Nachträgliche Eintragung ins Vzr? |
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Nachträgliche Eintragung ins Vzr? |
14.02.2012, 11:36
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63336 |
ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich den Eintragungen im Vzr. Zur Sache: Ich habe im Jahr 2000 "Freiwillig" auf meine Fahrerlaubnis wg. der Anordnung einer Mpu nach zweimaligem Besitz von Cannabis (beide Verfahren wurden eingestellt) verzichtet. Urin- bzw Bluttests sind nicht gemacht worden. Aus Geldmangel habe ich mich nicht wieder um das Thema gekümmert. Nun habe ich allerdings 2004 mir einen Auszug vom KBA zusenden lassen und darin stand das keine Einträge zu meiner Person eingetragen sind. Aus beruflichen Gründen war ich jetzt bei der Fsst und habe mal gefragt, was ich zur Neuerteilung vorlegen müsse. Der SB hat dann in meine Akte im PC geschaut und meinte, wenn ich den Antrag stelle, würde ich meine Fahrerlaubnis ohne Auflagen wiederbekommen. Allerdings wenn im VZR und BZR nichts weiter eingetragen wäre, was er allerdings nicht glaubt. Nun stellt sich mir die Frage, ob im nachhinein (sprich über 4 Jahre nach Verzicht und Umzug in ein anderes Bundesland) noch eine Eintragung gemacht worden sein kann? Vielleicht kann mir jemand hier helfen, ob es sich lohnt den Antrag zu stellen. |
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14.02.2012, 11:50
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Einen Zentralregister-Auszug vom KBA kannst du dir auch jetzt noch einmal zusenden lassen, um auf Nummer sicher zu gehen. Kostet ja (fast) nix.
Ansonsten: Nein. Wenn 2004 zu den damaligen Vorfällen aus 2000 nichts beim KBA verzeichnet war, dann ist jetzt nachträglich da auch nichts mehr "reingerutscht". -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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14.02.2012, 13:27
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63336 |
Einen neuen Auszug zu beantragen halte ich auch für eine gute Idee und wird auch gleich in Angriff genommen. Allerdings würde mich das schon Ärgern, wenn ein Eintrag jetzt vorhanden wäre. Ist das überhaupt möglich? Und wenn, welche Fsst wäre dann dafür verantwortlich, die die Mpu angeordnet hat oder die Fsst von meinem Wohnsitz nach dem Umzug (ich bin gleich nach dem Verzicht umgezogen)?
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14.02.2012, 13:59
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Das Ganze erscheint mir ein wenig rätselhaft...
So, wie du es beschreibst, müßte ja die MPU-Anordnung ergangen sein, bevor die beiden Verfahren damals abgeschlossen wurden (und damit rechtskräftig geworden sind). Die MPU-Anordnung selber bleibt 10 Jahre im VZR - und die wäre auch 2004 schon drin gewesen. Wenn 2004 nichts drin war - dann könnte die MPU-Anordnung zurückgezogen worden sein Irgendwie ein wenig Nebel-Stochern... Zitat Ist das überhaupt möglich? Aus meiner Sicht: Nein.
-------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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14.02.2012, 14:15
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63336 |
Hallo jfk,
also die Mpu ist damals 3-4 Monate nach der Einstellung der Verfahren (§31a BtmG) durch die Führerscheinstelle angeordnet worden mit der Begründung, das eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft ergangen sei. Da ich damals kein Geld hatte (keine Ratenzahlung) und kurz vor dem Umzug stand, wurde mir nur die Möglichkeit genannt auf den Führerschein freiwillig zu verzichten. Daraufhin kam ein Verzichtschreiben das ich ausgefüllt zurückgeschickt habe. Da ich meinen Führerschein nicht finden konnte, habe ich angegeben das er verloren sei. 1-2 Monate später habe ich dann nochmal ein Schreiben erhalten von wegen Eidesstattliche Versicherung, das der Führerschein verloren ist. Das war alles, was ich dazu erhalten habe. Allerdings sagten damals Bekannte schon, das ihnen die Angelegenheit irgendwie komisch vorkommt, aber da ich mir das Autofahren eh nicht leisten konnte habe ich weiter nichts unternommen deswegen. Aus Jobtechnischen Gründen, wäre der Führerschein für mich jetzt allerdings erforderlich und daher möchte ich jetzt die Lizenz gerne wiederhaben. Und die MPU gilt 10 Jahre, dann wäre diese doch jetzt gelöscht oder? |
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14.02.2012, 14:46
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
nach heutigem Stand wäre eine MPU eh nicht rechtmässig. Du kannst relativ entspannt Deinen FS neu beantragen und abwarten was passiert.
Nach 10 Jahren ist es allerdings nicht unwahrscheinlich, dass neue FS-Prüfungen verlangt werden. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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14.02.2012, 15:17
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die MPU-Anordnung selber bleibt 10 Jahre im VZR - und die wäre auch 2004 schon drin gewesen. MPU-Anordnungen werden nicht eingetragen.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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16.02.2012, 03:28
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die einzige Sache, die hier in Flensburg überhaupt eintragungsfähig ist, scheint der Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu sein: weder eine MPU-Anorndung noch eine eingestelltes Verfahren wegen Drogenbesitz werden eingetragen.
