Blaue LEDs im Standlicht, Bussgeld |
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Blaue LEDs im Standlicht, Bussgeld |
Gast_Gast_Markus_* |
07.07.2004, 18:18
Beitrag
#1
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ES geht um Folgendes Sehr geehrter Herr xxxx, Ihnen wird vorgeworfen, am 06.06.2004 um 1:45 Uhr in Mannheim, Relaisstr. 11 als Führer des PKW Daewoo, HD-xx-xxx, Folgende Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben: Sie setzten das zulassungpflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen (Blaue Leutdioden im Frontbereich (Standlicht); ausreichende Beleuchtung nicht gegeben) war. § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, §69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat Beweismittel/Zeugen: .... Wegen dieser Ordnungswiedrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 50.00 EUR Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: Gebühr 20.00 EUr (§§105,107 Abs.1, 3 OWiG in Verbindung mit §§ 464Abs. 1, 465 StPO) Auslagen 5,60 EUR Gesamtbetrag 75,60 EUR + 3 Punkte in Flensburg. Das ist der Brief den sie mir geschickt haben so jetzt meine Erklärung. Ja ich hatte Blaue LEDs drin als Standlicht bin aber an diesem Abend nicht damit gefahren, hatte das gleiche schon mal wo ich in Freiburg erwischt worden bin damit und da bin ich mit Standlicht gefahren habe 5 EUR zahlen müssen und innerhalb einer Woche das Fahrzeug im geänderten zustand bei Polizei oder TÜV vorzeigen müssen sonst wäre die Betriebserlaubnis erloschen. So und jetzt versteh ich DAS HIER NICHT!!! so viel Geld + Punkte??? Ich hab mal einen Bericht gesehen das sie statt 5 EUR auf 20 EUR das ganze erhöhen wolten das mein Fahrzeug wie ein LKW mit zusatzlichtern behandelt wird. Bitte um schnelle Hilfe da ich ab heute eine 14 Tägige Frist hab Einspruch zu erheben und der ***** damals hat gesagt ich solle das Unterschreiben damit er Michbelehrt hat und hat gesagt das dieses Unterschrieft kein Eingestandnis ist. Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 08.07.2004, 07:03 |
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07.07.2004, 22:12
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Also vermutlich wirft man dir einen Verstoß gegen vor, wobei man die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die fehlende Beleuchtung begründet. In Freiburg hat man wohl nur eine Verwarnung wegen falscher Beleuchtungseinrichtungen gegen dich erhoben.
Ich selbst bin auch nicht der Ansicht, dass durch die blauen Leuchten schon gleich deine BE erlischt. Ich würde in Widerspruch gehen mit einer dementsprechenden Begründung, die wir dir hier nicht liefern dürfen (Rechtsberatungsgesetz). Aber eine Gefährdung zu begründen.............da müsste deine Beleuchtung schon sehr dunkel gewesen sein und sich keine andere Beleuchtung (weiß) am Fzg befunden haben, noch dazu, wenn du gestanden hast. Am besten wäre jetzt der Gang zu einem Anwalt. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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07.07.2004, 22:30
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Zitat (Gast_Markus @ 07.07.2004, 19:18) Ja ich hatte Blaue LEDs drin als Standlicht bin aber an diesem Abend nicht damit gefahren Was heißt denn nicht gefahren? Wie kann Dich dann die Polizei zu einer Verkehrskontrolle hernaziehen? Hast Du mit Standlicht irgendwo (cool) auf nem Parkplatz gestanden? Zitat (Gast_Markus @ 07.07.2004, 19:18) hatte das gleiche schon mal wo ich in Freiburg erwischt worden bin damit und da bin ich mit Standlicht gefahren habe 5 EUR zahlen müssen und innerhalb einer Woche das Fahrzeug im geänderten zustand bei Polizei oder TÜV vorzeigen müssen sonst wäre die Betriebserlaubnis erloschen. Nix draus gelernt! Die 5 € resultieren aus dem Bußgeldkatalog Nr. 221.1. Bei der jetzigen Verkehrskontrolle gingen die Beamten aber davon aus, dass die Betriebserlaubnis Deines Autos erloschen sei. Sie haben diese Annahme, da es sich bei Glühbirnen um ein bauartgenehmigungspflichtiges Teil aus dem § 22a StVZO handelt. Bis 1994 erlosch die BE, wenn solch ein Teil verändert wurde. Denn im § 49a VI StVZO steht, dass nur die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen erlaubt seien. Und dazu gehören blaue 5W-LED's wohl kaum! Zitat (Gast_Markus @ 07.07.2004, 19:18) Ich hab mal einen Bericht gesehen das sie statt 5 EUR auf 20 EUR das ganze erhöhen wolten das mein Fahrzeug wie ein LKW mit zusatzlichtern behandelt wird. Für einen LKW gilt die gleiche StVZO wie für PKW. Was manche Leute im Fernsehen erzählen Diesen Thread hast Du ja wohl schon gelesen. Hier sind die "normalen" Folgen aufgezählt. Zitat (Gast_Markus @ 07.07.2004, 19:18) Bitte um schnelle Hilfe da ich ab heute eine 14 Tägige Frist hab Einspruch zu erheben und der Bulle damals hat gesagt ich solle das Unterschreiben damit er Michbelehrt hat und hat gesagt das dieses Unterschrieft kein Eingestandnis ist. Tips: 1. Arbeite mal an Deiner Rechtschreibung / Schriftform! 2. Bullen sind Tiere, die auf einer Weide grasen und gewöhnlich keinen anhalten oder sonstwie ne Verkehrskontrolle durchführen. Wenn Dir das Wort "Polizist" nicht gefällt, mach halt oder oder die Grünen...... -------------------- |
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08.07.2004, 06:35
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6625 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat innerhalb einer Woche das Fahrzeug im geänderten zustand bei Polizei oder TÜV vorzeigen müssen sonst wäre die Betriebserlaubnis erloschen. Ohhh, dann hast du ja jetzt vorsätzlich gehandelt - d.h. die Bußgeldbehörde ist nicht mehr an die Regelsätze gebunden. Gruß HaWeThie -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Gast_Guest_* |
08.07.2004, 06:46
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#5
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Zitat (Nucki @ 07.07.2004, 23:30) Bullen sind Tiere, ... und gewöhnlich keinen anhalten... Doch, wenn die Herde die Straße blockiert |
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08.07.2004, 10:05
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 372 Beigetreten: 24.10.2003 Wohnort: bayern Mitglieds-Nr.: 414 |
ein erlöschen be sehe auch ich nicht. 20 euro für unzulässiges licht würde ich für angemessen halten; zumal es ja nur die begrenzungsleuchten waren.
das risiko eines widerspruches (mit allen konsequenzen) trägst aber du allein. -------------------- b.e.
