentlich - problemlose Neuerteilung." -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
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30.03.2012, 11:37
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@StrassenPinguin noch ne frage: hast du in deinem neuerteilungs-antrag auch CE79 beantragt ? könnte für dich eventuell interessant sein für gespannfahrten über 12 to zGM hinaus bis maximal 18,5 to zGM, auch wenn es noch einige euros zusätzlich kosten sollte. gruß, erbsenzähler |
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30.03.2012, 14:40
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Völlig richtig, die Behördenauskünfte stehen noch aus. Da wird aber nichts ausser "kein Eintrag" drinstehen. Das gilt für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Zentralregister ( bekomme beide ja nicht zu Gesicht ). Hättest Du aber können, eine Auskunft darüber hättest Du für beide beantragen können. könnte für dich eventuell interessant sein für gespannfahrten über 12 to zGM hinaus bis maximal 18,5 to zGM, auch wenn es noch einige euros zusätzlich kosten sollte. mmmh...welches Gespann wiegt denn 18,5to, das man nicht gewerblich nutzt? |
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30.03.2012, 17:06
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
Hatte auch erst überlegt, wenn ich schon einen neuen EU-Karten-Schein bekomme, alles eintragen zu lassen was möglich ist.
Das sind im Grunde zwei Dinge zusätzlich zum "C1E": 1.) Der schon angesprochene 18,5t-Zusatz (CE79) 2.) Der "T"-Zusatz ( Traktoren und landwirtschaftl. Zugmaschinen über 32 km/h ) Da ich aber über die problemlose Erteilung zu sehr moderaten Kosten und ohne jegliche Prüfung zu meinem Schein komme, wollte ich es nicht übertreiben. Zumal ich absolut keinen Nutzen für 18,5t oder Traktoren erkennen kann. Alleine das man mit dem C1E große Wohnmobile fahren oder größere Anhänger ziehen darf hat dann wirklich einen praktischen Nutzen. |
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30.03.2012, 18:49
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
2.) Der "T"-Zusatz ( Traktoren und landwirtschaftl. Zugmaschinen über 32 km/h ) Für die Erteilung einer Klasse T im Rahmen einer Neuerteilung nach voheriger Entziehung einer Klasse 3 gibt es keine Rechtsgrundlage. Das geht nur bei der Umstellung einer bestehenden Klasse 3. Zudem muß der Inhaber im LoF-Bereich tätig sein (wobei dies je nach Behörde wohl mehr oder weniger streng geprüft wird). -------------------- |
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10.05.2012, 18:37
Beitrag
#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
*** Abschliessendes Posting ***
!!! Der EU-Kartenführerschein ist jetzt in meinem Besitz !!! Es ist fast nicht zu glauben nachdem die Führerscheinstelle ja keinerlei Einträge mehr im PC-System vorfand ( wird in RP nach 15 Jahren gelöscht, ebenso die Akte entsorgt ). Aufgrund dieses Umstands hat es etwas länger gedauert ( Suchen in alten Hauptbüchern nach dem Ersterteilungseintrag, Nachfrage beim Resortleiter ob nach dieser Zeit prüfungsfrei neuerteilt werden kann, etc. ), per Post kam nach etlichen Wochen dann ein Brief mit dem Formular und den beizubringenden Unterlagen ( bis 3,5t oder bis 7,5t ). Hab mich für die 7,5t - Variante entschieden und diese letzte Woche erteilt bekommen, ohne eine Fahrstunde, ohne jede Prüfung, Gesamtkosten um die 200 €. Die Einträge im neuen Kartenführerschein auf der Frontseite: (BE) (C1E) (MSL) Überraschenderweise hat sich die etwas größere Mühe bei der Unterlagenbeschaffung für die LKW-Variante gelohnt, hab bereits ein 6,7t Wohnmobil aus der Bekanntschaft probegefahren, auch dies war ( neben der ersten Stunde im PKW ) kein Problem. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an dieses Forum, alle Mitglieder und die Moderatoren ! |
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10.05.2012, 18:43
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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10.05.2012, 19:13
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 |
*** Abschliessendes Posting *** !!! Der EU-Kartenführerschein ist jetzt in meinem Besitz !!! Hab mich für die 7,5t - Variante entschieden und diese letzte Woche erteilt bekommen, ohne eine Fahrstunde, ohne jede Prüfung, Gesamtkosten um die 200 €. Die Einträge im neuen Kartenführerschein auf der Frontseite: (BE) (C1E) (MSL) Überraschenderweise hat sich die etwas größere Mühe bei der Unterlagenbeschaffung für die LKW-Variante gelohnt, hab bereits ein 6,7t Wohnmobil aus der Bekanntschaft probegefahren, auch dies war ( neben der ersten Stunde im PKW ) kein Problem. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an dieses Forum, alle Mitglieder und die Moderatoren ! eigentlichfrage ich mich, wieso ich damals dann eine MPU gemacht habe, alle Prüfungen für viel Geld und dann nur bis 3,5 T bekam... gewisse Dinge empfinde ich gerade als ungerecht... Aber neidlos : Glückwunsch an Dich !!! -------------------- |
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10.05.2012, 19:16
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
eigentlichfrage ich mich, wieso ich damals dann eine MPU gemacht habe, alle Prüfungen für viel Geld und dann nur bis 3,5 T bekam... Vielleicht hattest du nur bis 3,5t beantragt? -------------------- |
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10.05.2012, 19:22
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 |
ja, ich hätte sonst die LKW-prüfung und Ausbildung machen müssen, so wurde mir gesagt..
edit: mit Prüfungen meinte ich A & B -------------------- |
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11.05.2012, 03:16
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 03.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63188 |
Noch eine Frage an die (Schlüsselzahl-) Experten hier im Forum:
Bei meiner neuerteilten EU-Führerscheinkarte steht auf der Rückseite in Spalte 12. jeweils bei C1 und bei C1E die Angabe: 95.09.09.2014 Kann mir irgendeiner sagen ob das in der Praxis irgendeine Bedeutung hat, muss wohl irgendetwas mit Berufskraftfahrern zu tun haben ? |
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11.05.2012, 05:42
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wenn du gewerblich mit Fahrzeugen der Klasse C1 / C1E fährst, musst du bis zum Ablauf der Schlüsselzahl eine Weiterbildung gemacht haben. Falls du nicht gewerblich fährst, ist das ohne Relevanz.
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11.05.2012, 10:39
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@ StrassenPinguin,
meine besten glückwünsche zum wiedereintritt in den club der mobilen, dazu immer eine gute fahrt und viele unfallfreie km. freu mich mit dir daß es trotz anfänglicher probleme so gut geklappt hat. paß gut aufs druckfrische kärtchen auf. gruß, erbsenzähler |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:43 |