FS prüfungsfrei erteilt |
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FS prüfungsfrei erteilt |
17.02.2012, 10:31
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 24 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63339 |
Zwar nur noch Klasse BE. Aber besser als gar nichts. Bin dann mal wieder weg. Nachtrag: Die Bearbeitungszeit betrug ab Antragstellung bis zur Ausstellung des Abohlschreibens 4 Tage. |
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17.02.2012, 10:34
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo und herzlichen Glückwunsch! Schau mal wieder rein ..... (falls Du das nicht eh regelmässig tust)
Offensichtlich können die Nicks von gelöschten Usern neu vergeben werden und sind nicht gesperrt Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.02.2012, 10:37
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Herzlichen Glückwunsch !
Ich habe das mal in unseren Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung verewigt. mfg darkstar -------------------- |
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17.02.2012, 11:29
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Offensichtlich können die Nicks von gelöschten Usern neu vergeben werden und sind nicht gesperrt Das ging doch bei einer thüringischen Kleinstadt vor ein paar Wochen auch... Es funktioniert nicht, wenn der User gebannt wurde. @charly: Herzlichen Glückwunsch! -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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17.02.2012, 12:06
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@ charly68
glückwünsche auch von mir zum wiedereintritt in den club der mobilen, immer gute fahrt und viele unfallfreie km. gruß, erbsenzähler |
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19.02.2012, 00:22
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 07.12.2008 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 45719 |
Na denn allzeit gute Fahrt.Gab es einen Grund für die 5-monatige Verzögerung?
Gruss spiegelmann -------------------- Gesagt ist nicht gehört ,gehört ist nicht verstanden ,verstanden ist nicht einverstanden ,einverstanden ist nicht angewendet ,angewendet ist nicht beibehalten
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19.02.2012, 12:00
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 24 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63339 |
ja, der vorläufige Entzug zwischen Tat und Urteil von ca. 4 Monaten bzw. rund 1 Monat zwischen Tilgungsende und Erteilung, da ich nicht sofort nach Tilgungsende beantragt hatte.
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