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Gast_schade_* |
09.07.2004, 15:54
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#7
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eigentlich kannst du froh sein, die Polizei hat noch sehr human gehandelt ...
eigentlich hätten sie dir die Zulassungsstempel runter kratzen sollen und nen Abschlepper bestellen müssen um das nicht zugelasse Fahrzeug vom öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen |
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10.07.2004, 03:03
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Zitat (schade @ 09.07.2004, 16:54) eigentlich kannst du froh sein, die Polizei hat noch sehr human gehandelt ... eigentlich hätten sie dir die Zulassungsstempel runter kratzen sollen und nen Abschlepper bestellen müssen um das nicht zugelasse Fahrzeug vom öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen Polemisches Geschwätz!!! -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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10.07.2004, 19:19
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Zitat (schade @ 09.07.2004, 16:54) eigentlich hätten sie dir die Zulassungsstempel runter kratzen sollen und nen Abschlepper bestellen müssen um das nicht zugelasse Fahrzeug vom öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen Theoretisch stimmt das. Wenn der Polizist erkennt, dass die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erloschen ist, kann / muss er alle nachfolgende Maßnahmen treffen. Da hier jedoch auch keine Gefährdung zu erwarten war hat er aus Gründen der Verhältnismäßigkeit davon abgesehen. -------------------- |
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11.07.2004, 00:28
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Zitat (Nucki @ 10.07.2004, 20:19) Da hier jedoch auch keine Gefährdung zu erwarten war hat er aus Gründen der Verhältnismäßigkeit davon abgesehen. Wenn keine Gefährdung zu erwarten ist, erlischt nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO auch die BE nach neuester Rechtsprechung nicht mehr so einfach, nur weil ein Teil keine Teile-BE hatte. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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11.07.2004, 00:35
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Richtig! Seit 1994 reicht es nicht mehr, wenn ein bauartgenehmigungspflichtiges Teil nach § 22a StVZO verändert wird.
Wenn der Polizist in unserem Falle das Erlöschen BE sieht, dann hätte er auch das Fahrzeug sicherstellen müssen / können (1. Verkehrssicherheit, 2. Beweismittel). MfG, U -------------------- |
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Gast_Gast_GAST_* |
11.07.2004, 11:44
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#12
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Hallo,
bei blauen Standlichtern kann man ein Erlöschen der BE durchaus begründen, wenn - die Lichter andere VT blenden - oder mit einen Fahrzeug, welches mit Blaulicht ausgerüstet ist, verwechselt werden kann. Und dies ist bei Standlichtern durchaus gegeben. Auf der Höhe der Standlichtern gibt es Einsatzfahrzeuge die Frontblizer haben. Somit können VT dies auch nachts verwechseln. Und deswegen ist ein Erlöschen BE durchaus nicht abwägig. Zudem wenn du schon mal erwischt wurdest und nochmal diese Standlichter eingebaut hast, musst du dich auch nicht wundern. Das Singnalbild ist ganz klar geregelt und blau kommt halt beim normalen VT einfach nicht vor. Wo kommen wir hin, wenn jeder mit solchen Lichtern rumfährt??!! |
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11.07.2004, 14:14
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Auszug aus einem Schreiben des Bayer. Innenministeriums vom 29.09.2003, zu dieser Thematik:
Zitat Die Anwendung der TBNR 318606 und 318630 (Anm.: Erloschene BE - P.L.) kann im Zusammenhang mit dem Einbau und der Verwendung von Blue Lights nur der Ausnahmefall sein. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt in Betracht, wenn durch die Veränderung am Kraftfahrzeug (Einbau der blauen Lampen) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Dies kann insbesondere bei extremer Blendwirkung oder Verwechslungsgefahr mit Sonderrechtsfahrzeugen der Fall sein.
Im Tatbestandskatalog ist für derartige Verstöße eine Regelgeldbuße von 50 € vorgesehen. |
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11.07.2004, 16:48
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 07.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4194 |
Zitat (Gast_GAST @ 11.07.2004, 12:44) Hallo, bei blauen Standlichtern kann man ein Erlöschen der BE durchaus begründen, wenn - die Lichter andere VT blenden - oder mit einen Fahrzeug, welches mit Blaulicht ausgerüstet ist, verwechselt werden kann. Und dies ist bei Standlichtern durchaus gegeben. Auf der Höhe der Standlichtern gibt es Einsatzfahrzeuge die Frontblizer haben. Somit können VT dies auch nachts verwechseln. Und deswegen ist ein Erlöschen BE durchaus nicht abwägig. Recht hast du schon aber meine Standlichter waren ja nicht an ich hatte das Abblend licht drüber also war zu keiner Zeit das Blaue Licht zu sehen nur ganz minimal nähmlich ganz kleiner blauer Punkt der aber durch das Ablendlicht untergeht weil ich ein Mehrfahrbiges licht hab. |
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Gast_Gast_GAST_* |
11.07.2004, 17:14
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#15
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QUOTE:
Recht hast du schon aber meine Standlichter waren ja nicht an ich hatte das Abblend licht drüber also war zu keiner Zeit das Blaue Licht zu sehen nur ganz minimal nähmlich ganz kleiner blauer Punkt der aber durch das Ablendlicht untergeht weil ich ein Mehrfahrbiges licht hab. Das spielt keine Rolle. Die unzulässige Beleuchtungseinrichtung ist ja angebracht. Es bedarf nur ein Griff am Lichtschalter und es sind nur die blauen Standlichter an. >>somit Verwechslunsgefahr mit Sonderrechtsfahrzeug<<<< Es sind Argumente, die auch diejenigen vorbringen, welche eine blaue Untebodenbeleuchtung angebaut haben, die mit der Innenbeluchtung geschaltet ist. "Die gehen ja nur an, wenn die Tür aufgeht und die mache ich ja nicht unter der Fahrt an" Das ist eigentlich schwachsinn, denn wenn sie eine Panne auf der BAB haben, wird die Tür aufgemacht und das blaue Licht geht an. Und jetzt kommen die anderen VT, die mitten in der Nacht glauben auf der Standspur ist ein Ufo gelandet. Also zieht diese Begründung eigentlich überhaupt nicht. MFG |