Da ein isolierter Eintrag einer Verzichtserklärung aber für sich genommen kein Grund für eine MPU ist, ist die Frage eigentlich bedeutungslos, ob der Verzicht jetzt noch eingetragen werden kann. Grundlage für eine MPU könnte allenfalls der Drogenbesitz sein. Bei Cannabis müsste aber schon so viel gefunden worden sein, dass sich der Verdacht auf nahezu täglichen Konsum damit begründen lässt. Allerdings sind die Vorfälle jetzt wohl schon so lange her, dass eine MPU-Anordnung jetzt ohnehin nicht mehr anlassbezogen und verhältnismäßig wäre. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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16.02.2012, 08:05
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Aber auch der Verzicht auf die FE unterliegt doch der Anlaufhemmung, also 15 Jahre Tilgungsfrist, solange keine neue FE erteilt wird.
Und die Fsst hat die Verzichtserklärung und die MPU-Anordnung mit der damaligen Begründung doch sicher noch in der Führerscheinakte des TE. Die Frage ist ja, ob die Fsst diese noch verwerten darf, selbst wenn eine Eintragung des Verzichts aus i-welchen Gründen damals unterblieben ist . Auf alle Fälle sollte wohl ein erneuter Auszug aus dem VZR eingeholt werden sowie Einsicht in die FS-Akte genommen werden. |
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16.02.2012, 09:30
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63336 |
So denn,
ich habe heute den Antrag auf Neuerteilung bei meiner zuständigen Fsst gestellt. Der SB hat noch einmal in die Akte geschaut und meinte, das wenn nicht irgendeine Eintragung in das Vzr und Bzr seit der Geschichte von 2000 eingetragen worden wäre, ich den Führerschein in 3-4 Wochen wieder erhalten sollte. Ich habe mir gedacht, wenn irgendwas kommen sollte, dann kann ich den Antrag immer noch zurückziehen und die nächsten 3 Jahre warten. Da ich mir aber seit der Geschichte 2000 nichts habe zu Schulden kommen lassen und damals auch nur 0Punkte und Eintragungen hatte, sowie 2004 nichts eingetragen war, bin ich doch Optimistisch (jetzt allerdings doch ungeduldig). Ausserdem ist 2002 das ja geändert worden, dass der Besitz für sich alleine noch keine MPU rechtfertigt, somit dürfte da doch kein Hinderniss mehr sein, oder? Vielen Dank schonmal für die nette Hilfe von Euch. |
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16.02.2012, 10:47
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Ich habe mir gedacht, wenn irgendwas kommen sollte, dann kann ich den Antrag immer noch zurückziehen und die nächsten 3 Jahre warten. Genau. Wenn du den Antrag zurückziehst, entstehen dir keine negativen Eintragungen oder andere Nachteile - außer eben den Kosten. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
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16.02.2012, 14:09
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ausserdem ist 2002 das ja geändert worden, dass der Besitz für sich alleine noch keine MPU rechtfertigt, somit dürfte da doch kein Hinderniss mehr sein, oder? Ja.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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24.02.2012, 11:30
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63336 |
Hallo,
habe heute mal mit der Fsst gesprochen ob das Führungszeugnis eingetroffen ist. Dabei hat man mir gesagt, dass bei der VZR-Anfrage ein Code eingegangen sei, der besagt das Eintragungen vorliegen. Aber genaues könnte man mir nicht sagen, da das Schreiben noch nicht eingegangen sei. Da ich mir sicher bin, das ich nichts weiter "verbrochen" habe, kann das ja nur der Verzicht sein. Also scheint das mit dem späteren Eintragungen ja doch zu gehen. Im Laufe der nächsten Woche (geschätzt Fsst) soll der Auszug eingehen. Finde ich schon Lustig, was so alles geht. Gruß J. Sparrow |
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01.03.2012, 11:57
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63336 |
Hallo liebes Forum,
es hat geklappt. Vor 25 minuten habe ich eine kleine Karte in meinem Briefkasten gefunden. Daraufhin war ich soeben bei der Fsst und habe die schöne glitzerne Karte abgeholt. Im Vzr war doch nichts eingetragen, wie sich herausgestellt hatte. Jetzt darf ich wieder am Motorisierten Straßenverkehr aktiv teilnehmen, ist ein schönes Gefühl. Vielen Dank für die ermutigenden Worte, die mich zur Antragstellung bewogen haben. Bis Denne J. Sparrow |
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01.03.2012, 13:14
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Glückwunsch!
-------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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01.03.2012, 13:25
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo,
unsere Worte Herzlichen Glückwunsch, auch dass es ohne Prüfungen geklappt hat. In welchem Bundesland ist Deine FSSt? Pass gut auf Dein Kärtchen auf. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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01.03.2012, 13:37
Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63336 |
Moinsen,
das Bundesland ist Niedersachsen. Und ja, ich werde auf meine Karte achten!!! Die Nachteile, die einem ohne Lizenz entstehen, sind mir zu Gewaltig. Kein Führerschein, keine Arbeit, egal ob man im Büro arbeitet oder nicht. Ist für Firmen wie ein Zuverlässigkeitsnachweis. Und diese Probleme möchte ich nicht wieder haben. Gruß J. Sparrow |
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01.03.2012, 15:49
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Daraufhin war ich soeben bei der Fsst und habe die schöne glitzerne Karte abgeholt. Ich hab das mal in unseren Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung verewigt. Gute Fahrt ! mfg darkstar -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:42 |