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11.07.2004, 17:32
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Um ein Erlöschen der BE annehmen zu können bedarf es einer nach § 19 II 2 StVZO einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Diese Gefährdung darf allerdings nicht von weit theoretischer, abstrakter Natur sein, sondern muss ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit beinhalten. Dieses gewisse Maß an Wahrscheinlichkeit ergibt sich auch aus der unterschiedlichen Art der blauen Standlichter: 1. blaue LED (manche sehr hell) 2. blaue Gummikappen (sehen aus wie kleine Kondome) über die "normalen" Birnchen 3. Reflektor Somit muss man es auch davon abhängig machen, wie hell das umbauen tatsächlichh ist. Allerdings sehe ich die von Peter Lustigs ziterte Stellungnahme als vernünftig an. MfG, U -------------------- |
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11.07.2004, 21:46
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Zitat (Nucki @ 11.07.2004, 18:32) Um ein Erlöschen der BE annehmen zu können bedarf es einer nach § 19 II 2 StVZO einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Genauso ist es. Auch wenn ich auch kein Freund von dieser farbigen Beleuchtung ist, eine Gefährdung wird in den allermeisten Fällen nicht zu begründen sein. Eine Irritation anderer VT ist noch lange keine Gefährdung. Ob das mehrfarbige Licht des TE allerdings nicht noch zusätzlich beanstandet wurde? -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Gast_GAST_* |
12.07.2004, 14:52
Beitrag
#18
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Zitat (aaaaallex @ 11.07.2004, 22:46) Zitat (Nucki @ 11.07.2004, 18:32) Um ein Erlöschen der BE annehmen zu können bedarf es einer nach § 19 II 2 StVZO einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Genauso ist es. Auch wenn ich auch kein Freund von dieser farbigen Beleuchtung ist, eine Gefährdung wird in den allermeisten Fällen nicht zu begründen sein. Eine Irritation anderer VT ist noch lange keine Gefährdung. Ob das mehrfarbige Licht des TE allerdings nicht noch zusätzlich beanstandet wurde? Das stimmt schon. Aber es muss keine konkrete Gefärdung vorliegen. Aber mehr als eine abstrakte Gefahr sehe ich schon, denn wenn ein Verkehrsteilnehmer denkt es kommt ein Einsatzfahrzeug und fährt dann bei rot über die Ampel um Platz zu machen. Also, schwieriges Thema. MFG |
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12.07.2004, 18:14
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Zitat (Gast_GAST @ 12.07.2004, 15:52) Also, schwieriges Thema. Stimmt. Schwieriges und strittiges Thema. Das sieht man alleine daran, dass der TE in Hessen nur ne Mängelkarte und Owi erhalten hat und woanders gleich angenommen wurde, dass die BE erloschen sei. @Gast_GAST: Falls das -Symbol Deinen Beruf darstellen soll. Aus welchem Bundesland kommst Du denn? Bzw. wie wird diese Thematik in Deinem Bundesland gesehen? Zitat (aaaaallex @ 11.07.2004, 22:46) Ob das mehrfarbige Licht des TE allerdings nicht noch zusätzlich beanstandet wurde? Das sind bestimmt diese bunten sog. All-Wetter-Lampen. Die gibt's ja mit gelb-, gold-, blaustich.... Das ist der größte Murks, den es gibt. Man sieht nix. Bei keiner Wetterlage bringt es auch nur einen minimalen Vorteil aber es sieht cool aus. Und man kann nix machen, denn die Dinger haben ein e-Püfzeichen. Zum Glück sind diese Art der Lichtgestaltung mittlerweile wieder ziemlich "out". MfG, U -------------------- |
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Gast_Gast_GAST_* |
13.07.2004, 10:57
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#20
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HI,
@ Nukki: Ich kann hier nur Peter Lustig zitieren: "Die Anwendung der TBNR 318606 und 318630 (Anm.: Erloschene BE - P.L.) kann im Zusammenhang mit dem Einbau und der Verwendung von Blue Lights nur der Ausnahmefall sein. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt in Betracht, wenn durch die Veränderung am Kraftfahrzeug (Einbau der blauen Lampen) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Dies kann insbesondere bei extremer Blendwirkung oder Verwechslungsgefahr mit Sonderrechtsfahrzeugen der Fall sein. Im Tatbestandskatalog ist für derartige Verstöße eine Regelgeldbuße von 50 € vorgesehen." Und wie es hier aussieht, kann man hier ein Erlöschen der BE begründen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Es ist halt schwierig über das Netz zu beurteilen, ob ein Erlöschen BE vorliegt. Außerdem bin ich auch der Meinung, dass blaues Licht nur etwas an Einsatzfahrzeugen verloren hat. Denn wenn ich nachts durch irgendwelche Städte - egal in welcher Gegend - fahre, und ich sehe z. B. Antennen, die eine blau blinkende LED draufhaben, dann muss ich mich schon fragen was das soll?! Auch wie hier, - "nur" blaues Standlicht, hat dieses nichts an einen Fahrzeug zu suchen. Ich habe mein Auto auch tiefergelegt und alles was dazugehört. Mir würde auch ne blaue Unterbodenbeleuchtung od. ähn. gefallen. Aber was soll es denn. Lasst den Sonderrechtsfahrzeugen das blaue Licht. Alle die was blaues wollen, die können doch im Innenraum sowas einbauen. Aber bitte ohne Außenwirkung. Nochmal zusammengefasst: Blaues Licht ist mit Außenwirkung VERBOTEN, da die meisten zusätzlich zum falschen Signalbild, welches sie abgeben, kein Prüfzeichen haben. Blaue Begrenzungsleuchten(Standlicht) können im Einzelfall zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, wenn sie extrem hell sind oder irgendwie blinken. Auch diese Spritzdüsen, die blau Leuchten, füren meiner Meinung nach zum Erlöschen der BE, da diese meist zu hell sind und wirklich blenden. Also auch wenn es nicht schlecht aussieht, würde ich es sein lassen, weil man eigentlich nur ein Problem mit der Polizei bekommen kann. Mfg |
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13.07.2004, 11:29
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#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 |
Zitat (schade @ 09.07.2004, 16:54) eigentlich kannst du froh sein, die Polizei hat noch sehr human gehandelt ... eigentlich hätten sie dir die Zulassungsstempel runter kratzen sollen und nen Abschlepper bestellen müssen um das nicht zugelasse Fahrzeug vom öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen ...und mit dem gleich alle Fahrräder die auch nicht ordnungsgemäß beleuchtet sind! Oder ist diese Äußerung doch etwas übertrieben? -------------------- |
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Gast_GSUS1980_* |
13.07.2004, 13:08
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#22
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Hi,
bin selber Polizist und kann dir sagen, dass wir die LED-Dioden ebenfalls mit 50 Euro + 3 Punkte in Flensburg anzeigen. Wir begründen es jedoch nicht auf die Tatsache, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist sondern das das Fahrzeug so technisch verändert wurde, dass die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist (§ 23 StVO). Durch den Einbau der LED-Dioden wird das Signalbild des Fahrzeuges so verändert, dass es bei anderen Verkehrsteilnehmern zu Irreführungen kommen kann. Nur Einsatzfahrzeuge haben blaue Lampen, ansonsten hat sowas im Straßenverkehr nichts verloren. Nach vorne hat bei Fahrzeugen das Licht weiß und nach hinten rot abzustrahlen. Seitlich gelb versteht sich. Auch sind Begrenzungsleuchten in anderen Farben als gelb nicht erlaubt. Wie ich leider selbst feststellen konnte, kennen sich manche Kollegen mit der Materie nur mangelhaft bis gar nicht aus. Deswegen wird es von jeder Polizeidienststelle anders angezeigt. Der eine macht ne 5 Euro-Verwarnung wegen unzul. lichttechnischer Einrichtung nach der StVZO draus, der nächste begründet das ganze aufgrund der Veränderung des Fahrzeuges mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis und wir in Reutlingen zeigen die wesentliche Verkehrsbeeinträchtigung an. Wird auch von der Bußgeldstelle RT rigeros verfolgt. Also ich glaub du hast nicht wirklich ne reele Chance, da rauszukommen. Mußte wegen sowas allerdings noch nie vor Gericht, bei uns hat bislang jeder brav gezahlt. Viele durften sogar wegen sowas schon zur Nachschulung, da vorwiegend jüngere Autofahrer sich die LED-Dioden einbauen. Wünsch dir viel Glück für die Zukunft und lass so nen Quatsch besser bleiben! Grüße aus Reutlingen GSUS1980 |
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13.07.2004, 13:47
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#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 |
Wie sieht das mit weißen Dioden aus, die evtl. zu Dunkel sind, oder wenigstens nicht so hell wie eine 5 Watt Glühlampe?
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Gast_Gast_GAST_* |
13.07.2004, 14:29
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#24
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Zitat (Tom @ 13.07.2004, 14:47) Wie sieht das mit weißen Dioden aus, die evtl. zu Dunkel sind, oder wenigstens nicht so hell wie eine 5 Watt Glühlampe? Wenn sie Zulassung gem. StVZO haben, sehe ich hier keine Probleme. Ohne dich angreifen zu wollen ist es ja eigentlich a Quatsch, denn wer will denn a dunkleres Licht. Dann sieht man in der Nacht ja auch weniger. MFG @ GSUS1980: Der § 30 StVZO hat doch den selben Tatbestandstext wie § 23 StVO? Und dann wäre doch § 30 StVZO einschlägig, da § 23 ein Auffangtatbestand ist. Oder täusche ich mich?? |
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13.07.2004, 14:42
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 |
Zitat (Gast_GAST @ 13.07.2004, 15:29) Wenn sie Zulassung gem. StVZO haben, sehe ich hier keine Probleme. Ohne dich angreifen zu wollen ist es ja eigentlich a Quatsch, denn wer will denn a dunkleres Licht. Dann sieht man in der Nacht ja auch weniger. MFG Es geht ja nicht um die Helligkeit sondern um die Lichtfarbe. Eine Glühlampe leuchtet immer leicht gelblich, die eine mehr die andere weniger. In verbindung mit dem bläulich-weißem Xenon-Licht sieht das einfach furchtbar aus, wenn da so eine Gelbe Birne funzelt. Leider habe ich noch keine zugelassenen weißen LEDs gefunden und die, die ich gefunden habe, waren viel zu dunkel. Siehe hier: Bild 1 Bild 2 Aus diesen Gründen fahre ich weiter mit den häßlichen gelben Standlichtbirnen... Es stört mich aber immer wieder. -------------------- |
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13.07.2004, 15:15
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#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 32 |
Immer wieder dieses Gerede von der Verwechslung mit Einsatzfahrzeugen...
Wenn jemand so blind ist und eine 5W Diode nicht von Stroboskopblitzern oder Blaulicht unterscheiden kann, sollte er gleich den Lappen abgeben. Im Umkehrschluß kann man also davon ausgehen, daß z.B. gelbe Standlichter höchstens 5€ kosten? Grobi -------------------- Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
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Gast_Gast_GAST_* |
13.07.2004, 16:12
Beitrag
#27
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Zitat (Grobi @ 13.07.2004, 16:15) Immer wieder dieses Gerede von der Verwechslung mit Einsatzfahrzeugen... Wenn jemand so blind ist und eine 5W Diode nicht von Stroboskopblitzern oder Blaulicht unterscheiden kann, sollte er gleich den Lappen abgeben. Im Umkehrschluß kann man also davon ausgehen, daß z.B. gelbe Standlichter höchstens 5€ kosten? Grobi NEIN, wenn eine extreme Blendwirkung entsteht, dann die selben Folgen!! Bezüglich: wenn jemand so blind ist...__ sage ich nur, dass es wirklich nicht einfach ist, in der Nacht zu unterscheiden, ob ein Einsatzfahrzeug kommt oder nur so ein cooler Typ, der meint seine Antenne muss blau blinken. Es soll nämlich auch Menschen geben, welche nicht jeden Tag ein Einsatzfahrzeug sehen (oder vielleicht beruflich damit zu tun haben).... MFG |
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13.07.2004, 16:51
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Mich persönlich stören blaue Leuchtdioden eigentlich gar nicht.
Auch hatte ich nie den Eindruck, dass das blaue Licht zu einem Einsatzfahrzeug gehören könnte. Wohingegen ich bei leicht blauem Xenon Licht, das bei einem Bestimmten Winkel mehr blau als weiß ist (z.b. wenn das Fahrzeug über eine Bodenwelle o.ä fährt) manchmal schon für nen Moment denke da kommt was mit blaulicht. Meistens erkennt man dann zwar beim zweiten blick das es nur ein normales Auto ist aber es irritiert schon kurz und zwar mehr als diese kleinen blauen Punkte im Scheinwerfer. MFG AMFA -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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13.07.2004, 17:04
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Also ich finde den Weg über den § 23 StVO schon gewagt. Aber es funktioniert ja anscheinend. Wurde bislang wohl verwaltungsgerichtlich noch nicht überprüft?
Zitat (Tom @ 13.07.2004, 14:47) Wie sieht das mit weißen Dioden aus, die evtl. zu Dunkel sind, oder wenigstens nicht so hell wie eine 5 Watt Glühlampe? Keine Chance. Ich habe auch schon unzählige weiße LED's ausprobiert (nicht im öffentlichen Verkehrsraum). Keine ist hell genug um helles, klares Licht auszustrahlen (verstehe Dein Ansinnen in Bezug auf die Xenon-Scheinwerfer). Außerdem bräuchten sie um als lichttechnische Einrichtung zugelassen zu werden ne ABE. Diese werden sie wohl nicht bekommen. MfG, U -------------------- |
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13.07.2004, 20:42
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 07.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4194 |
Ihr habt ja alle irgendwo recht aber ich bin nicht mit Standlicht gefahren das ist ja mein Problem.
Habe gestern den Einspruch abgeschickt werde euch darüber im Laufen halten wie es ausgeht aber eins ist sicher wenn das net geht hohl ich mir einen Anwalt. |
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13.07.2004, 20:49
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Es reicht auch, wenn Du nicht gefahren bist. Ein Kraftfahrzeug muss auch im stehen/parken/halten der StVZO entsprechen.
IMHO dürftest Du mit nem Einspruch gute Chancen haben! Bitte halt' uns unbedingt auf dem laufenden! Interessant! MfG, U -------------------- |
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14.07.2004, 02:02
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Zitat (GSUS1980 @ 13.07.2004, 14:08) 1. bin selber Polizist und kann dir sagen, dass wir die LED-Dioden ebenfalls mit 50 Euro + 3 Punkte in Flensburg anzeigen. Wir begründen es jedoch nicht auf die Tatsache, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist sondern das das Fahrzeug so technisch verändert wurde, dass die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist (§ 23 StVO). 2. Durch den Einbau der LED-Dioden wird das Signalbild des Fahrzeuges so verändert, dass es bei anderen Verkehrsteilnehmern zu Irreführungen kommen kann. 3. Nur Einsatzfahrzeuge haben blaue Lampen, ansonsten hat sowas im Straßenverkehr nichts verloren. 4. Wie ich leider selbst feststellen konnte, kennen sich manche Kollegen mit der Materie nur mangelhaft bis gar nicht aus. 5. Deswegen wird es von jeder Polizeidienststelle anders angezeigt. Der eine macht ne 5 Euro-Verwarnung wegen unzul. lichttechnischer Einrichtung nach der StVZO draus, der nächste begründet das ganze aufgrund der Veränderung des Fahrzeuges mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis und wir in Reutlingen zeigen die wesentliche Verkehrsbeeinträchtigung an. 1. Eine wesentliche Verkehrsbeeinträchtigung zu begründen, halte ich aber aus oben genannten Gründen für sehr gewagt. Wenn du dies begründest, müsstest du konsequenterweise auch die BE zum Erlöschen bringen, das wäre die logische Konsequenz daraus. 2. Das ist richtig. Wobei ich auch der Meinung bin, ein blaues Standlicht verwechselt man nicht mit einem Einsatzfahrzeug. Da wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Anders kann es bei blinkenden, blauen Antennen sein (gibts die wirklich?, aber was gibts eigentlich nicht). 3. Da stimme ich dir ebenfalls zu. 4. Auch hier. 5. Natürlich sollte einheitlich verfahren werden. Allerdings siehst du allein am (positiven) Streit hier im Forum, wieviele unterschiedliche Meinungen u Auffassungen es gibt. Genauso ist es bei der , weshalb ein anderer Einschreitgrund nicht unbedingt auf mangelndes Wissen, sondern andere Auslegung zurückzuführen ist. Im Übrigen könnte ich mir durchaus vorstellen, dass auch Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen kommen, das ist in anderen Bereichen ja gang u gäbe. Für mich bleibt es (im Normalfall bei blauen, nicht blinkenden Standlichtern) nur bei einem Verstoß gg. § 49 StVZO. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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14.07.2004, 13:55
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Zitat (aaaaallex @ 14.07.2004, 03:02) [...] Anders kann es bei blinkenden, blauen Antennen sein (gibts die wirklich?, aber was gibts eigentlich nicht).[...] ...(leider) ja! Die Dinger gibt's wirklich! Und zwar in allen Farben. Die kommen hinten auf's Dach wie die 16V-Antennen und sind 15-20 cm lang. Ich hab's ja schon öfter erzählt, bin aus'm Saarland. Und da fahren verdammt viele junge Franzosen mit ihren getunten Fahrzeugen rum. Und scheinbar ist es in Frankreich "in" bunte Lichter am Auto zu haben. Aber für die Franzosen gilt die deutsche StVZO nicht. Was mache ich also? -------------------- |
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Gast_Gast_GAST_* |
14.07.2004, 14:53
Beitrag
#34
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Guests |
Hallo,
lass die Dinger vor Ort abbauen!!! Gefahrenabwehr, da andere VT dadurch abgelenkt werden oder es nachts als Einsatzfahrzeug definieren können. Und jetzt bitte nicht wieder: " Der muss doch blind sein" ES IST HALT SO. Mfg |
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14.07.2004, 15:22
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 |
Zitat (Nucki @ 13.07.2004, 18:04) Zitat (Tom @ 13.07.2004, 14:47) Wie sieht das mit weißen Dioden aus, die evtl. zu Dunkel sind, oder wenigstens nicht so hell wie eine 5 Watt Glühlampe? Keine Chance. Ich habe auch schon unzählige weiße LED's ausprobiert (nicht im öffentlichen Verkehrsraum). Keine ist hell genug um helles, klares Licht auszustrahlen (verstehe Dein Ansinnen in Bezug auf die Xenon-Scheinwerfer). Außerdem bräuchten sie um als lichttechnische Einrichtung zugelassen zu werden ne ABE. Diese werden sie wohl nicht bekommen. MfG, U Die Leuchtmittel für KfZ müssen mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet sein, dann sind sie zulässig. ABE ist das wohl nicht, aber ähnlich. Leider ist die LED-Technok noch nicht so weit, dass sie LEDs produzieren, die eine gescheite Helligkeit UND einen hohen Abstrahlungswinkel haben. Die hellen LEDs leuchten meist nur im Bereich von 20° bis 30°, gegenüber den ca. 270° der Glühlampe. Ich habe LEDs mit 110° Abstrahlwinkel und einer Helligkeit von 20000 mcd, aber für's Standlicht und natürlich auch ohne E-Prüfzeichen. Es gibt ja jetzt sogar schon LEDs für Rückleuchten und Blinker, die im Austausch gegen die normalen Glühlampen eingesetzt werden, aber alles ohne Zulassung, soweit ich weiß. Ist halt nur Optik, z.B. bei Klarglasleuchten. Da sieht ein gelber Blinker nunmal blöd aus, obwohl es für die Blinker auch zugelassene Lösungen gibt (Osram Diadem oder Phillips Silver Vision). -------------------- |
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14.07.2004, 15:41
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Zitat (Tom @ 14.07.2004, 16:22) Die Leuchtmittel für KfZ müssen mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet sein, dann sind sie zulässig. ABE ist das wohl nicht, aber ähnlich. Genau! Das e-Prüfzeichen ist sowas wie der Nachweis einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Sonst hätten sie keins. Ich hatte extra nur ABE geschrieben, da es zwar viele Versionen der Standlicht-LED's sogar schon mit Sockel gibt, aber immer ohne ABE dabei. Zitat (Tom @ 14.07.2004, 16:22) Leider ist die LED-Technok noch nicht so weit, dass sie LEDs produzieren, die eine gescheite Helligkeit UND einen hohen Abstrahlungswinkel haben. Die hellen LEDs leuchten meist nur im Bereich von 20° bis 30°, gegenüber den ca. 270° der Glühlampe. Ich habe LEDs mit 110° Abstrahlwinkel und einer Helligkeit von 20000 mcd, aber für's Standlicht und natürlich auch ohne E-Prüfzeichen. Da kennt sich jemand aus und hat das gleiche "Problem" wie ich.... Zitat (Tom @ 14.07.2004, 16:22) Es gibt ja jetzt sogar schon LEDs für Rückleuchten und Blinker, die im Austausch gegen die normalen Glühlampen eingesetzt werden, aber alles ohne Zulassung, soweit ich weiß. Ja! Ohne definitiv ohne Zulassung! Viele "basteln" sich selber auch sowas! Zitat (Tom @ 04.07.2004, 16:22) [...] obwohl es für die Blinker auch zugelassene Lösungen gibt (Osram Diadem oder Phillips Silver Vision). Die Philips hab' ich drin und bin sehr zufrieden. Wenn nur nicht der hohe Anschaffungspreis wäre Aber es gibt auch ganze Rückleuchten mit roten LED's (Bremsleuchte) für einen Golf IV. Ist nachts brutal hell und gehen viieeel schneller an als herkömmliche Bremsbirnchen! Der facegeliftete BMW E 46 Coupé hat auch LED's als Blinker und Bremslicht. Sieht echt super aus. Vor allem die Ansprechzeit. Keine Verzögerungen mehr... MfG, U -------------------- |
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14.07.2004, 15:48
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 |
Mit LEDs kenne ich mich schon etwas aus (Innenraum ist damit beleuchtet). Aber es gibt ja immer neue Entwicklungen. Der Audi LeMans soll ja LED Frontscheinwerfer mit dynamischer Kurvenausleuchtung haben... wenn er irgendwann auf den Markt kommt.
LED Rückleuchten für'g Golf sehen ganz gut aus, nur für'n Passi gibts dahingehend nix. So eine Bastelei, vor allem am Rücklicht, kann sehr sehr teuer werden, da bei einem evtl. Unfall die Versicherung nicht zahlt! Ich fahre Osram... knapp 20 EUR für 2 Stück sind schon heftig... Aber für die Optik -------------------- |
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14.07.2004, 16:10
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Zitat (Tom @ 14.07.2004, 16:48) LED Rückleuchten für'g Golf sehen ganz gut aus, nur für'n Passi gibts dahingehend nix. Ja, der Golf ist halt das Tuning-Auto. Deshalb gibt's da auch viel für... Zitat (Tom @ 14.07.2004, 16:48) So eine Bastelei, vor allem am Rücklicht, kann sehr sehr teuer werden, da bei einem evtl. Unfall die Versicherung nicht zahlt! Leider wissen das die wenigsten und bauen lustig drauf los. Der StVZO-Verstoss interessiert sie nicht und ob deshalb die BE erlischt (diesen Schuh werden sich die meisten Polizisten nicht anziehen) Zitat (Tom @ 14.07.2004, 16:48) Ich fahre Osram... knapp 20 EUR für 2 Stück sind schon heftig... Aber für die Optik Das stimmt. Die Dinger sind nicht ganz günstig. Habe ich vielleicht doch auch Osram? Ich kann mich nur noch an die orangene Verpackung erinnern.... Zum Thema LED's: Da kann / könnte man sooo viel draus machen! Dein Beispiel mit dem Le Mans Audi ist ja schon mehr als deutlich! Ich erinnere nur mal an die Taschenlampen mit LED's die's gibt > superhell! Aber der Trend geht ganz klar in die Richtung LED. Allerdings bislang nur im Bereich der Bremsleuchten (siehe neben BMW, und Austauschrückleuchten auch Peugeot 307 CC). MfG, U -------------------- |
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15.07.2004, 14:57
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#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Zitat (Nucki @ 14.07.2004, 14:55) Aber für die Franzosen gilt die deutsche StVZO nicht. Was mache ich also? Für ausländische Fahrzeuge, für die ja die StVZO keine Anwendung findet, kommt in solchen Fällen u.U. nur § 23 StVO, hier z.B. § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden könnte. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Flochen_* |
27.07.2004, 23:09
Beitrag
#40
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Guests |
Moin Moin,
mich würde zu dem Thema ja mal interessieren ob unsere verehrte Polizei eine Karre mit blauen Standlichtern einfach so lahm legen kann und darf????? Hatte heute das Glück mit einem Zivilfahrzeug/Zivilpolizisten der nicht mal aus unserem Landkreis kam!!! Zuständigkeit??????? Generell habe ich auch kein Problem mit solchen LED´s, liegt aber wahrscheinlich daran, das ich auch........ jajaja! Ich bin dafür einer der vom Dorfe kommt und diese auch nur dort verwendet, da mich da sowieso jeder kennt und keiner ein Problem damit hat! Ist also generell die Aussage......in vereinzelten Fällen eine Geldbuße von 5,-€ und ansonsten 50,- und 3 Punkte!!!????? Mfg an euch Mitleidenden und an P.S.: Kam es schon mal vor das jemand dadurch wirklich gefährdet wurde und sogar ein Unfall gebaut hat??? |
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Gast_Gast_Gast_* |
28.07.2004, 11:07
Beitrag
#41
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Guests |
Unterschied zwischen einem hellblitzenden Einsatzwagen-
Blaulicht und einem permanenten viel dunkleren weiß-bläulichen Standlicht. Zudem gibt es Xenon-Lichter oder ZUGELASSENE Abblendlicht-Lampen mit blaustich, die blauer, heller und somit viel irritierender und gefährdender sind als kleine weiße LED-Lämpchen, nur die sind okay!?! Was den Abstrahlwinkel von LED´s angeht, stimmt es natürlich, dass der relativ gering ist. Aber zum einen gibt es doch Standlicht-LED´s mit einem Prisma vor der Diode dass den Winkel stark aufweitet und zum anderen was ist daran schlimm wenn das Licht nur ein Punkt ist? Den nimmt man doch deshalb nicht weniger gut war. Ich war übrigens letztens (zum zweiten mal in 10 Jahren) in einer Polizeikontrolle und denen sind weder die LED´s noch die fehlenden Reflektoren hinten aufgefallen. Ich hoffe dass das auch so bleibt. |
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Gast_Gast_Gast_* |
28.07.2004, 11:09
Beitrag
#42
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Oops, sorry der Anfang ist verschütt gegangen...
Also ich fahre mit weißen LED´s, die aber leider einen Blaustich haben. Also wenn man die als irritierend oder gefährdend bezeichnen will, dann zweifle ich wirklich am gesunden Menschenverstand. Denn zum einen ist das Abblendlicht so viel heller, dass die Standlichter (die zwar separat sind) nicht auffallen und zum anderen ist da ein gewaltiger Unterschied zwischen einem hellblitzenden Einsatzwagen- Blaulicht und einem permanenten viel dunkleren weiß-bläulichen Standlicht. Zudem gibt es Xenon-Lichter oder ZUGELASSENE Abblendlicht-Lampen mit blaustich, die blauer, heller und somit viel irritierender und gefährdender sind als kleine weiße LED-Lämpchen, nur die sind okay!?! Was den Abstrahlwinkel von LED´s angeht, stimmt es natürlich, dass der relativ gering ist. Aber zum einen gibt es doch Standlicht-LED´s mit einem Prisma vor der Diode dass den Winkel stark aufweitet und zum anderen was ist daran schlimm wenn das Licht nur ein Punkt ist? Den nimmt man doch deshalb nicht weniger gut war. Ich war übrigens letztens (zum zweiten mal in 10 Jahren) in einer Polizeikontrolle und denen sind weder die LED´s noch die fehlenden Reflektoren hinten aufgefallen. Ich hoffe dass das auch so bleibt. |
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Gast_Gast_Martin_* |
28.07.2004, 11:48
Beitrag
#43
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Meine Story passt ganz gut hier herein:
Als ich 19 war musste es ja unbedingt ein prolliges Auto sein. Kaufe mir also eines mit getönten Rückleuchten. Jedoch fehlten die Katzenaugen und daher wurde ich angehalten! Dann stellten die Polizisten fest, daß die Tönung einfach lackiert war. Ist natürlich verboten. Da half es auch nicht, daß der Vorbesitzer das machte. Ich bekam also eine Anzeige weil die Betriebserlaubnis erloschen war und musste diese zahlen. Wenn man Pech hat zahlt bei einem Unfall sogar die Versicherung nicht weil du mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren bist! Mein Vater als Halter bekam ebenso eine Anzeige. Die Kosten beliefen sich auf ca. 500 DM. Dazu kam noch, daß ich Nachschulung machen musste weil ich noch in der Probezeit war. Kostete nochmals 490 Mark. Der Spaß hat mich also gut 1000 DM gekostet. Daher kann ich nur jedem raten diesen Blödsinn sein zu lassen, nur um bei den Freunden auf dem Dorfplatz eine cooler Hengst zu sein! Oder man lässt alles ordnungsgemäß eintragen! Da du ja vorher schonmal damit erwischt worden bist, wusstest du also, daß es verboten ist! Ich denke da hättest du schon handeln müssen und die LEDs ausbauen sollen! Statt dessen hast du den Wagen vorgeführt und sie wieder eingebaut? Also bitte, da musst du dich echt nicht wundern! Martin |
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Gast_Gast_Torsten_* |
28.07.2004, 17:02
Beitrag
#44
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Ich finde man sollte es nur nicht übertreiben.
Sprich Rückleuchten selbst lackieren oder blaues Licht in der Helligkeit und Sättigung wie in diesem Thread gezeigt, gehören wirklich nicht in den Straßenverkehr. Aber es ist doch auch verständlich, dass man wenn man einen schicken Wagen hat, nicht mit eklig gelben Rückleuchten oder gelblichen Standlichtern und Abblendlichtern fahren will. Verwirrend ist finde ich die Darstellung der Hersteller schwarzer Rückleuchten finde ich. Da steht groß drauf "TÜV frei - mit ABE" etc. und erst wenn man die Anleitung genau ließt, stellt man fest, dass da echt häßliche Rückstrahler zu gehören, die die gewonnene Schönheit wieder kaputt machen. Ich Unwissender hab´s sogar erst nach nem halben Jahr gemerkt, weil ich die Anleitung nicht Wort für Wort gelesen hab und die Strahler unter ner Pappe versteckt im Karton lagen. So leicht getönt wie die zugelassenen Leuchten sind, sollte es doch möglich sein, die Rückstrahler in die Leuchten zu integrieren, ähnlich wie es auch bei den originalen ist - dann wären doch alles zufrieden. Da ich dann meine Rückleuchten nicht in die Tonne schmeißen wollte, habe ich die Rückstrahler mit Magneten versehen, so dass ich sie nur bei Bedarf anhefte. |
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Gast_konrad_* |
26.04.2005, 18:31
Beitrag
#45
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ich hab das hier mit interesse durchgelesen.
um es vorweg zu sagen, diese kindsköpfe, die bis in finstere nacht mit bunten standlatüchten herumfahren ohne abblendlicht, damit es nur jeder sieht, finde ich auch jedoch ich weiß nicht was gegen weiße einzuwenden sein soll. ich habe mir die dinger selbst gebastelt und nicht erwartet, das da so ein hermann von gemacht wird. die birnchen brennen zu gern andauernd durch, und eine neue in die fassung zu pfriemeln dauerd bei der genialen scheinwerferkonstruktion bei mir je nach seite zwischen ½ und ¾ std. und sie sind immer dann kaputt wenn man sie braucht LEDs leben ewig, und 20000 mcd leicht kegelförmig matt angeschliffen strahlen fast gleichmäßig nach allen seiten ab. blenden tun sie auch nicht. weiter verbrauchen sie kaum strom, d.H. man kann den wagen damit tatsächlich auch mal stehen lassen. also nur vorteile. ich sehe da weder eine gefährdung noch beeinträchtigung- im gegenteil cu konrad |
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26.04.2005, 19:35
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Hm, wegen was man alles leiden kann. Also wegen meines Standlichts würd ich mich nu echt keine schlaflosen Nächte bereiten.
Testweise habe ich das schon mal überlegr mit den LEDs. Theoretisch müsste ein LED-Würfel aus 5 Superflux-LEDs mit je 10000 mcd reichen, hat dann aber ne Kantenlänge von etwas über einem cm, also eher unbrauchbar. Der Weg dazwischen, wenns unbedingt so weiss wie möglich sein muss, sind z.B. die CoolBlue-Standlichter von Osram, die deutlich weisser und heller sind als vergleichbare Standlichtbirnchen. Apropos Unfälle, ich seh das eher mit dem Aspekt von wehret den Anfängen. Wenn ich die Typen mit blauen Lichtern lass, kommt der nächste und macht grün rein usw. usw. Ein paar ganz Bekloppte haben auch schon rot rein gemacht und wegen sowas hat es auch schon gekracht, mit Folgen für Personen. Und das wegen einem Standlicht, umjotteswillen, worüber bestimmt so jemand sein Leben??? Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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26.04.2005, 20:07
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Um nochmal auf das Thema "blaue LED" zurückzukommen:
Einen erheblichen Mangel stellen dem TÜV zufolge auch umgebaute Leuchten mit farbigen, nicht genehmigten Glühlampen dar. Ebenso sei die Verwendung von Schutzgittern vor den Scheinwerfern unzulässig. Auch Leuchten im Innenraum, die unmittelbar nach außen wirken, zum Beispiel Laufschriftzüge, Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe, sind verboten. Bei allen unerlaubten Lampen müssen nach TÜV-Angaben zumindest die Kabel entfernt werden, gegebenenfalls auch die ganze Lampe abgebaut werden. Blinkende Lampen im Cockpit, bunte Glühlampen oder abgedunkelte Rückleuchten könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und dazu führen, dass sie unter Umständen die Verkehrssituation falsch einschätzen und sich dabei gefährden, so der TÜV. Wer nach der Hauptuntersuchung seine unerlaubten Lampen und Lämpchen wieder in Betrieb nimmt ist nicht nur ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs, auch der Versicherungsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Bei einer Polizeikontrolle können die Beamten das Fahrzeuge an Ort und Stelle stilllegen. Quelle: TÜV-Nord -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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27.04.2005, 08:29
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 32 |
Zitat Blinkende Lampen im Cockpit, bunte Glühlampen oder abgedunkelte Rückleuchten könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und dazu führen, dass sie unter Umständen die Verkehrssituation falsch einschätzen und sich dabei gefährden, so der TÜV "Herr Wachtmeister, ich bin von der Straße abgekommen, weil der Laster im Rückspiegel ein leuchtendes 'Harry' Schild und ein blinkendes Michelinmännchen im Cockpit hatte..." HALLO? Wo leben wir denn bitte? Warum wird dann nicht die Beleuchtung in Innenstädten verboten? Mit was für einem Schwachsinn sich manche Leute befassen. Die einzige sinnvolle und ausreichende Regel wäre: Rotes Licht NUR hinten. Das müsste doch ausreichen. Grobi -------------------- Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
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27.04.2005, 09:58
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6625 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Die einzige sinnvolle und ausreichende Regel wäre: Rotes Licht NUR hinten. Wieso "wäre"?das ist doch so -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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27.04.2005, 10:48
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 32 |
@HaWeThie:
Zitat Wieso "wäre"? das ist doch so Bitte richtig lesen: "Die EINZIGE sinnvolle..." Grobi -------------------- Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.08.2024 - 09:38 |